Beteiligungsgesellschaften
gsm GmbH
Alter Markt 1, 24103 Kiel, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Jean-Luc Christophe Bald seit 18.12.2025 | Geschäftsführer |
Bettina Bock seit 5.12.2025 | Prokura |
Sarah Lydia Ida Ronn seit 5.12.2025 | Prokura |
Stephan Franek seit 5.12.2025 | Prokura |
Waldemar Schneider seit 11.8.2025 | Prokura |
Maike Schwind seit 12.9.2019 | Prokura |
Elena Gelbrecht seit 1.3.2012 | Prokura |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Beteiligungen
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
gsm GmbHKielJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023gsm GmbH, KielI. Grundlagen des UnternehmensGeschäftsmodell Die gsm GmbH (folgend gsm genannt) mit Sitz in Kiel bietet Arbeitsmarktdienstleistungen im Auftrag der Arbeitsagenturen und der Jobcenter im gesamten Bundesgebiet an. Die Dienstleistungen werden im Rahmen von Ausschreibungen und Gutschein-Projekten realisiert. Ein weiterer Baustein sind Projekte, die ganz oder teilweise über Drittmittel finanziert werden. Drittmittel sind z. B. von einem Bundesland oder vom Europäischen Sozialfonds (ESF) bereitgestellte Gelder, die ebenfalls für Arbeitsmarktprojekte verwendet werden. Unser Ziel ist es, einen wesentlichen Beitrag zum Abbau insbesondere der Langzeitarbeitslosigkeit zu leisten und Menschen mit zum Teil erheblichem Unterstützungsbedarf näher an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt heranzuführen oder nachhaltig in Ausbildung oder Arbeit zu integrieren. Der Markt für Arbeitsmarktdienstleistungen ist geprägt durch eine überschaubare Anzahl von vergleichsweise großen Anbieter*innen mit 100 und mehr Standorten sowie einer Vielzahl häufig regional aktiver Unternehmen, die deutlich kleiner sind und damit auch deutlich weniger Standorte aufweisen. Insgesamt ist der Markt für Dienstleistungen im Auftrag der Arbeitsagenturen und Jobcenter von den durch die Bundesregierung bereitgestellten Mitteln abhängig. Eine weitere Abhängigkeit besteht in der Struktur der verwendeten Instrumente und Beauftragungsformen. Ergibt sich hier eine Änderung der Gesetzgebung, wirkt sich diese ggf. auch auf die Beauftragungen der Marktteilnehmer*innen aus. Erklärung zur Unternehmensführung Die Struktur der Unternehmensführung der gsm ist im Anhang dargestellt. Frauenquote Im Hinblick auf die Vielfalt und Chancengleichheit in der Führungsebene wurde durch die Gesellschafterversammlung ein Ziel bei der gsm auf der Geschäftsführungsebene von mindestens einer Frau und mindestens 1/3 des Gremiums angestrebt. Die Zielgröße soll bis spätestens 31. Dezember 2024 erfüllt sein. In der 1. und der 2. Führungsebene wurde durch die Geschäftsführersitzung eine Zielquote von jeweils 40 % getroffen. Zum Ende des Geschäftsjahres wurden in beiden Ebenen die Ziele erreicht (1. Führungsebene 75 %, 2. Führungsebene 47 %). II. Wirtschaftsbericht1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Das Marktvolumen für Arbeitsmarktdienstleistungen ist in den vergangenen Jahren weitestgehend konstant geblieben. Zum 1. Januar 2023 hat die Bundesregierung eine Reform der Gesetzgebung zur Grundsicherung im Rechtskreis SGB II (Arbeitslosengeld II oder "Hartz IV") durch die Einführung des sog. Bürgergeldes vorgenommen. Neben der finanziellen Grundsicherung wurden insbesondere die Mitwirkungspflichten neu geregelt. Außerdem wurden die Regelsätze zum 1. Januar 2023 deutlich angehoben; zudem traten höhere Hinzuverdienstgrenzen sowie weitere Neuregelungen (wie die Karenzzeit bei Wohnen und Vermögen) in Kraft. In einer zweiten Stufe folgten zum 1. Juli 2023 weitere Änderungen wie das Weiterbildungsgeld und die Stärkung der beruflichen Qualifizierung; weiterhin trat der § 16k SGB II ("ganzheitliche Betreuung") in Kraft. Darüber hinaus wurde der Eingliederungsplan durch einen sog. Kooperationsplan ersetzt und der Vermittlungsvorrang aufgehoben. Der Kooperationsplan soll die Schritte und Bedarfe auf dem Weg zu einem neuen Arbeitsplatz beinhalten. Damit soll zum einen die Zusammenarbeit zwischen Jobcentern und ihren Kund*innen intensiviert werden und zum anderen soll dem Umstand Rechnung getragen werden, dass viele Kund*innen des Jobcenters marktfern sind und zunächst an den Arbeitsmarkt herangeführt werden sollen. Begleitend soll die Qualifikation von erwerbslosen Personen durch entsprechende Unterstützung und Förderung ausgebaut werden; der in diesem Kontext u. a. geplante Bürgergeldbonus