Carrida Technologies GmbH
Selbe AdresseHerstellung von Bestrahlungs- und Elektrotherapiegeräten und elektromedizinischen Geräten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
David Renner seit 15.12.2025 | Prokura |
Patrik Flock seit 20.1.2025 | Prokura |
Stefan Ziegler seit 20.1.2025 | Prokura |
Michael Rinn seit 17.8.2022 | Prokura |
John Michael David Fairer seit 9.6.2021 | Geschäftsführer |
Christian Martin seit 13.10.2020 | Geschäftsführer |
Frank Hagmann seit 26.3.2012 | Geschäftsführer |
Uwe Oskar Steidinger seit 2.8.2011 | Prokura |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
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Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
UVW Leasing GmbH - MobilienleasingEttlingenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Inhaltsverzeichnis Bilanz zum 31. Dezember 2023 Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 Anhang für das Geschäftsjahr 2023 Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktivseite
Passivseite
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023
Anhang für das Geschäftsjahr 2023GESETZLICHE GRUNDLAGEN Allgemeine Angaben Die UVW Leasing - Mobilienleasing GmbH hat ihren Sitz in 76275 Ettlingen, Ottostraße 2. Sie ist beim Amtsgericht Mannheim unter der Registernummer HR B 360649 eingetragen. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 sowie der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 wurden nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Nachdem Leasinggesellschaften im Sinne des Kreditwesengesetzes als Finanzdienstleistungsinstitute eingeordnet werden, sind zusätzlich die Vorschriften nach der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) zu beachten. Für die Darstellung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung wurden die Gliederungsvorschriften nach RechKredV beachtet. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach Formblatt 3 (Staffelform) aufgestellt. Der Kreis der verbundenen Unternehmen der UVW Leasing GmbH - Mobilienleasing (UVW GmbH), Ettlingen, im Sinne des § 271 HGB erstreckt sich auf das oberste Mutterunternehmen, die SALVE AKTIENGESELLSCHAFT FINANZDIENSTE (Salve AG), Ettlingen, und deren Tochterunternehmen. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Barreserve, die Forderungen an Kreditinstitute sowie die sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert bzw. den Anschaffungskosten und, soweit erforderlich, mit dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Die Forderungen an Kunden werden mit dem Nennwert oder dem niedrigeren beizulegenden Wert, Mietkaufforderungen werden zum Barwert angesetzt. Die den Forderungen anhaftenden Bonitätsrisiken werden durch Bildung von Einzelwertberichtigungen und Pauschalwertberichtigungen in ausreichendem Umfang abgedeckt. Die Bewertung des Leasingvermögens erfolgt zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger und außerplanmäßiger Abschreibungen. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen seit dem Wirtschaftsjahr 2022 über die Laufzeit des zugehörigen Leasingvertrages auf den Restwert dieses Leasingvertrages. Steuerlich erfolgt die Abschreibung des Leasingvermögens entsprechend den steuerlichen Vorschriften auf Basis der voraussichtlichen Nutzungsdauer gemäß amtlichen AfA-Tabellen. Die Zugänge werden linear pro rata temporis abgeschrieben. Außerplanmäßige Abschreibungen wurden im Wirtschaftsjahr weder handelsrechtlich noch steuerrechtlich vorgenommen. Bei Kündigungen von Leasingverträgen wird das Vermietvermögen ausgebucht und es werden entsprechende Schadenersatzforderungen angesetzt, die in den Forderungen an Kunden ausgewiesen werden. Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr Finanzierungsleasingverträge abgeschlossen. Dabei wurden bei der Bilanzierung die Erlasse der Finanzverwaltung sowie die Chancen- und Risikoverteilung, die mit dem Eigentum verbunden sind, bei der Beurteilung berücksichtigt. Unter den immateriellen Anlagewerten wird Software ausgewiesen. Diese wird auf der Grundlage der steuerlich zulässigen betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige und außerplanmäßige Abschreibungen bilanziert. Die unter den Sachanlagen ausgewiesenen Grundstücke und Bauten dienen der Eigennutzung sowie der Vermietung und Verpachtung. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis einschließlich 800,00 EUR wurden im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben. Handelsrechtlich wurden diese Objekte, soweit sie in einem Sachzusammenhang mit anderen Leasinggütern standen, wegen der untergeordneten Bedeutung analog dazu abgeschrieben. Die unter den sonstigen Vermögensgegenständen ausgewiesenen Beteiligungen und Geschäftsguthaben bei Genossenschaften werden mit dem Anschaffungswert angesetzt. Vorräte werden mit den Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Der Ausweis der Cap-Prämien für Zinssicherungsmaßnahmen erfolgt gemäß IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung (IDW RS BFA 6) unter den sonstigen Vermögensgegenständen. Die Verteilung der Cap-Prämien erfolgt jeweils über die Vertragslaufzeit. Eine zusätzliche Abwertung der Cap-Prämien erfolgt dann, wenn der Buchwert nicht durch den Marktwert gedeckt ist. Die in den sonstigen Vermögensgegenständen ausgewiesenen Cap-Prämien entsprechen somit dem Buchwert oder dem niedrigeren Marktwert. Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet im Wesentlichen Abgrenzungen von Vorauszahlungen für das Folgejahr. Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt nach dem bilanzorientierten (temporary) Konzept. Erfasst wurden Bilanzdifferenzen aus Ansatz- und Bewertungsunterschieden zwischen den Vermögensgegenständen und Schulden im handelsrechtlichen Jahresabschluss und in der Steuerbilanz. Das Wahlrecht zur Aktivierung aktiver latenter Steuern wird ausgeübt. Die Auflösung des passiven Rechnungsabgrenzungspostens erfolgt linear über die Laufzeit der entsprechenden Verträge. Die Barwerte verkaufter Andienungsrechte aus Teilamortisationsverträgen werden über die Vertragslaufzeit effektivzinskonform aufgezinst und bei Fälligkeit erfolgswirksam zu Gunsten der Leasingerträge aufgelöst. Die Pensionsrückstellungen wurden entsprechend einem versicherungsmathematischen Gutachten (Grundlage Heubeck Richttafeln 2018 G) gem. § 253 HGB in der durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) geänderten Fassung ermittelt. Dabei wurde vom Wahlrecht des § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB Gebrauch gemacht und pauschal von einer Restlaufzeit von 15 Jahren ausgegangen. Der Berechnung wurde ein Rechnungszins von 1,83 % (Vorjahr: 1,79 %) sowie ein Rententrend von 2,20 % (Vorjahr: 2,00 %) zugrunde gelegt. Die Bewertung der Versorgungsverpflichtung wurde nach der Barwertmethode durchgeführt, da im HGB das Bewertungsverfahren nicht festgelegt ist. Rückstellungen werden in Höhe des Betrags angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Verbindlichkeiten sind zu Erfüllungsbeträgen angesetzt. Die Refinanzierung der Leasing-, Mietkauf- und Mietverträge erfolgt über Bankkredite, deren Zinsrisiken größtenteils über Finanzderivate gesichert sind. Zusätzlich erfolgt die Refinanzierung durch Darlehen und durch Verkauf der zukünftigen Leasingraten und Restwerte an Refinanzierungsbanken (Forfaitierung). Die Besicherung erfolgt bei Abruf der Refinanzierungsmittel durch Sicherungsübereignung der Leasingobjekte und Abtretung sämtlicher Rechte und Ansprüche aus den jeweiligen Leasingverträgen. Die zinsbezogenen Sicherungsgeschäfte (Zinsswaps/Caps) dienen ausschließlich zur Absicherung von Zinsänderungsrisiken. Zum Bilanzstichtag noch nicht fällige Ausgleichszahlungen werden zeitanteilig abgegrenzt. ANGABEN ZUR BILANZ UND ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG Bilanz Forderungen an Kunden Die in der Bilanz ausgewiesenen Forderungen in Höhe von T€ 31.623 (Vorjahr: T€ 26.993) haben folgende Restlaufzeiten:
Entwicklung des AnlagevermögensDie Zusammensetzung und Entwicklung des Anlagevermögens ist aus dem folgenden Anlagenspiegel zu entnehmen.
