abakus
Kraftwerke Service GmbH
Oberhaching
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Handelsbilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
2.252.621,92 |
2.884.954,60 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
4,00 |
4,00 |
| II.
Sachanlagen |
23.966,00 |
29.755,00 |
| III.
Finanzanlagen |
2.228.651,92 |
2.855.195,60 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.999.185,76 |
2.000.312,65 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
76.451,12 |
510.271,87 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
2.922.734,64 |
1.490.040,78 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
5.592,66 |
5.846,58 |
| Aktiva |
5.257.400,34 |
4.891.113,83 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
3.339.889,80 |
3.384.669,17 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
75.400,08 |
75.400,08 |
| III.
Gewinnrücklagen |
337.125,70 |
337.125,70 |
| IV.
Bilanzgewinn |
2.902.364,02 |
2.947.143,39 |
| B.
Rückstellungen |
1.434.065,00 |
543.385,33 |
| C.
Verbindlichkeiten |
483.445,54 |
963.059,33 |
| Passiva |
5.257.400,34 |
4.891.113,83 |
Anhang
abakus Kraftwerke Service GmbH, Oberhaching
Anhang für das Geschäftsjahr 2023
Allgemeine Hinweise
Die abakus Kraftwerke Service GmbH hat ihren Sitz in
Oberhaching und ist in das Handelsregister des Amtsgerichts
München unter der Nummer HRB 196022 eingetragen. Die
Gesellschaft ist eine kleine Gesellschaft im Sinne des
§ 267 Abs. 1 HGB sowie eine Kleinst-Gesellschaft im
Sinne des § 267 a HGB.
Der Gesellschaftszweck ist die Investition in
energieerzeugende Projekte (z.B. Solar/Photovoltaikanlagen,
Biogasanlagen, Wasserkraftanlagen, Windkraftanlagen etc.)
sowie die Übernahme der Funktion des persönlich
haftenden Gesellschafters und/oder der
Geschäftsführung für Unternehmen, die
energieerzeugende Projekte betreiben; Handel mit
Energieformen (z.B. Strom, Wärme) sowie Produkten zur
Energieerzeugung (z.B. feste, flüssige oder
gasförmige Kraftstoffe bzw. deren Vorprodukte);
Verwaltung und Veräußerung von
Investitionsgütern sowie damit im Zusammenhang
stehenden Tätigkeiten, wie z.B.
Liquiditätsverwaltung, Währungs- und
Sicherungsgeschäfte, Abschluss von
Darlehensverträgen, Begebung von Anleihen, etc.
Der vorliegende Jahresabschluss wurde
gemäß §§ 242 ff. und §§ 264
ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des
GmbHG und des Gesellschaftsvertrags aufgestellt. Die
Gesellschaft nimmt größenabhängige
Erleichterungen für kleine Gesellschaften im Sinne des
§ 267 Abs. 1 HGB in Anspruch.
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn-und
Verlustrechnung entspricht den §§ 266 und 275 HGB
sowie § 42 GmbHG. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist
nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt und gegliedert.
Der Grundsatz der Stetigkeit in der Darstellung sowie
in der Anwendung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
wurde beachtet. Die Vergleichbarkeit der Vorjahreszahlen
ist gegeben.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden
gegenüber dem Vorjahr unverändert beibehalten,
soweit nicht neue Erkenntnisse eine abweichende Bewertung
erforderten.
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren
die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
maßgebend:
Die
immateriellen Vermögensgegenstände wurden
zu Anschaffungskosten einschließlich Nebenkosten
vermindert um planmäßige nutzungsbedingte
Abschreibungen angesetzt. Die planmäßigen
Abschreibungen wurden linear auf die Nutzungsdauer von 3
Jahren vorgenommen.
Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten einschließlich Nebenkosten
vermindert um planmäßige nutzungsbedingte
Abschreibungen angesetzt. Die planmäßigen
Abschreibungen werden linear auf die Nutzungsdauer zwischen
3 und 15 Jahren vorgenommen. Geringwertige
Anlagegüter, deren Anschaffungskosten EUR 800,00
nicht übersteigen, werden unmittelbar im Jahr der
Anschaffung voll abgeschrieben.
Die
Finanzanlagen/Anteile an verbundenen
Unternehmen/Beteiligungen sind zu Anschaffungskosten
angesetzt und werden bei voraussichtlich dauernder
Wertminderung gemäß § 253 Absatz 3 HGB auf
den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben (im
Berichtsjahr TEUR 0). Sofern in Folgejahren die Gründe
für die Wertminderung entfallen sind, erfolgen
Zuschreibungen gemäß dem Wertaufholungsgebot
nach § 253 Absatz 5 HGB (im Berichtsjahr TEUR 0). Die
im Geschäftsjahr erhaltenen Auszahlungen bzw.
