Strack
& Vesper GmbH
Wuppertal
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
2.254,00 |
4.345,00 |
| I.
Sachanlagen |
2.254,00 |
4.345,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
259.611,08 |
232.391,98 |
| I.
Vorräte |
169.216,42 |
173.555,30 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
77.263,44 |
34.374,98 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
13.131,22 |
24.461,70 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.018,60 |
2.137,03 |
| D.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
3.296,86 |
4.778,17 |
| Aktiva |
267.180,54 |
243.652,18 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Verlustvortrag |
30.342,76 |
38.817,51 |
| III.
Jahresüberschuss |
1.481,31 |
8.474,75 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
3.296,86 |
4.778,17 |
| B.
Rückstellungen |
5.500,00 |
5.500,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
261.680,54 |
238.152,18 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
251.680,54 |
238.152,18 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
10.000,00 |
|
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
214.485,46 |
207.612,97 |
| Passiva |
267.180,54 |
243.652,18 |
Anhang
Der Jahresabschluss der Strack & Vesper GmbH
wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften
des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
In die Herstellungskosten wurden neben den
unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige
Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste
Abschreibungen einbezogen.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear und degressiv
vorgenommen.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu
einer höheren Jahresabschreibung führt.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von Euro 800,- wurden im Jahre des
Zugangs voll abgeschrieben.
Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und
bewertet:
- Beteiligungen zu Anschaffungskosten
- Anteile an verbundenen Unternehmen zu
Anschaffungskosten
- Ausleihungen zum Nennwert
- unverzinsliche und niedrig verzinsliche
Ausleihungen zum Barwert
- sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Überschuldung
Die Gesellschaft ist bis zum Bilanzstichtag
bilanziell überschuldet, da das bilanzierte
Vermögen die bilanzierten Verbindlichkeiten nicht mehr
deckt.
Herr Christoph Strack hat gegenüber der
Gesellschaft erklärt, mit seinen Forderungen gegen die
Gesellschaft im Umfang einer im Sinne der Insolvenzordnung
eingetretenen Überschuldung der Gesellschaft hinter
alle Forderungen aller zukünftigen und
gegenwärtigen anderen Gläubigern
zurückzutreten (Rangrücktritt). Eine
tatsächliche Überschuldung sieht die
Geschäftsführung der Gesellschaft daher nicht als
gegeben an.
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Person geführt: Herrn Christoph Strack
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 07.12.2023
festgestellt.
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