für Weiterbildungen, die nicht auf einen Berufsabschluss abzielten, wurde allerdings mit Inkrafttreten des Haushaltsfinanzierungsgesetzes am 28. März 2024 wieder abgeschafft. Seit Einführung des Bürgergeldes gelten zudem neue Regelungen für Leistungskürzungen, die auch Einfluss auf die Besetzung von arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen nehmen. In diesem Zusammenhang verweisen wir auf die entsprechenden Ausführungen in den Abschnitten "Chancen- und Risikobericht" und "Prognosebericht". Auch weiterhin werden die gesamtwirtschaftlichen und branchenbezogenen Rahmenbedingungen vom Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine beeinflusst. Der Krieg war auch 2023 ursächlich für hohe Energiepreise, die sowohl die Wirtschaft als auch Privathaushalte belasten. Dies führt somit nicht nur für Bildungsträger zu Unsicherheit und schlecht kalkulierbaren Kosten. Zudem hat der Krieg eine europäische Flüchtlingswelle ausgelöst, von der auch die Bundesrepublik Deutschland betroffen ist. Seit dem 1. Juni 2022 fällt die Betreuung und Grundsicherung der Kriegsgeflüchteten aus der Ukraine in den Zuständigkeitsbereich der örtlichen Jobcenter (Rechtskreis SGB II), wenn die betroffenen Personen eine Aufenthaltserlaubnis haben sowie hilfebedürftig und erwerbsfähig sind. Damit besteht weiterhin Anspruch auf die Teilnahme an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen. Zunächst liegt der Fokus jedoch auf dem Erlernen der deutschen Sprache. Ab Oktober 2023 wurden die Aktivitäten der Jobcenter zur Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten im Rahmen des "Job-Turbos" noch einmal deutlich intensiviert. Ziel des Job-Turbos ist der schnelle, bestenfalls sofortige Arbeitsmarktzugang nach Beendigung des verpflichtenden Integrationskurses zur Vermeidung von Arbeitslosigkeit. Damit wird sich die generelle Zielausrichtung in arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen verändern, und statt einer längerfristig angelegten Förderung der Beschäftigungsfähigkeit wird die kurzfristige Vermeidung von Arbeitslosigkeit im Vordergrund stehen. Alle Bildungsträger sind damit aufgefordert, die konzeptionelle Gestaltung ihrer Angebote anzupassen und die vermittlungsorientierte Beratung für Geflüchtete und Neuzugewanderte zu fokussieren. Wir verweisen auch auf die entsprechenden Ausführungen in dem Abschnitt "Chancen- und Risikobericht". Am 1. Juli 2023 ist der § 16k SGB II in Kraft getreten (" ganzheitliche Betreuung"), der den Aufbau der Beschäftigungsfähigkeit von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Grundsicherungsbezug zum Ziel hat. Die Inhalte, die im Rahmen dieser Rechtsgrundlage erbracht werden können, entsprechen unserer Kernkompetenz. Bildungsträger können als Gutschein-Maßnahme oder als Vergabemaßnahme für die Erbringung der ganzheitlichen Betreuung beauftragt werden; zusätzlich können die Jobcenter eigenes Personal hierfür einsetzen und die ganzheitliche Betreuung auch selbst erbringen. gsm orientiert sich im Bereich der Gehälter für Mitarbeiter*innen an der Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem Zweiten oder Dritten Sozialgesetzbuch. Es gilt daher der Mindestlohn für pädagogische Berufe, der wiederkehrend zwischen den tariflichen Partner*innen verhandelt und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales für allgemeinverbindlich erklärt wird (17,87 Euro bzw. 18,41 Euro in 2023). Dies führt zu einer stetigen und deutlichen Steigerung der Personalkosten. Der seit 2023 geltende Tariflohn stieg um 4,0 %, in den drei Folgejahren steigt er jeweils um 4,0 %, 4,25 % und 4,5 %. Zudem orientiert sich die Preisentwicklung für gutscheingeförderte arbeitsmarktpolitische Maßnahmen durch die Bundesagentur für Arbeit an den sog. Bundesdurchschnittskostensätzen (sog. B-DKS). Diese wurden zuletzt zum 1. Juli 2022 neu festgesetzt. Die nächste Anpassung wird für Mitte des Jahres 2024 erwartet. Auch auf diese Punkte gehen wir in den entsprechenden Ausführungen in den Abschnitten "Chancen- und Risikobericht" und "Prognosebericht" noch einmal näher ein. Weiterhin war unser externer Dienstleister unseres Dokumentationssystems im Herbst 2023 von einer Cyberattacke betroffen. Dies führte bei gsm zu einer mehrtätigen vollständigen Systemunterbrechung, die wiederum eine kurzfristige Notfallkonfiguration unserer Dokumentationsprozesse erforderte und zu Ausfallzeiten und operativen Ineffizienzen führte. Die abschließende Prüfung durch IT-Sicherheitsexperten des Dienstleisters ergab schließlich, dass kein Datenabfluss festgestellt werden konnte. Trotz der insgesamt herausfordernden gesamtwirtschaftlichen und branchenbezogenen Rahmenbedingungen konnte gsm auch 2023 den Umsatz leicht steigern und gehört zu einem in der Branche bekannten, spezialisierten und vergleichsweise großen Anbieter mit mehr als 280 Standorten per Ende 2023. 