Stammdaten

Register
Amtsgericht Wetzlar HRB 5372
Eingetragen
30.1.2007
Branche
BeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem Anteilsbesitz
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften insbesondere die Beteiligung an der Fa. Logisoft GmbH & Co KG, die die Entwicklung von und den Handel mit Software sowie den Handel mit Computern und Bürotechnik zum Gegenstand hat. Die Gesellschaft darf alle Maßnahmen treffen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fürdern.

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
Tscherwitsch-Matthiaske
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Tscherwitsch-Matthiaske
35764 Sinn, Sellbacher Weg 30
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Logisoft Verwaltungs GmbH

Sinn

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

II. Sachanlagen

III. Finanzanlagen

B. Umlaufvermögen

35.062,77

I. Vorräte

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

III. Wertpapiere

IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

349,30

C. Rechnungsabgrenzungsposten

Summe Aktiva

35.412,07



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25.000,00

II. Kapitalrücklage

III. Gewinnrücklagen

IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

3.901,01

V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

1.924,81

B. Rückstellungen

694,34

C. Verbindlichkeiten

3.891,91

D. Rechnungsabgrenzungsposten

Summe Passiva

35.412,07

Anhang für das Geschäftsjahr 2010


Allgemeine Angaben


Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.


Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung


Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken ist durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen, dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko durch eine Pau­schalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen worden.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.


Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz


Umlaufvermögen


Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:


Geschäftsjahr

davon mit Restlaufzeit mehr als1 Jahr

Vorjahr

davon mit Restlaufzeit mehr als1 Jahr

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögensgegenstände

35.062,77

35.062,77

32.556,12

32.556,12


Rückstellungen


Die sonstigen Rückstellungen betreffen Jahresabschluss- und Steuererklärungskosten, Tantieme- und Urlaubsansprüche sowie übrige Rückstellungen.


Haftungsverhältnisse


Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.


Sonstige finanzielle Verpflichtungen


Zum Bilanzstichtag bestanden keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen.


Geschäftsführung


Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei [UserVariable.Geschäftsführung: Matthias Tscherwitschke.

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Sinn, den 17. November 2011

...........................................

Geschäftsführer


 

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 02.05.2011

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