Stammdaten

Register
Amtsgericht Montabaur HRB 23963
Vorher
1 & 1 Telecommunication Service SE1 & 1 Telecommunication Holding SE
Eingetragen
4.12.2013
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieWiederverkaufs- und Vermittlungstätigkeiten für die TelekommunikationBeteiligungsgesellschaften
Gegenstand
Der Erwerb, das Halten und die Verwaltung von Beteiligungen, insbesondere an solchen Unternehmen, die in den nachgenannten Geschäftsbereichen tätig sind. Ferner: Übernahme von Beratungsaufgaben und Dienstleistungen aller Art bei der Anwendung von Telekommunikationsprodukten und dem Einsatz von Datenmehrwertdiensten, insbesondere über das Internet oder ähnliche Übertragungsmedien; Handel mit Informationstechnologie - Produkten aller Art auf eigene und fremde Rechnung; Publikation, Distribution und Erhebung von Daten aller Art in Datennetzen, in diesem Zusammenhang Vertrieb, Aufstellung und Schulungen im Bereich von elektronischen Daten-, Kommunikations- und Netzwerkanschlusssytemen, Herstellung und Vertrieb von Software sowie branchenübliche Dienstleistungen. Nicht Gegenstand des Unternehmens sind Geschäfte, für die eine Genehmigung nach dem Kreditwesengesetz in der jeweils gültigen Fassung erforderlich ist.

Historie

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Management

NameRolle
Monika Weninger
seit 9.7.2025
Vorstandsmitglied
Pascal Dr. Grieder
seit 18.3.2024
Vorstandsmitglied
Sascha D ́Avis
seit 22.6.2023
Vorstandsmitglied
Christian Bockelt
seit 12.4.2023
Vorstandsmitglied
Michael Martin
seit 22.6.2021
Vorstandsmitglied
Vorstandsmitglied
Ludger Sieverding
seit 20.10.2015
Vorstandsmitglied
Vorstandsmitglied
Markus Johannes Huhn
seit 28.10.2014
Vorstandsmitglied

Beteiligungen
Beta

NameAnteil
No data available

Konzern- und Jahresabschlüsse

1&1 Drillisch Aktiengesellschaft

Maintal

1&1 Drillisch Geschäftsbericht 2019

GESCHÄFTSBERICHT 2019

DATEN & FAKTEN

Ausgewählte Kennziffern 2019 2018 Veränderung Q4 '19 Q4 '18 Veränderung
ERGEBNIS (IN MIO. €)
Umsatz 3.674,9 3.634,5 1,1% 945,3 930,6 1,6%
Service-Umsatz 2.943,0 2.854,4 3,1% 742,7 718,0 3,4%
Hardware- und Sonstiger Umsatz 731,9 780,1 -6,2% 202,6 212,6 -4,7%
EBITDA 683,5 721,9 -5,3% 174,8 197,2 -11,3%
EBITDA-Marge in % vom Umsatz 18,6% 19,9% 18,5% 21,2%
EBIT ohne PPA-Abschreibungen 641,8 681,6 -5,8% 165,0 186,8 -11,6%
EBIT-Marge in % vom Umsatz ohne PPA-Abschreibungen 17,5% 18,8% 17,5% 20,1%
EBIT 528,5 567,2 -6,8% 137,2 158,2 -13,2%
EBIT-Marge in % vom Umsatz 14,4% 15,6% 14,5% 17,0%
EBT 522,4 562,6 -7,1% 139,3 154,8 -10,0%
EBT-Marge in % vom Umsatz 14,2% 15,5% 14,7% 16,6%
Ergebnis je Aktie in EUR ohne PPA-Abschreibungen 2,57 2,75 -6,6% 0,72 0,83 -13,8%
Ergebnis je Aktie (in Euro) 2,12 2,30 -7,7% 0,60 0,71 -15,5%
CASHFLOW (IN MIO. €)
Nettoeinzahlungen der betrieblichen Tätigkeit 375,7 155,6 141,5% 148,2 34,5 329,6%
Nettoauszahlungen im Investitionsbereich -230,5 -21,5 -974,3% -221,7 -5,9 -3.672,8%
Free Cashflow 355,4 142,6 149,3% 136,5 28,7 376,4%
Ausgewählte Kennziffern Q3 '19 Q2 '19 Q1 '19
ERGEBNIS (IN MIO. €)
Umsatz 923,3 903,8 902,5
Service-Umsatz 748,5 731,0 720,8
Hardware- und Sonstiger Umsatz 174,7 172,8 181,7
EBITDA 168,3 172,0 168,5
EBITDA-Marge in % vom Umsatz 18,2% 19,0% 18,7%
EBIT ohne PPA-Abschreibungen 158,5 160,9 157,4
EBIT-Marge in % vom Umsatz ohne PPA-Abschreibungen 17,2% 17,8% 17,4%
EBIT 130,2 132,3 128,8
EBIT-Marge in % vom Umsatz 14,1% 14,6% 14,3%
EBT 127,2 128,4 127,5
EBT-Marge in % vom Umsatz 13,8% 14,2% 14,1%
Ergebnis je Aktie in EUR ohne PPA-Abschreibungen 0,61 0,62 0,62
Ergebnis je Aktie (in Euro) 0,51 0,51 0,50
CASHFLOW (IN MIO. €)
Nettoeinzahlungen der betrieblichen Tätigkeit 141,3 69,2 17,0
Nettoauszahlungen im Investitionsbereich -3,6 -3,0 -2,3
Free Cashflow 137,8 66,4 14,7
31.12.19 31.12.18 Veränderung 31.12.19 31.12.18 Veränderung
MITARBEITER (INKL. VORSTAND)
Gesamt per Ende Dezember 3.163 3.150 0,4% 3.163 3.150 0,4%
KUNDENVERTRÄGE (IN MIO.)
Access, Verträge 14,33 13,54 5,8% 14,33 13,54 5,8%
davon Mobile Internet 9,99 9,20 8,6% 9,99 9,20 8,6%
davon Breitband (ADSL, VDSL, FTTH) 4,34 4,34 0,0% 4,34 4,34 0,0%
BILANZ (IN MIO. €)
Kurzfristige Vermögenswerte 1.309,2 1.064,6 23,0% 1.309,2 1.064,6 23,0%
Langfristige Vermögenswerte 5.152,7 4.182,1 23,2% 5.152,7 4.182,1 23,2%
Eigenkapital 4.640,8 4.280,1 8,4% 4.640,8 4.280,1 8,4%
Bilanzsumme 6.461,9 5.246,6 23,2% 6.461,9 5.246,6 23,2%
Eigenkapitalquote 71,8% 81,6% 71,8% 81,6%
30.09.19 30.06.19 31.03.19
MITARBEITER (INKL. VORSTAND)
Gesamt per Ende Dezember 3.082 3.108 3.123
KUNDENVERTRÄGE (IN MIO.)
Access, Verträge 14,12 13,92 13,72
davon Mobile Internet 9,78 9,58 9,37
davon Breitband (ADSL, VDSL, FTTH) 4,34 4,34 4,35
BILANZ (IN MIO. €)
Kurzfristige Vermögenswerte 1.220,7 1.073,0 1.059,6
Langfristige Vermögenswerte 5.161,6 4.150,4 4.206,3
Eigenkapital 4.538,6 4.448,7 4.366,0
Bilanzsumme 6.382,3 5.223,4 5.265,9
Eigenkapitalquote 71,1% 85,2% 82,9%

AN DIE AKTIONÄRE

BRIEF DES VORSTANDS

Sehr geehrte Damen und Herren,

die 1&1 Drillisch AG konnte im Geschäftsjahr 2019 ihren Kundenbestand und den Umsatz erneut steigern. Gleichzeitig ging der Gewinn aufgrund höherer Vorleistungskosten zurück.

Außerdem war das Jahr 2019 geprägt durch die erfolgreiche Teilnahme an der am 12. Juni 2019 beendeten 5G-Frequenzauktion. 1&1 Drillisch konnte zwei Frequenzblöcke à 2 x 5 MHz im Bereich 2 GHz sowie fünf Frequenzblöcke à 10 MHz im Bereich 3,6 GHz ersteigern. Der Gesamtzuschlagspreis betrug rund 1,07 Milliarden Euro. Mit dem Frequenzerwerb wurde der Grundstein für eine erfolgreiche und dauerhafte Positionierung als vierter Mobilfunknetzbetreiber in Deutschland gelegt. Nun werden wir ein leistungsfähiges Mobilfunknetz bauen.

Darüber hinaus hat 1&1 Drillisch am 5. September 2019 eine Vereinbarung mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) sowie dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) über den Bau von hunderten Mobilfunkstandorten in sogenannten "weißen Flecken" geschlossen. Damit helfen wir, bestehende Versorgungslücken zu schließen, und leisten einen Beitrag zur Verbesserung der Mobilfunkversorgung in ländlichen Regionen. Im Gegenzug dürfen wir die Kosten für die erworbenen 5G-Frequenzen in 12 jährlichen Raten zahlen. Diese Vereinbarung passt zu unserer langfristigen Finanzierungsstrategie, die vorsieht, den Großteil der Aufwendungen für den Bau eines modernen 5G-Netzes aus laufenden Einnahmen zu leisten.

Am 30. Dezember 2019 wurde schließlich plangemäß die erste Option zur Verlängerung des bis zum 30. Juni 2020 mit Telefónica Deutschland laufenden MBA MVNO Vertrags ausgeübt, so dass der Vertrag nun bis mindestens 30. Juni 2025 weiterläuft. Damit und mit einer weiteren Verlängerungsoption sichern wir unseren Zugang zum Mobilfunknetz von Telefónica langfristig ab.

Um eine lückenlose Versorgung während der Aufbauphase unseres eigenen bundesweiten Mobilfunknetzes zu gewährleisten, müssen wir eine National Roaming Vereinbarung mit einem der drei etablierten Netzbetreiber schließen. Dazu führen wir derzeit verschiedene Verhandlungen, unter anderem mit Telefónica Deutschland auf Basis ihrer Selbstverpflichtung im Rahmen der EU-Fusionsfreigabe des Zusammenschlusses mit E-Plus im Jahr 2014.

1&1 Drillisch hat im Rahmen der Finanzberichterstattungen im Geschäftsjahr 2019 darüber informiert, dass gewisse Vorleistungspreise Gegenstand mehrerer von 1&1 Drillisch eingeleiteter schiedsgutachterlicher Verfahren sind, in deren Rahmen 1&1 Drillisch verbindliche Entscheidungen über die Art und Höhe dauerhafter Preisanpassungen in Form rückwirkend niedrigerer Vorleistungspreise erwartet.

Dabei wurde dem ersten Antrag von 1&1 Drillisch (Price Review 1 von September 2017) auf rückwirkende Senkung der Vorleistungspreise nicht stattgegeben. Mit Schiedsgutachten vom 19. Dezember 2019 bestätigte der Gutachter seine bereits im Entwurf des Schiedsgutachtens angekündigte Entscheidung. 1&1 Drillisch hält das Schiedsgutachten aus verschiedenen Gründen für unrichtig und sieht methodische Fehler sowie inhaltliche Diskrepanzen. 1&1 Drillisch sieht zudem wesentliche Merkmale des im Rahmen der Fusionsfreigabe der E-Plus-Übernahme eingeführten MBA-Modells im Schiedsgutachten nicht angemessen berücksichtigt. Dazu zählt vor allem die besondere Privilegierung des MBA MVNOs. Im Interesse ihrer Aktionäre wird 1&1 Drillisch rechtliche Schritte gegen das Schiedsgutachten einleiten.

Und nun zum operativen Geschäft:

2019 hat 1&1 Drillisch weiter in neue Kundenverträge sowie den Erhalt und die Wertsteigerung bestehender Kundenbeziehungen und damit in nachhaltiges Ertragswachstum investiert. Die Zahl der Kundenverträge in aktuellen Produktlinien stieg im Geschäftsjahr um 790.000 auf 14,33 Millionen Verträge (31.12.2018: 13,54 Millionen). Die neuen Verträge wurden im Mobile-Internet-Geschäft gewonnen, wo die Kundenzahl um 8,6 Prozent oder 790.000 auf 9,99 Millionen Verträge anstieg (31.12.2018: 9,20 Millionen). Breitband-Anschlüsse blieben mit 4,34 Millionen Verträgen konstant. Gegenüber dem Vorjahresstichtag stieg die Zahl der Kundenverträge insgesamt um 790.000 bzw. 5,8 Prozent.

Der Umsatz stieg im Geschäftsjahr 2019 um 1,1 Prozent oder 40,4 Millionen Euro auf 3.674,9 Millionen Euro (2018: 3.634,5 Millionen Euro). Dabei erhöhten sich die margenstarken Service-Umsätze um 3,1 Prozent oder 88,6 Millionen Euro auf 2.943,0 Millionen Euro (2018: 2.854,4 Millionen Euro). Diese Erlöse stehen für uns im Fokus, da sie nachhaltig sind und das Ergebnis bestimmen.

Die margenschwachen Sonstigen Umsatzerlöse, die im Wesentlichen aus der vorgezogenen Realisierung von Hardware-Umsätzen (insbesondere aus Investitionen in Smartphones, die von den Kunden über die vertragliche Mindestlaufzeit in Form von höheren Paketpreisen zurückgezahlt werden) resultieren, reduzierten sich hingegen um 6,2 Prozent oder 48,2 Millionen Euro von 780,1 Millionen Euro im Vorjahr auf 731,9 Millionen Euro im Geschäftsjahr 2019. Die Hardware-Umsätze lagen damit unter unseren Erwartungen, jedoch schwankt dieses Geschäft saisonal und hängt von der Attraktivität neuer Geräte und den Modellzyklen der Hersteller ab. Diese Umsatzschwankungen haben jedoch keine nennenswerten Auswirkungen auf unsere EBITDA-Entwicklung.

Das Konzern-EBITDA (Gewinn vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen) betrug 683,5 Millionen Euro (2018: 721,9 Millionen Euro). Im EBITDA enthalten sind Effekte aus der Umstellung auf IFRS 16 (+6,9 Millionen Euro), One-Offs im Rahmen der Drillisch-Integration (-3,2 Millionen Euro; Vorjahr: -25,1 Millionen Euro), Auswirkungen der Regulierungsentscheidung zur TAL-Preiserhöhung (-8,8 Millionen Euro) und der EU-Regulierungsentscheidung zu SMS-Kosten (-5,6 Millionen Euro), initiale Kosten für den Bau eines 5G-Mobilfunknetzes (-5,7 Millionen Euro) sowie erhebliche Mehrkosten beim Vorleistungsbezug, nachdem ein zeitlich befristeter Anpassungsmechanismus eines Vorleistungsvertrags zum Jahresende 2018 ausgelaufen ist (-83,1 Millionen Euro). ohne die vorgenannten Ergebnisbelastungen und One-Offs wäre ein vergleichbares EBITDA im Jahresvergleich um 4,8 Prozent gestiegen.

Das von der neuen IFRS-16-Bilanzierung nahezu unbeeinflusste Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) reduzierte sich von 567,2 Millionen Euro um 6,8 Prozent auf 528,5 Millionen Euro. Auch im EBIT sind die vorgenannten Ergebnisbelastungen und One-Offs enthalten.

1&1 Drillisch strebt im kommenden Geschäftsjahr weiteres Kundenwachstum an. Vor dem Hintergrund der unsicheren gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen infolge der fortschreitenden Ausbreitung des Corona-Virus erwartet 1&1 Drillisch im Geschäftsjahr 2020 auf Basis gleichbleibender Vorleistungskonditionen Umsatz und EBITDA in etwa auf Vorjahresniveau.

Mit Blick auf die anstehenden Investitionen für den 5G-Netzausbau werden Vorstand und Aufsichtsrat der Hauptversammlung eine unveränderte Dividende in Höhe von 0,05 Euro je stimmberechtigter Aktie vorschlagen. Unser Unternehmen ist für die nächsten Schritte der Unternehmensentwicklung gut aufgestellt und wir blicken optimistisch in die Zukunft. Unser besonderer Dank gilt allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihren engagierten Einsatz sowie unseren Aktionären und Geschäftspartnern für das der 1&1 Drillisch AG entgegengebrachte Vertrauen.

 

Maintal, im März 2020

Beste Grüße aus Maintal

Der Vorstand

Ralph Dommermuth

Markus Huhn

Alessandro Nava

DIE VORSTÄNDE

RALPH DOMMERMUTH
Vorstandsvorsitzender (seit 1. Januar 2018)

Ralph Dommermuth, Jahrgang 1963, legte 1988 mit der Gründung der 1&1 EDV Marketing GmbH das Fundament der heutigen United Internet AG. Zum Start bot er kleinen Software-Anbietern systematisierte Marketing-Dienstleistungen. Später entwickelte er zusätzlich Marketing-Services für Großkunden wie IBM, Compaq und die Deutsche Telekom. Im Zuge des Aufkommens des Internets fuhr Ralph Dommermuth diese Marketing-Services für Dritte sukzessive zurück und baute eigene Internet-Dienste und direkte Kundenverhältnisse auf. 1998 führte der gelernte Bankkaufmann 1&1 als erstes Internet-Unternehmen an die Frankfurter Wertpapierbörse. 2000 baute Ralph Dommermuth 1&1 zur United Internet AG um und entwickelte das Unternehmen zu einem führenden europäischen Internet-Spezialisten. Seit dem 1. Januar 2018 ist Herr Dommermuth auch Vorstandsvorsitzender der 1&1 Drillisch AG.

MARKUS HUHN
Vorstand (seit 1. Juli 2019)

Markus Huhn hat seine berufliche Karriere 1990 im Controlling eines Unternehmens innerhalb des DLW Konzerns begonnen, wo er sich berufsbegleitend zum Betriebswirt VWA weiterbildete. Im Juli 1994 kam er dann als Controller zur 1&1 Holding GmbH. Von 1998 bis 2007 begleitete er als Kaufmännischer Leiter der 1&1 Internet AG die Wachstumsstrategie des Unternehmens. Das Amt des CFO der 1&1 Internet AG bekleidete Markus Huhn in den Jahren 2008 bis 2012 und betreute aus dieser Rolle die Geschäftsfelder Access, Business- und Consumer-Applications. Daneben verantwortete er die zentralen Finanzbereiche, die als Shared Services innerhalb der United Internet Gruppe agieren. Seit 2013 ist er Vorstandsmitglied der 1&1 Telecommunication SE und verantwortet das Ressort Finanzen für das Geschäftsfeld Access. Seit dem 1. Juli 2019 ist er außerdem Vorstandsmitglied der 1&1 Drillisch AG.

ALESSANDRO NAVA
Vorstand (seit 1. Juli 2019)

Alessandro Nava hat das Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Heinrich Heine-Universität Düsseldorf mit den Schwerpunkten Marketing und Controlling im Jahr 1997 als Dipl. Kaufmann abgeschlossen. Seine berufliche Karriere hat Herr Nava als Berater bei der KPMG Consulting GmbH begonnen. Seit dem Jahr 2000 war er bei der Vodafone Deutschland (Vodafone GmbH) als Hauptabteilungsleiter zunächst im Festnetz- und später im kombinierten Festnetz-/Mobilfunk-Geschäft tätig. Er durchlief verschiedene Funktionsbereiche des Unternehmens: So verantwortete er IT-Anforderungsmanagement & Business Analyse, Kundenbetreuung sowie Produktentwicklung und trug Verantwortung für die Online Plattformen. Nach der Zusammenführung des Festnetz- und Mobilfunkgeschäfts verantwortete Herr Nava u.a. die IT-Entwicklung des Unternehmens. Seit März 2014 ist Herr Nava Vorstand "Technik und Entwicklung" (CIO) bei der 1&1 Telecommunications SE. Seit September 2018 verantwortet er das Ressort "Produktmanagement". Seit dem 1. Juli 2019 ist er Vorstandsmitglied (COO) der 1&1 Drillisch AG.

BERICHT DES AUFSICHTSRATS

Mitglieder des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2019

Michael Scheeren (seit dem 16. Oktober 2017),

Vorsitzender des Aufsichtsrats (seit dem 13. November 2017)

Kai-Uwe Ricke (seit dem 16. Oktober 2017),

stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender (seit dem 13. November 2017)

Dr. Claudia Borgas-Herold

(seit dem 12. Januar 2018)

Vlasios Choulidis

(seit dem 12. Januar 2018)

Kurt Dobitsch

(seit dem 16. Oktober 2017)

Norbert Lang

(seit dem 12. November 2015)

Der Aufsichtsrat der 1&1 Drillisch AG hat im Geschäftsjahr 2019 die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben wahrgenommen, den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens regelmäßig beraten und seine Geschäftsführung überwacht. Der Aufsichtsrat konnte sich dabei stets von der Recht-, Zweck- und Ordnungsmäßigkeit der Vorstandsarbeit überzeugen. Der Aufsichtsrat war in alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen unmittelbar eingebunden. Der Vorstand unterrichtete den Aufsichtsrat regelmäßig sowohl schriftlich als auch mündlich zeitnah und umfassend auch zwischen den Sitzungen über alle relevanten Fragen der Strategie und den damit verbundenen Chancen und Risiken, der Unternehmensplanung, über die Entwicklung und den Gang der Geschäfte, geplante und laufende Investitionen, die Lage des Konzerns einschließlich der Risikolage und des Risikomanagements sowie die Compliance. Die strategische Ausrichtung des Unternehmens stimmte der Vorstand mit dem Aufsichtsrat ab. Der Vorstand legte dem Aufsichtsrat vierteljährlich einen umfassenden Bericht über den Gang der Geschäfte einschließlich der Umsatzentwicklung und Rentabilität sowie der Lage der Gesellschaft und der Geschäftspolitik vor. Dies beinhaltete auch Informationen über eine Abweichung des Geschäftsverlaufs von der Planung. Die Berichte des Vorstands wurden sowohl hinsichtlich ihrer Gegenstände als auch hinsichtlich ihres Umfangs den vom Gesetz, von guter Corporate Governance und vom Aufsichtsrat an sie gestellten Anforderungen gerecht. Die Berichte lagen jeweils allen Aufsichtsratsmitgliedern vor. Die vom Vorstand erteilten Berichte und sonstigen Informationen hat der Aufsichtsrat auf ihre Plausibilität hin überprüft, intensiv behandelt sowie kritisch gewürdigt und hinterfragt. Zu einzelnen Geschäftsvorgängen hat der Aufsichtsrat seine Zustimmung erteilt, soweit dies nach Gesetz, Satzung oder Geschäftsordnung für den Vorstand erforderlich war.

Der Aufsichtsrat hat sich regelmäßig vom Vorstand über das vom Vorstand eingerichtete interne Kontrollsystem und das konzernweite Risikomanagement berichten lassen. Der Aufsichtsrat ist aufgrund seiner Prüfungen zu der Einschätzung gelangt, dass das interne Kontrollsystem, das konzernweite Risikomanagement und das interne Revisionssystem wirksam und funktionsfähig sind.

Tätigkeit des Aufsichtsrats, Sitzungen

Insgesamt fanden im Berichtsjahr 2019 sieben Sitzungen des Gesamtaufsichtsrats statt, davon sieben Präsenzsitzungen (am 14. Januar 2019, am 24. Januar 2019, am 26. März 2019, am 27. März 2019, am 21. Mai 2019, am 14. August 2019 und am 17. Dezember 2019).

Neben der gesetzlichen Regelberichterstattung sind insbesondere folgende Themen intensiv beraten und geprüft worden:

Der Jahres- und Konzernabschluss zum 31. Dezember 2018

Die Umsatz- und Ergebnisplanung 2019 der Gesellschaft

Die Planung und die Investitionsvorhaben der Unternehmensgruppe für das Geschäftsjahr 2019

Die Überlegungen und die Planungen für ein 5G-Mobilfunknetz sowie die Entscheidung über die Teilnahme an der 5G-Frequenzauktion

Die Überlegungen und Planungen über mögliche zusätzliche Finanzierungsoptionen

Der Bericht des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2018, die Aktualisierung der Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex, die Erklärung zur Unternehmensführung bzw. der Corporate Governance Bericht

Die Einladung und die Tagesordnung sowie die Beschlussvorschläge für die ordentliche Hauptversammlung 2019 mit den Beschlussvorschlägen

Die Beschlussfassung über den Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands

Der Dividendenvorschlag an die Hauptversammlung

Die Prüfungsplanung und die Quartalsberichte

Überwachung der Wirksamkeit des eingerichteten Compliance-Systems

Die Quartalsberichte zum Risikomanagement und die Risikomanagementstrategie

Der Abhängigkeitsbericht 2018, Prüfung und Billigung des Abhängigkeitsberichts 2018

Die unterjährige Unternehmensentwicklung

Die Prüfung der Unabhängigkeit der Ernst & Young GmbH und der handelnden Personen auch unter Einbeziehung der zusätzlich erbrachten Leistungen sowie die Abstimmung mit den gewählten Wirtschaftsprüfer Ernst & Young über die Schwerpunkte der Prüfung

Beschlussfassung über den Nachhaltigkeitsbericht

Personelle Veränderungen im Vorstand und Aufsichtsratsrat

Im Geschäftsjahr 2019 hat es in der Zusammensetzung des Vorstands folgende Veränderungen gegeben. Herr Martin Witt ist zum 30. Juni 2019 aus dem Vorstand ausgeschieden. Herr André Driesen ist zum 31. Dezember 2019 aus dem Vorstand ausgeschieden. Herr Markus Huhn und Herr Alessandro Nava sind zum 1. Juli 2019 in den Vorstand berufen worden. Der Vorstand setzt sich aktuell aus den Herren Ralph Dommermuth (Vorstandsvorsitzender), Markus Huhn (seit dem 1. Juli 2019) und Alessandro Nava (seit dem 1. Juli 2019) zusammen.

In der Zusammensetzung des Aufsichtsrats kam es im Geschäftsjahr 2019 zu keinen Veränderungen.

Der Aufsichtsrat besteht derzeit in Übereinstimmung mit § 96 Abs. 1, § 101 Abs. 1 AktG und § 10 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus sechs Mitgliedern und entspricht im Kompetenzprofil seiner bisherigen und aktuellen Zielsetzung; insbesondere sind mit Frau Dr. Claudia Borgas-Herold und Herrn Norbert Lang mindestens zwei unabhängige Mitglieder im Aufsichtsrat vertreten. Der Frauenanteil im Aufsichtsrat betrug im Geschäftsjahr 2019 16,66 Prozent. Der Aufsichtsratsvorsitz wurde im Berichtsjahr 2019 von Herrn Michael Scheeren wahrgenommen, der stellvertretende Aufsichtsratsvorsitz von Herrn Kai-Uwe Ricke (seit dem 13. November 2017).

Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 21. März 2018 entschieden, künftig keine Ausschüsse mehr zu bilden, sondern sämtliche Aufgaben in seiner Gesamtheit wahrzunehmen. Dadurch sollen alle Aufsichtsratsmitglieder die Möglichkeit bekommen, gleichrangig bei sämtlichen Aufsichtsratsthemen mitzuwirken.

Corporate Governance

An den insgesamt sieben Sitzungen des Gesamtaufsichtsrats haben alle Mitglieder teilgenommen. Nur an einer Sitzung des Gesamtaufsichtsrats hat ein Aufsichtsrat (Frau Dr. Borgas-Herold) entschuldigt nicht teilnehmen können.

Der Aufsichtsrat hat regelmäßig die Effizienz seiner Arbeit kritisch überprüft, namentlich die Verfügbarkeit der Aufsichtsratsmitglieder, die Frequenz seiner Sitzungen, deren Vorbereitung und Durchführung sowie deren Protokollierung. Dabei ist der Aufsichtsrat zu einer positiven Einschätzung seiner Effizienz gelangt.

Der Aufsichtsrat hat im Berichtsjahr keine Investorengespräche geführt.

Die Aufsichtsratsmitglieder Michael Scheeren, Kurt Dobitsch und Kai-Uwe Ricke sind gleichzeitig Mitglieder des Aufsichtsrats der United Internet AG. Bei keinem der Aufsichtsratsmitglieder ist tatsächlich ein zu behandelnder Interessenkonflikt aufgetreten. Bei Bedarf stimmen sich die Aufsichtsratsmitglieder mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden über die Behandlung eines etwaig auftretenden Interessenkonflikts ab.

Über die Corporate Governance berichten Vorstand und Aufsichtsrat gemäß Ziffer 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex im Zusammenhang mit der Erklärung zur Unternehmensführung. Vorstand und Aufsichtsrat haben im Berichtsjahr zuletzt am 17. Dezember 2019 eine gemeinsame Entsprechenserklärung nach § 161 AktG abgegeben, wonach den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex weitgehend Rechnung getragen wird. Die Erklärungen nebst dazu veranlassten Erläuterungen werden den Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft dauerhaft zugänglich gemacht. Im Übrigen wird auf die Ausführungen im Corporate Governance Bericht im Geschäftsbericht 2019 verwiesen.

Erörterung des Jahres- und Konzernjahresabschlusses 2019

Der vom Vorstand aufgestellte, fristgerecht vorgelegte Jahresabschluss und der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2019, die Lageberichte für die Aktiengesellschaft und den Konzern für das Geschäftsjahr 2019 (die jeweils den erläuternden Bericht zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 bzw. § 315 Abs. 2a HGB umfassen) sowie die Buchführung und das Risikomanagementsystem wurden durch die von der Hauptversammlung am 21. Mai 2019 zum Abschlussprüfer gewählte Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft und mit uneingeschränkten Bestätigungsvermerken versehen.

Der Jahres- und der Konzernabschluss, der Lage- und der Konzernlagebericht sowie die entsprechenden Prüfungsberichte des Abschlussprüfers sind allen Mitgliedern des Aufsichtsrats vorgelegt worden. Prüfungsschwerpunkte bei der Auftragserteilung an den Wirtschaftsprüfer waren insbesondere die bedeutsamen Prüfungsschwerpunkte (KAM=key audit matters), die u.a. die folgenden Punkte umfassen: Für den Konzernabschluss die Erlösrealisation, die Erfassung von Vertragserlangungs- und Vertragserfüllungskosten sowie der Goodwill Impairment Test und für den Jahresabschluss der 1&1 Drillisch AG die Werthaltigkeitstests der Beteiligungen.

Die Abschlussunterlagen wurden schließlich im Rahmen einer Sitzung des Aufsichtsrats am 24. März 2020 in Anwesenheit des Abschlussprüfers durchgesprochen und erörtert. Dabei berichtete der Abschlussprüfer über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfungen, erläuterte diese und beantwortete die Fragen der Mitglieder des Aufsichtsrats eingehend. Gegenstand dieser Besprechung waren insbesondere die Ergebnisse der Prüfung im Hinblick auf die festgelegten Prüfungsschwerpunkte und der Rechnungslegungsprozess. Das interne Kontrollsystem, der Risikobericht und das Risikomanagementsystem wurden in der Sitzung des Aufsichtsrats am 24. März 2020 mit dem Wirtschaftsprüfer eingehend diskutiert. Zum bestehenden Risikofrüherkennungssystem stellte der Abschlussprüfer fest, dass der Vorstand die nach § 91 Abs. 2 AktG geforderten Maßnahmen, insbesondere zur Einrichtung eines Überwachungssystems, in geeigneter Weise getroffen hat und das Überwachungssystem zur frühzeitigen Erkennung von Entwicklungen, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden, geeignet ist. Der Aufsichtsrat schloss sich nach eigener Prüfung dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer an und erhebt nach dem abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfung keine Einwendungen. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss sowie den Konzernabschluss 2019 durch Beschluss vom 24. März 2020 im Rahmen seiner Sitzung gebilligt. Der Jahresabschluss ist somit gemäß § 172 AktG festgestellt worden. Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung vom 24. März 2020 auch die nichtfinanzielle Erklärung ("Nachhaltigkeitsbericht 2019") geprüft und verabschiedet.

Prüfung des Berichts des Vorstands über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen

Der Vorstand hat den von ihm aufgestellten Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen (Abhängigkeitsbericht) für das Geschäftsjahr 2019 dem Aufsichtsrat rechtzeitig vorgelegt.

Der Bericht des Vorstands über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen war Gegenstand der Prüfung durch den Abschlussprüfer. Es wurde diesbezüglich folgender Bestätigungsvermerk erteilt:

"Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass

1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind,

2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war,

3. bei den im Bericht aufgeführten Maßnahmen keine Umstände für eine wesentlich andere Beurteilung als die durch den Vorstand sprechen."

Den Prüfungsbericht hat der Abschlussprüfer dem Aufsichtsrat vorgelegt. Der Aufsichtsrat hat den Abhängigkeitsbericht des Vorstands und den Prüfungsbericht geprüft. Die abschließende Prüfung durch den Aufsichtsrat erfolgte in der Aufsichtsratssitzung am 24. März 2020. An der Sitzung nahm der Abschlussprüfer teil und berichtete über seine Prüfung des Abhängigkeitsberichts und seine wesentlichen Prüfungsergebnisse, erläuterte seinen Prüfungsbericht und beantwortete die Fragen der Aufsichtsratsmitglieder. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung stimmt der Aufsichtsrat dem Abhängigkeitsbericht des Vorstands und dem Prüfungsbericht zu und hat keine Einwendungen gegen die Erklärung des Vorstands am Schluss des Berichts über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen zu erheben.

Der Aufsichtsrat dankt den Mitgliedern des Vorstands sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihren erneut erfolgreichen Einsatz für die 1&1 Drillisch Gruppe im abgelaufenen Geschäftsjahr. Den Kunden und Aktionären gilt unser herzlicher Dank für das der Gesellschaft entgegengebrachte Vertrauen.

 

Maintal, den 24. März 2020

Für den Aufsichtsrat

Michael Scheeren

ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG / CORPORATE GOVERNANCE BERICHT

Die Unternehmensführung der 1&1 Drillisch AG als börsennotierte deutsche Aktiengesellschaft wird in erster Linie durch das Aktiengesetz und durch die Vorgaben des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) bestimmt.

Der Begriff Corporate Governance steht für eine verantwortungsbewusste und auf langfristige Wertschöpfung ausgerichtete Führung und Kontrolle von Unternehmen. Effiziente Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat, Achtung der Aktionärsinteressen sowie Offenheit und Transparenz der Unternehmenskommunikation sind wesentliche Aspekte guter Corporate Governance.

Vorstand und Aufsichtsrat der 1&1 Drillisch AG sehen sich in der Verpflichtung, durch eine verantwortungsbewusste und langfristig ausgerichtete Unternehmensführung für den Bestand des Unternehmens und eine nachhaltige Wertschöpfung zu sorgen.

Der nachfolgende Bericht enthält die "Erklärung zur Unternehmensführung" gemäß § 289f HGB für die Einzelgesellschaft und gemäß § 315d HGB für den Konzern sowie den "Corporate Governance Bericht" gemäß Ziffer 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex von Vorstand und Aufsichtsrat.

Erklärung nach § 161 AktG zur Beachtung der Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex

Die aktuelle Entsprechenserklärung von Vorstand und Aufsichtsrat, welche am 17. Dezember 2019 abgegeben wurde und seitdem im Internet unter www.1und1-drillisch.de (dort unter "Corporate Governance" unter dem Unterpunkt "Entsprechenserklärung") dauerhaft zugänglich ist, hat folgenden Wortlaut:

Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der 1&1 Drillisch AG zu den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" gemäß § 161 AktG

Vorstand und Aufsichtsrat der 1&1 Drillisch Aktiengesellschaft erklären, dass den vom Bundesministerium der Justiz am 24. April 2017 im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" (Kodex) in der Fassung vom 7. Februar 2017 seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung vom 17. Dezember 2019 mit den nachfolgend genannten Ausnahmen entsprochen wurde und wird.

Ziffer 3.8 Abs. 2 und 3

Vereinbarung eines Selbstbehalts für Aufsichtsratsmitglieder in einer D&O Versicherung für den Aufsichtsrat

Für den Aufsichtsrat wurde eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung nebst Exzedentenversicherung abgeschlossen, die keinen Selbstbehalt vorsehen.

Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft sind nicht der Meinung, dass die Motivation und das Verantwortungsbewusstsein der Organe durch die Vereinbarung eines Selbstbehalts gesteigert werden. Ebenso befürchten Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft, dass die Vereinbarung eines Selbstbehalts für fahrlässiges Handeln bzw. die damit verbundenen Haftungsrisiken dem Bestreben der Gesellschaft zuwiderläuft, hoch qualifizierte Personen für den Aufsichtsrat zu gewinnen. Aus diesem Grund wurde von der Vereinbarung eines Selbstbehalts grundsätzlich abgesehen.

Ziffer 4.1.3 Satz 3

Möglichkeit des Whistleblowings für die Beschäftigten des Unternehmens

Die Gesellschaft hat für die Beschäftigten kein spezielles Whistleblowing-System eingerichtet. Aufgrund der gesetzlichen Regelung des § 612a BGB zum arbeitsrechtlichen Maßregelungsverbot sieht die Gesellschaft keine Veranlassung, für Hinweisgeber weitere Schutzmechanismen einzurichten. Das gesetzliche Maßregelungsverbot verbietet es, einen Arbeitnehmer wegen der angemessenen und zulässigen Wahrnehmung seiner Rechte zu benachteiligen. In Anbetracht der offenen lösungsorientierten Kommunikationskultur im Unternehmen besteht aus Sicht der Gesellschaft für ein kompliziertes Whistleblowing-System zudem kein praktisches Bedürfnis.

Ziffer 5.3

Bildung von Ausschüssen

Der Aufsichtsrat bildet seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung im Jahr 2018 keine Ausschüsse mehr, sondern nimmt sämtliche Aufgaben in seiner Gesamtheit wahr. Der Aufsichtsrat erachtet es für sachgerecht, dass alle Aufsichtsratsmitglieder die Möglichkeit haben, gleichrangig bei sämtlichen Aufsichtsratsthemen mitzuwirken. Auch bei einem sechsköpfigen Aufsichtsrat sind im Plenum effiziente Diskussionen und ein intensiver Meinungsaustausch möglich. Der Aufsichtsrat sieht demnach keine Notwendigkeit zur Einrichtung von Ausschüssen, um die Effizienz seiner Arbeit zu steigern.

 

Maintal, den 17. Dezember 2019

Für den Aufsichtsrat

Michael Scheeren

Der Vorstand

Ralph Dommermuth

Markus Huhn

Alessandro Nava

Führungs- und Unternehmensstruktur

Entsprechend ihrer Rechtsform verfügt die 1&1 Drillisch AG mit ihren Organen Vorstand und Aufsichtsrat über eine zweigeteilte Leitungs- und Überwachungsstruktur. Das dritte organ bildet die Hauptversammlung. Die Organe sind dem Wohl des Unternehmens verpflichtet.

Aufsichtsrat

Arbeitsweise des Aufsichtsrats

Der von der Hauptversammlung gewählte Aufsichtsrat bestand im Geschäftsjahr 2019 aus 6 Mitgliedern. Die Amtsperiode der Aufsichtsratsmitglieder beträgt in der Regel 5 Jahre.

Der Aufsichtsrat hält mit dem Vorstand regelmäßig Kontakt und überwacht und berät - gemäß Gesetz, Satzung, Geschäftsordnung sowie den jeweiligen Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex, soweit nicht nach Maßgabe von § 161 AktG eine Abweichung erklärt ist - den Vorstand bei der Führung der Geschäfte und dem Risiko- und Chancenmanagement des Unternehmens.

In regelmäßigen Abständen erörtert der Aufsichtsrat mit dem Vorstand alle für das Unternehmen relevanten Fragen der Strategie und deren Umsetzung, der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage, des Risikomanagements sowie der Compliance. Er diskutiert mit dem Vorstand die Quartals- und Halbjahresberichte vor ihrer Veröffentlichung und verabschiedet die Jahresplanung. Er prüft den Jahres- und Konzernabschluss und billigt die Abschlüsse, wenn keine Einwände zu erheben sind. Dabei berücksichtigt er die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers.

In den Aufgabenbereich des Aufsichtsrats fallen auch die Bestellung der Vorstandsmitglieder sowie die Festlegung der Vorstandsvergütung und deren regelmäßige Überprüfung unter Beachtung der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen sowie der Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex, soweit nicht nach § 161 AktG eine Abweichung erklärt wird.

Zur Selbstbeurteilung führt der Aufsichtsrat regelmäßig eine Effizienzprüfung durch.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats nehmen die für ihre Aufgaben erforderlichen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen eigenverantwortlich wahr und werden dabei von der Gesellschaft angemessen unterstützt.

Die Sitzungen des Aufsichtsrates werden durch seinen Vorsitzenden in der Regel mindestens 14 Tage vorher schriftlich einberufen.

Mit der Einberufung sind die Gegenstände der Tagesordnung mitzuteilen. Ist eine Tagesordnung nicht ordnungsgemäß angekündigt worden, darf hierüber nur beschlossen werden, wenn vor der Beschlussfassung kein Aufsichtsratsmitglied widerspricht.

Beschlüsse des Aufsichtsrates werden in der Regel in Sitzungen gefasst. Sitzungen werden vom Vorsitzenden des Aufsichtsrats geleitet. Außerhalb von Sitzungen können auf Anordnung des Vorsitzenden Beschlussfassungen auch auf anderem Wege, zum Beispiel per Telefon oder per E-Mail erfolgen, wenn kein Mitglied diesem Verfahren widerspricht.

Der Aufsichtsrat ist beschlussfähig, wenn alle Mitglieder ordnungsgemäß geladen wurden und mindestens 3 Mitglieder an der Beschlussfassung teilnehmen. Ein Mitglied nimmt auch dann an einer Beschlussfassung teil, wenn es sich in der Abstimmung der Stimme enthält.

Beschlüsse des Aufsichtsrates werden, soweit das Gesetz nicht zwingend etwas anderes bestimmt, mit einer einfachen Mehrheit gefasst.

Über die Verhandlungen und Beschlüsse des Aufsichtsrates werden Niederschriften angefertigt.

Der Vorsitzende des Aufsichtsrates ist ermächtigt, im Namen des Aufsichtsrates die zur Durchführung der Beschlüsse des Aufsichtsrates erforderlichen Willenserklärungen abzugeben.

Ziele für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats / Kompetenzprofil für das Gesamtgremium

Nach der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat wird bei Vorschlägen zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern darauf geachtet, dass dem Aufsichtsrat jederzeit Mitglieder angehören, die über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen. Dabei sollen die internationale Tätigkeit des Unternehmens, potenzielle Interessenkonflikte und eine Altersgrenze von 70 Jahren für Aufsichtsratsmitglieder berücksichtigt werden.

Gemäß Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex hat der Aufsichtsrat der Gesellschaft darüber hinaus folgende Ziele für seine Zusammensetzung - einschließlich bestimmter Kompetenzanforderungen für das Gesamtgremium - festgelegt, die seit Festlegung der Zielsetzungen bei Wahlen von Aufsichtsratsmitgliedern durchgehend und zuletzt bei der Wahl der aktuellen Aufsichtsratsmitglieder durch die ordentliche Hauptversammlung am 17. Mai 2018 beachtet wurden:

Der Aufsichtsrat soll sich aus mindestens zwei Branchenvertretern aus den Bereichen Telekommunikation, Medien und/oder IT zusammensetzen. Derzeit verfügen alle Aufsichtsratsmitglieder über einschlägige Branchenkenntnis und die damit geforderte Kompetenz.

Der Aufsichtsrat soll mindestens ein Mitglied mit internationaler Erfahrung haben (z.B. im Bereich financial engineering, Telekommunikation, M&A). Alle Mitglieder des Aufsichtsrats verfügen über entsprechende Erfahrung und Kompetenzen und erfüllen daher diese Zielvorgabe.

Dem Aufsichtsrat sollen nicht mehr als zwei ehemalige Mitglieder des Vorstands angehören. Auch diese Zielvorgabe ist erfüllt, da nur Herr Vlasios Choulidis vor seiner Wahl in den Aufsichtsrat als Mitglied des Vorstands und Vorstandssprecher tätig war. Des Weiteren sollen die Aufsichtsratsmitglieder aktuell auftretende Interessenskonflikte unverzüglich dem Aufsichtsrat offen legen und bei dauerhaften Interessenkonflikten das Aufsichtsratsmandat niederlegen. Derartige Interessenkonflikte sind im Berichtsjahr nicht aufgetreten.

Dem Aufsichtsrat sollen mindestens zwei Mitglieder angehören, die nicht in einer persönlichen oder einer geschäftlichen Beziehung zu der Gesellschaft, deren Organen, einem kontrollierenden Aktionär oder einem mit diesem verbundenen Unternehmen stehen, die einen wesentlichen und nicht nur vorübergehenden Interessenskonflikt begründen kann. Nach Einschätzung des Aufsichtsrats sind mit Frau Dr. Claudia Borgas-Herold und Herrn Norbert Lang mindestens zwei Mitglieder unabhängig.

Mitglieder des Aufsichtsrates sollen nach Vollendung des 75. Lebensjahres mit Ablauf der darauf folgenden Hauptversammlung aus dem Aufsichtsrat ausscheiden. Auch diese Zielvorgabe wird eingehalten.

Dem Aufsichtsrat soll mindestens eine Frau angehören. Diese Zielvorgabe ist durch die Mitgliedschaft von Frau Dr. Claudia Borgas-Herold im Aufsichtsrat erfüllt.

Zudem hat der Aufsichtsrat eine Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat gemäß Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex beschlossen, die maximal 25 Jahre betragen soll, und aktuell ebenfalls eingehalten wird.

Der Aufsichtsrat hat sich auch im Berichtsjahr mit vorstehenden Zielen für seine Zusammensetzung befasst, sie insbesondere mit Blick auf das Kompetenzprofil für das Gesamtgremium thematisiert und an ihnen festgehalten. Die Zusammensetzung des Aufsichtsrats entspricht den festgelegten Zielen sowie dem Kompetenzprofil.

Die Wahlvorschläge des Aufsichtsrats zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern sollen sich auch unter Berücksichtigung dieser Ziele und dem Bestreben zur Ausfüllung des Kompetenzprofils für das Gesamtgremium weiterhin am Wohl des Unternehmens orientieren.

Auch bei der Festlegung der Zielgrößen für den Frauenanteil im Aufsichtsrat und im Vorstand gemäß § 111 Abs. 5 S. 1 AktG im Geschäftsjahr 2018 hat der Aufsichtsrat daran festgehalten, dass der Frauenanteil im Aufsichtsrat 16,66 % und der Frauenanteil im Vorstand 0 % betragen soll. Als Frist zur Erreichung der vorgenannten Zielgrößen wurde der 30. Juni 2022 festgelegt. Unabhängig davon soll die Auswahl stets nach dem individuellen Kompetenzprofil der potentiellen Organmitglieder erfolgen, wobei der Aufsichtsrat bemüht ist, bei gleicher Qualifikation Frauen den Vorzug zu geben. Die festgelegten Zielgrößen wurden und werden derzeit erreicht.

Vorbehaltlich der Bildung von Rumpfgeschäftsjahren endet das jeweilige Amt der Aufsichtsratsmitglieder mit dem Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022 beschließt.

Vorstand

Arbeitsweise des Vorstands

Der Vorstand ist das Leitungsorgan des Konzerns. Er bestand im Geschäftsjahr 2019 bis zum 30. Juni 2019 aus 3 Personen (namentlich Ralph Dommermuth, Andre Driesen, Martin Witt) und ab dem 1. Juli 2019 aus 4 Personen (namentlich Ralph Dommermuth, Andre Driesen (bis 31.12.2019), Markus Huhn und Alessandro Nava). Der Vorstand führt die Geschäfte nach Gesetz und Satzung, der vom Aufsichtsrat genehmigten Geschäftsordnung sowie den jeweiligen Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex, soweit nicht nach Maßgabe von § 161 AktG Abweichungen erklärt sind.

Er ist zuständig für die Aufstellung der Zwischen- und Jahresabschlüsse sowie für die Besetzung von personellen Schlüsselpositionen im Unternehmen.

Entscheidungen von grundlegender Bedeutung bedürfen der Zustimmung durch den Aufsichtsrat. Der Vorstand berichtet dem Aufsichtsrat nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen des § 90 AktG und gibt dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats mindestens einmal pro Monat mündlich und auf Anforderung des Vorsitzenden des Aufsichtsrats auch schriftlich einen Überblick über den aktuellen Stand der nach § 90 AktG relevanten Berichtsgegenstände. Der Aufsichtsratsvorsitzende wird demnach über wichtige Ereignisse, die für die Beurteilung der Lage und Entwicklung sowie für die Leitung des Unternehmens von wesentlicher Bedeutung sind, unverzüglich durch den Vorsitzenden bzw. Sprecher des Vorstands oder den Finanzvorstand informiert. Als wichtiger Anlass ist auch jede wesentliche Abweichung von der Planung oder sonstigen Prognosen der Gesellschaft anzusehen. Der Vorsitzende bzw. Sprecher des Vorstands oder der Finanzvorstand informiert den Vorsitzenden des Aufsichtsrats ferner nach Möglichkeit vorab, sonst unverzüglich danach über jede Ad-hoc-Mitteilung der Gesellschaft nach Art. 17 MAR.

Der Vorstand führt die Geschäfte der Gesellschaft gesamtverantwortlich nach einheitlichen Zielsetzungen, Plänen und Richtlinien. Unbeschadet der Gesamtverantwortung des Vorstands handelt jedes Vorstandsmitglied in dem ihm zugewiesenen Ressort eigenverantwortlich, ist aber gehalten, die auf das ihm zugewiesene Ressort bezogenen Interessen dem Gesamtwohl des Unternehmens unterzuordnen.

Der Vorstand hat im Geschäftsjahr 2017 gemäß § 76 Abs. 4 S. 1 AktG für den Frauenanteil in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands Zielgrößen von jeweils 5,3% und für die Erreichung der Zielgrößen eine Frist bis zum 30. Juni 2022 festgelegt. Die festgelegten Zielgrößen wurden und werden derzeit erreicht.

Die Aufgabenverteilung innerhalb des Vorstands regelt der Aufsichtsrat auf Vorschlag des Vorstands in einem Geschäftsverteilungsplan.

Die Vorstandsmitglieder unterrichten sich gegenseitig über wichtige Vorgänge innerhalb ihrer Geschäftsbereiche.

Unbeschadet ihrer Ressortzuständigkeit verfolgen alle Vorstandsmitglieder ständig die für den Geschäftsverlauf der Gesellschaft entscheidenden Ereignisse und Daten, um jederzeit auf die Abwendung drohender Nachteile, die Durchführung wünschenswerter Verbesserungen oder zweckmäßiger Änderungen durch Anrufung des Gesamtvorstandes oder sonst auf geeignete Weise hinwirken zu können.

Der Gesamtvorstand beschließt über alle Angelegenheiten, die von besonderer Bedeutung und Tragweite für die Gesellschaft oder ihre Tochter- und Beteiligungsgesellschaften sind.

Der Gesamtvorstand entscheidet mit einfacher Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorstandsvorsitzenden den Ausschlag. Die Beschlüsse des Vorstandes werden in einer Niederschrift festgehalten.

Der Gesamtvorstand kommt in der Regel alle zwei Wochen und sonst bei Bedarf zu einer Vorstandssitzung zusammen.

Jedes Vorstandsmitglied legt Interessenkonflikte unverzüglich gegenüber dem Aufsichtsrat offen.

Aktuelle Zusammensetzung des Vorstands

Der Vorstand der 1&1 Drillisch AG bestand im Geschäftsjahr 2019 aus folgenden 5 Mitgliedern:

Ralph Dommermuth, Vorstandsvorsitzender

Martin Witt, stellvertretender Vorstandsvorsitzender

(bis zum 30. Juni 2019 im Vorstand)

Andre Driesen

(bis zum 31. Dezember 2019 im Vorstand)

Markus Huhn, Finanzvorstand

(seit 1. Juli 2019 im Vorstand)

Alessandro Nava

(seit 1. Juli 2019 im Vorstand)

Angaben zu relevanten Unternehmensführungspraktiken i.S.d. § 289f Abs. 2 Nr. 2 HGB - Risikomanagement / Compliance - Diversitätskonzept

Um den Unternehmenserfolg langfristig zu sichern, ist es unerlässlich, Risiken unternehmerischen Handelns effektiv zu identifizieren, zu analysieren und durch geeignete Steuerungsmaßnahmen zu beseitigen oder zu begrenzen. Das Risikomanagementsystem bei der Gesellschaft sichert einen verantwortungsvollen Umgang mit diesen Risiken. Insbesondere ist es darauf ausgelegt, Risiken frühzeitig zu erkennen, zu bewerten und zu steuern. Das System wird permanent weiterentwickelt und den sich wandelnden Gegebenheiten angepasst. Der Aufsichtsrat wird, soweit erforderlich, durch den Vorstand regelmäßig über bestehende Risiken und deren Behandlung informiert. Die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems und des Risikomanagementsystems wurde durch den Aufsichtsrat in seiner Gesamtheit wahrgenommen.

Die wesentlichen Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess sind gemäß § 289 Abs. 4 HGB detailliert im Lagebericht sowie gemäß § 315 Abs. 4 HGB im Konzernlagebericht beschrieben. Dort berichtet der Vorstand auch ausführlich über bestehende Risiken und deren Entwicklung.

Compliance ist ein wichtiger Bestandteil der Führungs- und Unternehmenskultur des 1&1 Drillisch-Konzerns. Für die Gesellschaft umschreibt Compliance die Gesamtheit aller Maßnahmen zur Einhaltung von Recht und Gesetz sowie eigenen internen Standards, Grundsätzen und Regeln. Rechtlich und ethisch einwandfreies Verhalten ist aus Sicht der Gesellschaft die Basis jedes nachhaltigen unternehmerischen Erfolges. Der Vorstand hat daher ein Compliance-Managementsystem implementiert, das im Ausgangspunkt auf einer zentralen Compliance-Richtlinie aufbaut. Die Compliance-Richtlinie gilt für alle Organmitglieder und Mitarbeiter der Unternehmens-Gruppe und stellt sicher, dass das Wertesystem auf breiter Ebene konsequent und kontinuierlich gelebt wird.

Zentrale Bereiche der Compliance-Richtlinie betreffen etwa den fairen, respektvollen und vertrauenswürdigen Umgang mit Kollegen und Geschäftspartnern sowie das Verhalten gegenüber Wettbewerbern. Bestechung und Korruption werden bei der Gesellschaft nicht toleriert; die Compliance-Richtlinie flankiert diese Haltung mit entsprechenden Verboten und Hinweisen unmissverständlich. Verstöße gegen Compliance-Vorgaben sind für uns nicht akzeptabel. Hinweisen auf Verstöße gehen wir konsequent nach und klären den zugrundeliegenden Sachverhalt auf. Soweit Verstöße festgestellt werden, werden diese sofort abgestellt und sofern erforderlich im angemessenen Rahmen konsequent sanktioniert.

Diversitätsaspekte finden bei der Zusammensetzung des Vorstands und des Aufsichtsrats stets Beachtung. Die Gesellschaft erachtet Diversität dabei nicht nur als wünschenswert, sondern als ganz entscheidend für den Erfolg des Unternehmens. Dementsprechend verfolgt die Gesellschaft insgesamt eine wertschätzende Unternehmenskultur, bei der die individuelle Verschiedenheit hinsichtlich Kultur, Nationalität, Geschlecht, Altersgruppe und Religion gewünscht und entsprechend Chancengerechtigkeit - unabhängig von Alter, Behinderung, ethnisch-kultureller Herkunft, Geschlecht, Religion und Weltanschauung oder sexueller Identität - gefördert wird.

Individuelle Stärken - also alles, was die einzelnen Mitarbeiter/-innen innerhalb des Unternehmens einzigartig und unverwechselbar macht - ermöglichten es der Gesellschaft erst, zu dem zu werden, was sie heute ist. Eine Belegschaft, die sich aus verschiedensten Persönlichkeiten zusammensetzt, bietet optimale Rahmenbedingungen für Kreativität und Produktivität - und damit auch Mitarbeiterzufriedenheit. Das daraus resultierende Ideen- und Innovationspotenzial stärkt die Wettbewerbsfähigkeit der Gesellschaft und steigert die Chancen in Zukunftsmärkten. Diesem Gedanken folgend soll nicht nur für jeden Mitarbeiter das Tätigkeitsfeld und die Funktion gefunden werden, in der die jeweiligen individuellen Potenziale und Talente bestmöglich ausgeschöpft werden können; auch bei der Zusammensetzung des Vorstands und des Aufsichtsrats soll - bereits im eigenen Interesse des Unternehmens - auf Diversität mit Blick beispielsweise auf Alter, Geschlecht oder Berufserfahrung geachtet werden.

Aufgrund der Mitarbeiterzahl und des offenen sowie vertrauensvollen Umgangs verfolgt die Gesellschaft ein darüber hinausgehendes konkreteres Diversitätskonzept jedoch nicht. Die Förderung von Vielfältigkeit kann nämlich gerade keiner Einheitslösung folgen, die durch ein solches Konzept vorgegeben wäre. Auch die Auswahl für und Besetzung von Organpositionen soll aufgrund objektiver Faktoren wie Qualifikation, fachlicher Eignung und nach dem individuellen Kompetenzprofil der potentiellen Führungskräfte erfolgen, wobei die Gesellschaft bemüht ist, bei gleicher Qualifikation Frauen den Vorzug zu geben.

Finanzpublizität / Transparenz

Es ist das erklärte Ziel von 1&1 Drillisch, institutionelle Investoren, Privataktionäre, Finanzanalysten, Mitarbeiter sowie die interessierte Öffentlichkeit durch regelmäßige, offene und aktuelle Kommunikation gleichzeitig und gleichberechtigt über die Lage des Unternehmens zu informieren.

Dazu werden alle wesentlichen Informationen, wie z. B. Presse- und Ad-hoc-Mitteilungen und andere Pflichtmitteilungen (wie z. B. Directors' Dealings oder Stimmrechtsmitteilungen) sowie sämtliche Finanzberichte, entsprechend den gesetzlichen Vorgaben veröffentlicht. Ferner informiert 1&1 Drillisch auch umfangreich über die Internetseite der Gesellschaft (www.1und1-drillisch.de). Dort finden sich auch Dokumente und Informationen zu den Hauptversammlungen der Gesellschaft sowie weitere wirtschaftlich relevante Informationen.

1&1 Drillisch berichtet Aktionären, Analysten und Pressevertretern nach einem festen Finanzkalender viermal im Geschäftsjahr über die Geschäftsentwicklung sowie über die Finanz- und Ertragslage. Der Finanzkalender wird auf der Internetseite der Gesellschaft und gemäß den Vorgaben des Gesetzgebers veröffentlicht und regelmäßig aktualisiert.

Darüber hinaus informiert der Vorstand durch Ad-hoc-Mitteilungen unverzüglich über nicht öffentlich bekannte Umstände, die dazu geeignet sind, den Aktienkurs erheblich zu beeinflussen.

Im Rahmen der Investor Relations trifft sich das Management regelmäßig mit Analysten und institutionellen Anlegern. Zudem finden zur Vorstellung der Halbjahres- und Jahreszahlen Analystenkonferenzen statt, zu denen Investoren und Analysten auch telefonisch Zugang erhalten.

Rechnungslegung und Abschlussprüfung

Die Rechnungslegung des Konzerns erfolgt nach den Grundsätzen der International Financial Reporting Standards (IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind) unter Berücksichtigung von § 315e HGB. Der für Ausschüttungs- und Steuerbelange relevante Jahresabschluss wird dagegen nach den Regeln des Deutschen Handelsgesetzbuchs (HGB) erstellt. Jahres- und Konzernabschluss werden durch unabhängige Abschlussprüfer geprüft. Die Wahl des Abschlussprüfers erfolgt durch die Hauptversammlung. Für das Geschäftsjahr 2019 wurde die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Eschborn / Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer bestellt. Der Aufsichtsrat erteilt den Prüfungsauftrag, legt die Prüfungsschwerpunkte und das Prüfungshonorar fest und überprüft die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers.

Die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ist seit dem Geschäftsjahr 2018 Abschlussprüfer für die 1&1 Drillisch AG und den Konzern. Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist seit dem Geschäftsjahr 2018 Herr Jens Kemmerich.

Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat

Die Grundzüge des Vergütungssystems von Vorstand und Aufsichtsrat werden im Vergütungsbericht auf Seite 74 ff (Punkt 5) des Lageberichts dargestellt. Die Offenlegung der Vergütung der Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat, individualisiert und aufgegliedert nach Bestandteilen (gemäß der Vorgaben des Gesetzgebers sowie des Deutschen Corporate Governance Kodex) findet sich im Vergütungsbericht bzw. auch im Konzernanhang auf Seite 169.

Aktienoptionsprogramme

Die Grundzüge des Mitarbeiterbeteiligungsprogrammes der 1&1 Drillisch AG werden im Vergütungsbericht auf Seite 74 ff (Punkt 5) dieses Lageberichts beschrieben. Weitere Einzelheiten dazu enthält der Konzernanhang auf Seite 154 ff (Punkt 40).

KONZERNLAGEBERICHT FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2019

DER 1&1 DRILLISCH AKTIENGESELLSCHAFT

GRUNDLAGEN DER GESELLSCHAFT UND DES KONZERNS

1. Grundlagen der Gesellschaft und des Konzerns

1.1. Geschäftsmodell

Der 1&1 Drillisch Konzern

Die 1&1 Drillisch Gruppe mit der 1&1 Drillisch Aktiengesellschaft, Maintal, als börsennotiertem Mutterunternehmen (im Folgenden "1&1 Drillisch AG" oder zusammen mit ihren Tochterunternehmen "1&1 Drillisch" bzw. "1&1 Drillisch Konzern") ist ein ausschließlich in Deutschland tätiger Telekommunikationsanbieter. Mit mehr als 14 Millionen Verträgen ist 1&1 Drillisch ein führender Internet-Spezialist und kann über die zum Konzernverbund der United Internet AG gehörigen Schwestergesellschaft 1&1 Versatel GmbH, Düsseldorf, (im Folgenden "1&1 Versatel GmbH") eines der größten Glasfasernetze Deutschlands nutzen. Als virtueller Mobilfunk-Netzbetreiber hat 1&1 Drillisch garantierten Zugriff auf bis zu 30 Prozent der Kapazität des Mobilfunknetzes von Telefónica in Deutschland (sogenannter Mobile Bitstream Access Mobile Virtual Network Operator = MBA MVNO). Außerdem nutzt 1&1 Drillisch Kapazitäten im Mobilfunknetz von Vodafone. Der Konzern bietet im Geschäftsfeld Access festnetz- und mobilfunkbasierte Internetzugangsprodukte an. Hierzu zählen unter anderem kostenpflichtige Festnetz- und Mobile-Access-Produkte inklusive der damit verbundenen Anwendungen wie zum Beispiel Heimvernetzung, Online-Storage, Telefonie, Video-on-Demand oder IPTV.

1&1 Drillisch - einziger MBA MVNO im deutschen Mobilfunkmarkt

Auf Basis des im Juni 2014 mit Telefónica geschlossenen MBA MVNO Vertrages erhält 1&1 Drillisch über die hundertprozentige Tochtergesellschaft Drillisch online GmbH, Maintal, als einziger Wettbewerber am deutschen Mobilfunkmarkt den Zugang zu bis zu 30 Prozent der genutzten Netzkapazität von Telefónica, die nach dem Zusammenschluss im kontrollierten Mobilfunknetz der Telefónica und E-Plus zur Verfügung steht. Dieses Recht erstreckt sich nicht nur auf die heutigen, sondern auch auf alle zukünftigen Technologien inklusive 5G. Gleichzeitig erhält 1&1 Drillisch das Zugangsrecht zu dem durch den Zusammenschluss entstehenden sog. "Golden Grid Network" der Telefónica. Dies bedeutet, Zugang zu dem erweiterten Footprint des Mobilfunknetzes der Telefónica einschließlich aller erforderlichen technischen Spezifikationen und der Befähigung zur technischen Geschwindigkeitsdrosselung und Transportbeschränkung bei übermäßig anfallender Datennutzung durch den Endkunden.

Nach Maßgabe der abgeschlossenen Vereinbarung bestehen zusätzlich die folgenden Optionen, (1) ein sogenannter Full MVNO auf dem Mobilfunknetz von Telefónica zu werden, das heißt, ein Anbieter von Mobilfunkleistungen zu werden, der sein eigenes vollständiges Core Netzwerk betreibt und lediglich das Access Netzwerk von Telefónica nutzt (,'Full MVNO"), und/oder (2) ein lizenzierter Mobilfunknetzbetreiber ("MNO") zu werden.

