ADCO
GmbH
Aachen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
930.468,22 |
416.937,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
4,00 |
25,00 |
| II.
Sachanlagen |
930.464,22 |
416.912,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.496.308,69 |
1.485.360,05 |
| I.
Vorräte |
323.415,47 |
341.205,40 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
743.654,14 |
744.780,23 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
429.239,08 |
399.374,42 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.788,00 |
3.110,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
2.430.564,91 |
1.905.407,05 |
Passiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.343.461,24 |
1.469.263,11 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
30.000,00 |
30.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
76.096,00 |
76.096,00 |
| III.
Gewinnvortrag |
652.791,63 |
682.649,23 |
| IV.
Jahresüberschuss |
584.573,61 |
680.517,88 |
| B.
Rückstellungen |
488.401,94 |
273.318,14 |
| C.
Verbindlichkeiten |
598.701,73 |
162.825,80 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
205.355,23 |
162.825,80 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
393.346,50 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
2.430.564,91 |
1.905.407,05 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben
1. Angaben zu den Mitgliedern des
Geschäftsführungsorgans (§ 285 Nr. 10 HGB)
Geschäftsführer der Gesellschaft waren im
Geschäftsjahr 2019 die Herren Dipl.-Ing. Martin
Solowski, Von-Brandis-Straße 2, 52064 Aachen und
Dipl.-Ing. Stefan Grobe, In den Atzenbenden 58, 52080 Aachen
2. Gliederungsvorschriften
Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung wurden
nach den Vorschriften der § 266 und 275 HGB gegliedert.
Dabei kam für die Gewinn- und Verlustrechnung das
Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB zur
Anwendung.
Die Adco GmbH ist eine kleine Kapitalgesellschaft. Sie
hat das Wahlrecht gem. § 264 Abs. 1 S. 4 HGB in Anspruch
genommen und auf die Erstellung eines Lageberichts
verzichtet.
B. Angaben zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Erläuterungen von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB
1. Anlagevermögen
Die Gegenstände des Anlagevermögens werden zu
Anschaffungskosten einschließlich
Anschaffungsnebenkosten bzw. Herstellungskosten bewertet,
vermindert um planmäßige Abschreibungen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter gem. § 6 Abs.
2 EStG werden im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben.
Für Wirtschaftsgüter gem. § 6 Abs. 2 a EStG
wurde in den Jahre 2008 bis 2010 ein Sammelposten gebildet
und im Wirtschaftsjahr und den folgenden vier
Wirtschaftsjahren mit jeweils einem Fünftel
gewinnmindernd aufgelöst.
2. Umlaufvermögen
Die Bewertung der fertigen und unfertigen Erzeugnisse
erfolgte zu Einstandspreisen unter Beachtung des
Niederstwertprinzips.
Der Ansatz der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände erfolgte zum Nennwert.
Wertberichtigungen wurden nicht gebildet.
Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt.
3. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden vor dem
Bilanzstichtag geleistete Zahlungen ausgewiesen, soweit sie
Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Stichtag
darstellen.
4. Rückstellungen und Verbindlichkeiten
Bei den Rückstellungen werden alle
bilanzierungspflichtigen Risiken erfasst. Verbindlichkeiten
sind mit dem Rückzahlungsbetrag passiviert.
5. Übrige Bilanzpositionen
Alle übrigen Bilanzpositionen werden unter
Beachtung der handelsrechtlich vorgeschriebenen
Grundsätze und in Übereinstimmung und Ausnutzung
der steuerlich zulässigen Möglichkeiten vorsichtig
bewertet.
C. Erläuterungen zur Bilanz
1. Restlaufzeiten der Forderungen
(§ 268 Abs. 4 S. 1 HGB)
Die Forderungen haben sämtlich eine Restlaufzeit
von bis zu einem Jahr. Sie wurden im Laufe des Jahres 2020 zu
99 % beglichen.
Bei den sonstigen Vermögensgegenständen
handelt es sich um Forderungen aus Kautionszahlungen sowie
Steuererstattungen und Überzahlungen. Eine
Forderung aufgrund von Kautionszahlungen i. H. von EUR 3.400
hat eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr, die restlichen
sonstigen Vermögensgegenstände sind bis zum Jahr
2021 ausgeglichen worden.
2. Restlaufzeiten und Sicherung der Verbindlichkeiten
(§§ 268 Abs. 5 S. 1, 285 Nrn. 1 a und b. 2
HGB)
Pfandrechte sind für die zum Bilanzstichtag
bestehenden Verbindlichkeiten nicht bestellt.
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
bestehen i. H. von EUR 393.346,50 mit einer Restlaufzeit von
mehr als 5 Jahren.
Von den übrigen Verbindlichkeiten haben
sämtliche eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
D. Sonstige Angaben
Während des Geschäftsjahres waren im
Unternehmen durchschnittlich 26 Arbeitnehmer
beschäftigt.
Aachen, den 21.04.2021
| gez. Martin Solowski |
gez. Stefan Grobe |
|
Geschäftsführer |
Geschäftsführer |
sonstige Berichtsbestandteile
Aachen, den 21.04.2021
| gez. Martin Solowski |
gez. Stefan Grobe |
|
Geschäftsführer |
Geschäftsführer |
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 21.04.2021 festgestellt.
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