Liquiditätsentnahmen wurden entsprechend der
Stellungnahme des Berufsstandes der Wirtschaftsprüfer
zur Bilanzierung von Anteilen an Personengesellschaften
(IDW RS HFA 18 n. F. v. 04.06.2014) bei Vorliegen der
entsprechenden Voraussetzungen von den Anschaffungskosten
abgesetzt.
Ausleihungen
an Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht sind zum Nennwert
angesetzt und werden bei voraussichtlich dauernder
Wertminderung gemäß § 253 Absatz 3 HGB auf
den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben (im
Berichtsjahr TEUR 0). Sofern in Folgejahren die Gründe
für die Wertminderung entfallen sind, erfolgen
Zuschreibungen gemäß dem Wertaufholungsgebot
nach § 253 Absatz 5 HGB (im Berichtsjahr TEUR 0).
Die
Forderungen und
sonstigen Vermögensgegenstände sind zum
Nennwert bzw. ihrem niedrigeren beizulegenden Wert am
Bilanzstichtag bilanziert. Sie betragen zum Bilanzstichtag
insgesamt TEUR 76 (VJ TEUR 510), davon haben TEUR 76 (VJ
TEUR 510) eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Forderungen gegenüber Gesellschaftern bestehen - wie
im Vorjahr - keine.
Die
Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert
angesetzt. Beträge in fremder Währung wurden mit
dem Devisenkassamittelkurs in EUR zum Bilanzstichtag
angesetzt.
Die
Rückstellungen werden mit den nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbeträgen angesetzt und
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen in ausreichendem Umfang.
Die für ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen gebildeten Rückstellungen
werden gemäß § 253 Abs. 1 S. 2 HGB in
Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet und
mit dem Planvermögen saldiert.
Die Verpflichtungen aus Pensionszusagen sind durch
Rückdeckungsversicherungen gesichert, die jedoch im
Rahmen der vorzeitigen Abfindungsvereinbarung
größtenteils im Jahr 2023 ausgezahlt wurden. Der
Zeitwert der verbliebenen Rückdeckungsversicherungen
entspricht dem versicherungsmathematisch ermittelten
Aktivwert sowie den Anschaffungskosten und beträgt EUR
15.584,00. Der Erfüllungsbetrag der verrechneten
Pensionsrückstellungen beläuft sich auf EUR
1.143.997,00. Aufgrund der Fälligkeit der
Abfindungszahlungen erfolgt keine Abzinsung des
Erfüllungsbetrages zum Bilanzstichtag.
Verbindlichkeiten sind mit ihren
Erfüllungsbeträgen angesetzt. Sie betragen zum
Bilanzstichtag insgesamt TEUR 483 (VJ TEUR 963), davon
haben TEUR 73 (VJ TEUR 495) eine Restlaufzeit von bis zu
einem Jahr, TEUR 239 (VJ TEUR 235) eine Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr bis zu fünf Jahren und TEUR 171
(VJ TEUR 233) eine Restlaufzeit von mehr als fünf
Jahren. Die Verbindlichkeiten enthalten Posten
gegenüber Gesellschaftern i.H.v. TEUR 0 (VJ TEUR 0),
davon haben TEUR 0 (VJ TEUR 0) eine Restlaufzeit von bis zu
einem Jahr.
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Aufwendungen aus der Abzinsung der
Pensionsrückstellung in Höhe von EUR 34.026,00
sind in den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen
enthalten.
Sonstige Angaben
1. Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB
bestanden zum Bilanzstichtag nicht.
2. Arbeitnehmer
Im Geschäftsjahr wurden neben zwei
Geschäftsführern keine
Arbeitnehmer i.S.d. § 285 Nr. 7 HGB
beschäftigt.
3. Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt vor, den
Jahresüberschuss von EUR 105.220,63 zusammen mit dem
Gewinnvortrag aus dem Vorjahr in Höhe von EUR
2.947.143,39 und abzüglich der Ausschüttung in
Höhe von EUR 150.000,00 als Bilanzgewinn in Höhe
von EUR 2.902.364,02 auf neue Rechnung vorzutragen.
Oberhaching, den 10. Juli
2024
gez.
Hans-Martin Herbel, (Geschäftsführer)
gez.
Jutta Herbel, (Geschäftsführerin)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 05.09.2024
festgestellt.
|