Am 30. Dezember 2019 hat 1&1 Drillisch plangemäß die erste Option zur Verlängerung des bis zum 30. Juni 2020 mit Telefónica Deutschland laufenden MBA MVNO Vertrages ausgeübt, sodass der Vertrag nun bis mindestens 30. Juni 2025 weiterläuft. Damit und mit einer weiteren Verlängerungsoption sichert 1&1 Drillisch den Zugang zum Mobilfunknetz von Telefónica langfristig ab. Um eine lückenlose Versorgung während der Aufbauphase des eigenen bundesweiten Netzes zu gewährleisten, muss eine National Roaming Vereinbarung mit einem der drei etablierten Netzbetreiber geschlossen werden. Dazu führt 1&1 Drillisch derzeit verschiedene Verhandlungen, unter anderem mit Telefónica Deutschland auf Basis ihrer Selbstverpflichtung im Rahmen der EU-Fusionsfreigabe des Zusammenschlusses mit E-Plus im Jahr 2014.

Erfolgreiche Teilnahme an der 5G Frequenzauktion

1&1 Drillisch hat an der am 12. Juni 2019 beendeten 5G-Frequenzauktion erfolgreich teilgenommen und konnte zwei Frequenzblöcke à 2 x 5 MHz im Bereich 2 GHz sowie fünf Frequenzblöcke à 10 MHz im Bereich 3,6 GHz ersteigern. Der Gesamtzuschlagspreis betrug rund 1,07 Milliarden Euro. Dabei stehen die Frequenzblöcke im Bereich 3,6 GHz ab sofort und die Frequenzblöcke im Bereich 2 GHz ab dem 1. Januar 2026 zur Verfügung. Bis zu diesem Zeitpunkt hat 1&1 Drillisch die Möglichkeit, Frequenzen im Umfang von 2 x 10 MHz im Bereich 2,6 GHz auf Basis einer Selbstverpflichtung von Telefónica Deutschland im Rahmen der EU-Kartellfreigabe des Zusammenschlusses mit E-Plus anzumieten. Dieses Spektrum steht bis zum 31. Dezember 2025 zur Verfügung.

Darüber hinaus hat 1&1 Drillisch am 5. September 2019 eine Vereinbarung mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) sowie dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) über den Bau von hunderten Mobilfunkstandorten in sogenannten "weißen Flecken" geschlossen. Damit hilft 1&1 Drillisch, bestehende Versorgungslücken zu schließen, und leistet einen Beitrag zur Verbesserung der Mobilfunkversorgung in ländlichen Regionen. Im Gegenzug darf 1&1 Drillisch die Kosten der erworbenen 5G-Frequenzen in zwölf jährlichen Raten zahlen. Damit können die ursprünglich in den Jahren 2019 und 2024 zu zahlenden Lizenzkosten nun in Raten bis 2030 an den Bund gezahlt werden. Die unter anderem zur Finanzierung der Höchstgebote aus der Frequenzauktion arrangierte Kreditlinie über ursprünglich 2,8 Milliarden Euro wird damit nicht mehr benötigt und wurde zurückgegeben. Diese Vereinbarung passt zur langfristigen Finanzierungsstrategie von 1&1 Drillisch, die vorsieht, den Großteil der Aufwendungen für den Bau eines modernen 5G-Netzes aus laufenden Einnahmen zu leisten.

Mit dem Frequenzerwerb hat 1&1 Drillisch den Grundstein für eine erfolgreiche und dauerhafte Positionierung als vierter Mobilfunknetzbetreiber in Deutschland gelegt und will nun ein leistungsfähiges Mobilfunknetz aufbauen.

Die 1&1 Drillisch AG ist die Holding-Gesellschaft des Konzerns

Im 1&1 Drillisch-Konzern konzentriert sich die 1&1 Drillisch AG als Mutterunternehmen auf Holding-Aufgaben wie Geschäftsführung, Finanz- und Rechnungswesen, Controlling, Cash-Management, Personalwesen, Risikomanagement, Unternehmenskommunikation und Investor Relations sowie auf die Festlegung, Steuerung und Überwachung der Konzernstrategie.

Das operative Geschäft wird im Wesentlichen von der 1&1 Telecom GmbH sowie von der Drillisch online GmbH betrieben.

Die 1&1 Drillisch AG ist eine börsennotierte Tochtergesellschaft der ebenfalls börsennotierten United Internet AG, Montabaur.

Geschäftstätigkeit

1&1 Drillisch ist mit 14,33 Millionen kostenpflichtigen Kundenverträgen ein in Deutschland führender Anbieter von Breitband- und Mobilfunkprodukten.

Die Unternehmenssteuerung und Konzernberichterstattung erfolgt über die Segmente "Access", "5G" und "Sonstiges" (bisher zwei Berichtssegmente: "Access" und "Sonstiges").

Segment "Access"

Im Segment "Access" sind die kostenpflichtigen Mobile-Access- und Festnetz-Produkte des Konzerns inklusive der damit verbundenen Anwendungen (wie Heimvernetzung, Online-Storage, Telefonie, Video-on-Demand oder IPTV) zusammengefasst. 1&1 Drillisch ist ausschließlich in Deutschland tätig. Die Gesellschaft nutzt das Festnetz der zum Konzernverbund der United Internet AG gehörigen Schwestergesellschaft 1&1 Versatel GmbH sowie ihr Zugangsrecht zum Telefónica-Netz und kauft zusätzlich von verschiedenen Vorleistungsanbietern standardisierte Netzleistungen ein. Die Netzzugänge werden mit Endgeräten, selbstentwickelten Applikationen und Services erweitert, um sich so vom Wettbewerb zu differenzieren.

Vermarktet werden die Access-Produkte über die bekannte Marke 1&1 sowie über Discount-Marken wie yourfone oder smartmobil.de, mit denen der Markt zielgruppenspezifisch adressiert wird.

Segmente "5G" und "Sonstiges"

Im Segment "5G" werden die im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung der 5G-Frequenzauktion sowie die zukünftig aus dem Auf- und Ausbau sowie dem Betrieb eines eigenen 5G Mobilfunknetzes resultierenden Aufwendungen und Erträge ausgewiesen.

Das Segment "Sonstiges" beinhaltet im Wesentlichen alle Aktivitäten im Rahmen des Angebots von individuellen Softwarelösungen sowie Wartungs- und Supportleistungen.

Auf Grund der überschaubaren Ergebnisbeiträge dieser beiden Segmente wird hierauf nicht weiter eingegangen.

Wesentliche Standorte

STANDORT TÄTIGKEITSSCHWERPUNKT GESELLSCHAFT
Maintal Zentrale, Beteiligungen, IR, PR, Finanzen, Buchhaltung, Controlling, Risikomanagement, Recht, Compliance, Personal 1&1 Drillisch AG
IT IQ-optimize Software AG
Buchhaltung, Marketing, Vertrieb, Kundenservice Drillisch online GmbH
Krefeld Marketing, Vertrieb, Logistik, Kundenservice, Controlling, Forderungs- und Risikomanagement Drillisch online GmbH
München Marketing, Vertrieb, Logistik, Vertriebscontrolling Drillisch online GmbH
Montabaur Finanzen, PR, Marketing, Vertrieb, Logistik, Kundenservice 1&1 Telecom GmbH, 1&1 Telecom Sales GmbH
Karlsruhe Entwicklung, Produktmanagement, Rechnungszentrum-Betrieb, Marketing, Vertrieb, Einkauf, Kundenservice 1&1 Telecom GmbH, 1&1 Telecom Sales GmbH
Zweibrücken Kundenservice 1&1 Telecom Service Zweibrücken GmbH

Im Geschäftsjahr 2019 waren im 1&1 Drillisch-Konzern im Durchschnitt 3.119 (Vorjahr: 3.142) Mitarbeiter beschäftigt.

1.2 Strategie

Das Geschäftsmodell von 1&1 Drillisch basiert überwiegend auf Kundenverträgen mit festen monatlichen Beträgen sowie festen Laufzeiten. Zu einem kleineren Teil werden auch Verträge ohne Laufzeit vermarktet. Ein solches Geschäftsmodell sichert stabile und planbare Umsätze und Cashflows, bietet Schutz gegen kurzfristige konjunkturelle Einflüsse und eröffnet finanzielle Spielräume, um Wachstumschancen in neuen Geschäftsfeldern und neuen Märkten zu nutzen.

Eine große Zahl an Kundenbeziehungen hilft der Gesellschaft Skaleneffekte zu nutzen: Je mehr Kunden Produkte nachfragen, desto besser lassen sich Fixkosten decken und desto höher ist der Gewinn. Diese Gewinne können anschließend in die Gewinnung neuer Kunden, die Entwicklung neuer Produkte und Geschäftsfelder investiert werden.

Aus heutiger Sicht sind Mobile-Internet und leistungsfähige Breitband-Anschlüsse sowie die damit einhergehenden Anwendungen die Wachstumsmärkte der nächsten Jahre. Mit ihrer klaren Positionierung in diesen Märkten ist 1&1 Drillisch unter dem Dach der United Internet Gruppe strategisch gut aufgestellt, um das erwartete Marktpotenzial zu nutzen.

Dank der langjährigen Erfahrung als Telekommunikationsanbieter, den Kompetenzen bei Software-Entwicklung und Rechenzentrumsbetrieb, Marketing, Vertrieb und Kundenbetreuung, den Marken (wie z. B. 1&1, smartmobil.de und yourfone) sowie den bestehenden Vertragsbeziehungen zu über 14,33 Millionen Kunden in Deutschland ist die Gesellschaft dazu gut positioniert.

Die 1&1 Drillisch wird auch künftig stark in neue Kunden und neue Produkte investieren, um auf Basis dieses erwarteten Wachstums ihre Marktpositionierung weiter auszubauen.

Mit der erfolgreichen Teilnahme an der 5G Frequenzauktion in 2019, eröffnet sich die 1&1 Drillisch ein weiteres strategisches Potential zur Festigung und zum Ausbau der Positionierung im deutschen Mobilfunkmarkt.

Neben dem organischen Wachstum prüft 1&1 Drillisch kontinuierlich auch mögliche Firmenübernahmen, Beteiligungen und Kooperationen, um Marktpositionen, Kompetenzen und Produktportfolios weiter auszubauen.

Dank der planbaren und hohen Free Cashflows verfügt 1&1 Drillisch über eine hohe Eigenfinanzierungskraft und einen guten Zugang zu den Fremdfinanzierungsmärkten.

Weitere Informationen zu Chancen und Zielen enthält der "Risiko-, Chancen- und Prognosebericht" unter Punkt 4.

1.3 Steuerungssysteme

Die internen Steuerungssysteme unterstützen das Management bei der Steuerung und Überwachung des Konzerns. Die Systeme bestehen u.a. aus Planungs- und Ist-Rechnungen und basieren auf der jährlich überarbeiteten strategischen Planung des Konzerns. Dabei werden insbesondere Marktentwicklungen, technologische Entwicklungen und Trends, deren Einfluss auf die eigenen Produkte und Services sowie die finanziellen Möglichkeiten des Konzerns berücksichtigt. Die Unternehmenssteuerung hat das Ziel, die 1&1 Drillisch AG und ihre Tochterunternehmen kontinuierlich und nachhaltig weiter zu entwickeln.

Das Konzern-Berichtswesen umfasst monatliche Ergebnisrechnungen sowie quartalsweise erstellte IFRS-Reportings aller konsolidierten Tochtergesellschaften und stellt die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns sowie der Unternehmensbereiche dar. Die Finanzberichterstattung wird durch weitere Detailinformationen ergänzt, die für die Beurteilung und Steuerung des operativen Geschäfts notwendig sind.

Die zentralen Steuerungsgrößen sind in der "Segmentberichterstattung" des Konzernanhangs dargestellt.

Ein weiterer Bestandteil der Steuerungssysteme sind die quartalsweise erstellten Berichte zu den wesentlichen Risiken des Unternehmens.

Die genannten Berichte werden in den Vorstands- und Aufsichtsratssitzungen diskutiert und stellen wesentliche Beurteilungs- und Entscheidungsgrundlagen dar.

Zentrale Steuerungskennzahlen sind der Umsatz, der Rohertrag sowie das bereinigte Konzern-EBITDA auf IFRS-Basis (das um außerordentliche und einmalige Faktoren bereinigte Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen). Darüber hinaus wird die Gesellschaft über nicht-finanzielle Kennzahlen, insbesondere über Anzahl und Wachstum der kostenpflichtigen Kundenverträge gesteuert. Verwendung und Definition relevanter finanzieller Kennzahlen finden sich unter Punkt 2.2.

Im Rahmen der Integration der 1&1 Gesellschaften in den 1&1 Drillisch Konzernverbund wurde im Vorjahr die Berichterstattung vereinheitlicht. Die Berichterstattung an den Chief Operating Decision Maker (CODM) erfolgt seitdem nur noch auf Basis des 1&1 Drillisch Konzerns. Im Zuge des Erwerbs der 5G Frequenzen und dem damit einhergehenden, geplanten Aufbau eines eigenen Mobilfunknetzes werden seit dem ersten Halbjahr 2019 die im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung der 5G-Frequenzauktion sowie die zukünftig aus dem Auf- und Ausbau sowie dem Betrieb eines eigenen 5G Mobilfunknetzes resultierenden Aufwendungen und Erträge als separates Segment ausgewiesen und an den CODM berichtet. Der bestehende Firmenwert ist wie im Vorjahr dem Berichtssegment "Access" zugeordnet und wird auf dieser Ebene durch den CODM überwacht.

Ein Vergleich zwischen den in der Prognose benannten Steuerungskennzahlen und den Ist-Werten dieser Steuerungskennzahlen findet sich in unter Punkt 2.2 "Geschäftsverlauf" im Bereich "Tatsächlicher und prognostizierter Geschäftsverlauf" sowie unter Punkt 2.3 "Lage des Konzerns" im Bereich Gesamtaussage zur Geschäftsentwicklung.

1.4. Schwerpunkte Produktentwicklung 2019

Die Schwerpunkte in der Produktentwicklung im Geschäftsjahr 2019 lagen in den folgenden Bereichen:

Einführung der eSIM

Ausbau der open-Access-Plattform zur Realisierung von FTTH-Anschlüssen mit Geschwindigkeiten von 1 GBit/s

Entwicklung einer neuen Set-Top-Box für IPTV

Entwicklung neuer IPTV-Applikationen für Smart TVs auf Basis von Android

Entwicklung zusätzlicher, produktnaher Serviceleistungen wie zum Beispiel dem Austausch defekter Geräte per "1&1 Austausch-Service" oder "Trade in" - Kampagnen mit unkomplizierter Inzahlungnahme vorhandener Geräte bei Bestellung neuer Hardware

Entwicklung von attraktiven Zusatzangeboten im Rahmen der 1&1 Vorteilswelt

WIRTSCHAFTSBERICHT

2. Wirtschaftsbericht

2.1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Entwicklung der Gesamtwirtschaft

Für Deutschland hat der Internationale Währungsfonds (IWF) im Jahr 2019 ein Wirtschaftswachstum von lediglich 0,5 Prozent errechnet. Dies sind 1,0-Prozentpunkte weniger als im Vorjahr (1,5 Prozent) und auch 0,8-Prozentpunkte weniger als ursprünglich vom IWF erwartet (1,3 Prozent). Die Berechnungen des IWF für Deutschland decken sich dabei weitgehend mit den vorläufigen Berechnungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis), das ein Wachstum des (preis- und kalenderbereinigten) Bruttoinlandsprodukts (BIP) von 0,6 Prozent (Vorjahr: 1,5 Prozent) festgestellt hat.

Unterjährige Veränderungen der Wachstumsprognosen 2019 für wesentliche Zielländer und -regionen von 1&1 Drillisch

Januar-Prognose April-Prognose Juli-Prognose Oktober-Prognose Ist 2019 Abweichung zur Januar-Prognose
Welt 3,5 % 3,3 % 3,2 % 3,0 % 2,9 % -0,6 Prozentpunkte
Deutschland 1,3 % 0,8 % 0,7 % 0,5 % 0,5 % -0,8 Prozentpunkte

Quelle: Internationaler Währungsfonds, World Economic outlook (Update), Januar 2020

Mehrperiodenübersicht: Entwicklung des BIP in wesentlichen Zielländern und -regionen von 1&1 Drillisch

2015 2016 2017 2018 2019 Veränderung zum Vorjahr
Welt 3,2 % 3,2 % 3,7 % 3,6 % 2,9 % -0,8 Prozentpunkte
Deutschland 1,5 % 1,9 % 2,5 % 1,5 % 0,5 % -1,0 Prozentpunkte

Quelle: Internationaler Währungsfonds, World Economic outlook (Update), Januar 2020

Mehrperiodenübersicht: Entwicklung des preis- und kalenderbereinigten BIP in Deutschland

2015 2016 2017 2018 2019 Veränderung zum Vorjahr
BIP 1,5 % 2,1 % 2,8 % 1,5 % 0,6 % - 0,9 Prozentpunkte

Quelle: Statistisches Bundesamt, Januar 2020

Entwicklung der Branche / Kernmärkte

Für den deutschen ITK-Markt hat der Branchenverband Bitkom im Rahmen seiner Jahrespressekonferenz vom 14. Januar 2020 ein deutliches Plus von 2,0 Prozent auf 169,6 Milliarden Euro für das Jahr 2019 prognostiziert. Zu Jahresanfang 2019 war der Verband noch von einem um 0,5 Prozentpunkte geringeren Wachstum von 1,5 Prozent ausgegangen.

Mit einem Umsatz von 92,9 Milliarden Euro und einem Wachstum von 2,9 Prozent verzeichnete dabei der Markt der Informationstechnik weiterhin das stärkste Wachstum und zugleich das größte Marktvolumen. Besonders nachgefragt wurden dabei auch im Jahr 2019 die Anbieter von Software (+ 6,3 Prozent) und IT-Services (+ 2,4 Prozent).

Der Telekommunikationsmarkt legte auch im Jahr 2019 wieder zu und erreichte ein Plus von 2,0 Prozent auf 68,1 Milliarden Euro. Dabei legten Endgeräte (+ 11,1 Prozent) und Telekommunikationsinfrastruktur (+ 1,5 Prozent) zu, während die Telekommunikationsdienste auf Vorjahresniveau stagnierten.

Der für die 1&1 Drillisch wichtigste ITK-Markt ist der deutsche Telekommunikationsmarkt (Breitband-Anschlüsse und Mobile-Internet) im überwiegend abonnementfinanzierten Geschäftsbereich "Access".

(Stationärer) Breitband-Markt in Deutschland

Die Nachfrage nach neuen festnetzbasierten Breitband-Anschlüssen in Deutschland hat sich in den letzten Jahren infolge der bereits breiten Haushaltsabdeckung sowie des starken Trends zur mobilen Internetnutzung verlangsamt. Mit einem erwarteten Plus von 1,0 Millionen bzw. 2,9 Prozent neuen Anschlüssen im Jahr 2019 auf 35,2 Millionen blieb die Anzahl der Neuschaltungen deutlich hinter früheren Jahren zurück. Zu diesem Ergebnis kamen der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) und Dialog Consult in ihrer gemeinsamen "21. TK-Marktanalyse Deutschland 2019" (Oktober 2019). Bei vorgenanntem Zuwachs legten die für 1&1 Drillisch relevanten Anschlüsse in den beiden Technologiebereichen DSL und FTTB / FTTH um 0,3 Millionen auf 25,3 Millionen bzw. um 0,4 Millionen auf 1,5 Millionen zu. Die Anzahl der Kabelanschlüsse stieg um 0,3 Millionen auf 8,4 Millionen. Weitere 0,1 Millionen Anschlüsse werden in Deutschland unverändert über Satellit / Powerline betrieben.

Die Umsätze im Festnetzgeschäft blieben mit 32,8 Milliarden Euro im Jahr 2019 unverändert auf Vorjahresniveau. In diesen Umsatzzahlen enthalten sind - neben den Endkundenumsätzen - u. a. auch Vorleistungs-, Interconnection- und Endgeräteumsätze.

Weitaus stärker als die Anzahl der neu geschalteten Anschlüsse und die im Festnetz realisierten Umsätze hat sich gemäß einer Hochrechnung von Dialog Consult / VATM das durchschnittlich verbrauchte Datenvolumen - als Indikator für die weiter steigende Nutzung von z. B. IPTV oder Cloud-Anwendungen - mit einem Anstieg um 26,0 Prozent auf 137,1 GB (pro Anschluss und Monat) entwickelt. Entsprechend stark entwickelte sich auch die Nachfrage nach leistungsstärkeren Breitband-Anschlüssen. So stieg etwa der Anteil von geschalteten Breitband-Anschlüssen mit Geschwindigkeiten von mindestens 50 MBits / s von 33,3 Prozent im Vorjahr um 7,0 Prozentpunkte auf 40,3 Prozent in 2019.

Markt-Kennzahlen: Festnetz in Deutschland

2019 2018 Veränderung
Festnetz-Umsätze (in Mrd. €) 32,8 32,8 0,0 Prozent

Quelle: Dialog Consult / VATM, TK-Marktanalyse Deutschland 2019, Oktober 2019

Mobile-Internet-Markt in Deutschland

Im deutschen Mobilfunk-Markt hat sich die Anzahl der aktiven SIM-Karten nach Schätzungen von Dialog Consult / VATM im Jahr 2019 um 3,8 Millionen bzw. 2,8 Prozent auf 140,8 Millionen erhöht. Zu diesem Ergebnis kamen der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) und Dialog Consult in ihrer gemeinsamen "21. TK-Marktanalyse Deutschland 2019" (Oktober 2019).

Die Mobilfunkumsätze stiegen gleichzeitig um 2,0 Prozent auf 25,6 Milliarden Euro. In diesen Umsatzzahlen enthalten sind - neben den Endkundenumsätzen - auch Interconnection-, Wholesale- und Endgeräteumsätze.

Weitaus stärker als die SIM-Karten-Anzahl und die Mobilfunkumsätze nahm dabei nach Prognosen von Dialog Consult / VATM das durchschnittlich verbrauchte Datenvolumen (pro Anschluss und Monat) - als Zeichen für die zunehmende Nutzung mobiler Datendienste - um 58,6 Prozent auf 2,5 GB zu. Gleichzeitig legte im Jahr 2019 auch die Anzahl der für 4G / 5G Netze geeigneten SIM-Karten um 7,3 Millionen auf 57,5 Millionen zu, während die Anzahl der 2G / 3G SIM-Karten um 3,5 Millionen auf 83,3 Millionen zurückging.

Markt-Kennzahlen: Mobilfunk in Deutschland

2019 2018 Veränderung
Mobile-Internet-Umsätze (in Mrd. €) 25,6 25,1 + 2,0 Prozent

Quelle: Dialog Consult / VATM, TK-Marktanalyse Deutschland 2019, Oktober 2019

Rechtliche Rahmenbedingungen / wesentliche Ereignisse

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Geschäftstätigkeit von 1&1 Drillisch blieben im Geschäftsjahr 2019 im Vergleich zum Vorjahr im Wesentlichen unverändert.

Die für Regulierungsthemen zuständige Bundesnetzagentur hat die Preise für die Bereitstellung der Teilnehmeranschlussleitungen (TAL) zum 1. Juni 2019 um fast 10 Prozent angehoben. Die erwarteten Auswirkungen wurden seitens 1&1 Drillisch im August 2019 für das Geschäftsjahr 2019 auf ca. -10 Millionen Euro beziffert.

1&1 Drillisch hat im Rahmen ihrer Finanzberichterstattungen darüber informiert, dass gewisse Vorleistungspreise Gegenstand mehrerer von 1&1 Drillisch eingeleiteter schiedsgutachterlicher Verfahren sind, in deren Rahmen 1&1 Drillisch verbindliche Entscheidungen über die Art und Höhe dauerhafter Preisanpassungen in Form rückwirkend niedrigerer Vorleistungspreise erwartet. 1&1 Drillisch hat am 24. Oktober 2019 den Entwurf des Schiedsgutachtens im ersten, mit Wirkung zum September 2017 eingeleiteten Preisanpassungsverfahren (Price Review 1) erhalten. Dem ersten Antrag von 1&1 Drillisch auf rückwirkende Senkung der Vorleistungspreise ab diesem Zeitpunkt wurde dabei nicht stattgegeben. Aus dem Entwurf des Schiedsgutachtens ergab sich, dass sich die Geschäftszahlen 2017 und - zumindest vorerst - die Ergebnisse 2018 und 2019 von 1&1 Drillisch nicht durch Preissenkungen verbessern werden. Außerdem blieb eine Preiserhöhung aufgrund des Wegfalls eines zum Jahresende 2018 befristeten vertraglichen Anpassungsmechanismus (ca. 85 Millionen Euro Auswirkung in 2019) zumindest vorerst weiterhin gültig. Mit Schiedsgutachten vom 19. Dezember 2019 bestätigt der Gutachter seine bereits im Entwurf des Schiedsgutachtens angekündigte Entscheidung.

1&1 Drillisch hatte in seiner Jahresprognose 2019 keine Vorleistungspreissenkungen eingeplant, ist aber davon ausgegangen, im Umfeld beständig sinkender Marktpreise für die mobile Datennutzung, die ab Januar 2019 einsetzende Preiserhöhung abwenden zu können.

Vor diesem Hintergrund hat 1&1 Drillisch am 24. Oktober 2019 ihre EBITDA-Prognose für das Geschäftsjahr 2019 um ca. 85 Millionen Euro auf ein EBITDA von rund 690 Millionen Euro korrigiert.

1&1 Drillisch hält das Schiedsgutachten aus verschiedenen Gründen für unrichtig und sieht methodische Fehler sowie inhaltliche Diskrepanzen. 1&1 Drillisch sieht zudem wesentliche Merkmale des im Rahmen der Fusionsfreigabe der E-Plus-Übernahme eingeführten MBA-Modells im Schiedsgutachten nicht angemessen berücksichtigt. Dazu zählt vor allem die besondere Privilegierung des MBA MVNOs. Im Interesse ihrer Aktionäre wird 1&1 Drillisch rechtliche Schritte gegen das Schiedsgutachten einleiten.

Darüber hinaus fanden im Geschäftsjahr 2019 keine wesentlichen Ereignisse statt, die einen maßgeblichen Einfluss auf den Geschäftsverlauf hatten.

Erstmalige Anwendung von IFRS 16

Das International Accounting Standards Board (IASB) hat am 13. Januar 2016 mit IFRS 16 eine neue Vorschrift für die Bilanzierung von Leasing-Verhältnissen veröffentlicht. Die Anwendungspflicht gilt für ab dem 1. Januar 2019 beginnende Berichtsperioden und somit erstmalig für den vorliegenden Konzernabschluss zum 31. Dezember 2019.

1&1 Drillisch ist ausschließlich Leasingnehmer. Der Großteil der Leasingverträge im Konzern entfällt auf die Anmietung von Gebäuden und Fahrzeugen.

Die erstmalige Anwendung von IFRS 16 im Geschäftsjahr 2019 wirkt sich mit 6,9 Millionen Euro positiv auf das EBITDA im Konzern aus. Der EBITDA-Effekt entfiel dabei im Wesentlichen auf das Segment "Access" (+ 6,5 Millionen Euro).

2.2. Geschäftsverlauf

Verwendung und Definition relevanter finanzieller Kennzahlen

Für eine klare und transparente Darstellung der Geschäftsentwicklung von 1&1 Drillisch werden in den Jahres- und Zwischenabschlüssen des Konzerns - neben den nach International Financial Reporting Standards (IFRS) geforderten Angaben - weitere finanzielle Kennzahlen wie z. B. Rohertrag, Rohertragsmarge, EBITDA, EBITDA-Marge, EBIT, EBIT-Marge oder Free Cashflow angegeben.

Diese Kennzahlen sind bei 1&1 Drillisch wie folgt definiert:

Rohertrag: Der Rohertrag ermittelt sich als Differenz zwischen Umsatzerlösen und den Aufwendungen für bezogene Leistungen sowie Waren.

Rohertragsmarge: Die Rohertragsmarge stellt das Verhältnis von Rohertrag zu Umsatz dar.

EBIT: Das EBIT (Earnings before Interest and Taxes; Ergebnis vor Zinsen und Steuern) stellt das in der Gesamtergebnisrechnung ausgewiesene Ergebnis der betrieblichen Tätigkeiten dar.

EBIT-Marge: Die EBIT-Marge stellt das Verhältnis von EBIT zu Umsatz dar.

EBITDA: Das EBITDA (Earnings before Interest, Taxes, Depreciation and Amortization; Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen) errechnet sich aus dem EBIT zuzüglich den (in der Kapitalflussrechnung ausgewiesenen Posten) Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen sowie den Abschreibungen auf im Rahmen von Unternehmenserwerben aktivierte Vermögenswerte.

EBITDA-Marge: Die EBITDA-Marge stellt das Verhältnis von EBITDA zu Umsatz dar.

Free Cashflow: Der Free Cashflow errechnet sich aus den (in der Kapitalflussrechnung ausgewiesenen Posten) Nettoeinzahlungen der betrieblichen Tätigkeit verringert um Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen zuzüglich Einzahlungen aus Abgängen von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen.

Die vorgenannten Kennzahlen werden, soweit es für eine klare und transparente Darstellung notwendig ist, um Sonderfaktoren / Sondereffekte bereinigt. Die Sondereffekte betreffen in der Regel nur solche Effekte, die aufgrund ihrer Art, ihrer Häufigkeit und / oder ihres Umfangs geeignet sind, die Aussagekraft der finanziellen Kennzahlen für die Finanz- und Ertragsentwicklung des Konzerns zu beeinträchtigen. Alle Sondereffekte werden zum Zwecke der Überleitung zu den unbereinigten finanziellen Kennzahlen im jeweiligen Abschnitt des Abschlusses aufgezeigt und erläutert.

Tatsächlicher und Prognostizierter Geschäftsverlauf

Prognostizierter Geschäftsverlauf - 1&1 Drillisch

1&1 Drillisch hat im Rahmen ihres Jahresabschlusses 2018 die Prognose für das Geschäftsjahr 2019 veröffentlicht und unterjährig wie folgt konkretisiert bzw. korrigiert:

Ist 1 2018 Prognose 2019 (März 2019) Konkretisierung 2 (August 2019) Korrektur 3 (Oktober 2019) Ist 2019
Umsatz 3.634,5 Mio. € ca. +4 % 3.674,9
Service-Umsatz 2.854,4 Mio. € ca. + 3 % 2.943,0
EBITDA 721,9 Mio. € ca. + 10 % ca. +8 % ca. 690 Mio. € 683,5

(1) Im Zuge der fortschreitenden Integrationsmaßnahmen in der 1&1 Drillisch Gruppe im Geschäftsjahr 2019 wurde der Umsatzausweis bei einer 1&1 Drillisch Tochter, bei der umsatzmindernde Effekte, die bislang als Umsatzkosten ausgewiesen wurden, im vierten Quartal 2019 auf einen konzerneinheitlichen Ausweis hin angepasst. Zur besseren Vergleichbarkeit wurden auch die Umsatzerlöse und Umsatzkosten des Geschäftsjahres 2018 angepasst. Durch diese Anpassung reduzierten sich die ausgewiesenen Umsatzerlöse sowie die Umsatzkosten des Vorjahres im Segment "Access" sowie auf Konzernebene um jeweils 27,9 Millionen Euro. Hierbei handelt es sich um eine reine Umgliederung zwischen diesen beiden Posten der Gesamtergebnisrechnung. Die Anpassung hat keine Auswirkungen auf die Ergebniskennzahlen (EBITDA und EBIT) des Segments und des Konzerns.
(2) Konkretisierung der Umsatz-Prognose aufgrund des schwächer laufenden (margenschwachen) Hardware-Geschäfts und der unterjährig verstärkten Nachfrage von Bestandskunden nach LTE-Mobilfunktarifen sowie der EBITDA-Prognose infolge des erst nach der Planerstellung 2019 neu regulierten TAL-Entgelts (Erhöhung ab Juli 2019; ca. -10 Mio. Euro Auswirkung in 2019) und initialer Kosten im Zusammenhang mit Planungen und Vorbereitungen für das 5G-Mobilfunknetz (ca. -5 Mio. Euro Auswirkung in 2019). Zusätzlich enthalten sind Mehraufwendungen aus der EU Regulierungsentscheidung zu SMS-Kosten (ca. -5,6 Millionen Euro)
(3) Korrektur der EBITDA-Prognose nach Erhalt des Entwurfs des Schiedsgutachtens im ersten, mit Wirkung zum September 2017 eingeleiteten Preisanpassungsverfahren (Price Review 1). Dabei wurde dem Antrag von 1&1 Drillisch auf rückwirkende Senkung der Vorleistungspreise ab diesem Zeitpunkt nicht stattgegeben. Zudem blieb eine Preiserhöhung aufgrund des Wegfalls eines zum Jahresende 2018 befristeten vertraglichen Anpassungsmechanismus (ca. -85 Mio. € Auswirkung in 2019) weiterhin gültig.

Tatsächlicher Geschäftsverlauf - 1&1 Drillisch

Auch im Geschäftsjahr 2019 hat 1&1 Drillisch wieder in neue Kundenbeziehungen sowie in den Erhalt bestehender Kundenbeziehungen investiert und hat die Zahl der kostenpflichtigen Kundenverträge um insgesamt 0,79 Millionen gesteigert. Im Mobile-Internet konnten 0,79 Millionen Kundenverträge hinzugewonnen und damit die Vertragszahl auf 9,99 Millionen gesteigert werden. Bei den Breitband-Anschlüssen blieb die Anzahl der Verträge mit 4,34 Millionen Kundenverträgen konstant im Vergleich zum Geschäftsjahresende 2018.

Die Umsatzerlöse betrugen im Geschäftsjahr 2019 3.674,9 Millionen Euro (Vorjahr: 3.634,5 Millionen Euro).

Der Service-Umsatz stieg im Geschäftsjahr 2019 von 2,854 Milliarden Euro im Vorjahr um 3,1 Prozent auf 2,943 Milliarden Euro und liegt damit im Zielbereich der Prognose (ca. 3 Prozent).

Das EBITDA im Konzern betrug im Geschäftsjahr 2019 683,5 Millionen Euro. Im Zusammenhang mit Rückstellungen für Risiken sind zusätzliche Aufwendungen in Höhe von ca. 5,0 Millionen Euro angefallen, die zum Zeitpunkt der Konkretisierung der Prognose im Oktober 2019 noch nicht bekannt waren und somit nicht in diese eingeflossen sind. Unter Berücksichtigung dieser Aufwendungen liegt das EBITDA im oberen Zielbereich der im Oktober 2019 korrigierten Prognose (ca. 690 Millionen Euro).

Zusammenfassung: Tatsächlicher und prognostizierter Geschäftsverlauf 2019

Ist Geschäftsjahr 2018 Prognose 1 Geschäftsjahr 2019 Ist Geschäftsjahr 2019
Service-Umsatz 2.854,4 Mio. € Ca. + 3% 2.943,0 Mio. €
EBITDA 721,9 Mio. € Ca. 690 Mio. € 683,5 Mio. €

(1) bezogen auf die im Oktober konkretisierte EBITDA Prognose

Prognostizierter Geschäftsverlauf - 1&1 Drillisch AG

Für 2019 rechnete der Vorstand mit Umsatzerlösen für die 1&1 Drillisch AG auf Ebene des Einzelabschlusses in etwa auf Basis des Niveaus des Geschäftsjahres 2018 und einer moderaten Verbesserung des Jahresergebnisses.

Tatsächlicher Geschäftsverlauf - 1&1 Drillisch AG

Die Umsatzerlösentwicklung bei der 1&1 Drillisch AG auf Ebene des Einzelabschlusses lag mit einer Steigerung um 0,6 Millionen Euro bzw. 39,4 Prozent auf 2,1 Millionen Euro (Vorjahr: 1,5 Millionen Euro) über den Erwartungen des Vorstands. Die positive Umsatzentwicklung bei der 1&1 Drillisch AG resultiert im Wesentlichen aus gestiegenen Konzernumlagen. Der Jahresüberschuss betrug 360,5 Millionen Euro (Vorjahr: 341,8 Millionen Euro). Der Anstieg resultiert aus einer um 91,5 Millionen Euro auf 544,3 Millionen Euro gestiegenen Ergebnisabführung der 1&1 Telecommunication SE. Die Entwicklung des Jahresergebnisses lag über den Erwartungen des Vorstands.

Segmententwicklung

Segment "Access"

Im Segment "Access" sind die kostenpflichtigen Mobile- und Breitband-Access-Produkte des Konzerns inklusive der damit verbundenen Anwendungen (wie Heimvernetzung, Online-Storage, Telefonie, Video-on-Demand oder IPTV) zusammengefasst.

1&1 Drillisch ist ausschließlich in Deutschland tätig und zählt dort mit 14,33 Millionen Verträgen zu den führenden Anbietern im Telekommunikationssektor. Die Gesellschaft nutzt das Festnetz der zum Konzernverbund der United Internet AG gehörigen Schwestergesellschaft 1&1 Versatel GmbH sowie das Zugangsrecht zum Telefónica-Netz und kauft zusätzlich von verschiedenen Vorleistungsanbietern standardisierte Netzleistungen ein. Die mobilen oder festnetzgebundenen Netzzugänge werden mit Endgeräten, selbstentwickelten Applikationen und Services erweitert, um sich so vom Wettbewerb zu differenzieren.

Vermarktet werden die Access-Produkte zum Beispiel über die bekannten Marken 1&1, smartmobil.de oder yourfone, mit denen der Markt zielgruppenspezifisch adressiert wird.

Auch im Geschäftsjahr 2019 hat 1&1 Drillisch wieder in die Gewinnung neuer Kunden sowie in den Erhalt bestehender Kundenbeziehungen investiert. Der Fokus lag dabei auf der Vermarktung von Mobile-Internet-Verträgen.

Die Zahl der kostenpflichtigen Verträge im Segment "Access" stieg im Geschäftsjahr 2019 in den aktuellen Produktlinien um 0,79 Millionen Verträge auf 14,33 Millionen. Dabei konnten im Mobile-Internet-Geschäft 0,79 Millionen Kundenverträge hinzugewonnen und damit die Vertragszahl auf 9,99 Millionen gesteigert werden. Bei den Breitband-Anschlüssen blieb die Anzahl der Verträge mit 4,34 Millionen Kundenverträgen konstant im Vergleich zum Geschäftsjahresende 2018.

Entwicklung der Access-Verträge im Geschäftsjahr 2019 (in Millionen)

31.12.2019 31.12.2018 Veränderung
Access, Verträge gesamt 14,33 13,54 + 0,79
davon Mobile Internet 9,99 9,20 + 0,79
davon Breitband-Anschlüsse 4,34 4,34 + 0,0

Entwicklung der Access-Verträge im 4. Quartal 2019 (in Millionen)

31.12.2019 30.09.2019 Veränderung
Access, Verträge gesamt 14,33 14,12 + 0,21
davon Mobile Internet 9,99 9,78 + 0,21
davon Breitband-Anschlüsse 4,34 4,34 + 0,0

Die operative Geschäftstätigkeit des Konzerns erfolgt im Wesentlichen im Berichtssegment "Access". Die Segmentberichterstattung orientiert sich dabei an der internen organisations- und Berichtsstruktur.

Der Umsatz im Segment "Access" erhöhte sich um 40,4 Millionen Euro bzw. 1,1 Prozent auf 3.674,7 Millionen Euro (Vorjahr: 3.634,3 Millionen Euro).

Der Materialaufwand im Segment "Access" erhöhte sich um 51,3 Millionen Euro auf 2.480,8 Millionen Euro (Vorjahr: 2.429,5 Millionen Euro).

Das Segment-EBITDA blieb mit 689,0 Millionen Euro hinter dem Vorjahreswert (726,1 Millionen Euro) zurück. Ursächlich für diesen Rückgang sind insbesondere erhebliche Mehrkosten für den Vorleistungsbezug in Höhe von -83,1 Millionen Euro, nachdem ein zeitlich befristeter Anpassungsmechanismus eines Vorleistungsvertrages zum Jahresende 2018 ausgelaufen ist. Entgegen den ursprünglichen Erwartungen wurde die ausgelaufene Regelung im Berichtszeitraum nicht durch eine Preissenkung kompensiert. Jedoch sind die entsprechenden Vorleistungspreise Gegenstand mehrerer von 1&1 Drillisch eingeleiteter schiedsgutachterlicher Verfahren, in deren Rahmen 1&1 Drillisch verbindliche Entscheidungen über die geforderten dauerhaften Preisanpassungen erwartet. 1&1 Drillisch hat am 19. Dezember 2019 das finale Schiedsgutachten im ersten, mit Wirkung zum September 2017 eingeleiteten Preisanpassungsverfahren (Price Review 1) erhalten. Darin wurde dem Antrag von 1&1 Drillisch auf rückwirkende Senkung der Vorleistungspreise ab diesem Zeitpunkt nicht stattgegeben. Aus dem Schiedsgutachten ergibt sich, dass sich die Geschäftszahlen 2017 und - zumindest vorerst - die Ergebnisse 2018 und 2019 von 1&1 Drillisch nicht durch Preissenkungen verbessern werden. Außerdem ist die vorgenannte Preiserhöhung aufgrund des Wegfalls des vertraglichen Anpassungsmechanismus zumindest vorerst weiterhin gültig und wird nun Gegenstand weiterer Price Reviews sein.

Ebenfalls im EBITDA enthalten sind Einmalaufwendungen / One-Offs in Höhe von -3,2 Millionen Euro aus laufenden Integrationsprojekten (Vorjahr: -25,1 Millionen Euro), Mehraufwendungen aus der Regulierungsentscheidung zur TAL-Preiserhöhung in Höhe von rund -8,8 Millionen Euro sowie Mehraufwendungen aus der EU-Regulierungsentscheidung zu SMS-Kosten in Höhe von rund -5,6 Millionen Euro. ohne Berücksichtigung aller vorgenannten Effekte sowie eines positiven IFRS-16-Effekts in Höhe von 6,5 Millionen Euro wäre ein vergleichbares EBITDA um 4,3 Prozent gestiegen.

Wesentliche Umsatz- und Ergebniskennzahlen im Segment "Access"

(in Millionen Euro)

2.3. Lage des Konzerns

Ertragslage im Konzern

Das Wachstum im Geschäftsjahr 2019 wurde vor allem durch das Vertragskundengeschäft getragen. Hier konnte die Zahl der kostenpflichtigen Kundenverträge um 0,79 Millionen auf 14,33 Millionen Verträge gesteigert werden.

Die Umsatzerlöse stiegen im Geschäftsjahr 2019 von 3.634,5 Millionen Euro im Vorjahr um 1,1 Prozent auf 3.674,9 Millionen Euro. Die positive Umsatzentwicklung resultiert aus der weiterhin steigenden Zahl an Vertragskunden und den damit verbundenen monatlichen Entgelten. Dabei erhöhten sich die margenstarken Service-Umsätze, also im Wesentlichen die Erlöse im Zusammenhang mit der Abrechnung bestehender Kundenverhältnisse, von 2.854,4 Millionen Euro im Vorjahr um 88,6 Millionen bzw. 3,1 Prozent auf 2.943,0 Millionen Euro im Geschäftsjahr 2019. Diese Erlöse sind nachhaltig und bestimmen das Ergebnis. Gegenläufig reduzierten sich die margenschwachen sonstigen Umsatzerlöse von 780,1 Millionen Euro im Vorjahr auf 731,9 Millionen Euro in 2019. Sie betreffen im Wesentlichen Umsätze aus der vorgezogenen Realisierung von Hardware-Umsätzen (insbesondere aus Investitionen in Smartphones, die von den Kunden über die vertragliche Mindestlaufzeit in Form von höheren Paketpreisen zurückgezahlt werden). Die Hardware-Umsätze lagen damit in 2019 unter den Erwartungen, jedoch schwankt dieses Geschäft saisonal und hängt von der Attraktivität neuer Geräte und den Modellzyklen der Hersteller ab. Diese Umsatzschwankungen haben jedoch keine nennenswerten Auswirkungen auf die EBITDA-Entwicklung.

Die Umsatzkosten erhöhten sich in 2019 um 47,0 Millionen Euro bzw. 1,9 Prozent auf 2.574,7 Millionen Euro (Vorjahr: 2.527,7 Millionen Euro). Die Bruttomarge blieb mit 29,9 Prozent nahezu konstant zum Vorjahr (30,5 Prozent). Das Bruttoergebnis reduzierte sich geringfügig von 1.106,8 Millionen Euro im Vorjahr um 6,6 Millionen Euro auf 1.100,2 Millionen Euro.

Die Vertriebskosten stiegen von 399,0 Millionen Euro im Vorjahr auf 426,5 Millionen Euro in 2019. Bezogen auf den Umsatz betrugen die Vertriebskosten in 2019 11,6 Prozent (Vorjahr: 11,0 Prozent). Die Verwaltungskosten reduzierten sich von 104,9 Millionen Euro im Vorjahr (2,9 Prozent vom Umsatz) auf 92,2 Millionen Euro (2,5 Prozent vom Umsatz).

Die sonstigen betrieblichen Erträge reduzierten sich von 51,4 Millionen Euro im Vorjahr um 34,6 Prozent auf 33,6 Millionen Euro im Geschäftsjahr 2019. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betrugen 3,3 Millionen Euro (Vorjahr: 1,8 Millionen Euro). Die Wertminderungsaufwendungen aus finanziellen Vermögenswerten reduzierten sich geringfügig von 85,2 Millionen Euro im Vorjahr auf 83,3 Millionen Euro im Geschäftsjahr 2019.

Das EBITDA betrug in 2019 683,5 Millionen Euro (Vorjahr: 721,9 Millionen Euro). Ursächlich für den Rückgang sind insbesondere Mehrkosten für den Vorleistungsbezug in Höhe von rund -83,1 Millionen Euro, nachdem ein zeitlich befristeter Anpassungsmechanismus eines Vorleistungsvertrages zum Jahresende 2018 ausgelaufen ist. Entgegen den ursprünglichen Erwartungen wurde die ausgelaufene Regelung im Berichtszeitraum nicht durch eine Preissenkung kompensiert. Jedoch sind die entsprechenden Vorleistungspreise Gegenstand mehrerer von 1&1 Drillisch eingeleiteter schiedsgutachterlicher Verfahren, in deren Rahmen 1&1 Drillisch verbindliche Entscheidungen über die geforderten dauerhaften Preisanpassungen erwartet. 1&1 Drillisch hat am 19. Dezember 2019 das finale Schiedsgutachten im ersten, mit Wirkung zum September 2017 eingeleiteten Preisanpassungsverfahren (Price Review 1) erhalten. Darin wurde dem Antrag von 1&1 Drillisch auf rückwirkende Senkung der Vorleistungspreise ab diesem Zeitpunkt nicht stattgegeben. Aus dem Schiedsgutachten ergibt sich, dass sich die Geschäftszahlen 2017 und - zumindest vorerst - die Ergebnisse 2018 und 2019 von 1&1 Drillisch nicht durch Preissenkungen verbessern werden. Außerdem ist die vorgenannte Preiserhöhung aufgrund des Wegfalls des vertraglichen Anpassungsmechanismus zumindest vorerst weiterhin gültig und wird nun Gegenstand weiterer Price Reviews sein.

Ebenfalls im EBITDA enthalten sind Einmalaufwendungen / One-Offs in Höhe von -3,2 Millionen Euro (Vorjahr: -25,1 Millionen Euro) aus laufenden Integrationsprojekten, Aufwendungen aus der Regulierungsentscheidung zur TAL-Preiserhöhung in Höhe von -8,8 Millionen Euro und aus der EU Regulierungsentscheidung zu SMS-Kosten in Höhe von rund -5,6 Millionen Euro sowie initiale Kosten im Zusammenhang mit Planungen und Vorbereitungen für das 5G-Mobilfunknetz in Höhe von -5,7 Millionen Euro. ohne Berücksichtigung der vorgenannten Effekte einschließlich der erheblich erhöhten Vorleistungspreise sowie eines positiven IFRS-16-Effekts in Höhe von 6,9 Millionen Euro wäre ein vergleichbares EBITDA um 4,8 Prozent gestiegen.

Die EBITDA-Marge betrug 18,6 Prozent (Vorjahr: 19,9 Prozent).

Das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) betrug in 2019 528,5 Millionen Euro (Vorjahr: 567,2 Millionen Euro). Die EBIT-Marge betrug 14,4 Prozent (Vorjahr: 15,6 Prozent). ohne die Auswirkungen aus PPA-Abschreibungen betrug das EBIT 641,8 Millionen Euro und die EBIT-Marge 17,5 Prozent (Vorjahr: 681,6 Millionen Euro bzw. 18,8 Prozent).

Die Finanzierungsaufwendungen betrugen in 2019 7,3 Millionen Euro (Vorjahr: 5,3 Millionen Euro). Die Veränderung zum Vorjahreszeitraum resultiert im Wesentlichen aus dem Abschluss einer Kreditlinie mit einem europäischen Bankenkonsortium im Januar 2019 und den damit in Zusammenhang stehenden einmaligen Gebühren sowie Aufwendungen aus der Bereitstellung dieser Kreditlinien. Diese Kreditlinie wurde im Geschäftsjahr 2019 unterjährig bereits wieder gekündigt. Die Finanzerträge betrugen in 2019 1,2 Millionen Euro (Vorjahr: 0,6 Millionen Euro).

Das Ergebnis vor Steuern (EBT) betrug in 2019 522,4 Millionen Euro (Vorjahr: 562,6 Millionen Euro). Die Steueraufwendungen betrugen 148,8 Millionen Euro (Vorjahr: 156,5 Millionen Euro).

Das Konzernergebnis betrug 373,6 Millionen Euro (Vorjahr: 406,0 Millionen Euro).

Das Ergebnis je Aktie betrug in 2019 2,12 Euro (Vorjahr: 2,30 Euro). ohne die Auswirkungen aus PPA-Abschreibungen betrug das Ergebnis je Aktie in 2019 2,57 Euro (Vorjahr: 2,75 Euro).

Gesamtaussage zur Geschäftsentwicklung

Mit einem Zuwachs von 0,79 Millionen Kundenverträgen auf 14,33 Millionen, einem Wachstum der Service-Umsätze um 3,1 Prozent auf 2,9 Milliarden Euro sowie einer Steigerung des um Sondereffekte bereinigten vergleichbaren EBITDA um 4,8 Prozent auf 783,0 Millionen Euro hat sich 1&1 Drillisch auch im Geschäftsjahr 2019 gut entwickelt und konnte die positiven Entwicklungen von Volkswirtschaft und Branche übertreffen. Gleichzeitig konnten mit den im Geschäftsjahr 2019 erzielten Werten bei Service-Umsatz und EBITDA die im August und Oktober 2019 konkretisierte Prognose erreicht werden. ohne Berücksichtigung der vorab bereits genannten Effekte aus dem zum Jahresende 2018 ausgelaufenen, zeitlich befristeten Anpassungsmechanismus eines Vorleistungsvertrages, entwickelte sich der Rohertrag im Geschäftsjahr 2019 ebenfalls entsprechend positiv.

Die Finanzlage der 1&1 Drillisch AG hat sich auch im Geschäftsjahr 2019 positiv dargestellt. Der Free Cashflow betrug 355,4 Millionen Euro (Vorjahr: 142,6 Millionen Euro). Vor allem die hohen Hardware-Investitionen führten im Vorjahr zu zusätzlichen Liquiditätsabflüssen, aus denen in 2019 und den Folgeperioden höhere Einnahmen aus Kundenverträgen resultierten und resultieren werden.

Insgesamt sieht der Vorstand 1&1 Drillisch - zum Abschlussstichtag des Geschäftsjahres 2019 wie auch zum Zeitpunkt der Aufstellung dieses Lageberichts - für die weitere Unternehmensentwicklung sehr gut aufgestellt. Er schätzt die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage - vorbehaltlich eventueller Sondereffekte - positiv ein und blickt optimistisch in die Zukunft.

Wesentliche Umsatz- und Ergebniskennzahlen (in Millionen Euro)

Finanzlage im Konzern

Der Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit betrug in 2019 510,5 Millionen Euro (Vorjahr: 548,0 Millionen Euro). Die Nettoeinzahlungen der betrieblichen Tätigkeit stiegen von 155,6 Millionen Euro im Vorjahr auf 375,7 Millionen Euro in 2019 deutlich an. 2018 gab es höhere Liquiditätsabflüsse als 2019. Diese resultierten im Wesentlichen aus der Veränderung von Vertragsvermögenswerten infolge eines gestiegenen Smartphone-Absatzes. Gegenläufig führte im aktuellen Berichtszeitraum der Abbau der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen zu höheren Auszahlungen.

Der Cashflow aus Investitionen weist im Berichtszeitraum insgesamt Nettoauszahlungen in Höhe von 230,5 Millionen Euro aus (Vorjahr: Auszahlungen in Höhe von 21,5 Millionen Euro). Aus Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen resultierten Auszahlungen in Höhe von 20,5 Millionen Euro und Einzahlungen in Höhe von 0,2 Millionen Euro. (Vorjahr: Auszahlungen in Höhe von 15,5 Millionen Euro und Einzahlungen in Höhe von 2,5 Millionen Euro). Aus der Anlage freier liquider Mittel resultierten Auszahlungen in Höhe von 210,0 Millionen Euro (Vorjahr: 0,0 Euro). Diese betreffen die kurzfristige Anlage freier liquider Mittel bei der United Internet AG. Im Vorjahr entstand des Weiteren im Zusammenhang mit der zum 31. Dezember 2017 bereits entkonsolidierten yourfone Shop GmbH ein nachträglicher Mittelabfluss von 8,3 Millionen Euro.

Der Free Cashflow, definiert als Nettoeinzahlungen der betrieblichen Tätigkeit verringert um Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen zuzüglich Einzahlungen aus Abgängen von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen, betrug 2019 355,4 Millionen Euro (Vorjahr: 142,6 Millionen Euro). Im Vorjahr führten im Wesentlichen die erstmals deutlich ausgeweiteten Investitionen in Mobilfunkverträge mit Hardware, die sich in den Folgeperioden umkehren bzw. amortisieren, zu höheren Mittelabflüssen.

Bestimmend für den Cashflow aus dem Finanzierungsbereich waren in 2019 im Wesentlichen Auszahlungen aus der Tilgung von Verbindlichkeiten im Rahmen des Erwerbs der 5G Mobilfunkfrequenzen in Höhe von 61,3 Millionen Euro (Vorjahr: 0,0 Euro), Rückzahlungen von Darlehen in Höhe von 32,0 Millionen Euro an die United Internet AG (Vorjahr: Aus- und Einzahlungen im Rahmen der kurzfristigen Anlage freier liquider Mittel in Höhe von jeweils 100 Millionen Euro sowie Ein- und Auszahlungen aus der Darlehensaufnahme und Rückzahlung von bzw. an die United Internet AG in Höhe von +200,0 Millionen bzw. -168,0 Millionen Euro), die Dividendenzahlung im Mai in Höhe von 8,8 Millionen Euro (Vorjahr: 282,8 Millionen Euro) sowie Auszahlungen aus dem Erwerb eigener Aktien in Höhe von 3,8 Millionen Euro (Vorjahr: 15,4 Millionen Euro). Im Rahmen der Tilgung von Verbindlichkeiten aus Nutzungsrechten bzw. Finanzierungsleasingverbindlichkeiten resultierten Auszahlungen in Höhe von 5,0 Millionen Euro (Vorjahr: 10,0 Millionen Euro) bzw. 6,4 Millionen Euro (Vorjahr: 0,5 Millionen Euro).

Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente beliefen sich zum 31. Dezember 2019 auf 31,8 Millionen Euro - nach 4,0 Millionen Euro zum 31. Dezember 2018.

Vermögenslage im Konzern

Die Bilanzsumme erhöhte sich von 5.246,6 Millionen Euro per 31. Dezember 2018 auf 6.461,9 Millionen Euro zum 31. Dezember 2019.

Die kurzfristigen Vermögenswerte erhöhten sich von 1.064,6 Millionen Euro per 31. Dezember 2018 auf 1.309,2 Millionen Euro zum 31. Dezember 2019. Dabei erhöhte sich der in den kurzfristigen Vermögenswerten ausgewiesene Bestand an liquiden Mitteln von 4,0 Millionen Euro auf 31,8 Millionen Euro. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen verringerten sich geringfügig von 230,2 Millionen Euro zum 31. Dezember 2018 auf 228,3 Millionen Euro zum 31. Dezember 2019. Die Forderungen gegen nahestehende Unternehmen erhöhten sich von 41,9 Millionen Euro zum 31. Dezember 2018 auf 215,3 Millionen Euro zum 31. Dezember 2019 und betreffen mit 210,0 Millionen Euro (Vorjahr: 0,0 Euro) im Wesentlichen Forderungen aus der kurzfristigen Anlage freier liquider Mittel bei der United Internet AG.

Die abgegrenzten Aufwendungen erhöhten sich von 42,6 Millionen Euro auf 62,1 Millionen Euro und betreffen im Wesentlichen vorausbezahlte Nutzungsentgelte, die erst in den Folgeperioden aufwandswirksam erfasst werden. Die Position der kurzfristigen Vertragsvermögenswerte erhöhte sich von 414,9 Millionen Euro zum 31. Dezember 2018 um 83,2 Millionen auf 498,1 Millionen Euro zum 31. Dezember 2019 und beinhaltet Forderungen gegenüber Kunden aus der im Rahmen der Anwendung von IFRS 15 vorgezogenen Umsatzrealisierung mit einer Laufzeit von bis zu einem Jahr. Die Positionen Vertragsanbahnungs- und Vertragserfüllungskosten beinhalten die kurzfristigen Aufwendungen im Zusammenhang mit der Kundengewinnung und Kosten der Vertragserfüllung während der Vertragslaufzeit und verringerten sich in Summe von 157,2 Millionen Euro zum 31. Dezember 2018 um 7,5 Millionen auf 149,7 Millionen Euro zum 31. Dezember 2019.

Die Vorräte reduzierten sich von 89,5 Millionen Euro zum 31. Dezember 2018 um 10,3 Millionen auf 79,2 Millionen Euro. Die sonstigen kurzfristigen finanziellen Vermögenswerte reduzierten sich von 45,5 Millionen Euro zum 31. Dezember 2018 auf 28,9 Millionen Euro zum 31. Dezember 2019. Die sonstigen nicht-finanziellen Vermögenswerte reduzierten sich von 38,8 Millionen Euro auf 15,8 Millionen Euro und betreffen im Wesentlichen kurzfristige Ertrags- und Umsatzsteuerforderungen.

Die langfristigen Vermögenswerte erhöhten sich insgesamt von 4.182,1 Millionen Euro per 31. Dezember 2018 auf 5.152,7 Millionen Euro zum 31. Dezember 2019. Die immateriellen Vermögenswerte erhöhten sich dabei erheblich von 746,8 Millionen Euro zum 31. Dezember 2018 auf 1.686,0 Millionen Euro zum 31. Dezember 2019. Die große Veränderung resultiert aus der erstmaligen bilanziellen Erfassung der erworbenen 5G-Mobilfunkfrequenzen. Der Firmenwert beträgt unverändert zum Vorjahr 2.932,9 Millionen Euro. Die im Rahmen der 1&1 Drillisch-Kaufpreisallokation ermittelten Vermögenswerte reduzierten sich planmäßig um die hierauf entfallenden Abschreibungen. Die Sachanlagen erhöhten sich von 14,3 Millionen Euro zum 31. Dezember 2018 um 50,2 Millionen auf 64,5 Millionen Euro zum 31. Dezember 2019. Der Anstieg resultiert in Höhe von 47,7 Millionen Euro aus der erstmaligen Anwendung von IFRS 16.

Die langfristigen abgegrenzten Aufwendungen verringerten sich von 182,3 Millionen Euro zum 31. Dezember 2018 auf 168,3 Millionen Euro zum 31. Dezember 2019 und betreffen im Wesentlichen geleistete Vorauszahlungen im Rahmen langfristiger Einkaufsverträge. Die Positionen Vertragsvermögenswerte, Vertragsanbahnungs- und Vertragserfüllungskosten beinhalten analog zu den kurzfristigen Vermögenswerten den langfristigen Teil der Forderungen gegenüber Kunden aus der Anwendung von IFRS 15 und verringerten sich in Summe von 304,3 Millionen Euro zum 31. Dezember 2018 um 5,0 Millionen auf 299,3 Millionen Euro zum 31. Dezember 2019.

Die kurzfristigen Schulden reduzierten sich insgesamt von 646,9 Millionen Euro per 31. Dezember 2018 auf 548,9 Millionen Euro zum 31. Dezember 2019. Die kurzfristigen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen reduzierten sich dabei um 98,8 Millionen auf 266,4 Millionen Euro (31. Dezember 2018: 365,2 Millionen Euro). Die Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen reduzierten sich von 129,3 Millionen Euro zum 31. Dezember 2018 auf 79,3 Millionen Euro zum 31. Dezember 2019 und betreffen Verbindlichkeiten gegenüber der United Internet AG sowie anderen Konzernunternehmen der United Internet Gruppe aus Vorleistungsbezug und sonstiger Leistungsverrechnung. Die kurzfristigen Sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten erhöhten sich von 39,5 Millionen Euro um 63,1 Millionen auf 102,6 Millionen Euro. Die Veränderung resultiert im Wesentlichen aus der erstmaligen Erfassung der kurzfristigen Verbindlichkeiten aus dem Erwerb der 5G-Mobilfunkfrequenzen, deren nächste anteilige Zahlung in Höhe von 61,3 Millionen Euro im Jahr 2020 fällig wird.

Die Vertragsverbindlichkeiten beinhalten kurzfristige Verbindlichkeiten aus Rückerstattungsverpflichtungen von Einmalgebühren für widerrufene Verträge sowie abzugrenzende Erträge aus Einmalgebühren im Rahmen der Anwendung von IFRS 15. Die Ertragssteuerschulden reduzierten sich von 38,0 Millionen Euro zum 31. Dezember 2018 auf 24,5 Millionen Euro zum 31. Dezember 2019.

Die langfristigen Schulden erhöhten sich von 319,6 Millionen Euro per 31. Dezember 2018 auf 1.272,2 Millionen Euro zum 31. Dezember 2019. Ursächlich hierfür ist insbesondere der Anstieg der Sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten von 0,1 Millionen Euro zum 31. Dezember 2018 auf 991,8 Millionen Euro zum 31. Dezember 2019. Diese Erhöhung resultiert in Höhe von 947,7 Millionen Euro im Wesentlichen aus der erstmaligen Erfassung der langfristigen Verbindlichkeiten aus dem Erwerb der 5G-Mobilfunkfrequenzen und in Höhe von 40,2 Millionen Euro aus der erstmaligen Anwendung von IFRS 16. Die latenten Steuerschulden verringerten sich von 247,9 Millionen Euro zum 31. Dezember 2018 um 18,1 Millionen auf 229,7 Millionen Euro zum 31. Dezember 2019. Die Vertragsverbindlichkeiten in Höhe von 5,0 Millionen Euro (Vorjahr: 4,5 Millionen Euro) beinhalten abzugrenzende langfristige Erträge aus Einmalgebühren im Rahmen der Anwendung von IFRS 15.

Das Eigenkapital des Konzerns stieg von 4.280,1 Millionen Euro per 31. Dezember 2018 auf 4.640,8 Millionen Euro zum 31. Dezember 2019. Im Rahmen des Anfang März 2019 vorzeitig beendeten Aktienrückkaufprogramms reduzierte sich das Grundkapital von 194,0 Millionen Euro zum 31. Dezember 2018 um 0,1 Millionen auf 193,9 Millionen Euro. Das Grundkapital ist eingeteilt in 176.764.649 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von 1,10 Euro und entspricht dem Grundkapital der 1&1 Drillisch AG. Bis zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2019 wurden insgesamt 500.000 1&1 Drillisch AG Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms erworben. Zum 31. Dezember 2019 reduzierte sich dadurch die Anzahl der im Umlauf befindlichen Aktien auf 176.264.649 Aktien. Aus der Saldierung des Konzernergebnisses zum 31. Dezember 2019 in Höhe von 373,6 Millionen Euro und der im Mai 2019 erfolgten Dividendenzahlung in Höhe von 8,8 Millionen Euro ergibt sich eine Erhöhung des kumulierten Konzernergebnisses in Höhe von 364,8 Millionen Euro. Die Eigenkapitalquote verringerte sich bedingt durch die erstmalige Bilanzierung der Verbindlichkeiten aus dem Erwerb der 5G-Mobilfunkfrequenzen von 81,6 Prozent zum 31. Dezember 2018 auf 71,8 Prozent zum 31. Dezember 2019.

