PERLCELL GmbHLiquidiert
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Perlcell GmbHBerlinJahresabschluss zum 30.6.2006BILANZ
ANHANGA. ALLGEMEINE ANGABEN 1. Generalnorm Dem Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 01. Juli 2005 bis zum 30. Juni 2006 liegen die Vorschriften des Handelsgesetzbuches über die Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften sowie die Regelungen der Satzung zugrunde. 2. Geschäftszweige 2.1 Angaben zu bestehenden Geschäftszweigen Die Gesellschaft betreibt im Wesentlichen folgende Geschäftszweige: a) nach Gesellschaftsvertrag: Erwerb und Verwaltung von Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie eigenen Vermögens und zugeführter Einlagen. b) tatsächlich ohne lfd. Geschäftstätigkeit. 2.2 Ergänzung um für andere Geschäftszweige vorgeschriebene Gliederungen Ergänzungen des Jahresabschlusses um weitere Posten waren nicht vorzunehmen.
B. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSVORSCHRIFTEN 1. Bilanzierungsmethoden Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches erstellt. Auf die Rechnungslegung der Gesellschaft finden die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB Anwendung. Von den damit verbundenen Erleichterungen wurde teilweise Gebrauch gemacht. Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der generellen Ansatzvorschriften der §§ 246 - 251 HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen Vorschriften für Kapitalgesellschaften, §§ 268 - 274a, 276 - 278 HGB, erstellt. Gliederung Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den §§ 266 und 275 HGB, wobei für die Gewinn- und Verlustrechnung das Gesamtkostenverfahren Anwendung findet. 2. Bewertungsmethoden Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der generellen Bewertungsvorschriften der §§ 252 - 256 HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen Bewertungsvorschriften für Kapitalgesellschaften, §§ 279 - 283 HGB, erstellt, wobei das Going-Concern-Prinzip als Generalnorm beachtet wurde. Im Einzelnen erfolgte die Bewertung wie folgt: ANLAGEVERMÖGEN Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet. UMLAUFVERMÖGEN Die sonstigen Vermögensgegenstände sowie die liquiden Mittel sind mit ihren Nominalwerten bilanziert. RÜCKSTELLUNGEN Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen in Höhe der voraussichtlichen Inanspruchnahme. VERBINDLICHKEITEN Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. 3. Grundlagen der Währungsrechnung Fremdwährungspositionen sind mit dem Wechselkurs zum Bilanzstichtag angesetzt worden. 4. Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert angewandt.
C. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ 1. Erläuterungen zur Bilanz 1.1 AKTIVA Anlagevermögen ist nicht vorhanden. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Zusammensetzung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände ist den detaillierten Erläuterungen zur Bilanz zu entnehmen, die als Anlage 5.2.3 dem Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 01. Juli 2005 bis zum 30. Juni 2006 beigefügt sind. 1.2 PASSIVA Sonderposten mit Rücklageanteil Ein Sonderposten mit Rücklageanteil ist nicht vorhanden. Rückstellungen Die Zusammensetzung der Rückstellungen ist den detaillierten Erläuterungen zur Bilanz zu entnehmen, die als Anlage 5.2.3 dem Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 01. Juli 2005 bis zum 30. Juni 2006 beigefügt sind. Verbindlichkeiten Die Zusammensetzung der Verbindlichkeiten ist den detaillierten Erläuterungen zur Bilanz zu entnehmen, die als Anlage 5.2.3 dem Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 01. Juli 2005 bis zum 30. Juni 2006 beigefügt sind.
D. SONSTIGE ANGABEN 1. Haftungsverhältnisse Zum Bilanzstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse. 2. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Sonstige finanzielle Verpflichtungen von Bedeutung bestehen nicht. 3. Umsatzsteuer Seit dem 01.04.2003 besteht Umsatzsteuer-Organschaft zur JM Kunststoffe Produktions- und Vertriebs-GmbH, Berlin. 4. Geschäftsführung Als Geschäftsführer war im Berichtsjahr bestellt: Herr Josef Minderjahn, Potsdam. Herr Minderjahn ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Berlin, den 24.11.2006
Josef Minderjahn |
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