BkmU Bank AG
Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Wolfgang Fiedelak seit 6.3.2006 | Vorstandsmitglied |
Karl Dr. Dunger seit 1.10.2004 | Vorstandsmitglied |
Beteiligungen
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
Biomasse Kraftwerk Barby GmbHAufgelöst | 99.17% |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
BkmU Bank AG in InsolvenzBerlinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023VorbemerkungDas Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen (ab 1. Mai 2002 Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) hat mit sofort vollziehbarem Bescheid vom 26. April 2002 der BkmU Bank AG die Erlaubnis, Bankgeschäfte zu betreiben, entzogen und die Abwicklung der Bank angeordnet. Zum 31. August 2002 wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bank eröffnet. Vor diesem Hintergrund wurden alle Jahresabschlüsse, beginnend mit dem für den Stichtag 30. August 2002, mit der Maßgabe aufgestellt, daß eine Fortführung der Unternehmenstätigkeit nicht mehr in Frage kommt. Dieses gilt ebenfalls für den Jahresabschluß 2023. GeschäftstätigkeitenAuch im Berichtsjahr konnte die Abwicklung der Bank planmäßig fortgesetzt werden. Die vom Insolvenzverwalter nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens mit verschiedenen Kreditinstituten getroffenen Verwertungsvereinbarungen ergänzten seine eigenen Aktivitäten und haben auch 2023 dazu beigetragen, die Bearbeitung und Rückführung des Kunden-Kreditgeschäfts sowie die Verwertung vorhandener Sicherheiten oder sonstiger Vermögenswerte der Bank weiter voranzubringen. Die Verwertung von Vermögensteilen der Bank, insbesondere die Abwicklung des Kunden-Kreditgeschäfts, führte seit Beginn des Insolvenzverfahrens zu einer kontinuierlichen Erhöhung der Guthaben auf den Massekonten des Insolvenzverwalters. Bisher wurden nach aktuellem Stand insgesamt 347,8 Mio. Euro Forderungen zur Insolvenztabelle angemeldet. Davon sind 193,5 Mio. Euro vom lnsolvenzverwalter festgestellt, 125,9 Mio. Euro vom Insolvenzverwalter bestritten und 28,5 Mio. Euro von den Gläubigern zurückgenommen. Der Insolvenzverwalter plant, im zweiten Halbjahr 2024 dem Insolvenzgericht einen Schlußbericht vorzulegen. Im Einvernehmen mit dem Insolvenzgericht und dem Gläubigerausschuß wurden im Jahr 2014 die notwendigen Voraussetzungen geschaffen, eine 10%ige Abschlagzahlung auf eine zu erwartende Insolvenzquote für festgestellte Insolvenzforderungen zu leisten. Allerdings war die Durchführung der Ausschüttungsaktion schon von Anfang an erheblich erschwert, weil ein beträchtlicher Teil der ausschüttungsberechtigten Gläubiger es in den zurückliegenden Jahren offensichtlich versäumt hatte, den Insolvenzverwalter von inzwischen eingetretenen Veränderungen im Personenstandsverhältnis, der Wohnanschrift oder der Bankverbindung in Kenntnis zu setzen. Die Liquiditätssituation der Bank ließ es zu Beginn des Jahres 2019 sogar zu, im Einvernehmen mit dem Insolvenzgericht und dem Gläubigerausschuß eine weitere 10%ige Abschlagzahlung auf eine zu erwartende Insolvenzquote vorzunehmen. Bis zum 31. Dezember 2023 wurden insgesamt 34,3 Mio Euro auf festgestellte Tabellenforderungen gezahlt. Seit Beginn der Insolvenz wurde der Personalbestand der Bank stark reduziert. Im Geschäftsjahr 2023 waren neben dem Vertreter des Insolvenzverwalters nur noch vier Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Bank tätig, davon drei in Teilzeit. ProzesseIm