Gesamtaussage des Vorstands zur wirtschaftlichen Lage des Konzerns

Die volkswirtschaftlichen Rahmenbedingungen in Deutschland haben sich geringfügig schlechter entwickelt als noch im Sommer 2019 erwartet. Im Vergleich zur deutschen Volkswirtschaft hat sich der deutsche ITK-Markt im Geschäftsjahr 2019 mit einem Wachstum von 2,0 Prozent besser entwickelt und die ursprünglichen Erwartungen sogar leicht übertroffen.

Trotz der insgesamt von starkem Wettbewerb geprägten Branchenentwicklung hat sich 1&1 Drillisch mit einem Zuwachs um 0,79 Millionen Kundenverträge auf 14,33 Millionen, sowie einem Wachstum der Service-Umsätze um 3,1 Prozent auf 2.943 Millionen Euro und einer Steigerung des um Sondereffekte adjustierten vergleichbaren EBITDA von 747,0 Millionen Euro um 4,8 Prozent auf 783,0 Millionen Euro im Geschäftsjahr 2019 gut entwickelt.

Einen Teil dieser Cashflows hat die Gesellschaft im Geschäftsjahr 2019 wieder in die Gewinnung und den Ausbau von Kundenverhältnissen sowie in neue Produkte reinvestiert und hat damit die Basis für künftiges Wachstum weiter gestärkt.

Insgesamt sieht der Vorstand die 1&1 Drillisch Gruppe - zum Abschlussstichtag des Geschäftsjahres 2019 wie auch zum Zeitpunkt der Aufstellung dieses Lageberichts - für die weitere Unternehmensentwicklung sehr gut aufgestellt. Er schätzt die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage - vorbehaltlich eventueller Sondereffekte - positiv ein und blickt optimistisch in die Zukunft.

2.4 Lage der Gesellschaft

Ertragslage der 1&1 Drillisch AG

Im Geschäftsjahr 2019 ist der Umsatz der 1&1 Drillisch AG auf Ebene des Einzelabschlusses um 0,6 Millionen auf 2,1 Millionen Euro (Vorjahr: 1,5 Millionen Euro) gestiegen. Hierbei handelt es sich zum einen um die verbliebenen Mobilfunkumsätze der 1&1 Drillisch AG aus alten Endkundenverträgen in Höhe von 0,1 Millionen Euro (Vorjahr: 0,2 Millionen Euro) sowie um Erlöse aus Konzernumlagen für Dienstleistungen in Höhe von 2,0 Millionen Euro (Vorjahr: 1,3 Millionen Euro), die die 1&1 Drillisch AG gegenüber ihren Tochtergesellschaften erbracht hat.

Die sonstigen betrieblichen Erträge betrugen 0,5 Millionen Euro (Vorjahr: 2,1 Millionen Euro) und betreffen im Wesentlichen Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen.

Der Personalaufwand reduzierte sich um 0,2 Millionen auf 3,1 Millionen Euro (Vorjahr: 3,3 Millionen Euro).

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen reduzierten sich geringfügig um 0,4 Millionen Euro auf 6,9 Millionen Euro (Vorjahr: 7,3 Millionen Euro) und beinhalten im Wesentlichen Rechts- und Beratungskosten sowie Konzernumlagen und Weiterbelastungen.

Die Erträge und Aufwendungen aus Ergebnisabführungsverträgen erhöhten sich aufgrund einer gestiegenen Ergebnisabführung der 1&1 Telecommunication SE im Saldo um 91,5 Millionen Euro auf 544,3 Millionen Euro (Vorjahr: 452,8 Millionen Euro).

Das Zinsergebnis betrug im Geschäftsjahr 2019 -3,8 Millionen Euro (Vorjahr: -5,2 Millionen Euro).

Aus Abschreibungen auf Finanzanlagen resultierten im Vorjahr Aufwendungen in Höhe von 10,9 Millionen Euro (Geschäftsjahr 2019: 0,0 Euro). Die hundertprozentige Tochtergesellschaft Drillisch Logistik GmbH hatte zu Ende 2018 im Rahmen der im Geschäftsjahr 2018 durchgeführten Reorganisationsmaßnahmen ihren operativen Geschäftsbetrieb eingestellt. Aufgrund der damit einhergehenden Änderung der zukünftigen Ertragslage der Gesellschaft und dem hierauf bezogenen Werthaltigkeitstest des Beteiligungsbuchwertes ergab sich im Vorjahr die voran beschriebene Abschreibung.

Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag betrugen 172,6 Millionen Euro (Vorjahr: 87,9 Millionen Euro). Die Erhöhung gegenüber dem Vorjahr um per Saldo 84,7 Millionen Euro resultiert im Wesentlichen daraus, dass im Vorjahr aufgrund des begründeten Organschaftsverhältnisses zwischen der Gesellschaft und der 1&1 Telecommunication SE passive latente Steuern in Höhe von 82,3 Millionen Euro ertragswirksam aufgelöst wurden (Geschäftsjahr 2019: 0,0 Euro).

Der Jahresüberschuss zum 31. Dezember 2019 betrug 360,5 Millionen Euro (Vorjahr: 341,8 Millionen Euro).

Vermögens- und Finanzlage

Die Bilanzsumme der 1&1 Drillisch AG hat sich im Geschäftsjahr 2019 um 343,9 Millionen auf 7.011,5 Millionen Euro deutlich erhöht (31. Dezember 2018: 6.667,6 Millionen Euro). Das Anlagevermögen reduzierte sich insgesamt um 8,1 Millionen Euro auf 6.495,2 Millionen Euro (31. Dezember 2018: 6.503,3 Millionen Euro).

Das Umlaufvermögen erhöhte sich von 164,3 Millionen Euro in 2018 um 351,0 Millionen Euro auf 515,2 Millionen Euro zum 31. Dezember 2019. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen erhöhten sich stichtagsbedingt von 144,9 Millionen Euro zum 31. Dezember 2018 um 326,5 Millionen auf 471,4 Millionen Euro und betreffen mit 210,1 Millionen Euro Forderungen gegenüber der United Internet AG aus der Anlage freier liquider Mittel (Vorjahr: 0,0 Euro) sowie mit 261,3 Millionen Euro Forderungen aus Ergebnisabführung, Cashpooling und Lieferung- und Leistungsbeziehungen (Vorjahr: 144,9 Millionen Euro). Die 1&1 Drillisch AG ist mit Ihren Tochterunternehmen über Cashpooling-Verträge verbunden. Die Liquidität der 1&1 Drillisch AG wird durch die positiven Cashflows aus der operativen Tätigkeit ihrer Tochterunternehmen sichergestellt. Darüber hinaus kann im Rahmen der im Geschäftsjahr 2018 zwischen der 1&1 Drillisch AG und der United Internet AG abgeschlossenen Cash Management Vereinbarung die 1&1 Drillisch AG auf bis zu maximal 200,0 Millionen Euro an Liquidität der United Internet AG zurückgreifen und sichert damit die Finanzierung von 1&1 Drillisch.

Die sonstigen Vermögensgegenstände verringerten sich von 15,9 Millionen Euro zum 31. Dezember 2018 um 3,2 Millionen auf 12,7 Millionen Euro zum 31. Dezember 2019 und betreffen im Wesentlichen Umsatzsteuerforderungen.

Die liquiden Mittel erhöhten sich um 27,7 Millionen Euro auf 31,1 Millionen Euro zum 31. Dezember 2019 (Vorjahr: 3,4 Millionen Euro).

Das Eigenkapital erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr insgesamt um 347,9 Millionen auf 6.940,3 Millionen Euro (31. Dezember 2018: 6.592,4 Millionen Euro).

Im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms reduzierte sich das Grundkapital von 194,0 Millionen Euro zum 31. Dezember 2018 um 0,1 Millionen auf 193,9 Millionen Euro. Das Grundkapital ist eingeteilt in 176.764.649 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von 1,10 Euro und entspricht dem Grundkapital der 1&1 Drillisch AG. Bis zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2019 wurden insgesamt 500.000 1&1 Drillisch Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms erworben. Zum 31. Dezember 2019 reduziert sich dadurch die Anzahl der im Umlauf befindlichen Aktien auf 176.264.649 Aktien.

Die Gewinnrücklagen verminderten sich, bedingt durch den Aktienrückkauf im Geschäftsjahr 2019 von 14,0 Millionen Euro auf 10,2 Millionen Euro.

Der Bilanzgewinn erhöhte sich bedingt durch die Dividendenzahlung im Mai 2019 saldiert mit dem Jahresüberschuss um insgesamt 351,7 Millionen auf 719,1 Millionen Euro (31. Dezember 2018: 367,4 Millionen Euro). Die Eigenkapitalquote betrug zum 31. Dezember 2019 99,0 Prozent (31. Dezember 2018: 98,9 Prozent).

Die Steuerrückstellungen erhöhten sich von 0,0 Euro im Vorjahr auf 26,9 Millionen Euro zum 31. Dezember 2019. Die Veränderung zum Vorjahr resultiert im Wesentlichen aus dem deutlich gestiegenen Vorsteuerergebnis. Die sonstigen Rückstellungen reduzierten sich um 0,5 Millionen Euro auf 1,4 Millionen Euro (Vorjahr: 1,9 Millionen Euro). Die Veränderung resultiert im Wesentlichen aus dem Rückgang der Rückstellungen für Zielerreichungsboni und Tantiemen von 0,4 Millionen Euro im Vorjahr um 0,1 Millionen auf 0,3 Millionen Euro zum 31. Dezember 2019 sowie dem Rückgang der Rückstellungen für die Aufsichtsratsvergütung von 0,3 Millionen Euro im Vorjahr auf 0,0 Euro zum 31. Dezember 2019.

Die Verbindlichkeiten reduzierten sich insgesamt um 30,4 Millionen auf 42,9 Millionen Euro zum 31. Dezember 2019 (31. Dezember 2018: 73,3 Millionen Euro). Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betrugen 16,2 Millionen Euro zum 31. Dezember 2019 (31. Dezember 2018: 54,9 Millionen Euro) und betreffen im Wesentlichen Cash-Pooling Verbindlichkeiten. Die Veränderung zum Vorjahr resultiert im Wesentlichen daraus, dass im Vorjahr im Rahmen der Cash Management Vereinbarung mit der United Internet AG zum Abschlussstichtag insgesamt 32,0 Millionen Euro liquide Mittel von der United Internet AG in Anspruch genommenen wurden. Diese Verbindlichkeit wurde im Jahresverlauf 2019 vollständig getilgt. Die Veränderung der sonstigen Verbindlichkeiten resultiert im Wesentlichen aus einer stichtagsbedingten Erhöhung der Umsatzsteuerverbindlichkeiten von 17,7 Millionen Euro im Vorjahr um 7,8 Millionen auf 25,5 Millionen Euro zum 31. Dezember 2019.

Wie im Vorjahr ergab sich auch im Geschäftsjahr 2019 ein Überhang an aktiven latenten Steuern. Diese werden aufgrund des Wahlrechts nach § 274 Abs. 1 S. 2 HGB nicht angesetzt.

Gesamtaussage zur Geschäftsentwicklung

Die Umsatzerlösentwicklung bei der 1&1 Drillisch AG lag über den Erwartungen des Vorstands. Durch die im Geschäftsjahr 2019 fortgeführten Reorganisationsmaßnahmen erhöhten sich die Erlöse aus Konzernumlagen. Die Entwicklung des Jahresergebnisses lag über den Erwartungen des Vorstands.

Insgesamt sieht der Vorstand die 1&1 Drillisch AG - zum Abschlussstichtag des Geschäftsjahres 2019 wie auch zum Zeitpunkt der Aufstellung dieses Lageberichts - für die weitere Unternehmensentwicklung sehr gut aufgestellt. Er schätzt die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage - vorbehaltlich eventueller Sondereffekte - positiv ein und blickt optimistisch in die Zukunft.

Vor dem Hintergrund der erforderlichen zusätzlichen Investitionen im Rahmen des Auf- und Ausbaus eines eigenen 5G-Mobilfunknetzes unterbreitet der Vorstand der 1&1 Drillisch AG dem Aufsichtsrat folgenden - im Einklang mit der Dividenden-Policy stehenden Dividendenvorschlag für das Geschäftsjahr 2019:

Zahlung einer Dividende von 0,05 Euro je Aktie. Dieser Vorschlag orientiert sich an der in § 254 Abs. 1 AktG vorgesehenen Mindestdividende. Ausgehend von 176,3 Millionen dividendenberechtigten Aktien ergäbe sich für das Geschäftsjahr 2019 damit eine Ausschüttungssumme von 8,8 Millionen Euro.

Über diesen Dividendenvorschlag beraten Vorstand und Aufsichtsrat in der Aufsichtsratssitzung am 25. März 2020. Über den gemeinsamen Beschlussvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat entscheidet dann die Hauptversammlung der 1&1 Drillisch AG am 19. Mai 2020.

2.5 Grundsätze und Ziele des Finanz- und Kapitalmanagements

Die Finanzierung des Konzerns erfolgt grundsätzlich zentral durch die Muttergesellschaft 1&1 Drillisch AG. oberste Priorität des Finanzmanagements von 1&1 Drillisch ist es, die Liquidität des Unternehmens zu jeder Zeit sicherzustellen. Die Liquiditätsreserven werden immer so angelegt, dass alle Zahlungsverpflichtungen termingerecht eingehalten werden. Die Liquiditätssicherung erfolgt auf Basis einer detaillierten Finanzplanung. Die Finanzierung des operativen Geschäfts erfolgt aus dem Cashflow und freien liquiden Mitteln. Es ist das Bestreben des Unternehmens, das Finanzmanagement ständig weiter zu entwickeln und zu optimieren. Grundsätzlich bilden die gesellschaftsrechtlichen Bestimmungen den Rahmen des Kapitalmanagements im 1&1 Drillisch-Konzern. In den Fällen, in denen vertragliche Bestimmungen einzuhalten sind, wird das Eigenkapital zusätzlich nach den in diesen Bestimmungen festgelegten Grundsätzen gesteuert. Das zu steuernde Eigenkapital besteht in den Fällen, in denen keine gesonderten Bestimmungen zu beachten sind, aus dem bilanziellen Eigenkapital. Im Berichtsjahr wurden sowohl die gesellschaftsrechtlichen als auch die vertraglichen Bestimmungen jederzeit eingehalten.

2.6 Nicht-finanzielle Leistungsindikatoren

Unternehmerisches Handeln ist nach dem Selbstverständnis von 1&1 Drillisch nicht ausschließlich auf die Verfolgung und Umsetzung wirtschaftlicher Ziele beschränkt, sondern beinhaltet darüber hinaus auch eine Verpflichtung und Verantwortung gegenüber der Gesellschaft und der Umwelt. Dieser Verantwortung stellt sich 1&1 Drillisch in verschiedener Weise. Die wichtigsten Aspekte sind in den folgenden Abschnitten zusammengefasst.

Über die bereits im Wirtschaftsbericht erläuterte Entwicklung der Anzahl der Teilnehmer hinaus haben neben einer effizienten, wertorientierten Unternehmensführung die nachfolgend dargestellten nicht-finanziellen Leistungsindikatoren einen wichtigen Anteil an dem Erfolg von 1&1 Drillisch.

Für diese und weitere Nachhaltigkeitsthemen wird auf die nichtfinanzielle Erklärung 2019 (Nachhaltigkeitsbericht) der 1&1 Drillisch AG verwiesen, die im April 2020 unter www.1und1-drillisch.de/corporate-governance → Nachhaltigkeitsbericht veröffentlicht wird.

Nachhaltige Geschäftspolitik: 1&1 Drillisch fühlt sich einer nachhaltigen Geschäftspolitik verpflichtet. Diese Nachhaltigkeit zeigt sich insbesondere durch hohe Investitionen in Kundenbeziehungen, Servicequalität, Kundenbindung und Kundenzufriedenheit, in Produkt- und Netzqualität sowie in Sicherheit und Datenschutz - und damit auch in nachhaltiges Wachstum.

Kundenwachstum: Im Geschäftsjahr 2019 hat 1&1 Drillisch wieder in das Kundenwachstum investiert und konnte die Anzahl kostenpflichtiger Kundenverträge um insgesamt 0,79 Millionen auf 14,33 Millionen weiter steigern.

Kundenbindung: Neben der Neukundengewinnung ist beim Ausbau des Kundenbestands das Halten und Binden von Bestandskunden der wesentlichste Faktor. Ein Steuerungskriterium bei 1&1 Drillisch ist dabei die Kundenzufriedenheit. Deshalb wurden im Segment "Access", Strukturen und Prozesse etabliert, um die Zufriedenheit der Kunden kontinuierlich und nachhaltig zu messen, zu analysieren und letztendlich zu verbessern. Um das Feedback der Kunden zu erhalten, werden dabei regelmäßig Kundenumfragen, Markt-Recherchen und Analysen von z. B. Beiträgen auf Social-Media-Plattformen durchgeführt.

Die Kundenzufriedenheit wird über verschiedene KPIs wie z. B. den Kundenstimmungswert (KST) oder die Weiterempfehlungsrate / Net Promoter Score (NPS) erhoben und gesteuert.

Die aus den Kundenzufriedenheitsanalysen gewonnenen Erkenntnisse werden zur Identifikation von Verbesserungspotenzialen genutzt und anschließend in konkrete Maßnahmen zur Steigerung der Kundenzufriedenheit (etwa im Bereich der Service- oder Produkt-Qualität) umgesetzt.

Service-Qualität: Auch bei der Service-Qualität wurde mit der Einführung des sogenannten 1&1 Prinzips im Jahr 2012 sowie mit den ständigen Optimierungen in den Folgejahren viel investiert.

So erhalten Kunden beispielsweise mit dem 1&1 Prinzip fünf klare, produktspezifische Leistungsversprechen. Dazu zählen z. B. eine einmonatige Testphase und eine stets verfügbare Experten-Hotline sowie - bei Breitband- und Mobilfunk-Produkten - eine Auslieferung der Hardware innerhalb eines Werktages oder ein Vor-Ort-Austausch defekter Geräte am nächsten Werktag und zwar in der gleichen Modellvariante. Sollte dies in Ausnahmefällen nicht verfügbar sein, wird umgehend ein gleichwertiges Smartphone geliefert.

Dieser Premium-Service ist seit September 2018 bei Vertragsabschluss für alle 1&1 All-Net-Flat-Tarife mit Smartphone inklusive. Das Besondere daran: Über die übliche Gerätegarantie hinaus greift der 1&1 Austausch-Service auch bei selbst verschuldeten Schäden, wie zum Beispiel bei Wasserschäden oder Displaybruch. Dieser Rundumschutz ist während der gesamten Mindestlaufzeit gültig.

Dass die Investitionen in die Service-Qualität wirken, zeigen auch die sehr guten Bewertungen bei Service-Befragungen im Jahr 2019.

Wie schon in den vergangenen Jahren hat die Zeitung DIE WELT gemeinsam mit Service-Value systematisch die Service-Qualität deutscher Unternehmen aus Kundensicht untersucht. ServiceValue ist eine auf das Beziehungsmanagement zwischen Unternehmen und Anspruchstellern (Stakeholdern) spezialisierte Analyse- und Beratungsgesellschaft mit Sitz in Köln. Das Service-Ranking aus Kundensicht basiert auf dem wissenschaftlich belastbaren "Service Experience Score" (SES). Dieser Prozentwert wird analog zur allgemein bekannten Wahlerhebung "Sonntagsfrage" ermittelt und stellt ein klares, verständliches und effizientes Messinstrument dar.

Im Rahmen des "SERVICE-CHAMPIONS 2019" (Veröffentlichung: Oktober 2019) wurden aus insgesamt 3.530 Unternehmen in 353 verschiedenen Branchen per Kundenurteil die jeweils besten im erlebten Service ermittelt.

Dabei konnte die Marke 1&1 die Auszeichnung "Nr. 1 im erlebten Kundenservice" sowohl in der Branche "Telekommunikation" als auch in der Branche "Internet-Provider" (DSL) gewinnen.

Netz-Qualität: Auf Ebene der Netz-Qualität konnte 1&1 Drillisch bei den deutschlandweit tätigen "Big Player" mit 872 von max. 1.000 möglichen Punkten den 3. Platz im renommierten Breitband- und Festnetztest der Fachzeitschrift connect (Veröffentlichung: August 2019) erringen. 1&1 erreichte darin die Gesamtnote "sehr gut".

connect führt seinen Test jährlich durch und untersuchte 2019 an Testanschlüssen aller renommierten Anbieter die Kategorien "Sprache", "Daten", "Crowdsourcing", "Web-Services" und "Web-TV".

1&1 Drillisch greift bei der Realisierung von Breitband-Anschlüssen auf das Glasfasernetz der Schwestergesellschaft 1&1 Versatel GmbH zurück. An Standorten, wo dieses Netz noch nicht verfügbar ist, kooperiert 1&1 Drillisch mit anderen Telekommunikationsgesellschaften. Telefonie-Leistungen realisiert 1&1 Drillisch über ihre seit über 10 Jahren bewährte und stetig weiterentwickelte Voice-over-IP (VoIP) Plattform.

Letztere überzeugte in der Kategorie "Sprache" auch diesmal mit schnellen Verbindungsund Sprachlaufzeiten. Im Bereich "Sprache" bzw. Highspeed Internet erzielte die Marke 1&1 gemeinsam mit dem regionalen Anbieter M-net die besten Leistungen. In der neuen Kategorie "Crowdsourcing" landete 1&1 im Mittelfeld. Bei den "Web-Services" zählt 1&1 mit Telefonica und M-net zum Spitzen-Trio, bei Web-TV wurde 1&1 zusammen mit M-net Zweitbeste.

Der Festnetztest wurde im Auftrag der Zeitschrift connect durch die zafaco GmbH durchgeführt. Hierzu wurden laut connect über Testanschlüsse in insgesamt 52 Städten in ganz Deutschland in einem Zeitraum von rund vier Wochen rund 4,6 Mio. Messungen durchgeführt.

Kenntnis der Märkte: Durch die langjährige Tätigkeit von 1&1 Drillisch im Telekommunikationsmarkt hat sich das Unternehmen eine Vertrauensposition bei seinen Kunden erarbeitet. Diese ermöglicht es 1&1 Drillisch, rechtzeitig Trends zu erkennen und wertsteigernd zu nutzen. Mit innovativen Marketingideen und alternativen Vertriebslösungen ist es 1&1 Drillisch immer wieder gelungen, frühzeitig Produkte anzubieten, die den sich ändernden Bedürfnissen der Kunden entsprechen.

Effizienz der Geschäftsprozesse: 1&1 Drillisch arbeitet stetig an der Effizienzverbesserung der Geschäftsprozesse, was zu nachhaltigen Produktivitätssteigerungen führt.

NACHTRAGSBERICHT

3. Nachtragsbericht

Im bisherigen Verlauf des Geschäftsjahres 2020 hat sich durch die fortschreitende globale Ausbreitung des Corona-Virus (Sars-CoV-2) die Risikosituation u. a. in den Risikofeldern "Beschaffungsmarkt" und "Externe Risiken - Personelle Krisen" verändert. Die Ausbreitung des Virus kann sich negativ auf die Nachfrage von Konsumenten und Gewerbetreibenden sowie auf den Bezug von Vorleistungen (z. B. Smartphones, Router, Server oder Netzwerktechnik) oder die Gesundheit und Einsatzfähigkeit von Mitarbeitern und somit letztendlich auch auf die Leistungsfähigkeit von 1&1 Drillisch auswirken.

Aussagen zur wirtschaftlichen Lage des Konzerns und der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Aufstellung dieses Lageberichts finden sich unter Punkt 4.3 im "Prognosebericht".

RISIKOBERICHT

4. Risiko-, Chancen- und Prognosebericht

Die Risiko- und Chancenpolitik des 1&1 Drillisch Konzerns orientiert sich an dem Ziel, die Werte des Unternehmens zu erhalten und nachhaltig zu steigern, indem Chancen wahrgenommen und Risiken frühzeitig erkannt und gesteuert werden. Das "gelebte" Risiko- und Chancenmanagement stellt sicher, dass 1&1 Drillisch ihre Geschäftstätigkeiten in einem kontrollierten Unternehmensumfeld ausüben kann.

Das Risiko- und Chancenmanagement regelt den verantwortungsvollen Umgang mit Unsicherheiten, die mit unternehmerischem Handeln immer verbunden sind.

4.1 Risikobericht

Risikomanagement

Das Risikomanagementsystem ist integraler Bestandteil der Unternehmenspolitik, mit der frühzeitig Chancen genutzt sowie Risiken erkannt und begrenzt werden sollen. 1&1 Drillisch betreibt die kontinuierliche Früherkennung sowie standardisierte Erfassung, Bewertung, Steuerung und Überwachung von Risiken durch ein konzernweites Risikomanagementsystem. Ziel ist es, möglichst frühzeitig Informationen über negative Entwicklungen und die damit verbundenen finanziellen Auswirkungen zu gewinnen, um mit geeigneten Maßnahmen diesen entgegenwirken zu können. Die Steuerung der Unternehmensergebnisse und des Unternehmenswertes greifen das Instrumentarium des Risikomanagements auf. Es kann damit zum strategischen Erfolgsfaktor der Unternehmensführung werden sowohl für die 1&1 Drillisch AG selbst, als auch für die Tochtergesellschaften.

Um im Spannungsfeld zwischen Gewinnchancen und Verlustrisiken dauerhaft erfolgreich zu sein, müssen Risiken systematisch und nach konzerneinheitlichen Standards in die Entscheidungsprozesse einbezogen werden. Das Risikomanagement umfasst die Festlegung von Risikofeldern, die Risikoerfassung und deren Kommunikation durch die operativen Einheiten und die Zuordnung von Verantwortlichkeiten und Aufgaben sowie deren Dokumentation. Die konkrete Umsetzung der hierzu ergangenen Anweisungen wird durch ein Überwachungssystem sichergestellt. Um zeitnah Chancen nutzen und Risiken erkennen zu können, basiert der Risikomanagementprozess von 1&1 Drillisch auf den folgenden Bausteinen:

Dem internen Kontrollsystem

Dem täglichen, wöchentlichen und monatlichen Managementreporting, insbesondere in den Bereichen Controlling, Cashmanagement sowie den operativen Geschäftsfeldern

Der kontinuierlichen Marktbeobachtung

Der quartalsweisen Risikoinventur

Die Koordination des Risikomanagements wird auf Konzernebene vom Konzerncontrolling und dem Bereich Recht wahrgenommen. Auf Basis monatlicher Abschlusserstellung, dem regelmäßigen Abgleich von Plan- und Ist-Zahlen sowie Marktanalysen und Marktbeobachtungen können Chancen und Risiken aus dem operativen und strategischen Bereich frühzeitig erkannt und entsprechend dem Risikoportfolio durch geeignete Maßnahmen adressiert werden. Zuständigkeiten und Verantwortung sind bei 1&1 Drillisch klar geregelt und basieren auf der Unternehmensstruktur des 1&1 Drillisch-Konzerns. Für Schadensfälle und Haftpflichtrisiken, die aus dem täglichen Geschäft resultieren, werden entsprechende Versicherungen abgeschlossen, soweit diese wirtschaftlich für sinnvoll erachtet werden.

Risiken werden so weit wie möglich bewertet, indem die Eintrittswahrscheinlichkeit und mögliche Auswirkungen auf EBITDA und Eigenkapital ermittelt werden. Die Eintrittswahrscheinlichkeiten und die Auswirkungen werden klassifiziert und entsprechend bewertet. Die Bewertung des Risikoausmaßes und der möglichen finanziellen Auswirkungen erfolgt nach den Kriterien sehr gering, gering, hoch, sehr hoch und extrem hoch, die Bewertung der Eintrittswahrscheinlichkeit nach den Kriterien sehr gering, gering, hoch und sehr hoch. Die Verantwortung für das frühzeitige und kontinuierliche Identifizieren, Bewerten und Steuern von Chancen obliegt direkt dem Konzernvorstand sowie den operativen Führungsebenen in den jeweiligen Geschäftssegmenten. Das System entspricht den gesetzlichen Anforderungen an ein Risikofrüherkennungssystem, steht im Einklang mit dem Deutschen Corporate Governance Kodex und orientiert sich in seiner Ausgestaltung an den in der internationalen ISO Norm ISO 31000:2018 festgelegten Merkmalen. Der Aufsichtsrat überprüft gemäß den Vorschriften des Aktiengesetzes die Wirksamkeit des Risikomanagementsystems.

Risikobewertungsmatrix

Der Vorstand und der Aufsichtsrat werden regelmäßig über die Risikosituation und die Wirksamkeit des Risikomanagementsystems mit allen Kontrollfunktionen unterrichtet. Die Ergebnisse werden sowohl im Vorstand als auch im Aufsichtsrat erörtert.

Beschreibung der wesentlichen Merkmale des internen Kontroll- und des Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess

Das interne Kontrollsystem im 1&1 Drillisch-Konzern umfasst alle Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen zur Sicherstellung der Wirksamkeit, Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Rechnungslegung sowie zur Sicherung der Einhaltung der maßgeblichen rechtlichen Vorschriften. Neben manuellen Prozesskontrollen in Form des "Vier-Augen-Prinzips" sind auch automatische IT-Prozesskontrollen ein wesentlicher Teil der integrierten Kontrollmaßnahmen. Das Risikomanagementsystem im 1&1 Drillisch-Konzern, als Bestandteil des internen Kontrollsystems, ist in Bezug auf die Rechnungslegung auf das Risiko der Falschaussage in der Buchführung sowie der externen Berichterstattung ausgerichtet. Zur Sicherstellung der systematischen Risikofrüherkennung ist im 1&1 Drillisch-Konzern und bei der 1&1 Drillisch AG ein "Überwachungssystem zur Früherkennung existenzgefährdender Risiken" eingerichtet, um neben existenzgefährdenden auch sonstige Risiken rechtzeitig zu erkennen, zu steuern und zu überwachen. Der Abschlussprüfer beurteilt gemäß § 317 Abs. 4 HGB, ob das Überwachungssystem geeignet ist, Entwicklungen, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden, rechtzeitig erkannt werden können. Die Erfassung buchhalterischer Sachverhalte erfolgt im 1&1 Drillisch-Konzern durch die Buchhaltungssysteme der Hersteller Sage und SAP und auf Konzernebene mittels der Konsolidierungssoftware des Herstellers IDL.

Rechnungslegungsbezogene Risiken können z.B. aus dem Abschluss ungewöhnlicher oder komplexer Geschäfte auftreten. Weiterhin sind Geschäftsvorfälle, die nicht routinemäßig verarbeitet werden, mit einem latenten Risiko behaftet. Die auf die Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung ausgerichteten Maßnahmen des internen Kontrollsystems stellen sicher, dass alle Geschäftsvorfälle in Übereinstimmung mit den gesetzlichen und satzungsmäßigen Vorschriften vollständig und zeitnah erfasst werden. Des Weiteren ist sichergestellt, dass Vermögensgegenstände und Schulden im Abschluss zutreffend angesetzt, bewertet und ausgewiesen werden. Die Kontrollaktivitäten umfassen hierbei zum Beispiel die Analyse von Sachverhalten und Entwicklungen mittels spezieller Kennzahlensysteme. Die organisatorische Trennung von Verwaltungs-, Ausführungs-, Abrechnungs- und Genehmigungsfunktionen reduziert die Fraudanfälligkeit wesentlich. Das interne Kontrollsystem gewährleistet auch die Abbildung von Veränderungen im wirtschaftlichen oder rechtlichen Umfeld des 1&1 Drillisch-Konzerns und stellt die Anwendung neuer oder geänderter gesetzlicher Vorschriften zur Rechnungslegung sicher.

Risiken

Strategie

Geschäftsentwicklung und Innovationen

Ein wesentlicher Erfolgsfaktor für 1&1 Drillisch ist es, neue und ständig verbesserte Produkte und Services zu entwickeln, um Umsätze und Ergebnisse weiter zu steigern, neue Kunden zu gewinnen und bestehende Kundenverhältnisse auszubauen. Dabei besteht das Risiko, dass Neuentwicklungen zu spät auf den Markt kommen oder seitens der Zielgruppe nicht wie erwartet angenommen werden.

Diesen Risiken begegnet 1&1 Drillisch durch eine intensive und permanente Markt-, Produkt- und Wettbewerbsbeobachtung sowie eine ständig auf das Feedback der Kunden reagierende Produktentwicklung.

Im Rahmen der Diversifikation des Geschäftsmodells bzw. der Erweiterung der Wertschöpfungskette steigt 1&1 Drillisch gelegentlich in neue Märkte bzw. in vor- oder nachgelagerte Märkte ein. So hat der Vorstand der 1&1 Drillisch AG am 24. Januar 2019 mit Zustimmung seines Aufsichtsrats beschlossen, einen Antrag auf Zulassung zur Auktion zur Vergabe von Mobilfunkfrequenzen in den Bereichen 2 GHz und 3,6 GHz gemäß der Entscheidung BK1-17/001 bei der Bundesnetzagentur zu stellen und im Falle einer erfolgreichen Ersteigerung von Frequenzen ein 5G-Mobilfunknetz aufzubauen und zu betreiben. Derzeit basieren die Mobilfunkangebote von 1&1 Drillisch auf der Nutzung fremder Netze. Am 12. Juni 2019 hat 1&1 Drillisch ihre Teilnahme an der Versteigerung von 5G-Frequenzen erfolgreich abgeschlossen und hat zwei Frequenzblöcke à 2 x 5 MHz im Bereich 2 GHz und fünf Frequenzblöcke à 10 MHz im Bereich 3,6 GHz für einen Gesamtpreis von 1,07 Milliarden EUR ersteigert. Mit diesen Frequenzen plant die Gesellschaft sukzessive ein leistungsfähiges eigenes Mobilfunknetz aufzubauen und ihre Wertschöpfung auch im Mobilfunkgeschäft weiter zu vergrößern und neue Geschäftsfelder zu erschließen. Der Auf- und Ausbau eines eigenen 5G Mobilfunknetzes ist abhängig vom Abschluss sogenannter National-Roaming-Vereinbarungen mit einem oder mehreren Mobilfunknetzbetreibern. Sollten keine Vereinbarungen zu wettbewerbsfähigen Konditionen abgeschlossen werden können, könnte dies den Auf- und Ausbau des eigenen 5G-Mobilfunknetzes gefährden. In diesem Fall besteht das Risiko von ergebniswirksamen Abwertungen der aus dem Erwerb der Frequenzen resultierenden immateriellen Vermögenswerte, sofern diese nicht weiterveräußert werden können, was grundsätzlich möglich ist. Aufgrund der beschränkten Kapazitäten hinsichtlich der verfügbaren Netzwerkausrüster bestehen zusätzlich Risiken hinsichtlich Zeit, Qualität und Budget in Bezug auf den Auf- und Ausbau eines eigenen Mobilfunknetzes. Diesen Risiken begegnet die Gesellschaft mit intensiven Gesprächen und Verhandlungen zum Abschluss entsprechender Vereinbarungen.

Neben den sich daraus ergebenden Chancen sind mit einer solchen unternehmerischen Entscheidung auch Risiken verbunden. Die wesentlichen Risikofelder sind "Technischer Anlagenbetrieb", "Beschaffungsmarkt" oder "Rechtsstreitigkeiten". 1&1 Drillisch versucht diese Risiken u. a. mit detaillierten, langfristigen Planungen sowie der Zusammenarbeit mit spezialisierten Partnerunternehmen zu minimieren.

Beteiligungen und Investitionen

Der Erwerb und das Halten von Beteiligungen sowie die Tätigung von strategischen Investitionen stellen einen wesentlichen Erfolgsfaktor der 1&1 Drillisch AG dar. Neben einem besseren Zugang zu bestehenden und neuen Wachstumsmärkten und zu neuen Technologien / Know-how dienen Beteiligungen und Investitionen auch der Erschließung von Synergie- und Wachstumspotenzialen. Mit diesen Chancen gehen gleichzeitig auch Risiken einher. So besteht die Gefahr, dass die erhofften Potenziale nicht wie erwartet ausgeschöpft werden können oder erworbene Beteiligungen sich nicht wie erwartet entwickeln (Teilwertabschreibungen, Veräußerungsverluste, Dividendenausfall oder Verminderung der stillen Reserven).

Alle Beteiligungen unterliegen deshalb einem kontinuierlichen Überwachungsprozess. Dieses Risiko ist weitgehend ohne EBITDA-Relevanz, da im Eintrittsfall überwiegend nicht-zahlungswirksame Wertminderungen entstehen. Die Werthaltigkeit der getätigten Investitionen wird von Management und Controlling regelmäßig überwacht.

Kooperationen und Outsourcing

In einigen Unternehmensbereichen arbeitet 1&1 Drillisch mit spezialisierten Kooperations- und Outsourcing-Partnern zusammen. Dabei stehen Ziele wie beispielsweise die Konzentration auf das eigentliche Kerngeschäft, Kostenreduktion oder die Partizipation am Fachwissen des Partners im Vordergrund. Mit diesen Chancen gehen gleichzeitig auch Gefahren in Form von Abhängigkeiten von externen Dienstleistern sowie Vertrags- und Ausfallrisiken einher.

Zur Reduzierung dieser Risiken wird vor Vertragsabschluss mit einem externen Dienstleister eine detaillierte Marktanalyse sowie eine Due Diligence Prüfung durchgeführt und auch nach Vertragsabschluss ein enger und partnerschaftlicher Austausch mit den Kooperations- und Outsourcing-Partnern aufrechterhalten.

Organisationsstruktur und Entscheidungsfindung

Die Wahl der geeigneten Organisationsstruktur ist wesentlich für die Effizienz und den Erfolg des Unternehmens. Neben der Organisationsstruktur ist der Geschäftserfolg auch maßgeblich vom Treffen richtiger Entscheidungen abhängig. Die Grundlage von Entscheidungen wird hierbei von den vorhandenen Geschäftsprozessen und Strukturen beeinflusst. Sollte die Effizienz durch einen oder mehrere Faktoren gefährdet sein, stellt dies ein strategisches Risiko für 1&1 Drillisch dar, welches, sofern wirtschaftlich sinnvoll, vermieden werden sollte.

1&1 Drillisch sieht sich hier aufgrund der hohen Agilität in der Organisation gut aufgestellt.

Personalentwicklung und -bindung

Hoch qualifizierte und gut ausgebildete Mitarbeiter bilden die Grundlage für den wirtschaftlichen Erfolg von 1&1 Drillisch. Neben der erfolgreichen Rekrutierung von qualifiziertem Personal (siehe auch Risiko "Personalbeschaffung") sind die Personalentwicklung und die langfristige Bindung von Leistungsträgern an das Unternehmen von strategischer Bedeutung für 1&1 Drillisch. Wenn es nicht gelingt, Führungskräfte und Mitarbeiter mit speziellem Fach- oder Technologiewissen zu gewinnen, weiterzuentwickeln und an die Gesellschaft zu binden, besteht die Gefahr, dass 1&1 Drillisch nicht in der Lage sein könnte, ihrer Geschäftstätigkeit effektiv nachzugehen und ihre Wachstumsziele zu erreichen. Durch eine konzentrierte Ansammlung von strategischem Wissen und Fähigkeiten (sog. Kopfmonopol) kann es bei einem Ausfall eines entsprechenden Mitarbeiters zu erheblichen Auswirkungen bei der Leistungserstellung der Gesellschaft kommen.

1&1 Drillisch wirkt diesem Risiko entgegen, indem Mitarbeiter- und Führungskompetenzen ständig weiterentwickelt werden und Vertretungsregelungen etabliert sind. So werden gezielt Maßnahmen zur beruflichen Weiterentwicklung, Mentoren- und Coachingprogramme sowie besondere Angebote für Potenzialträger angeboten, die auf die Weiterentwicklung von Talenten und Führungskompetenzen ausgerichtet sind.

Markt

Absatzmarkt und Wettbewerb

Der deutsche Telekommunikationsmarkt ist durch einen starken und anhaltenden Wettbewerb geprägt. Abhängig von der Strategie der am Markt beteiligten Parteien können unterschiedliche Effekte auftreten, die u. a. eine Anpassung der eigenen Geschäftsmodelle oder der eigenen Preispolitik nach sich ziehen können. Die Auslieferung der Hardware innerhalb eines Werktages oder ein Vor-Ort-Austausch defekter Geräte am nächsten Werktag bedingt eine entsprechende Lagerhaltung von Endgeräten. Hieraus können zeitliche Wertminderungsaufwendungen entstehen, wenn sich Marktpreise für Endgeräte ändern. Auch durch den Markteintritt von neuen Wettbewerbern könnten Marktanteile, Wachstumsziele oder Margen gefährdet werden.

1&1 Drillisch versucht, diese Risiken mit einer detaillierten Planung auf Basis interner Erfahrungswerte und externer Marktstudien sowie durch ein ständiges Monitoring von Markt und Wettbewerb zu minimieren.

Beschaffungsmarkt

Eine Lücke in der Beschaffung bzw. der Lieferung von zum Unternehmensbetrieb benötigten Ressourcen kann zu Engpässen oder Ausfällen bei 1&1 Drillisch führen. Dies betrifft sowohl den Einkauf von Hardware als auch den Bezug von Vorleistungen. Änderungen bestehender Vorleistungs-Konditionsmodelle (z.B. Preiserhöhungen oder Veränderungen der Abrechnungsmodalitäten) können zu Margen- und Ergebnisrisiken führen. Auch eine Preiserhöhung der eingekauften Produkte und anderer Leistungen stellt ein Risiko für die zu erzielenden Produktmargen dar.

Personalbeschaffung

Es ist von zentraler Bedeutung für 1&1 Drillisch, dass die personellen Ressourcen effektiv gesteuert werden, damit der kurz-, mittel- und auch langfristige Bedarf an Mitarbeitern und die erforderlichen Fachkenntnisse sichergestellt werden. Wenn es nicht gelingt, Führungskräfte und Mitarbeiter mit speziellem Fach- und Technologiewissen zu gewinnen, wäre 1&1 Drillisch nicht in der Lage, ihrer Geschäftstätigkeit effektiv nachzugehen und ihre Wachstumsziele zu erreichen.

Als Arbeitgeber sieht sich 1&1 Drillisch gut aufgestellt, um auch künftig qualifizierte Fach- und Führungskräfte mit Potenzial zur Steigerung des Geschäftserfolgs einstellen zu können.

Leistungserstellung

Arbeitsabläufe und -prozesse

Vor dem Hintergrund der stetig steigenden Komplexität und Interoperabilität der angebotenen Produkte sind zunehmend steigende Anforderungen an die Weiterentwicklung der internen Arbeitsabläufe und -prozesse zu verzeichnen. Dies geht mit ständig wachsenden Abstimmungs- und Koordinationsaufwänden einher. Die besondere Herausforderung liegt hierbei - neben der Sicherstellung der Qualitätsstandards - vor allem in der Anpassung an das sich immer schneller vollziehende Marktgeschehen.

Diesen Risiken begegnet die Gesellschaft mit einer ständigen Weiterentwicklung und Verbesserung der internen Abläufe und Prozesse, der gezielten Bündelung und Bindung von Experten und Kompetenzträgern sowie der kontinuierlichen Optimierung der organisatorischen Strukturen.

Cyber- und Informationssicherheit

1&1 Drillisch realisiert ihren Unternehmenserfolg im Wesentlichen im Umfeld des Internets. Zur Leistungserbringung werden im Rahmen der Geschäftsprozesse Informations- und Telekommunikationstechnologien (Rechenzentren, Übertragungssysteme, Vermittlungsknoten u. a.) eingesetzt, die stark mit dem Internet vernetzt sind und deren Verfügbarkeit durch Bedrohungen aus dem Internet gefährdet werden können. So könnten beispielsweise DDoS-Attacken (DDoS = Distributed Denial of Service) zu einer Überlastung der technischen Systeme bzw. zu Serverausfällen führen.

Um solchen Risiken zunehmend schneller begegnen zu können, wird das bestehende Überwachungs- und Alarmierungssystem inklusive der nötigen Prozesse und Dokumentationen kontinuierlich optimiert.

Es besteht zudem das Risiko eines Hackerangriffs mit dem Ziel, Kundendaten auszuspionieren, zu löschen oder Leistungen missbräuchlich in Anspruch zu nehmen.

1&1 Drillisch begegnet diesem Risiko mit dem Einsatz von Virenscannern, Firewalling-Konzepten, eigens initiierten Tests und diversen technischen Kontrollmechanismen.

Die Bedrohungspotentiale aus dem Internet stellen für 1&1 Drillisch hinsichtlich ihrer Auswirkungen eine der größten Risikogruppen dar, die insgesamt durch eine Vielzahl an technischen und organisatorischen Maßnahmen kontrolliert werden. Insbesondere seien hier der Betrieb und die kontinuierliche Verbesserung des Sicherheitsmanagementsystems sowie der stetige Ausbau der Widerstandsfähigkeit (Resilienz) der Systeme genannt.

Kapazitätsengpässe

Aufgrund von temporärer oder dauerhafter Knappheit von Ressourcen könnte die geplante Leistungserstellung gefährdet werden und es könnten entsprechende Umsatzausfälle drohen.

Um diesen Risiken zu begegnen, gibt es einen engen Austausch mit Lieferanten zu den mit diesen vereinbarten Notfallkonzepten.

Technischer Anlagebetrieb

Die Produkte von 1&1 Drillisch sowie die dazu benötigten Geschäftsprozesse basieren auf einer komplexen technischen Infrastruktur und einer Vielzahl erfolgskritischer Softwaresysteme (Server, Kundenverwaltungsdatenbanken, Statistiksysteme etc.). Die ständige Anpassung an sich verändernde Kundenbedürfnisse führt zu einer zunehmenden Komplexität dieser technischen Infrastruktur, an der regelmäßig Änderungen vorgenommen werden müssen. In der Folge, aber auch durch größere Umstellungen wie beispielsweise Migrationen von Datenbeständen, kann es zu vielfältigen Störungen oder Ausfällen kommen. Sollten davon z. B. Leistungssysteme betroffen sein, könnte 1&1 Drillisch gegenüber ihren Kunden die zugesicherte Leistung nicht oder vorübergehend nicht mehr erbringen.

Diesen Risiken begegnet die Gesellschaft durch gezielte Architekturanpassungen, Qualitätssicherungsmaßnahmen und eine räumlich getrennte (georedundante) Auslegung der Kernfunktionalitäten.

Um diesem Risiko zu begegnen, werden verschiedene soft- und hardwarebasierte Sicherheitsvorkehrungen eingesetzt, die Infrastruktur und Verfügbarkeit schützen. Durch die Teilung von Aufgaben werden risikobehaftete Handlungen oder Geschäftsvorfälle nicht von einem Mitarbeiter allein, sondern nach dem "Vier-Augen-Prinzip" ausgeführt. Manuelle und technische Zugriffsbeschränkungen stellen darüber hinaus sicher, dass Mitarbeiter nur in ihren Verantwortungsbereichen tätig sind. Als zusätzliche Sicherheitsmaßnahme gegen Datenverlust werden die vorhandenen Datenbestände einer regelmäßigen Datensicherung unterzogen und in georedundanten Rechenzentren gespeichert.

Compliance

Datenschutz

Es kann nie vollständig ausgeschlossen werden, dass Datenschutzbestimmungen beispielsweise durch menschliches Fehlverhalten oder technische Schwachstellen verletzt werden. In einem solchen Fall drohen 1&1 Drillisch Bußgelder und der Verlust von Kundenvertrauen.

1&1 Drillisch speichert die Daten ihrer Kunden auf Servern in nach internationalen Sicherheitsstandards zertifizierten, firmeneigenen sowie in angemieteten Rechenzentren. Der Umgang mit diesen Daten unterliegt umfangreichen gesetzlichen Vorgaben, deren Einhaltung laufend überprüft wird.

Die Gesellschaft ist sich dieser großen Verantwortung bewusst und räumt dem Datenschutz einen hohen Stellenwert und besondere Beachtung ein. Durch den Einsatz neuester Technologien, die ständige Überprüfung der datenschutzrechtlichen und sonstigen gesetzlichen Vorgaben, einem umfangreichen datenschutzrechtlichen Schulungsprogramm für Mitarbeiter sowie die möglichst frühzeitige Einbindung von Datenschutzaspekten und -anforderungen in die Produktentwicklung investiert 1&1 Drillisch kontinuierlich in die Verbesserung des Datenschutzniveaus.

Seit Mai 2018 gelten die neuen Regeln der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSG-VO). Aufgrund der Erhöhung der Sanktionen bei Pflichtverletzungen ist die Auswirkung von Datenschutzrisiken gestiegen. Neben der Erhöhung der Sanktionen beinhalten die EU-DSGVO u. a. auch Neuregelungen bezüglich Einwilligungserklärungen sowie neue Meldepflichten gegenüber Behörden und Betroffenen im Falle von Datenverlust.

Gesetzgebung und Regulierung

Änderungen der bestehenden Gesetzgebung, der Erlass neuer Gesetze sowie Änderungen bei staatlichen Regulierungsthemen können unerwartete negative Auswirkungen auf die durch 1&1 Drillisch verfolgten Geschäftsmodelle und der Weiterentwicklung haben. Vor allem im Segment "Access" haben die Entscheidungen der Bundesnetzagentur und des Bundeskartellamts Einfluss auf den Netzzugang und die Gestaltung der Internetzugangstarife. Preiserhöhungen der Leitungsbetreiber, von denen 1&1 Drillisch Vorleistungen für die eigenen Kunden bezieht, könnten sich negativ auf die Profitabilität der Tarife auswirken. Gleichermaßen besteht die Möglichkeit, dass eine fehlende Regulierung das Marktumfeld für 1&1 Drillisch verschlechtert.

1&1 Drillisch begegnet dem tendenziell steigenden Regulierungsrisiko durch eine Zusammenarbeit mit mehreren Vorleistungspartnern und einer aktiven Verbandsarbeit. Zudem hat 1&1 Drillisch über die Versatel GmbH - eine Schwestergesellschaft im United Internet Konzern - Zugang zum Festnetz. Dieser Zugang zur Netzinfrastruktur gibt 1&1 Drillisch die Möglichkeit, ihre Wertschöpfung zunehmend zu vertiefen und weniger Breitband-Vorleistungen von Dritten zu beziehen. Zudem hat 1&1 Drillisch als einziger MBA MVNO in Deutschland langfristig Anspruch auf einen auf bis zu 30 Prozent steigerbaren Anteil an der gesamten Netzkapazität von Telefónica Deutschland und damit einen weitreichenden Zugriff auf das größte Mobilfunknetz in Deutschland sowie zu allen zur Verfügung stehenden Mobilfunktechnologien wie z. B. auch 5G.

Rechtsstreitigkeiten

1&1 Drillisch ist gegenwärtig an verschiedenen Rechtsstreitigkeiten und Schiedsverfahren beteiligt, die sich aus der normalen Geschäftstätigkeit ergeben. Per 31. Dezember 2019 hat ein Vorleister Ansprüche im niedrigen dreistelligen Millionenbereich angemeldet. 1&1 Drillisch sieht die Ansprüche der jeweiligen Gegenpartei als unbegründet an und hält einen Ressourcenabfluss für nicht wahrscheinlich. Der Ausgang von Rechtsstreitigkeiten ist naturgemäß ungewiss und stellt daher ein Risiko dar. Sofern die Höhe der Verpflichtung zuverlässig geschätzt werden kann, sind die Risiken aus den Rechtsstreitigkeiten in den Rückstellungen berücksichtigt.

Steuerliche Risiken

1&1 Drillisch unterliegt den geltenden steuerlichen Rechtsvorschriften. Aus Änderungen der Steuergesetze bzw. der Rechtsprechung sowie der unterschiedlichen Auslegung existierender Vorschriften können sich Risiken ergeben.

1&1 Drillisch begegnet diesen Risiken durch den kontinuierlichen Ausbau des bestehenden Tax-Managements.

Finanzen

Finanzierung

Die im Wesentlichen bei der 1&1 Drillisch AG im Zuge der Finanzierung ihrer Geschäftstätigkeit entstehenden finanziellen Verbindlichkeiten umfassen Darlehen, Kontokorrentkredite sowie sonstige finanzielle Verbindlichkeiten. 1&1 Drillisch verfügt über verschiedene finanzielle Vermögenswerte, die unmittelbar aus ihrer Geschäftstätigkeit resultieren. Diese umfassen im Wesentlichen Beteiligungen sowie Forderungen gegen verbundene Unternehmen.

1&1 Drillisch ist mit ihren Aktivitäten grundsätzlich Risiken am Finanzmarkt ausgesetzt. Dies gilt insbesondere für Risiken aus der Änderung von Zinssätzen.

Zinsen

Die Gesellschaft ist Zinsrisiken ausgesetzt, da Finanzmittel im Wesentlichen bei der United Internet AG zu variablen Zinssätzen (1M EURIBOR + Marge) mit unterschiedlichen Laufzeiten aufgenommen und angelegt wurden. Die Gesellschaft prüft auf der Grundlage der Liquiditätsplanung ständig die verschiedenen Anlage- und Aufnahmemöglichkeiten der liquiden Mittel und die Konditionen der Finanzschulden. Ein entstehender Finanzierungsbedarf wird mittels geeigneter Instrumente zur Liquiditätssteuerung gedeckt.

Ziel des Finanzrisikomanagements ist es, Risiken durch die laufenden operativen und finanzorientierten Aktivitäten zu begrenzen.

Fraud und Forderungsausfall

Um dem dynamischen Kundenwachstum sowie einer möglichst schnellen Leistungsbereitstellung im Sinne des Kunden Rechnung zu tragen, sind die Bestell- und Bereitstellungsprozesse von 1&1 Drillisch - wie bei vielen großen Unternehmen im Massenmarktgeschäft - weitgehend automatisiert. Diese automatisierten Prozesse bieten naturgemäß Angriffsmöglichkeiten für Betrüger. Aufgrund der hohen Attraktivität der angebotenen Produkte und Services erhöht sich neben der Anzahl der Kunden auch die Anzahl von Nichtzahlern und Betrügern. Als Folge sind steigende Forderungsausfälle zu verzeichnen. So könnten 1&1 Drillisch beispielsweise Schäden durch Hardwarebestellungen entstehen, die unter einer falschen Identität ausgeführt und nicht bezahlt werden. Auch durch missbräuchliche SIM-Kartennutzungen, z.B. infolge von massenhaften Anrufweiterleitungen oder Roaming-Calls, können Schäden entstehen.

1&1 Drillisch versucht durch den permanenten Ausbau des Fraud-Managements, durch eine enge Zusammenarbeit mit Vorleistungsdienstleistern sowie durch entsprechende Produktgestaltung, Fraud-Angriffe zu vermeiden oder zumindest frühzeitig zu erkennen und zu unterbinden.

Liquidität

Das Liquiditätsrisiko von 1&1 Drillisch besteht grundsätzlich darin, dass die Gesellschaft möglicherweise ihren finanziellen Verpflichtungen - beispielsweise der Tilgung von Finanzschulden - nicht nachkommen kann. Ziel der Gesellschaft ist die kontinuierliche Deckung des Finanzmittelbedarfs und die Sicherstellung der Flexibilität, auch durch die Nutzung von Kontokorrentkrediten und Darlehen sowie durch die Anlage und Aufnahme liquider Mittel bei der United Internet AG.

Im Cash-Management werden konzernweit der Bedarf und Überschuss an Zahlungsmitteln zentral ermittelt. Durch das konzerninterne Saldieren (Netting) von Bedarf und Überschuss wird die Anzahl externer Bankgeschäfte auf ein Mindestmaß reduziert. Das Netting erfolgt durch Cash-Pooling-Verfahren. Die Gesellschaft hat zur Steuerung ihrer Bankkonten und der internen Verrechnungskonten sowie zur Durchführung automatisierter Zahlungsvorgänge standardisierte Prozesse und Systeme etabliert.

Externe Ereignisse - Personelle Krisen

Aufgrund von externen Ereignissen wie beispielsweise personellen Krisen (Pandemien oder Epidemien) kann es zur Beeinträchtigung des Geschäftsbetriebs von 1&1 Drillisch kommen. 1&1 Drillisch begegnet diesen Risiken soweit möglich mit einer Vielzahl verschiedener Maßnahmen. Beispiele sind weitreichende Hygienevorkehrungen, standortunabhängige Arbeitsplätze (Homeoffice), die Nutzung moderner Kommunikationsmedien zur Vermeidung von Reisetätigkeiten sowie die regelmäßige Überprüfung unserer Notfallkonzepte und deren Training. Die Ausbreitung des Virus kann sich negativ auf die Nachfrage von Konsumenten und Gewerbetreibenden sowie auf den Bezug von Vorleistungen (z. B. Smartphones, Router, Server oder Netzwerktechnik) oder die Gesundheit und Einsatzfähigkeit von Mitarbeitern und somit letztendlich auch auf die Leistungsfähigkeit von 1&1 Drillisch auswirken.

Gesamtaussage des Vorstands zur Risikosituation der Gesellschaft sowie des Konzerns

Die Einschätzung der Gesamtrisikosituation für die 1&1 Drillisch AG sowie für den 1&1 Drillisch Konzern ist das Ergebnis der konsolidierten Betrachtung aller wesentlichen Risikofelder bzw. Einzelrisiken unter Berücksichtigung der Interdependenzen.

Die bedeutendste Herausforderung für die 1&1 Drillisch AG sowie für den 1&1 Drillisch Konzern stellen aus heutiger Sicht die Risikofelder "Geschäftsentwicklung und Innovationen" und "Informationssicherheit" dar. Die Risikoeinstufung der Risikofelder "Rechtsstreitigkeiten" und Datenschutz wurde unterjährig angehoben, während die Risikoeinstufung des Risikofeldes "Technischer Anlagenbetrieb" unterjährig gesenkt wurde. Zudem wurde aufgrund der fortschreitenden globalen Ausbreitung des Corona-Virus (Sars-CoV-2) ein entsprechendes Risiko aufgenommen.

Durch den kontinuierlichen Ausbau des Risikomanagements begegnet 1&1 Drillisch diesen Risiken und begrenzt sie, soweit sinnvoll, mit der Umsetzung konkreter Maßnahmen auf ein Minimum.

Obwohl sich die Einschätzung der wesentlichen Risikofelder bzw. Einzelrisiken während des Geschäftsjahrs 2019 aufgrund der Entwicklung der externen Bedingungen oder als Folge der eigenen Gegenmaßnahmen geändert hat, stellt sich die Gesamtrisikosituation für die 1&1 Drillisch AG und den 1&1 Drillisch Konzern im Vergleich zum Vorjahr und vor dem Hintergrund der Unternehmensentwicklung nahezu unverändert dar. Bei der Beurteilung der Gesamtrisikosituation blieben die für die 1&1 Drillisch AG sowie für den 1&1 Drillisch Konzern bestehenden Chancen unberücksichtigt. Bestandsgefährdende Risiken für die 1&1 Drillisch AG sowie für den 1&1 Drillisch Konzern waren im Geschäftsjahr 2019 sowie zum Aufstellungsstichtag dieses Lageberichts weder aus Einzelrisikopositionen noch aus der Gesamtrisikosituation erkennbar.

Im bisherigen Verlauf des Geschäftsjahres 2020 hat sich durch die fortschreitende globale Ausbreitung des Corona-Virus (Sars-CoV-2) die Risikosituation u. a. in den Risikofeldern "Beschaffungsmarkt" und "Externe Risiken - Personelle Krisen" verändert. Eine genaue Risikoeinschätzung ist zum Aufstellungszeitpunkt dieses Lageberichts noch nicht möglich. Die Ausbreitung des Virus kann sich negativ auf die Nachfrage von Konsumenten und Gewerbetreibenden sowie auf den Bezug von Vorleistungen (z. B. Smartphones, Router, Server oder Netzwerktechnik) oder die Gesundheit und Einsatzfähigkeit von Mitarbeitern und somit letztendlich auch auf die Leistungsfähigkeit von 1&1 Drillisch auswirken.

Eintrittswahrscheinlichkeit, potenzieller Schaden und Risikoeinstufung der Risiken aus Gesellschafts- und Konzernsicht und ihre Relevanz:

Eintrittswahr scheinlichkeit Risikoausmaß Risikoeinstufung Entwicklung ggü. Vorjahr
Risiken im Bereich "Strategie"
Geschäftsentwicklung & Innovationen Gering Extrem Hoch Bedeutend
Beteiligungen und Investitionen Gering Gering Gering
Kooperationen & Outsourcing Gering Sehr Gering Gering
Organisationsstruktur & Entscheidungsfindung Gering Sehr Gering Gering
Personalentwicklung & -bindung Gering Sehr Gering Gering
Risiken im Bereich "Markt"
Absatzmarkt & Wettbewerb Gering Hoch Moderat
Beschaffungsmarkt Sehr Gering Extrem Hoch Bedeutend
Personalbeschaffungsmarkt Hoch Sehr Gering Gering
Risiken im Bereich "Leistungserstellung"
Arbeitsabläufe & -prozesse Gering Gering Gering
Informationssicherheit Gering Extrem Hoch Bedeutend
Kapazitätsengpässe Gering Sehr Gering Gering
Technischer Anlagebetrieb Gering Gering Gering
Risiken im Bereich "Compliance"
Datenschutz Gering Hoch Moderat
Gesetzgebung & Regulierung Hoch Hoch Moderat
Rechtsstreitigkeiten Hoch Extrem Hoch Moderat
Steuerliche Risiken Hoch Hoch Moderat
Risiken im Bereich "Finanzen"
Finanzierung Sehr Gering Sehr Hoch Gering
Zinsen Sehr Gering Gering Gering
Fraud & Forderungsausfall Sehr Hoch Hoch Bedeutend
Liquidität Gering Sehr Gering Gering
Externe Ereignisse - Personelle Krisen Gering Sehr Hoch Moderat

verbessert
unverändert
verschlechtert

CHANCENBERICHT

4.2. Chancenbericht

Chancenmanagement

Das Chancenmanagement hat seine Grundlage in der strategischen Planung und den daraus abgeleiteten Maßnahmen für die Entwicklung von Produkten und deren Positionierung in den unterschiedlichen Zielgruppen und Märkten während des Produkt-Lebenszyklus.

Die direkte Verantwortung für das frühzeitige und kontinuierliche Identifizieren, Bewerten und Steuern von Chancen obliegt dem Konzernvorstand sowie der operativen Führungsebene in Form der Vorstände und Geschäftsführer der Tochtergesellschaften.

Das Management der 1&1 Drillisch AG beschäftigt sich intensiv mit detaillierten Auswertungen, Modellen und Szenarien zu aktuellen und künftigen Branchen- und Technologietrends, Produkten, Märkten / Marktpotenzialen und Wettbewerbern im Umfeld der Gesellschaft. Die bei diesen strategischen Analysen identifizierten Chancenpotenziale werden anschließend unter Betrachtung der kritischen Erfolgsfaktoren sowie der bestehenden Rahmenbedingungen und Möglichkeiten der 1&1 Drillisch AG analysiert, in den Planungsgesprächen zwischen Vorstand, Aufsichtsrat und den operativ verantwortlichen Führungskräften diskutiert und in konkrete Maßnahmen, Ziele und Meilensteine umgesetzt.

Fortschritt und Erfolg der Maßnahmen werden fortlaufend von den operativ Verantwortlichen sowie von den Geschäftsführern und Vorständen der Gesellschaften überwacht.

Chancen

Das stabile und weitgehend konjunkturunabhängige Geschäftsmodell von 1&1 Drillisch sichert planbare Umsätze und Cashflows und eröffnet so finanzielle Spielräume, um Chancen in neuen Geschäftsfeldern und neuen Märkten zu nutzen - organisch oder durch Beteiligungen und Übernahmen.

Breite strategische Positionierung in Wachstumsmärkten

Angesichts der Positionierung in den heutigen Wachstumsmärkten liegen die rein strategischen Wachstumschancen der Gesellschaft auf der Hand: Überall und ständig verfügbare, immer leistungsfähigere festnetz- und mobilfunkbasierte Zugangsprodukte ermöglichen neue, aufwändigere Anwendungen. Diese internetbasierten Anwendungen für Privatanwender, Freiberufler und kleine Unternehmen sind für 1&1 Drillisch aus heutiger Sicht die Wachstumstreiber der nächsten Jahre im Segment "Access".

