Blaurock
GmbH
Salz
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
128.360,00 |
172.867,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
93.398,00 |
125.421,00 |
| II.
Sachanlagen |
34.962,00 |
47.446,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.471.993,09 |
1.481.207,33 |
| I.
Vorräte |
550.345,64 |
897.088,68 |
| 1.
erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen |
756.460,98 |
|
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
398.631,77 |
481.692,27 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
0,00 |
2.898,43 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
523.015,68 |
102.426,38 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
15.267,80 |
107,47 |
| D.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
172.122,27 |
182.122,27 |
| Aktiva |
1.787.743,16 |
1.836.304,07 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
13.483,90 |
13.483,90 |
| III.
Verlustvortrag |
220.606,17 |
-13.483,89 |
| IV.
Jahresüberschuss |
10.000,00 |
-234.090,06 |
| V.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
172.122,27 |
182.122,27 |
| B.
Rückstellungen |
371.205,00 |
375.094,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.416.538,16 |
1.461.210,07 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
403.738,16 |
478.010,07 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
1.012.800,00 |
983.200,00 |
| Passiva |
1.787.743,16 |
1.836.304,07 |
Anhang
Blaurock GmbH,
Salz
Amtsgericht Schweinfurt, 7286
A. ALLGEMEINE ANGABEN
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264, 267 Abs. 1 HGB auf.
Der vorliegende Jahresabschluss wurde
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs-,
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze aufgestellt.
Die erhaltenen Anzahlungen wurden erstmals offen auf der
Aktivseite von den Vorräten abgesetzt (§ 268 Abs.
5 Satz 2 HGB).
Auf den Jahresabschluss fanden sowohl die generellen
Ansatzvorschriften der §§ 246-251 HGB als
auch die besonderen Ansatzvorschriften für
Kapitalgesellschaften, §§ 268-274, 276-278 HGB,
Anwendung.
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den §§ 266 und 275
HGB, wobei für die Gewinn- und Verlustrechnung das
Gesamtkostenverfahren Anwendung findet.
Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte unter
Beachtung der Bewertungsvorschriften der
§§ 252-256 a HGB.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
1. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die entgeltlich erworbenen
immateriellen Vermögensgegenstände werden
mit den Anschaffungskosten aktiviert und
planmäßig linear auf die voraussichtliche
Nutzungsdauer abgeschrieben.
Die Bewertung des
Sachanlagevermögens erfolgt zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten abzüglich
planmäßiger Abschreibungen.
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie die
Waren werden mit den Anschaffungskosten bewertet.
Posten mit verminderter Marktgängigkeit werden auf den
niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.
Die
fertigen Erzeugnisse werden mit den
Herstellungskosten bewertet. Die Herstellungskosten
enthalten neben den Einzelkosten auch anteilige Fertigungs-
und Materialgemeinkosten, sowie den Werteverzehr des
Anlagevermögens, soweit dieser durch die Fertigung
veranlasst ist.
Die
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werdenmit dem Nennbetrag
oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Auf
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden wegen des
allgemeinen Zins- und Kreditrisikos
Pauschalwertberichtigungen vorgenommen.
Die
Rechnungsabgrenzungsposten werden linear nach dem
Zeitablauf aufgelöst.
Die
Steuerrückstellungen und die
sonstigen Rückstellungen berücksichtigen
alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten
und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist.
Die
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
B. ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN
ZUR BILANZ
1. Anlagevermögen
Die Entwicklung des Anlagevermögens im
Geschäftsjahr ist im Folgenden dargestellt.
2. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Daneben enthalten die sonstigen
Vermögensgegenstände Forderungen gegenüber
Gesellschafter in Höhe von Euro 15.370,77 (Vj.
Euro 13.812,87).
3. Rechnungsabgrenzungsposten
Die Rechnungsabgrenzungsposten betreffen im
Wesentlichen abzugrenzende Kosten für
Versicherungszahlungen.
4. Eigenkapital
Zur Beseitigung der bilanziellen Überschuldung
vgl. nachfolgend unter Punkt 6.
5. Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen betreffen im
Wesentlichen Handelsvertreterausgleichsansprüche,
Personalkosten, Pauschalgewährleistungen sowie Kosten
für die Erstellung des Jahresabschlusses und der
betrieblichen Steuererklärungen.
6. Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von
über fünf Jahren bestehen zum Stichtag in
Höhe von Euro 250.000,00.
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten, die durch
Pfandrechte oder ähnliche Rechte besichert sind,
beläuft sich auf Euro 512.800,00. Bei den
Sicherheiten handelt es sich um die
Raumsicherungsübereignung von Vorräten und die
Abtretung von Forderungen. Darüberhinaus werden von
einer Schwestergesellschaft Grundschulden als Sicherheiten
gewährt; insoweit wurde ein mittelbarer
Rangrücktritt ausgesprochen.
In den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten aus
Steuern in Höhe von Euro 108.857,39 (Vj.
Euro 106.501,01) und aus sozialer Sicherheit in
Höhe von Euro 4.127,55
(Vj. Euro 3.809,26) enthalten.
C. SONSTIGE ANGABEN
1. Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse nach § 251 und §
268 Abs. 7 HGB sind nicht zu vermerken.
2. Geschäftsführung
Geschäftsführer
Herr Mathias Reichert
Auf die Angaben gem. § 285 Nr. 9 Buchstabe a)
HGB wurde unter Bezugnahme auf § 286 Abs. 4 HGB
verzichtet.
3. Arbeitnehmer
Im Jahresdurchschnitt waren bei der Gesellschaft 55
Mitarbeiter beschäftigt.
4. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem
Abschlussstichtag
Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem
Schluss des Geschäftsjahrs eingetreten und weder in
der Gewinn- und Verlustrechnung noch in der Bilanz
berücksichtigt sind, lagen im Geschäftsjahr nicht
vor.
sonstige Berichtsbestandteile
Salz, den 03.04.2023
gez.
Mathias Reichert, Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 25.04.2023
festgestellt.
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