Sonstige Vermögensgegenstände Die sonstigen Vermögensgegenstände setzen sich wie folgt zusammen:
Aktive latente Steuern Für die Gesellschaft waren im Geschäftsjahr 2023 aktive latente Steuern abzugrenzen. Sie resultieren aus Abweichungen zwischen Handelsbilanz und Steuerbilanz (Körperschaftsteuer T€ 1.794, Gewerbesteuer T€ 1.527). Die Abweichungen zwischen Handels- und Steuerbilanz beruhen im Wesentlichen auf der unterschiedlichen Abschreibung des Leasingvermögens in der Steuerbilanz, die im Geschäftsjahr zu einem steuerlichen Minderaufwand von rd. T€ 2.791 (Vorjahr: Minderaufwand T€ 1.083) geführt hat und der Nichtabziehbarkeit der Rückstellungen für Bonitätsrisiken und dem Fonds für allgemeine Bankrisiken. Die verwendeten Steuersätze betragen 15 % für die Körperschaftsteuer zzgl. 5,5 % Solidaritätszuschlag und 13,479 % für die Gewerbesteuer. Die ausgewiesenen aktiven latenten Steuern in Höhe von T€ 3.321 (Vorjahr: T€ 3.145) unterliegen einer Ausschüttungssperre nach § 268 Abs. 8 HGB. Verbindlichkeiten Die in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten weisen folgende Restlaufzeiten auf:
In den Verbindlichkeiten sind keine Fremdwährungsposten enthalten. Die in den Verbindlichkeiten gegen Kunden enthaltenen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen resultieren aus dem Kauf von Leasingobjekten. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen entfallen auf die Salve AG. Die Kautionen wurden von Leasingnehmern hinterlegt. Die übrigen Verbindlichkeiten beinhalten im Wesentlichen kreditorische Debitoren (T€ 650, Vorjahr: T€ 623), die Abgrenzung ausstehender Rechnungen für Mietkaufgüter (T€ 79, Vorjahr: T€ 11), einen gewährten Jahresbonus für einen Vermittler (T€ 59, Vorjahr: T€ 65), abzuführende Kapitalertragsteuer (T€ 264, Vorjahr: T€ 659) sowie Lohn- und Kirchensteuern (T€ 23, Vorjahr: T€ 18). Rechnungsabgrenzungsposten Die Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten im Wesentlichen Beträge aus verkauften Leasingforderungen und Restwerten (T€ 6.096, Vorjahr: T€ 7.995), abgegrenzte Mietsonderzahlungen (T€ 7.222, Vorjahr: T€ 6.173) sowie abgegrenzte degressive Leasingraten (T€ 2.174, Vorjahr: T€ 1.563). Rückstellungen Die Pensionsrückstellung wurde gemäß § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre abgezinst. Gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB wurde dabei von einer Restlaufzeit von 15 Jahren ausgegangen. Der Unterschiedsbetrag zwischen der Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre und der Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre beträgt T€ 0 (Vorjahr: T€ 2). Er unterliegt gemäß § 253 Abs. 6 HGB einer Ausschüttungssperre. Steuerrückstellungen waren aufgrund der geleisteten Vorauszahlungen im Wirtschaftsjahr 2023 keine zu bilden. Im Vorjahr betrugen die Steuerrückstellungen für Körperschaftsteuer T€ 143 und Gewerbesteuer T€ 330. Die anderen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen solche zur Absicherung von Bonitätsrisiken (T€ 1.730, Vorjahr: T€ 3.923). Da die bisherige Berechnungsmethode nach einer Prozentstaffel über Restlaufzeiten über den Barwert des gesamten Vertragsbestandes aufgrund der Geschäftsentwicklung und des Schadensverlaufes der letzten Jahre nicht mehr angemessen war, wurde im Wirtschaftsjahr 2023 ein neues Berechnungsmodell entwickelt, das den Barwert des Gesamtbestandes nach dem potentiellen Ausfallrisiko nach Kundenbonität basierend auf Erfahrungswerten der vergangenen Wirtschaftsjahre ermittelt. Durch die neue Berechnungsmethode ergab sich eine Auflösung der Rückstellung für Bonitätsrisiken in Höhe von T€ 2.121, die im Wirtschaftsjahr 2023 ergebniserhöhend berücksichtigt wurde. Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als 12 Monaten wurden gemäß § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB pauschal mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Dabei wurde die durchschnittliche Vertragsrestlaufzeit zu Grunde gelegt. Der Zinssatz für die Abzinsung beträgt 1,07 % p.a. (Vorjahr: 0,59 %). Die sich daraus ergebende Ergebnisauswirkung wird in der Gewinn- und Verlustrechnung unter dem Zinsertrag/Zinsaufwand ausgewiesen. Eigenkapital Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr 2023 einen Jahresüberschuss von T€ 416 (Vorjahr: T€ 954) erzielt. Aus dem Gewinnvortrag wurden T€ 1.000 (Vorjahr: T€ 2.500) an die Salve AG ausgeschüttet. Das bilanzielle Eigenkapital beläuft sich zum 31. Dezember 2023 auf T€ 11.371 (Vorjahr: T€ 11.955). Das Stammkapital beträgt zum 31. Dezember 2023 unverändert T€ 5.200. Es ist vollständig eingezahlt. Alleinige Gesellschafterin ist die Salve AG, Ettlingen. Pfandrechte und ähnliche Rechte Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sowie die barwertigen Zahlungsverpflichtungen aus forfaitierten Verträgen sind in Höhe von T€ 178.362 (Vorjahr: T€ 154.167) durch abgetretene Forderungen an die Leasingnehmer und Mietkäufer und durch Sicherungsübereignung der jeweiligen Leasinggegenstände besichert. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Unter den Leasingerträgen werden im Wesentlichen die vereinnahmten Leasingraten unter Abzug der an Banken regresslos verkauften Raten (T€ 53.524, Vorjahr: T€ 47.370), Erträge aus der Auflösung der passiven Rechnungsabgrenzungsposten (T€ 5.918, Vorjahr: T€ 6.650), Erträge aus Mietkaufverträgen (T€ 14.779, Vorjahr: T€ 13.587) sowie Erlöse aus dem Abgang von Leasingvermögen (T€ 9.187, Vorjahr: T€ 11.471) ausgewiesen. Von diesen Erlösen entfallen auf Lieferungen in andere EU-Staaten T€ 36 (Vorjahr: T€ 0) und außerhalb der EU T€ 0 (Vorjahr: T€ 0). Die Leasingaufwendungen setzen sich im Wesentlichen aus den Restbuchwerten aus dem Anlagenabgang von Vermietvermögen (T€ 8.551, Vorjahr: T€ 9.763) sowie aus dem Kauf von Mietkaufgegenständen (T€ 14.710, Vorjahr: T€ 13.534) zusammen. Die Zinserträge aus Kredit- und Geldmarktgeschäften resultieren im Wesentlichen aus Mietkaufverträgen (T€ 1.506, Vorjahr: T€ 1.124). Die Zinsaufwendungen entfallen im Wesentlichen mit T€ 5.684 (Vorjahr: T€ 1.584) auf Bankverbindlichkeiten, mit T€ -744 (Vorjahr: T€ 45) auf Zinstermingeschäfte (Caps), mit T€ 137 (Vorjahr: T€ 122) auf verbundene Unternehmen, auf die Aufzinsung der forfaitierten Restwerte mit T€ 13 (Vorjahr: T€ 13), mit T€ 14 (Vorjahr: T€ 57) auf die Anpassung der Abzinsung von Rückstellungen. Die Provisionsaufwendungen wurden geleistet für von Dritten erbrachten Vermittlungsleistungen beim Abschluss von Leasing- und Mietkaufverträgen. Unter den anderen Verwaltungsaufwendungen werden