Partizipation am Marktwachstum

Trotz der unsicheren volkswirtschaftlichen Rahmenbedingungen erwartet 1&1 Drillisch wie auch viele der führenden Branchenanalysten eine positive Entwicklung in dem für die Gesellschaft wesentlichen deutschen Telekommunikationsmarkt. Mit den wettbewerbsfähigen Access-Produkten und bekannten Marken, der hohen Vertriebskraft sowie den bereits bestehenden Geschäftsbeziehungen zu Millionen Kunden (Cross- und Up-Selling-Potenzial) ist 1&1 Drillisch gut aufgestellt, um im Geschäftssegment "Access" am erwarteten Marktwachstum zu partizipieren.

Ausbau der Marktpositionen

1&1 Drillisch gehört heute mit mehr als 14 Millionen Kunden im Bereich internetbasierter Zugangsleistungen zu den führenden Unternehmen in Deutschland. Aufbauend auf dem vorhandenen technologischen Know-how, der hohen Produkt- und Servicequalität, der Bekanntheit der Marken wie z. B. 1&1, smartmobil.de oder yourfone, der Geschäftsbeziehungen zu Millionen Kunden sowie der hohen Kundenbindung sieht 1&1 Drillisch gute Chancen, die heutigen Marktanteile weiter auszubauen.

Einstieg in neue Geschäftsfelder

Zu den Kernkompetenzen von 1&1 Drillisch gehört es auch, Kundenwünsche, Trends und somit neue Märkte frühzeitig zu erkennen. Die breit angelegte Wertschöpfungskette (von Produktentwicklung und Rechenzentrumsbetrieb über effektives Marketing und einen schlagkräftigen Vertrieb bis hin zur aktiven Kundenbetreuung) ermöglicht es 1&1 Drillisch dabei, schnell mit Innovationen am Markt zu sein und diese entsprechend zu vermarkten.

Aufbau eines eigenen Mobilfunknetzes

Am 12. Juni 2019 hat 1&1 Drillisch ihre Teilnahme an der Versteigerung von 5G-Frequenzen erfolgreich abgeschlossen und hat zwei Frequenzblöcke à 2 x 5 MHz im Bereich 2 GHz und fünf Frequenzblöcke à 10 MHz im Bereich 3,6 GHz für einen Gesamtpreis von 1,07 Milliarden EUR ersteigert. Zudem wird 1&1 Drillisch Frequenzen für den Aufbau eines eigenen 5G-Mobilfunknetzes bei Telefónica anmieten. Dabei handelt es sich um zwei Frequenzblöcke von jeweils 10 MHz im Bereich 2,6 GHz. Die beiden Frequenzblöcke stehen 1&1 Drillisch bis zum 31. Dezember 2025 zur Verfügung. Mit diesen Frequenzen plant die Gesellschaft sukzessive ein leistungsfähiges 5G-Mobilfunknetz aufzubauen und ihre Wertschöpfung auch im Mobilfunkgeschäft weiter zu vergrößern und neue Geschäftsfelder zu erschließen.

Mit mehr als 9,9 Millionen Mobilfunk- und 4,3 Millionen Breitband-Kunden, dem Zugriff auf eines der größten Glasfasernetze in Deutschland bringt 1&1 Drillisch beste Voraussetzungen mit, um das hohe Potenzial von 5G in Deutschland auszuschöpfen.

Zugriff auf das zweitgrößte Glasfasernetz Deutschlands

1&1 Drillisch hat als Konzernunternehmen des United Internet Konzerns Zugriff auf das Telekommunikationsnetz von 1&1 Versatel GmbH - eines der größten und leistungsfähigsten Glasfasernetze in Deutschland. Die von 1&1 Versatel GmbH bereitgestellte Netzinfrastruktur gibt 1&1 Drillisch die Möglichkeit, ihre Wertschöpfung zunehmend zu vertiefen und, bezogen auf den United Internet Konzern, konzernintern produzierte Breitband-Vorleistungen zu beziehen. Diese Chance wird deutlich bei einem Blick auf den stark ansteigenden Datenverbrauch bei Privatanwendern (laut einer Schätzung von Dialog Consult / VATM: + 26 Prozent auf ca. 137,1 GB verbrauchtes Datenvolumen pro Breitband-Anschluss und Monat im Jahr 2019) bei einem gleichzeitig sehr hohen Nachholbedarf bei direkten Glasfaseranschlüssen in Deutschland. So waren - laut letzter Auswertung der OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) von Dezember 2018 - nur 3,2 Prozent (Vorjahr: 2,3 Prozent) aller Breitband-Anschlüsse in Deutschland Glasfaseranschlüsse. Damit liegt Deutschland weit abgeschlagen auf Platz 32 (Vorjahr: Platz 33) der untersuchten 36 OECD-Mitgliedsländern und gleichzeitig weit unter dem OECD-Durchschnitt von 26,0 Prozent (Vorjahr: 23,3 Prozent).

Zugang zum Telefónica-Mobilfunknetz

Als einziger MBA MVNO in Deutschland hat 1&1 Drillisch einen langfristigen Anspruch auf bis zu 30 Prozent der genutzten Netzkapazität der Telefónica Deutschland und damit einen weitreichenden Zugriff auf das größte Mobilfunknetz in Deutschland. Damit hat 1&1 Drillisch auch einen vertraglich abgesicherten, uneingeschränkten Zugang auf alle im Netz von Telefónica aktuell (z.B. LTE) bzw. zukünftig verfügbaren Produkte und Technologien (z.B. 5G) und kann in den kommenden Jahren ihre Marktposition sowie ihr Geschäftsvolumen damit weiter ausbauen. Der uneingeschränkte Zugang zu LTE sowie zu darüber hinausgehenden Zukunftstechnologien garantiert 1&1 Drillisch dauerhaft die Flexibilität, unabhängig in der Gestaltung neuer Produkte zu sein und ermöglicht so einen fairen und gleichberechtigten Wettbewerb mit den drei deutschen Mobilfunknetzbetreibern.

Die Grundlaufzeit der MBA-Vereinbarung mit Telefónica von fünf Jahren bis Mitte 2020, die zum Jahresende 2019 erfolgte Verlängerung um weitere fünf Jahre bis Mitte 2025 und die Option einer weiteren Verlängerung auf insgesamt 15 Jahre bieten 1&1 Drillisch die Chance einer weiteren langfristigen und weiterhin erfolgreichen Unternehmensentwicklung sowie eine hohe Planungssicherheit.

1&1 Drillisch bietet sich zusätzlich die Chance, auf Basis der mit Telefónica abgeschlossenen Vereinbarung ein Full MVNO auf dem Mobilfunknetz von Telefónica oder ein lizenzierter Mobilfunknetzbetreiber zu werden. Letzteres kann sich anfänglich und mit technischer Unterstützung durch Telefónica ("National Roaming") auch auf einzelne Regionen in Deutschland beschränken.

Darüber hinaus kann 1&1 Drillisch mit einer koordinierten Markenführung und Kundenansprache noch gezielter im Premium- und Discountsegment im deutschen Mobilfunkmarkt agieren und mit den unterschiedlich positionierten Marken verschiedene Zielgruppen breit und umfassend adressieren.

Übernahmen und Beteiligungen

Neben dem organischen Wachstum prüft 1&1 Drillisch kontinuierlich auch Möglichkeiten von Firmenübernahmen und strategischen Beteiligungen. Dank der planbaren hohen Cashflows verfügt 1&1 Drillisch über eine hohe Eigenfinanzierungskraft und hat auch einen guten Zugang zu den Fremdfinanzierungsmärkten, um Chancen in Form von Übernahmen und Beteiligungen zu nutzen.

Zusammenfassende Darstellung der Chancen- und Risikolage

2019 hat sich die Chancen- und Risikosituation im Vergleich zum Vorjahr, bezogen auf das laufende Geschäft, nicht verändert. Bei den aufgeführten Chancen und Risiken handelt es sich um die derzeit identifizierten, wesentlichen Chancen und Risiken. Es ist nicht auszuschließen, dass darüber hinaus weitere wesentliche Chancen und Risiken existieren, die momentan vom Management nicht erkannt sind oder deren Eintrittswahrscheinlichkeit als vernachlässigbar gering eingeschätzt wird. Für alle wahrscheinlichen Risiken wurde ausreichend Vorsorge getroffen. Existenzbedrohende Risiken sind derzeit nicht bekannt.

PROGNOSEBERICHT

4.3. Prognosebericht

Dieser Bericht enthält bestimmte, in die Zukunft gerichtete Aussagen, die auf den gegenwärtigen Annahmen und Prognosen der Unternehmensleitung beruhen. Verschiedene bekannte wie auch unbekannte Risiken, Ungewissheiten und andere Faktoren können dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse, die Finanzlage, die Entwicklung oder die Performance der Gesellschaft wesentlich von der hier gegebenen Einschätzung abweichen werden.

Konjunkturerwartungen

Für Deutschland erwartet der IWF - nach einem Wachstum von 0,5 Prozent in 2019 - ein Wirtschaftswachstum von 1,1 Prozent in 2020 und 1,4 Prozent in 2021.

Branchen- / Markterwartungen

Für den deutschen ITK-Markt erwartet der Branchenverband Bitkom in 2020 ein Plus von 1,5 Prozent (Vorjahr: + 2,0 Prozent) auf 172,2 Milliarden Euro.

Der Markt der Informationstechnik soll dabei auch in 2020 am stärksten wachsen und um 2,7 Prozent (Vorjahr: + 2,9 Prozent) auf 95,4 Milliarden Euro zulegen. Das mit Abstand größte Wachstum soll dabei erneut das Software-Segment verzeichnen, das um 6,4 Prozent (Vorjahr: + 6,3 Prozent) auf 27,6 Milliarden Euro zulegen soll. Auch der Bereich IT-Services, in den etwa das Projektgeschäft und IT-Beratung fallen, soll erneut ein Plus von 2,4 Prozent (Vorjahr: + 2,4 Prozent) auf 41,9 Milliarden Euro erreichen. Für das Segment IT-Hardware wird hingegen ein Minus von 0,4 Prozent (Vorjahr: + 0,5 Prozent) auf 25,9 Milliarden Euro prognostiziert.

Der aus Sicht des Geschäftsmodells von 1&1 Drillisch wichtigste ITK-Markt ist der deutsche Telekommunikationsmarkt (Breitband-Anschlüsse und Mobile-Internet) im überwiegend abonnementfinanzierten Geschäftsbereich "Access".

Telekommunikationsmarkt in Deutschland

Für den deutschen Telekommunikationsmarkt wird vom Branchenverband Bitkom weiteres Wachstum für 2020 erwartet. Die Umsätze sollen insgesamt um 1,0 Prozent (Vorjahr: 2,0 Prozent) auf 68,8 Milliarden Euro steigen.

Für die Telekommunikationsdienste wird dabei ein leichtes Plus von 0,4 Prozent (Vorjahr: 0,0 Prozent) auf 48,8 Milliarden Euro erwartet. TK-Endgeräte sollen um 2,5 Prozent (Vorjahr: 11,1 Prozent) auf 12,8 Milliarden Euro zulegen, das Geschäft mit Telekommunikationsinfrastruktur um 2,0 Prozent (Vorjahr: + 1,5 Prozent) auf 7,2 Milliarden Euro.

Markt-Prognose: Telekommunikationsmarkt in Deutschland (in Mrd. €)

2020e 2019 Veränderung
Umsatz 68,8 68,1 + 1,0 Prozent

Quelle: Bitkom, Jahrespressekonferenz, Januar 2020

Prognose für das Geschäftsjahr 2020

Der Vorstand von 1&1 Drillisch erwartet, dass die Telekommunikations- und IT-Märkte in Deutschland weiterhin wichtige Innovationsmotoren der deutschen Wirtschaft bleiben. Zu wesentlichen Umsatzzuwächsen wird es in der Telekommunikationsbranche aller Voraussicht nach nicht kommen, da zwar einerseits die Nutzung zunimmt, andererseits aber die Preissensibilität weiterhin gegeben ist. Das wichtigste Wachstumssegment innerhalb der Telekommunikation bleibt die Datenkommunikation. Die Netzqualität und die Verfügbarkeit von schnellen Datenverbindungen gewinnen für die Konsumenten immer größere Bedeutung. Einfaches Telefonieren und Surfen zu fairen Preisen wird auch weiterhin im Mittelpunkt des Interesses der Mobilfunkkunden stehen.

Die nahezu flächendeckende Verfügbarkeit von schnellen Mobile-Internet-Zugängen, die weitere Verbreitung von leistungsstarken Smartphones sowie die zunehmende Verbreitung von Cloudanwendungen, Foto- oder Musik-Streamingdiensten, "Near-Field-" und "Machine-to-Machine-Communication" sowie die fortschreitende Verbreitung von LTE lassen bei der Nutzung der mobilen Datenkommunikation weiterhin gute Wachstumsraten erwarten. In diesem Teilbereich des Mobilfunkmarktes wird mit den höchsten Umsatzzuwächsen und Wachstumspotentialen gerechnet. Von diesen Entwicklungen will 1&1 Drillisch mit seinen kundenfreundlichen Angeboten profitieren.

Für den deutschen (festnetzbasierten) Breitband-Markt erwartet der Vorstand angesichts einer bereits vergleichsweise hohen Haushaltsabdeckung sowie des Trends zur mobilen Internet-Nutzung weiterhin ein nur moderates Wachstum.

1&1 Drillisch strebt im kommenden Geschäftsjahr weiteres Kundenwachstum an. Vor dem Hintergrund der unsicheren gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen infolge der fortschreitenden Ausbreitung des Corona-Virus (vgl. die Ausführungen in den Abschnitten 4.1 "Risikobericht" sowie 3 "Nachtragsbericht") erwartet 1&1 Drillisch im Geschäftsjahr 2020 auf Basis gleichbleibender Vorleistungskonditionen Umsatz und EBITDA in etwa auf Vorjahresniveau. Diese Prognose ist mit Unsicherheiten behaftet, da eine genaue Einschätzung von Dauer und Auswirkungen der Corona-Krise derzeit nicht möglich ist.

Für 2020 rechnet der Vorstand mit Umsatzerlösen für die 1&1 Drillisch AG auf Ebene des Einzelabschlusses in etwa auf Basis des Niveaus des Geschäftsjahres 2019 und einer leichten Verbesserung des Jahresergebnisses.

Gesamtaussage des Vorstands zur voraussichtlichen Entwicklung

Der Vorstand der 1&1 Drillisch AG blickt optimistisch in die Zukunft. Dank des überwiegend auf elektronischen Abonnements beruhenden Geschäftsmodells sieht sich 1&1 Drillisch weitestgehend stabil gegen konjunkturelle Einflüsse aufgestellt.

Diese nachhaltige Geschäftspolitik wird 1&1 Drillisch auch in den nächsten Jahren fortsetzen.

Bei Access-Produkten werden die Schwerpunkte bei Marketing und Vertrieb im Geschäftsjahr 2020 insbesondere auf der Vermarktung von Mobile-Internet-Produkten liegen. 1&1 Drillisch will hier am Marktwachstum partizipieren.

1&1 Drillisch hat im Frühjahr 2019 erfolgreich an der Frequenzauktion zur Versteigerung der 5G-Frequenzen teilgenommen und Mobilfunkfrequenzen in den Bereichen 2 GHz und 3,6 GHz erworben. Der Vorstand von 1&1 Drillisch ist davon überzeugt, dass der Einstieg in den Netzbetrieb dem Unternehmen zahlreiche zusätzliche Wachstumschancen eröffnen kann - etwa durch die Erweiterung der Wertschöpfungskette und der Internalisierung externer Kosten. Dadurch erhofft sich der Vorstand eine langfristige und nachhaltige Stärkung des Geschäftsmodells.

Nach einem erfolgreichen Jahresauftakt sieht der Vorstand die Gesellschaft auch zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Lageberichts auf gutem Wege, die im voranstehenden Abschnitt "Prognose für das Geschäftsjahr 2020" näher erläuterten Ziele zu erreichen.

Zukunftsgerichtete Aussagen und Prognosen

Der vorliegende Lagebericht enthält zukunftsgerichtete Aussagen, die auf den gegenwärtigen Erwartungen, Annahmen und Prognosen des Vorstands der 1&1 Drillisch AG sowie den ihm derzeit verfügbaren Informationen basieren. Die zukunftsgerichteten Aussagen sind verschiedenen Risiken und Unwägbarkeiten unterworfen und beruhen auf Erwartungen, Annahmen und Prognosen, die sich künftig möglicherweise als nicht zutreffend erweisen könnten. 1&1 Drillisch garantiert nicht, dass sich die zukunftsgerichteten Aussagen als richtig erweisen werden, übernimmt keine Verpflichtung und hat auch nicht die Absicht, die in diesem Bericht gemachten zukunftsgerichteten Aussagen anzupassen bzw. zu aktualisieren.

VERGÜTUNGSBERICHT

5. Vergütungsbericht

Die Struktur des Vergütungssystems für den Vorstand wird durch den Aufsichtsrat festgelegt. Kriterien für die Angemessenheit der Vergütung bilden insbesondere die Aufgaben des jeweiligen Vorstandsmitglieds, seine persönliche Leistung, die Leistung des Gesamtvorstands sowie die wirtschaftliche Lage, der Erfolg und die Zukunftsaussichten des Unternehmens unter Berücksichtigung seines Vergleichsumfelds. Die Vergütung für die Vorstandsmitglieder setzt sich aus kurzfristigen Bestandteilen und aus Faktoren mit langfristigen Anreizkomponenten zusammen. Die kurzfristigen Bestandteile setzen sich aus erfolgsunabhängigen und erfolgsabhängigen Komponenten zusammen. Die erfolgsunabhängigen Teile bestehen aus fixer Vergütung sowie Sach- und sonstigen Bezügen. Die fixe Vergütung als erfolgsunabhängige Grundvergütung wird monatlich als Gehalt ausgezahlt. Zusätzlich erhalten die Vorstandsmitglieder sonstige Bezüge, insbesondere Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie Sachbezüge, die im Wesentlichen aus der Dienstwagennutzung bestehen. Die Vorstandsbezüge beinhalten als erfolgsabhängige Komponente grundsätzlich variable Vergütungsanteile. Sie werden durch den Aufsichtsrat jährlich neu anhand von Zielen definiert.

Als langfristige Anreizkomponente wurde in 2015 durch den Aufsichtsrat mit dem Vorstand André Driesen eine "Tantieme 2015 - 2017" über drei Jahre vereinbart, die im Geschäftsjahr 2018 zur Auszahlung kam. Für die Geschäftsjahre 2018 bis 2020 wurde in 2018 durch den Aufsichtsrat eine "Tantieme 2018 - 2020" über drei Jahre mit dem Vorstand André Driesen vereinbart. Parameter für die Erfolgsbestimmung ist das Konzern EBITDA. Durch das Ausscheiden von Herrn André Driesen aus dem Vorstand der 1&1 Drillisch AG zum 31. Dezember 2019 wurde der Anspruch auf die "Tantieme 2018 -2020" auf die Jahre 2018 und 2019 begrenzt.

Als Vergütungsbestandteil mit langfristiger Anreizwirkung existiert für die Vorstandsmitglieder Alessandro Nava und Martin Witt ein auf virtuellen Aktienoptionen basierendes Beteiligungsprogramm (SAR). Die Ausübungshürde des Programms liegt bei 120 Prozent des Ausübungspreises. Die Zahlung des Wertzuwachses ist auf 100 Prozent des ermittelten Börsenpreises der United Internet AG bei der Einräumung der virtuellen Optionen begrenzt. Das Optionsrecht kann wie folgt ausgeübt werden: hinsichtlich eines Teilbetrags von bis zu 25 Prozent frühestens nach Ablauf von 24 Monaten seit dem Zeitpunkt der Ausgabe der Option, hinsichtlich eines Teilbetrags von insgesamt bis zu 50 Prozent frühestens 36 Monate nach dem Zeitpunkt der Ausgabe der Option, hinsichtlich eines Teilbetrags von insgesamt bis zu 75 Prozent frühestens 48 Monate nach dem Zeitpunkt der Ausgabe der Option und hinsichtlich des Gesamtbetrags frühestens nach Ablauf von 60 Monaten nach dem Zeitpunkt der Ausgabe der Option.

Der Vorstandsvorsitzende der 1&1 Drillisch AG, Herr Ralph Dommermuth, erhält für seine Tätigkeit keine Vergütung.

Aus der Aufsichtsratstätigkeit bei verschiedenen Tochterunternehmen im Geschäftsjahr 2019 haben die Mitglieder des Vorstands wie im Vorjahr keine Vergütung erhalten. Kredite und Vorschüsse wurden Vorstandsmitgliedern im Berichtsjahr nicht gewährt. Pensionszusagen an den Vorstand bestehen nicht.

Herr Martin Witt ist mit Wirkung zum 30. Juni 2019 aus dem Vorstand der 1&1 Drillisch AG ausgeschieden. Herr Markus Huhn und Herr Alessandro Nava wurden mit Wirkung zum 1. Juli 2019 als Vorstände der 1&1 Drillisch AG berufen. Herr André Driesen ist zum 31. Dezember 2019 aus dem Vorstand der 1&1 Drillisch AG ausgeschieden.

Die Vergütung der Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft setzt sich wie folgt zusammen:

Gewährte Zuwendungen
(in TEUR)

Ralph Dommermuth Vorstandssprecher Markus Huhn 1 Vorstand
2018 2019 2019 (Min) 2019 (Max) 2018 2019
Festvergütung 0 0 0 0 0 225
Nebenleistungen 0 0 0 0 0 6
SUMME 0 0 0 0 0 231
Einjährige variable Vergütung 0 0 0 0 0 50
Mehrjährige variable Vergütung
- Tantieme 2018 - 2020 0 0
SUMME 0 0 0 0 0 50
Versorgungsaufwand 0 0 0 0 0 2
GESAMTVERGÜTUNG 0 0 0 0 0 283
Markus Huhn 1 Vorstand Alessandro Nava 1 Vorstand
2019 (Min) 2019 (Max) 2018 2019 2019 (Min) 2019 (Max)
Festvergütung 225 225 0 200 200 200
Nebenleistungen 6 6 0 6 6 6
SUMME 231 231 0 206 206 206
Einjährige variable Vergütung 0 60 0 100 0 120
Mehrjährige variable Vergütung
- Tantieme 2018 - 2020 0 0 0 0 0 0
SUMME 0 60 0 100 0 120
Versorgungsaufwand 2 2 0 7 7 7
GESAMTVERGÜTUNG 233 293 0 313 213 333
André Driesen 2 Vorstand Martin Witt 3 Vorstand
2018 2019 2019 (Min) 2019 (Max) 2018 2019
Festvergütung 400 400 400 400 300 150
Nebenleistungen 12 12 12 12 13 7
SUMME 412 412 412 412 313 157
Einjährige variable Vergütung 350 350 0 420 240 100
Mehrjährige variable Vergütung
- Tantieme 2018 - 2020 100 100 0 100 0 0
SUMME 450 450 0 520 240 100
Versorgungsaufwand 1 1 1 1 0 0
GESAMTVERGÜTUNG 863 863 413 933 553 257
Martin Witt 3 Vorstand
2019 (Min) 2019 (Max)
Festvergütung 150 150
Nebenleistungen 7 7
SUMME 157 157
Einjährige variable Vergütung 0 120
Mehrjährige variable Vergütung
- Tantieme 2018 - 2020 0 0
SUMME 0 120
Versorgungsaufwand 0 0
GESAMTVERGÜTUNG 157 277

Zuflüsse
(in TEUR)

Ralph Dommermuth Vorstandssprecher Markus Huhn 1 Vorstand
2018 2019 2019 (Min) 2019 (Max) 2018 2019
Festvergütung 0 0 0 0 0 225
Nebenleistungen 0 0 0 0 0 6
SUMME 0 0 0 0 0 231
Einjährige variable Vergütung 0 0 0 0 0 0
Mehrjährige variable Vergütung 0
- Tantieme 2015 - 2017 0 0
- Tantieme 2018 - 2020 0 0 0 0 0 0
SAR Programm H2012 0 0 0 0 0 0
SAR Programm M2014 0 0 0 0 0 0
SUMME 0 0 0 0 0 0
Versorgungsaufwand 0 0 0 0 0 2
GESAMTVERGÜTUNG 0 0 0 0 0 233
Markus Huhn 1 Vorstand Alessandro Nava 1 Vorstand
2019 (Min) 2019 (Max) 2018 2019 2019 (Min) 2019 (Max)
Festvergütung 225 225 0 200 200 200
Nebenleistungen 6 6 0 6 6 6
SUMME 231 231 0 206 206 206
Einjährige variable Vergütung 0 0 0 0 0 0
Mehrjährige variable Vergütung 0
- Tantieme 2015 - 2017 0 0 0 0 0 0
- Tantieme 2018 - 2020 0 0 0 0 0 0
SAR Programm H2012 0 0 0 0 0 0
SAR Programm M2014 0 0 0 0 0 0
SUMME 0 0 0 0 0 0
Versorgungsaufwand 2 2 0 7 7 7
GESAMTVERGÜTUNG 233 233 0 213 213 213
André Driesen 2 Vorstand Martin Witt 3 Vorstand
2018 2019 2019 (Min) 2019 (Max) 2018 2019
Festvergütung 400 400 400 400 300 150
Nebenleistungen 12 12 12 12 13 7
SUMME 412 412 412 412 313 157
Einjährige variable Vergütung 350 286 0 286 181 200
Mehrjährige variable Vergütung
- Tantieme 2015 - 2017 300 0 0 0 0 0
- Tantieme 2018 - 2020 0 0 0 0 0 0
SAR Programm H2012 0 0 0 0 402 0
SAR Programm M2014 0 0 0 0 1.833 0
SUMME 650 286 0 286 2.416 200
Versorgungsaufwand 1 1 1 1 0 0
GESAMTVERGÜTUNG 1.063 699 413 699 2.729 357
Martin Witt 3 Vorstand
2019 (Min) 2019 (Max)
Festvergütung 150 150
Nebenleistungen 7 7
SUMME 157 157
Einjährige variable Vergütung 0 200
Mehrjährige variable Vergütung
- Tantieme 2015 - 2017 0 0
- Tantieme 2018 - 2020 0 0
SAR Programm H2012 0 0
SAR Programm M2014 0 0
SUMME 0 200
Versorgungsaufwand 0 0
GESAMTVERGÜTUNG 157 357

(1) ab dem 01.07.2019
(2) bis zum 31.12.2019
(3) bis zum 30.06.2019

Markus Huhn, Alessandro Nava und Martin Witt als Vorstände der 1&1 Drillisch AG erhielten die Vergütung von der 1&1 Telecommunication SE

Das von der Hauptversammlung 2018 beschlossene Vergütungssystem für den Aufsichtsrat der 1&1 Drillisch AG sieht eine feste Vergütung für ein einfaches Mitglied des Aufsichtsrats in Höhe von 45.000 Euro pro volles Geschäftsjahr sowie für den Aufsichtsratsvorsitzenden in Höhe von 55.000 Euro pro volles Geschäftsjahr vor. Aufsichtsratsmitglieder, die nur während eines Teils des Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat angehören oder den Vorsitz im Aufsichtsrat führen, erhalten die feste Vergütung zeitanteilig unter Aufrundung auf volle Monate. Darüber hinaus wird ein Sitzungsgeld in Höhe von 1.000 Euro für jede Teilnahme an einer Präsenzsitzung, Telefon- oder Videokonferenz des Aufsichtsrats bezahlt. Die feste Vergütung sowie die Sitzungsgelder sind insgesamt nach Ablauf eines Geschäftsjahres fällig. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten ferner Ersatz aller Auslagen sowie Ersatz der etwa auf ihre Vergütung und Auslagen zu entrichtenden Umsatzsteuer. Die Gesellschaft stellt den Mitgliedern des Aufsichtsrats im eigenen Interesse und auf eigene Kosten einen angemessenen Versicherungsschutz für die Ausübung der Aufsichtsratstätigkeit zur Verfügung. Aktienoptionsprogramme für die Mitglieder des Aufsichtsrats existieren nicht.

Die Aufsichtsratsvergütungen setzen sich wie folgt zusammen:

Aufsichtsratsvergütung
(in TEUR)
2019 2018
Michael Scheeren 62,0 61,0
Kai-Uwe Ricke 52,0 51,0
Vlasios Choulidis 52,0 51,0
Kurt Dobitsch 52,0 51,0
Dr. Claudia Borgas-Herold 52,0 51,0
Norbert Lang 52,0 51,0
322,0 316,0

ERGÄNZENDE ANGABEN

6. Ergänzende Angaben

6.1. Ergänzende Angaben gemäß § 289a HGB bzw. § 315a HGB (Übernahmerelevante Angaben)

Das gezeichnete Kapital beträgt 194.441.113,90 Euro und ist eingeteilt in 176.764.649 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,10. Dabei gewährt jede Aktie eine Stimme. Eine Verbriefung des Anteils ist ausgeschlossen. Gemäß §§ 84, 85 AktG in Verbindung mit § 7 der Satzung der Gesellschaft erfolgt die Bestellung des Vorstands und dessen Abberufung durch den Aufsichtsrat. Satzungsänderungen sind nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen (§§ 179 ff. AktG) von der Hauptversammlung zu beschließen. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft ist darüber hinaus zu Änderungen der Satzung, die nur deren Fassung betreffen, befugt. Zum 31. Dezember 2019 hielt die United Internet AG, Montabaur, 75,10 Prozent der Anteile der 1&1 Drillisch AG. Die im Rahmen der zwischen der United Internet AG und der 1&1 Drillisch AG in 2017 geschlossenen Grundsatzvereinbarung (Business Combination Agreement) bezüglich der an die United Internet ausgegebenen 1&1 Drillisch Aktien (KE I und KE II) unterlagen jeweils ab dem Tag der Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister einer Haltefrist von neun Monaten, innerhalb derer United Internet sich verpflichtet hat, diese weder zu veräußern, zu belasten oder anderweitig zu übertragen. Diese Haltefristen sind bereits im Geschäftsjahr 2018 ausgelaufen.

Genehmigtes Kapital 2018

Der Vorstand wurde durch die außerordentliche Hauptversammlung am 12. Januar 2018 ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 11. Januar 2023 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder in Teilbeträgen um insgesamt bis zu EUR 97.220.556,40 durch Ausgabe neuer Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2018).

Bei Bareinlagen können die neuen Aktien vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats auch von einem oder mehreren Kreditinstituten bzw. einem anderen die Voraussetzungen des § 186 Abs. 5 Satz 1 AktG erfüllenden Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie ausschließlich den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Grundsätzlich ist den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen,

um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht auszunehmen;

wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrages, die möglichst zeitnah zur Platzierung der Aktien erfolgen soll, nicht wesentlich unterschreitet. Die Anzahl der unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegebenen Aktien darf insgesamt 10 Prozent des Grundkapitals nicht überschreiten, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung. Auf diese Zahl sind Aktien anzurechnen, die aufgrund von options- oder Wandelschuldverschreibungen ausgegeben werden oder auszugeben sind, sofern die Schuldverschreibungen während der Laufzeit dieser Ermächtigung in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben werden; ferner sind auf diese Zahl Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung in direkter oder entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben oder veräußert werden;

soweit es erforderlich ist, um Inhabern bzw. Gläubigern von options- und/oder Wandlungsrechten bzw. entsprechender Options- und/oder Wandlungspflichten aus Schuldverschreibungen, die von der Gesellschaft und/oder durch von der Gesellschaft abhängige oder im unmittelbaren oder mittelbaren Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehende Gesellschaften ausgegeben wurden oder werden, ein Bezugsrecht in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung ihres options- und/oder Wandlungsrechts bzw. nach Erfüllung der Options- und/oder Wandlungspflicht zustünde;

wenn die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen erfolgt zur Gewährung von Aktien im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder zum Zweck des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen, Beteiligungen an Unternehmen oder sonstigen Vermögensgegenständen;

um neue Aktien bis zu einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt EUR 9.722.055,20 als Belegschaftsaktien an Arbeitnehmer der Gesellschaft oder verbundener Unternehmen i.S.d. §§ 15 ff. AktG auszugeben.

Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2018 oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist zu ändern.

Bedingtes Kapital 2018

Das Grundkapital ist um bis zu EUR 96.800.000,00 durch Ausgabe von bis zu 88.000.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2018). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber bzw. Gläubiger von options- und/oder Wandelschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen (oder Kombinationen dieser Instrumente) mit options- und/ oder Wandlungsrechten bzw. Options- und/oder Wandlungspflichten oder Andienungsrechten der Gesellschaft, die die Gesellschaft oder von der Gesellschaft abhängige oder im unmittelbaren oder mittelbaren Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehende Gesellschaften aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 12. Januar 2018 bis zum 11. Januar 2023 ausgegeben haben, von ihren options- bzw. Wandlungsrechten aus diesen Schuldverschreibungen Gebrauch machen oder ihre Pflicht zur Optionsausübung- bzw. Wandlung erfüllen oder, soweit die Gesellschaft ein Wahlrecht ausübt, ganz oder teilweise anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrags Stückaktien der Gesellschaft zu gewähren und soweit jeweils nicht ein Barausgleich gewährt oder eigene Aktien oder Aktien einer anderen börsennotierten Gesellschaft zur Bedienung eingesetzt werden. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe des vorstehend bezeichneten Ermächtigungsbeschlusses jeweils zu bestimmenden options- bzw. Wandlungspreis. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie entstehen, am Gewinn teil; soweit rechtlich zulässig, kann der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats die Gewinnbeteiligung neuer Aktien hiervon und auch von § 60 Abs. 2 AktG abweichend, auch für ein bereits abgelaufenes Geschäftsjahr, festlegen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen.

Eigene Aktien

Zum Stichtag 31. Dezember 2019 hatte die 1&1 Drillisch AG 500.000 eigenen Aktien im Bestand.

Der Vorstand der 1&1 Drillisch AG wurde durch die Hauptversammlung vom 21. Mai 2015 ermächtigt, bis zum 20. Mai 2020 eigene Aktien bis zu insgesamt 10 Prozent des Grundkapitals zum Zeitpunkt der Hauptversammlung 2015 zu erwerben (auch unter dem Einsatz von Derivaten).

Die erteilte Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien wurde durch die außerordentliche Hauptversammlung vom 12. Januar 2018 aufgehoben und durch nachfolgende neue Ermächtigung ersetzt:

Die Gesellschaft ist ermächtigt, bis zum 11. Januar 2023 eigene Aktien der Gesellschaft im Umfang von bis zu insgesamt 10 Prozent des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung oder - falls dieser Wert geringer ist - des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Auf die gemäß dieser Ermächtigung erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, die sich im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr nach den §§ 71a ff. AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 Prozent des Grundkapitals entfallen.

Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals, in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke unmittelbar durch die Gesellschaft oder auch durch von der Gesellschaft abhängige oder im unmittelbaren oder mittelbaren Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehende Gesellschaften oder durch von der Gesellschaft oder von der Gesellschaft abhängige oder in ihrem unmittelbaren oder mittelbaren Mehrheitsbesitz stehende Gesellschaften beauftragte Dritte ausgeübt werden.

Der Erwerb kann nach Wahl des Vorstands über die Börse oder mittels eines öffentlichen Kaufangebots bzw. mittels einer öffentlichen Aufforderung zur Abgabe eines solchen Angebots erfolgen.

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, Aktien der Gesellschaft, die auf Grund dieser Ermächtigung erworben werden, über die Börse oder durch Angebot an alle Aktionäre im Verhältnis ihrer Beteiligungsquoten zu veräußern. Darüber hinaus dürfen Aktien der Gesellschaft, die auf Grund dieser Ermächtigung erworben werden zu allen weiteren gesetzlich zulässigen Zwecken, insbesondere auch zu den folgenden Zwecken verwendet werden:

Die Aktien können an Dritte gegen Barzahlung zu einem Preis veräußert werden, der den Börsenkurs von Aktien gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet. In diesem Fall darf die Anzahl der zu veräußernden Aktien insgesamt 10 Prozent des Grundkapitals zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der außerordentlichen Hauptversammlung vom 12. Januar 2018 oder - falls dieser Betrag geringer ist - 10 Prozent des Grundkapitals zum Zeitpunkt der Veräußerung der Aktien der Gesellschaft nicht überschreiten. Auf diese Begrenzung von 10 Prozent des Grundkapitals sind diejenigen Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung in direkter oder entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben oder veräußert werden. Ferner sind auf diese Begrenzung auf 10 Prozent des Grundkapitals diejenigen Aktien anzurechnen, die zur Bedienung von options- und/ oder Wandelschuldverschreibungen auszugeben sind, sofern die Schuldverschreibungen während der Laufzeit dieser Ermächtigung in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben wurden.

Die Aktien können zur Erfüllung von Verpflichtungen aus Schuldverschreibungen mit Options- und/oder Wandlungsrecht bzw. Options- und/oder Wandlungspflicht genutzt werden, die von der Gesellschaft oder durch von der Gesellschaft abhängige oder im unmittelbaren oder mittelbaren Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehenden Gesellschaften begeben werden.

Die Aktien können gegen Vermögensgegenstände einschließlich Forderungen gegen die Gesellschaft ausgegeben werden, insbesondere im Zusammenhang mit dem Erwerb von Unternehmen, Beteiligungen an Unternehmen oder Teilen von Unternehmen oder Unternehmenszusammenschlüssen.

Die Aktien können im Zusammenhang mit aktienbasierten Vergütungs- bzw. Belegschaftsaktienprogrammen der Gesellschaft oder mit ihr verbundener Unternehmen verwendet und Personen, die in einem Arbeitsverhältnis zu der Gesellschaft oder einem mit ihr verbundenen Unternehmen stehen oder standen, sowie an Organmitglieder von mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmen angeboten und übertragen werden.

Die Aktien können eingezogen werden, ohne dass die Einziehung oder ihre Durchführung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf. Der Vorstand kann bestimmen, dass das Grundkapital bei der Einziehung herabgesetzt wird; in diesem Fall ist der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital um den auf die eingezogenen Aktien entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals herabzusetzen und die Angabe der Zahl der Aktien und das Grundkapital in der Satzung entsprechend anzupassen. Der Vorstand kann auch bestimmen, dass das Grundkapital bei der Einziehung unverändert bleibt und sich stattdessen durch die Einziehung der Anteil der übrigen Aktien am Grundkapital gemäß § 8 Abs. 3 AktG erhöht. Der Vorstand ist in diesem Fall auch ermächtigt, die Angabe der Zahl der Aktien in der Satzung anzupassen.

Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die auf Grund dieser Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien den Mitgliedern des Vorstands der Gesellschaft in Erfüllung jeweils geltender Vergütungsvereinbarungen zu übertragen.

Das Bezugsrecht der Aktionäre wird insoweit ausgeschlossen, als eigene Aktien gemäß den vorstehenden Ermächtigungen verwendet werden. Darüber hinaus ist der Vorstand ermächtigt, bei einer Veräußerung erworbener eigener Aktien durch Angebot an die Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats den Inhabern bzw. Gläubigern von Schuldverschreibungen mit options- und/oder Wandlungsrechten bzw. entsprechenden Options- und/oder Wandlungspflichten, die von der Gesellschaft oder durch von der Gesellschaft abhängige oder im unmittelbaren oder mittelbaren Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehende Gesellschaften ausgegeben werden, ein Bezugsrecht auf die Aktien in dem Umfang zu gewähren, in dem es ihnen nach Ausübung des options- oder Wandlungsrechts bzw. Erfüllung der Options- oder Wandlungspflicht zustünde; in diesem Umfang wird das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen.

Die United Internet AG, Montabaur, Deutschland, ist zum Stichtag 31. Dezember 2019 mit 75,10 Prozent an der 1&1 Drillisch AG beteiligt. Herr Ralph Dommermuth, Montabaur, Deutschland, hält wiederum bezogen auf das um eigene Anteile der United Internet AG reduzierte Grundkapital mittelbar über Beteiligungsgesellschaften zum 31. Dezember 2019 43,1 Prozent des Grundkapitals der United Internet AG.

6.2. Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 315d HGB i.V.m. § 289f HGB

1&1 Drillisch hat die Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f und § 315d HGB, die auch die Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG enthält, auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.1und1-drillisch.de/corporate-governance - Entsprechenserklärung veröffentlicht. Darüber hinaus erläutern Vorstand und Aufsichtsrat im Corporate-Governance-Bericht des Geschäftsberichts und auf der Internetseite des Unternehmens detailliert die Prinzipien guter, verantwortungsbewusster und wertorientierter Unternehmensführung bei 1&1 Drillisch. Des Weiteren werden die Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat sowie die Zusammensetzung und Arbeitsweise der Ausschüsse beschrieben.

6.3. Nichtfinanzielle Erklärung nach § 289b HGB und § 315c HGB

Die Erklärung der Gesellschaft nach § 289b und § 315c HGB wird unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen auf der Internetseite der 1&1 Drillisch AG unter www.1und1-drillisch. de/corporate-governance -> Nachhaltigkeitsbericht veröffentlicht.

ABHÄNGIGKEITSBERICHT

7. Abhängigkeitsbericht

Der Vorstand erklärt gemäß § 312 AktG, dass die Gesellschaft bei den im Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften und Maßnahmen nach den Umständen, die der Gesellschaft zu dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem das Rechtsgeschäft vorgenommen oder die Maßnahme getroffen oder unterlassen wurde, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten hat oder dadurch, dass die Maßnahme getroffen oder unterlassen wurde, nicht benachteiligt worden ist.

 

Maintal, den 23. März 2020

Der Vorstand

Ralph Dommermuth

Markus Huhn

Alessandro Nava

KONZERNABSCHLUSS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2019

KONZERN-GESAMTERGEBNISRECHNUNG vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019

Anmerkungen 2019 Januar - Dezember
T€
2018 Januar - Dezember
T€
Umsatzerlöse 4 3.674.846 3.634.532 *
Umsatzkosten 5,11,12 -2.574.677 -2.527.734 *
BRUTTOERGEBNIS VOM UMSATZ 1.100.169 1.106.798
Vertriebskosten 6,11,12 -426.467 -399.037
Verwaltungskosten 7,11,12 -92.165 -104.895
Sonstige betriebliche Aufwendungen 8 -3.345 -1.849
Sonstige betriebliche Erträge 9 33.634 51.429
Wertminderungsaufwendungen auf Forderungen und Vertragsvermögenswerte 10 -83.341 -85.219
ERGEBNIS DER BETRIEBLICHEN TÄTIGKEIT 528.485 567.227
Finanzierungsaufwendungen 13 -7.262 -5.277
Finanzerträge 14 1.213 625
ERGEBNIS VOR STEUERN 522.436 562.575
Steueraufwendungen 15 -148.816 -156.543
KONZERNERGEBNIS 373.620 406.032
Ergebnis je Aktie (in €)
- unverwässert 51 2,12 2,30
- verwässert 51 2,12 2,30
Gewichteter Durchschnitt der im Umlauf befindlichen Aktien (in Mio. Stück)
- unverwässert 51 176,27 176,70
- verwässert 51 176,27 176,70
Überleitung zum gesamten Konzernergebnis
KONZERNERGEBNIS 373.620 406.032
Kategorien, die anschließend möglicherweise in den Gewinn oder Verlust umgegliedert werden (netto) 0 0
Kategorien, die nicht anschließend in die Gewinn- und Verlustrechnung umklassifiziert werden (netto) - Nettogewinne oder -verluste aus Eigenkapitalinstrumenten, die als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertet wurden 42 -272 -704
Sonstiges Ergebnis 42 -272 -704
GESAMTES KONZERNERGEBNIS 373.348 405.328

* Anpassung der Vorjahreszahlen; siehe Konzernanhang 4 und 5

KONZERNBILANZ zum 31. Dezember 2019

VERMÖGENSWERTE

Anmerkung 31.12.2019
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31.12.2018
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Kurzfristige Vermögenswerte
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 16 31.785 3.968
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 17 228.261 230.224
Forderungen gegen nahestehende Unternehmen 19 215.329 41.879
Vorräte 20 79.227 89.548
Vertragsvermögenswerte 18 498.111 414.925
Vertragsanbahnungskosten 22 88.942 83.484
Vertragserfüllungskosten 22 60.747 73.686
Abgegrenzte Aufwendungen 21 62.056 42.551
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 23 28.923 45.513
Sonstige nicht-finanzielle Vermögenswerte 24 15.844 38.806
1.309.225 1.064.584
Langfristige Vermögenswerte
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 25 1.678 1.408
Sachanlagen 26 64.496 14.259
Immaterielle Vermögenswerte 27, 28 1.686.027 746.816
Firmenwerte 28 2.932.943 2.932.943
Vertragsvermögenswerte 18 173.747 166.105
Vertragsanbahnungskosten 30 81.985 84.501
Vertragserfüllungskosten 30 43.584 53.690
Abgegrenzte Aufwendungen 29 168.259 182.334
5.152.719 4.182.056
SUMME VERMÖGENSWERTE 6.461.944 5.246.640
SCHULDEN UND EIGENKAPITAL
Anmerkung 31.12.2019
T€
31.12.2018
T€
Kurzfristige Schulden
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 31, 39 266.369 365.202
Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen 32, 39 79.294 129.333
Vertragsverbindlichkeiten 33, 39 40.314 46.106
Sonstige Rückstellungen 35, 39 6.559 8.766
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 36, 39 102.634 39.530
Sonstige nicht-finanzielle Verbindlichkeiten 37, 39 29.256 20.002
Ertragsteuerschulden 34, 39 24.469 37.985
548.895 646.924
Langfristige Schulden
Vertragsverbindlichkeiten 33, 39 4.960 4.543
Sonstige Rückstellungen 35, 39 45.670 67.090
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 38, 39 991.825 128
Latente Steuerschulden 15 229.748 247.880
1.272.203 319.641
SUMME SCHULDEN 1.821.098 966.565
Eigenkapital
Grundkapital 41 193.891 194.000
Kapitalrücklage 42 2.429.876 2.433.531
Kumuliertes Konzernergebnis 2.018.055 1.653.248
Sonstiges Eigenkapital 42 -976 -704
SUMME EIGENKAPITAL 4.640.846 4.280.075
SUMME SCHULDEN UND EIGENKAPITAL 6.461.944 5.246.640

KONZERN-KAPITALFLUSSRECHNUNG vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019

Anmerkungen 2019 Januar - Dezember
T€
2018 Januar - Dezember
T€
ERGEBNIS DER BETRIEBLICHEN GESCHÄFTSTÄTIGKEIT 49
Konzernergebnis 373.620 406.032
Berichtigungen zur Überleitung des Konzernergebnisses zu den Ein- und Auszahlungen
Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen 11 29.091 27.422
Abschreibungen auf im Rahmen von Unternehmenserwerben aktivierte Vermögenswerte 11 125.923 127.274
Personalaufwand aus Mitarbeiterbeteiligungen 40 79 1.357
Veränderungen der Ausgleichsposten für latente Steueransprüche 15 -18.018 -12.378
Korrektur Gewinne/Verluste aus der Veräußerung von Sachanlagen -158 -1.766
Sonstige nicht zahlungswirksame Positionen 0 19
CASHFLOW DER BETRIEBLICHEN TÄTIGKEIT 510.537 547.960
Veränderungen der Vermögenswerte und Schulden
Veränderung der Forderungen und sonstigen Vermögenswerte 41.571 -43.635
Veränderung der Vertragsvermögenswerte -90.828 -241.410
Veränderung der Vorräte 10.321 -43.081
Veränderung der Vertragsanbahnungkosten und Vertragserfüllungskosten 20.104 -16.490
Veränderung der abgegrenzten Aufwendungen -5.430 -130.419
Veränderung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen -98.833 143.952
Veränderung der sonstigen Rückstellungen -23.628 -41.221
Veränderung der Ertragsteuerschulden -13.516 -9.061
Veränderung der sonstigen Verbindlichkeiten 12.273 -3.143
Veränderung der Forderungen/Verbindlichkeiten nahestehende Unternehmen 18.512 1.836
Veränderung der Vertragsverbindlichkeiten -5.376 -9.736
Veränderungen der Vermögenswerte und Schulden, gesamt -134.830 -392.408
Nettoeinzahlungen der betrieblichen Tätigkeit 375.707 155.552
CASHFLOW AUS DEM INVESTITIONSBEREICH 49
Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen -20.452 -15.489
Einzahlungen aus Abgängen von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen 184 2.538
Investitionen in sonstige finanzielle Vermögenswerte -326 -243
Auszahlungen aus der Ausgabe von Darlehen an nahestehende Unternehmen 45 -210.000 0
Rückzahlungen aus sonstigen finanziellen Vermögenswerten 45 33
Auszahlung aus Abgang von Finanzanlagen bzw. aus Entkonsolidierung 0 -8.300
Nettoauszahlungen im Investitionsbereich -230.549 -21.461
CASHFLOW AUS DEM FINANZIERUNGSBEREICH 49
Erwerb eigener Aktien 43 -3.844 -15.352
Dividendenzahlung 52 -8.813 -282.823
Tilgung von Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit dem Erwerb von 5G-Funkspektrum 49 -61.266 0
Tilgung von Leasingverbindlichkeiten und Nutzungsrechten 36, 48 -11.418 -10.529
Auszahlungen aus der Rückzahlung einer Schuldverschreibung 0 -3.100
Einzahlungen aus erhaltenen Darlehen von nahestehenden Unternehmen 0 200.000
Auszahlungen aus der Darlehensrückzahlung an nahestehende Unternehmen 45 -32.000 -168.000
Nettoauszahlungen im Finanzierungsbereich -117.341 -279.804
Nettoanstieg /-rückgang der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 27.817 -145.713
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zu Beginn des Geschäftsjahres 3.968 149.681
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zum Ende der Berichtsperiode 31.785 3.968

KONZERN-EIGENKAPITALVERÄNDERUNGSRECHNUNG im Geschäftsjahr 2019 und 2018

Grundkapital Kapitalrücklage Kumuliertes Konzernergebnis Sonstiges Eigenkapital
Anmerkung 41, 43 42, 43 42
Stückelung T€ T€ T€ T€
Stand am 1. Januar 2018 176.764.649 194.441 2.447.085 1.530.039 0
Konzernergebnis 406.032
Sonstiges Konzernergebnis 0 -704
Gesamtergebnis 406.032 -704
Dividendenzahlungen -282.823
Mitarbeiterbeteiligungsprogramm 1.357
Erwerb von eigenen Anteilen -400.704 -441 -14.911
Stand am 31. Dezember 2018 176.363.945 194.000 2.433.531 1.653.248 -704
Stand am 1. Januar 2019 176.363.945 194.000 2.433.531 1.653.248 -704
Konzernergebnis 373.620
Sonstiges Konzernergebnis -272
Gesamtergebnis 373.620 -272
Dividendenzahlungen 52 -8.813
Mitarbeiterbeteiligungsprogramm 40 79
Erwerb von eigenen Anteilen 43 -99.296 -109 -3.734
Stand am 31. Dezember 2019 176.264.649 193.891 2.429.876 2.018.055 -976
Summe Eigenkapital
T€
Stand am 1. Januar 2018 4.171.565
Konzernergebnis 406.032
Sonstiges Konzernergebnis -704
Gesamtergebnis 405.328
Dividendenzahlungen -282.823
Mitarbeiterbeteiligungsprogramm 1.357
Erwerb von eigenen Anteilen -15.352
Stand am 31. Dezember 2018 4.280.075
Stand am 1. Januar 2019 4.280.075
Konzernergebnis 373.620
Sonstiges Konzernergebnis -272
Gesamtergebnis 373.348
Dividendenzahlungen -8.813
Mitarbeiterbeteiligungsprogramm 79
Erwerb von eigenen Anteilen -3.844
Stand am 31. Dezember 2019 4.640.846

KONZERNANHANG ZUM 31. DEZEMBER 2019

1. Allgemeine Informationen zum Unternehmen und zum Abschluss

Die 1&1 Drillisch Gruppe mit der 1&1 Drillisch Aktiengesellschaft, Maintal, als börsennotiertem Mutterunternehmen (im Folgenden "1&1 Drillisch AG" oder "Gesellschaft" oder zusammen mit ihren Tochterunternehmen "1&1 Drillisch" oder "Konzern") ist ein ausschließlich in Deutschland tätiger Telekommunikationsanbieter. Mit mehr als 14 Millionen Verträgen ist 1&1 Drillisch ein führender Internet-Spezialist und kann über die zum Konzernverbund der United Internet AG gehörigen Schwestergesellschaft 1&1 Versatel GmbH, Düsseldorf, eines der größten Glasfasernetze Deutschlands nutzen. Als virtueller Mobilfunk-Netzbetreiber hat 1&1 Drillisch garantierten Zugriff auf bis zu 30 Prozent der Kapazität des Mobilfunknetzes von Telefónica in Deutschland (sogenannter Mobile Bitstream Access Mobile Virtual Network Operator = MBA MVNO). Außerdem nutzt 1&1 Drillisch Kapazitäten im Mobilfunknetz von Vodafone. Der Konzern bietet im Geschäftsfeld Access festnetz- und mobilfunkbasierte Internetzugangsprodukte an. Hierzu zählen unter anderem kostenpflichtige Festnetz- und Mobile-Access-Produkte inklusive der damit verbundenen Anwendungen wie zum Beispiel Heimvernetzung, Online-Storage, Telefonie, Video-on-Demand oder IPTV.

Die 1&1 Drillisch AG hat ihren Sitz in 63477 Maintal, Wilhelm-Röntgen Straße 1-5, Bundesrepublik Deutschland, und ist beim Amtsgericht Hanau unter HRB 7384 eingetragen.

Der Konzernabschluss der 1&1 Drillisch AG wurde nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, und den nach § 315e Abs. 1 HGB ergänzend zu beachtenden handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt.

Die 1&1 Drillisch wird in den Konzernabschluss der United Internet AG, Montabaur, einbezogen. Der Konzernabschluss wird im deutschen Bundesanzeiger veröffentlicht.

Die Berichtswährung ist Euro (€). Die Angaben im Anhang erfolgen entsprechend der jeweiligen Angabe in Euro (€), Tausend Euro (T€) oder Millionen Euro (Mio. €). Die Erstellung des Konzernabschlusses erfolgt grundsätzlich unter Anwendung des Anschaffungskostenprinzips. Hiervon ausgenommen sind einzelne Finanzinstrumente, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden.

Der Bilanzstichtag ist der 31. Dezember 2019.

Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 27. März 2019 den Konzernabschluss 2018 gebilligt. Der Konzernabschluss 2018 wurde am 15. April 2019 im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Der Konzernabschluss 2019 wurde vom Vorstand der Gesellschaft am 23. März 2020 aufgestellt und im Anschluss an den Aufsichtsrat weitergeleitet. Der Konzernabschluss wird am 24. März 2020 dem Aufsichtsrat zur Billigung vorgelegt. Bis zur Billigung des Konzernabschlusses und Freigabe zur Veröffentlichung durch den Aufsichtsrat könnten sich theoretisch noch Änderungen ergeben. Der Vorstand geht jedoch von einer Billigung des Konzernabschlusses in der vorliegenden Fassung aus. Die Veröffentlichung erfolgt am 26. März 2020.

Anteilsbesitz der 1&1 Drillisch AG gemäß § 313 Abs. 2 HGB

Der Konzern umfasst zum 31. Dezember 2019 folgende Gesellschaften, an denen die 1&1 Drillisch AG unmittelbar oder mittelbar mehrheitlich beteiligt ist.

Name und Sitz der Gesellschaft Kapital-Anteil
%
1&1 Telecommunication SE, Montabaur 100
1&1 Telecom Holding GmbH, Montabaur1 100
1&1 Telecom Sales GmbH, Montabaur1 100
1&1 Telecom Service Montabaur GmbH, Montabaur1 100
1&1 Telecom Service Zweibrücken GmbH, Zweibrücken1 100
1&1 Berlin Telecom Service GmbH, Berlin1 100
1&1 Logistik GmbH, Montabaur1 100
1&1 Telecom GmbH, Montabaur2 100
Drillisch online GmbH, Maintal 100
IQ-optimize Software AG, Maintal 100
Drillisch Netz AG, Krefeld3 100
Drillisch Logistik GmbH, Münster 100
Mobile Ventures GmbH, Maintal3 100

(1) hundertprozentige Tochtergesellschaft der 1&1 Telecommunication SE
(2) hundertprozentige Tochtergesellschaft der 1&1 Telecom Holding GmbH
(3) hundertprozentige Tochtergesellschaft der Drillisch online GmbH

Der Konsolidierungskreis ist im Vergleich zum 31. Dezember 2018 unverändert.

Des Weiteren ist die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar an folgenden Gesellschaften beteiligt, die wegen untergeordneter Bedeutung nicht in den Konzernabschluss einbezogen wurden:

Name und Sitz der Gesellschaft Kapital-Anteil
%
Blitz 17-665 SE, München 100
Blitz 17-666 SE, München 100
CA BG AlphaPi AG, Wien / Österreich 100

Des Weiteren besitzt die 1&1 Drillisch Anteile an folgenden Gesellschaften, die unter den sonstigen langfristigen finanziellen Vermögenswerten ausgewiesen werden:

Name und Sitz der Gesellschaft Kapital-Anteil
%
PipesBox GmbH, Rostock 15
PoSpulse GmbH, Berlin 1
High-Tech Gründerfonds III GmbH & Co. KG, Bonn 1

2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

In diesem Abschnitt werden zunächst sämtliche Rechnungslegungsgrundsätze dargestellt, die einheitlich für die in diesem Konzernabschluss dargestellten Perioden angewendet worden sind. Im Anschluss daran werden die in diesem Abschluss erstmalig angewendeten Rechnungslegungsstandards sowie die kürzlich veröffentlichten, aber noch nicht angewendeten Rechnungslegungsstandards erläutert.

2.1 Erläuterung wesentlicher Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Konsolidierungsgrundsätze

In den Konzernabschluss sind die 1&1 Drillisch AG sowie alle von ihr beherrschten Tochtergesellschaften (Mehrheitsbeteiligungen) einbezogen. Beherrschung (Control) besteht gemäß IFRS 10 dann, wenn ein Investor über die Entscheidungsmacht verfügt, variablen Rückflüssen ausgesetzt ist oder ihm Rechte bezüglich der Rückflüsse zustehen und er infolge der Entscheidungsmacht in der Lage ist, die Höhe der variablen Rückflüsse zu beeinflussen. Die Abschlüsse der Tochterunternehmen werden unter Anwendung einheitlicher Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zum gleichen Bilanzstichtag aufgestellt wie der Abschluss des Mutterunternehmens. Bei Bedarf werden Anpassungen an den Abschlüssen von Tochterunternehmen vorgenommen, um deren Rechnungslegungsmethoden an die des Konzerns anzugleichen.

Alle konzerninternen Vermögenswerte und Schulden, Eigenkapital, Erträge und Aufwendungen sowie Zahlungsströme aus Geschäftsvorfällen, die zwischen Konzernunternehmen stattfinden, werden bei der Konsolidierung vollständig eliminiert.

Die Konsolidierung eines Tochterunternehmens beginnt an dem Tag, an dem der Konzern die Beherrschung über das Tochterunternehmen erlangt. Sie endet, wenn der Konzern die Beherrschung über das Tochterunternehmen verliert. Vermögenswerte, Schulden, Erträge und Aufwendungen eines Tochterunternehmens, das während des Berichtszeitraums erworben oder veräußert wurde, werden ab dem Tag, an dem der Konzern die Beherrschung über das Tochterunternehmen erlangt, bis zu dem Tag, an dem die Beherrschung endet, im Konzernabschluss erfasst.

Mit Verlust des beherrschenden Einflusses wird in der konsolidierten Gesamtergebnisrechnung ein Gewinn oder Verlust aus dem Abgang des Tochterunternehmens in Höhe des Unterschiedsbetrags zwischen (i) dem Erlös aus der Veräußerung des Tochterunternehmens, dem beizulegenden Zeitwert zurückbehaltener Anteile, dem Buchwert der nicht beherrschenden Anteile sowie der kumulierten auf das Tochterunternehmen entfallenden Beträge des sonstigen Konzernergebnisses und (ii) dem Buchwert des abgehenden Nettovermögens des Tochterunternehmens erfasst.

Eine Veränderung der Beteiligungshöhe an einem Tochterunternehmen ohne Verlust der Beherrschung wird als Eigenkapitaltransaktion bilanziert.

Nicht beherrschende Anteile stellen den Anteil des Ergebnisses und des Nettovermögens dar, der nicht den Anteilseignern des Konzerns zuzurechnen ist. Nicht beherrschende Anteile werden in der Konzernbilanz separat ausgewiesen. Der Ausweis in der Konzernbilanz erfolgt innerhalb des Eigenkapitals, getrennt von dem auf die Anteilseigner der 1&1 Drillisch AG entfallenden Eigenkapital. Bei Erwerben von Anteilen ohne beherrschenden Einfluss (Minderheitsanteile) oder Veräußerungen von Anteilen mit beherrschendem Einfluss, ohne dass der beherrschende Einfluss verloren geht, werden die Buchwerte der Anteile mit und ohne beherrschenden Einfluss angepasst, um die Änderung der jeweiligen Beteiligungsquote widerzuspiegeln. Der Betrag, um den die für die Änderung der Beteiligungsquote zu zahlende oder zu erhaltende Gegenleistung den Buchwert des betreffenden Anteils ohne beherrschenden Einfluss übersteigt, ist als Transaktion mit den Gesellschaftern direkt im Eigenkapital zu erfassen.

Erlöse aus Verträgen mit Kunden

Der Bilanzierung von Erlösen aus Verträgen mit Kunden liegen die folgenden fünf Stufen zugrunde:

Identifizierung des Vertrags bzw. der Verträge mit einem Kunden

Identifizierung eigenständiger Leistungsverpflichtungen im Vertrag

Bestimmung des Transaktionspreises

Verteilung des Transaktionspreises auf die Leistungsverpflichtungen

Umsatzrealisierung bei Erfüllung der Leistungsverpflichtungen

Die Umsatzerlöse umfassen im Wesentlichen Umsätze aus der Bereitstellung des Zugangs zu einem Telekommunikationsnetz und deren Abrechnung auf der Basis der bestehenden Kundenverhältnisse (Umsatzerlöse aus Zugangsdienstleistungen) und Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Hardware.

Der Konzern erzielt im Wesentlichen die Umsätze aus der Bereitstellung der Zugangsprodukte sowie aus Leistungen wie Internet- und Mobilfunktelefonie. Der Transaktionspreis besteht dabei aus festen monatlichen Grundgebühren sowie variablen, zusätzlichen Nutzungsentgelten für bestimmte Leistungen (z. B. für Auslands- und Mobilfunkverbindungen, die nicht mit einer Flatrate abgedeckt sind) sowie aus Erlösen aus dem Verkauf von dazugehöriger Hardware.

Der Umsatzrealisierung liegt eine Aufteilung des Transaktionspreises aus dem Kundenvertrag auf Basis der relativen Einzelveräußerungspreise einzelner Leistungsverpflichtungen zugrunde. In der Regel bietet die 1&1 Drillisch Gruppe vergleichbare Tarife jeweils mit und ohne Hardware an. Die Ermittlung des Einzelveräußerungspreises für die Service-Komponente basiert daher in diesen Fällen auf Basis der Tarifkonditionen eines Service-Tarifs ohne Hardware. Im Gegensatz dazu erfolgt die Bestimmung der Einzelveräußerungspreise für die Hardware auf Basis des sog. Adjusted Market Assessment Approach, da nur in sehr geringem Umfang relevante Hardware ohne Mobilfunkvertrag an Kunden veräußert wird.

Der auf dieser Basis allokierte Umsatzanteil für die Hardware wird bei Auslieferung an den Kunden erfasst (zeitpunktbezogene Erlösrealisierung). Er übersteigt in der Regel das an den Kunden fakturierte Entgelt und führt dann zur Erfassung eines Vertragsvermögenswertes. Dieser Vertragsvermögenswert reduziert sich über die Zahlungen des Kunden im Laufe des Vertragszeitraums. Der auf die Service-Komponente entfallende Umsatzanteil wird über die Mindestlaufzeit des Kundenvertrags erfasst (zeitraumbezogene Erlösrealisierung).