2. GeschäftsverlaufDas Geschäftsjahr 2023 war geprägt durch ein schwächeres erstes Halbjahr und einem deutlichen Umsatzwachstum in der zweiten Jahreshälfte. Insgesamt konnte der Umsatz gegenüber dem Vorjahr um 1,9 % gesteigert werden. Während der Umsatz im Ausschreibungsgeschäft rückläufig war, entwickelte sich das Gutscheingeschäft insbesondere ab Mitte des Jahres bis in den November hinein sehr positiv. Durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klima- und Transformationsfonds (KTF) im November 2023 und der sich anschließenden temporären Haushaltssperre sowie der Unsicherheit hinsichtlich der öffentlichen Haushalte 2024 wurden Mittel für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen nur noch in geringem Maße zur Verfügung gestellt. Demzufolge kam es von November 2023 bis in die ersten Wochen des Jahres 2024 hinein zu einem deutlichen Umsatzrückgang insbesondere im Gutscheingeschäft. 3. Lagea) Ertragslage
Die Umsatzerlöse stiegen im Rahmen der Budgeterwartungen von TEUR 66.456 auf TEUR 67.705. Dem standen jedoch deutlich höhere Personalkosten und betriebliche Aufwendungen gegenüber. Entsprechend war das Ergebnis im Vergleich zum Vorjahr rückläufig und lag damit auch deutlich unter den Erwartungen. Die Personalkosten stiegen im Wesentlichen aufgrund der verpflichtenden Erhöhung des Tariflohns (Steigerung um 4,0 % zum 1. Januar 2023). Bezogen auf die Gesamtleistung konnte der Personalaufwand mit 73,3 % dennoch in etwa auf dem Niveau des Vorjahres gehalten werden (Vj. 73,1 %). Der inflationsbedingte Anstieg der Sachkosten konnte nur teilweise durch Kosteneinsparungen kompensiert werden. Folglich stieg der Anteil der sonstigen betrieblichen Aufwendungen von 22,5 % in 2022 auf 23,7 % im Jahr 2023. b) Finanz- und Vermögenslage
Die Bilanzsumme ist von TEUR 7.664 auf TEUR 8.267 gestiegen. Dies entspricht einer Erhöhung um rd. 8 %. Der Anstieg ist im Wesentlichen auf einen höheren Forderungsbestand auch aufgrund der gestiegenen Umsatzerlöse zurückzuführen. Der Kassenbestand/Bankbestand betrug zum Stichtag TEUR 130 und liegt damit in etwa auf Vorjahresniveau. Ebenso blieb der Stand der Verbindlichkeiten mit ca. 25 % der Bilanzsumme im Vergleich zum Vorjahr in etwa konstant (Vj. 26 %). Wir waren jederzeit in der Lage, unseren Zahlungsverpflichtungen fristgerecht nachzukommen. Das Eigenkapital ist per Ende 2023 um TEUR 347 gestiegen. Die Eigenkapitalquote ist im Vergleich zum Vorjahr von 63,3 % auf 62,9 % leicht gesunken. 4. Finanzielle LeistungsindikatorenDie Steuerung des Unternehmens erfolgt anhand der folgenden wesentlichen finanziellen Leistungsindikatoren: • Umsatzentwicklung und • Ergebnis nach Steuern Wir ziehen für unsere interne Unternehmenssteuerung daneben noch die Kennzahlen Auftragsbestand, Auslastung der Projekte und Auslastung der Mitarbeiter*innen sowie die Umsatzrendite heran. Unsere wirtschaftliche Lage kann insgesamt als ausreichend bezeichnet werden. 5. Nicht finanzielle LeistungsindikatorenNeben finanziellen Leistungsindikatoren gibt es weitere nicht finanzielle Einflussfaktoren, die für die Entwicklung des Unternehmens von Bedeutung sind. Hervorzuheben sind hier insbesondere die Beziehungen zu Mitarbeiter*innen und Auftraggeber*innen. Das Unternehmen bietet seine Dienstleistungen insbesondere öffentlichen Auftraggeber*innen wie den örtlichen Agenturen für Arbeit und Jobcentern an. Aufgrund unserer großen räumlichen Präsenz in Deutschland zählen wir rd. 20 % der Arbeitsagenturen und Jobcenter in Deutschland zu unseren Auftraggeber*innen. In einem insbesondere durch Projektbeauftragungen gekennzeichneten Geschäftsmodell ist ein wesentliches Kriterium für die Zufriedenheit unserer Auftraggeber*innen eine kontinuierliche Beauftragung in Form von Projektverlängerungen oder Optionsziehungen. Die Quote hierfür liegt im Jahr 2023 bei rd. 74 % und damit die erwartungsgemäß über der Quote des Vorjahres (Vj. 61%). Zudem versichern wir uns durch regelmäßige Kontakte und persönliche Gespräche, wie die Durchführungsqualität