Geschäftsjahr 2023 waren keine Prozesse zur gerichtlichen Klärung von Vermögensrechten der Bank anhängig. Die Tätigkeiten beauftragter Rechtsanwälte bezieht sich im Wesentlichen auf die Verwertung von Kreditsicherheiten. ErtragslageDie Ertragslage für 2023 ist insbesondere geprägt von der weiteren Insolvenzabwicklung. Die Bank weist für 2023 einen Zinsüberschuß von 0,2 Mio. Euro (Vorjahr - 0,3 Mio Euro) aus. Im Berichtsjahr konnten die umfangreichen Masse-Konten des Insolvenzverwalters angesichts der deutlich gestiegenen Zinssätze am deutschen Geld- und Kapitalmarkt wieder nennenswerte Zinserträge abwerfen. Dagegen fielen im Berichtsjahr keine Zinsaufwendungen für bestimmte Refinanzierungskredite bei der KfW an. Provisionserträge in Form von Feststellungs- und Verwertungskostenpauschalen wurden in Höhe von 0,1 Mio. Euro vereinnahmt. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen fielen mit 0,8 Mio. Euro um 0,6 Mio Euro geringer als 2022 aus, weil sich im Berichtsjahr keine Sondersachverhalte belastend ausgewirkt haben. Die Erträge aus Zuschreibungen zu Forderungen und bestimmten Wertpapieren betrafen Gewinne aus der Veräußerung von Aktien mit 0,5 Mio. Euro sowie Eingänge auf abgeschriebene Forderungen mit 0,1 Mio. Euro. VermögenslageDie Bilanzsumme hat sich gegenüber 2022 um 2,5 Mio. Euro auf 204,9 Mio. Euro weiter reduziert. Dieses ist überwiegend auf die fortgeschrittene Abwicklung des Kreditgeschäfts zurückzuführen. Der größte Teil des Bestandes an Aktien konnte gewinnbringend veräußert werden. Einzelwertberichtigungen sind in angemessener Höhe gebildet und von den entsprechenden Forderungspositionen abgesetzt worden. Auf die Bildung von Pauschalwertberichtigungen wurde erneut verzichtet, weil alle vorhandenen Kreditrisiken einer lückenlosen Einzelbewertung unterliegen. Der Jahresüberschuß 2023 von 0,7 Mio. Euro führte zu einer Verringerung des Bilanzverlustes auf 198,4 Mio. Euro, der damit das Eigenkapital um 170,8 Mio. Euro überstieg. Dieser Betrag wurde auf der Aktivseite der Bilanz im Posten "Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag" ausgewiesen. Risikobericht1. Die Gerichtsverfahren zur Sicherung von Vermögenswerten sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt weitestgehend abgeschlossen, so daß kaum noch Risiken für die Realisierung freier Masse bestehen. Darüber hinaus ist mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht mehr damit zu rechnen, daß im Rahmen der Abwicklung weitere Risiken aus sich als unwirksam erweisenden Besicherungen von Kreditgeschäften erwachsen. 2. Dagegen bestehen auch nur noch geringe Chancen, daß sich die Insolvenzquote erhöhen wird. 3. Von der Einrichtung eines Risikomanagementsystems im Sinne von § 25a Abs. 1 KWG sowie eines Risikofrüherkennungssystems im Sinne von § 91 Abs. 2 AktG wurde abgesehen, weil alle Geschäftsvorfälle ausschließlich im Rahmen der Abwicklung der Bank anfallen. Die Überwachung und Steuerung relevanter Adressenausfall-, Marktpreis-, Liquiditäts- sowie anderer operationeller Risiken aus der Abwicklung erfolgen direkt durch den Vertreter des Insolvenzverwalters. AusblickFür das Jahr 2024 ist mit einem kleinen Jahresfehlbetrag aus der Insolvenzabwicklung zu rechnen. Die Zahlung der Abschläge auf eine zu erwartende Insolvenzquote ist weit fortgeschritten. Es bleibt abzuwarten, ob es gelingt, den Anteil der bisher noch nicht erreichbaren Masse-Gläubiger weiter zu reduzieren.