Sofern die bei Vertragsabschluss an den Kunden fakturierten Einmalentgelte, wie zum Beispiel Bereitstellungsentgelte oder Aktivierungsgebühren, kein wesentliches Recht (günstige Verlängerungsoption) darstellen, werden diese nicht als separate Leistungsverpflichtung erfasst, sondern als Teil des Transaktionspreises auf die identifizierten Leistungsverpflichtungen allokiert und entsprechend deren Leistungserbringung realisiert. Werden dem Kunden wesentliche Rechte im Rahmen von Optionen zur Nutzung zusätzlicher Güter oder Dienstleistungen eingeräumt, stellen diese eine zusätzliche Leistungsverpflichtung dar, auf welche ein Teil des Transaktionspreises unter Berücksichtigung der erwarteten Inanspruchnahme allokiert wird. Die entsprechenden Erlöse werden dann erfasst, wenn diese zukünftigen Güter oder Dienstleistungen übertragen werden oder wenn die Option ausläuft. Qualifizieren sich Einmalgebühren als günstige Verlängerungsoption, erfolgt insoweit eine Umsatzrealisierung über die erwartete Dauer des Kundenvertrags.

Die 1&1 Drillisch Gruppe gewährt ihren Kunden im Rahmen der Vertragsabschlüsse zeitlich begrenzte monetäre Aktionsrabatte. Diese Rabatte fließen in die Ermittlung des Transaktionspreises ein, werden über den Allokationsmechanismus auf Leistungsverpflichtungen verteilt und mindern so die entsprechenden Umsatzerlöse.

Im Rahmen des 1&1 Prinzips gewährt 1&1 Drillisch ihren Kunden ein freiwilliges, auf 30 Tage begrenztes, Widerrufsrecht. Wenn ein Kunde Gebrauch vom 1&1 Prinzip macht und seinen Vertrag widerruft, so hat er Anspruch auf Erstattung einzelner Transaktionsbestandteile wie fakturierte Einmalentgelte und Grundgebühren. Eventuelle Verbrauchsgebühren sind von dem Erstattungsanspruch ausgeschlossen. Im Gegenzug hat 1&1 Drillisch einen Rückforderungsanspruch aus gelieferter Hardware. Für zu erwartende Kundenstornierungen erfolgt insoweit keine Umsatzrealisierung. Die vom Kunden erhaltenen und zu erstattenden Zahlungen werden als Rückerstattungsverbindlichkeiten passiviert und die aus dem 1&1 Prinzip resultierenden Rückforderungsansprüche aus gelieferter Hardware werden als nicht-finanzielle Vermögenswerte angesetzt.

Bei der Ermittlung des Transaktionspreises hat 1&1 Drillisch die Wesentlichkeit einer Finanzierungskomponente überprüft. Die Analyse der aktuellen Kundenverträge hat ergeben, dass derzeit kein wesentlicher Nutzen anzunehmen ist. Eine Änderung der angenommenen Zinssätze oder der Tarife könnte jedoch zukünftig zu einer wesentlichen Finanzierungskomponente führen. Der Finanzierungseffekt wird daher in einem regelmäßigen Turnus auf Wesentlichkeit überprüft.

Erlöse aus Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen

Erträge aus Dienstleistungen und Umlagen gegenüber der United Internet AG sowie Konzerngesellschaften der United Internet Gruppe, die nicht Bestandteil des Konsolidierungskreises des 1&1 Drillisch AG-Konzerns sind, werden realisiert, sobald die Leistung erbracht ist.

Fremdwährungsumrechnung

Der Konzernabschluss wird in Euro, der funktionalen und der Darstellungswährung der Muttergesellschaft, aufgestellt. Jedes Unternehmen innerhalb des Konzerns legt seine eigene funktionale Währung fest. Die im Abschluss des jeweiligen Unternehmens enthaltenen Posten werden unter Verwendung dieser funktionalen Währung bewertet.

Fremdwährungstransaktionen werden zunächst zu dem am Tag des Geschäftsvorfalls gültigen Kassakurs in die funktionale Währung umgerechnet. Monetäre Vermögenswerte und Schulden in einer Fremdwährung werden zu jedem Stichtag unter Verwendung des Stichtagskurses in die funktionale Währung umgerechnet.

Nicht-monetäre Posten, die zu historischen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten in einer Fremdwährung bewertet wurden, werden mit dem Kurs am Tag des Geschäftsvorfalls umgerechnet. Nicht-monetäre Posten, die mit ihrem beizulegenden Zeitwert in einer Fremdwährung bewertet werden, werden mit dem Kurs umgerechnet, der zum Zeitpunkt der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts gültig war.

Sachanlagen

Sachanlagen werden grundsätzlich zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich kumulierter planmäßiger Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen angesetzt.

Eine Sachanlage wird entweder bei Abgang ausgebucht oder dann, wenn aus der weiteren Nutzung oder Veräußerung des Vermögenswerts kein wirtschaftlicher Nutzen mehr erwartet wird. Die aus dem Abgang des Vermögenswerts resultierenden Gewinne oder Verluste werden erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Die Restwerte, Nutzungsdauern und Abschreibungsmethoden werden am Ende eines jeden Geschäftsjahres überprüft und gegebenenfalls angepasst.

Vermögenswerte des Sachanlagevermögens werden über deren voraussichtliche wirtschaftliche Nutzungsdauer linear abgeschrieben.

Die angesetzten Nutzungsdauern ergeben sich aus der folgenden Übersicht:

Nutzungsdauer in Jahren
Mietereinbauten bis zu 10
Nutzungsrechte an Grundstücken und Bauten bis zu 17
Kraftfahrzeuge 5 bis 6
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 3 bis 19
Nutzungsrechte an Betriebs- und Geschäftsausstattung bis zu 4
Büroeinrichtung bis zu 13
Server 3 bis 5

Für im Rahmen von Unternehmensakquisitionen erworbene Vermögenswerte des Sachanlagevermögens bestimmt sich die jeweils anzuwendende Restnutzungsdauer vor allem auf Basis der vorgenannten Nutzungsdauern sowie der bereits zum Erwerbszeitpunkt verstrichenen Nutzungsdauern.

Die Durchführung von Werthaltigkeitstests sowie die Erfassung von Wertminderungen und Wertaufholungen erfolgt entsprechend der Vorgehensweise für immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer (siehe unten).

Fremdkapitalkosten

Fremdkapitalkosten werden in der Periode als Aufwand erfasst, in der sie angefallen sind, es sei denn, sie stehen im Zusammenhang mit der Herstellung oder dem Erwerb eines "Qualifying Assets". In der Berichtsperiode sowie im Vorjahr waren keine Fremdkapitalkosten zu aktivieren.

Unternehmenszusammenschlüsse und Firmenwert

Unternehmenszusammenschlüsse werden unter Anwendung der Erwerbsmethode bilanziert. Dies beinhaltet die Erfassung aller identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden des erworbenen Geschäftsbetriebs zum beizulegenden Zeitwert.

Ist die erstmalige Bilanzierung eines Unternehmenszusammenschlusses am Ende einer Berichtsperiode noch nicht abgeschlossen, werden für die Posten mit einer derartigen Bilanzierung entsprechend vorläufige Beträge angegeben. Sofern innerhalb des Bewertungszeitraums von höchstens einem Jahr ab dem Erwerbszeitpunkt neue Informationen bekannt werden, die die Verhältnisse zum Erwerbszeitpunkt erhellen, werden die vorläufig angesetzten Beträge korrigiert bzw. zusätzliche Vermögenswerte oder Schulden angesetzt.

Firmenwerte aus Unternehmenszusammenschlüssen werden bei erstmaligem Ansatz zu Anschaffungskosten bewertet, die sich als Überschuss der Anschaffungskosten des Unternehmenserwerbs über die beizulegenden Zeitwerte der erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden bemessen. Nach dem erstmaligen Ansatz wird der Firmenwert zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Wertminderungsaufwendungen bewertet. Firmenwerte werden mindestens einmal jährlich oder dann auf Wertminderung geprüft, wenn Sachverhalte oder Änderungen der Umstände darauf hindeuten, dass der Buchwert gemindert sein könnte.

Zum Zweck der Überprüfung, ob eine Wertminderung vorliegt, muss der Firmenwert, der bei einem Unternehmenszusammenschluss erworben wurde, vom Übernahmetag an jeder der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten des Konzerns, die aus den Synergien des Zusammenschlusses Nutzen ziehen sollen, zugeordnet werden. Dieses gilt unabhängig davon, ob andere Vermögenswerte oder Schulden des Konzerns diesen Einheiten bereits zugewiesen worden sind.

Der Wertminderungsbedarf wird durch den Vergleich von erzielbarem Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, auf die sich der Firmenwert bezieht, mit deren Buchwert ermittelt. Der erzielbare Betrag eines Vermögenswerts bzw. einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit ist der höhere der beiden Beträge aus beizulegendem Zeitwert eines Vermögenswerts oder einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit abzüglich Veräußerungskosten und dem Nutzungswert. Zur Ermittlung des Nutzungswerts werden die erwarteten künftigen Cashflows unter Zugrundelegung eines Abzinsungssatzes vor Steuern, der die aktuellen Markterwartungen hinsichtlich des Zinseffekts und der spezifischen Risiken des Vermögenswerts widerspiegelt, auf ihren Barwert abgezinst. Zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich der Verkaufskosten wird ein angemessenes Bewertungsmodell angewandt. Dieses stützt sich auf DCF-Modelle, Bewertungsmultiplikatoren, Börsenkurse von börsengehandelten Tochterunternehmen oder andere zur Verfügung stehende Indikatoren für den beizulegenden Zeitwert. Übersteigt der Buchwert eines Vermögenswerts bzw. einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit den erzielbaren Betrag, wird der Vermögenswert bzw. die zahlungsmittelgenerierende Einheit als wertgemindert betrachtet und auf den erzielbaren Betrag abgeschrieben. Ein für den Firmenwert erfasster Wertminderungsaufwand darf in den nachfolgenden Berichtsperioden nicht aufgeholt werden. Der Konzern nimmt die jährliche Überprüfung der Firmenwerte auf Werthaltigkeit zum Bilanzstichtag vor.

Immaterielle Vermögenswerte

Der Konzern hat Verfügungsgewalt über einen Vermögenswert, wenn er in der Lage ist, sich den künftigen wirtschaftlichen Nutzen, der aus der zugrunde liegenden Ressource zufließt, zu verschaffen, und er den Zugriff Dritter auf diesen Nutzen beschränken kann. Einzeln erworbene immaterielle Vermögenswerte werden bei der erstmaligen Erfassung zu Anschaffungskosten bewertet. Die Anschaffungskosten von im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbenen immateriellen Vermögenswerten entsprechen ihrem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt. Die immateriellen Vermögenswerte werden in den Folgeperioden mit ihren Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen angesetzt. Kosten für selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte werden mit Ausnahme von aktivierungsfähigen Entwicklungskosten erfolgswirksam in der Periode erfasst, in der sie anfallen.

Entwicklungskosten eines einzelnen Projekts werden nur dann als immaterieller Vermögenswert aktiviert, wenn der Konzern Folgendes nachweisen kann:

Die Fertigstellung des immateriellen Vermögenswerts kann technisch soweit realisiert werden, dass er genutzt oder verkauft werden kann;

1&1 Drillisch beabsichtigt, den immateriellen Vermögenswert fertig zu stellen und ihn zu nutzen oder zu verkaufen;

1&1 Drillisch ist fähig, den immateriellen Vermögenswert zu nutzen oder zu verkaufen;

Die Art und Weise, wie der immaterielle Vermögenswert voraussichtlich einen künftigen wirtschaftlichen Nutzen erzielen wird; 1&1 Drillisch kann u. a. die Existenz eines Markts für die Produkte des immateriellen Vermögenswertes oder für den immateriellen Vermögenswert an sich oder, falls er intern genutzt werden soll, den Nutzen des immateriellen Vermögenswerts nachweisen;

Adäquate technische, finanzielle und sonstige Ressourcen sind verfügbar, sodass die Entwicklung abgeschlossen und der immaterielle Vermögenswert genutzt oder verkauft werden kann;

1&1 Drillisch ist fähig, die dem immateriellen Vermögenswert während seiner Entwicklung zurechenbaren Ausgaben verlässlich zu bewerten.

Es wird zwischen nutzbaren immateriellen Vermögenswerten mit begrenzter und unbestimmter Nutzungsdauer sowie derzeit noch nicht nutzbaren immateriellen Vermögenswerten (Funkspektrum) differenziert.

Immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer werden linear über die wirtschaftliche Nutzungsdauer abgeschrieben und auf eine mögliche Wertminderung überprüft, sofern ein Anhaltspunkt dafür vorliegt, dass der immaterielle Vermögenswert wertgemindert sein könnte. Die Vorgehensweise des Werthaltigkeitstests entspricht dem des Werthaltigkeitstests für den Firmenwert. Die Nutzungsdauer und die Abschreibungsmethode werden im Fall von immateriellen Vermögenswerten mit einer begrenzten Nutzungsdauer mindestens zum Ende eines jeden Geschäftsjahres überprüft. Die erforderlichen Änderungen der Abschreibungsmethode und der Nutzungsdauer werden als Änderungen von Schätzungen behandelt. Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer werden in der Gewinn- und Verlustrechnung unter der Aufwandskategorie erfasst, die der Funktion des immateriellen Vermögenswerts im Unternehmen entspricht.

Die Abschreibung von aktivierten Entwicklungskosten beginnt mit dem Abschluss der Entwicklungsphase und ab dem Zeitpunkt, ab dem der Vermögenswert genutzt werden kann. Sie erfolgt über den Zeitraum, über den künftiger Nutzen zu erwarten ist, und wird in den Umsatzkosten erfasst. Während der Entwicklungsphase wird jährlich ein Werthaltigkeitstest durchgeführt.

Immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer und derzeit noch nicht nutzbare immaterielle Vermögenswerte werden nicht planmäßig abgeschrieben, sondern mindestens einmal jährlich zum Bilanzstichtag auf Ebene des einzelnen Vermögenswerts oder auf der Ebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheit einer Überprüfung auf Werthaltigkeit unterzogen. Die Vorgehensweise entspricht dem des Werthaltigkeitstests für den Firmenwert. Die Nutzungsdauer eines immateriellen Vermögenswerts mit unbestimmter Nutzungsdauer wird einmal jährlich dahingehend überprüft, ob die Einschätzung einer unbestimmten Nutzungsdauer weiterhin gerechtfertigt ist. Ist dies nicht der Fall, wird die Änderung der Einschätzung von einer unbestimmten Nutzungsdauer zur begrenzten Nutzungsdauer auf prospektiver Basis vorgenommen. Die Abschreibung der derzeit noch nicht nutzbaren immateriellen Vermögenswerte (Funkspektrum) beginnt zum Zeitpunkt des tatsächlichen Netzbetriebs.

Die angesetzten Nutzungsdauern ergeben sich aus der folgenden Übersicht:

Nutzungsdauer in Jahren
Markenrechte unbestimmt
Kundenstamm 4 bis 25
Funkspektrum bis zu 21
Sonstige Lizenzen und sonstige Rechte 2 bis 15
Software 2 bis 5
Selbsterstellte immaterielle Vermögenswerte 3

Zu jedem Bilanzstichtag wird zudem eine Überprüfung vorgenommen, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein zuvor erfasster Wertminderungsaufwand nicht mehr länger besteht oder sich verringert hat. Wenn ein solcher Anhaltspunkt vorliegt, nimmt der Konzern eine Schätzung des erzielbaren Betrags vor. Ein zuvor erfasster Wertminderungsaufwand wird nur dann rückgängig gemacht, wenn sich seit der Erfassung des letzten Wertminderungsaufwands eine Änderung in den Schätzungen ergeben hat, die bei der Bestimmung des erzielbaren Betrags herangezogen wurde. Ist dies der Fall, so wird der Buchwert des Vermögenswerts auf seinen erzielbaren Betrag erhöht. Dieser Betrag darf jedoch nicht den Buchwert übersteigen, der sich nach Berücksichtigung der Abschreibungen ergeben würde, wenn in den früheren Jahren kein Wertminderungsaufwand für den Vermögenswert erfasst worden wäre.

Vertragsvermögenswerte

Ein Vertragsvermögenswert ist der Rechtsanspruch des Konzerns auf eine Gegenleistung für von ihm an den Kunden übertragene Güter und Dienstleistungen, sofern dieser Anspruch nicht allein an den Zeitablauf geknüpft ist. Jeder unbedingte Anspruch auf Erhalt einer Gegenleistung wird gesondert als Forderung ausgewiesen. Es wird regelmäßig überprüft, ob ein Vertragsvermögenswert im Wert gemindert ist. Das Vorgehen ist analog zu dem bei finanziellen Vermögenswerten.

Vertragsverbindlichkeiten

Eine Vertragsverbindlichkeit ist die Verpflichtung des Konzerns, einem Kunden Güter oder Dienstleistung zu übertragen, für die er von diesem eine Gegenleistung empfangen (bzw. noch zu empfangen) hat. Erbringt ein Kunde eine Gegenleistung, bevor der Konzern dem Kunden Güter oder Dienstleistungen übertragen hat, wird eine Vertragsverbindlichkeit zum Zeitpunkt der Zahlung erfasst bzw. spätestens zum Zeitpunkt an dem die Zahlung fällig wird. Vertragsverbindlichkeiten werden als Umsatz erfasst, sobald der Konzern die vertraglichen Leistungen erfüllt.

Vertragsanbahnungs- und Vertragserfüllungskosten

Zusätzliche Kosten, die bei der Anbahnung eines Vertrages mit einem Kunden anfallen (z.B. Vertriebsprovisionen), werden aktiviert, wenn der Konzern davon ausgeht, dass er diese Kosten zurückerlangen wird.

Zudem aktiviert der Konzern die bei Erfüllung eines Vertrags mit einem Kunden entstehenden Kosten (z.B. Bereitstellungsentgelte und erwartete Kündigungsentgelte) sofern diese

nicht in den Anwendungsbereich eines anderen Standards als IFRS 15 (z.B. IAS 2 Vorräte, IAS 16 Sachanlagen oder IAS 38 Immaterielle Vermögenswerte) fallen,

mit einem bestehenden oder erwarteten Vertrag zusammenhängen,

zur Schaffung von Ressourcen oder zur Verbesserung von Ressourcen des Unternehmens führen, die künftig zur (fortgesetzten) Erfüllung von Leistungsverpflichtungen genutzt werden, und

ein Ausgleich der Kosten erwartet wird.

Aktivierte Vertragsanbahnungs- und Vertragserfüllungskosten werden planmäßig über die geschätzte Vertragsdauer amortisiert. Der Ansatz in der Bilanz erfolgt unter separaten Positionen. Die Amortisation von Vertragsanbahnungskosten wird in den Vertriebskosten und die Amortisation von Vertragserfüllungskosten wird in den Umsatzkosten ausgewiesen.

Die angesetzten Amortisationsdauern betragen für Vertragsanbahnungskosten 3 bis 4 Jahre und für Vertragserfüllungskosten 1 bis 3 Jahre.

Eine Wertminderung wird vorgenommen, wenn der Buchwert der aktivierten Kosten den verbleibenden Teil der erwarteten Gegenleistung des Kunden für die Lieferung von Gütern oder die Erbringung von Dienstleistungen abzüglich der hierfür noch anfallenden Kosten übersteigt.

Klassifizierung in kurzfristig und langfristig

Der Konzern gliedert seine Vermögenswerte und Schulden in der Bilanz in kurz- und langfristige Vermögenswerte bzw. Schulden. Ein Vermögenswert ist als kurzfristig einzustufen, wenn

die Realisierung des Vermögenswerts innerhalb des normalen Geschäftszyklus erwartet wird oder

der Vermögenswert zum Verkauf oder Verbrauch innerhalb dieses Zeitraums gehalten wird,

der Vermögenswert primär für Handelszwecke gehalten wird,

die Realisierung des Vermögenswerts innerhalb von zwölf Monaten nach dem Abschlussstichtag erwartet wird oder

es sich um Zahlungsmittel oder Zahlungsmitteläquivalente handelt, es sei denn, der Tausch oder die Nutzung des Vermögenswerts zur Erfüllung einer Verpflichtung ist für einen Zeitraum von mindestens zwölf Monaten nach dem Abschlussstichtag eingeschränkt.

Alle anderen Vermögenswerte werden als langfristig eingestuft.

Eine Schuld ist als kurzfristig einzustufen, wenn

die Erfüllung der Schuld innerhalb des normalen Geschäftszyklus erwartet wird,

die Schuld primär für Handelszwecke gehalten wird,

die Erfüllung der Schuld innerhalb von zwölf Monaten nach dem Abschlussstichtag erwartet wird oder

das Unternehmen kein uneingeschränktes Recht zur Verschiebung der Erfüllung der Schuld um mindestens zwölf Monate nach dem Abschlussstichtag hat.

Alle anderen Schulden werden als langfristig eingestuft.

Latente Steuerschulden werden als langfristige Schulden eingestuft.

Bemessung des beizulegenden Zeitwerts

Teilweise werden Vermögenswerte und Schulden entweder bei erstmaliger Erfassung oder auch im Rahmen der Folgebewertung mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet.

Der beizulegende Zeitwert ist der Preis, der in einem geordneten Geschäftsvorfall zwischen Marktteilnehmern am Bemessungsstichtag für den Verkauf eines Vermögenswerts eingenommen bzw. für die Übertragung einer Schuld gezahlt würde. Bei der Bemessung des beizulegenden Zeitwerts wird davon ausgegangen, dass der Geschäftsvorfall, in dessen Rahmen der Verkauf des Vermögenswerts oder die Übertragung der Schuld erfolgt,

entweder auf dem Hauptmarkt für den Vermögenswert oder die Schuld

oder, sofern kein Hauptmarkt vorhanden ist, auf dem vorteilhaftesten Markt für den Vermögenswert bzw. die Schuld getätigt wird.

Der Konzern muss Zugang zum Hauptmarkt oder zum vorteilhaftesten Markt haben.

Der beizulegende Zeitwert eines Vermögenswerts oder einer Schuld bemisst sich anhand der Annahmen, die Marktteilnehmer bei der Preisbildung für den Vermögenswert bzw. die Schuld zugrunde legen würden. Hierbei wird davon ausgegangen, dass die Marktteilnehmer in ihrem besten wirtschaftlichen Interesse handeln.

Bei der Bemessung des beizulegenden Zeitwerts eines nicht-finanziellen Vermögenswerts wird die Fähigkeit des Marktteilnehmers berücksichtigt, durch die höchste und beste Verwendung des Vermögenswerts oder durch dessen Verkauf an einen anderen Marktteilnehmer, der für den Vermögenswert die höchste und beste Verwendung findet, wirtschaftlichen Nutzen zu erzeugen.

Der Konzern wendet Bewertungstechniken an, die unter den jeweiligen Umständen sachgerecht sind und für die ausreichend Daten zur Bemessung des beizulegenden Zeitwerts zur Verfügung stehen. Dabei ist die Verwendung maßgeblicher, beobachtbarer Inputfaktoren möglichst hoch und jene nicht beobachtbarer Inputfaktoren möglichst gering zu halten.

Alle Vermögenswerte und Schulden, für die der beizulegende Zeitwert bestimmt oder im Abschluss ausgewiesen wird, werden in die nachfolgend beschriebene Fair-Value-Hierarchie eingeordnet, basierend auf dem Inputparameter der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich ist:

Stufe 1 - In aktiven Märkten für identische Vermögenswerte oder Schulden notierte (nicht berichtigte) Preise

Stufe 2 - Bewertungsverfahren, bei denen der Inputparameter der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich ist, auf dem Markt direkt oder indirekt beobachtbar ist

Stufe 3 - Bewertungsverfahren, bei denen der Inputparameter der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich ist, auf dem Markt nicht beobachtbar ist.

Bei Vermögenswerten und Schulden, die auf wiederkehrender Basis im Abschluss erfasst werden, bestimmt der Konzern, ob Umgruppierungen zwischen den Stufen der Hierarchie stattgefunden haben, indem er am Ende jeder Berichtsperiode die Klassifizierung (basierend auf dem Inputparameter der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich ist) überprüft.

Um die Angabeanforderungen über die beizulegenden Zeitwerte zu erfüllen, hat der Konzern Gruppen von Vermögenswerten und Schulden auf der Grundlage ihrer Art, ihrer Merkmale und ihrer Risiken sowie der Stufen der oben erläuterten Fair-Value-Hierarchie festgelegt.

Leasingverhältnisse

1&1 Drillisch ist ausschließlich Leasingnehmer. Der Großteil der Leasingverträge im Konzern entfällt auf Anmietung von Gebäuden und Fahrzeugen.

" Leasingverhältnisse (ab 1. Januar 2019)

Seit dem 1. Januar 2019 wendet der Konzern den neuen Standard IFRS 16 Leasingverhältnisse an. Der Konzern beurteilt bei Vertragsbeginn, ob ein Vertrag ein Leasingverhältnis begründet oder beinhaltet. Dies ist der Fall, wenn der Vertrag dazu berechtigt, die Nutzung eines identifizierten Vermögenswerts gegen Zahlung eines Entgelts für einen bestimmten Zeitraum zu kontrollieren.

Der Konzern erfasst und bewertet alle Leasingverhältnisse (mit Ausnahme von kurzfristigen Leasingverhältnissen und Leasingverhältnissen, bei denen der zugrunde liegende Vermögenswert von geringem Wert ist) nach einem einzigen Modell. Der Konzern erfasst Verbindlichkeiten zur Leistung von Leasingzahlungen und Nutzungsrechte für das Recht auf Nutzung des zugrunde liegenden Vermögenswerts.

Ein Vertrag über den Erhalt von Gütern oder Dienstleistungen kann von einer gemeinsamen Vereinbarung im Sinne von IFRS 11 Gemeinsame Vereinbarung oder in deren Namen geschlossen werden. Um zu beurteilen, ob ein solcher Vertrag ein Leasingverhältnis enthält, beurteilt der Konzern demnach, ob die gemeinsame Vereinbarung dazu berechtigt ist, die Nutzung eines identifizierten Vermögenswerts während des gesamten Verwendungszeitraums zu kontrollieren.

Nutzungsrechte

Der Konzern erfasst Nutzungsrechte zum Bereitstellungsdatum (d. h. zu dem Zeitpunkt, an dem der zugrunde liegende Leasinggegenstand zur Nutzung bereitsteht). Nutzungsrechte werden zu Anschaffungskosten abzüglich aller kumulierten Abschreibungen und aller kumulierten Wertminderungsaufwendungen bewertet und um jede Neubewertung der Leasingverbindlichkeiten berichtigt. Die Kosten von Nutzungsrechten beinhalten die erfassten Leasingverbindlichkeiten, die entstandenen anfänglichen direkten Kosten sowie die bei oder vor der Bereitstellung geleisteten Leasingzahlungen abzüglich aller etwaigen erhaltenen Leasinganreize. Der Konzern bestimmt die Laufzeit des Leasingverhältnisses unter Zugrundelegung der unkündbaren Grundlaufzeit des Leasingverhältnisses sowie unter Einbeziehung der Zeiträume, die sich aus einer Option zur Verlängerung des Leasingverhältnisses ergeben, sofern hinreichend sicher ist, dass er diese Option ausüben wird, oder der Zeiträume, die sich aus einer Option zur Kündigung des Leasingverhältnisses ergeben, sofern hinreichend sicher ist, dass er diese Option nicht ausüben wird. Nutzungsrechte werden planmäßig linear über den kürzeren der beiden Zeiträume aus Laufzeit und erwarteter Nutzungsdauer der Leasingverhältnisse wie folgt abgeschrieben:

Grundstücke und Bauten bis zu 17 Jahre

Betriebs- und Geschäftsausstattung bis zu 4 Jahre

Wenn das Eigentum an dem Leasinggegenstand am Ende der Laufzeit des Leasingverhältnisses auf den Konzern übergeht oder in den Kosten die Ausübung einer Kaufoption berücksichtigt ist, werden die Abschreibungen anhand der erwarteten Nutzungsdauer des Leasinggegenstands ermittelt.

Leasingverbindlichkeiten

Am Bereitstellungsdatum erfasst der Konzern die Leasingverbindlichkeiten zum Barwert der über die Laufzeit des Leasingverhältnisses zu leistenden Leasingzahlungen. Die Leasingzahlungen beinhalten feste Zahlungen (einschließlich de facto fester Zahlungen) abzüglich etwaiger zu erhaltender Leasinganreize, variable Leasingzahlungen, die an einen Index oder (Zins-)Satz gekoppelt sind und Beträge, die voraussichtlich im Rahmen von Restwertgarantien entrichtet werden müssen. Die Leasingzahlungen umfassen ferner den Ausübungspreis einer Kaufoption, wenn hinreichend sicher ist, dass der Konzern sie auch tatsächlich wahrnehmen wird, und Strafzahlungen für eine Kündigung des Leasingverhältnisses, wenn in der Laufzeit berücksichtigt ist, dass der Konzern die Kündigungsoption wahrnehmen wird. Zeiträume, die sich aus einer Option zur Verlängerung des Leasingverhältnisses ergeben, sofern hinreichend sicher ist, dass diese Option ausgeübt wird, oder Zeiträume, die sich aus einer Option zur Kündigung des Leasingverhältnisses ergeben, sofern hinreichend sicher ist, dass diese Option nicht ausgeübt wird, werden in die Laufzeit des Leasingverhältnisses einbezogen. Variable Leasingzahlungen, die nicht an einen Index oder (Zins-)Satz gekoppelt sind, werden in der Periode, in der das Ereignis oder die Bedingung, das bzw. die diese Zahlung auslöst, eingetreten ist, aufwandswirksam erfasst.

Bei der Berechnung des Barwerts der Leasingzahlungen verwendet der Konzern seinen Grenzfremdkapitalzinssatz zum Bereitstellungsdatum, da der dem Leasingverhältnis zugrunde liegende Zinssatz nicht ohne weiteres bestimmt werden kann. Nach dem Bereitstellungsdatum wird der Betrag der Leasingverbindlichkeiten erhöht, um dem höheren Zinsaufwand Rechnung zu tragen, und verringert, um den geleisteten Leasingzahlungen Rechnung zu tragen. Zudem wird der Buchwert der Leasingverbindlichkeiten bei Änderungen des Leasingverhältnisses, Änderungen der Laufzeit des Leasingverhältnisses, Änderungen der Leasingzahlungen (z. B. Änderungen künftiger Leasingzahlungen infolge einer Veränderung des zur Bestimmung dieser Zahlungen verwendeten Index oder Zinssatzes) oder bei einer Änderung der Beurteilung einer Kaufoption für den zugrunde liegenden Vermögenswert neu bewertet.

Zur Ermittlung des Grenzfremdkapitalzinssatzes werden Referenzzinssätze für einen Zeitraum von bis zu 17 Jahren aus laufzeitadäquaten risikolosen Zinssätzen abgeleitet.

Kurzfristige Leasingverhältnisse und Leasingverhältnisse, denen ein Vermögenswert von geringem Wert zugrunde liegt

Der Standard sieht zwei Ausnahmen von der Bilanzierung nach IFRS 16 vor - Leasing von geringwertigen Wirtschaftsgütern (z.B. PCs) und kurzfristige Leasingverträge (z.B. Leasingverträge mit einer Laufzeit von 12 Monaten oder weniger). Der Konzern nimmt die im Standard vorgesehenen Befreiungen für Leasingverträge, deren Laufzeit innerhalb von 12 Monaten ab dem Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung endet sowie die Befreiung für Leasingverträge, bei denen der zugrunde liegende Vermögenswert von geringem Wert ist, in Anspruch. Leasingzahlungen für kurzfristige Leasingverhältnisse und für Leasingverhältnisse, denen ein Vermögenswert von geringem Wert zugrunde liegt, werden linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses als Aufwand erfasst.

" Leasingverhältnisse (bis 31. Dezember 2018)

Die Feststellung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis enthält, wird auf Basis des wirtschaftlichen Gehalts der Vereinbarung zum Zeitpunkt des Abschlusses dieser Vereinbarung getroffen und erfordert eine Einschätzung, ob die Erfüllung der vertraglichen Vereinbarung von der Nutzung eines bestimmten Vermögenswerts oder bestimmter Vermögenswerte abhängig ist und ob die Vereinbarung ein Recht auf die Nutzung des Vermögenswerts einräumt.

Finanzierungs-Leasingverhältnisse, bei denen im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Chancen und Risiken am Leasinggegenstand auf den Konzern übertragen werden, führen zur Aktivierung des Leasinggegenstands zum Zeitpunkt des Beginns der Laufzeit des Leasingverhältnisses. Der Leasinggegenstand wird mit seinem beizulegenden Zeitwert oder mit dem Barwert der Mindestleasingzahlungen, sofern dieser Wert niedriger ist, angesetzt. Leasingzahlungen werden derart in Finanzaufwendungen und den Tilgungsanteil der Restschuld aufgeteilt, dass über die Laufzeit des Leasingverhältnisses ein konstanter Zinssatz auf die verbliebene Leasingschuld entsteht. Finanzaufwendungen werden erfolgswirksam erfasst.

Ist der Eigentumsübergang auf den Konzern am Ende der Laufzeit des Leasingverhältnisses nicht hinreichend sicher, so werden die aktivierten Leasingobjekte über den kürzeren der beiden Zeiträume aus erwarteter Nutzungsdauer und Laufzeit des Leasingverhältnisses vollständig abgeschrieben.

Leasingzahlungen für Operating-Leasingverhältnisse werden linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Finanzinstrumente

Ein Finanzinstrument ist ein Vertrag, der bei dem einen Unternehmen zu einem finanziellen Vermögenswert und beim anderen zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument führt.

Finanzielle Vermögenswerte - erstmalige Erfassung und Bewertung

Mit Ausnahme von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die keine signifikante Finanzierungskomponente enthalten oder deren Laufzeit weniger als ein Jahr beträgt, bewertet der Konzern alle finanziellen Vermögenswerte bei ihrer erstmaligen Erfassung mit dem beizulegenden Zeitwert und im Fall eines finanziellen Vermögenswerts, der in der Folge nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet wird, zuzüglich der direkt zurechenbaren Transaktionskosten. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die keine signifikante Finanzierungskomponente enthalten oder deren Laufzeit weniger als ein Jahr beträgt, werden mit dem Transaktionspreis bewertet. In diesem Zusammenhang wird auf die Rechnungslegungsmethoden im Abschnitt Umsatzrealisierung - Erlöse aus Verträgen mit Kunden verwiesen.

Käufe oder Verkäufe finanzieller Vermögenswerte, die die Lieferung der Vermögenswerte innerhalb eines Zeitraums vorsehen, der durch Vorschriften oder Konventionen des jeweiligen Marktes festgelegt wird (marktübliche Käufe), werden am Handelstag erfasst, d. h. am Tag, an dem der Konzern die Verpflichtung zum Kauf oder Verkauf des Vermögenswerts eingegangen ist.

Finanzielle Vermögenswerte - Folgebewertung

Die für Zwecke der Folgebewertung im Rahmen der erstmaligen Erfassung vorzunehmende Klassifizierung finanzieller Vermögenswerte hängt von den Eigenschaften der vertraglichen Cashflows der finanziellen Vermögenswerte und vom Geschäftsmodell des Konzerns zur Steuerung der finanziellen Vermögenswerte ab. Für die Folgebewertung werden finanzielle Vermögenswerte in drei Kategorien klassifiziert:

zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte (Schuldinstrumente) (At Amortized Cost - ac)

erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertete finanzielle Vermögenswerte (Eigenkapitalinstrumente) ohne Umgliederung kumulierter Gewinne und Verluste bei Ausbuchung (At Fair Value through other Comprehensive Income without Recycling to Profit and Loss - fvoci)

erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte (At Fair Value through Profit or Loss - fvtpl)

Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte (Schuldinstrumente)

Der Konzern bewertet finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten, wenn die beiden folgenden Bedingungen erfüllt sind:

Der finanzielle Vermögenswert wird im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Zielsetzung darin besteht, finanzielle Vermögenswerte zur Vereinnahmung der vertraglichen Cashflows zu halten, und

die Vertragsbedingungen des finanziellen Vermögenswerts führen zu festgelegten Zeitpunkten zu Cashflows, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen.

Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte werden in Folgeperioden unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet und sind auf Wertminderungen zu überprüfen. Gewinne und Verluste werden erfolgswirksam erfasst, wenn der Vermögenswert ausgebucht, modifiziert oder wertgemindert wird.

Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertete finanzielle Vermögenswerte (Eigenkapitalinstrumente) ohne Umgliederung kumulierter Gewinne und Verluste bei Ausbuchung

Beim erstmaligen Ansatz kann der Konzern unwiderruflich die Wahl treffen, seine Eigenkapitalinstrumente als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertete Eigenkapitalinstrumente zu klassifizieren, wenn sie die Definition von Eigenkapital nach IAS 32 Finanzinstrumente: Darstellung erfüllen und nicht zu Handelszwecken gehalten werden. Die Klassifizierung erfolgt einzeln für jedes Instrument.

Gewinne und Verluste aus diesen finanziellen Vermögenswerten werden niemals in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert. Dividenden werden in der Gewinn- und Verlustrechnung als sonstiger Ertrag erfasst, wenn der Rechtsanspruch auf Zahlung besteht, es sei denn, durch die Dividenden wird ein Teil der Anschaffungskosten des finanziellen Vermögenswerts zurückerlangt. In diesem Fall werden die Gewinne im sonstigen Ergebnis erfasst. Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertete Eigenkapitalinstrumente werden nicht auf Wertminderung überprüft.

Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte

Die Gruppe der erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte enthält die zu Handelszwecken gehaltenen finanziellen Vermögenswerte, finanzielle Vermögenswerte, die beim erstmaligen Ansatz als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet eingestuft werden, oder finanzielle Vermögenswerte, die zwingend zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten sind. Finanzielle Vermögenswerte werden zwingend als zu Handelszwecken gehalten klassifiziert, wenn sie für Zwecke der Veräußerung oder des Rückkaufs in der nahen Zukunft erworben werden. Derivate, einschließlich getrennt erfasster eingebetteter Derivate, werden ebenfalls als zu Handelszwecken gehalten eingestuft. Auch finanzielle Vermögenswerte mit Cashflows, die nicht ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen darstellen, werden unabhängig vom Geschäftsmodell als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert klassifiziert und entsprechend bewertet. Zudem können Schuldinstrumente beim erstmaligen Ansatz als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet klassifiziert werden, wenn dadurch eine Rechnungslegungsanomalie beseitigt oder signifikant verringert wird.

Ein in einen hybriden Vertrag eingebettetes Derivat mit einer finanziellen oder nicht-finanziellen Verbindlichkeit als Basisvertrag wird vom Basisvertrag getrennt und separat bilanziert, wenn die wirtschaftlichen Merkmale und Risiken des eingebetteten Derivats nicht eng mit dem Basisvertrag verbunden sind, ein eigenständiges Instrument mit den gleichen Bedingungen wie das eingebettete Derivat die Definition eines Derivats erfüllen würde und der hybride Vertrag nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet wird.

Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte werden in der Bilanz zum beizulegenden Zeitwert erfasst, wobei die Änderungen des beizulegenden Zeitwerts saldiert in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst werden. Dividenden aus börsennotierten Eigenkapitalinstrumenten werden ebenfalls als sonstiger Ertrag in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, wenn Rechtsanspruch auf Zahlung besteht.

Ausbuchung von finanziellen Vermögenswerten

Ein finanzieller Vermögenswert (bzw. ein Teil eines finanziellen Vermögenswerts oder ein Teil einer Gruppe ähnlicher finanzieller Vermögenswerte) wird ausgebucht, wenn die vertraglichen Rechte auf den Bezug von Cashflows aus dem finanziellen Vermögenswert erloschen sind. Die im sonstigen Ergebnis erfassten Gewinne und Verluste für erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertete finanzielle Vermögenswerte werden in das kumulierte Ergebnis umgebucht. Bei anteiligem Abgang erfolgt eine anteilige Umbuchung.

Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten

Bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerten wendet der Konzern eine vereinfachte (einstufige) Methode zur Berechnung der erwarteten Kreditverluste an, wobei zu jedem Abschlussstichtag eine Risikovorsorge in Höhe der über die Restlaufzeit erwarteten Kreditverluste erfasst wird.

Die Erwartungsbildung bezüglich künftiger Kreditverluste erfolgt anhand regelmäßiger Überprüfungen sowie Bewertungen im Rahmen der Kreditüberwachung. Aus historischen Daten werden regelmäßig Zusammenhänge zwischen Kreditverlusten und verschiedenen Faktoren (z.B. Zahlungsvereinbarung, Überfälligkeit, Mahnstufe, etc.) abgeleitet. Auf Basis dieser Zusammenhänge, ergänzt um aktuelle Beobachtungen und zukunftsbezogene Annahmen bezüglich des zum Stichtag im Bestand befindlichen Portfolios an Forderungen und Vertragsvermögenswerten, erfolgt eine Schätzung künftiger Kreditverluste.

Der Konzern erfasst bei allen Schuldinstrumenten, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, eine Wertberichtigung für erwartete Kreditverluste. Erwartete Kreditverluste basieren auf der Differenz zwischen den vertraglichen Cashflows, die vertragsgemäß zu zahlen sind, und der Summe der Cashflows, deren Erhalt der Konzern erwartet, abgezinst mit einem Näherungswert des ursprünglichen Effektivzinssatzes. Die erwarteten Cashflows beinhalten die Cashflows aus dem Verkauf der gehaltenen Sicherheiten oder anderer Kreditbesicherungen, die wesentlicher Bestandteil der Vertragsbedingungen sind. Erwartete Kreditverluste werden in zwei Schritten erfasst. Für Finanzinstrumente, deren Ausfallrisiko sich seit dem erstmaligen Ansatz nicht signifikant erhöht hat, wird eine Risikovorsorge in Höhe der erwarteten Kreditverluste erfasst, die auf einem Ausfallereignis innerhalb der nächsten zwölf Monate beruhen. Für Finanzinstrumente, deren Ausfallrisiko sich seit dem erstmaligen Ansatz signifikant erhöht hat, wird eine Risikovorsorge in Höhe der über die Restlaufzeit erwarteten Kreditverluste erfasst, unabhängig davon, wann das Ausfallereignis eintritt.

Das operative Geschäft des Konzerns liegt im Wesentlichen im Massenkundengeschäft. Ausfallrisiken wird somit mittels Einzelwertberichtigungen und pauschalierten Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Die Einzelwertberichtigung überfälliger Forderungen erfolgt im Wesentlichen in Abhängigkeit der Altersstruktur der Forderungen mit unterschiedlichen Bewertungsabschlägen, die im Wesentlichen aus den Erfolgsquoten der mit dem Einzug überfälliger Forderungen beauftragten Inkassobüros sowie Rücklastschriftanalysen abgeleitet werden. Die Altersstruktur der Forderungen ist in der Anhangangabe 17 ersichtlich. Alle Forderungen, die mehr als 365 Tage überfällig sind, werden zwischen 95 Prozent und 100 Prozent einzelwertberichtigt. Die Ausbuchung vollständig wertberichtigter Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erfolgt 180 Tage nach Inkassoübergabe, sofern keine positive Rückmeldung von Seiten des Inkassounternehmens erfolgt und auch kein unerwarteter Zahlungseingang des Kunden auf eine wertberichtigte Forderung eingeht, oder bei Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit des Kunden vor oder nach Übergabe zu den Inkassobüros.

Weitere Einzelheiten zur Wertminderung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerten sind in den folgenden Anhangangaben enthalten:

Wesentliche Ermessensentscheidungen und Schätzungen (Anhangangabe 3)

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (Anhangangabe 17)

Vertragsvermögenswerte (Anhangangabe 18)

Zielsetzung und Methoden des Finanzrisikomanagements (Anhangangabe 46)

Finanzielle Verbindlichkeiten - Erstmaliger Ansatz und Bewertung

Finanzielle Verbindlichkeiten werden beim erstmaligen Ansatz als finanzielle Verbindlichkeiten, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, oder als zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten klassifiziert.

Sämtliche finanzielle Verbindlichkeiten werden beim erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert bewertet, im Fall von zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Verbindlichkeiten abzüglich der direkt zurechenbaren Transaktionskosten.

Finanzielle Verbindlichkeiten - Folgebewertung

Die Folgebewertung finanzieller Verbindlichkeiten hängt von deren Klassifizierung ab:

Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten

Diese Kategorie umfasst vom Konzern abgeschlossene derivative Finanzinstrumente. Getrennt erfasste eingebettete Derivate werden ebenfalls als zu Handelszwecken gehalten eingestuft. Gewinne oder Verluste aus finanziellen Verbindlichkeiten, die zu Handelszwecken gehalten werden, werden erfolgswirksam erfasst.

Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten

Nach der erstmaligen Erfassung erfolgt die Bewertung der als zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet klassifizierten finanziellen Verbindlichkeiten unter Anwendung der Effektivzinsmethode. Die fortgeführten Anschaffungskosten werden unter Berücksichtigung von Agien und Disagien sowie von Gebühren oder Kosten berechnet, die einen integralen Bestandteil des Effektivzinssatzes darstellen. Die Amortisation mittels der Effektivzinsmethode ist in der Gewinn- und Verlustrechnung als Teil der Finanzierungsaufwendungen enthalten.

Finanzielle Verbindlichkeiten - Ausbuchung

Eine finanzielle Verbindlichkeit wird ausgebucht, wenn die ihr zugrunde liegende Verpflichtung erfüllt, aufgehoben oder erloschen ist. Wird eine bestehende finanzielle Verbindlichkeit durch eine andere finanzielle Verbindlichkeit desselben Kreditgebers mit substanziell anderen Vertragsbedingungen ausgetauscht oder werden die Bedingungen einer bestehenden Verbindlichkeit wesentlich geändert, so wird ein solcher Austausch oder eine solche Änderung als Ausbuchung der ursprünglichen Verbindlichkeit und Ansatz einer neuen Verbindlichkeit behandelt. Die Differenz zwischen den jeweiligen Buchwerten wird erfolgswirksam erfasst. Wird der Austausch oder die Änderung nicht wie eine Tilgung erfasst, so führen gegebenenfalls angefallene Kosten oder Gebühren zu einer Anpassung des Buchwerts der Verbindlichkeit und werden über die Restlaufzeit der geänderten Verbindlichkeit amortisiert.

Saldierung von Finanzinstrumenten

Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden saldiert und der Nettobetrag in der Konzernbilanz ausgewiesen, wenn zum gegenwärtigen Zeitpunkt ein Rechtsanspruch besteht, die erfassten Beträge miteinander zu verrechnen, und beabsichtigt ist, den Ausgleich auf Nettobasis herbeizuführen oder gleichzeitig mit der Realisierung des betreffenden Vermögenswerts die dazugehörige Verbindlichkeit abzulösen.

Vorräte

Vorräte sind mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert bewertet. Der Nettoveräußerungswert ist der geschätzte Verkaufserlös abzüglich der geschätzten notwendigen Vertriebskosten. Zur Berücksichtigung von Bestandsrisiken werden angemessene Wertberichtigungen für Überbestände vorgenommen.

Die Bewertung fußt dabei unter anderem auch auf zeitabhängigen Gängigkeitsabschlägen. Sowohl die Höhe, als auch die zeitliche Verteilung der Abschläge stellen eine bestmögliche Schätzung des Nettoveräußerungswerts dar und sind daher mit Schätzungsunsicherheiten behaftet. Beim Anzeichen für einen gesunkenen Nettoveräußerungserlös werden die Vorratsbestände durch entsprechende Wertminderungsaufwendungen korrigiert.

Eigene Anteile

Eigene Anteile werden vom Eigenkapital abgezogen. Der Kauf, der Verkauf, die Ausgabe oder die Einziehung von eigenen Anteilen wird nicht erfolgswirksam erfasst.

Der Konzern nutzt die folgende Verwendungsreihenfolge:

In Höhe des Nennbetrags erfolgt die Erfassung der Einziehung immer zu Lasten des Grundkapitals.

Der den Nennbetrag übersteigende Betrag wird zunächst bis in Höhe des Wertbeitrags aus Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen (SAR und Wandelschuldverschreibungen) gegen die Kapitalrücklage ausgebucht.

Ein den Wertbeitrag aus Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen übersteigender Betrag wird gegen das kumulierte Konzernergebnis ausgebucht.

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente bestehen aus Bankguthaben, sonstigen Geldanlagen, Schecks und Kassenbeständen, die allesamt einen hohen Liquiditätsgrad und eine - gerechnet vom Erwerbszeitpunkt - Restlaufzeit von unter 3 Monaten aufweisen. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente werden zu Anschaffungskosten bewertet.

Pensionen und andere Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Die Zahlungen für beitragsorientierte Versorgungspläne werden mit Gehaltszahlung an den Arbeitnehmer als Aufwand erfasst.

Rückstellungen

Eine Rückstellung wird dann angesetzt, wenn der Konzern eine gegenwärtige (gesetzliche oder faktische) Verpflichtung aufgrund eines vergangenen Ereignisses hat, der Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen zur Erfüllung der Verpflichtung wahrscheinlich und eine verlässliche Schätzung der Höhe der Verpflichtung möglich ist. Sofern der Konzern für eine passivierte Rückstellung zumindest teilweise eine Rückerstattung erwartet (wie z. B. bei einem Versicherungsvertrag), wird die Erstattung als gesonderter Vermögenswert erfasst, sofern der Zufluss der Erstattung so gut wie sicher ist. Der Aufwand aus der Bildung einer Rückstellung wird in der Gewinn- und Verlustrechnung abzüglich der Erstattung ausgewiesen. Ist der aus der Diskontierung resultierende Zinseffekt wesentlich, werden Rückstellungen zu einem Zinssatz vor Steuern abgezinst, der - sofern im Einzelfall erforderlich - die für die Schuld spezifischen Risiken widerspiegelt. Im Falle einer Abzinsung wird die durch Zeitablauf bedingte Erhöhung der Rückstellungen als Finanzaufwand erfasst.

Langfristige Anreizkomponente

Die variablen Bezüge des Vorstands und weiterer leitender Mitarbeiter enthalten eine langfristige Anreizkomponente, die im Geschäftsjahr 2020 zur Auszahlung kommt. Auf Basis des beizulegenden Zeitwerts wurde eine Rückstellung erfasst.

Aktienbasierte Vergütung

Als Entlohnung für die geleistete Arbeit erhalten Mitarbeiter des Konzerns teilweise eine aktienbasierte Vergütung in Form von Eigenkapitalinstrumenten und in Form der Gewährung von Wertsteigerungsrechten, die nach Wahl des Konzerns in bar oder durch Eigenkapitalinstrumente ausgeglichen werden können.

Transaktionen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente

Die Kosten aus der Gewährung der Eigenkapitalinstrumente werden mit dem beizulegenden Zeitwert dieser Eigenkapitalinstrumente zum Zeitpunkt ihrer Gewährung bemessen. Der beizulegende Zeitwert wird unter Anwendung eines geeigneten Optionspreismodells ermittelt. Mit dem zugehörigen Bewertungsverfahren wird die Wertkomponente im Zusagezeitpunkt auch für die Folgebewertung bis zum Ende der Laufzeit festgelegt. Umgekehrt ist zu jedem Bewertungsstichtag eine Neueinschätzung des zu erwartenden Ausübungsvolumens vorzunehmen mit der Folge einer entsprechenden Anpassung des Zuführungsbetrags unter Berücksichtigung der bislang schon erfolgten Zuführung. Notwendige Anpassungsbuchungen sind jeweils in der Periode vorzunehmen, in der neue Informationen über das Ausübungsvolumen bekannt werden. Die Erfassung von aus der Gewährung der Eigenkapitalinstrumente resultierenden Aufwendungen und die korrespondierende Erhöhung des Eigenkapitals erfolgt über den Zeitraum, in dem die Ausübungs- bzw. Leistungsbedingungen erfüllt werden müssen (sog. Erdienungszeitraum). Dieser Zeitraum endet am Tag der ersten Ausübungsmöglichkeit, d. h. dem Zeitpunkt, an dem der betreffende Mitarbeiter unwiderruflich bezugsberechtigt wird. Die an jedem Bilanzstichtag bis zum Zeitpunkt der ersten Ausübungsmöglichkeit ausgewiesenen kumulierten Aufwendungen aus der Gewährung der Eigenkapitalinstrumente reflektieren den bereits abgelaufenen Teil des Erdienungszeitraums sowie die Anzahl der Eigenkapitalinstrumente, die nach bestmöglicher Schätzung des Konzerns mit Ablauf des Erdienungszeitraums tatsächlich ausübbar werden. Der im Periodenergebnis erfasste Ertrag oder Aufwand entspricht der Entwicklung der zu Beginn und am Ende des Berichtszeitraums erfassten kumulierten Aufwendungen. Für Vergütungsrechte, die nicht ausübbar werden, wird kein Aufwand erfasst.

Transaktionen mit Barausgleich

Für den beizulegenden Zeitwert von Transaktionen mit Barausgleich wird eine Schuld erfasst. Der beizulegende Zeitwert wird bei der erstmaligen Erfassung sowie zu jedem Abschlussstichtag und am Erfüllungstag bewertet. Die Rückstellungen für beide Programme ergeben sich zum jeweiligen Bewertungsstichtag aus der Multiplikation der Anzahl der gewährten Zusagen aus dem SAR- bzw. MAP-Programm mit dem beizulegenden Zeitwert zum Bewertungsstichtag unter Berücksichtigung des durch den Mitarbeiter bereits erdienten Anteils. Der Bewertungsstichtag entspricht dem jeweiligen Abschlussstichtag. Die Ermittlung des Fair Values erfolgt mittels finanzmathematischer Modelle bzw. optionspreismodelle. Wesentliche Parameter sind insbesondere der Aktienkurs am Bewertungsstichtag, der Ausübungspreis, die voraussichtliche Optionslaufzeit, Volatilität, Ausübungsverhalten und Dividendenrendite.

Ergebnis je Aktie

Das "unverwässerte" Ergebnis je Aktie (Basic Earnings per Share) wird berechnet, indem das den Inhabern von Namensaktien zuzurechnende Ergebnis durch den für den Zeitraum gewogenen Durchschnitt der Aktien geteilt wird.

Das "verwässerte" Ergebnis je Aktie (Diluted Earnings per Share) wird ähnlich dem Ergebnis je Aktie ermittelt, mit der Ausnahme, dass die durchschnittliche Anzahl der ausgegebenen Aktien um den Anteil erhöht wird, der sich ergeben hätte, wenn die aus dem ausgegebenen Mitarbeiterbeteiligungsprogramm resultierenden ausübbaren Bezugsrechte ausgeübt worden wären.

Finanzerträge

Zinserträge werden erfasst, wenn die Zinsen entstanden sind (unter Verwendung des Effektivzinssatzes, d.h. des Kalkulationszinssatzes, mit dem geschätzte künftige Zahlungsmittelzuflüsse über die erwartete Laufzeit des Finanzinstruments auf den Nettobuchwert des finanziellen Vermögenswerts abgezinst werden).

Tatsächliche und latente Steuern

Der Steueraufwand einer Periode setzt sich zusammen aus tatsächlichen Steuern und latenten Steuern. Steuern werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, es sei denn, sie beziehen sich auf Transaktionen, die im sonstigen Ergebnis oder direkt im Eigenkapital erfasst werden. In diesen Fällen werden die Steuern entsprechend im sonstigen Ergebnis oder direkt im Eigenkapital erfasst.

Tatsächliche Steuern werden mit dem Betrag bemessen, in dessen Höhe eine Erstattung von der Steuerbehörde bzw. eine Zahlung an die Steuerbehörde erwartet wird. Der Berechnung des Betrags werden die Steuersätze und Steuergesetze zugrunde gelegt, die zum Bilanzstichtag gelten.

Die Bildung latenter Steuern erfolgt unter Anwendung der Verbindlichkeitsmethode auf zum Bilanzstichtag bestehende temporäre Differenzen zwischen dem Wertansatz eines Vermögenswerts bzw. einer Schuld in der Bilanz und dem steuerlichen Wertansatz.

Latente Steuerschulden werden für alle zu versteuernden temporären Differenzen erfasst, mit Ausnahme

der latenten Steuerschuld aus dem erstmaligen Ansatz eines Firmenwerts oder eines Vermögenswerts oder einer Schuld bei einem Geschäftsvorfall, der kein Unternehmenszusammenschluss ist und der zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls weder das Periodenergebnis nach IFRS noch das zu versteuernde Ergebnis beeinflusst, und

der latenten Steuerschuld aus zu versteuernden temporären Differenzen, die im Zusammenhang mit Beteiligungen an Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen und Anteilen an Joint Ventures stehen, wenn der zeitliche Verlauf der Umkehrung der temporären Differenzen gesteuert werden kann und es wahrscheinlich ist, dass sich die temporären Unterschiede in absehbarer Zeit nicht umkehren werden.

Latente Steueransprüche werden für alle abzugsfähigen temporären Unterschiede, noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge und nicht genutzten Steuergutschriften in dem Maße erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, gegen das die abzugsfähigen temporären Differenzen und die noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge und Steuergutschriften verwendet werden können, mit Ausnahme von

latenten Steueransprüchen aus abzugsfähigen temporären Differenzen, die aus dem erstmaligen Ansatz eines Vermögenswerts oder einer Schuld bei einem Geschäftsvorfall entstehen, der kein Unternehmenszusammenschluss ist und der zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls weder das Periodenergebnis nach IFRS noch das zu versteuernde Ergebnis beeinflusst, und

latenten Steueransprüchen aus zu versteuernden temporären Differenzen, die im Zusammenhang mit Beteiligungen an Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen und Anteilen an Joint Ventures stehen, wenn es wahrscheinlich ist, dass sich die temporären Unterschiede in absehbarer Zeit nicht umkehren werden und kein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das die temporären Differenzen verwendet werden können.

Der Buchwert der latenten Steueransprüche wird an jedem Bilanzstichtag überprüft und in dem Umfang reduziert, in dem es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass ein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das der latente Steueranspruch zumindest teilweise verwendet werden kann. Nicht angesetzte latente Steueransprüche werden an jedem Bilanzstichtag überprüft und in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich geworden ist, dass ein künftig zu versteuerndes Ergebnis die Realisierung des latenten Steueranspruchs ermöglicht.

Latente Steueransprüche und -schulden werden anhand der Steuersätze bemessen, deren Gültigkeit für die Periode, in der ein Vermögenswert realisiert wird oder eine Schuld erfüllt wird, erwartet wird. Dabei werden die Steuersätze (und Steuergesetze) zugrunde gelegt, die zum Bilanzstichtag gelten.

Latente Steueransprüche und latente Steuerschulden werden miteinander verrechnet, wenn der Konzern einen einklagbaren Anspruch zur Aufrechnung der tatsächlichen Steuererstattungsansprüche gegen tatsächliche Steuerschulden hat und diese sich auf Ertragsteuern des gleichen Steuersubjekts beziehen, die von der gleichen Steuerbehörde erhoben werden.

Zusammenfassung der Bewertungsgrundsätze

Die Bewertungsgrundsätze des Konzerns stellen sich - soweit keine Wertminderungen vorliegen - zusammengefasst und vereinfachend im Wesentlichen wie folgt dar:

Bilanzposten Bewertung
VERMÖGENSWERTE
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente Zu fortgeführten Anschaffungskosten
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Zu fortgeführten Anschaffungskosten
Forderungen gegen nahestehende Unternehmen Zu fortgeführten Anschaffungskosten
Vorräte Niedrigerer Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert
Vertragsvermögenswerte Zu fortgeführten Anschaffungskosten
Vertragsanbahnungskosten Zu fortgeführten Anschaffungskosten
Vertragserfüllungskosten Zu fortgeführten Anschaffungskosten
Abgegrenzte Aufwendungen Zu fortgeführten Anschaffungskosten
Sonstige finanzielle Vermögenswerte Zu fortgeführten Anschaffungskosten bzw. erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis ohne Umgliederung kumulierter Gewinne und Verluste bei Ausbuchung
Sonstige nicht-finanzielle Vermögenswerte Zu fortgeführten Anschaffungskosten
Sachanlagen Zu fortgeführten Anschaffungskosten
Immaterielle Vermögenswerte
mit bestimmter Nutzungsdauer Zu fortgeführten Anschaffungskosten
mit unbestimmter Nutzungsdauer Impairment-only-Ansatz
noch nicht nutzbar Impairment-only-Ansatz
Latente Steueransprüche Undiskontierte Bewertung mit den Steuersätzen, die in der Periode gültig sind, in der ein Vermögenswert realisiert oder eine Schuld erfüllt wird
SCHULDEN
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Zu fortgeführten Anschaffungskosten
Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen Zu fortgeführten Anschaffungskosten
Vertragsverbindlichkeiten Zu fortgeführten Anschaffungskosten
Sonstige Rückstellungen Erwarteter diskonierter Betrag der zum Abfluss von Ressourcen führen wird
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten Zu fortgeführten Anschaffungskosten
Sonstige nicht-finanzielle Verbindlichkeiten Zu fortgeführten Anschaffungskosten
Ertragsteuerschulden Erwartete Zahlung an Steuerbehörden, welche auf Steuersätzen basiert, die am Abschlussstichtag gelten oder in Kürze gelten werden
Latente Steuerschulden Undiskontierte Bewertung mit den Steuersätzen, die in der Periode gültig sind, in der ein Vermögenswert realisiert oder eine Schuld erfüllt wird

Grundlagen der Rechnungslegung

Die Konzern-Gesamtergebnisrechnung ist nach dem Umsatzkostenverfahren gegliedert. Die Aufstellung des Konzernabschlusses erfordert Schätzungen. Des Weiteren macht die Anwendung der unternehmensweiten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Wertungen des Managements erforderlich. Bereiche mit höheren Beurteilungsspielräumen oder höherer Komplexität oder Bereiche, in denen Annahmen und Schätzungen von entscheidender Bedeutung für den Konzernabschluss sind, sind in Abschnitt 3 erläutert.

2.2 Auswirkungen neuer bzw. geänderter IFRS

Im Geschäftsjahr 2019 waren folgende durch das IASB geänderte bzw. neu herausgegebene Standards und Interpretationen verpflichtend anzuwenden:

Standard Anwendungspflicht für Geschäftsjahre beginnend ab Übernahme durch EU Kommission
IFRS 16 Leasingverhältnisse 01.01.2019 Ja
IFRS 9 Änderung: Vorfälligkeitsregelungen mit negativer Ausgleichsleistung 01.01.2019 Ja
IFRIC 23 Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung 01.01.2019 Ja
IAS 19 Änderung: Planänderungen, Kürzung oder Abgeltung 01.01.2019 Ja
IAS 28 Klarstellung zu IAS 28 Langfristige Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures 01.01.2019 Ja
IFRS 3 und 11, IAS 12, IAS 23 Jährliches Änderungsverfahren 2015-2017 01.01.2019 Ja

Leasingverhältnisse

Die wesentlichen Auswirkungen aus der erstmaligen Anwendung des IFRS 16 ergeben sich aus der Verpflichtung des Leasingnehmers, alle Leasingverträge innerhalb der Bilanz zu zeigen.

IFRS 16 wurde im Januar 2016 veröffentlicht und ersetzt "IAS 17 Leasingverhältnisse", "IFRIC 4 Feststellung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis enthält", "SIC-15 Operating-Leasingverhältnisse - Anreize" und "SIC-27 Beurteilung des wirtschaftlichen Gehalts von Transaktionen in der rechtlichen Form von Leasingverhältnissen". IFRS 16 legt die Grundsätze für den Ansatz und die Bewertung, Darstellung und Offenlegung von Leasingverträgen fest und verpflichtet die Leasingnehmer künftig alle Leasingverträge innerhalb der Bilanz zu zeigen. Danach wird für die Dauer des Leasingverhältnisses ein Vermögenswert aktiviert, der das Recht zur Nutzung des zugrunde liegenden Vermögenswertes darstellt (Nutzungsrecht). Gleichzeitig erfolgt die Passivierung einer Verbindlichkeit in Höhe der künftigen Leasingzahlungen vermindert um den Zinsanteil (d.h. die Leasingverbindlichkeit). In der Folgeperiode erfolgt eine aufwandswirksame Anpassung der Leasingverbindlichkeit aufgrund von Zinsen und ein Abschreibungsaufwand für das Nutzungsrecht.

