IMMO-Kreditvermittlungs-GmbH
Selbe AdresseVermittlung von Krediten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Manuela Maas seit 10.1.2018 | Liquidator |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
ALLTREU GmbH Treuhandgesellschaft SteuerberatungsgesellschaftLandsberg a. LechJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2006 bis zum 31.12.2006BILANZ zum 31. Dezember 2006AKTIVA
ANHANG zum 31. Dezember 20061. BuchführungDie Gesellschaft ist nach § 41 GmbH-Gesetz verpflichtet, eine ordnungsgemäße Buchführung zu erstellen. Die Erstellung der Buchführung erfolgte durch unser Büro. Die Kontierung erfolgte nach dem auf den DATEV-Kontenrahmen SKR 03 abgestimmten kanzleiinternen bzw. nach einem an die betrieblichen Erfordernisse angepaßten Kontenrahmen. Die Auswertung erfolgte im Hause. Das verwendete AGENDA-Finanzbuchführungssystem ermöglicht bei sachgerechter Anwendung eine den Ordnungsmäßigkeitsgrundsätzen entsprechende Buchführung. 2. Handels- und SteuerbilanzDer vorliegende Jahresabschluß wurde unter Beachtung der handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Buchführungs- und Bilanzierungsvorschriften erstellt. Dieser Abschluß dient daher gleichzeitig als Steuerbilanz. 3. Steuerrechtliche Verhältnisse3.1 Umsatzsteuer Die Umsätze des Unternehmens unterliegen der Regelbesteuerung nach §§ 16 bis 18 UstG, wobei die sogenannte "Ist-Besteuerung" angewendet wird, weil die Umsatzgrenzen nicht überschritten werden. Soweit die Gesamtleistung zum Bilanzstichtag noch nicht erbracht war, wurde im Rahmen der Abschlußarbeiten die Mindest-Ist-Besteuerung nach § 13 Abs.1 Nr.1 Buchst.a UStG beachtet. Für die Zwecke der Umsatzsteuer wurde die Buchführung entsprechend gegliedert. Die nach § 22 UStG geforderten Aufzeichnungen sind erbracht. 3.2 Gewerbesteuer Die Kürzung des maßgebenden Gewerbeertrags um Fehlbeträge der vorangegangenen Erhebungszeiträume wurde vorgenommen (§ 10 a GewStG). Dauerschuldzinsen und Dauerschulden wurden bei der Ermittlung des Gewerbeertrags und des Gewerbekapitals im gesetzlich vorgesehenen Umfang hinzugerechnet, soweit entsprechende Aufwendungen angefallen sind. 4. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden4.1 Gemäß Art. 24 Abs. 6 EGHGB neue Fassung wurden die Gegenstände des Anlagevermögens bei der erstmaligen Anwendung des § 268 Abs. 2 HGB mit den Buchwerten aus dem Jahresabschluß des vorhergehenden Geschäftsjahres als ursprüngliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten übernommen, weil die tatsächlichen früheren Anschaffungs- und Herstellungskosten des Anlagevermögens teilweise nicht ohne unverhältnismäßige Kosten oder Verzögerungen feststellbar waren. 4.2 Die Absetzungen für Abnutzung wurden entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear/ degressiv vorgenommen. Die Absetzungen für Abnutzung (AfA) richten sich nach der jeweiligen betrieblichen Nutzungsdauer des Anlageguts unter Anlehnung an die amtlichen AfA-Tabellen. Entsprechend der Zugehörigkeit zum Betriebsvermögen im Berichtszeitraum wurde die AfA zeitanteilig vorgenommen. Die Abschreibungen auf den aktivierten Teil des Zugans bei geringwertigen Wirtschaftsgütern wurden nach einer Nutzungsdauer von 03 Jahren bemessen. 4.3 Die von der Gesellschaft genutzten Grundstücke bzw. Grundstücksanteile sind angemietet. 4.4 Eine gesonderte Auflistung der Debitoren-Einzelkonten liegt vor. Zwischen der namentlichen Liste der Debitoren und dem Bilanzansatz besteht Übereinstimmung. Bei Überprüfung des Bestandes an Lieferungs- und Leistungsforderungen ergab sich, daß mit dem Zahlungseingang für den ausgewiesenen Bestand bis zum nächsten Bilanzstichtag gerechnet werden kann. 4.5 Für die im Berichtszeitraum ausgebuchten Forderungen erfolgte die entsprechende Umsatzsteuerberichtigung. 4.6 Steuer-Erstattungsansprüche wurden aktiviert, sich ergebende Zahlungsverpflichtungen wurden passiviert. 4.7 Der in der Bilanz ausgewiesene Kassenbestand gibt den zum Bilanzstichtag vorhandenen Bestand richtig wieder. 4.8 Der Bilanzansatz bei den Bankgirokonten deckt sich mit den auf den letzten Kontoauszügen des Kalenderjahres ausgewiesenen Salden. Zeitliche Buchungsdifferenzen können sich durch unterwegs befindliche, beim Bankinstitut noch nicht verbuchte Gutschriften und Belastungen ergeben. 4.9 Die ausgewiesenen Schuldsalden bei den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten stimmen, soweit vorhanden, - unter Berücksichtigung zeitlicher Buchungsdifferenzen - mit den Rechnungsabschlüssen der Institute zum Bilanzstichtag überein. Zeitliche Buchungsdifferenzen können sich durch unterwegs befindliche, beim Bankinstitut noch nicht verbuchte Gutschriften und Belastungen ergeben. 5. GeschäftsführerIm Berichtszeitraum war
zum Geschäftsführer bestellt. Der Geschäftsführer war alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. |
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