Berlin, den 24. September 2024 Hartwig Albers, Rechtsanwalt, Insolvenzverwalter BkmU Bank AG Aktivseite
Berlin, 24. September 2024 Hartwig Albers, Rechtsanwalt, Insolvenzverwalter, BkmU Bank AG Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2023
Anhang für das Geschäftsjahr 2023VorbemerkungenDer vorliegende Jahresabschluß zum 31. Dezember 2023 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute (RechKredV) aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften fanden auch die Besonderheiten des lnsolvenzrechts Berücksichtigung. Der Jahresabschluß und der Lagebericht wurden unter der Prämisse aufgestellt, daß das Unternehmen nicht fortgeführt wird (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB). Im Hinblick auf die Abwicklung wurden sämtliche Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, deren Veräußerung innerhalb eines absehbaren Zeitraumes vorgesehen ist bzw. die nicht mehr dem Geschäftsbetrieb dienen (§ 270 Abs. 2 Satz 3 AktG), wie Umlauf vermögen bewertet und mit ihren voraussichtlichen oder tatsächlichen Wiederveräußerungswerten angesetzt. Die Bewertung der im Jahresabschluß erfassten Vermögensgegenstände und Schulden erfolgte im Hinblick auf die Abwicklung der Bank unter Abkehr vom Grundsatz der Fortführung des Unternehmens. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenTrotz der nach wie vor unvollständigen Dokumentationen und Geschäftsunterlagen der Bank aus der Zeit vor Anordnung des lnsolvenzantragsverfahrens geht der lnsolvenzverwalter unverändert davon aus, daß auf der Grundlage der zwischen zeitlich erfolgten Aufbereitungen, Klärungen und Rekonstruierungen sowie der ihm inzwischen zugänglichen Informationen auch im vorliegenden Abschluss alle bilanzierungspflichtigen Vermögenswerte sowie sämtliche Aufwendungen und Erträge enthalten, ferner alle Wagnisse berücksichtigt sowie alle erforderlichen Angaben gemacht sind. Die Barreserve wurde zum Nennwert bilanziert. Forderungen an Kreditinstitute und Kunden wurden mit den Anschaffungskosten (Nennwert) zuzüglich anteiliger Zinsen angesetzt. Den Kreditrisiken wurde durch die Bildung von Einzelwertberichtigungen oder Rückstellungen ausreichend Rechnung getragen. Sie sind mit dem niedrigeren, beizulegenden Wert bilanziert. Auf die Bildung von Pauschalwertberichtigungen wurde auch im Berichtsjahr verzichtet, weil alle vorhandenen Kreditrisiken ausschließlich einer Einzelbewertung unterliegen. Wie in den Vorjahren kam auch 2023 das Wahlrecht der vollständigen Überkreuzkompensation (§ 340f Abs. 3 HGB) zur Anwendung. Einzelwertberichtigungen sind von den Forderungen an Kunden sowie den Sonstigen Vermögensgegenständen abgesetzt worden. Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere verblieben in der Liquiditätsreserve und werden weiterhin wie Umlaufvermögen bewertet. Alle Bestände wurden dem strengen Niederstwertprinzip unterworfen. Sonstige Vermögensgegenstände sind grundsätzlich gemäß § 340e Abs. 1 Satz 2 HGB wie Umlaufvermögen bewertet worden. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und Kunden, verbriefte Verbindlichkeiten sowie Sonstige Verbindlichkeiten sind mit den Rückzahlungsbeträgen einschließlich anteiliger Zinsen sowie nachrangiger Zinsen, letztere nur bei den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, nach § 39 Abs. 1 Nr. 1 lnsO angegeben. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten wie auch diejenigen gegenüber Kunden sind im Hinblick auf § 41 Abs. 1 lnsO als täglich fällig ausgewiesen. Der Ansatz der Rückstellungen erfolgte gemäß § 253 Abs. 1 HGB zu dem Erfüllungsbetrag, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist, um erkennbare Verpflichtungen angemessen zu berücksichtigen. Zum Bilanzstichtag bestanden keine Fremdwährungspositionen. Erläuterungen zur BilanzAktiva Die Barreserve bestand ausschließlich aus dem Kassenbestand. Ein eigenes Bundesbank-Konto wird für die BkmU Bank AG nicht mehr geführt. Der Zahlungsverkehr ist deshalb entsprechend den Regeln der lnsolvenzordnung ausschließlich über die Masse-Konten des lnsolvenzverwalters zu leiten. Die Forderungen an Kreditinstitute entfielen auf die Guthaben der Masse-Konten des lnsolvenzverwalters und haben sich im Berichtsjahr nur unwesentlich erhöht. Die Forderungen an Kunden wurden nach Berücksichtigung von 9.654 Tsd. Euro Einzelwertberichtigungen mit 2.149 Tsd. Euro bilanziert. Der Rückgang ist hier auf die weitere Insolvenzabwicklung zurückzuführen. Der gesamte Einzelwertberichtigungsbedarf für Forderungen an Kunden sowie für Sonstige Vermögensgegenstände belief sich zum 31. Dezember 2023 auf 9.853 Tsd. Euro. An Forderungen mit einem Bruttobetrag von 5.160 Tsd. Euro (vor Kompensationen mit täglich fälligen Einlagen und Berücksichtigung von Einzelwertberichtigungen) bestanden zum Bilanzstichtag Rechte Dritter. Es handelt sich hierbei im Wesentlichen um Absonderungsrechte. Auf eine detaillierte Gliederung der Kundenforderungen nach Restlaufzeiten wurde verzichtet, weil eine solche Zahlenermittlung vor dem Hintergrund der Abwicklung der Bank nicht mehr sinnvoll ist. Sämtliche Engagements befinden sich im Rahmen der bestehenden Vereinbarungen in Abwicklung. Der Gesamtbestand an Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren war börsennotiert. Die Sonstigen Vermögensgegenstände in Höhe von 325 Tsd. Euro betreffen fast ausschließlich zwei Posten: zum einen 67 Tsd. Euro erstattungsfähige Forderungen an das Finanzamt aus einbehaltener Kapitalertragsteuer, Zinsabschlagsteuer und Solidaritätszuschlag; zum anderen aus früheren Policendarlehen mit dem auf die jeweiligen Policen entfallenden Rückkaufswert von insgesamt 258 Tsd. Euro. Die Bank hat hierbei in jedem einzelnen Fall einen Vergleich mit dem früheren Kreditnehmer geschlossen und diesen nach Erfüllung bestimmter Auflagen aus dem Schuldverhältnis entlassen. Rechnungsabgrenzungsposten von 73 Tsd. Euro bestanden aus Abgrenzungsbeträgen im Zusammenhang mit gezahlten Versicherungsprämien. Passiva Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten wurden mit 39.739 Tsd. Euro in vollem Umfang als täglich fällig ausgewiesen. Der Rückgang entfällt auf die Kompensation von Kreditforderungen mit entsprechenden Refinanzierungen bei der KfW. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden beliefen sich auf 129.038 Tsd. Euro. Wegen des Wegfalls aller Befristungsvereinbarungen aufgrund der lnsolvenz der Bank werden auch sie vollständig unter den anderen täglich fälligen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Verbriefte Verbindlichkeiten umfassen im Umlauf befindliche lnhaberschuldverschreibungen sowie eigene Akzepte und Solawechsel im Umlauf und wurden zum Bilanzstichtag mit 25.734 Tsd. Euro bilanziert. Sowohl für die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden wie auch für die verbrieften Verbindlichkeiten bestand im Berichtsjahr keine Notwendigkeit, nachrangige Zinsen zu berechnen. Sonstige Verbindlichkeiten von 2.295 Tsd. Euro betrafen mit 2.249 Tsd. Euro Verbindlichkeiten aus zur Tabelle angemeldeter Forderungen Dritter an die Bank, die nicht unter den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und Kunden auszuweisen waren. Außerdem waren in den Sonstigen Verbindlichkeiten antizipative Posten in einer Größenordnung von 38 Tsd. Euro zu erfassen. Die Notwendigkeit zur Bildung von Rückstellungen für Steuerzahlungen war auch im