Der Leasingnehmer ist auch verpflichtet, die Leasingverbindlichkeit bei Eintritt bestimmter Ereignisse neu zu bewerten (z.B. Änderung der Laufzeit des Leasingverhältnisses, Änderung der zukünftigen Leasingzahlungen infolge einer Änderung eines Index oder eines Satzes, der zur Bewertung der Verbindlichkeiten bzw. Zahlungen verwendet wird). Der Leasingnehmer wird in der Regel den Betrag der Neubewertung der Leasingverbindlichkeit als Anpassung des Nutzungsrechts erfassen.

Der Standard sieht zwei Ausnahmen von der Bilanzierung nach IFRS 16 vor - Leasing von geringwertigen Wirtschaftsgütern (z.B. PCs) und kurzfristige Leasingverträge (z.B. Leasingverträge mit einer Laufzeit von 12 Monaten oder weniger). IFRS 16 gilt erstmals für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen.

1&1 Drillisch ist ausschließlich Leasingnehmer. Der Großteil der Leasingverträge im Konzern entfällt auf Anmietung von Gebäuden und Fahrzeugen. Bei den Gebäuden können verschiedene Mietobjekte / Leasinggegenstände wie beispielsweise Flächen (Büroflächen, Lagerflächen oder Parkflächen, etc.) als Vertragsgegenstand (d.h. zur Anmietung durch 1&1 Drillisch) aufgeführt sein.

1&1 Drillisch hat sich für die modifiziert retrospektive Erstanwendungsmethode entschieden. Bei der modifizierten retrospektiven Anwendung werden Leasingverhältnisse erstmals zum 1. Januar 2019 erfasst, ohne Anpassung der Vorjahreswerte. Der Konzern hat sich für die Anwendung des praktischen Behelfs für den Übergang entschieden. Danach muss er zum 1. Januar 2019 nicht erneut beurteilen, ob ein Vertrag ein Leasingverhältnis begründet oder beinhaltet. Stattdessen hat der Konzern den Standard nur auf solche Verträge angewendet, die er zuvor unter Anwendung von IAS 17 und IFRIC 4 zum Erstanwendungszeitpunkt als Leasingverhältnis eingestuft hat. Darüber hinaus wird das Wahlrecht ausgeübt, bei erstmaliger Anwendung den Vermögenswert für das gewährte Nutzungsrecht in Höhe des Werts der dazugehörigen Leasingverbindlichkeit, der um den Betrag der für dieses Leasingverhältnis im Voraus geleisteten oder abgegrenzten Leasingzahlungen berichtigt wird und in der dem Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung unmittelbar vorausgehenden Bilanz ausgewiesen war, anzusetzen.

Der Konzern nimmt die im Standard vorgesehenen Befreiungen für Leasingverträge, deren Laufzeit innerhalb von 12 Monaten ab dem Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung endet sowie die Befreiung für Leasingverträge, bei denen der zugrunde liegende Vermögenswert von geringem Wert ist, in Anspruch. Im Zusammenhang mit der Bestimmung der Laufzeit von Leasingverhältnissen werden teilweise nachträglich erlangte bessere Erkenntnisse berücksichtigt, wenn das für die Ausübung von Verlängerungs- oder Kündigungsoptionen zu einer besseren Schätzung führt.

Die Anwendung der neuen Vorschrift führte in der Konzernbilanz von 1&1 Drillisch zu einem Anstieg des Anlagevermögens (Nutzungsrechte) und gleichzeitig zu einem Anstieg der Finanzverbindlichkeiten (aufgrund der Zahlungsverpflichtungen). In der Gewinn- und Verlustrechnung führte dies zu einer Reduzierung der Mietaufwendungen, höheren Abschreibungen sowie Zinsaufwendungen.

Die Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten wurden in der Bilanz nicht gesondert ausgewiesen, sondern den Sachanlagen bzw. den sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten zugeordnet. Zum 01. Januar 2019 wurden folgende Nutzungsrechte identifiziert und angesetzt:

Buchwert zum 01.01.2019
T€
Sachanlagen
Nutzungsrechte an
- Grundstücken und Bauten 25.166
- Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.689
Summe Nutzungsrechte an Sachanlagen 26.855
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten
Leasingverbindlichkeiten
- Kurzfristige Leasingverbindlichkeiten 4.467
- davon aus Finanzierungsleasing nach IAS 17 267
- Langfristige Leasingverbindlichkeiten 22.388
Summe Leasingverbindlichkeiten 26.855

Die Überleitung der Operating Leasingverpflichtungen zum 31. Dezember 2018 (weitere Informationen: Angabe 54 im Geschäftsbericht 2018 "Angaben zu Leasingverhältnissen, sonstigen finanziellen Verpflichtungen, Haftungsverhältnissen und Eventualschulden"), abgezinst mit den entsprechenden Grenzfremdkapitalzinssätzen und dem Eröffnungsbilanzwert der Leasingverbindlichkeiten zum 1. Januar 2019 ergibt sich wie folgt:

01.01.2019
T€
Operating-Lease: Mindestleasingzahlungen (nominal) gesamt 31.12.2018 23.888
Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing nach IAS 17 - 31.12.2018 267
Nicht aktivierte kurzfristige Leasingverhältnisse und Leasingverhältnisse über geringwertige Vermögenswerte -287
In der Leasingverbindlichkeit enthaltene Zahlungen für optionale Verlängerungszeiträume, die nicht in den Operating-Lease Mindestleasingzahlungen zum 31.12.2018 enthalten waren 4.448
abzgl. Diskontierungseffekt -1.461
Finanzierungsverbindlichkeit IFRS 16 - 01.01.2019 26.855

Für die Bewertung der Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten wird der Grenzfremdkapitalzinssatz herangezogen. Zur Ermittlung des Grenzfremdkapitalzinssatzes werden Referenzzinssätze für einen Zeitraum von bis zu 17 Jahren aus laufzeitadäquaten risikolosen Zinssätzen abgeleitet.

Die Abzinsung zum 1. Januar 2019 wurde unter Verwendung des gewichteten durchschnittlichen Grenzfremdkapitalzinssatzes von 1 Prozent vorgenommen.

Seit der erstmaligen Anwendung von IFRS 16 sind bis zum 31. Dezember 2019 Nutzungsrechte in Höhe von 28.600 T€ zugegangen. Diese unterteilen sich in Grundstücke und Bauten (26.048 T€) sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung (2.552 T€). Zu weiteren Informationen wird auf Anhangangabe 48 "Angaben zu Leasingverhältnissen" verwiesen.

Im Geschäftsjahr 2019 waren zudem folgende durch das IASB geänderte bzw. neu herausgegebene Standards und Interpretationen verpflichtend anzuwenden:

" Änderungen an IFRS 9: Vorfälligkeitsregelungen mit negativer Ausgleichsleistung

Gemäß IFRS 9 kann ein Schuldinstrument zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertet werden, wenn die vertraglich vereinbarten Cashflows ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen (sog. SPPI-Kriterium) und das Schuldinstrument im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten wird, das dieser Einstufung entspricht. Die Änderungen an IFRS 9 stellen klar, dass ein finanzieller Vermögenswert das SPPI-Kriterium ungeachtet dessen erfüllt, welches Ereignis oder welcher Umstand die vorzeitige Beendigung des Vertrags bewirkt und welche Vertragspartei das angemessene Entgelt für die vorzeitige Beendigung des Vertrags zahlt oder erhält. Diese Änderungen hatten keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss.

" IFRIC Interpretation 23: Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung

Die Interpretation ist auf die Bilanzierung von Ertragsteuern nach IAS 12 Ertragsteuern anzuwenden, wenn Unsicherheiten bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung bestehen. Sie gilt nicht für Steuern oder Abgaben, die nicht in den Anwendungsbereich von IAS 12 fallen, und enthält keine Bestimmungen zu Zinsen und Säumniszuschlägen in Verbindung mit unsicheren steuerlichen Behandlungen. Die Interpretation hat keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss.

" Änderungen an IAS 19: Plananpassungen, Plankürzungen oder Planabgeltungen

Die Änderungen an IAS 19 betreffen die Bilanzierung von Plananpassungen, -kürzungen oder -abgeltungen, die während einer Berichtsperiode vorgenommen werden. Danach hat ein Unternehmen nach einer im Verlauf eines Geschäftsjahres erfolgten Plananpassung, -kürzung oder -abgeltung Folgendes zu ermitteln. Diese Änderungen hatten keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss.

" Änderungen an IAS 28: Langfristige Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen

Die Änderungen konkretisieren, dass ein Unternehmen IFRS 9 auf langfristige Anteile an einem assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen anzuwenden hat, auf die die Equity-Methode nicht angewendet wird, die jedoch de facto Teil der Nettoinvestition in das assoziierte Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen sind (langfristige Anteile). Diese Klarstellung ist relevant, da sie impliziert, dass das in IFRS 9 vorgesehene Modell in Bezug auf erwartete Kreditverluste auf solche langfristige Anteile anwendbar ist. Die Änderungen präzisieren weiterhin, dass ein Unternehmen bei Anwendung von IFRS 9 keine Verluste des assoziierten Unternehmens oder Gemeinschaftsunternehmens oder Wertminderungsverluste aus der Nettoinvestition berücksichtigt, die als Anpassungen der Nettoinvestition in das assoziierte Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen erfasst werden, die sich aus der Anwendung von IAS 28 Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen ergeben. Diese Änderungen hatten keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss, da der Konzern keine langfristigen Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen hält.

" Jährliches Verbesserungsverfahren (2015-2017)

Klarstellungen an IFRS 3, IFRS 11, IAS 12 und IAS 23. Die Klarstellungen haben keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss.

Aus den weiteren Änderungen der IFRS ergeben sich für den vorliegenden Abschluss keine wesentlichen Auswirkungen.

2.3 Bereits veröffentlichte, aber noch nicht anzuwendende Rechnungslegungsstandards

Neben den vorgenannten, verpflichtend anzuwendenden IFRS wurden vom IASB noch weitere IFRS und IFRIC veröffentlicht, die das Endorsement der EU bereits teilweise durchlaufen haben, aber erst zu einem späteren Zeitpunkt verpflichtend anzuwenden sind. Die 1&1 Drillisch AG wird diese Standards voraussichtlich erst zum Zeitpunkt der verpflichtenden Anwendung im Konzernabschluss umsetzen.

Standard Anwendungspflicht für Geschäftsjahre beginnend ab Übernahme durch EU Kommission
Rahmenkonzept Überarbeitetes Rahmenkonzept 01.01.2020 Nein
IFRS 3 Änderung: Definition eines Geschäftsbetriebs 01.01.2020 Nein
IAS 1, IAS 8 Änderung: Definition von Wesentlichkeit 01.01.2020 Nein
IFRS 9, IAS 39, IFRS 7 Reform der Referenzzinssätze 01.01.2020 Nein
IFRS 17 Bilanzierung von Versicherungsverträgen 01.01.2021 Nein

Aus den weiteren Änderungen der IFRS werden keine wesentlichen Auswirkungen erwartet.

3. Wesentliche Ermessensentscheidungen und Schätzungen

Bei der Erstellung des Konzernabschlusses werden Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen vom Management getroffen, die sich auf die Höhe der zum Stichtag ausgewiesenen Erträge, Aufwendungen, Vermögenswerte und Schulden sowie den Ausweis von Eventualschulden auswirken. Durch die mit diesen Annahmen und Schätzungen verbundene Unsicherheit könnten jedoch Ergebnisse entstehen, die in der Zukunft zu erheblichen Anpassungen des Buchwerts der betroffenen Vermögenswerte oder Schulden führen.

Schätzungen und Annahmen

Die wichtigsten zukunftsbezogenen Annahmen sowie sonstige am Stichtag bestehende wesentliche Quellen von Schätzungsunsicherheiten, aufgrund derer ein beträchtliches Risiko besteht, dass innerhalb des nächsten Geschäftsjahres eine wesentliche Anpassung der Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden erforderlich sein wird, werden nachstehend erläutert.

Umsatzrealisierung

Die Bestimmung der Einzelveräußerungspreise für die Hardware erfolgt auf Basis des sog. Adjusted Market Assessment Approach, welcher eine Schätzung der relevanten Marktpreise für die Hardware erforderlich macht. Änderungen dieser Schätzungen können die Allokation des Transaktionsentgelts auf die einzelnen Leistungsverpflichtungen beeinflussen und somit auch Auswirkung auf die Höhe und den zeitlichen Verlauf der Umsatzrealisierung haben.

Darüber hinaus werden im Rahmen der Anwendung des Portfolioansatzes verschiedene weitere Annahmen und Schätzungen getroffen, die auf Erfahrungen aus der Vergangenheit und auf vorliegende Erkenntnisse zum Zeitpunkt des Abschlussstichtages beruhen. Änderungen dieser Annahmen und Schätzungen können sich in ihrer Gesamtheit ebenfalls wesentlich auf die Höhe und den zeitlichen Verlauf der Umsatzrealisierung auswirken. Zu weiteren Informationen wird auf Anhangangabe 2.1 sowie 4 verwiesen.

Kosten der Vertragserfüllung und der Vertragsanbahnung

Die Ermittlung der geschätzten Amortisationsdauern für die Vertragskosten basiert auf Erfahrungswerten und ist mit wesentlichen Unsicherheiten, insbesondere bezüglich unvorhergesehener Kunden- oder Technologieentwicklung, behaftet. Eine Änderung der geschätzten Amortisationsdauern beeinflusst den zeitlichen Verlauf der Aufwandserfassung. Der Buchwert der aktivierten Vertragsanbahnungskosten beträgt zum 31. Dezember 2019 170.927 T€ (Vorjahr: 167.985 T€). Der Buchwert der aktivierten Vertragserfüllungskosten beträgt zum 31. Dezember 2019 104.331 T€ (Vorjahr: 127.376 T€). Zu weiteren Informationen wird auf Anhangangabe 22 sowie 30 verwiesen.

Wertminderung von nicht-finanziellen Vermögenswerten

Der Konzern überprüft den Firmenwert und andere immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer sowie solche, die derzeit noch nicht nutzbar sind, mindestens einmal jährlich sowie bei Vorliegen entsprechender Anhaltspunkte auf mögliche Wertminderung. Hierbei wird der erzielbare Betrag der entsprechenden zahlungsmittelgenerierenden Einheit, der der Firmenwert bzw. die immateriellen Vermögenswerte zugeordnet sind, entweder als "Nutzungswert" oder als beizulegender Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten ermittelt.

Zur Schätzung des Nutzungswerts oder des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten muss das Management die voraussichtlichen künftigen Cashflows des Vermögenswerts oder der zahlungsmittelgenerierenden Einheit schätzen und einen angemessenen Abzinsungssatz wählen, um den Barwert dieser Cashflows zu ermitteln. Für weitere Einzelheiten, einschließlich einer Sensitivitätsanalyse der wesentlichen Annahmen, wird auf die Anhangangabe 28 verwiesen.

Zu den wesentlichen Annahmen des Managements im Hinblick auf die Bestimmung des erzielbaren Betrags der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten gehören Annahmen bezüglich der Umsatzentwicklung, Margenentwicklung und des Diskontierungszinssatzes.

Der Buchwert des Firmenwertes beträgt zum 31. Dezember 2019 2.932.943 T€ (Vorjahr: 2.932.943 T€). Der Buchwert der immateriellen Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer beträgt wie im Vorjahr 56.300 T€. Der Buchwert der immateriellen Vermögenswerte, die derzeit noch nicht nutzbar sind, beträgt 1.070.187 T€ (Vorjahr: 0 T€). Zu weiteren Informationen wird auf Anhangangabe 28 verwiesen.

Aktienbasierte Vergütung

Der Aufwand aus der Gewährung von Eigenkapitalinstrumenten an Mitarbeiter wird im Konzern mit dem beizulegenden Zeitwert dieser Eigenkapitalinstrumente zum Zeitpunkt ihrer Gewährung bewertet. Zur Schätzung des beizulegenden Zeitwerts muss für die Gewährung von Eigenkapitalinstrumenten ein geeignetes Bewertungsverfahren bestimmt werden; dieses ist abhängig von den Vertragsbedingungen. Es ist weiterhin die Bestimmung geeigneter in dieses Bewertungsverfahren einfließender Daten, darunter insbesondere die voraussichtliche Optionslaufzeit, Volatilität, Ausübungsverhalten und Dividendenrendite sowie entsprechende Annahmen erforderlich.

Im Geschäftsjahr sind Erträge aus aktienbasierter Vergütung (Stock Appreciation Rights und Stock Appreciation Rights Drillisch) in Höhe von 277 T€ (Vorjahr: 2.660 T€ Aufwendungen) entstanden. Zu weiteren Informationen wird auf Anhangangabe 40 verwiesen.

Steuern

Unsicherheiten bestehen hinsichtlich der Auslegung komplexer steuerrechtlicher Vorschriften sowie der Höhe und des Entstehungszeitpunkts künftig zu versteuernder Ergebnisse. Es ist möglich, dass Abweichungen zwischen den tatsächlichen Ergebnissen und den getroffenen Annahmen bzw. künftige Änderungen solcher Annahmen in Zukunft Anpassungen des bereits erfassten Steuerertrags und Steueraufwands erfordern. Der Konzern bildet, basierend auf vernünftigen Schätzungen, Rückstellungen für mögliche Auswirkungen steuerlicher Außenprüfungen.

Der Konzern muss bestimmen, ob er jede unsichere steuerliche Behandlung separat oder gemeinsam mit einer oder mehreren anderen unsicheren steuerlichen Behandlungen beurteilt. Dabei wählt er die Methode, die sich besser für die Vorhersage der Auflösung der Unsicherheit eignet. Der Konzern trifft bei der Identifizierung von Unsicherheiten bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung in erheblichem Umfang Ermessensentscheidungen.

Die Höhe solcher Rückstellungen basiert auf verschiedenen Faktoren, wie beispielsweise der Erfahrung aus früheren steuerlichen Außenprüfungen und unterschiedlichen Auslegungen der steuerrechtlichen Vorschriften durch das steuerpflichtige Unternehmen und die zuständige Steuerbehörde.

Der Buchwert der Ertragsteuerschulden beträgt zum 31. Dezember 2019 24.469 T€ (Vorjahr: 37.985 T€) und betrifft im Wesentlichen die laufenden Steuern für das Geschäftsjahr 2019. Zu weiteren Informationen wird auf Anhangangabe 34 verwiesen.

Leasingverhältnisse - Bestimmung der Laufzeit von Leasingverhältnissen mit Verlängerungs- und Kündigungsoptionen und Schätzung des Grenzfremdkapitalzinssatzes

Der Konzern bestimmt die Laufzeit des Leasingverhältnisses unter Zugrundelegung der unkündbaren Grundlaufzeit des Leasingverhältnisses sowie unter Einbeziehung der Zeiträume, die sich aus einer Option zur Verlängerung des Leasingverhältnisses ergeben, sofern hinreichend sicher ist, dass er diese Option ausüben wird, oder der Zeiträume, die sich aus einer Option zur Kündigung des Leasingverhältnisses ergeben, sofern hinreichend sicher ist, dass er diese Option nicht ausüben wird.

Der Konzern hat den Verlängerungszeitraum in der Laufzeit von Leasingverträgen für Gebäuden mit kürzeren unkündbaren Laufzeiten berücksichtigt. Der Konzern übt seine Option zur Verlängerung dieser Leasingverhältnisse üblicherweise aus, da es sich um Verwaltungsgebäude des Konzerns handelt.

Der Konzern kann den dem Leasingverhältnis zugrunde liegenden Zinssatz nicht ohne Weiteres bestimmen. Daher verwendet er zur Bewertung von Leasingverbindlichkeiten seinen Grenzfremdkapitalzinssatz. Der Konzern schätzt den Grenzfremdkapitalzinssatz anhand beobachtbarer Inputfaktoren (z. B. Marktzinssätze), sofern diese verfügbar sind, und muss bestimmte unternehmensspezifische Schätzungen vornehmen (z. B. Einzelbonitätsbewertung des Tochterunternehmens). Zu weiteren Informationen wird auf Anhangangabe 2.2 sowie 48 verwiesen.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerte

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerte werden in der Bilanz abzüglich der vorgenommenen Wertberichtigungen ausgewiesen. Die Wertberichtigung erfolgt auf der Grundlage von erwarteten Kreditverlusten anhand regelmäßiger Überprüfungen sowie Bewertungen im Rahmen der Kreditüberwachung. Die hierzu getroffenen Annahmen über das Zahlungsverhalten und die Bonität der Kunden unterliegen wesentlichen Unsicherheiten. Der Buchwert der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beträgt zum 31. Dezember 2019 228.261 T€ (Vorjahr: 230.224 T€). Der Buchwert der Vertragsvermögenswerte beträgt zum 31. Dezember 2019 671.858 T€ (Vorjahr: 581.030 T€). Zu weiteren Informationen wird auf Anhangangabe 17 sowie 18 verwiesen.

Vorräte

Vorräte sind mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert bewertet. Der Nettoveräußerungswert ist der geschätzte Verkaufserlös abzüglich der erwarteten notwendigen Kosten bis zum Veräußerungszeitpunkt. Die Bewertung fußt dabei unter anderem auch auf Gängigkeitsabschlägen. Die Höhe der Abschläge stellt eine bestmögliche Schätzung des Nettoveräußerungswerts dar und ist daher mit Schätzungsunsicherheiten behaftet.

Die Buchwerte der Vorräte zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2019 betragen 79.227 T€ (Vorjahr: 89.548 T€). Zu weiteren Informationen wird auf Anhangangabe 20 verwiesen.

Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte

Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte werden beim erstmaligen Ansatz zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer werden nach erstmaligem Ansatz linear über die angenommene wirtschaftliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Die angenommenen Nutzungsdauern basieren auf Erfahrungswerten und sind mit wesentlichen Unsicherheiten, insbesondere bezüglich unvorhergesehener technologischer Entwicklung, behaftet. Bei der Festlegung des Zeitpunkts der Aktivierung und des Abschreibungsbeginns für das 5G-Funkspektrum wurden Ermessensentscheidungen getroffen.

Der Buchwert der Sachanlagen (inkl. Nutzungsrechte) und immateriellen Vermögenswerte ohne Firmenwerte beträgt zum 31. Dezember 2019 1.750.523 T€ (Vorjahr: 761.075 T€). Zu weiteren Informationen wird auf Anhangangabe 26 sowie 27 verwiesen.

Rückstellungen

Eine Rückstellung wird dann gebildet, wenn der Konzern eine rechtliche oder faktische Verpflichtung aufgrund eines vergangenen Ereignisses hat, der Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen zur Erfüllung der Verpflichtung wahrscheinlich und eine verlässliche Schätzung der Höhe der Verpflichtung möglich ist. Solche Schätzungen unterliegen wesentlichen Unsicherheiten.

Der Buchwert der sonstigen Rückstellungen beträgt zum 31. Dezember 2019 52.229 T€ (Vorjahr: 75.856 T€). Zu weiteren Informationen wird auf Anhangangabe 35 verwiesen.

Erläuterungen zur Gesamtergebnisrechnung

Die Vergleichbarkeit ist wegen Erstanwendung des Rechnungslegungsstandards IFRS 16 "Leasingverhältnisse", der seit dem 1. Januar 2019 verpflichtend anzuwenden ist, eingeschränkt. Die Vorjahreszahlen wurden nicht angepasst. Für nähere Informationen verweisen wir auf die Anhangangabe 2.2 "Auswirkungen neuer bzw. geänderter IFRS".

4. Umsatzerlöse / Segmentberichterstattung

Segmentberichterstattung

Nach IFRS 8 basiert die Identifikation von berichtspflichtigen operativen Segmenten auf dem sogenannten Managementansatz. Danach erfolgt die externe Berichterstattung auf Basis der konzerninternen Organisations- und Managementstruktur sowie der internen Finanzberichterstattung an das oberste Führungsgremium (Chief Operating Decision Maker). In der 1&1 Drillisch Gruppe ist der Vorstand der 1&1 Drillisch AG für die Bewertung und Steuerung des Geschäftserfolgs der Segmente verantwortlich.

Die Unternehmenssteuerung und Konzernberichterstattung erfolgt über die Segmente "Access", "5G" und "Sonstiges" (bisher 2 Berichtssegmente: "Access" und "Sonstiges"). Im Zuge des Erwerbs der 5G Frequenzen und dem damit einhergehenden, geplanten Aufbau eines eigenen Mobilfunknetzes werden seit dem ersten Halbjahr 2019 die im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung der 5G-Frequenzauktion sowie die zukünftig aus dem Auf- und Ausbau sowie dem Betrieb eines eigenen 5G Mobilfunknetzes resultierenden Aufwendungen und Erträge als separates Segment ausgewiesen und an den CODM berichtet.

Im Segment "Access" werden Umsätze durch das Angebot von Zugangsleistungen zu Telekommunikationsnetzen, einmalige Bereitstellungsentgelte sowie den Verkauf von Endgeräten und Zubehör generiert. Die Umsätze enthalten monatliche Leistungsentgelte, Entgelte für Sondermerkmale sowie Verbindungs- und Roaming-Entgelte. Umsätze werden auf Basis in Anspruch genommener Nutzungseinheiten und vertraglicher Entgelte abzüglich Gutschriften und Anpassungen aufgrund von Preisnachlässen realisiert. Der aus dem Verkauf von Hardware und Zubehör generierte Umsatz und die damit verbundenen Aufwendungen werden realisiert, sobald die Produkte geliefert und vom Kunden abgenommen wurden.

Das Monitoring des Firmenwertes in Höhe von 2.932.943 T€ (Vorjahr: 2.932.943 T€) erfolgt durch den CODM auf Ebene des Berichtssegments "Access".

Im Segment "5G" werden die im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung der 5G-Frequenzauktion sowie die zukünftig aus dem Auf- und Ausbau sowie dem Betrieb eines eigenen 5G-Mobilfunknetzes resultierenden Aufwendungen und Erträge ausgewiesen. Im Geschäftsjahr 2019 wurden keine Umsatzerlöse im Segment 5G realisiert.

Im Segment "Sonstiges" werden Umsätze durch das Angebot von individuellen Software-Lösungen, Wartungs- und Support-Leistungen sowie im geringen Maße durch das Angebot von Mobilfunkdienstleistungen generiert. Umsätze aus Software-Lösungen, Umsätze aus Wartungs- und Support-Leistungen basieren auf vertraglichen Regelungen. Umsatz und die damit verbundenen Aufwendungen werden realisiert, sobald die oben genannten Leistungen erbracht und vom Kunden abgenommen wurden.

Die Steuerung durch den Vorstand der 1&1 Drillisch AG erfolgt überwiegend auf Basis von Ergebniskennzahlen. Dabei misst der Vorstand der 1&1 Drillisch AG den Erfolg des Segments "Access" primär anhand der Umsatzerlöse, des Segmentrohertrags auf Basis des Segmentmaterialaufwands, der Teilnehmerzahlen und des bereinigten Ergebnisses vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (bereinigtes EBITDA), die auf Basis von IFRS-Rechnungslegungsmethoden ermittelt werden (IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind). Die Ermittlung des Segmentmaterialaufwands erfolgt auf Basis von Gesamtkostenverfahren. Dabei werden die Vertriebsprovisionen und somit auch die Vertragsanbahnungskosten nach IFRS 15 unter Segmentmaterialaufwand bzw. Aufwand für bezogene Leistungen ausgewiesen. Transaktionen zwischen den Segmenten werden zu Marktpreisen berechnet.

Die Segmentberichterstattung der 1&1 Drillisch stellt sich für das Geschäftsjahr 2019 wie folgt dar:

Access
T€
5G
T€
Sonstiges
T€
Konsolidierung
T€
2019 Gesamt
T€
Umsätze mit Dritten 3.674.731 0 115 0 3.674.846
Innenumsätze 8 0 12.360 -12.368 0
SEGMENTUMSÄTZE 3.674.739 0 12.475 -12.368 3.674.846
Materialaufwand fremde Dritte -2.480.817 0 -19 0 -2.480.836
Materialaufwand aus Innenbeziehungen 0 0 -7 7 0
SEGMENTMATERIALAUFWAND -2.480.817 0 -26 7 -2.480.836
SEGMENTROHERTRAG 1.193.922 0 12.449 -12.361 1.194.010
SEGMENT EBITDA 688.988 -5.677 4.057 -3.869 683.499
KUNDENVERTRÄGE (IN MIO.) 14,33 - - - 14,33

Die Segmentumsatzerlöse umfassen auch bestimmte Erlöse zwischen den Segmenten, jedoch ohne konzerninterne Umlagen und Weiterbelastungen. Sämtliche Umsätze wurden im Inland erzielt.

Die Segmentberichterstattung der 1&1 Drillisch stellt sich für das Geschäftsjahr 2018 wie folgt dar:

Access
T€
Sonstiges
T€
Konsolidierung
T€
2018 Gesamt
T€
Umsätze mit Dritten 3.634.291 241 0 3.634.532
Innenumsätze 0 11.488 -11.488 0
SEGMENTUMSÄTZE 3.634.291 11.729 -11.488 3.634.532
Materialaufwand fremde Dritte -2.429.499 -24 0 -2.429.523
Materialaufwand aus Innenbeziehungen -4 -11 15 0
SEGMENTMATERIALAUFWAND -2.429.503 -35 15 -2.429.523
SEGMENTROHERTRAG 1.204.788 11.694 -11.473 1.205.009
SEGMENT EBITDA 726.098 2.580 -6.754 721.924
KUNDENVERTRÄGE (IN MIO.) 13,54 - - 13,54

Im Zuge der fortschreitenden Integrationsmaßnahmen in der 1&1 Drillisch Gruppe im Geschäftsjahr 2019 wurde der Umsatzausweis bei einer 1&1 Drillisch Tochter, bei der umsatzmindernde Effekte, die bislang als Umsatzkosten ausgewiesen wurden, im vierten Quartal 2019 auf einen konzerneinheitlichen Ausweis hin angepasst. Zur besseren Vergleichbarkeit wurden auch die Umsatzerlöse und Umsatzkosten des Geschäftsjahres 2018 angepasst. Durch diese Anpassung reduzierten sich die ausgewiesenen Umsatzerlöse sowie die Umsatzkosten des Vorjahres im Segment "Access" sowie auf Konzernebene um jeweils 27,9 Millionen Euro. Hierbei handelt es sich um eine reine Umgliederung zwischen diesen beiden Posten der Gesamtergebnisrechnung. Die Anpassung hat keine Auswirkungen auf die Ergebniskennzahlen (EBITDA und EBIT) des Segments und des Konzerns.

Die Überleitung der Summe der Segmentergebnisse (EBITDA) auf das Ergebnis vor Ertragsteuern ergibt sich wie folgt:

2019
T€
2018
T€
Summe Segmentergebnisse (EBITDA) 683.499 721.924
Abschreibungen -155.014 -154.696
Betriebsergebnis 528.485 567.227
Finanzergebnis -6.049 -4.652
ERGEBNIS VOR ERTRAGSTEUERN 522.436 562.575

Aus der Kundenstruktur hat sich in den Berichtsjahren keine wesentliche Konzentration auf einzelne Kunden ergeben. In der 1&1 Drillisch Gruppe wurden mit keinem Kunden mehr als 10 Prozent der gesamten externen Umsatzerlöse generiert.

Zusätzliche Angaben zu Umsatzerlösen

Die Umsatzerlöse des Konzerns teilen sich wie folgt auf:

2019
Mio. €
2018 *
Mio. €
Service-Umsätze 2.943,0 2.854,4
Hardware- und Sonstiger Umsatz 731,9 780,1
GESAMT 3.674,9 3.634,5

* Die Service-Umsätze des Jahres 2018 wurden um 27,9 Millionen Euro vermindert; Zu weiteren Informationen wird auf die Segmentberichterstattung verwiesen.

In der Berichtsperiode weist der Konzern Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerten aus Verträgen mit Kunden aus. Der Ausweis erfolgt brutto unter den Wertminderungsaufwendungen auf Forderungen und Vertragsvermögenswerte und beläuft sich auf 83.341 T€ (Vorjahr: 85.219 T€).

Die Vertragssalden haben sich im Geschäftsjahr 2019 wie nachfolgend dargestellt entwickelt:

31.12.2019
T€
31.12.2018
T€
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (Anhangangabe 17) 228.261 230.224
Vertragsvermögenswerte (Anhangangabe 18) 671.858 581.030
Vertragsverbindlichkeiten (Anhangangabe 33) 45.274 50.649

Im Geschäftsjahr 2019 wurden 17.515 T€ (Vorjahr: 27.041 T€) als Umsatzerlöse realisiert, die in den Vertragsverbindlichkeiten zu Beginn des Geschäftsjahres enthalten waren.

Der Gesamtbetrag des Transaktionspreises, der zum Ende der Berichtsperiode nicht erfüllten Leistungsverpflichtungen beträgt zum 31. Dezember 2019 1.177.144 T€ (Vorjahr: 1.124.699 T€). Dabei wurden die Vertragsverlängerungen nicht mit berücksichtigt und Vertragslaufzeiten von weniger als einem Jahr sind gem. IFRS 15.121 nicht enthalten. Die folgende Tabelle zeigt die Zeitbänder, wann mit einer Realisierung der zum Stichtag bestehenden Transaktionspreise aus noch nicht erfüllten oder teilweise unerfüllten Leistungsverpflichtungen zu rechnen ist:

31. Dezember 2019
T€

2020 2021 >2022 Summe
887.640 289.504 0 1.177.144

31. Dezember 2018
T€

2019 2020 >2021 Summe
829.687 295.012 0 1.124.699

Die dargestellten Transaktionspreise beziehen sich auf unerfüllte Leistungsverpflichtungen aus Verträgen mit Kunden mit einer ursprünglichen Vertragslaufzeit von mehr als 12 Monaten. Sie beziehen sich auf Dienstleistungskomponenten mit zeitraumbezogener Umsatzrealisierung und auf Verträge, für die ein Einmalentgelt fakturiert wurde und welches nun über die einschlägige ursprüngliche Mindestvertragslaufzeit als Umsatzerlös erfasst wird.

5. Umsatzkosten

Die Umsatzkosten verteilen sich wie folgt:

2019
T€
2018 *
T€
Aufwand für bezogene Leistungen 1.679.356 1.655.403
Aufwand für bezogene Waren 701.418 678.313
Personalaufwendungen 73.397 71.801
Abschreibungen 47.391 49.909
Sonstiges 73.115 72.308
GESAMT 2.574.677 2.527.734

* Der Aufwand für bezogene Leistungen des Jahres 2018 wurde um 27,9 Millionen Euro vermindert; Zu weiteren Informationen wird auf 4. Umsatzerlöse / Segmentberichterstattung verwiesen.

Die Umsatzkosten sind im Verhältnis zu den Umsatzerlösen gegenüber dem Vorjahr auf 70,1 Prozent (Vorjahr: 69,5 Prozent) gestiegen, was zu einer reduzierten Bruttomarge von 29,9 Prozent (Vorjahr: 30,5 Prozent) führte.

Die Sonstigen Umsatzkosten beinhalten im Wesentlichen Kosten für Rechenzentren und Logistikkosten.

6. Vertriebskosten

Die Vertriebskosten haben sich im Vergleich zum Vorjahr von 399.037 T€ (11,0 Prozent vom Umsatz) auf 426.467 T€ (11,6 Prozent vom Umsatz) erhöht. Diese beinhalten Personalkosten in Höhe von 87.161 T€ (Vorjahr: 76.076 T€), Abschreibungen in Höhe von 99.328 T€ (Vorjahr: 97.488 T€) und übrige Vertriebskosten in Höhe von 239.978 T€ (Vorjahr: 225.473 T€). Unter Vertriebskosten wurden Aufwendungen für bezogene Leistungen bzw. Segmentmaterialaufwendungen in Höhe von 100.062 T€ (Vorjahr: 95.807 T€) ausgewiesen. Die übrigen Vertriebskosten betreffen im Wesentlichen Kundenakquisitionskosten, Werbung, Customer Care und Produktmanagement.

7. Verwaltungskosten

Die Verwaltungskosten sind im Geschäftsjahr von 104.895 T€ (2,9 Prozent vom Umsatz) auf 92.165 T€ (2,5 Prozent vom Umsatz) gesunken. Diese beinhalten Personalkosten in Höhe von 25.071 T€ (Vorjahr: 30.394 T€), Abschreibungen in Höhe von 8.295 T€ (Vorjahr: 7.299 T€) und übrige Verwaltungskosten in Höhe von 58.799 T€ (Vorjahr: 67.202 T€). Die übrigen Verwaltungskosten beinhalten im Wesentlichen Aufwendungen für das Debitorenmanagement, Mieten sowie Rechts- und Beratungskosten.

8. Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen verteilen sich wie folgt:

2019
T€
2018
T€
Sonstige Aufwendungen nahestehende Unternehmen 459 241
Sonstige Steuern 42 51
Übrige 2.844 1.557
GESAMT 3.345 1.849

Die übrigen sonstigen betrieblichen Aufwendungen betreffen im Berichtsjahr sowie im Vorjahr im Wesentlichen die periodenfremden Aufwendungen.

9. Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge verteilen sich wie folgt:

2019
T€
2018
T€
Erträge aus Mahngebühren und Rücklastschriften 24.339 33.431
Schadenersatz 4.965 5.182
Mieterlöse 713 934
Erträge aus Fremdwährungsumrechnung 414 218
Sonstige betriebliche Erträge nahestehende Unternehmen 189 32
Erträge aus Abgang von Vermögensgegenständen 9 1.986
Erträge aus Auflösung von Rückstellungen 0 5.800
Sonstiges 3.005 3.846
GESAMT 33.634 51.429

10. Wertminderungsaufwendungen auf Forderungen und Vertragsvermögenswerte

Die Wertminderungsaufwendungen auf Forderungen und Vertragsvermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen:

2019
T€
2018
T€
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 54.848 60.245
Vertragsvermögenswerte 28.493 24.974
GESAMT 83.341 85.219

Bezüglich der Wertminderungsaufwendungen wird auf Anhangangabe 2.1 "Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten" verwiesen.

11. Abschreibungen

Die Entwicklung des Anlagevermögens inklusive Abschreibungen ist im Konzern-Anlagespiegel (Anlage zum Konzernanhang) dargestellt.

Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen (inkl. Nutzungsrechte aus IFRS 16 Bilanzierung) setzen sich wie folgt zusammen:

2019
T€
2018
T€
Umsatzkosten 47.391 49.909
Vertriebskosten 99.328 97.488
Verwaltungskosten 8.295 7.299
GESAMT 155.014 154.696

Die Abschreibungen beinhalten auch die Abschreibungen auf die im Rahmen von Unternehmenserwerben aktivierten Vermögenswerte. Diese verteilen sich auf die aktivierten Vermögenswerte wie folgt:

2019
T€
2018
T€
Kundenstamm 95.742 95.742
Lizenzen 25.061 25.061
Software 5.120 6.471
GESAMT 125.923 127.274

Darin enthalten sind Abschreibungen in Höhe von 113.322 T€ (Vorjahr: 114.376 T€), die auf die im Rahmen von Kaufpreisallokation zusätzlich aktivierten Vermögenswerte entfallen.

Auf die einzelnen Funktionsbereiche verteilen sich die Abschreibungen auf die im Rahmen von Unternehmenserwerben aktivierten Vermögenswerte wie folgt:

2019
T€
2018
T€
Umsatzkosten 30.181 31.532
Vertriebskosten 95.742 95.742
GESAMT 125.923 127.274

12. Personalaufwendungen

Die Personalaufwendungen verteilen sich auf die Funktionsbereiche wie folgt:

2019
T€
2018
T€
Umsatzkosten 73.397 71.801
Vertriebskosten 87.161 76.076
Verwaltungskosten 25.071 30.394
GESAMT 185.629 178.271

Die Personalaufwendungen beinhalten die Aufwendungen für Löhne und Gehälter in Höhe von 158.695 T€ (Vorjahr: 152.154 T€) und die Aufwendungen im Rahmen der sozialen Sicherheit in Höhe von 26.934 T€ (Vorjahr: 26.117 T€).

Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2019 beträgt die Anzahl der Mitarbeiter nach Köpfen 3.163 (Vorjahr: 3.150). Die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter im Geschäftsjahr 2019 beläuft sich auf 3.119 (Vorjahr: 3.142).

Für die betriebliche Altersversorgung bestehen im Konzern beitragsorientierte Zusagen. Bei den beitragsorientierten Zusagen (Defined Contribution Plans) zahlt das Unternehmen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen Beiträge an staatliche Rentenversicherungsträger. Mit Zahlung der Beiträge bestehen für das Unternehmen keine weiteren Leistungsverpflichtungen. Die laufenden Beitragszahlungen sind als Aufwand des jeweiligen Jahres ausgewiesen. Sie belaufen sich im Geschäftsjahr 2019 auf insgesamt 13.088 T€ (Vorjahr: 10.555 T€) und betreffen überwiegend in Deutschland für die gesetzliche Rentenversicherung geleistete Beiträge.

13. Finanzierungsaufwendungen

Die Finanzierungaufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:

2019
T€
2018
T€
Einmalige Gebühren sowie Aufwendungen aus der Bereitstellung von Kreditlinien 6.347 0
Zinsen aus Leasingverbindlichkeiten 387 0
Zinsen und ähnliche Aufwendungen nahestehende Unternehmen 265 500
Avalprovisionen 173 128
Finanzierungskosten aus Wandelschuldverschreibungen 0 3.798
Sonstige 90 851
GESAMT 7.262 5.277

Die am 24. Januar 2019 mit einem europäischen Bankenkonsortium vereinbarte Kreditlinie über ursprünglich 2,8 Milliarden Euro wurde im Geschäftsjahr 2019 seitens der 1&1 Drillisch AG wieder gekündigt. Die 1&1 Drillisch hat eine Vereinbarung mit dem BMVI und BMF über den Bau von Mobilfunkstandorten in sogenannten "weißen Flecken" geschlossen und profitiert im Gegenzug von Ratenzahlungen für die Kosten der erworbenen 5G-Frequenzen. Damit dürfen die ursprünglich in 2019 und 2024 zu zahlenden Lizenzkosten in Raten bis 2030 verteilt bezahlt werden. Die einmaligen Gebühren sowie Aufwendungen aus der Bereitstellung von Kreditlinien betrugen im Geschäftsjahr 2019 6.347 T€.

Die Zinsen an nahestehende Unternehmen betreffen überwiegend die Zinsen aus Darlehen mit Gesellschaften der United Internet AG bzw. mit Konzerngesellschaften, die nicht dem Konsolidierungskreis des Konzerns angehören.

Bezüglich der Zinsen an nahestehende Unternehmen wird auf Anhangangabe 45 verwiesen.

14. Finanzerträge

Die Finanzerträge setzen sich wie folgt zusammen:

2019
T€
2018
T€
Zinserträge aus steuerlicher Betriebsprüfung 828 304
Zinsen und ähnliche Erträge nahestehende Unternehmen 242 100
Sonstige 143 221
GESAMT 1.213 625

Die Zinserträge von nahestehenden Unternehmen betreffen überwiegend solche aus Ausleihungen/Darlehen im Verbundbereich mit Gesellschaften der United Internet AG bzw. mit Gesellschaften, die nicht dem Konsolidierungskreis des Konzerns angehören.

Bezüglich der Zinserträge von nahestehenden Unternehmen wird auf Anhangangabe 45 verwiesen.

15. Steueraufwendungen

Die Steueraufwendungen im Konzern setzen sich wie folgt zusammen:

2019
T€
2018
T€
Laufende Ertragsteuern 166.834 168.922
Latente Steuern -18.018 -12.379
AUSGEWIESENER ERTRAGSTEUERAUFWAND 148.816 156.543

Nach dem deutschen Steuerrecht setzen sich die Ertragsteuern aus Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer sowie Solidaritätszuschlag zusammen.

Unabhängig davon, ob das Ergebnis thesauriert oder ausgeschüttet wird, beträgt der Körperschaftsteuersatz in Deutschland unverändert 15 Prozent. Zusätzlich wird ein Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 Prozent auf die festgesetzte Körperschaftsteuer erhoben.

Die Gewerbesteuer in Deutschland wird auf das zu versteuernde Einkommen der Gesellschaft erhoben, korrigiert durch Kürzungen bestimmter Erträge, die nicht gewerbesteuerpflichtig sind und durch Hinzurechnung bestimmter Aufwendungen, die für Gewerbesteuerzwecke nicht abzugsfähig sind.

Der effektive Gewerbesteuersatz hängt davon ab, in welcher Gemeinde die Gesellschaft tätig ist. Der durchschnittliche Gewerbesteuersatz im Geschäftsjahr 2019 beträgt ca. 14,20 Prozent (Vorjahr: 14,34 Prozent). Dies führte zur Minderung des Konzernsteuersatzes auf 30,03 Prozent (Vorjahr: 30,17 Prozent).

Die laufenden Ertragsteuern enthalten periodenfremde Steuererträge in Höhe von 6.341 T€ (Vorjahr: 2.406 T€).

Aktive latente Steuern auf temporäre Differenzen werden angesetzt, sofern es wahrscheinlich ist, dass ein zu versteuerndes Ergebnis verfügbar sein wird, gegen das die abzugsfähige temporäre Differenz verwendet werden kann.

Die latenten Steuern leiten sich aus den folgenden Positionen ab:

31.12.2019 31.12.2018
Aktive latente Steuern
T€
Passive latente Steuern
T€
Aktive latente Steuern
T€
Passive latente Steuern
T€
Immaterielle Vermögenswerte 45.641 -170.031 43.260 -199.876
Sachanlagen 0 -13.895 0 0
Vorräte 57 -168 64 -458
Vertragsvermögenswerte 11.637 -181.511 8.007 -155.817
Sonstige Vermögenswerte 1.437 -1.377 906 -920
Abgegrenzte Aufwendungen, Vertragsanbahnungskosten und Vertragserfüllungskosten 140.698 -82.747 127.504 -89.088
Sonstige Rückstellungen 15.204 -6 20.583 0
Vertragsverbindlichkeiten 4.750 -9.426 2.560 -4.934
Sonstige Verbindlichkeiten 14.373 -4.384 329 0
BRUTTOWERT 233.797 -463.545 203.213 -451.093
Saldierung -233.797 233.797 -203.213 203.213
KONZERNBILANZ 0 -229.748 0 -247.880

Der Passiv-Überhang der latenten Steuern beläuft sich zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2019 auf insgesamt 229.748 T€ (Vorjahr: 247.880 T€).

Somit beläuft sich der Gesamtbetrag der Veränderung des Saldos latenter Steuern auf 18.132 T€ (Vorjahr: 146.961 T€).

Die latenten Steuern auf immaterielle Vermögenswerte resultieren im Wesentlichen aus der unterschiedlichen Behandlung von im Rahmen von Unternehmenserwerben aktivierten immateriellen Vermögenswerten im Konzernabschluss und der Steuerbilanz.

Die passiven latenten Steuern auf Sachanlagen sowie die aktiven latenten Steuern auf sonstige Verbindlichkeiten resultieren im Wesentlichen aus der Erstanwendung von IFRS 16 im Geschäftsjahr 2019.

Die latenten Steuern auf Vertragsvermögenswerte, Vertragsverbindlichkeiten sowie Vertragsanbahnungs- und Vertragserfüllungskosten resultieren aus der IFRS 15 Bilanzierung.

Die latenten Steuern auf sonstige Rückstellungen resultieren im Wesentlichen aus der erstmaligen Erfassung von Rückstellungen für Kündigungsentgelte im Rahmen der IFRS 15 Bilanzierung.

Die Veränderung des Saldos latenter Steuern im Vergleich zum Stand per 31. Dezember 2018 lässt sich wie folgt überleiten:

2019
T€
2018
T€
Latenter Steuerertrag 18.018 12.379
Erfolgsneutral erfasste Änderungen:
- Erfolgsneutral über sonstiges Eigenkapital 114 0
- Erstanwendung von neuen Standards 0 -159.340
VERÄNDERUNG DES SALDOS LATENTER STEUERN 18.132 -146.961

Die Überleitung vom Gesamtsteuersatz auf den effektiven Steuersatz der fortgeführten Aktivitäten stellt sich vereinfacht wie folgt dar:

2019 2018
Erwarteter Steuersatz 30,0% 30,2%
T€ T€
Ergebnis vor Ertragsteuern aus fortgeführten Bereichen 522.436 562.575
- Steueraufwand bei Anwendung des Ertragssteuersatzes 156.872 169.729
- Steuersatzänderungen -1.787 -8.710
- Tatsächliche und latente Steuern Vorjahre -6.675 -5.059
- Steuereffekte aus sonstigen latenten Steuern -323 0
- Steuereffekte im Zusammenhang mit konzerninternen Ausschüttungen und Veräußerungen 0 1.993
- Saldo von sonstigen steuerfreien Erträgen und nicht abzugsfähigen Aufwendungen 729 -1.410
Steueraufwand gemäß Gesamtergebnisrechnung 148.816 156.543
Effektiver Steuersatz 28,5% 27,8%

Der erwartete Steuersatz entspricht dem Steuersatz des Mutterunternehmens, der 1&1 Drillisch AG.

Erläuterungen zur Konzern-Bilanz

Die Vergleichbarkeit ist wegen Erstanwendung des Rechnungslegungsstandards IFRS 16 "Leasingverhältnisse", der seit dem 01. Januar 2019 verpflichtend anzuwenden ist, eingeschränkt. Die Vorjahreszahlen wurden nicht angepasst. Für nähere Informationen verweisen wir auf Konzernanhang 2.2 "Auswirkungen neuer bzw. geänderter IFRS".

16. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente bestehen aus Bankguthaben, kurzfristigen Anlagen, Schecks und Kassenbeständen. Guthaben bei Kreditinstituten werden mit variablen Zinssätzen für täglich kündbare Guthaben verzinst. Aufgrund des aktuell niedrigen Zinsniveaus, das für in Euro denominierte Guthaben derzeit sogar negativ ist, werden für Guthaben bei Kreditinstituten keine Zinsen gezahlt.

Kurzfristige Einlagen erfolgen für unterschiedliche Zeiträume, die in Abhängigkeit vom jeweiligen Zahlungsmittelbedarf des Konzerns zwischen einem Tag und 3 Monaten betragen.

Die Entwicklung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente ist der Konzern-Kapitalflussrechnung zu entnehmen.

Im Berichtsjahr bestanden wie im Vorjahr keine Verfügungsbeschränkungen auf Bankguthaben.

17. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2019 betragen die netto Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 228.261 T€ (Vorjahr: 230.224 T€) und setzen sich wie folgt zusammen:

31.12.2019
T€
31.12.2018
T€
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 295.318 288.363
Abzüglich
Wertberichtigungen -67.057 -58.139
FORDERUNGEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN, NETTO 228.261 230.224
davon Forderungen aus Lieferungen und Leistungen - kurzfristig 228.261 230.224
davon Forderungen aus Lieferungen und Leistungen - langfristig 0 0

Die Entwicklung des Wertberichtigungskontos stellt sich wie folgt dar:

2019
T€
2018
T€
Stand 1. Januar 58.139 33.638
Veränderung IFRS 9 0 12.600
Inanspruchnahme -45.930 -44.456
Aufwandswirksame Zuführungen 57.312 57.480
Auflösung -2.464 -1.123
STAND 31. DEZEMBER 67.057 58.139

Die aufwandswirksamen Zuführungen der Wertberichtigung umfassen nicht die vor dem Bilanzstichtag ausgebuchten Forderungen.

Zum Bilanzstichtag sind keine Anzeichen erkennbar, dass den Zahlungsverpflichtungen für die nicht wertberichtigten Forderungen nicht nachgekommen wird.

Das maximale Ausfallrisiko zum Bilanzstichtag entspricht dem Nettobuchwert der oben genannten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.

Überfällige Forderungen werden auf ihren Wertberichtigungsbedarf geprüft. Die Ermittlung der Einzelwertberichtigungen erfolgt dabei im Wesentlichen in Abhängigkeit von der Altersstruktur der Forderungen. Es wird auf Anhangangabe 46 verwiesen.

Sämtliche überfälligen Forderungen, die nicht einzeln wertberichtigt werden, unterliegen einer pauschalierten Einzelwertberichtigung auf Basis erwarteter Kreditverluste.

Zum 31. Dezember stellt sich die Altersstruktur der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen nach Berücksichtigung der vorgenannten Wertberichtigungen wie folgt dar:

31.12.2019
T€
31.12.2018
T€
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, netto
0 - 5 Tage 198.501 198.957
6 - 15 Tage 4.105 5.820
16 - 30 Tage 3.414 4.544
31 - 180 Tage 16.402 15.877
181 - 365 Tage 5.674 4.770
> 365 Tage 165 256
SUMME 228.261 230.224

18. Vertragsvermögenswerte

Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2019 betragen die netto Vertragsvermögenswerte 671.858 T€ (Vorjahr: 581.030 T€) und setzen sich wie folgt zusammen:

31.12.2019
T€
31.12.2018
T€
Vertragsvermögenswerte 718.841 614.113
Abzüglich
Wertberichtigungen -46.983 -33.083
VERTRAGSVERMÖGENSWERTE, NETTO 671.858 581.030
davon Forderungen aus Lieferungen und Leistungen - kurzfristig 498.111 414.925
davon Forderungen aus Lieferungen und Leistungen - langfristig 173.747 166.105

Die Entwicklung des Wertberichtigungskontos stellt sich wie folgt dar:

2019
T€
2018
T€
Stand 1. Januar 33.083 26.032
Aufwandswirksame Zuführungen 28.493 24.974
Inanspruchnahme -14.593 -17.923
STAND 31. DEZEMBER 46.983 33.083

19. Forderungen gegen nahestehende Unternehmen

Die Forderungen gegen nahestehende Unternehmen belaufen sich zum Bilanzstichtag auf 215.329 T€ (Vorjahr: 41.879 T€) und betreffen Konzerngesellschaften der United Internet Gruppe, die nicht dem Konsolidierungskreis des Konzerns angehören.

Bezüglich der Forderungen gegen nahestehende Unternehmen wird auf Anhangangabe 45 verwiesen.

20. Vorräte

Das Vorratsvermögen besteht aus folgenden Posten:

31.12.2019
T€
31.12.2018
T€
Handelswaren (Brutto)
- Mobilfunk / Mobile Internet 72.327 77.734
- Breitband-Hardware 8.408 8.745
- SIM - Karten 3.323 3.401
- Sonstige 1.224 1.028
85.282 90.908
Abzüglich
Wertberichtigungen -8.157 -3.475
VORRÄTE, NETTO 77.125 87.433
Geleistete Anzahlungen 2.102 2.115
VORRÄTE 79.227 89.548

Die Wertberichtigungen entfallen wie im Vorjahr ausschließlich auf Mobilfunk / Mobile Internet.

Der im Geschäftsjahr 2019 aus dem Absatz von Vorräten unter den Umsatzkosten als Materialaufwand erfasste Wareneinsatz beläuft sich auf 701.418 T€ (Vorjahr: 678.313 T€).

21. Kurzfristige abgegrenzte Aufwendungen

Die kurzfristig abgegrenzten Aufwendungen zum 31. Dezember 2019 betragen 62.056 T€ (Vorjahr: 42.551 T€) und betreffen im Wesentlichen Vorleistungsentgelte, die auf Basis des zugrunde liegenden Vertragszeitraums abgegrenzt und periodengerecht als Aufwand erfasst werden.

22. Kurzfristige Vertragsanbahnungs- und Vertragserfüllungskosten

Zum Bilanzstichtag betragen die Schlusssalden der kurzfristigen aktivierten Vertragsanbahnungskosten 88.942 T€ (Vorjahr: 83.484 T€) und der kurzfristigen aktivierten Vertragserfüllungskosten 60.747 T€ (Vorjahr: 73.686 T€). In der Berichtsperiode hat der Konzern Aufwendungen aus abgegrenzten Vertragskosten in Höhe von 186.083 T€ (Vorjahr: 184.120 T€) erfasst. Hiervon entfallen 101.199 T€ (Vorjahr: 94.269 T€) auf Vertragsanbahnungskosten und 84.884 T€ (Vorjahr: 89.851 T€) auf Vertragserfüllungskosten.

23. Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte

Die sonstigen kurzfristigen finanziellen Vermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen:

31.12.2019
T€
31.12.2018
T€
Forderungen Werbekostenzuschüsse 11.939 37.220
Debitorische Kreditoren 8.227 4.660
Rückforderungsanspruch aus Unternehmenserwerben aus Vorjahren 8.062 0
Forderungen gegen Vertriebspartner 0 750
Sonstiges 695 2.883
SONSTIGE FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE 28.923 45.513

24. Sonstige kurzfristige nicht-finanzielle Vermögenswerte

31.12.2019
T€
31.12.2018
T€
Umsatzsteuer 7.952 5.524
Rückforderungsansprüche aus Hardwarerückgabe 3.825 3.049
Körperschaftssteuer 2.772 23.472
Gewerbesteuer 1.295 6.761
SONSTIGE NICHT-FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE 15.844 38.806

25. Sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte

Die Entwicklung der sonstigen langfristigen finanziellen Vermögenswerte ergibt sich aus der folgenden Übersicht:

31.12.2019
T€
31.12.2018
T€
Sonstige Ausleihungen 774 819
Beteiligungen 904 589
GESAMT 1.678 1.408

26. Sachanlagen

Das Sachanlagevermögen zum Bilanzstichtag 31. Dezember teilt sich wie folgt auf:

31.12.2019
T€
31.12.2018
T€
Anschaffungskosten
Grundstücke und Bauten 302 111
Nutzungsrechte an Grundstücken und Bauten 50.344 n/a
Nutzungsrechte an Betriebs- und Geschäftsausstattung 3.807 n/a
Betriebs- und Geschäftsausstattung 27.822 24.414
Geleistete Anzahlungen 2.478 417
84.753 24.942
Abzüglich
Aufgelaufene Abschreibungen -20.257 -10.683
SACHANLAGEN, NETTO 64.496 14.259

Eine alternative Darstellung der Entwicklung der Sachanlagen in den Geschäftsjahren 2019 und 2018 wird in der Anlage zum Konzernanhang gezeigt (Konzern-Anlagenspiegel).

Zum Bilanzstichtag bestehen Abnahmeverpflichtungen für Vermögenswerte des Sachanlagevermögens in Höhe von 64.164 T€ (Vorjahr: 336 T€).

Bezüglich der Nutzungsrechte an Grundstücken und Bauten sowie an Betriebs- und Geschäftsausstattung wird auf Anhangangabe 2.2 verwiesen.

27. Immaterielle Vermögenswerte (ohne Firmenwerte)

Die immateriellen Vermögenswerte ohne Firmenwerte zum 31. Dezember setzen sich wie folgt zusammen:

31.12.2019
T€
31.12.2018
T€
Anschaffungskosten
zugekaufte Software und Lizenzen 158.772 152.749
Selbsterstellte Software 8.369 3.094
Funkspektrum 1.070.187 0
Marke 56.300 56.300
Kundenstamm 776.975 776.975
Geleistete Anzahlungen 3.228 1.789
2.073.831 990.907
Abzüglich
Aufgelaufene Abschreibungen -387.803 -244.091
IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE, NETTO 1.686.027 746.816

Eine alternative Darstellung der Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte in den Geschäftsjahren 2019 und 2018 wird in der Anlage zum Konzernanhang gezeigt (Konzern-Anlagenspiegel).

Die Anschaffungskosten der Kundenbeziehungen in Höhe von 776.975 T€ (Vorjahr: 776.975 T€) betreffen den im Rahmen von Unternehmenserwerben aktivierten Kundenstamm.

Die Buchwerte der immateriellen Vermögenswerte, die einer unbestimmten Nutzungsdauer unterliegen (Markenrechte) betragen 56.300 T€ (Vorjahr: 56.300 T€). Die Nutzungsdauer der Markenrechte wird als unbestimmt eingestuft, da keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Nutzenzufluss zukünftig endet.

Die Werthaltigkeitsüberprüfung der immateriellen Vermögenswerte, die einer unbestimmten Nutzungsdauer unterliegen, wurde zum Bilanzstichtag auf Ebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten vorgenommen. Daraus ergab sich im Geschäftsjahr wie auch im Vorjahr keine Wertminderung.

Die folgende Darstellung gibt einen Überblick über die Markenrechte, die der CGU der 1&1 Drillisch AG zugeordnet sind:

31.12.2019
T€
31.12.2018
T€
yourfone 16.600 16.600
smartmobil.de 15.000 15.000
WinSim 9.800 9.800
simply 5.200 5.200
DeutschlandSIM 4.400 4.400
maXXim 2.700 2.700
PremiumSIM 2.200 2.200
BildConnect 200 200
Tecol 200 200
GESAMT 56.300 56.300

Zum Bilanzstichtag bestehen Abnahmeverpflichtungen für immaterielle Vermögenswerte in Höhe von 165.256 T€ (Vorjahr: 0 T€).

Funkspektrum

1&1 Drillisch hat an der am 12. Juni 2019 beendeten 5G-Frequenzauktion teilgenommen und zwei Frequenzblöcke à 2 x 5 MHz im Bereich 2 GHz und fünf Frequenzblöcke à 10 MHz im Bereich 3,6 GHz, jeweils bis zum 31. Dezember 2040 befristet nutzbar, ersteigert. Dabei stehen die Frequenzblöcke im Bereich 3,6 GHz ab sofort und die Frequenzblöcke im Bereich 2 GHz ab dem 1. Januar 2026 zur Verfügung.

Die aus dem Erwerb resultierenden immateriellen Vermögenswerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt. Die Buchwerte zum 31. Dezember 2019 der Frequenzblöcke setzen sich wie folgt zusammen:

Frequenzblock Betrag
in T€
3,6 GHz 735.190
2 GHz 334.997
GESAMT 1.070.187

Im Geschäftsjahr 2019 erfolgten keine Abschreibungen. Die Abschreibung der erworbenen Frequenzblöcke erfolgt erst mit dem tatsächlichen Netzbetrieb, wenn das Spektrum eingesetzt wird. Die Werthaltigkeitsüberprüfung wurde zum Bilanzstichtag auf Ebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten vorgenommen. Daraus ergab sich im Geschäftsjahr keine Wertminderung.

Selbsterstellte immaterielle Vermögenswerte

Die selbsterstellten immateriellen Vermögenswerte beinhalten aktivierte Kosten für die Softwareentwicklung.

28. Firmenwert und Wertminderung des Firmenwertes und der immateriellen Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer sowie derzeit noch nicht nutzbare immaterielle Vermögenswerte (Funkspektrum)

Der Firmenwert und immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer werden mindestens einmal jährlich einem Impairment-Test unterzogen. In Anlehnung an den unternehmensinternen Budgetierungsprozess hat der Konzern das letzte Quartal des Geschäftsjahres für die Durchführung des jährlich geforderten Impairment-Tests festgelegt.

Die im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen erworbenen Firmenwerte wurden für Zwecke der Werthaltigkeitsprüfung zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordnet.

Nach Abschluss umfangreicher Integrationsmaßnahmen im Geschäftsjahr 2018 wurden die beiden zahlungsmittelgenerierenden Einheiten 1&1 Drillisch und 1&1 Telecom zu einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit 1&1 Drillisch zusammengelegt. Die Integrationsmaßnahmen und die damit verbundenen Interdependenzen in der strategischen Ausrichtung haben dazu geführt, dass die zahlungsmittelgenerierende Einheit 1&1 Drillisch den kleinsten Bereich darstellt, für den das Management den Geschäfts- oder Firmenwert überwacht. Die Werthaltigkeitsprüfung des Firmenwertes 1&1 Drillisch erfolgt auf Ebene des Berichtssegments "Access".

Sofern sich aus den Impairment-Tests Wertminderungsaufwendungen ergeben, werden diese in der Gewinn- und Verlustrechnung sowie im Konzernanlagespiegel grundsätzlich gesondert ausgewiesen.

Im Geschäftsjahr 2019 sowie im Vorjahr lagen keine Anhaltspunkte für eine Wertminderung vor.

Der Firmenwert entfällt seit Ende 2018 vollständig auf die zahlungsmittelgenerierende Einheit 1&1 Drillisch.

Planmäßiger Werthaltigkeitstest zum 31. Dezember 2019

Der erzielbare Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheit 1&1 Drillisch wird auf Basis der Berechnung von beizulegendem Zeitwert abzüglich Kosten des Abgangs unter Verwendung von Cashflow-Prognosen ermittelt. Die Hierarchie des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Kosten des Abgangs im Sinne von IFRS 13 wird bei diesem Wertminderungstest als Level 3 eingestuft.