und damit die Zufriedenheit mit unserer Arbeitsmarktdienstleistung verbessert werden kann. Erkenntnisse daraus werden systematisch erfasst und fließen zudem in unsere kontinuierliche Produktentwicklung und Vertriebsstrategie ein. Zusätzlich wird der Markt inkl. des Wettbewerbs beobachtet. Auf Grundlage dieser Beobachtung werden Veränderungen und Entwicklungen des Geschäftsumfelds - sowohl inhaltlicher als auch methodischer Art - analysiert. Aus den Ergebnissen werden Entscheidungen für die strategische Positionierung des Unternehmens und die Entwicklung des Produktportfolios abgeleitet. Qualifizierte und motivierte Mitarbeiter*innen sind im Rahmen eines Dienstleistungsangebots, das sich an Menschen richtet, von besonderer Bedeutung. Daher legen wir großen Wert auf eine sehr wertschätzende Unternehmenskultur, ein entsprechendes Führungskonzept und geeignete Personalentwicklungsmaßnahmen sowohl für operative Mitarbeiter*innen als auch für Führungskräfte. Wir betreiben hierfür u. a. eine eigene Lernplattform mit verschiedenen Formaten (wie Podcasts, Lernvideos, Online-Kurse oder Literatur), deren Angebote wir kontinuierlich ausbauen. Die sehr guten Ergebnisse der jährlich stattfindenden Mitarbeiter*inbefragung bestätigen unseren eingeschlagenen Weg und geben uns zudem immer wieder Impulse für Verbesserungen, an denen wir kontinuierlich arbeiten. Die Bewertung für das Jahr 2023 hat sich dabei im Rahmen unserer Erwartungen leicht gegenüber dem Vorjahr verbessert. III. PrognoseberichtGesamtwirtschaftlich ist in unserem relevanten Markt in Deutschland ein leichter Anstieg zu verzeichnen: 2023 waren 1,7 Mio. Arbeitslose dem Rechtskreis SGB II zugeordnet, während 0,9 Mio. im SGB III betreut wurden. Damit stieg der Anteil der SGB II-Arbeitslosen weiter an und belief sich im Jahr 2023 auf 67 % (Vorjahr 58 %). Trotz der schwachen Konjunktur behauptete sich der Arbeitsmarkt gut. So ist die Nachfrage an Fachkräften seitens der Arbeitgeber in einigen Branchen sehr hoch, was vor allem die Chancen für qualifizierte Teilnehmer*innen für eine berufliche Integration erhöht. Darüber hinaus übernehmen Automatisierung, Digitalisierung, künstliche Intelligenz und andere digitale Werkzeuge immer häufiger repetitive Aufgaben. Während dadurch einige Jobs wegfallen, entstehen neue in technologischen und digitalen Bereichen. Diese Verschiebung wirkt sich allerdings auf verfügbare Positionen und Tätigkeitsbereiche aus und spiegelt sich auch in Anforderungsprofilen wider; digitale Kompetenzen werden daher in allen Branchen zunehmend wichtiger. Doch auch der demografisch bedingte Fachkräftemangel wird ein zentrales Thema bleiben. Unternehmen werden verstärkt in Ausbildung und Umschulung investieren müssen; zudem gewinnt die Anwerbung von Fachkräften aus dem Ausland an Bedeutung. Als Dienstleister für Arbeitsmarktprojekte zur beruflichen Integration von langzeitarbeitslosen Menschen könnten wir von dieser Entwicklung profitieren, soweit für diesen Bereich von der Bundesregierung und den Landesregierungen ausreichend Mittel zur Förderung der Integration in Arbeit insbesondere auch für Langzeitarbeitslose zur Verfügung gestellt werden. Allerdings beklagen viele Jobcenter, die Zielgruppe der langzeitarbeitslosen Menschen im Rechtskreis SGB II "verloren" zu haben; viele erwerbsfähige Leistungsberechtigte gelten als "schwer erreichbar". Daher fordern arbeitsmarktpolitische Vergabemaßnahmen der Jobcenter (SGB II) oftmals aufsuchende Anteile und Aktivitäten zur Herstellung des Erstkontakts, um die Zielgruppe für eine Maßnahmeteilnahme zu gewinnen. Damit übertragen die Bedarfsträger die Teilnehmendengewinnung auf die Bildungsträger. Seit Einführung des Bürgergeldgesetzes spiegelt sich dieser Ansatz auch in den Vergabeunterlagen wider; erwerbsfähige Leistungsberechtigte werden nicht mehr vom Jobcenter "einer Maßnahme zugewiesen", sondern die Personen "erhalten ein Maßnahmeangebot". Für die ganzheitliche Betreuung nach § 16k SGB II gilt sogar eine gänzlich freiwillige Teilnahme, die jederzeit ohne Rechtsfolgen von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten widerrufen werden kann. Nach der anfänglichen Unsicherheit hinsichtlich der öffentlichen Haushalte zu Beginn des Jahres 2024 normalisierten sich die Ausgaben für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen im Laufe des ersten Quartals wieder. Gestützt auch auf die unveränderte Zufriedenheit der Auftraggeber*innen und