Lunz Immobilien II Verwaltungs GmbH
Selbe AdresseVerwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Frank Peter Pfeiffer seit 2.6.2021 | Liquidator |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Pfeiffer Decoration GmbHTroisdorfJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020BilanzAktiva
Passiva
AnhangA. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS Der Jahresabschluss zum 31.12.2020 der Pfeiffer Decoration GmbH, Troisdorf eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 6040 wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) sowie der Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Auf die für kleine Kapitalgesellschaften bestehende Möglichkeit der Aufstellung einer verkürzten Bilanz gem. § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB wurde verzichtet. Die Bilanz wurde gemäß § 268 Abs. 1 Satz 1 HGB unter Berücksichtigung der teilweisen Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde gem. § 275 Abs. 1 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Auf die größenabhängigen Erleichterungen gem. § 276 HGB wurde im Sinne eines besseren Einblicks verzichtet. Das Gliederungsschema zur Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Vorschriften des BilRUG. Ergänzend weisen wir darauf hin, dass der Jahresabschluss der Gesellschaft ungeachtet der bilanziellen Überschuldung in Höhe von Euro 64.897,26 unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) zu Buchwerten aufgestellt worden ist, da nach unserer Auffassung die Fortführung des Unternehmens nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich ist. Die insolvenzmäßige Überschuldung wurde aufgrund von Rangrücktrittserklärungen beseitigt. B. ALLGEMEINE ANGABEN ZU DEN BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN Die Bewertung der Aktiva und Passiva erfolgte nach den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung des Realisations- und Imparitätsprinzips (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB). Die Grundsätze der Bilanzidentität (§ 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB), der Bewertungsstetigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB), des Going Concern (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) sowie der Einzelbewertung (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB) wurden eingehalten. Die immateriellen Vermögensgegenstände und die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und Anschaffungskosten- minderungen, vermindert um planmäßige Abschreibungen (bei einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von bis zu vier Jahren bei immateriellen Vermögensgegenständen und von 6 bis 14 Jahren bei Sachanlagen), bewertet. Selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden nicht aktiviert. Für Anschaffungen im Berichtsjahr wurde bei selbständig nutzbaren, beweglichen Gegenständen des Anlagevermögens mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis Euro 800,00, die der Abnutzung unterliegen, von dem Wahlrecht der Sofortabschreibung gem. § 6 Abs. 2 EStG Gebrauch gemacht, da diese bezüglich ihrer Größenordnung unwesentlich sind. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zum Nennwert bilanziert. Allen erkennbaren Risiken ist durch angemessene Wertberichtigung Rechnung getragen worden. Die Rückstellungen sind so bemessen, dass alle Verpflichtungen und erkennbare Risiken ausreichend berücksichtigt sind. Die Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Bei den Verbindlichkeiten erfolgt die Passivierung zu ihrem Erfüllungsbetrag. Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern wurden vertragsgemäß verzinst. C. ANGABEN ZUR BILANZ / GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG 1. Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist dem beigefügten Anlagenspiegel zu entnehmen. 2. sonstige Vermögensgegenstände Es bestehen keine Forderungen gegen Gesellschafter (VJ: Euro 0,00). 3. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr bestanden zum Stichtag in Höhe von Euro 66.468,63 (VJ: Euro 107.284,74), mit einer Restlaufzeit von 1 bis 5 Jahre bestanden zum Stichtag in Höhe von Euro 0,00 (VJ: Euro 0,00), mit einer Restaufzeit über 5 Jahren bestanden keine (VJ: Euro 0,00). Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern bestanden zum Stichtag in Höhe von Euro 55.401,45 (VJ: Euro 31.524,77). D. DARSTELLUNG DER ERGEBNISVERWENDUNG Die Bilanz wurde gemäß § 268 Abs. 1 Satz 1 HGB unter Berücksichtigung der teilweisen Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt. E. SONSTIGE PFLICHTANGABEN Geschäftsführer der Pfeiffer Decoration GmbH ist Herr Frank Pfeiffer, Kaufmann. Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer beträgt 0. Das Stammkapital ist in voller Höhe eingezahlt. Zum Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse. Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen bestehen in Höhe von Euro 6.000,00 (Miete), in Höhe von Euro 373.160,96 (Forderungsverzicht gegen Besserungsschein/Gesellschafter), in Höhe von Euro 401.548,45 € (Forderungsverzicht gegen Besserungsschein/Werner Pfeiffer sen.)
Troisdorf, 11. Mai 2021 gez. Frank Pfeiffer sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 11.05.2021 festgestellt. |
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