Für die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Kosten des Abgangs wurden Abgangskosten in Höhe von rund 0,2 Prozent angenommen (Vorjahr: 0,2 Prozent).

Aus dem Wertminderungstest für Firmenwerte der 1&1 Drillisch ergab sich im Geschäftsjahr 2019 wie im Vorjahr kein Wertminderungsaufwand.

Die folgende Tabelle zeigt die grundlegenden Annahmen, die bei der Wertminderungsüberprüfung der zahlungsmittelgenerierenden Einheit 1&1 Drillisch, zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Kosten des Abgangs, herangezogen worden sind:

Berichtsjahr Anteil Firmenwert gesamt Langfristige Wachstumsrate Abzinsungsfaktor nach Steuern Umsatzwachstumsrate *
1&1 Drillisch 2019 100% 0,1% 4% 2%
2018 100% 0,5% 6% 5%

* Ende Detailplanungszeitraum 2024

Die Cashflow-Prognosen basieren auf Budgets des Konzerns für die Geschäftsjahre 2020 bis 2024. Diese Planungsrechnungen wurden vom Management auf Basis von externen Marktstudien sowie internen Annahmen für die zahlungsmittelgenerierende Einheit extrapoliert. Da zum Ende des Detailplanungszeitraums (2024) erwartet wird, dass noch kein nachhaltiges Umsatz- und Ergebnisniveau erreicht ist, wurde der Detailplanungszeitraum um eine Interimsphase für die Jahre 2025 bis einschließlich 2030 erweitert, bis ein nachhaltiges Umsatz- und Ergebnisniveau erreicht wird.

Die Cashflow-Prognosen hängen wesentlich von der Schätzung zukünftiger Umsatzerlöse ab. Den Werten der Umsatzerlöse im Detailplanungszeitraum der zahlungsmittelgenerierenden Einheit liegen durchschnittliche jährliche Wachstumsraten von 3 Prozent (Vorjahr: 5 Prozent) zugrunde. Eine weitere wesentliche Grundannahme für die Planung der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten sind die Teilnehmerzahlen, die auf diesen Teilnehmerzahlen und auf Erfahrungswerten basierende Rohertragsplanung sowie zugrunde gelegte Diskontierungssätze. Für die künftigen Jahre werden steigende Teilnehmerzahlen und steigende Roherträge erwartet.

Der beizulegende Zeitwert abzüglich Kosten des Abgangs wird hauptsächlich durch den Barwert der ewigen Rente bestimmt, der besonders sensitiv auf Veränderungen der Annahmen zur langfristigen Wachstumsrate und zum Abzinsungssatz reagiert. Für den Zeitraum der ewigen Rente unterstellt das Management einen jährlichen Anstieg der Cashflows um 0,1 Prozent (Vorjahr: 0,5 Prozent). Diese Wachstumsrate entspricht der langfristigen durchschnittlichen Wachstumsrate der Branche. Die im Geschäftsjahr für die Cashflow-Prognose verwendeten Abzinsungssätze nach Steuern liegen bei 4 Prozent (Vorjahr: 6 Prozent).

Die bilanzierten Markenrechte resultieren aus dem Erwerb der Drillisch-Gruppe und wurden im Rahmen des Unternehmenszusammenschlusses zu ihrem beizulegenden Zeitwert abzüglich Kosten des Abgangs unter Anwendung geeigneter Bewertungsverfahren (Lizenzpreisanalogiemethode) bewertet und zum Bilanzstichtag auf ihre Werthaltigkeit überprüft. Hierbei wurden die markenrelevanten Cashflows mit den markenrelevanten Lizenzsätzen multipliziert. Diese liegen zwischen 0,25 Prozent und 0,5 Prozent (Vorjahr: zwischen 0,25 Prozent und 0,5 Prozent). Bei der Prognose der markenrelevanten Cashflows wurden dieselben Annahmen bezüglich der Marktentwicklung und der Abzinsungssätze zugrunde gelegt, die bereits in die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts der zahlungsmittelgenerierenden Einheit eingeflossen sind.

Im Geschäftsjahr lag für keine Marke ein Wertminderungsbedarf vor.

Sensitivität der getroffenen Annahmen

Die Sensitivität der getroffenen Annahmen in Bezug auf eine Wertminderung der Firmenwerte bzw. der Markenwerte ist abhängig von den Grundannahmen für die jeweilige zahlungsmittelgenerierende Einheit.

Im Rahmen von Sensitivitätsanalysen für die zahlungsmittelgenerierende Einheit 1&1 Drillisch wurde eine Erhöhung des Abzinsungssatzes (nach Steuern) um 1 Prozentpunkt und ein Rückgang der langfristigen Wachstumsrate in der ewigen Rente um 0,1 Prozentpunkte angenommen. Aus diesen Annahmen würden sich keine Änderungen auf den Impairment-Test ergeben.

Die Unternehmensleitung ist wie im Vorjahr der Auffassung, dass keine nach vernünftigem Ermessen grundsätzlich mögliche Änderung einer der zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Kosten des Abgangs einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit getroffenen Grundannahmen dazu führen könnte, dass der Buchwert den erzielbaren Betrag wesentlich übersteigt.

Noch nicht nutzbare immaterielle Vermögenswerte (Funkspektrum)

Das bilanzierte 5G-Funkspektrum resultiert aus der 5G-Frequenzauktion von 2019. 1&1 Drillisch hat zwei Frequenzblöcke à 2 x 5 MHz im Bereich 2 GHz und fünf Frequenzblöcke à 10 MHz im Bereich 3,6 GHz, jeweils bis zum 31. Dezember 2040 befristet nutzbar, ersteigert. Dabei stehen die Frequenzblöcke im Bereich 3,6 GHz ab sofort und die Frequenzblöcke im Bereich 2 GHz ab dem 1. Januar 2026 zur Verfügung. Das Spektrum ist noch nicht nutzbar, solange der Konzern über kein eigenes Netz verfügt und wurde deshalb im Geschäftsjahr 2019 einem Impairment-Test auf Ebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheit "5G" im neu geschaffenen Segment "5G" unterzogen.

Der erzielbare Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheit "5G" wird auf Basis der Berechnung von beizulegendem Zeitwert abzüglich Kosten des Abgangs unter Verwendung von Cashflow-Prognosen ermittelt. Die Hierarchie des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Kosten des Abgangs im Sinne von IFRS 13 wird bei diesem Wertminderungstest als Level 3 eingestuft.

Die dem Impairment-Test zugrundeliegende Planungsrechnung beinhaltet eine GuV-Planung und eine Investitionsplanung für die Geschäftsjahre 2020 bis 2040. Da das Spektrum bis 2040 läuft, erfolgte die Bewertung über den Zeitraum 2020 bis 2040. Für die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Kosten des Abgangs wurden Abgangskosten in Höhe von rund 3 Prozent angenommen. Der im Geschäftsjahr für die Cashflow-Prognose verwendete Abzinsungssatz nach Steuern liegt bei 4 Prozent. Es lag im Geschäftsjahr kein Wertminderungsbedarf vor. Dies spiegelt auch qualitativ (es liegen weder interne noch externe Hinweise auf eine Wertminderung vor) die Erwartung des Vorstands aufgrund der relativen Nähe des Erwerbszeitpunkts zum Bilanzstichtag wider.

29. Langfristige abgegrenzte Aufwendungen

Die langfristigen abgegrenzten Aufwendungen resultieren im Wesentlichen aus geleisteten Vorauszahlungen im Rahmen langfristiger Einkaufsverträge und belaufen sich zum 31. Dezember 2019 auf 168.259 T€ (Vorjahr: 182.334 T€).

Die Schlusssalden der Vorauszahlungen für Vorleistungsentgelte betragen zum Bilanzstichtag 182.401 T€ (Vorjahr: 220.254 T€). Diese setzen sich aus einem kurzfristigen Anteil (Ausweis unter kurzfristigen abgegrenzten Aufwendungen) in Höhe von 45.957 T€ (Vorjahr: 37.920 T€) sowie einem langfristigen Anteil in Höhe von 136.444 T€ (Vorjahr: 182.334 T€) zusammen. Im Geschäftsjahr 2019 wurden insgesamt 37.853 T€ (Vorjahr: 39.158 T€) aufwandswirksam erfasst.

30. Langfristige Vertragsanbahnungs- und Vertragserfüllungskosten

Zum Bilanzstichtag betragen die Schlusssalden der langfristigen aktivierten Vertragskosten für Vertragsanbahnungskosten 81.985 T€ (Vorjahr: 84.501 T€) und für Vertragserfüllungskosten 43.584 T€ (Vorjahr: 53.690 T€).

31. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen belaufen sich zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2019 auf 266.369 T€ (Vorjahr: 365.202 T€). Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen umfassen sämtliche Lieferantenverbindlichkeiten aus Warenlieferungen und Dienstleistungserbringungen durch Dritte.

32. Kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen

Die kurzfristigen Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen betragen zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2019 79.294 T€ (Vorjahr: 129.333 T€) und betreffen Konzerngesellschaften der United Internet Gruppe, die nicht zum Konsolidierungskreis des Konzerns gehören.

Bezüglich der Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen wird auf Anhangangabe 45 verwiesen.

33. Vertragsverbindlichkeiten

31.12.2019
T€
31.12.2018
T€
Vertragsverbindlichkeiten 45.274 22.058
- davon kurzfristig 40.314 17.515
- davon langfristig 4.960 4.543
Abgegrenzte Erlöse n/a 21.614
Erhaltene Anzahlungen n/a 6.977
GESAMT 45.274 50.649

Die Vertragsverbindlichkeiten beinhalten Verbindlichkeiten aus Rückerstattungsverpflichtungen von Einmalgebühren für widerrufene Verträge sowie abzugrenzende Erträge aus Einmalgebühren, die erfolgswirksam fortgeschrieben werden.

Die abgegrenzten Erlöse und erhaltenen Anzahlungen wurden zum 31. Dezember 2018 noch separat ausgewiesen.

34. Ertragsteuerschulden

Die Ertragsteuerschulden i.H.v. 24.469 T€ (Vorjahr: 37.985 T€) betreffen wie im Vorjahr Verbindlichkeiten gegenüber Finanzbehörden in Deutschland.

35. Sonstige Rückstellungen

Die Entwicklung der Rückstellungen stellt sich wie folgt dar:

Aktienbasierte Vergütung
T€
Restrukturierung
T€
Prozessrisiken
T€
Kündigungsentgelte
T€
Sonstige
T€
Gesamt
T€
1. JANUAR 2019 621 1.360 4.383 65.873 3.619 75.856
Verbrauch 0 159 4.158 9.991 3.268 17.576
Auflösung 356 1 225 16.366 0 16.948
Zuführung 0 0 3.454 5.803 1.640 10.897
31. DEZEMBER 2019 265 1.200 3.454 45.319 1.991 52.229

Bezüglich der Rückstellung für aktienbasierte Vergütungen wird auf die Ausführungen unter Anhangangabe 40 Aktienbasierte Vergütung verwiesen.

Im Zuge der Bilanzierung von Vertragserfüllungskosten nach IFRS 15 wurden im Vorjahr Rückstellungen für Kündigungsentgelte gebildet.

Die Prozessrisiken setzen sich aus diversen Rechtsstreitigkeiten bei unterschiedlichen Gesellschaften des Konzerns zusammen.

Die Rückstellung für Restrukturierung betreffen die Kosten im Zusammenhang mit der Veräußerung der yourfone Shop GmbH.

Bei den übrigen Rückstellungen handelt es sich um Provisionen, Gewährleistungs- und Drohverlustrückstellungen sowie um Rückvergütungsansprüche.

Rückstellungen in Höhe von 45.670 T€ (Vorjahr: 65.971 T€) haben eine Laufzeit von ein bis fünf Jahren und 0 T€ (Vorjahr: 1.119 T€) eine Laufzeit von über fünf Jahren.

36. Sonstige kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten

Die sonstigen kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:

31.12.2019
T€
31.12.2018
T€
Sonstige kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten
Frequenzverbindlichkeiten 61.266 0
Marketing- und Vertriebskosten / Vertriebsprovisionen 12.168 11.552
Verbindlichkeiten aus Gehalt / Personal 11.188 15.080
Verpflichtungen aus Leasingverhältnissen 7.573 267
Kreditorische Debitoren 3.401 2.788
Rechts- und Beratungskosten, Abschlusskosten 1.945 481
Verbindlichkeiten aus Nutzungsrechten 0 5.000
Sonstiges 5.093 4.362
GESAMT 102.634 39.530

Bezüglich der Frequenzverbindlichkeiten wird auf Anhangangabe 46 verwiesen.

37. Sonstige kurzfristige nicht-finanzielle Verbindlichkeiten

Die sonstigen kurzfristigen nicht-finanziellen Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:

31.12.2019
T€
31.12.2018
T€
Sonstige kurzfristige nicht-finanzielle Verbindlichkeiten
Umsatzsteuer 27.012 17.481
Abzuführende Lohn- und Kirchensteuer 2.244 2.521
GESAMT 29.256 20.002

38. Sonstige langfristige finanzielle Verbindlichkeiten

Die sonstigen langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:

31.12.2019
T€
31.12.2018
T€
Sonstige langfristige finanzielle Verbindlichkeiten
Frequenzverbindlichkeiten 947.655 0
Verpflichtungen aus Leasingverhältnissen 40.215 0
Sonstiges 3.955 128
GESAMT 991.825 128

Bezüglich der Frequenzverbindlichkeiten wird auf Anhangangabe 46 verwiesen.

39. Fristigkeiten der Verbindlichkeiten

Die Fristigkeiten der Verbindlichkeiten stellt sich wie folgt dar:

Bis 1 Jahr
T€
1 bis 5 Jahre
T€
über 5 Jahre
T€
Summe
T€
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 266.369 0 0 266.369
Verbindlichkeiten gegenüber nahestehende Unternehmen 79.294 0 0 79.294
Vertragsverbindlichkeiten 40.314 4.960 0 45.274
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 102.634 328.667 663.158 1.094.459
Sonstige nicht finanzielle Verbindlichkeiten 29.256 0 0 29.256
Sonstige Rückstellungen 6.559 45.670 0 52.229
Ertragsteuerschulden 24.469 0 0 24.469
GESAMT 548.895 379.297 663.158 1.591.350

Die Frequenzverbindlichkeiten, die unter den sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten ausgewiesen sind, haben eine Laufzeit bis zum Jahr 2030.

Die Verbindlichkeiten wiesen im Vorjahr folgende Fristigkeiten auf:

Bis 1 Jahr
T€
1 bis 5 Jahre
T€
über 5 Jahre
T€
Summe
T€
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 365.202 0 0 365.202
Verbindlichkeiten gegenüber nahestehende Unternehmen 129.333 0 0 129.333
Vertragsverbindlichkeiten 46.106 4.543 0 50.649
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 39.530 128 0 39.658
Sonstige nicht finanzielle Verbindlichkeiten 20.002 0 0 20.002
Sonstige Rückstellungen 8.766 65.971 1.119 75.856
Ertragsteuerschulden 37.985 0 0 37.985
GESAMT 646.924 70.642 1.119 718.685

40. Aktienbasierte Vergütung

Im Berichtsjahr 2019 existieren zwei unterschiedliche Mitarbeiterbeteiligungsprogramme. Ein Modell, das sog. Stock Appreciation Rights (SAR), richtet sich dabei an die Gruppe der Führungskräfte bzw. leitenden Mitarbeitern und basiert auf virtuellen Aktienoptionen der United Internet AG. Das zweite Programm, das Stock Appreciation Rights Drillisch (SAR Drillisch), das in der 1. Jahreshälfte 2018 eingeführt wurde, richtet sich an Führungskräfte und Mitarbeiter in Schlüsselpositionen und basiert auf virtuellen Aktienoptionen der 1&1 Drillisch AG.

Stock Appreciation Rights (SAR)

Ein älteres Mitarbeiterbeteiligungsmodell, das sog. Stock Appreciation Rights (SAR)-Pro-gramm, richtet sich an langjährige Führungskräfte bzw. leitende Mitarbeiter und basiert auf virtuellen Aktienoptionen der United Internet AG. Aus Sicht des Konzerns ist diese aktienbasierte Vergütung als anteilsbasierte Vergütung mit Barausgleich ("Cash-Settled") abzubilden. Die Verpflichtung des Konzerns 1&1 Drillisch AG wird entsprechend den Vorschriften des IFRS 2 als Rückstellung abgebildet. Im Geschäftsjahr 2019 ergab sich in diesem Zusammenhang ein Ertrag in Höhe von 356 T€ (Vorjahr: Aufwand in Höhe von 1.122 T€). Zum 31. Dezember 2019 beträgt der Buchwert der Rückstellungen aus anteilsbasierten Vergütungen 265 T€ (Vorjahr: 621 T€). Zum 31. Dezember 2019 stehen unverändert zum Vorjahr 200.000 virtuelle Aktienoption zu einem durchschnittlichen Ausübungspreis von 21,10 € aus (Vorjahr: 200.000 Stück). Die Bandbreite der Ausübungspreise für die zum Abschlussstichtag ausstehenden Aktienoptionen liegt unverändert zwischen 16,06 € und 24,44 €.

Stock Appreciation Rights Drillisch (SAR Drillisch)

Das zweite Programm, das Stock Appreciation Rights Drillisch (SAR Drillisch), das in der 1. Jahreshälfte 2018 eingeführt wurde, richtet sich an Führungskräfte und Mitarbeiter in Schlüsselpositionen und basiert auf virtuellen Aktienoptionen der 1&1 Drillisch AG.

Ein SAR Drillisch umfasst die Zusage der 1&1 Drillisch AG (oder eines ihrer Tochterunternehmen) dem optionsberechtigten Leistungen zu erbringen, deren Höhe sich nach der Entwicklung des Aktienkurses und des operativen Ergebnisses (EBIT) der 1&1 Drillisch AG (konsolidiert) ergibt. Im Rahmen des SAR Programms werden den Teilnehmern sogenannte SARs zugewiesen, die über einen Erdienungszeitraum zugeteilt werden. Ein SAR entspricht einem virtuellen Bezugsrecht auf eine Aktie der 1&1 Drillisch AG, ist aber kein Anteilsrecht und somit keine (echte) Option auf den Erwerb von Aktien der 1&1 Drillisch AG.

Der Anspruch, der sich aus einem SAR ergibt, ist von der Entwicklung des Aktienkurses und des EBIT abhängig. Weiterhin sind verschiedene Ausübungsbedingungen zu beachten. Der SAR-Anspruch ergibt sich durch Multiplikation der Anzahl der ausgeübten SARs mit einem EBIT-Faktor sowie der Differenz aus Ausübungs- und Anfangskurs. Der EBIT-Faktor wird aus einem prozentualen Grad der Erreichung der EBIT-Ziele der 1&1 Drillisch AG ("Ziel-EBIT") abgeleitet. Maßgeblich hierfür ist das dem Ausübungszeitpunkt vorangegangene Jahr. Für den EBIT-Faktor wird jeweils nur ein Grad der Erreichung der EBIT-Ziele von 80 Prozent (Ausübungshürde) - 120 Prozent (Cap) berücksichtigt. Anfangs- und Ausübungskurs ergeben sich als Durchschnitt (arithmetisches Mittel) der festgestellten Schlusskurse im Xetra-Handel (bzw. einem funktional vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse der Aktie der 1&1 Drillisch AG an den letzten 10 Handelstagen vor Anfangsdatum bzw. Tag der Ausübung. Sofern die prozentuale Kurssteigerung über dem EBIT-Wachstum liegt, besteht ein weiteres Cap bezüglich der Kurssteigerung in Höhe von 150 Prozent.

Eine erstmalige Ausübung der zugeteilten SAR ist frühestens nach 4 Jahren möglich. Zur Ausübung steht dem Teilnehmer jährlich jeweils ein Ausübungsfenster von einem Monat zur Verfügung, das am Tag nach der Veröffentlichung des Jahresabschlusses der 1&1 Drillisch AG beginnt. Letztmalig steht dem Teilnehmer ein Ausübungsfenster im auf das Laufzeitende folgenden Jahr zur Verfügung. Die bis dahin nicht ausgeübten SAR verfallen dann entschädigungslos. Die Möglichkeit zur Ausübung von SAR ist im ersten Ausübungsfenster auf maximal 25 Prozent und im zweiten Ausübungsfenster auf 50 Prozent der dem Teilnehmer zu diesen Zeitpunkten - unter Einbezug früherer Ausübungen - insgesamt zugeteilten SAR beschränkt.

Die 1&1 Drillisch AG behält sich das Recht vor, ihrer Verpflichtung (bzw. der Verpflichtung der Tochtergesellschaft) aus dem SAR-Programm durch die Übertragung von Aktien der 1&1 Drillisch AG aus dem Bestand eigener Aktien oder nach freiem Ermessen auch durch Auszahlung in bar an die Berechtigten zu erfüllen. Da gegenwärtig keine Verpflichtung zum Barausgleich vorliegt, werden diese Zusagen als Transaktionen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente ("Equity-Settled") bilanziert.

Unter Verwendung eines Optionspreismodells auf Basis einer sogenannten Monte-Carlo-Simulation in Übereinstimmung mit IFRS 2 wurde der Zeitwert der ausgegebenen Optionen wie folgt ermittelt:

Bewertungsparameter zum 31.12.2019

Ausgabestichtag 01.01.2019 01.01.2019 01.10.2019
Zeitwert 196 T€ 434 T€ 3.252 T€
Anzahl SAR 4.500 8.600 64.300
Anfangskurs 44,10 € 45,00 € 45,00 €
Stichtagskurs 44,50 € 43,60 € 43,60 €
Dividendenrendite 3,7 % 3,7 % 3,7 %
Volatilität der Aktie 37,8 % 32,6 % 32,6 %
Erwartete Dauer (Jahre) 5 5 5
Ausübungshürde (EBIT-Faktor) 80,0 % 80,0 % 80,0 %
CAP (EBIT-Faktor) 120,0 % 120,0 % 120,0 %

Bewertungsparameter zum 31.12.2018

Ausgabestichtag 01.01.2018 01.09.2018 01.12.2018
Zeitwert 4.274 T€ 3.035 T€ 2.513 T€
Anzahl SAR 60.000 60.000 60.000
Anfangskurs 68,70 € 45,00 € 43,90 €
Stichtagskurs 68,80 € 43,60 € 44,40 €
Dividendenrendite 2,3 % 3,7 % 3,6 %
Volatilität der Aktie 24,0 % 32,6 % 38,1%
Erwartete Dauer (Jahre) 5 5 5
Ausübungshürde (EBIT-Faktor) 80,0 % 80,0 % 80,0 %
CAP (EBIT-Faktor) 120,0 % 120,0 % 120,0 %

Die für die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts zugrunde gelegte Volatilität wurde auf Basis der historischen Volatilität für die letzten 12 Monate vor dem Bewertungsstichtag ermittelt. Der Ausübungspreis wird auf Basis des durchschnittlichen Aktienkurses der letzten 10 Tage vor dem Ausgabestichtag berechnet.

Im Geschäftsjahr 2019 beläuft sich der Gesamtaufwand aus dem Mitarbeiterbeteiligungsprogramm auf 3.882 T€ (Vorjahr: 9.823 T€). Der bisher erfasste kumulierte Aufwand zum 31. Dezember 2019 für die im Geschäftsjahr ausgeübten und die zum Bilanzstichtag noch nicht ausgeübten SARs beträgt 1.436 T€ (Vorjahr: 1.357 T€). Auf künftige Jahre entfallen somit Aufwendungen in Höhe von 2.444 T€ (Vorjahr: 8.466 T€). Der auf das laufende Geschäftsjahr entfallende Personalaufwand betrug 79 T€ (Vorjahr: 1.357 T€).

Die Veränderungen in den ausgegebenen bzw. ausstehenden virtuellen Aktienoptionen ergeben sich aus der folgenden Tabelle:

Anzahl
AUSSTEHEND AM 01. JANUAR 2018 0
Neuvergabe 60.000
Neuvergabe 60.000
Neuvergabe 60.000
AUSSTEHEND AM 31. DEZEMBER 2018 180.000
Neuvergabe 77.400
verfallen/verwirkt -180.000
AUSSTEHEND AM 31. DEZEMBER 2019 77.400

41. Grundkapital

Das voll eingezahlte Grundkapital vor Aktienrückkauf in Höhe von 194.441.113,90 € ist eingeteilt in 176.764.649 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von 1,10 €.

Zum Bilanzstichtag wurden 500.000 Stück (Vorjahr: 400.704 Stück) eigene Aktien gehalten.

Eigene Anteile kürzen das Eigenkapital und sind nicht dividendenberechtigt.

Genehmigtes Kapital 2018

Der Vorstand wurde durch die außerordentliche Hauptversammlung am 12. Januar 2018 ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 11. Januar 2023 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder in Teilbeträgen um insgesamt bis zu 97.220.556,40 € durch Ausgabe neuer Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2018).

Bei Bareinlagen können die neuen Aktien vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats auch von einem oder mehreren Kreditinstituten bzw. einem anderen die Voraussetzungen des § 186 Abs. 5 Satz 1 AktG erfüllenden Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie ausschließlich den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Grundsätzlich ist den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen,

um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht auszunehmen;

wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrages, die möglichst zeitnah zur Platzierung der Aktien erfolgen soll, nicht wesentlich unterschreitet. Die Anzahl der unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegebenen Aktien darf insgesamt 10 Prozent des Grundkapitals nicht überschreiten, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung. Auf diese Zahl sind Aktien anzurechnen, die aufgrund options- oder Wandelschuldverschreibungen ausgegeben werden oder auszugeben sind, sofern die Schuldverschreibungen während der Laufzeit dieser Ermächtigung in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben werden; ferner sind auf diese Zahl Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung in direkter oder entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben oder veräußert werden;

soweit es erforderlich ist, um Inhabern bzw. Gläubigern von options- und/oder Wandlungsrechten bzw. entsprechender Options- und/oder Wandlungspflichten aus Schuldverschreibungen, die von der Gesellschaft und/oder durch von der Gesellschaft abhängige oder im unmittelbaren oder mittelbaren Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehende Gesellschaften ausgegeben wurden oder werden, ein Bezugsrecht in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung ihres options- und/oder Wandlungsrechts bzw. nach Erfüllung der Options- und/oder Wandlungspflicht zustünde;

wenn die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen erfolgt zur Gewährung von Aktien im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder zum Zweck des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen, Beteiligungen an Unternehmen oder sonstigen Vermögensgegenständen;

um neue Aktien bis zu einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt 9.722.055,20 € als Belegschaftsaktien an Arbeitnehmer der Gesellschaft oder verbundener Unternehmen i.S.d. §§ 15 ff. AktG auszugeben.

Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2018 oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist zu ändern.

Bedingtes Kapital 2018

Das Grundkapital ist um bis zu 96.800.000,00 € durch Ausgabe von bis zu 88.000.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2018). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber bzw. Gläubiger von options- und/oder Wandelschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen (oder Kombinationen dieser Instrumente) mit options- und/oder Wandlungsrechten bzw. Options- und/oder Wandlungspflichten oder Andienungsrechten der Gesellschaft, die die Gesellschaft oder von der Gesellschaft abhängige oder im unmittelbaren oder mittelbaren Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehende Gesellschaften aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der außerordentlichen Hauptversammlung vom 12. Januar 2018 bis zum 11. Januar 2023 ausgegeben haben, von ihren options- bzw. Wandlungsrechten aus diesen Schuldverschreibungen Gebrauch machen oder ihre Pflicht zur Optionsausübung- bzw. Wandlung erfüllen oder, soweit die Gesellschaft ein Wahlrecht ausübt, ganz oder teilweise anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrags Stückaktien der Gesellschaft zu gewähren und soweit jeweils nicht ein Barausgleich gewährt oder eigene Aktien oder Aktien einer anderen börsennotierten Gesellschaft zur Bedienung eingesetzt werden. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe des vorstehend bezeichneten Ermächtigungsbeschlusses jeweils zu bestimmenden options- bzw. Wandlungspreis. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres, in dem sie entstehen, am Gewinn teil; soweit rechtlich zulässig, kann der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats die Gewinnbeteiligung neuer Aktien hiervon und auch von § 60 Abs. 2 AktG abweichend, auch für ein bereits abgelaufenes Geschäftsjahr, festlegen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen.

42. Kapitalrücklage und sonstiges Eigenkapital

Die Kapitalrücklage betrug zum 31. Dezember 2019 2.429.876 T€ (Vorjahr: 2.433.531 T€). Der Rückgang resultiert mit 3.734 T€ aus dem Erwerb von eigenen Anteilen. Gegenläufig stieg die Kapitalrücklage durch die Zuführung von 79 T€ im Rahmen von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen.

Das sonstige Eigenkapital zum Bilanzstichtag setzt sich wie folgt zusammen:

31.12.2019
T€
31.12.2018
T€
Beteiligungen:
- PipesBox GmbH, Rostock -411 -411
- PoSpulse GmbH, Berlin -292 -281
Sonstiges -273 -12
GESAMT -976 -704

Das Sonstige Eigenkapital in Höhe von 976 T€ (Vorjahr: 704 T€) beinhaltet das Ergebnis aus Kategorien, die nicht anschließend in die Gewinn- und Verlustrechnung umklassifiziert werden und resultiert im Wesentlichen aus der Anwendung der IFRS 9 Regelungen im Zusammenhang mit der Bewertung von finanziellen Vermögenswerten. Hierbei werden Änderungen des beizulegenden Zeitwerts dieser finanziellen Vermögenswerte erfolgsneutral im sonstigen Eigenkapital erfasst.

43. Eigene Aktien

Der Vorstand der 1&1 Drillisch AG wurde durch die außerordentliche Hauptversammlung vom 12. Januar 2018 ermächtigt, bis zum 11. Januar 2023 eigene Aktien der Gesellschaft im Umfang bis zu insgesamt 10 Prozent des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung oder - falls dieser Wert geringer ist - des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Auf die gemäß dieser Ermächtigung erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, die sich im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr nach den §§ 71a ff. AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 Prozent des Grundkapitals entfallen.

Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals, in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke unmittelbar durch die Gesellschaft oder auch durch von der Gesellschaft abhängige oder im unmittelbaren oder mittelbaren Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehende Gesellschaften oder durch von der Gesellschaft oder von der Gesellschaft abhängige oder in ihrem unmittelbaren oder mittelbaren Mehrheitsbesitz stehende Gesellschaften beauftragte Dritte ausgeübt werden.

Der Erwerb kann nach Wahl des Vorstands über die Börse oder mittels eines öffentlichen Kaufangebots bzw. mittels einer öffentlichen Aufforderung zur Abgabe eines solchen Angebots erfolgen.

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, Aktien der Gesellschaft, die auf Grund dieser Ermächtigung erworben werden, über die Börse oder durch Angebot an alle Aktionäre im Verhältnis ihrer Beteiligungsquoten zu veräußern. Darüber hinaus dürfen Aktien der Gesellschaft, die auf Grund dieser Ermächtigung erworben werden zu allen weiteren gesetzlich zulässigen Zwecken, insbesondere auch zu den folgenden Zwecken verwendet werden:

Die Aktien können an Dritte gegen Barzahlung zu einem Preis veräußert werden, der den Börsenkurs von Aktien gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet. In diesem Fall darf die Anzahl der zu veräußernden Aktien insgesamt 10 Prozent des Grundkapitals zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung oder - falls dieser Betrag geringer ist - 10 Prozent des Grundkapitals zum Zeitpunkt der Veräußerung der Aktien der Gesellschaft nicht überschreiten. Auf diese Begrenzung von 10 Prozent des Grundkapitals sind diejenigen Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung in direkter oder entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben oder veräußert werden. Ferner sind auf diese Begrenzung auf 10 Prozent des Grundkapitals diejenigen Aktien anzurechnen, die zur Bedienung von options- und/oder Wandelschuldverschreibungen auszugeben sind, sofern die Schuldverschreibungen während der Laufzeit dieser Ermächtigung in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben wurden.

Die Aktien können zur Erfüllung von Verpflichtungen aus Schuldverschreibungen mit Options- und/oder Wandlungsrecht bzw. Options- und/oder Wandlungspflicht genutzt werden, die von der Gesellschaft oder durch von der Gesellschaft abhängige oder im unmittelbaren oder mittelbaren Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehenden Gesellschaften begeben werden.

Die Aktien können gegen Vermögensgegenstände einschließlich Forderungen gegen die Gesellschaft ausgegeben werden, insbesondere im Zusammenhang mit dem Erwerb von Unternehmen, Beteiligungen an Unternehmen oder Teilen von Unternehmen oder Unternehmenszusammenschlüssen.

Die Aktien können im Zusammenhang mit aktienbasierten Vergütungs- bzw. Belegschaftsaktienprogrammen der Gesellschaft oder mit ihr verbundener Unternehmen verwendet und Personen, die in einem Arbeitsverhältnis zu der Gesellschaft oder einem mit ihr verbundenen Unternehmen stehen oder standen, sowie an Organmitglieder von mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmen angeboten und übertragen werden.

Die Aktien können eingezogen werden, ohne dass die Einziehung oder ihre Durchführung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf. Der Vorstand kann bestimmen, dass das Grundkapital bei der Einziehung herabgesetzt wird; in diesem Fall ist der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital um den auf die eingezogenen Aktien entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals herabzusetzen und die Angabe der Zahl der Aktien und des Grundkapitals in der Satzung entsprechend anzupassen. Der Vorstand kann auch bestimmen, dass das Grundkapital bei der Einziehung unverändert bleibt und sich stattdessen durch die Einziehung der Anteil der übrigen Aktien am Grundkapital gemäß § 8 Abs. 3 AktG erhöht. Der Vorstand ist in diesem Fall auch ermächtigt, die Angabe der Zahl der Aktien in der Satzung anzupassen.

Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die auf Grund dieser Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien den Mitgliedern des Vorstands der Gesellschaft in Erfüllung jeweils geltender Vergütungsvereinbarungen zu übertragen.

Das Bezugsrecht der Aktionäre wird insoweit ausgeschlossen, als eigene Aktien gemäß den vorstehenden Ermächtigungen verwendet werden. Darüber hinaus ist der Vorstand ermächtigt, bei einer Veräußerung erworbener eigener Aktien durch Angebot an die Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats den Inhabern bzw. Gläubigern von Schuldverschreibungen mit options- und/oder Wandlungsrechten bzw. entsprechenden Options- und/oder Wandlungspflichten, die von der Gesellschaft oder durch von der Gesellschaft abhängige oder im unmittelbaren oder mittelbaren Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehende Gesellschaften ausgegeben werden, ein Bezugsrecht auf die Aktien in dem Umfang zu gewähren, in dem es ihnen nach Ausübung des options- oder Wandlungsrechts bzw. Erfüllung der Options- oder Wandlungspflicht zustünde; in diesem Umfang wird das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen.

Im Geschäftsjahr 2019 wurde von diesem Rückkaufsrecht Gebrauch gemacht und es wurden 99.296 Aktien (Vorjahr: 400.704 Aktien) zu einem durchschnittlichen Kurs von 38,71 € (Vorjahr: 38,31 €) über die Börse erworben. Das Grundkapital hat sich durch diesen Rückkauf um 109.225,60 € (Vorjahr: 440.774,40 €) vermindert. Dies entspricht rund 0,06 Prozent des Grundkapitals der 1&1 Drillisch AG. Vom Kaufpreis je Aktie wurden 1,10 € im gezeichneten Kapital abgesetzt. Zum 31. Dezember 2019 hält die 1&1 Drillisch AG somit 500.000 eigene Aktien (Vorjahr: 400.704) mit einem Anteil am Grundkapital von 550.000 € bzw. 0,28 Prozent (Vorjahr: 440.774,40 € bzw. 0,23 Prozent).

44. Zusätzliche Angaben zu den Finanzinstrumenten

Die folgende Tabelle weist die Buchwerte jeder Kategorie von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten zum 31. Dezember 2019 aus:

Bewertungskategorie nach IFRS 9 Buchwert per 31.12.2019
T€
Fortgeführte Anschaffungskosten
T€
Finanzielle Vermögenswerte
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente ac 31.785 31.785
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ac 228.261 228.261
Forderungen gegen nahestehende Unternehmen ac 215.328 215.328
Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte ac 28.923 28.923
Sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte
- Beteiligungen fvoci 904
- Übrige ac 774 774
Finanzielle Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ac -266.369 -266.369
Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen ac -79.294 -79.294
Sonstige kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten ac/n/a
- Leasingverpflichtungen n/a -7.573
- Übrige ac -95.061 -95.061
Sonstige langfristige finanzielle Verbindlichkeiten ac/n/a
- Leasingverpflichtungen n/a -40.215
- Übrige ac -951.610 -951.610
Davon aggregiert nach Bewertungskategorien:
- Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten (At Amortized Cost) ac 505.071 505.071
- Finanzielle Vermögenswerte zum Fair Value über das sonstige Ergebnis ohne nachträgliche Umklassifizierung in die Gewinn- und Verlustrechnung (At Fair Value through other Comprehensive Income without Recycling to Profit and Loss) fvoci 904
- Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten (At Amortized Cost) ac -1.392.334 -1.392.334
Leasingverpflichtungen n/a -47.788
Fair Value über das sonstige Ergebnis ohne nachträgliche Umklassifizierung in die Gewinn- und Verlustrechnung
T€
Wertansatz nach IFRS 16
T€
Fair Value per 31.12.2019
T€
Finanzielle Vermögenswerte
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 31.785
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 228.261
Forderungen gegen nahestehende Unternehmen 215.328
Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte 28.923
Sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte
- Beteiligungen 904 904
- Übrige 774
Finanzielle Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen -266.369
Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen -79.294
Sonstige kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten
- Leasingverpflichtungen -7.573
- Übrige -95.061
Sonstige langfristige finanzielle Verbindlichkeiten
- Leasingverpflichtungen -40.215
- Übrige -951.610
Davon aggregiert nach Bewertungskategorien:
- Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten (At Amortized Cost) 505.071
- Finanzielle Vermögenswerte zum Fair Value über das sonstige Ergebnis ohne nachträgliche Umklassifizierung in die Gewinn- und Verlustrechnung (At Fair Value through other Comprehensive Income without Recycling to Profit and Loss) 904 904
- Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten (At Amortized Cost) -1.392.334
Leasingverpflichtungen -47.788

Für die einzelnen Kategorien von Finanzinstrumenten nach IFRS 9 wurden im Geschäftsjahr 2019 folgende Nettoergebnisse ausgewiesen:

Nettogewinne und -verluste aus der Folgebewertung
2019 Nettoergebnis nach Bewertungskategorien Bewertungskategorie nach IFRS 9 aus Zinsen und Dividenden
T€
Währungsumrechnung
T€
Wertberichtigung
T€
Nettoergebnis
T€
Finanzielle Vermögenswerte bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten ac 1.213 274 -56.761 -55.274
Finanzielle Vermögenswerte zum beizulegenden Zeitwert (Erfolgsneutral) fvoci 0 0 -272 -272
Finanzielle Verbindlichkeiten bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten ac -7.262 -117 0 -7.379
GESAMT -6.049 157 -57.033 -62.925

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Forderungen gegen nahestehende Unternehmen sowie sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte haben kurze Restlaufzeiten. Daher entsprechen deren Buchwerte zum Abschlussstichtag näherungsweise dem beizulegenden Zeitwert.

Beteiligungen werden zum beizulegenden Zeitwert bilanziert. Für die übrigen sonstigen langfristigen Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert werden, wird unterstellt, dass ihr Buchwert dem beizulegenden Zeitwert entspricht.

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen sowie sonstige kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten haben kurze Restlaufzeiten; die bilanzierten Werte stellen näherungsweise die beizulegenden Zeitwerte dar.

Für die übrigen sonstigen langfristigen Verbindlichkeiten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert werden, wird unterstellt, dass ihr Buchwert dem beizulegenden Zeitwert entspricht.

Der Bewertung der zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte liegen geeignete Bewertungsverfahren zugrunde. Sofern verfügbar, werden Börsenpreise auf aktiven Märkten verwendet. Für die Bewertung der Kaufpreisverbindlichkeiten werden vorwiegend optionspreismodelle verwendet.

Die folgende Tabelle weist die Buchwerte und Fair Values jeder Kategorie von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten zum 31. Dezember 2018 aus:

Bewertungskategorie nach IFRS 9 Buchwert per 31.12.2018
T€
Fortgeführte Anschaffungskosten
T€
Fair Value über das sonstige Ergebnis ohne nachträgliche Umklassifizierung in die Gewinn- und Verlustrechnung
T€
Fair Value per 31.12.2018
T€
Finanzielle Vermögenswerte
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente ac 3.968 3.968 0 3.968
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ac 230.224 230.224 0 230.224
Forderungen gegen nahestehende Unternehmen ac 41.879 41.879 0 41.879
Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte ac 45.513 45.513 0 45.513
Sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte
- Beteiligungen fvoci 589 0 589 589
- Übrige ac 819 819 0 819
Finanzielle Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ac -365.202 -365.202 0 -365.202
Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen ac -129.333 -129.333 0 -129.333
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten ac -39.658 -39.658 0 -39.658
Davon aggregiert nach Bewertungskategorien:
- Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten (At Amortized Cost) ac 322.403 322.403 0 322.403
- Finanzielle Vermögenswerte zum Fair Value über das sonstige Ergebnis ohne nachträgliche Umklassifizierung in die Gewinn- und Verlustrechnung (At Fair Value through other Comprehensive Income without Recycling to Profit and Loss) fvoci 589 0 589 589
- Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten (At Amortized Cost) ac -534.193 -534.193 0 -534.193

Für die einzelnen Kategorien von Finanzinstrumenten nach IFRS 9 wurden im Geschäftsjahr 2018 folgende Nettoergebnisse ausgewiesen:

2018 Nettoergebnis nach Bewertungskategorien Bewertungskategorie nach IFRS 9 aus Zinsen und Dividenden
T€
Währungsumrechnung
T€
Wertberichtigung
T€
Nettoergebnis
T€
Finanzielle Vermögenswerte bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten ac 625 138 -60.245 -59.482
Finanzielle Vermögenswerte zum beizulegenden Zeitwert (Erfolgsneutral) fvoci 0 0 -692 -692
Finanzielle Verbindlichkeiten bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten ac -5.277 -59 0 -5.336
GESAMT -4.652 79 -60.938 -65.510

Hierarchie beizulegender Zeitwerte

Der Konzern verwendet folgende Hierarchie zur Bestimmung und zum Ausweis beizulegender Zeitwerte von Finanzinstrumenten je Bewertungsverfahren:

Stufe 1: Notierte (unangepasste) Preise auf aktiven Märkten für gleichartige Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten.

Stufe 2: Verfahren, bei denen sämtliche Input-Parameter, die sich wesentlich auf den erfassten beizulegenden Zeitwert auswirken, entweder direkt oder indirekt beobachtbar sind.

Stufe 3: Verfahren, die Input-Parameter verwenden, die sich wesentlich auf den erfassten beizulegenden Zeitwert auswirken und nicht auf beobachtbaren Marktdaten basieren.

Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden

Die langfristigen finanziellen Vermögenswerte enthalten Beteiligungen in Höhe von 904 T€, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet wurden (Level 3).

Während der Berichtsperiode gab es, wie im Vorjahr, keine Umbuchungen zwischen den Bewertungsstufen.

45. Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen

Als nahestehende Unternehmen und Personen im Sinne von IAS 24 gelten Personen und Unternehmen, wenn eine der Parteien über die Möglichkeit verfügt, die andere Partei zu beherrschen oder einen maßgeblichen Einfluss auszuüben. Zu den nahestehenden Unternehmen und Personen des Konzerns zählten neben Vorstand und Aufsichtsrat der 1&1 Drillisch AG auch die Konzernunternehmen der United Internet Gruppe, die nicht Bestandteil des Konsolidierungskreises des Konzerns sind. Ferner werden Beteiligungen, auf die die Gesellschaften des Konzerns einen maßgeblichen Einfluss ausüben können (assoziierte Unternehmen), als nahestehende Unternehmen eingeordnet. Darüber hinaus wird Herr Ralph Dommermuth als wesentlicher Aktionär der United Internet AG als nahestehende Person (und oberstes beherrschendes Unternehmen im Sinne des IAS 24.13) eingestuft.

Aufsichtsrat

Michael Scheeren,
Aufsichtsratsvorsitzender, Frankfurt am Main

- Vorsitzender -

Mitglied in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder anderen Kontrollgremien:

United Internet AG, Montabaur (stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender)

1&1 Telecommunication SE, Montabaur (Aufsichtsratsvorsitzender)

1&1 Mail & Media Applications SE, Montabaur

1&1 IoNoS Holding SE, Montabaur (vormals 1&1 Internet Holding SE, Montabaur)

Tele Columbus AG, Berlin (seit dem 29. August 2019)

Kai-Uwe Ricke,
Mitglied des Verwaltungsrats von Delta Partners, Dubai, Stallikon/Schweiz

- Stellvertretender Vorsitzender -

Mitglied in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder anderen Kontrollgremien:

United Internet AG, Montabaur

1&1 Telecommunication SE, Montabaur

1&1 Mail & Media Applications SE, Montabaur (Aufsichtsratsvorsitzender)

1&1 IoNoS Holding SE, Montabaur (vormals 1&1 Internet Holding SE, Montabaur) (bis zum 27. März 2019)

Delta Partners, Dubai/ Emirat Dubai

Delta Partners Capital Limited, Dubai/ Emirat Dubai

Delta Partners Growth Fund II GP Limited, Cayman Islands

Delta Partners Growth Fund II (Carry) General Partner Limited, Cayman Islands

EUNetworks Group Limited, London/ UK

SUSI Partners AG, Zürich/ Schweiz (bis zum 17. Juni 2019)

Virgin Mobile CEE B.V., Amsterdam/ Niederlande

Virgin Mobile Polska sp.z.o.o, Warschau/ Polen (Vorsitzender des Verwaltungsrats)

Cash Credit Limited, Cayman Islands

Kurt Dobitsch,
Vorsitzender des Aufsichtsrats der United Internet AG, Markt Schwaben

Mitglied in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder anderen Kontrollgremien:

United Internet AG, Montabaur (Aufsichtsratsvorsitzender)

1&1 Telecommunication SE, Montabaur (stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender)

1&1 Mail & Media Applications SE, Montabaur (stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender)

1&1 IoNoS Holding SE (vormals 1&1 Internet Holding SE, Montabaur) (seit dem 27. März 2019)

Nemetschek SE, München (vormals Nemetschek AG, München) (Aufsichtsratsvorsitzender)

Bechtle AG, Gaildorf

Graphisoft S.E., Budapest/ Ungarn

Singhammer IT Consulting AG, München

Vectorworks Inc., Columbia/ USA

Norbert Lang,
Kaufmann, Waldbrunn

Mitglied in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder anderen Kontrollgremien:

Rocket Internet SE, Berlin

1&1 Telecommunication SE, Montabaur

Vlasios Choulidis,
Unternehmer, Gelnhausen

Mitglied in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder anderen Kontrollgremien:

1&1 Telecommunication SE, Montabaur

Dr. Claudia Borgas-Herold,
Unternehmerin, Kilchberg/ Schweiz

Mitglied in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder anderen Kontrollgremien:

1&1 Telecommunication SE, Montabaur

Vorstand

Ralph Dommermuth,
Vorstandsvorsitzender, Montabaur

Mitglied in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder anderen Kontrollgremien:

Versatel Telecommunications GmbH, Düsseldorf, (Vorsitzender des Beirats) (bis zum 22. Juli 2019)

1&1 Versatel GmbH, Düsseldorf (vormals 1&1 Versatel GmbH, Berlin) (Vorsitzender des Beirats seit dem 20. September 2019)

1&1 IoNoS Holding SE, Montabaur (vormals 1&1 Internet Holding SE, Montabaur) (stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender)

Drillisch Netz AG, Krefeld (seit dem 1. Januar 2020, Aufsichtsratsvorsitzender seit dem 16. Januar 2020)

Martin Witt,
Vorstand, Reichertshausen (bis zum 30. Juni 2019)

Mitglied in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder anderen Kontrollgremien:

1&1 Versatel Deutschland GmbH, Düsseldorf, (Vorsitzender des Beirats)

Versatel Telecommunication GmbH, Düsseldorf (bis zum 22. Juli 2019)

IQ-optimize Software AG, Maintal

Drillisch Netz AG, Krefeld (Aufsichtsratsvorsitzender) (bis zum 25. Januar 2019)

1&1 Versatel GmbH, Düsseldorf (vormals 1&1 Versatel GmbH, Berlin) (seit dem 20. September 2019)

André Driesen,
Vorstand, Krefeld (bis zum 31. Dezember 2019)

Mitglied in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder anderen Kontrollgremien:

IQ-optimize Software AG, Maintal (stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender) (bis zum 31. Dezember 2019)

Drillisch Netz AG, Krefeld (bis zum 31. Dezember 2019)

Markus Huhn,
Vorstand, Neuerkirch (seit dem 1. Juli 2019)

Mitglied in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder anderen Kontrollgremien:

Drillisch Netz AG, Krefeld (Aufsichtsratsvorsitzender seit dem 25. Januar 2019 bis zum 16. Januar 2020)

1&1 Versatel Deutschland GmbH, Düsseldorf

1&1 Versatel GmbH , Düsseldorf (vormals 1&1 Versatel GmbH, Berlin) (seit dem 20. September 2019)

Versatel Telecommunication GmbH, Düsseldorf (bis zum 22. Juli 2019)

IQ-optimize Software AG, Maintal (stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender seit dem 1. Januar 2020)

Alessandro Nava,
Vorstand, Essen (seit dem 1. Juli 2019)

Mitglied in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder anderen Kontrollgremien:

IQ-optimize Software AG, Maintal (Aufsichtsratsvorsitzender)

Drillisch Netz AG, Krefeld (stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender)

Bezüge des Managements in Schlüsselpositionen und des Aufsichtsrats

Die Bezüge der Vorstandsmitglieder betrugen in 2019 insgesamt 1.716 T€, davon variabel 700 T€ (Vorjahr: 1.416 T€, davon variabel 690 T€).

Die Aufsichtsratsvergütungen betrugen 2019 insgesamt 322 T€ (Vorjahr: 316 T€).

Die Beschreibung des Vergütungssystems und die individualisierten Angaben zu den Bezügen der Organe der 1&1 Drillisch AG erfolgt im Vergütungsbericht, der Bestandteil des Konzernlageberichts ist.

Directors' Holdings

Die Vorstandsmitglieder hielten zum 31. Dezember 2019 folgende Anteile an der 1&1 Drillisch AG: Die United Internet AG, Montabaur, ist zum Stichtag 31. Dezember 2019 mit 75,10 Prozent an der 1&1 Drillisch AG beteiligt. Herr Ralph Dommermuth hält wiederum bezogen auf das um eigene Anteile der United Internet AG reduzierte Grundkapital mittelbar über Beteiligungsgesellschaften zum 31. Dezember 2019 43 Prozent des Grundkapitals der United Internet AG.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats hielten zum 31. Dezember 2019 folgende Anteile an der 1&1 Drillisch AG: Aufsichtsratsmitglied Vlasios Choulidis 273.333 Stückaktien (davon 65.000 Aktien über MV Beteiligungs GmbH), insgesamt 0,16 Prozent der Aktien der 1&1 Drillisch AG.

Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen

Es wurden sämtliche in den Konzernabschluss der United Internet AG einbezogenen Gesellschaften, die nicht in den Konsolidierungskreis des Konzerns 1&1 Drillisch AG einbezogen werden, sowie assoziierte Unternehmen der United Internet AG als nahestehende Unternehmen des Konzerns identifiziert.

Die kurzfristigen Forderungen gegen nahestehende Unternehmen teilen sich wie folgt auf:

31.12.2019
T€
31.12.2018
T€
United Internet AG 209.646 0
United Internet Services Holding GmbH 2.087 6.523
1&1 IONOS Gruppe 1.792 30.993
Sonstige 1.804 4.363
GESAMT 215.329 41.879

Die kurzfristigen Forderungen resultieren grundsätzlich aus Lieferungen und Leistungen sowie aus gewährten Darlehen. Von den ausgewiesenen Forderungen betreffen 209.646 T€ (Vorjahr: 0 T€) Forderungen gegen Mutterunternehmen (United Internet AG).

Die zum Geschäftsjahresende bestehenden offenen Salden sind unbesichert, unverzinslich und werden durch Barzahlung beglichen. Für Forderungen gegen nahestehende Unternehmen bestehen keine Garantien. Forderungen gegen nahestehende Unternehmen und Personen wurden im Geschäftsjahr 2019 nicht wertberichtigt. Ein Werthaltigkeitstest wird jährlich durchgeführt. Dieser beinhaltet eine Beurteilung der Finanzlage des nahestehenden Unternehmens sowie die Entwicklung des Markts, in dem dieses tätig ist. Sämtliche Forderungen sind, wie im Vorjahr, innerhalb eines Jahres fällig.

Die Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen teilen sich wie folgt auf:

31.12.2019
T€
31.12.2018
T€
Versatel Gruppe 56.466 32.446
United Internet Corporate Services GmbH 8.190 16.177
1&1 Mail & Media GmbH 4.990 14.298
A1 Marketing, Kommunikation und neue Medien GmbH 3.422 545
1&1 IoNoS Gruppe 1.585 28.301
United Internet AG 0 32.054
Sonstige 4.641 5.512
GESAMT 79.294 129.333

Die Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen resultieren vor allem aus Lieferungen und Leistungen sowie aus Darlehen. Die zum Geschäftsjahresende bestehenden offenen Salden sind unbesichert, mit Ausnahme der Verbindlichkeiten gegenüber der United Internet AG unverzinslich und werden durch Barzahlung beglichen. Es bestehen keine Garantien.

Von den ausgewiesenen Verbindlichkeiten betreffen 0 T€ (Vorjahr: 32.054 T€) Verbindlichkeiten gegenüber dem Mutterunternehmen (United Internet AG).

Der 1&1 Drillisch AG steht eine von der Muttergesellschaft, United Internet AG, eingeräumte Kreditlinie mit einer unbestimmten Laufzeit über insgesamt 200 Mio. € zur Verfügung. Zum Bilanzstichtag wurden keine Kredite in Anspruch genommen.

Die Verbindlichkeiten sind innerhalb eines Jahres fällig.

Die folgende Tabelle stellt die Gesamthöhe der Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen dar:

Käufe / Dienstleistungen von nahestehenden Unternehmen/ Personen 2019
T€
Verkäufe / Dienstleistungen an nahestehende Unternehmen/ Personen 2019
T€
Käufe / Dienstleistungen von nahestehenden Unternehmen/ Personen 2018
T€
Verkäufe / Dienstleistungen an nahestehende Unternehmen/ Personen 2018
T€
163.514 29.264 179.813 36.344

Bei den Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen handelt es sich im Wesentlichen um Sachverhalte aus der internen Leistungsverrechnung.

Von den ausgewiesenen Aufwendungen betreffen 89 T€ (Vorjahr: 4.744 T€) solche gegenüber dem Mutterunternehmen, United Internet AG.

Zum 31. Dezember 2019 bestehen keine Forderungen oder Verbindlichkeiten mit den nachfolgend erwähnten nahestehenden Personen und Unternehmen.

Die Geschäftsräume von 1&1 Drillisch in Montabaur und Karlsruhe werden von der 1&1 IONOS SE, einem Konzernunternehmen der United Internet Gruppe, an die 1&1 Drillisch vermietet. Die 1&1 IONOS SE hat diese teilweise von Herrn Ralph Dommermuth gemietet. Die daraus entstehenden Zahlungsverpflichtungen liegen auf ortüblichem Niveau und wurden anteilig an die 1&1 Drillisch weiterberechnet.

In der zweiten Geschäftsjahreshälfte wurden die Mietverträge für Bürogebäude, die von mehreren Tochtergesellschaften des 1&1 Drillisch Konzerns genutzt werden, dahingehend angepasst, dass nun alle nutzenden Gesellschaften gleichberechtigte Mieter der Gebäude sind. Vor den Vertragsumstellungen war nur der jeweilige Hauptmieter Vertragspartner, der somit die betreffenden Mietverträge vollständig gemäß IFRS 16 bilanziert hatte.

Die Mieter bilden in den umgestellten Mietverträgen eine gemeinschaftliche Tätigkeit gemäß IFRS 11 'Gemeinsame Vereinbarungen'. Die Mietverträge begründen ein Leasingverhältnis, da sie dazu berechtigen, die Nutzung der Bürogebäude während der Vertragslaufzeit zu kontrollieren. Die betreffenden Tochtergesellschaften bilanzieren ihren jeweiligen Anteil an den Nutzungsrechten und den Leasingverbindlichkeiten sowie die dazugehörigen Abschreibungen und Zinsen.

Durch die Umstellung der Mietverträge kam es im Konzern im Geschäftsjahr 2019 zu einem Zugang an Nutzungsrechten in Höhe von 24.076 T€.

Der Buchwert des Nutzungsrechts beträgt zum 31. Dezember 2019 22.586 T€ und der Leasingverbindlichkeiten 22.646 T€. Die Abschreibungen betrugen 1.301 T€ und die Zinsaufwendungen 148 T€ im Geschäftsjahr 2019. Im Berichtszeitraum entstanden Zahlungsverpflichtungen in Höhe von 4.888 T€. Der Mietaufwand betrug im Vorjahr 5.892 T€.

Die Gesellschaft VPM Immobilien Verwaltungs GmbH, Maintal, (Gesellschafter der VPM und Mitglied im Aufsichtsrat der 1&1 Drillisch AG - Herr Vlasios Choulidis) hat 1&1 Drillisch Büroräume in Maintal vermietet. Die daraus entstehenden Zahlungsverpflichtungen liegen auf ortüblichem Niveau. Nach Erstanwendung des Rechnungslegungsstandards IFRS 16, der seit dem 01. Januar 2019 verpflichtend anzuwenden ist, wurde in der Bilanz ein Nutzungsrecht bzw. Leasingverbindlichkeit angesetzt. Der Buchwert des Nutzungsrechts beträgt zum 31. Dezember 2019 1.037 T€ und der Leasingverbindlichkeiten 1.042 T€. Die Abschreibungen betrugen 173 T€ und die Zinsaufwendungen 11 T€ im Geschäftsjahr 2019. Im Berichtszeitraum entstanden hieraus Zahlungsverpflichtungen in Höhe von 179 T€. Der Mietaufwand betrug im Vorjahr 169 T€.

In der nachfolgenden Tabelle werden die Zinsaufwendungen und Zinserträge (ohne oben beschriebenen Zinseffekte aus IFRS 16 Bilanzierung) mit nahestehenden Unternehmen im jeweiligen Geschäftsjahr dargestellt:

Zinserträge 2019
T€
Zinsaufwendungen 2019
T€
Zinserträge 2018
T€
Zinsaufwendungen 2018
T€
242 265 100 499

Die Zinserträge und Zinsaufwendungen betreffen vor allem die Verzinsung von Darlehensbeziehungen gegenüber dem Mutterunternehmen United Internet AG.

46. Zielsetzung und Methoden des Finanzrisikomanagements

Grundsätze des Risikomanagements

Die Systematik des Risikomanagementsystems der 1&1 Drillisch wird im Lagebericht ausführlich beschrieben. Die Grundzüge der Finanzpolitik werden vom Vorstand festgelegt und vom Aufsichtsrat überwacht. Bestimmte Transaktionen bedürfen der vorherigen Zustimmung durch den Aufsichtsrat.

Die wesentlichen durch den Konzern verwendeten finanziellen Verbindlichkeiten umfassen Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige finanzielle Verbindlichkeiten. Der Konzern verfügt über verschiedene finanzielle Vermögenswerte, die unmittelbar aus seiner Geschäftstätigkeit resultieren. Sie umfassen im Wesentlichen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und kurzfristige Forderungen gegen nahestehende Unternehmen. Der Konzern verfügt zum Bilanzstichtag ausschließlich über originäre Finanzinstrumente.

Ziel des finanziellen Risikomanagements ist es, diese Risiken durch die laufenden operativen und finanzorientierten Aktivitäten zu begrenzen. Dabei unterliegt der Konzern hinsichtlich seiner Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und geplanten Transaktionen insbesondere Liquiditätsrisiken sowie Marktrisiken, die im Folgenden dargestellt werden.

Liquiditätsrisiko

Das Liquiditätsrisiko stellt das Risiko dar, dass ein Unternehmen Schwierigkeiten bei der Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen hat, die sich aus seinen finanziellen Verbindlichkeiten ergeben. Für 1&1 Drillisch besteht das Liquiditätsrisiko grundsätzlich und damit unverändert zum Vorjahr darin, dass die Gesellschaften möglicherweise ihren laufenden finanziellen Verpflichtungen nicht fristgerecht nachkommen können. Um jederzeit die Zahlungsfähigkeit sowie die finanzielle Flexibilität der 1&1 Drillisch Gruppe sicherstellen zu können, wird neben einer kurzfristigen Liquiditätsvorschau auch eine längerfristige Finanzplanung vorgenommen.

Die 1&1 Drillisch hat zur Steuerung ihrer Bankkonten und der internen Verrechnungskonten sowie zur Durchführung automatisierter Zahlungsvorgänge standardisierte Prozesse und Systeme etabliert. Neben der operativen Liquidität unterhält der Konzern auch weitere Liquiditätsreserven, die kurzfristig verfügbar sind.

Bei dem Konzern besteht keine wesentliche Liquiditätsrisikokonzentration.

Die folgende Tabelle stellt die Fristigkeiten der Verbindlichkeiten entsprechend den abgeschlossenen Verträgen zwischen dem Konzern und fremden Dritten bzw. nahestehenden Unternehmen zum 31. Dezember 2019 und zum 31. Dezember 2018 dar. Innerhalb der Tabelle sind in den einzelnen Jahresspalten die Tilgung zzgl. der vertraglich festgelegten Mindestzinszahlung vermerkt.

Buchwert Liquiditätsabfluss von Tilgung und Zinsen im Geschäftsjahr
31.12.2019
T€
2020
T€
2021
T€
2022
T€
2023
T€
>2023
T€
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 266.369 266.369
Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen 79.294 79.294
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 1.094.459 102.634 68.179 67.028 66.771 789.847
Liquiditätsabfluss von Tilgung und Zinsen im Geschäftsjahr
Gesamt
T€
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 266.369
Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen 79.294
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 1.094.459

Die Zahlungen aus sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten umfassen im Wesentlichen die Zahlungen für Funkspektrum. 1&1 Drillisch hat am 5. September 2019 eine Vereinbarung mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) sowie dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) über den Bau von Mobilfunkstandorten in sogenannten "weißen Flecken" geschlossen. Damit hilft 1&1 Drillisch, bestehende Versorgungslücken zu schließen, und leistet mit dem Bau der Antennenstandorte einen Beitrag zur Verbesserung der Mobilfunkversorgung in ländlichen Regionen. Im Gegenzug profitiert 1&1 Drillisch durch die Vereinbarung von Ratenzahlungen für die Kosten der erworbenen 5G-Frequenzen. Damit dürfen die ursprünglich in 2019 und 2024 zu zahlenden Lizenzkosten nun in Raten bis 2030 verteilt an den Bund überwiesen werden. Die Zahlungen an den Bund haben keinen linearen Verlauf und steigen ab dem Geschäftsjahr 2026 auf 128 Mio. €.

Buchwert Liquiditätsabfluss von Tilgung und Zinsen im Geschäftsjahr
31.12.2018
T€
2019
T€
2020
T€
Gesamt
T€
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 365.202 365.202 365.202
Verbindlicheiten gegenüber nahestehenden Unternehmen 129.333 129.333 129.333
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 39.658 39.530 128 39.658

Marktrisiko

Marktrisiko ist das Risiko, dass der beizulegende Zeitwert oder künftige Cashflows eines Finanzinstruments aufgrund von Änderungen der Marktpreise schwanken. Das Marktrisiko beinhaltet drei Risikoarten: Zinsrisiko, Währungsrisiko und sonstige Preisrisiken wie das Aktienkursrisiko. Dem Marktrisiko ausgesetzte Finanzinstrumente umfassen u. a. verzinsliche Darlehen, Einlagen, zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte und derivative Finanzinstrumente.

Innerhalb des Konzerns gibt es kein wesentliches Währungsrisiko oder sonstiges Preisrisiko.

Zinsrisiko

Zinsrisiko ist das Risiko, dass der beizulegende Zeitwert oder künftige Cashflows eines Finanzinstruments aufgrund von Änderungen der Marktzinssätze schwanken.