der Mitarbeiter*innen gehen wir für das Jahr 2024 nunmehr von einem stärkeren Umsatzanstieg gegenüber dem Vorjahr aus. Positiv auswirken wird sich dabei auch die für Mitte des Jahres zu erwartende Erhöhung der Bundesdurchschnittskostensätze für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen. Es wird erwartet, dass der Umsatzanstieg die Erhöhung der Personalkosten, die sich im Wesentlichen aufgrund der tariflichen Erhöhung um 4,0 % zum 1. Januar 2024 ergibt, überkompensieren wird. Durch die zusätzliche weitere Optimierung der Personal- und Raumkostenplanung erwarten wir daher für das Jahr 2024 einen moderaten Ergebnisanstieg nach Steuern. IV. Chancen- und RisikoberichtDie nachfolgenden Chancen und Risiken werden jeweils in abnehmender Bedeutung dargestellt. 1. Strategische Chancen und RisikenVeränderungen der gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen in politischer oder konjunktureller Hinsicht können sowohl positive als auch negative Auswirkungen auf die Geschäftsentwicklung von gsm haben. Daher werden diese Entwicklungen kontinuierlich beobachtet und entsprechende Rückschlüsse gezogen. Wie bereits erläutert, wurden wesentliche Elemente der Gesetzgebung zur Grundsicherung im Rechtskreis SGB II ("Hartz IV") durch die Regelungen zum Bürgergeld ersetzt. Daraus ergeben sich sowohl Chancen als auch Risiken. Durch den Wegfall des Vermittlungsvorrangs und die Ablösung des Eingliederungsplans durch den Kooperationsplan soll eine gezieltere Heranführung langzeitarbeitsloser Menschen an den Arbeitsmarkt und letztlich eine nachhaltige Erwerbsintegration erreicht werden. Beides sind Kernkompetenzen von gsm und die erwartete Erweiterung der Nachfrage in diesem speziellen Bereich kann positive Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit haben. Seit Mitte des Jahres 2023 gibt es bereits neue gesetzlich geregelte Fördermöglichkeiten, die auf diesen Bereich abzielen. Die Jobcenter setzen durch das Bürgergeld vermehrt auf Kooperation mit ihren Kund*innen. Dieses "Umdenken" ist wesentlicher Bestandteil unserer Projekte und zu begrüßen. Dennoch können sich ggf. Auswirkungen auf die Zuweisung und Besetzung von arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen ergeben mit entsprechenden Auswirkungen auf die Ertragskraft der Projekte. Die direkte Gewinnung von Teilnehmenden rückt damit immer mehr in den Fokus der Bildungsanbieter und wird auch z.B. in Ausschreibungen von unseren Auftraggebern vermehrt gefordert. Hierfür sind für die Branche andere und teilweise neue Ansätze gefragt. gsm reagiert bereits seit 2022 mit entsprechenden Maßnahmen auf diese neuen Herausforderungen. So haben wir im Geschäftsjahr 2023 verschiedene Kampagnen zur Gewinnung von Teilnehmenden getestet und verstärken unsere Aktivitäten durch eine eigene Fachabteilung "Kundenmanagement". Die Geschäftsleitung schätzt das Risiko als moderat ein. Die Stärkung durch die Förderung von Weiterbildung und Qualifizierung eröffnet die Chancen auf zusätzliche und inhaltlich neue Bildungsprogramme sowie Qualifizierungsangebote. Diese Maßnahmen sollen in erster Linie dem Fachkräftemangel entgegenwirken. Seit dem 1. Juni 2022 liegt die Betreuung und Grundsicherung vom Kriegsgeflüchteten aus der Ukraine im Zuständigkeitsbereich der Jobcenter (Rechtskreis SGB II), wenn die Geflüchteten eine Aufenthaltserlaubnis haben sowie hilfebedürftig und erwerbsfähig sind. Mit dem Wechsel vom Asylbewerberleistungsgesetz in die Grundsicherung besteht zugleich Anspruch auf die Teilnahme an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen. Die Jobcenter beauftragen weiterhin arbeitsmarktpolitische Maßnahmen für diese besondere Zielgruppe, um deren Arbeitsmarktintegration zu unterstützen. Weiterhin stehen Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) und dem Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) zur Verfügung, um die gesellschaftliche und berufliche Integration von Geflüchteten und Neuzugewanderten zu unterstützen. Hier wird gsm weiterhin partizipieren und innovative Konzepte entwickeln. Zusätzlich beeinflussten ab Oktober 2023 die Aktivitäten zum "Job-Turbo" zur Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten die Schwerpunktsetzung von arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen und damit auch unsere Vertriebsaktivitäten. Der am 1. Juli 2023 in Kraft getretene § 16k SGB II (" ganzheitliche Betreuung") eröffnet weitere Möglichkeiten, da die Inhalte der Kernkompetenz von gsm entsprechen. gsm konnte sich bereits sowohl in Vergabemaßnahmen als auch im Gutschein-Bereich als Arbeitsmarktdienstleister positionieren. Auch wenn die Nachfrage an Maßnahmen auf dieser Gesetzesgrundlage - vermutlich auch aufgrund der Aktivitäten im Rahmen des Job-Turbos und der Unsicherheit in Bezug auf die operative Umsetzung dieser Rechtsgrundlage - bisher noch hinter den Erwartungen zurückblieb, bietet dieser Bereich weitere Chancen für gsm. Darüber hinaus sind derzeit keine weiteren strategischen Risiken bekannt, die einen wesentlichen Einfluss auf den Fortbestand haben könnten. 