im Wesentlichen Aufwendungen für Geschäftsbesorgung (T€ 1.756, Vorjahr: T€ 1.413), Mietaufwendungen und Raumkosten (T€ 217, Vorjahr: T€ 303), Kfz-Kosten (T€ 177, Vorjahr: T€ 149), Rechts- und Beratungskosten (T€ 118, Vorjahr: T€ 143), Auskünfte (T€ 129, Vorjahr: T€ 115), Versicherungen, Gebühren und Beiträge (T€ 61, Vorjahr T€ 53), Werbe- und Reisekosten (T€ 99, Vorjahr: T€ 88), EDV-Kosten (T€ 307 Vorjahr: T€ 333), Kommunikation (T€ 62, Vorjahr: T€ 61) und Leasingsonderkosten (T€ 42, Vorjahr: T€ 57) ausgewiesen. Unter den Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Leasingvermögen von T€ 49.928 (Vorjahr: T€ 46.734) sind, wie im Vorjahr, keine außerplanmäßigen Abschreibungen enthalten. Leistungsgestörte Verträge wurden mit insgesamt T€ 1.003 (Vorjahr: T€ 246) (Einzelwertberichtigungen und Direktabschreibungen) wertberichtigt. Dem standen Erträge aus dem Eingang bereits abgeschriebener Forderungen in Höhe von T€ 46 (Vorjahr: T€ 402) und ein Ertrag aus der Anpassung der Kreditvorsorgerückstellung in Höhe von T€ 2.160 (Vorjahr: Aufwand T€ 540) gegenüber. Saldiert mit den Erträgen aus abgeschriebenen Forderungen und Provisionsrückforderungen ergeben sich Netto-Risikoerträge von insgesamt T€ 1.203 (Vorjahr: Aufwand T€ 384). Das Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit wird von den Steuern vom Einkommen und Ertrag mit T€ 173 (Vorjahr: T€ 395) belastet. Darin enthalten sind Erträge aus der Bildung aktiver latenter Steuern von T€ 177 (Vorjahr: Aufwendungen T€ 265). Sonstige finanzielle Verpflichtungen Sonstige finanzielle Verpflichtungen ergeben sich aus dem Mietvertrag für das Verwaltungsgebäude der Gesellschaft. Dieser Vertrag hat eine Laufzeit bis zum 31.01.2026. Die monatliche Bruttomiete beträgt rund T€ 14. Für 2024 und die folgenden Jahre ergeben sich somit Mietverpflichtungen in Höhe von insgesamt rund T€ 355. Außerdem bestehen zum Bilanzstichtag fünf Kfz-Leasingverträge mit Laufzeiten von Dezember 2024 bis Januar 2027. Aus diesen Verträgen ergeben sich Leasingverpflichtungen in Höhe von T€ 51. Sonstige Angaben Angaben zur Arbeitnehmerzahl Die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter belief sich im Geschäftsjahr 2023 auf 28,75 Angestellte (davon 16,75 Vollzeitkräfte und 12,00 Teilzeitkräfte); Vorjahr: 25,50 Angestellte (davon 16,25 Vollzeitkräfte und 9,25 Teilzeitkräfte). Abschlussprüferhonorar Zu den Angaben des Abschlussprüferhonorars wird auf den Konzernabschluss der Muttergesellschaft verwiesen. Zinsbegrenzungsgeschäfte Zum Bilanzstichtag bestehen Zinssicherungsgeschäfte (Caps, Swaps) mit einem ursprünglichen Nominalbetrag von insgesamt € 162,3 Mio. (Vorjahr € 114,0 Mio.), die zum Bilanzstichtag noch mit € 103,9 Mio. (Vorjahr € 63,1 Mio.) valutieren. Diese wurden mit einem Höchstsatz zwischen -0,25 % und 4,00 % abgeschlossen. Die Cap-Prämien werden über die Vertragslaufzeit verteilt. Ist der Buchwert nicht durch den Marktwert gedeckt, erfolgt eine Abwertung. Eine Zuschreibung auf den höheren Marktwert erfolgt nicht. Es wird dann der Buchwert beibehalten. Gewinnverwendung Zu Lasten des laufenden Bilanzgewinns wurde eine Ausschüttung von T€ 1.000 (Vorjahr: T€ 2.500) an die Salve AG vorgenommen. Bezüge und gewährte Kredite an die Mitglieder der Geschäftsführung