Berichtsjahr nicht gegeben. Die anderen Rückstellungen von insgesamt 8.130 Tsd. Euro bestehen im wesentlichen aus der Vorsorge für die erst nach Abschluss des lnsolvenzverfahrens fällige lnsolvenzverwaltervergütung in Höhe von 7.268 Tsd. Euro. Die weiteren Rückstellungen bestehen vor allem für Vergütungen des Gläubigerausschusses, für Jahresabschlussprüfungskosten sowie für von Mitarbeitern der Bank noch nicht genommene Urlaubstage. Das Grundkapital in Höhe von 18.263.346,00 Euro ist in nennwertlose, auf den Namen lautende Stückaktien (Stück 7.144.000) eingeteilt. Die Unterpositionen des Eigenkapitals haben sich seit Beginn des lnsolvenzverfahrens am 31. August 2002 nicht verändert. Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag hat sich auf 171.486 Tsd. Euro erhöht. Im Kreditgeschäft waren zum 31. Dezember 2001 Stück 154.320 eigene Aktien der Bank gemäß § 71e AktG als Pfand genommen. Dieses sind 2,16 % des Grundkapitals. Auf eine Fortschreibung dieses Sachverhalts wurde in den Folgejahren verzichtet, weil das Pfandrecht auf eigene Aktien seit Eröffnung des lnsolvenzverfahrens über das Vermögen der Bank praktisch wertlos geworden ist. Gliederung von Bilanzpositionen nach Restlaufzeiten:
Erläuterungen zur Gewinn- und VerlustrechnungZinsabhängiges Geschäft Das zinsabhängige Geschäft erbrachte im abgelaufenen Jahr einen Zinsertrag von 191 Tsd. Euro, wobei keine Zinsaufwendungen entstanden sind. Die Zinserträge betrafen dabei in Höhe von 117 Tsd. Euro die Verzinsung der Massekonten des Insolvenzverwalters. Daneben sind noch vereinzelt Zinserträge im Kreditgeschäft mit der gewerblichen Kundschaft angefallen. Auch im Berichtsjahr wurde darauf verzichtet, bei notleidend gewordenen Krediten Zinsen in Rechnung zu stellen. Laufende Erträge aus Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren Die Erträge von 37 Tsd. Euro bestanden ausschließlich aus Dividendenzahlungen auf den Aktienbestand der Bank. Provisionsabhängiges Geschäft Es fielen mit insgesamt 31 Tsd. Euro ausschließlich Einnahmen im Zusammenhang mit der Abwicklung der Bank (Feststellungs- und Verwertungs kostenpauschalen) an. Sonstige betriebliche Erträge Sonstige betriebliche Erträge beliefen sich auf 616 Tsd. Euro. Sie betreffen im Wesentlichen Auflösungen von Rückstellungen. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen Von den Gesamtaufwendungen von 759 Tsd. Euro entfielen 104 Tsd. Euro auf Personal- und 655 Tsd. Euro auf andere Verwaltungsaufwendungen. Die gegenüber dem Vorjahr fast unveränderten Personalkosten entsprachen dem im Hinblick auf die fortschreitende Abwicklung der Bank erforderlichen Personalbestand. Die anderen Verwaltungsaufwendungen standen in unmittelbarem Zusammenhang mit der lnsolvenzabwicklung der Bank. Mit der Jahresabschlußprüferin, der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ist als Gesamthonorar für die im Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses 2023 zu erbringenden Abschlußprüfungs leistungen 55 Tsd. Euro zuzüglich Umsatzsteuer vereinbart. Zudem sind für Vorjahre zusätzliche Honorare von 15 Tsd. Euro angefallen. Erträge aus Zuschreibungen auf Forderungen und bestimmten Wertpapieren sowie aus der Auflösung von Rückstellungen im Kreditgeschäft Das Wahlrecht der Oberkreuzkompensation gemäß § 340f Abs. 3 HGB wurde auch im Berichtsjahr wahrgenommen. Demnach wurden Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft in vollem Umfang mit Erträgen aus Zuschreibungen zu Forderungen und bestimmten Wertpapieren sowie Auflösungen von Rückstellung im Kreditgeschäft kompensiert. An Erträgen aus Zuschreibungen auf Forderungen und bestimmten Wertpapieren sowie Auflösungen von Rückstellungen im Kreditgeschäft