2. Leistungswirtschaftliche Chancen und RisikenEin wichtiges Kriterium für die weitere wachstumsorientierte Entwicklung von gsm ist die Gewinnung qualifizierter Arbeitskräfte. Die hohe Nachfrage nach Arbeitskräften in der Branche sowohl durch die Wettbewerber*innen als auch durch unsere Auftraggeber*innen selbst kann dazu führen, dass wir Projekte nicht oder nicht in dem geplanten Umfang realisieren können. Das Risiko wird durch die Geschäftsleitung als mittel eingestuft. 3. Finanzwirtschaftliche Chancen und RisikenDie betriebswirtschaftliche Steuerung des Unternehmens basiert auf einer detaillierten und zukunftsorientierten Personal- und Raumplanung. Wir sind durch entsprechende Controllinginstrumente kurzfristig in der Lage, die betriebswirtschaftliche Steuerung des Unternehmens vorausschauend zu gewährleisten und etwaige Risiken frühzeitig zu erkennen. Ein Risiko besteht in der weiteren Erhöhung des Tariflohns. Demnach steigt der Tariflohn für pädagogisches Personal in den Jahren 2024 bis 2026 jeweils um 4,0 %, 4,25 % und 4,5 % an. Zudem kommt es durch die hohe Inflationsrate insbesondere bei Raum- und Mobilitätskosten zu weiteren teils deutlichen Kostensteigerungen. Zwar ist für Mitte 2024 eine Anhebung der Bundesdurchschnittskostensätze für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen zu erwarten. Diese Anhebung erfolgt turnusgemäß allerdings nach aktuellem Stand nur alle zwei Jahre, wohingegen die Tariflohnsteigerungen bereits jährlich festgeschrieben sind. Bei Vergabeverfahren haben sich in den letzten Jahren immer mehr an die Inflationsentwicklung angelehnte Preissteigerungsklauseln etabliert, die üblicherweise für jährliche Preissteigerungen bei Optionsziehungen bestehender Projekte sorgen. Insgesamt lassen sich für die Branche dadurch für 2024 und auch die Folgejahre stetige Preissteigerungen vorhersagen. Wenn diese Preissteigerungen jedoch nicht durch entsprechende Budgeterhöhungen ausgeglichen werden, kommt es insgesamt zu einem real geringerem Marktvolumen. Dies kann Auswirkung auf die Anzahl und das Volumen von arbeitsmarktpolitischen Eingliederungsmaßnahmen haben. Das Risiko wird durch die Geschäftsleitung somit als ein Risiko mittlerer Bedeutung eingestuft. Weiterhin hat sich die Änderung des sog. Teilnahme-Status in nahezu allen neuen Vergabemaßnahmen durchgesetzt. Das Risiko einer nicht vollständigen Platz- oder Maßnahmeauslastung wird in Vergabemaßnahmen auf die Bildungsträger übertragen, die aufgefordert sind, Akquisitionsbemühungen zur Gewinnung von Teilnehmenden mit einem gleichzeitig wirtschaftlich überzeugenden Angebot in Einklang zu bringen. Das Risiko wird durch die Geschäftsleitung als eines mit mittlerer Bedeutung eingestuft. Finanzielle Risiken bestehen überwiegend nicht, da unsere Auftraggeber*innen im Wesentlichen öffentliche Institutionen sind. Es besteht insoweit ein nur sehr gering ausgeprägtes Ausfallrisiko von Forderungen. Unser Forderungsmanagement trägt zudem dazu bei, ein mögliches Ausfallrisiko zu minimieren. Die systematische Steuerung unserer Liquidität, ein wachstumsorientiertes Finanzierungsvolumen und ein hohes Eigenkapital gewährleisten eine jederzeitige Zahlungsfähigkeit des Unternehmens. Aufgrund unserer finanziellen Stärke und Stabilität sehen wir insgesamt keine nennenswerten Risiken, die unsere Entwicklung beeinträchtigen oder unseren Bestand gefährden. 4. Operative Chancen und RisikenAttraktive interne Entwicklungsmöglichkeiten, Fort- und Weiterbildungsangebote und eine flexible Ausgestaltung der Arbeitsplatzinfrastruktur (inkl. Berücksichtigung individueller Rahmenbedingungen und Wünsche zu Stundenanpassungen, Homeoffice, Jobrotation, Altersteilzeit etc.) tragen in ihrer Gesamtheit zu einer hohen Motivation und Mitarbeiterbindung bei. Hierdurch sichern wir unser Know-how und Wissensmanagement. Effiziente Prozesse und ein reibungsloser Geschäftsablauf sind in hohem Maße von einer einheitlichen und sicheren IT-Infrastruktur abhängig. Schwerwiegende Ausfälle der IT-Systeme können wesentliche Geschäftsunterbrechungen zur Folge haben. Zudem können Cyberangriffe zu erheblichen Systemunterbrechungen, dem Verlust vertraulicher Daten und infolgedessen zu Reputationsschäden sowie Haftungsansprüchen führen. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass gsm durch die Art seiner Dienstleistungen in besonderer Weise dem Schutz personenbezogener Daten unterliegt. Das Risiko wird durch die Geschäftsleitung als ein Risiko mittlerer Bedeutung eingestuft. Um diese Risiken zu verringern, verwenden wir unternehmensweit eine überwiegend standardisierte und über alle Standorte einheitliche IT-Infrastruktur, die den genannten Anforderungen gerecht wird. Zudem werden von der zentralen IT-Abteilung regelmäßig vorbeugende Systemwartungen und regelmäßige Sicherungen des Datenbestandes vorgenommen. 5. Sonstige Chancen und Risikengsm ist als Bildungsträger nach AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) zugelassen. Diese Trägerzulassung befähigt uns, arbeitsmarktpolitische Maßnahmen im Auftrag der Arbeitsagenturen, Jobcenter und weiterer öffentlicher Einrichtungen anzubieten. Der Verlust dieser Zulassung stellt ein grundsätzlich hohes Risiko für das Geschäftsmodell dar. 2023 wurde die Rezertifizierung nach der AZAV erfolgreich abgeschlossen und damit bescheinigt, dass alle Qualitätsstandards der AZAV vollumfänglich erfüllt werden. Damit hat gsm für weitere fünf Jahre das Recht, geförderte Maßnahmen anzubieten. Unabhängig davon werden zudem darüberhinausgehende Maßnahmen ergriffen, um die Qualitätsstandards von gsm kontinuierlich zu verbessern. Gesamtaussage Im Rahmen unseres Risikomanagements erfolgt keine quantitative Erfassung und Bewertung der möglichen Risiken und Chancen. Unsere Vermögens- und Finanzlage schätzen wir unverändert als gut ein, die Ertragslage im Geschäftsjahr als ausreichend. V. ZweigniederlassungsberichtUnser Unternehmen betreibt überwiegend unselbständige Standorte. Bis zum 13.05.2024 betrieb die gsm GmbH darüber hinaus auch eine Zweigniederlassung in Ludwigshafen.
Kiel, den 09.07.2024 gsm GmbH gez. Torsten Wunderlich gez. Colin Cumpelik BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
Anhang für das Geschäftsjahr 2023gsm GmbH, KielI. Allgemeine Angaben Die gsm GmbH hat ihren Sitz in Kiel. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Kiel unter HRB 9916 KI eingetragen. Der Jahresabschluss der gsm GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine große Kapitalgesellschaft. Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Immaterielle Vermögensgegenstände werden linear abgeschrieben. Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen werden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von bis zu EUR 250,00 werden direkt als Betriebsausgaben erfasst. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von EUR 250,01 bis EUR 1.000,00 werden aus Vereinfachungsgründen auf Basis einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von fünf Jahren entsprechend § 6 Abs. 2a EStG mit 20 % abgeschrieben. Abweichend davon werden Laptops mit einer Nutzungsdauer von drei Jahren abgeschrieben. Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Die Finanzanlagen werden jährlich auf ihre Werthaltigkeit überprüft. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Liquide Mittel werden mit dem Nominalwert angesetzt. Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden nur solche vor dem Bilanzstichtag geleisteten Ausgaben aktiviert, die Aufwand für eine kalendermäßig bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen. Die Steuerrückstellungen beinhalten die noch nicht veranlagten Steuern. Die sonstigen Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei werden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. III. Angaben zur Bilanz Die Aufgliederung und Entwicklung der Anlagenwerte ist aus dem folgenden Anlagenspiegel zu entnehmen. Die Geschäftsjahresabschreibung je Posten der Bilanz ist aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen. Im Geschäftsjahr wurden außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von EUR 0 (Vorjahr EUR 1) auf Anteile an verbundenen Unternehmen und in Höhe von TEUR 0 (Vorjahr TEUR 2) auf Forderungen gegen verbundene Unternehmen vorgenommen.