Zwei Mitglieder der Geschäftsführung erhalten keine Bezüge von der Gesellschaft, da sie noch andere Aufgaben innerhalb der Salve-Gruppe wahrnehmen. Die Angabe der Gesamtbezüge der Geschäftsführer sowie früherer Organe unterbleibt gemäß § 286 Abs. 4 HGB. An die Geschäftsführung gewährte Kredite bestanden zum Bilanzstichtag nicht. Nach Eintritt des Versorgungsfalles in Verbindung mit der Auszahlung einer Witwenrente wurde die Pensionsrückstellung mit T€ 63 (Vorjahr: T€ 61) fortgeführt. Geschäftsführung
Mutterunternehmen und Konzernabschluss Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der SALVE AKTIENGESELLSCHAFT Finanzdienste, Ettlingen, einbezogen. Der Konzernabschluss wird in elektronischer Form beim elektronischen Bundesanzeiger eingereicht und auf dessen Internetseite bekannt gemacht. Wir erklären, dass im Geschäftsjahr 2023 die Gesellschaft nach den Umständen, die uns in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem das Rechtsgeschäft mit verbundenen Unternehmen vorgenommen wurde, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhielt. Maßnahmen auf Veranlassung oder im Interesse des herrschenden Unternehmens oder der mit ihm verbundenen Unternehmen, die sich zum Vorteil oder Nachteil der Gesellschaft auswirken, wurden weder getroffen noch unterlassen.
Ettlingen, 10. April 2024 F. Hagmann, Geschäftsführer C. Martin, Geschäftsführer M. Fairer, Geschäftsführer LAGEBERICHT FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023A) Grundlagen der UVW Die UVW Leasing GmbH (UVW) betreibt das Mobilienleasing auf Basis standardisierter Verträge. Die Geschäftstätigkeit ist auf die Bundesrepublik Deutschland beschränkt und ausgerichtet auf Gewerbetreibende und den Mittelstand. Der Sitz der Gesellschaft befindet sich in Ettlingen. Es wird eine Zweigstelle in Landsberg (Sachsen/Anhalt) unterhalten, die als Vertriebs- und Verwertungsstützpunkt genutzt wird. Im Unternehmen waren im Geschäftsjahr durchschnittlich 29 Mitarbeiter (Vj.: 26 Mitarbeiter) beschäftigt; davon waren 17 Personen Vollzeitkräfte (Vj.: 16 Personen). Die Gesellschaft ist eine 100%-ige Tochtergesellschaft der SALVE AKTIENGESELLSCHAFT FINANZDIENSTE, Ettlingen (SALVE AG). Mit der SALVE AG besteht ein Geschäftsbesorgungsvertrag, der die Auslagerung wesentlicher Funktionen auf die SALVE AG regelt. Das Leasinggeschäft stellt eine Finanzdienstleistung gemäß § 1 Abs. 1a KWG dar. Damit unterliegt die UVW aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit dem KWG und der eingeschränkten Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und der Deutschen Bundesbank. Für die UVW ergeben sich neben Anzeigepflichten insbesondere auch Anforderungen an eine ordnungsmäßige Geschäftsorganisation gem. § 25a KWG, das Risikomanagement und den Jahresabschluss. Die Ziele und Strategien der UVW richten sich auf die Absicherung des ertragreichen Geschäfts bei Eingehung beherrschbarer Risiken. Dazu soll eine relativ breite Streuung von Branchen und Objekten, die Vermeidung von Abhängigkeiten von einzelnen Kunden, Lieferanten und sonstigen Partnern sowie eine ausgeprägte Kundenorientierung mit entsprechender Abwicklungsqualität beibehalten werden. B) Wirtschaftsbericht Rahmenbedingungen (konjunkturelle Entwicklung 2023) Die deutsche Wirtschaft