BIMAT - Materialprüfungsgesellschaft mbH

Antonienstraße 10, 06749 Bitterfeld-Wolfen, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Stendal HRB 14294
Eingetragen
28.5.1997
Branche
Herstellung von PrüfmaschinenHerstellung von Werkzeugmaschinen für die MetallbearbeitungIngenieurbüros für Tragwerksplanung
Gegenstand
die Durchführung von zerstörungsfreier und zerstörender Werkstoffprüfung an Maschinen, Bauteilen und Anlagen sowie der Vertrieb von Materialien und Gerätetechnik für die Werkstoffprüfung

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Wolfgang Szczepanski
seit 12.1.2004
Geschäftsführer

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

BIMAT - Materialprüfungsgesellschaft mbH

Bitterfeld-Wolfen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 278.388,00 191.611,00
I. Sachanlagen 278.388,00 191.611,00
B. Umlaufvermögen 1.588.323,28 1.334.538,56
I. Vorräte 44.467,78 26.058,94
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 962.621,84 860.335,30
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 581.233,66 448.144,32
C. Rechnungsabgrenzungsposten 14.702,77 18.135,26
Aktiva 1.881.414,05 1.544.284,82

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 1.196.104,73 1.096.833,60
I. Gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Gewinnvortrag 911.269,91 969.468,78
III. Jahresüberschuss 259.270,23 101.800,23
B. Rückstellungen 299.437,91 217.472,30
C. Verbindlichkeiten 385.871,41 229.978,92
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 385.871,41 229.978,92
davon gegenüber Gesellschaftern 80.000,00  
Passiva 1.881.414,05 1.544.284,82

Anhang

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Der Jahresabschluss wurde entsprechend den Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff. HGB aufgestellt.

Zum 01.01.2010 wurde auf die geänderten Vorschriften des BilMoG umgestellt. Die Umstellungseffekte wurden durch Erstellung einer BilMoG-Eröffnungsbilanz dokumentiert.

II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bilanzierungsmethoden

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die Vorjahresbeträge wurden nicht angepasst. (Art 67 Abs. 8 EGHGB)

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungs-abgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts Anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden, sofern keine anderen Angaben gemacht worden sind.

Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein, sofern keine BilMoG-Anpassungen erforderlich waren. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet.

Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet:

Anlagevermögen

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen.

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibung bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen sowohl degressiv als auch linear vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgte in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führte.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis 800,00 EUR wurden im Erwerbsjahr voll abgeschrieben.

Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 150,00 EUR wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Selbständig nutzbare Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von 150,00 EUR bis 1.000,00 EUR wurden nach § 6 Abs. 2a EStG in einen Sammelposten aufgenommen und auf 5 Jahre verteilt.

Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibung Rechnung getragen. Die in den Vorjahren vorgenommenen außerplanmäßigen Abschreibungen wurden rückgängig gemacht, soweit die Gründe hierfür nicht mehr bestehen.

Umlaufvermögen

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden zu durchschnittlichen Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

Der Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks wurden zum Nennwert angesetzt.

Rückstellungen

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Die Steuerrückstellungen enthalten die noch nicht veranlagten Steuern des Geschäftsjahres und zu erwartende Steuernachzahlungen aus Vorjahren.

Pensionsrückstellungen

Die Gesellschaft hat ein versicherungsmathematisches Gutachten unter Berücksichtigung der nach BilMoG geltenden Bewertungsvorschriften für Pensionsrückstellungen erstellen lassen. Dabei wurde ein Zinssatz von 1,82 % zugrunde gelegt. Zudem wurden die Sterbetafeln nach Prof. Dr. Heubeck aus dem Jahr 2018 verwendet.

Zur Abdeckung des Risikos wurde eine Rückdeckungsversicherung abgeschlossen. Der Aktivwert der Rückdeckungsversicherung zum 31. Dezember 2023 beträgt EUR 398.261,29.

Die Berechnung der Pensionsrückstellungen gemäß versicherungsmathematischem Gutachtem Gutachten der HDI Lebensversicherung AG zum 31. Dezember 2023 weist eine planmäßige Zuführung zu den Pensionsrückstellungen für das Geschäftsjahr 2023 in Höhe von EUR 15.294,00 aus und basiert auf folgenden Parametern:

Biometrische Parameter: Richttafeln 2018G nach Prof. Dr. Heubeck

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten wurden zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

III. Angaben zur Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung des Anlagevermögensist in der Anlagenentwicklung am Ende des Anhangs dargestellt. Hieraus ergeben sich auch die Abschreibungen des Geschäftsjahres (§ 268 Abs. 2 HGB).

Eigenkapital

Das Eigenkapital ist vollständig eingefordert und einbezahlt.

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zum 31.12.2023 bestanden keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen.

IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt.

. V. Sonstige Pflichtangaben

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens - unverändert - geführt durch

Herrn Wolfgang Szczepanski

Der Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.

Die Angaben der Vergütung der Geschäftsführung unterbleibt gem. § 286 Abs. 4 HGB.

sonstige Berichtsbestandteile

 

Bitterfeld-Wolfen, den 08.05.2024

gez. Wolfgang Szczepanski, Geschäftsführer


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 08.05.2024 festgestellt.

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