Über den Anteilsbesitz an verbundenen Unternehmen wird gemäß § 285 Nr. 11 HGB über nachstehende Unternehmen berichtet:
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen wie im Vorjahr vollständig sonstige Vermögensgegenstände. Das gezeichnete Kapital (Stammkapital) ist zum Nennwert angesetzt und beträgt lt. Handelsregisterauszug TEUR 100. Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen Rückstellungen für mögliche Personalverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 675 (Vorjahr TEUR 195), Beiträge zur Berufsgenossenschaft für Personal und Teilnehmer in Höhe von TEUR 65 (Vorjahr TEUR 198) sowie Abschluss- und Prüfungskosten in Höhe von TEUR 75 (Vorjahr TEUR 69) Verbindlichkeitsspiegel:
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind in Höhe von TEUR 513 gesichert durch Globalzession sowie Bürgschaften der Gesellschafter. Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von TEUR 445 (Vorjahr: TEUR 508). Folgende sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen:
Die Standorte werden in der Regel für die Dauer der Durchführung der Maßnahmen angemietet. IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Eine Aufgliederung der Umsatzerlöse gemäß § 285 Nr. 4 HGB unterbleibt, da sich die Tätigkeitsbereiche untereinander nicht erheblich unterscheiden und kein Auslandsgeschäft besteht. Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten periodenfremde Erträge in Höhe von insgesamt TEUR 29 (Vorjahr TEUR 536. Sie betreffen im Wesentlichen die Erstattungen von den Krankenkassen in Höhe von TEUR 329). Im Personalaufwand sind unter soziale Abgaben Aufwendungen für Altersversorgung in Höhe von TEUR 8 (Vorjahr: TEUR 9) enthalten. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten periodenfremde Aufwendungen in Höhe von TEUR 108 (Vorjahr TEUR 3). Diese enthalten im Wesentlichen Aufwendungen aus Kautionsziehungen, Personalaufwand, Berufsgenossenschaftsbeiträgen und Erlösminderungen aus Vorjahren. V. Sonstige Angaben Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 1.339 Arbeitnehmer (Vorjahr: 1.300) beschäftigt. Davon waren 1.277 Angestellte (Vorjahr: 1.233) und 63 Führungskräfte (Vorjahr: 67). Die Auszubildenden wurden nicht berücksichtigt. Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens (hauptberuflich) durch folgende Person geführt:
Neuer weiterer Geschäftsführer ist Herr Colin Cumpelik mit Eintragung in das Handelsregister am 9. Juni 2023. Herr Kuhlmann ist mit Austragung aus dem Handelsregister zum 12. Juni 2023 als Geschäftsführer der Gesellschaft ausgeschieden. Die Geschäftsführer sind alleinvertretungsberechtigt und befugt, Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen. Bezüglich der Angabe der Gesamtbezüge der Geschäftsführung wurde die Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB in Anspruch genommen. Das für den Abschlussprüfer 2023 berechnete Gesamthonorar in Höhe von netto TEUR 54 setzt sich aus Abschlussprüfungsleistungen in Höhe von netto TEUR 54 zusammen. Die gsm GmbH wird in den Konzernabschluss der Axxola GmbH, Kiel, einbezogen (Mutterunternehmen für den größten sowie kleinsten Kreis von Unternehmen). Aufgrund der Konsolidierung mit der Axxola GmbH wird die Befreiungsvorschrift des § 291 Abs. 1, 2 HGB, seitens der gsm GmbH einen eigenen Konzernabschluss gemäß § 290 Abs. 1 HGB aufzustellen, in Anspruch genommen. Die Offenlegung des Konzernabschlusses erfolgt im elektronischen Unternehmensregister. VI. Nachtragsbericht Es haben sich nach Schluss des Geschäftsjahres 2023 keine Vorgänge ereignet, die für die Vermögens-, Finanz und Ertragslage der Gesellschaft von besonderer Bedeutung sind. VII. GewinnverwendungsvorschlagDie Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung vor, den Bilanzgewinn 2023 auf neue Rechnung vorzutragen.
Kiel, den 09.Juli 2024 gez. Torsten Wunderlich gez. Colin Cumpelik sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 24.09.2024 festgestellt. BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die gsm GmbH, Kiel Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der gsm GmbH, Kiel, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der gsm GmbH, Kiel, für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote) haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse - entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und - vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der oben genannten Erklärung zur Unternehmensführung. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote) als nicht inhaltlich geprüften Bestandteil des Lageberichts. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen - wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zu den inhaltlich geprüften Lageberichtsangaben oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder - anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus - identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. - gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. - beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. - ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. - beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. - beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. - führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Kiel, den 24. Juli 2024 PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Martin Zucker, Wirtschaftsprüfer ppa. Ann-Kathrin Klischat, Wirtschaftsprüferin |
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