verblieb nach der Kompensation ein Restbetrag von 599 Tsd. Euro. Der Ertrag ergab sich insbesondere aus Veräußerungsgewinnen von Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren (485 Tsd. Euro) sowie Eingängen auf abgeschriebene Forderungen. Jahresüberschuß Das Jahr 2023 schloß mit einem Jahresüberschuß von 716 Tsd. Euro. Einschließlich der Verlustvorträge für alle zurückliegenden Geschäftsjahre seit Eröffnung des lnsolvenzverfahrens ergab sich ein Bilanzverlust von 198.415 Tsd. Euro. Sonstige Erläuterungen2023 waren vier Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Bank tätig. Im Berichtszeitraum sind keine Zahlungen an Organmitglieder geleistet worden. Weder an Mitglieder des Vorstands noch an Mitglieder des Aufsichtsrats in der nachstehenden Zusammensetzung bestanden zum Bilanzstichtag Kreditforderungen. Den Organen der Bank gehören an: Vorstand: Dr. Karl Dunger (ab 16. August 2002) Wolfgang Fiedelack (ab 6. März 2006) Die vorstehenden Angaben sind dem Handelsregister, Abteilung B, Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, HRB 53447 B, entnommen. Der Handelsregisterausdruck datiert vom 27. Juni 2024. Andere Informationen über die Zusammensetzung des Vorstands liegen dem lnsolvenzverwalter nicht vor. Aufsichtsrat: Frau Prof. Dr. Marlene Kück hat dem lnsolvenzverwalter der Bank, Herrn Rechtsanwalt Hartwig Albers, mit Schreiben vom 21. Juli 2021, mitgeteilt, daß ihre Amtszeit als Aufsichtsratsvorsitzende der BkmU Bank AG in lnsolvenz gemäß § 102 Abs. 1 AktG im Jahr 2005 erloschen sei und durch die Hauptversammlung keine Wiederbestellung stattgefunden habe. Dem Aufsichtsrat müßten demnach noch Michael Schmitz, stellv. Vorsitzender Manfred Berg Andreas Heins Michael Knoffel und Peter Wittnebel angehören. Andere Informationen liegen dem lnsolvenzverwalter jedenfalls nicht vor. NachtragsberichtVorgänge von besonderer Bedeutung sind nach dem Bilanzstichtag nicht eingetreten.
Berlin, 24. September 2024 Hartwig Albers, Rechtsanwalt, lnsolvenzverwalter BkmU Bank AG BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die BkmU Bank AG in Insolvenz, Berlin Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der BkmU Bank AG in Insolvenz, Berlin, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der BkmU Bank AG in Insolvenz für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Hinweis zur Hervorhebung eines Sachverhalts - Insolvenz der Gesellschaft und Abkehr vom Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit Wir verweisen auf die Ausführungen der gesetzlichen Vertreter in Abschnitt "Vorbemerkungen" des Anhangs und die Angaben im Abschnitt "Vorbemerkung" des Lageberichts, welche die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft zum 31. August 2002 und die darauf basierende Bilanzierung unter der Abkehr vom Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit beschreiben. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht sind diesbezüglich nicht modifiziert. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur geordneten Durchführung des Insolvenzverfahrens zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte im Zusammenhang mit der geordneten Durchführung des Insolvenzverfahrens, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage der Abkehr vom Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern der Fortführung der Unternehmenstätigkeit tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Berlin, den 15. Oktober 2024 PricewaterhouseCoopers
GmbH
Mark Maternus, Wirtschaftsprüfer ppa. Uwe Gollum, Wirtschaftsprüfer Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 wurde am 15.10.2024 festgestellt. |
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