Der Konzern ist grundsätzlich Zinsänderungsrisiken ausgesetzt. Die variable Verzinsung basiert auf dem EURIBOR. Es wird auf die Ausführungen unter Anhangangabe 45. "Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen" verwiesen.

Aufgrund der anhaltend expansiven Zinspolitik der Europäischen Zentralbank ist der relevante EURIBOR Zinssatz zum Stichtag negativ. Die 1&1 Drillisch erwartet in absehbarer Zeit keine wesentliche Änderung in den Risikoaufschlägen.

Aus anderen Sachverhalten ist der Konzern keinen wesentlichen Zinsrisiken ausgesetzt. Es bestehen keine Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten.

Ausfallrisiko

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Ausfallrisiko ist das Risiko, dass ein Geschäftspartner seinen Verpflichtungen im Rahmen eines Finanzinstruments oder Kunden(rahmen)vertrags nicht nachkommt und dies zu einem finanziellen Verlust führt. Der Konzern ist im Rahmen seiner operativen Geschäftstätigkeit Ausfallrisiken (insbesondere Forderungen aus Lieferungen und Leistungen) sowie im Rahmen der Finanztätigkeit, einschließlich aus Einlagen bei Banken und Finanzinstituten, ausgesetzt.

Dementsprechend ist ein aufwendiges auch bereits präventiv wirkendes Fraud-Management-System etabliert worden, das permanent weiterentwickelt wird. Weiterhin werden die Außenstände bereichsbezogen, also dezentral fortlaufend überwacht. Ausfallrisiken werden mittels Einzelwertberichtigungen und pauschalierten Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Die Berechnung basiert auf tatsächlich entstandenen historischen Daten. Gegenüber dem Vorjahr sieht der Konzern einen leichten Rückgang des Ausfallrisikos.

Im Massenkundengeschäft der 1&1 Drillisch wird ein vorvertraglicher Fraud-Check durchgeführt sowie das Forderungsmanagement unter Inanspruchnahme von Inkassobüros abgewickelt. Die Einzelwertberichtigung überfälliger Forderungen erfolgt im Wesentlichen in Abhängigkeit der Altersstruktur der Forderungen mit unterschiedlichen Bewertungsabschlägen, die im Wesentlichen aus den Erfolgsquoten der mit dem Einzug überfälliger Forderungen beauftragten Inkassobüros abgeleitet werden. Alle Forderungen, die mehr als 365 Tage überfällig sind, werden zwischen 95 Prozent und 100 Prozent einzelwertberichtigt.

Hinsichtlich der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen besteht das maximale Kreditrisiko im Bruttobetrag der bilanzierten Forderung vor Wertberichtigungen, aber nach Saldierung sofern eine Aufrechnungslage gegeben ist. Bezüglich der überfälligen, aber nicht wertgeminderten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird auf die Angaben unter Anhangangabe 17 verwiesen.

Forderungen gegen und Ausleihungen an nahestehende Unternehmen

Die Forderungen gegen und Ausleihungen an nahestehende Unternehmen werden laufend von der Geschäftsführung überwacht. Es wird auf jährlicher Basis ein Wertminderungstest durchgeführt. Dieser beinhaltet eine Beurteilung der Finanzlage des nahestehenden Unternehmens sowie die Entwicklung des Markts, in dem dieses tätig ist.

Kapitalsteuerung

Die 1&1 Drillisch AG unterliegt über die aktienrechtlichen Bestimmungen hinaus keinen weitergehenden satzungsmäßigen oder vertraglichen Verpflichtungen zum Kapitalerhalt. Die im Rahmen der Unternehmenssteuerung von der Gesellschaft herangezogenen Finanzkennzahlen sind überwiegend erfolgsorientiert. Ziele, Methoden und Prozesse des Kapitalmanagements sind den erfolgsorientierten Finanzkennzahlen untergeordnet.

Zur Aufrechterhaltung oder Anpassung der Kapitalstruktur kann die Gesellschaft Anpassungen der Dividendenzahlungen an die Anteilseigner oder eine Kapitalrückzahlung an die Anteilseigner vornehmen, eigene Anteile erwerben und bei Bedarf wieder platzieren oder auch neue Anteile ausgeben. Es wird diesbezüglich auf die Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung verwiesen. Zum 31. Dezember 2019 bzw. 31. Dezember 2018 wurden keine Änderungen der Ziele, Richtlinien und Verfahren vorgenommen.

47. Erfolgsunsicherheiten und andere Verpflichtungen

Eventualschulden

Eventualschulden stellen eine mögliche Verpflichtung dar, deren Existenz vom Eintreten einer oder mehrerer unsicherer zukünftiger Ereignisse abhängt, oder eine gegenwärtige Verpflichtung, deren Zahlung nicht wahrscheinlich ist oder die Höhe der Verpflichtung nicht ausreichend verlässlich geschätzt werden kann.

Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2019 haben Vorleister Ansprüche im mittleren dreistelligen Millionenbereich angemeldet. Die 1&1 Drillisch AG sieht die Ansprüche der jeweiligen Gegenpartei als unbegründet an und hält für diese Eventualschulden einen Ressourcenabfluss für nicht wahrscheinlich.

Rechtsstreitigkeiten

Bei den Rechtsstreitigkeiten handelt es sich im Wesentlichen um diverse Rechtsstreitigkeiten des Konzerns. Für etwaige Verpflichtungen aus diesen Rechtsstreitigkeiten wurden Rückstellungen für Prozessrisiken gebildet (siehe Anhangangabe 35).

Garantien

Der Konzern hat zum Bilanzstichtag keine Garantien abgegeben.

48. Angaben zu Leasingverhältnissen, sonstige finanzielle Verpflichtungen, Haftungsverhältnisse und Eventualschulden

Verpflichtungen aus Leasingverhältnissen

Auswirkungen auf die Gewinn- und Verlustrechnung von Januar bis Dezember 2019 stellen sich wie folgt dar:

IFRS 16 2019
T€
Abschreibungen auf Nutzungsrechte
Grundstücken und Bauten 5.267
Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.525
- davon aus Finanzierungsleasing 267
Summe Abschreibungen auf Nutzungsrechte 6.792
Zinsaufwendungen aus Leasing-Verbindlichkeiten 387
Aufwand für kurzfristige Leasingverhältnisse 272
Aufwand für Leasingverhältnisse über einen Vermögenswert von geringem Wert 15

Im Zusammenhang mit Leasingverpflichtungen erfolgten im Berichtszeitraum die Zahlungsmittelabflüsse in Höhe von 6.418 T€.

Zum 31. Dezember 2019 ergeben sich folgende Buchwerte der Nutzungsrechte nach Klassen zugrunde liegender Vermögenswerte:

Buchwert zum 31.12.2019
T€
Grundstücken und Bauten 45.104
Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.577

Zum 31. Dezember 2019 bestehende Leasingverpflichtungen führen in folgenden Jahren zu Auszahlungen:

Bis 1 Jahr 7.573
1 bis 5 Jahre 22.320
Über 5 Jahre 19.160
GESAMT 49.053

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zum 31. Dezember bestanden folgende künftige Zahlungsverpflichtungen:

31.12.2019
T€
31.12.2018
T€
Andere sonstige Verpflichtungen 257.229 3.000
Operating Leasing n/a 23.888
GESAMT 257.229 26.888

Durch die Erstanwendung des Rechnungslegungsstandards IFRS 16 "Leasingverhältnisse", der seit dem 01. Januar 2019 verpflichtend anzuwenden ist, sind die Leasingverhältnisse innerhalb der Bilanz zu zeigen. Bezüglich der Operating Leasing Verpflichtungen wird auf Anhangangabe 2.2 "Auswirkungen neuer bzw. geänderter IFRS Standards" verwiesen.

Der Konzern nimmt die im Standard IFRS 16 vorgesehenen Befreiungen für Leasingverträge, deren Laufzeit innerhalb von 12 Monaten ab dem Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung endet sowie die Befreiung für Leasingverträge, bei denen der zugrunde liegende Vermögenswert von geringem Wert ist, in Anspruch. Die Leasingverpflichtungen die durch Anwendungserleichterungen nicht in der Bilanz angesetzt wurden, betrugen zum 31. Dezember 2019 48 T€.

Im Vorjahr sind Zahlungen aus Operating Leasing in Höhe von 3.317 T€ geleistet worden.

1&1 Drillisch hat im Rahmen der MBA MVNO Vereinbarung mit Telefónica verbindlich für die Grundlaufzeit des Vertrages (Juli 2015 bis Juni 2020) Netzkapazität bestehend aus Datenvolumen sowie Voice- und SMS-Kontingenten erworben. Die erste Option zur Verlängerung des bis zum 30. Juni 2020 mit Telefónica laufenden MBA MVNO-Vertrages wurde am 30. Dezember 2019 ausgeübt, sodass der Vertrag bis zum 30. Juni 2025 weiterläuft. Die abzunehmende Kapazität beträgt 20 bis 30 Prozent der genutzten Kapazität des Telefónica Netzes. Zusätzlich hat Drillisch die Verpflichtung, für die Bestandskunden unabhängig von der Netznutzung ein festes Kontingent abzunehmen. Die Zahlungen während der Grundlaufzeit belaufen sich auf einen mittleren dreistelligen Millionenbetrag. Ein genauer Betrag kann nicht bestimmt werden, da die Zahlungen abhängig von verschiedenen vertraglichen Variablen sind. Unter anderem ist die Zahlungsverpflichtung abhängig von der künftigen tatsächlichen Nutzung aller Teilnehmer auf dem Telefónica Netz.

1&1 Drillisch hat am 5. September 2019 eine Vereinbarung mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) sowie dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) über den Bau von Mobilfunkstandorten in sogenannten "weißen Flecken" geschlossen. Damit hilft 1&1 Drillisch, bestehende Versorgungslücken zu schließen, und leistet mit dem Bau der Antennenstandorte einen Beitrag zur Verbesserung der Mobilfunkversorgung in ländlichen Regionen. Zum Bilanzstichtag bestehen somit vertragliche Verpflichtungen, die zu Investitionsausgaben in Folgejahren führen.

Im Geschäftsjahr 2019 bestehen daneben sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Lieferungs- und Leistungsbeziehungen in Höhe von 27.761 T€.

Investitionsausgaben, für die zum Bilanzstichtag vertragliche Verpflichtungen in Folgejahren bestehen, betragen 229.420 T€ (Vorjahr: 336 T€). Diese bestehen für Vermögenswerte des Sachanlagevermögens in Höhe von 64.164 T€ (Vorjahr: 336 T€) sowie für immaterielle Vermögenswerte in Höhe von 165.256 T€ (Vorjahr: 0 T€). Zahlungsabflüsse werden im Wesentlichen in den Geschäftsjahren 2020 und 2021 erwartet.

49. Konzern-Kapitalflussrechnung

Mit der verpflichtenden Erstanwendung des Rechnungslegungsstandards IFRS 16 ab dem 01.01.2019 wird der Tilgungsanteil von Leasingzahlungen im Cashflow aus Finanzierungstätigkeit ausgewiesen. Im Vorjahr wurden dagegen die aus Operating Leasingverhältnissen resultierenden Auszahlungen in Höhe von 3.317 T€ unter dem Cashflow der betrieblichen Tätigkeit ausgewiesen. Die Vorjahreswerte wurden nicht angepasst.

In den Nettoeinzahlungen der betrieblichen Tätigkeit sind im Geschäftsjahr 2019 Zinsauszahlungen in Höhe von 9.739 T€ (Vorjahr: 4.722 T€) und Zinseinzahlungen in Höhe von 842 T€ (Vorjahr: 643 T€) enthalten.

Die Steuerauszahlungen für das Geschäftsjahr 2019 in Höhe von 187.973 T€ (Vorjahr: 193.647 T€) betreffen die laufende Körperschaftsteuer inklusive Solidaritätszuschlag sowie laufende Gewerbesteuer. Die Einzahlungen für Steuern vom Einkommen und vom Ertrag belaufen sich auf 33.253 T€ (Vorjahr: 6.032 T€).

Der Erwerb des 5G-Funkspektrums (Ausnahme Tilgung im Geschäftsjahr 2019: 61.266 T€) sowie die Bilanzierung von Nutzungsrechten bzw. Leasingverpflichtungen aus der Erstanwendung des Rechnungslegungsstandards IFRS 16 (Ausnahme Tilgung im Geschäftsjahr 2019: 6.418 T€) stellen unbare Transaktionen dar. Die Ersterfassung des 5G-Funkspektrums erfolgte vor dem Hintergrund der Stundungs- und Ratenzahlung mit dem Bund bilanzverlängernd und somit zahlungsmittelneutral. Die erste Ratenzahlung im Dezember 2019 in Höhe von 61.266 T€ wurde im Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit ausgewiesen. Die Bilanzierung von Leasingverhältnissen erfolgt bei Ersterfassung grundsätzlich zahlungsmittelneutral. Laufende Zahlungen beinhalten Zins- und Tilgungskomponenten. Letztere werden im Cashflow aus Finanzierungstätigkeit ausgewiesen.

Hinsichtlich der Veränderung der Forderungen/Verbindlichkeiten mit nahestehenden Unternehmen sind Auszahlungen aus der Ausgabe von Darlehen in Höhe von 210 Mio. € im Cashflow aus dem Investitionsbereich und Auszahlungen aus der Darlehensrückzahlung in Höhe von 32 Mio. € im Cashflow aus dem Finanzierungsbereich enthalten. Hinsichtlich der Veränderung der sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten sind Auszahlungen in Höhe von 73 Mio. € (Vorjahr: 13,1 Mio. €) im Cashflow aus dem Finanzierungsbereich enthalten. Im Wesentlichen betreffen diese im Berichtsjahr 2019 die Auszahlungen für die Verbindlichkeiten aus 5G-Funkspektrum.

Im Vorjahr entstand im Zusammenhang mit der zum 31. Dezember 2017 bereits entkonsolidierten yourfone Shop GmbH ein nachträglicher Mittelabfluss von 8,3 Mio. €.

Die Zusammensetzung des Finanzmittelfonds entspricht dem Posten "Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente" aus der Bilanz.

50. Honorare des Abschlussprüfers

Im Geschäftsjahr 2019 wurden im Konzernabschluss Honorare des Abschlussprüfers in Höhe von 1.436 T€ berechnet. Diese beziehen sich mit 1.191 T€ auf Abschlussprüfungen, mit 72 T€ auf andere Bestätigungsleistungen sowie mit 173 T€ auf Steuerberatungsleistungen. Die Abschlussprüfungsleistungen umfassen ausschließlich gesetzliche Pflichtprüfungen.

51. Ergebnis je Aktie

Zur Ermittlung des unverwässerten Ergebnisses je Aktie gemäß IAS 33.9 ff. wird das Konzernergebnis durch den gewichteten Durchschnitt der im Umlauf befindlichen Stammaktien dividiert.

Zur Ermittlung des verwässerten Ergebnisses je Aktie gemäß IAS 33.30 ff. wird das um die Nachsteuerwirkungen der in der Periode erfassten Zinsen im Zusammenhang mit potentiellen Stammaktien bereinigte Konzernergebnis durch den gewichteten Durchschnitt der im Umlauf befindlichen Stammaktien zuzüglich der gewichteten Anzahl an Stammaktien, welche nach der Umwandlung aller potentiellen Stammaktien mit Verwässerungseffekten in Stammaktien ausgegeben würden, dividiert.

52. Dividende je Aktie

Die Hauptversammlung der 1&1 Drillisch AG hat am 21. Mai 2019 dem Beschlussvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat über die Zahlung einer Dividende in Höhe von 0,05 € je Aktie zugestimmt. Die Dividendenzahlung in einer Gesamthöhe von 8,8 Mio. € erfolgte am 22. Mai 2019.

Über die Verwendung eines Bilanzgewinns beschließt nach § 21 der Satzung der 1&1 Drillisch AG die Hauptversammlung. Für das Geschäftsjahr 2019 schlägt der Vorstand dem Aufsichtsrat eine Dividende wie folgt vor:

Zahlung einer Dividende von 0,05 Euro je Aktie. Dieser Vorschlag orientiert sich an der in § 254 Abs. 1 AktG vorgesehenen Mindestdividende. Ausgehend von 176,3 Millionen dividendenberechtigten Aktien ergäbe sich für das Geschäftsjahr 2019 damit eine Ausschüttungssumme von 8,8 Millionen Euro.

Über diesen Dividendenvorschlag für das Geschäftsjahr 2019 beraten Vorstand und Aufsichtsrat in der Aufsichtsratssitzung am 25. März 2020.

Aus eigenen Aktien stehen der Gesellschaft gemäß § 71b AktG keine Rechte und damit auch keine anteilige Ausschüttung zu. Zum Datum der Unterzeichnung des Konzernabschlusses hält die 1&1 Drillisch Gruppe 500.000 Stück (Vorjahr: 500.000 Stück) eigene Aktien.

53. Erklärung nach § 161 AktG

Am 17. Dezember 2019 haben Vorstand und Aufsichtsrat der 1&1 Drillisch AG die nach § 161 des Aktiengesetzes vorgeschriebene Erklärung abgegeben und auf der Website unter www.1und1-drillisch.de dauerhaft zugänglich gemacht.

54. Befreiung von der Pflicht zur Offenlegung der Jahresabschlüsse nach § 264 Abs. 3 HGB

Nachfolgende inländische Tochtergesellschaften in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft haben im Geschäftsjahr 2019 die gemäß § 264 Abs. 3 HGB erforderlichen Bedingungen für die Inanspruchnahme der Befreiungsvorschriften erfüllt:

1&1 Telecommunication SE, Montabaur

1&1 Telecom Holding GmbH, Montabaur

1&1 Telecom Sales GmbH, Montabaur

1&1 Telecom Service Montabaur GmbH, Montabaur

1&1 Telecom Service Zweibrücken GmbH, Zweibrücken

1&1 Berlin Telecom Service GmbH, Berlin

1&1 Logistik GmbH, Montabaur

1&1 Telecom GmbH, Montabaur

Drillisch online GmbH, Maintal

IQ-optimize Software AG, Maintal

Drillisch Netz AG, Krefeld

Blitz 17-665 SE, München

Blitz 17-666 SE, München

55. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Im bisherigen Verlauf des Geschäftsjahres 2020 hat sich durch die fortschreitende globale Ausbreitung des Corona-Virus (Sars-CoV-2) die Risikosituation u. a. in den Risikofeldern "Beschaffungsmarkt" und "Externe Risiken - Personelle Krisen" verändert. Eine genaue Risikoeinschätzung ist zum Aufstellungszeitpunkt des Konzernabschlusses noch nicht möglich. Sollte sich die Ausbreitung des Virus weiterhin dauerhaft fortsetzen, kann sich dies u. a. negativ auf die Nachfrage von Konsumenten und Gewerbetreibende, den Bezug von Vorleistungen (z. B. Smartphones, Router, Server oder Netzwerktechnik) oder die Gesundheit und Einsatzfähigkeit von Mitarbeitern und somit letztendlich auch auf die Leistungsfähigkeit von 1&1 Drillisch auswirken. Zu weiteren Informationen wird auf Lagebericht Punkt 4.3 "Prognosebericht" verwiesen.

 

Maintal, den 23. März 2020

1&1 Drillisch Aktiengesellschaft

Ralph Dommermuth

Markus Huhn

Alessandro Nava

ENTWICKLUNG DER IMMATERIELLEN VERMÖGENSWERTE UND SACHANLAGEN

im Geschäftsjahr 2019 und 2018 in T€

2019 Anschaffungs- und Herstellungskosten
01.01.2019
Zugang IFRS 16 *
Zugänge
Abgänge
Umbuchungen
31.12.2019
Immaterielle Vermögenswerte
zugekaufte Software und Lizenzen 152.749 0 5.101 4 926 158.772
Selbsterstellte Software 3.094 0 5.275 0 0 8.369
Funkspektrum 0 0 1.070.187 0 0 1.070.187
Marke 56.300 0 0 0 0 56.300
Kundenstamm 776.975 0 0 0 0 776.975
Geleistete Anzahlungen 1.789 0 2.557 192 -926 3.228
Firmenwerte 2.932.943 0 0 0 0 2.932.943
Summe (I) 3.923.850 0 1.083.120 196 0 5.006.774
Sachanlagen
Grundstücke und Bauten 111 0 185 0 6 302
Nutzungsrechte 0 26.588 28.600 1.037 0 54.151
Betriebs- und Geschäftsausstattung 24.414 0 5.111 1.859 156 27.822
Geleistete Anzahlungen 417 0 2.223 0 -162 2.478
Summe (II) 24.942 26.588 36.119 2.896 0 84.753
SUMME TOTAL 3.948.792 26.588 1.119.239 3.092 0 5.091.527
2019 Aufgelaufene Abschreibungen Nettobuchwerte
01.01.2019
Zugänge
Abgänge
Umbuchungen
31.12.2019
31.12.2018
Immaterielle Vermögenswerte
zugekaufte Software und Lizenzen 82.536 46.640 0 -5 129.171 70.214
Selbsterstellte Software 322 1.330 0 0 1.652 2.772
Funkspektrum 0 0 0 0 0 0
Marke 0 0 0 0 0 56.300
Kundenstamm 161.226 95.742 0 0 256.968 615.749
Geleistete Anzahlungen 8 0 0 5 13 1.781
Firmenwerte 0 0 0 0 0 2.932.943
Summe (I) 244.091 143.712 0 0 387.803 3.679.759
Sachanlagen 86 9 0 0 95 25
Grundstücke und Bauten
Nutzungsrechte 0 6.525 55 0 6.470 0
Betriebs- und Geschäftsausstattung 10.597 4.769 1.674 0 13.692 13.817
Geleistete Anzahlungen 0 0 0 0 0 417
Summe (II) 10.683 11.303 1.729 0 20.257 14.259
SUMME TOTAL 254.774 155.014 1.729 0 408.060 3.694.019
2019 Nettobuchwerte
31.12.2019
Immaterielle Vermögenswerte
zugekaufte Software und Lizenzen 29.601
Selbsterstellte Software 6.717
Funkspektrum 1.070.187
Marke 56.300
Kundenstamm 520.007
Geleistete Anzahlungen 3.215
Firmenwerte 2.932.943
Summe (I) 4.618.970
Sachanlagen 207
Grundstücke und Bauten
Nutzungsrechte 47.681
Betriebs- und Geschäftsausstattung 14.130
Geleistete Anzahlungen 2.478
Summe (II) 64.496
SUMME TOTAL 4.683.466
2018 Anschaffungs- und Herstellungskosten
01.01.2018
Reklassifizierung IFRS 15 **
Zugänge
Abgänge
Umbuchungen
31.12.2018
Immaterielle Vermögenswerte
zugekaufte Software und Lizenzen 150.254 0 5.004 3.732 1.223 152.749
Selbsterstellte Software 0 0 3.094 0 0 3.094
Marke 56.300 0 0 0 0 56.300
Kundenstamm 792.000 -15.025 0 0 0 776.975
Geleistete Anzahlungen 1.528 0 1.747 264 -1.223 1.789
Firmenwerte 2.932.943 0 0 0 0 2.932.943
Summe (I) 3.933.026 -15.025 9.845 3.996 0 3.923.850
Sachanlagen
Grundstücke und Bauten 695 0 0 587 4 111
Betriebs- und Geschäftsausstattung 24.560 0 5.227 5.707 334 24.414
Geleistete Anzahlungen 346 0 417 9 -338 417
Summe (II) 25.601 0 5.644 6.303 0 24.942
SUMME TOTAL 3.958.628 -15.025 15.489 10.299 0 3.948.792
2018 Aufgelaufene Abschreibungen Nettobuchwerte
01.01.2018
Zugänge
Abgänge
Umbuchungen
31.12.2018
31.12.2017
Immaterielle Vermögenswerte
zugekaufte Software und Lizenzen 33.176 52.919 3.559 0 82.536 117.079
Selbsterstellte Software 0 322 0 0 322 0
Marke 0 0 0 0 0 56.300
Kundenstamm 65.484 95.742 0 0 161.226 726.516
Geleistete Anzahlungen 9 0 1 0 8 1.520
Firmenwerte 0 0 0 0 0 2.932.943
Summe (I) 98.668 148.983 3.560 0 244.091 3.834.358
Sachanlagen
Grundstücke und Bauten 1 671 585 0 86 694
Betriebs- und Geschäftsausstattung 10.899 5.042 5.344 0 10.597 13.662
Geleistete Anzahlungen 0 0 0 0 0 346
Summe (II) 10.899 5.713 5.929 0 10.683 14.702
SUMME TOTAL 109.567 154.696 9.489 0 254.774 3.849.060
2018 Nettobuchwerte
31.12.2018
Immaterielle Vermögenswerte
zugekaufte Software und Lizenzen 70.214
Selbsterstellte Software 2.772
Marke 56.300
Kundenstamm 615.749
Geleistete Anzahlungen 1.781
Firmenwerte 2.932.943
Summe (I) 3.679.759
Sachanlagen
Grundstücke und Bauten 25
Betriebs- und Geschäftsausstattung 13.817
Geleistete Anzahlungen 417
Summe (II) 14.259
SUMME TOTAL 3.694.019

* Für nähere Informationen verweisen wir auf Konzernanhang Punkt 2.2 "Auswirkungen neuer bzw. geänderter IFRS".
** Der Rückgang bei den immateriellen Vermögenswerten betrifft im Wesentlichen, die Neubewertung des im Rahmen der Kaufpreisallokation aktivierten Kundenstamms, der im Zuge der Umstellung auf IFRS 15 insoweit bereits als Vertragsvermögenswert erfasst worden ist.

VERSICHERUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER (BILANZEID)

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.

 

Maintal, den 23. März 2020

Der Vorstand

Ralph Dommermuth

Markus Huhn

Alessandro Nava

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die 1&1 Drillisch Aktiengesellschaft

Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns

Prüfungsurteile

Wir haben den Konzernabschluss der 1&1 Drillisch Aktiengesellschaft, Maintal, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2019, der Konzern-Gesamtergebnisrechnung, der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzern-Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns der 1&1 Drillisch Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 geprüft. Die auf der im Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns angegebenen Internetseite veröffentlichte Konzernerklärung zur Unternehmensführung, die Bestandteil des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns ist, haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2019 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 und

vermittelt der beigefügte Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns erstreckt sich nicht auf den Inhalt der oben genannten Erklärung zur Unternehmensführung.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns " unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Konzernabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Nachfolgend beschreiben wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte:

1. Werthaltigkeit der Firmenwerte

Gründe für die Bestimmung als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt

Die im Konzernabschluss der 1&1 Drillisch Aktiengesellschaft ausgewiesenen Firmenwerte belaufen sich auf 45 Prozent der Bilanzsumme. Ein Werthaltigkeitstest (Impairment Test) der Firmenwerte erfolgt mindestens einmal im Geschäftsjahr. Der Werthaltigkeitstest umfasst eine Bewertung der zahlungsmittelgenerierenden Einheit, der der jeweilige Firmenwert zuzuordnen ist, und basiert regelmäßig auf einem Barwert künftiger Zahlungsströme der zahlungsmittelgenerierenden Einheit. Die Zahlungsströme basieren auf Budgets der Gesellschaft für das kommende Geschäftsjahr, welche von der Gesellschaft auf Basis von internen Annahmen sowie externen Marktstudien extrapoliert und nach dem Detailplanungszeitraum sowie einer anschließenden Interimsphase mit einer langfristigen Wachstumsrate fortgeschrieben werden. Vor dem Hintergrund der Größenordnung der Firmenwerte, der zugrundeliegenden Komplexität der Bewertung sowie der im Rahmen der Bewertung vorhandenen Ermessensspielräume war der Wertminderungstest für Firmenwerte im Rahmen unserer Prüfung einer der bedeutsamsten Prüfungssachverhalte.

Prüferisches Vorgehen

Wir haben die Bewertungen des von den gesetzlichen Vertretern hinzugezogenen externen Gutachters auf Basis der konzeptionellen Anforderungen des IAS 36 sowie die Berechnungen in dem zugrundeliegenden Bewertungsmodell methodisch und mathematisch nachvollzogen. In diesem Zusammenhang haben wir auch die Kompetenz, Fähigkeiten und Objektivität des Gutachters beurteilt, uns ein Verständnis von der Tätigkeit des Gutachters verschafft und die Eignung des Gutachtens, welches von den gesetzlichen Vertretern zur Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte in Auftrag gegeben wurde, gewürdigt. Der Schwerpunkt unserer Prüfung lag auf der Auseinandersetzung mit den bei der Bewertung zugrunde gelegten zentralen Annahmen, wie Planungsprämissen und Diskontierungssätzen.

Wir haben die Finanzplanungen unter Berücksichtigung der Planungstreue vergangener Planungsrechnungen gewürdigt und nachvollzogen, dass die zentralen Annahmen plausibel abgeleitet wurden. Annahmen zu den zukünftigen Zahlungsströmen wurden durch die Einholung von unterstützenden Nachweisen sowie durch Befragungen im Hinblick auf die wesentlichen Annahmen zu Wachstum und Geschäftsverlauf beurteilt. Die sonstigen wesentlichen Annahmen, wie z. B. der Diskontierungssatz und die langfristige Wachstumsrate wurden unter Einbindung von internen Bewertungsexperten und auf Basis eigener Analysen der allgemeinen Marktindikatoren beurteilt.

Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich keine Einwendungen gegen die Werthaltigkeitsbeurteilung der Firmenwerte durch die gesetzlichen Vertreter ergeben.

Verweis auf zugehörige Angaben

Die Angaben der Gesellschaft zu der Werthaltigkeit der Firmenwerte sind in Textziffer 28 "Firmenwerte und Wertminderungen der Firmenwerte und der immateriellen Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer sowie derzeit noch nicht nutzbare immaterielle Vermögenswerte (Frequenzlizenzen)" des Konzernanhangs enthalten.

2. Umsatzrealisierung

Gründe für die Bestimmung als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt

Die Erfassung und Abgrenzung der Umsatzerlöse im Massenkundengeschäft der Konzerngesellschaften erfolgt weitestgehend automatisiert und einheitlich durch die Verwendung spezieller, auf die Umsatzrealisierung zugeschnittener IT-Systeme, die aufgrund der weitreichenden Verzweigungen und Abhängigkeiten untereinander im Aufbau eine hohe Komplexität aufweisen. Aufgrund der in den IT-Systemen implementierten Logiken, haben Anpassungen, bspw. aufgrund von Tarifänderungen oder der Implementierung neuer Produkte, die in einzelnen IT-Systemen vorgenommen werden, eine unmittelbare Auswirkung auf den gesamten Prozess der Umsatzrealisierung. Zusätzlich werden manuelle Buchungen vorgenommen, welche mit einem höheren inhärenten Fehlerrisiko versehen sind. Im Zuge der Umsatzrealisierung nach IFRS 15 werden Annahmen getroffen und Schätzungen insbesondere im Zusammenhang mit der Bestimmung der Einzelveräußerungspreise für die Hardware vorgenommen, sodass die Umsatzrealisierung im Rahmen unserer Prüfung einer der bedeutsamsten Prüfungssachverhalte war.

Prüferisches Vorgehen

Im Rahmen unserer Prüfungshandlungen haben wir unter Einbindung von internen IT Spezialisten den Aufbau und die Wirksamkeit des vom Konzern eingerichteten Kontrollsystems bezüglich der für die Umsatzrealisierung relevanten IT-Systeme beurteilt. Dabei wurden IT-Systeme und Schnittstellen getestet sowie die Abbildung und Verarbeitung der Geschäftsprozesse nachvollzogen. Entsprechende generelle IT Kontrollen sowie relevante IT-Applikationskontrollen sowie manuelle Kontrollen wurden getestet. Insbesondere die Aufteilung des Transaktionsentgelts auf einzelne Leistungsverpflichtungen auf Basis der relativen Einzelveräußerungspreise, haben wir anhand von Marktdaten nachvollzogen. Zudem haben wir den Prozess zur Bestimmung der Einzelveräußerungspreise für die Hardware und die damit verbundenen Ermessensentscheidungen der gesetzlichen Vertreter im Hinblick auf die Vorgaben nach IFRS 15 beurteilt. Das Fehlerrisiko aus der Vornahme manueller Buchungen wurde darüber hinaus durch aussagebezogene, insbesondere analytische Prüfungshandlungen unter Verwendung von internen Datenanalysetools berücksichtigt. In diesem Zusammenhang wurde insbesondere die Entwicklung der Umsatzerlöse im Jahresverlauf, die zugrunde liegenden Buchungsmuster, die Buchungsverantwortlichen sowie das Verhältnis der Umsatzerlöse zu ausgewählten Konten (z.B. Materialaufwand) sowie nichtfinanziellen Größen (z.B. Vertragsabschlüsse und Kündigungen) analysiert.

Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich keine Einwendungen gegen die Umsatzrealisierung ergeben.

Verweis auf zugehörige Angaben

Die Angaben der Gesellschaft zu den Umsatzerlösen sind in Textziffer 4 "Umsatzerlöse/ Segmentberichterstattung" sowie in Textziffer 2.1 "Erläuterung wesentlicher Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" des Konzernanhangs enthalten.

3. Erfassung von Vertragsanbahnungs- und Vertragserfüllungskosten

Gründe für die Bestimmung als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt

Sind die Ansatzvoraussetzungen erfüllt, werden Vertragskosten aktiviert und über die geschätzte Nutzungsdauer amortisiert. Für die Ermittlung und Fortschreibung der zu aktivierenden Kosten sowie die Beurteilung der Werthaltigkeit bestehen entsprechende Buchungslogiken und Prozesse. Zudem werden bezüglich der Amortisationsdauern Annahmen getroffen und Schätzungen vorgenommen, sodass die Erfassung von Vertragsanbahnungs- und Vertragserfüllungskosten im Rahmen unserer Prüfung einer der bedeutsamsten Prüfungssachverhalte war.

Prüferisches Vorgehen

Ausgehend von der Kostenerfassung haben wir den Prozess zur Identifizierung der zu aktivierenden Kosten sowie die Weiterverarbeitung der entsprechenden Daten gewürdigt. Zudem haben wir auf Basis von Stichproben beurteilt, ob die Kriterien nach IFRS 15 für die Aktivierung von Vertragsanbahnungs- und Vertragserfüllungskosten erfüllt sind, insbesondere ob die aktivierten Vertragsanbahnungskosten inkrementellen Charakter haben. Ferner haben wir stichprobenhaft die Bewertung der Vertragskosten durch Abgleich mit den zugrundeliegenden Abrechnungen nachvollzogen. Die Aktivierung und die Fortschreibung der Vertragsanbahnungs- und Vertragserfüllungskosten im Zeitablauf haben wir zudem anhand analytischer Prüfungshandlungen beurteilt. Zugrunde liegende Annahmen und Schätzungen zur Amortisationsdauer haben wir anhand von historischen Kundendaten gewürdigt. Darüber hinaus haben wir die Logik des in Bezug auf die aktivierten Vertragsanbahnungs- und Vertragserfüllungskosten durchgeführten Werthaltigkeitstests auf Basis der Vorgaben nach IFRS 15 gewürdigt.

Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich keine Einwendungen gegen die Erfassung von Vertragsanbahnungs- und Vertragserfüllungskosten ergeben.

Verweis auf zugehörige Angaben

Die Angaben der Gesellschaft zu den Vertragsanbahnungs- und Vertragserfüllungskosten sind in Textziffer 22 "Kurzfristige Vertragsanbahnungs- und Vertragserfüllungskosten" und Textziffer 30 "Langfristige Vertragsanbahnungs- und Vertragserfüllungskosten" sowie in Textziffer 2.1 "Erläuterung wesentlicher Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" des Konzernanhangs enthalten.

Sonstige Informationen

Der Aufsichtsrat ist für den Bericht des Aufsichtsrats verantwortlich. Im Übrigen sind die gesetzlichen Vertreter für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die oben genannte Erklärung zur Unternehmensführung, ferner folgende weitere, für den Geschäftsbericht vorgesehene Bestandteile, von denen wir eine Fassung bis zur Erteilung dieses Bestätigungsvermerks erlangt haben, insbesondere:

den "Bilanzeid" gemäß § 297 Abs. 2 Satz 4 HGB und die "Versicherung nach § 315 Abs. 1 Satz 5 HGB zum Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns",

den Bericht des Aufsichtsrats nach § 171 Abs. 2 AktG,

den Corporate Governance-Bericht nach Ziffer 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex,

den Abschnitt "Brief an die Aktionäre",

den nichtfinanziellen Konzernbericht,

aber nicht den Konzernabschluss, nicht die in die inhaltliche Prüfung einbezogenen Angaben des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns und nicht unseren dazugehörigen Bestätigungsvermerk.

Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens , Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können;

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben;

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben;

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann;

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens , Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt;

holen wir ausreichende, geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile;

beurteilen wir den Einklang des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns;

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 21. Mai 2019 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 14. August 2019 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind seit dem Geschäftsjahr 2018 als Konzernabschlussprüfer der 1&1 Drillisch Aktiengesellschaft tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Jens Kemmerich.

 

Eschborn Frankfurt am Main, 23. März 2020

Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Jens Kemmerich

Jens Eichenauer

INVESTOR RELATIONS CORNER

INVESTOR RELATIONS, KURSENTWICKLUNG

1. Investor Relations

Die Kapitalmarktkommunikation der 1&1 Drillisch AG folgt dem Fair Disclosure, d. h. alle Aktionäre und Interessenten werden über alle wichtigen Entwicklungen gleichartig und gleichwertig informiert. Die kontinuierliche Arbeit lässt sich für alle Anlegergruppen gleichermaßen auf unserer Investor Relations Homepage nachvollziehen, auf der alle relevanten Berichte und Publikationen eingesehen werden können. Viele Interessenten nutzen zudem auch die persönliche Kontaktaufnahme via Mail und/oder Telefon.

2. Kursentwicklung im Börsen Jahr 2019

Jahresschluss 2018 Jahresschluss 2019 Veränderung
in %
1&1 Drillisch € 44,50 € 22,88 -48,6
DAX 10.558,96 13.249,01 +25,5
SDAX 9.509,15 12.511,89 +31,6

Wertentwicklung der 1&1 Drillisch Aktie im Vergleich zum DAX und SDAX *

* Indizes und 1&1 Drillisch-Aktie zeigen hier die um Dividenden bereinigte Performance

AKTUELLE ANALYSEN, AKTIONÄRSSTRUKTUR

3. Aktuelle Analysteneinschätzungen (Stand 24. Februar 2020)

Mit einer guten strategischen Positionierung am deutschen Telekommunikationsmarkt wird die 1&1 Drillisch-Aktie am Kapitalmarkt insgesamt als aussichtsreich beurteilt.

Analyse Votum Kursziel Datum
Hauck "Kaufen" €45,00 24. Februar 2020
Warburg "Kaufen" €47,60 24. Februar 2020
HSBC "Neutral" €26,00 20. Februar 2020
Commerzbank "Kaufen" €45,00 12. Februar 2020
Hauck "Kaufen" €45,00 10. Februar 2020
Credit Suisse "Verkaufen" €21,00 03. Februar 2020

Einen aktuellen Überblick über die Empfehlungen der Analysten findet man auf der IR-Homepage der 1&1 Drillisch AG.

www.1und1-drillisch.de/investor-relations/analysen

4. Aktionärsstruktur (Stand 24. Februar 2020)

Streubesitz gem. Regelwerk Dt. Börse 24,62 %.

* Gemäß zuletzt veröffentlichten Stimmrechtsmeldungen

Quelle: www.1und1-drillisch.de/investor-relations/aktionaersstruktur

SONSTIGES

GLOSSAR

3G

Kurzbezeichnung für den Mobilfunkstandard der dritten Generation oder auch → UMTS. Als erste Generation werden die analogen A-, B- und C-Netze (bis Ende 2000) bezeichnet; der ab 1992 eingeführte, digitale GSM-Standard gilt als die 2. Generation.

4G

Der neueste Mobilfunkstandard - Nachfolger von → UMTS - wird als vierte Mobilfunkgeneration bezeichnet. (siehe auch → LTE)

5G

Mobilfunkstandard der fünften Generation, der als Nachfolger von → 4G ab 2020 auf den Markt kommen und Datenübertragungsraten von bis zu 10 GBit/s ermöglichen soll.

5G-Antenne

Vorrichtung zum Senden und Empfangen von 5G-Frequenzen. Sie befindet sich am Gehäuse des Sendemastes und besteht aus bis zu 64 einzelnen Antennen, die individuell zu steuern sind und so sehr hohe Übertragungsleistungen bieten. Diese Technik nennt sich "Massive Multiple Input, Multiple output", kurz "Massive MIMO".

ADSL (=Asymmetric Digital Subscriber Line)

ADSL ist die in Deutschland am weitesten verbreitete DSL-Variante und wird landläufig als DSL bezeichnet. ADSL wird über die bestehende Telefonleitung (Teilnehmeranschlussleitung) realisiert.

Aktiengesetz

Das Aktiengesetz (AktG) regelt die Gestaltung und die Organe von Aktiengesellschaften wie zum Beispiel Aufsichtsrat, Vorstand sowie Aktionärsrechte.

Aktienindex

Der Aktienindex bietet umfassende Informationen über die Kursentwicklung an den Aktienmärkten. Ein Beispiel für den deutschen Aktienmarkt ist der Deutsche Aktienindex (DAX), in dessen Berechnung Kursveränderungen und auch Dividendenzahlungen einfließen.

Apps

Das Schlagwort Apps (von Application = Anwendung, auch: mobile App) bezeichnet kleine Software-Programme für mobile Endgeräte, wie → Smartphones oder → Tablet-Computer. Das Angebot reicht von einfachsten Werkzeugen und Spaßanwendungen mit nur einer Funktion bis hin zu Programmpaketen mit umfangreicher Funktionalität.

Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat ist für die Überwachung der Geschäftsführung der Kapitalgesellschaft zuständig und besteht in Aktiengesellschaften aus mindestens drei Mitgliedern, die nicht dem Vorstand angehören dürfen. Er wird von der Hauptversammlung gewählt.

ARPU

(Abk. für Average Revenue per User) Gibt den durchschnittlichen Umsatz pro Kunde an.

Bandbreite

Differenz zwischen der niedrigsten und höchsten Frequenz, die auf einem Übertragungskanal möglich ist. Sie wird in Bit pro Sekunde gemessen und beschreibt die Menge an Daten, die innerhalb eines bestimmten Zeitraums übertragen werden kann.

BNetzA

(Abk. für Bundesnetzagentur) oberste deutsche Regulierungsbehörde - zuständig für den Wettbewerb auf den fünf Netzmärkten Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnverkehr. Neben der Moderation von Schlichtungsverfahren zählt auch die Vergabe von Mobilfunkfrequenzen zu ihren Aufgaben.

Campusnetz

Exklusives Mobilfunknetz für ein definiertes lokales Firmengelände. Die Bundesnetzagentur vergibt für den Aufbau von Campusnetzen eigene 5G Frequenzen an Industrieunternehmen.

Cash Flow

(engl. Geldfluss, Kassenzufluss) Nettozufluss aller liquiden Mittel, die aus der Umsatztätigkeit und sonstigen laufenden Tätigkeiten während einer Periode erzielt wurden.

Cloud

(engl. Wolke) Ein Netzwerk aus einer Vielzahl an Servern, die global miteinander verbunden sind. Dient unter anderem dazu, Daten zu speichern oder zu verwalten. Statt auf Daten und Dateien auf einem persönlichen Computer zuzugreifen, können Inhalte in der Cloud von jedem internetfähigen Endgerät aus erreicht werden. So hat man beispielsweise auch mobil Zugriff auf seine Daten.

Corporate Governance

(engl. Corporate: gemeinschaftlich; Governance: regieren, führen) Bezeichnet Leitlinien (Verhaltenskodex) für eine gute Unternehmensführung.

Credit-Kunde

Kunde mit einem von 1&1 Drillisch gestalteten Tarif, der einmal monatlich im eigenen Billingsystem abgerechnet wird.

Debit-Kunde

Kunde, der gemäß einem Netzbetreiber-Prepaid-Tarif im Netzbetreiber-System abgerechnet wird, was ein dort zuvor aufgeladenes Guthaben voraussetzt.

Directors' Dealings

Von Vorstand oder Aufsichtsrat getätigte Aktientransaktionen bzw. entsprechende Bestandsmeldungen.

DCF

(Abk. für Discounted Cash Flow) Eine DCF-Analyse basiert auf der Summe aller für die Zukunft prognostizierten → Cash Flows und diskontiert diese auf den Gegenwartswert ab.

Dividende

Die Dividende ist der Gewinn, der anteilig für eine Aktie von der Aktiengesellschaft ausgeschüttet wird. Über die Dividendenhöhe und ihre Auszahlung entscheidet die Hauptversammlung der Aktiengesellschaft.

DSL

(Abk. Digital Subscriber Line). DSL ist eine Technik, die höhere Datenübertragungsraten über Telefonleitungen bietet wie beispielsweise ADSL.

EBIT

(Abk. für Earnings before Interest and Taxes) Bezeichnet das Ergebnis vor Zinsen und Steuern.

EBITDA

(Abk. für Earnings before Interest, Taxes, Depreciation and Amortisation) Wichtigste Kenngröße, die das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen angibt.

EDGE

(Abk. für Enhanced Data Rates for GSM Evolution) Durch dieses spezielle Modulationsverfahren wird die Übertragungsgeschwindigkeit in → GSM-Mobilfunknetzen auf bis zu 473 kbit/s erhöht (zum Vergleich: GPRS 171,2 kbit/s).

E-Health

(Abk. für Electronic Health) Sammelbegriff für den Einsatz digitaler Technologien im Gesundheitswesen. Hier kommen Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) zum Einsatz, die der Vorbeugung, Diagnose, Behandlung, Überwachung und Verwaltung dienen. 5G gilt als Treiber dieser Entwicklungen.

EPG

Electronic Program Guide

Emittent

Ein Emittent ist der Herausgeber von Wertpapieren.

Ergebnis pro Aktie

Diese Kennzahl gibt den Teil des erwirtschafteten Konzernüberschusses bzw. -fehlbetrages an, der auf eine einzelne Aktie entfällt. Die Kennzahl wird errechnet, indem man das Jahresergebnis (Konzern-Überschuss/-Fehlbetrag) durch den gewichteten Durchschnitt der emittierten Aktienzahl teilt.

Free Float

(engl. freier Fluss, dt. Streubesitz) Anzahl oder Anteil der Aktien, die sich nicht im Besitz strategischer Investoren befinden, sondern an der Börse frei handelbar sind.

Frequenz

Anzahl an Wiederholungen pro Zeiteinheit bei einem Vorgang. In der Telekommunikationstechnik finden Wiederholungen in Form von Funkwellen statt und werden in der Einheit Hertz (Hz) gemessen. Ab einer bestimmten Anzahl von Schwingungen in der Sekunde - ab einer bestimmten Frequenz - strahlen elektrische Signale von Antennen in den freien Raum ab.

Frequenzauktion

Verfahren, über das die Bundesnetzagentur die Lizenzen für die Nutzung von Frequenzbereichen an Mobilfunkanbieter vergibt. Die Versteigerung der Frequenzen endet mit dem letzten Gebot der teilnehmenden Unternehmen. Die 5G-Auktion 2019 dauerte historisch lange drei Monate und spielte dem Staat insgesamt 6,5 Mrd. Euro ein.

Frequenzspektrum

Das Frequenzspektrum, meist einfach Spektrum, eines Signals gibt dessen Zusammensetzung aus verschiedenen Frequenzen an.

Funkzelle

Bereich, in dem ein Signal ausgehend von einem Sendemast übertragen werden kann. Nutzer, die sich mit ihrem Endgerät innerhalb einer Funkzelle bewegen, teilen sich deren Kapazität.

GHz

(Abk. für Gigahertz) Mit Hertz wird die Anzahl sich wiederholender Vorgänge pro Sekunde in einem periodischen Signal angegeben. Ein Kilohertz (kHz) entspricht 1.000 Hertz, ein Megahertz (MHz) 1.000.000 Hertz und ein Gigahertz 1.000.000.000 Hertz. Die Frequenzen, die für 5G genutzt werden und 2019 in der Frequenzauktion versteigert wurden, liegen im Bereich 3,6 GHz.

Glasfaser

Die Anbindung an Glasfaser bietet die aktuell höchsten Übertragungsraten von bis zu 100 GBit/s und ist somit die Grundlage für den Erfolg des neuen Mobilfunkstandards 5G. Die Daten werden mittels Lichtteilchen (Photonen) übertragen. Im Gegensatz zu Kupferkabeln, die elektrische Impulse zur Datenübertragung benötigen, gibt es keine entfernungs- oder witterungsbedingten Signalverluste.

g~paid

Virtuelles Cash-Karten-System, das eine sichere Verteilung von Freischaltcodes für das Aufladen von → Pre-paid-Karten (z.B. im Mobilfunk, für online-Bezahlsysteme) gewährleistet.

GPRS

(Abk. für General Packet Radio Service) Technik für höhere Datenübertragungsraten in GSM-Netzen (bis zu 171,2 kbit/s).

GSM

(Abk. für Global System for Mobile Communications) Paneuropäischer Standard im 900- und 1.800-MHz-Bereich für digitalen Mobilfunk.

HSDPA

(Abk. für Highspeed Downlink Packet Access) Innerhalb des Mobilfunkstandards → UMTS ermöglicht dieses spezielle Übertragungsverfahren die Datenrate zwischen Telekommunikationsnetz und Endgerät (Downlink) auf bis zu 7,2 Mbit/s zu erhöhen.

HSUPA

(Abk. für Highspeed Uplink Packet Access) Innerhalb des Mobilfunkstandards UMTS ermöglicht dieses Übertragungsverfahren die Datenrate zwischen Endgerät und Telekommunikationsnetz (Uplink) auf bis zu 5,8 Mbit/s zu erhöhen.

IFRS

(Abk. für International Financial Reporting Standards) Sammlung internationaler Regelungen für die Rechnungslegung.

IoT

(Abk. für Internet of Things) Sammelbegriff für die zunehmende physische und virtuelle Vernetzung von Gegenständen mit dem Internet. Alltagsgegenstände, Objekte oder Maschinen werden mit Prozessoren und Sensoren ausgestattet und können so via IP-Netz miteinander kommunizieren. Insbesondere in der Industrie ist die Vernetzung intelligenter Maschinen ein essentieller Treiber der digitalen Transformation (Industrie 4.0). 5G gilt als Schlüssel zu den Zukunftstechnologien im Bereich IoT.

IPTV

(Abk. für International Protocol Television) Übertragung von Fernsehprogrammen über eine Internetverbindung.

Konzern-Kapitalflussrechnung
(auch Cashflow-Rechnung)

Die Konzern-Kapitalflussrechnung ist der liquiditätsorientierte Teil des Rechnungswesens. Es handelt sich hierbei um die wertmäßige Ermittlung von Zahlungsströmen innerhalb eines Geschäftsjahres, untergliedert in Bestandteile aus laufender Geschäftstätigkeit, Investitions- sowie Finanzierungstätigkeit. Hierzu werden Einzahlungen und Auszahlungen in der jeweiligen Berichtsperiode einander gegenübergestellt und damit die Veränderung des Bestands an liquiden Mitteln hergeleitet und erklärt.

Latenz

Verweildauer von Daten innerhalb eines Netzwerks - die Zeit, die ein Datenpaket benötigt, um vom Sender bis zum Empfänger zu gelangen. Während 4G eine Latenz von ca. 60 Millisekunden hat, bietet 5G eine Latenzzeit von unter einer Millisekunde.

LTE

Der Begriff LTE (Long Term Evolution) steht für die international abgestimmte Weiterentwicklung der bestehenden Mobilfunktechnik und bietet höhere Datenraten als GSM oder UMTS. LTE wird dabei noch der 3. Mobilfunkgeneration zugeordnet und hat die chronologische Bezeichnung 3.9 G. ähnlich wie bei den anderen Mobilfunkgenerationen sind zum Betrieb ein Netz aus Basisstationen, die eine bestimmte Fläche versorgen, sowie entsprechend kompatible Endgeräte notwendig. (Quelle: http://emf2.bundesnetzagentur.de/tech_lte.html)

MBA MVNO

(Abk. für Mobile Bitstream Access Mobile Virtual Network Operator) Ein MBA MVNO ist eine Telefongesellschaft vergleichbar einem MVNO (siehe MVNO), hat aber im Unterschied zu einem MVNO eine Verpflichtung zur Abnahme von Netzkapazität (%-Anteil der genutzten Netzkapazität eines Netzbetreibers) vereinbart. Ein MBA MVNO agiert auf Augenhöhe mit dem Netzbetreiber und hat den unbegrenzten Zugriff auf alle gegenwärtigen und zukünftigen Technologien.

MIMO

(Abk. für Multiple Input, Multiple Output) Übertragungsverfahren für die Kommunikation mehrerer Antennen bei Sendern und Empfängern. MIMO setzt eine intelligente Antennentechnik ein, die verfügbare Antennen kombiniert, um potenzielle Fehler bei Datenübertragungen zu minimieren und die Übertragungsgeschwindigkeiten zu optimieren. 5G verwendet Massive MIMO, das den Anbietern hilft, ihre Netzwerke auf die Unterstützung höherer Datenmengen vorzubereiten.

Mobilfunk-Discounter

Anbieter von sehr günstigen Mobilfunktarifen ohne Gerätesubventionen zu transparenten Konditionen. In der Regel ohne Grundgebühr, Mindestumsatz und Vertragslaufzeit.

Mobilfunk-Service-Provider (MSP)

Private Telefongesellschaft ohne eigenes Mobilfunk-Netz, die in eigenem Namen und auf eigene Rechnung Mobilfunk-Dienstleistungen, → SIM-Karten und Mobilfunk-Endgeräte sowie Mehrwertdienste (z.B. → SMS, SMS Premium, → MMS) vertreibt.

Mobile Payment

Beim mobilen Bezahlen (auch: M-Payment) erfolgt zumindest auf der Seite des Zahlungspflichtigen die Initiierung, Autorisierung oder Realisierung der Zahlung durch ein mobiles elektronisches Kommunikationsmittel, z.B. Cash-Kartenkauf per → g~paid, Parkuhr bezahlen mit dem Handy oder auch Banküberweisungen per SMS.

MVNO

(Abk. für Mobile Virtual Network Operator) Private Telefongesellschaft ohne eigenes Mobilfunk-Netz, die in eigenem Namen und auf eigene Rechnung Mobilfunk-Dienstleistungen, → SIM-Karten und Mobilfunk-Endgeräte sowie Mehrwertdienste (z.B. → SMS, Premium-SMS, MMS) vertreibt. Die Grundlage dieser Dienstleistungen sind auf der Einkaufsseite standardisierte, entbündelte Vorleistungen. Damit hat ein MVNO gegenüber einem MSP auf der Produkt- und der Vertriebsseite einen deutlich größeren Handlungsspielraum.

National Roaming Vereinbarung

Verhandlungen über den bundesweiten Zugang zu Netzen der etablierten Netzbetreiber während der Aufbauphase einer neuen Netzinfrastruktur durch einen Neueinsteiger.

Near Field Communication (NFC)

Near Field Communication, kurz NFC, ist eine drahtlose Übertragungstechnik, die zum kontaktlosen Datenaustausch zwischen Geräten mit nur wenigen Zentimetern Abstand dienen soll. Beispielsweise kann man so den Zugriff auf Inhalte anbieten und Services wie bargeldlose Zahlungen oder Ticketing umsetzen. (Quelle: www.elektronik-kompendium.de/sites/kom/1107181.htm)

Network Slicing

Architektur, die virtuelle Netzwerke in einzelne Bereiche (Slices) aufteilt. Jede "Netzwerkscheibe" ist ein isoliertes End-to-End-Netzwerk, das auf die unterschiedlichen Anforderungen einer bestimmten Anwendung zugeschnitten ist. Network Slicing spielt eine zentrale Rolle bei der Unterstützung von 5G-Mobilfunknetzen, die darauf ausgelegt sind, eine Vielzahl von Diensten unterschiedlichster Anforderung umzusetzen.

No frills-Anbieter

(engl. "ohne Schnickschnack") Gemeint sind Produkte, die vergleichsweise günstig und mit wenig Extras angeboten werden. Im Mobilfunkmarkt werden die Discounter häufig auch als "No frills-Anbieter" bezeichnet.

PIN

(Abk. für Persönliche Identifikationsnummer) Auf einem Datenträger gespeicherte, meist vierstellige Ziffernfolge,-mit der man sich gegenüber einer Maschine authentisiert. Die bekanntesten Beispiele sind Bankkarte und Geldautomat oder → SIM-Karte in einem Handy. Ist aufgrund mehrmaliger Falscheingabe keine Authentifizierung möglich, so wird die Karte gesperrt. Eine weitere Nutzung ist dann nur nach Eingabe der → PUK möglich

Postpaid

(engl. nachträglich bezahlt) Abrechnungsmodell, bei dem der Kunde die in Anspruch genommene Leistung erst am Ende des Abrechnunsgszeitraumes per Rechnung bezahlt.

Prepaid

(engl. vorher bezahlt) Abrechnungsmodell, bei dem der Kunde Leistungen erst dann nutzen kann, wenn ein entsprechendes Guthaben auf ein (Prepaid-)Konto eingezahlt wurde.

PUK

(Abk. für Personal Unblocking Key) Bezeichnet eine meist 8-stellige Ziffernfolge, durch die eine gesperrte → PIN entsperrt werden kann (auch Super-PIN genannt).

Roaming

(engl. herumstreunen) Ermöglicht Telefonate über Netze verschiedener Netzbetreiber, wie zum Beispiel beim internationalen Roaming im paneuropäischen GSM-System.

SIM

(Abk. für Subscriber Identity Module) Chip-Karte, die in ein Handy oder ein sonstiges mobiles Endgerät eingelegt wird. Sie ordnet das Gerät dem Nutzer zu, authentifiziert ihn durch eine → PIN und berechtigt zur Nutzung der angebotenen Leistung (z.B. Mobilfunkdienste). Neben den netzbezogenen Daten können auf einer SIM-Karte auch Daten wie Adressbucheinträge oder SMS gespeichert werden.

Smart City

Entwicklungskonzepte, die darauf abzielen, Städte mit technischen Innovationen effizienter und digitaler zu machen. Auch hier soll 5G als Schlüssel zu zahlreichen Anwendungen dienen.

Smartphone

Mobiltelefon, das mehr Computerfunktionalität und -konnektivität als ein herkömmliches Mobiltelefon beinhaltet. Ausgestattet mit einem hochauflösenden, berührungsempfindlichen Bildschirm und Internetanbindung per mobilem Breitband oder WLAN ermöglichen Smartphones u.a. Internetseiten darzustellen sowie E-Mails zu empfangen und zu versenden.

SMS

(Abk. für Short Message Service) Digitale Kurzmitteilung, z.B. Texte, via Mobilfunk-Endgerät.

Tablet-Computer

Ein Tablet-Computer oder auch Tablet-PC ist ein tragbarer, flacher Computer in besonders leichter Ausführung, der nur mit einem berührungsempfindlichen Bildschirm, ohne mechanische Tastatur, ausgestattet ist. Wie bei einem → Smartphone erfolgt die Internetanbindung über mobiles Breitband oder Wireless LAN. Tablet-Computer werden insbesondere als mobiler Medienbetrachter, E-Book und für das mobile Internet genutzt.

TecDAX

Am 24.03.03 eingeführter Börsenindex, in dem die 30 wichtigsten deutschen Technologiewerte zusammengefasst sind. Er ist der Nachfolger des Nemax50.

UMTS

(Abk. für Universal Telecommunications Systems) Internationaler Mobilfunk-Standard der dritten Generation, der mobile Multimedia- und Telematikdienste unter dem Frequenzspektrum von 2 GHz vereint.

Value Added Services (VAS)

Englische Bezeichnung für Mehrwertdienste, wie zum Beispiel Klingeltöne für das Handy.

VDSL

(Abk. für Very High Speed Digital Subscriber Line). VDSL ist eine DSL-Technik, die höhere Datenübertragungsraten über Telefonleitungen bietet wie beispielsweise ADSL.

Video-on-Demand (VoD)

(engl. Video auf Abruf) Möglichkeit, digitale Videos auf Anfrage von einer online-Plattform herunterzuladen oder direkt per Streaming anzusehen.

Wertpapierkennnummer (WKN)

Die in Deutschland verwendete sechsstellige Ziffern- und Buchstabenkombination identifiziert jedes Wertpapier eindeutig.

Workflow-Management-System

Automatisierung von Produktions- und Geschäftsprozessen mittels IT-Systemen und spezieller Software.

VERÖFFENTLICHUNGEN, INFORMATIONS- UND BESTELLSERVICE

Der vorliegende Geschäftsbericht 2019 ist auch in einer englischen Fassung erhältlich.

Sie können unsere Geschäfts- und Quartalsberichte, Ad hoc- und Pressemitteilungen sowie weitere Veröffentlichungen auf der 1&1 Drillisch AG Homepage unter www.1und1-drillisch.de Investor Relations einsehen.

Bitte nutzen Sie unseren online-Bestellservice auf unserer Webseite unter www.1und1-drillisch.de

Selbstverständlich übersenden wir Ihnen gern die gewünschten Informationen auch per Post oder E-Mail. Für persönliche Fragen stehen wir Ihnen darüber hinaus auch gern am Telefon zur Verfügung.

FINANZKALENDER *

26. März 2020 Geschäftsbericht 2019
13. Mai 2020 Quartalsmitteilung Q1 2020
19. Mai 2020 Hauptversammlung
13. August 2020 Halbjahresfinanzbericht Q2 2020
10. November 2020 Quartalsmitteilung Q3 2020

* Die Termine sind vorläufig und können sich ändern.

ANSPRECHPARTNER

Bei Fragen zum Geschäftsbericht und zur 1&1 Drillisch AG steht Ihnen unsere Investor Relations / Presse-Abteilung gern zur Verfügung:

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IMPRESSUM

Die 1&1 Drillisch AG ist ein Mitglied der United Internet Gruppe.

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Handelsregistereintrag:

HRB 7384 Hanau

Umsatzsteuer-IdNr.: DE 812458592

Steuernr.: 03522506037

Finanzamt Offenbach-Stadt

Vorstand:

Ralph Dommermuth

(Vorstandsvorsitzender)

Markus Huhn

(seit 1. Juli 2019)

Alessandro Nava

(seit 1. Juli 2019)

Aufsichtsrat:

Michael Scheeren

(Aufsichtsratsvorsitzender)

Kai-Uwe Ricke

(Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender)

Dr. Claudia Borgas-Herold

Vlasios Choulidis

Kurt Dobitsch

Norbert Lang

Hinweis:

Aus rechentechnischen Gründen können in Tabellen und bei Verweisen Rundungsdifferenzen zu den sich mathematisch exakt ergebenden Werten (Geldeinheiten, Prozentangaben usw.) auftreten.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in diesem Bericht auf die zusätzliche Formulierung der weiblichen Form verzichtet. 1&1 Drillisch weist darauf hin, dass die Verwendung der männlichen Form explizit als geschlechtsunabhängig zu verstehen ist. Dieser Bericht liegt in deutscher und englischer Sprache vor. Beide Fassungen stehen auch im Internet unter www.1und1-drillisch.de zum Download bereit. Im Zweifelsfall ist die deutsche Version maßgeblich.

Haftungsausschluss:

Dieser Bericht enthält zukunftsbezogene Aussagen, welche die gegenwärtigen Ansichten des Vorstands von 1&1 Drillisch hinsichtlich zukünftiger Ereignisse widerspiegeln. Diese zukunftsbezogenen Aussagen basieren auf unseren derzeit gültigen Plänen, Einschätzungen und Erwartungen. Zukunftsbezogene Aussagen entsprechen nur dem Sachstand zu dem Zeitpunkt, in dem sie getroffen werden. Diese Aussagen sind abhängig von Risiken und Unsicherheiten sowie sonstigen Faktoren, auf die 1&1 Drillisch vielfach keinen Einfluss hat und die zu erheblichen Abweichungen der tatsächlichen Ergebnisse von diesen Aussagen führen können. Diese Risiken und Unsicherheiten sowie sonstigen Faktoren werden im Rahmen unserer Risikoberichterstattung in den Geschäftsberichten der 1&1 Drillisch AG ausführlich beschrieben. Die 1&1 Drillisch AG hat nicht die Absicht, solche vorausschauenden Aussagen zu aktualisieren.

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