wurde im Jahr 2023 mit zahlreichen Herausforderungen konfrontiert. Insbesondere ungünstige Finanzierungsbedingungen durch steigende Zinsen sowie eine verringerte Nachfrage, sowohl aus dem In- als auch dem Ausland, haben die Gesamtwirtschaft im abgelaufenen Jahr belastet. In diesem von Krisen geprägten Umfeld ging das Wirtschaftswachstum nach neuesten Informationen des Statistischen Bundesamtes (Pressemitteilung vom 15.01.2024) deutlich zurück. Im Jahr 2023 verzeichnete das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) eine Wachstumsrate von -0,3 %, was im starken Gegensatz zum Wachstum des Vorjahres (1,8 %) steht. Die verschiedenen Wirtschaftssektoren zeigten unterschiedliche Entwicklungen: Insbesondere das Produzierende Gewerbe, vor allem die Energieversorgung, verzeichnete einen Rückgang von 2,0 %, während das Verarbeitende Gewerbe, insbesondere die Automobilindustrie, positive Impulse setzte. Das Baugewerbe verzeichnete trotz Herausforderungen, wie hohen Baukosten und schlechteren Finanzierungsbedingungen, ein kleines Plus von 0,2 %. Im Dienstleistungssektor trugen vor allem Information und Kommunikation mit dem größten Zuwachs von 2,6 % zur Stabilisierung der Wirtschaft bei. Die Investitionen und der Konsum zeigten gemischte Trends. Private Konsumausgaben sanken um 0,8 % aufgrund hoher Verbraucherpreise, während staatliche Konsumausgaben um 1,7 % zurückgingen, bedingt durch den Wegfall staatlich finanzierter Corona-Maßnahmen. Bauinvestitionen sanken um 2,1 % aufgrund hoher Baupreise und gestiegener Bauzinsen, während Ausrüstungsinvestitionen um 3,0 % stiegen, insbesondere durch verstärkte Investitionen in Maschinen und Fahrzeuge. Hingegen konnte sich die Leasingbranche im Jahr 2023 deutlich besser entwickeln als im Vorjahr und sich vollständig von den Auswirkungen der Corona-Krise erholen. Nach vorläufigen Berechnungen des Bundesverbandes Deutscher Leasing-Unternehmen (BDL) vom Januar 2024 verzeichnete der Bereich Mobilien (Leasing und Mietkauf) ein Wachstum von voraussichtlich 15 %, im Vergleich zu einem Wachstum des Neugeschäfts nach Anschaffungskosten von 3,8 % im Vorjahr. Geschäftsverlauf Im Geschäftsjahr 2023 ist das Neugeschäftsvolumen der UVW im Vergleich zum Vorjahr um 10 % (Vj.: +28,6 %) gestiegen. Der Planwert von € 70 Mio. wurde damit um ca. 36,6 % überschritten. Das Volumen neu abgerechneter Verträge (Leasing- und Mietkaufverträge) belief sich 2023 auf rd. € 95,6 Mio. (Vj.: € 86,9 Mio.). Der Jahresüberschuss der UVW lag in Folge des stark angestiegenen Neugeschäfts mit ca. € 0,4 Mio. unter dem Vorjahresniveau (€ 1 Mio.) sowie deutlich unter der Planung für das Geschäftsjahr 2023. Der Rückgang des Jahresüberschusses resultiert vor allem aus dem stark gestiegenen Neugeschäftsvolumen der letzten zwei Jahre. Ein starker Anstieg des Neugeschäfts belastet branchenüblich die GuV, da zum einen die Provisionen für einen Leasingvertrag bei Vertragsbeginn komplett fällig sind und zum anderen die Abschreibungen auf das Leasinggut direkt bei Übernahme durch den Leasinggeber für den vollen Monat anfallen. Der Vertragsbeginn und damit erster Eingang einer Leasingrate erfolgt jedoch üblicherweise erst zu Beginn des Folgemonats. Vermögenslage Die Bilanzsumme der Gesellschaft liegt mit rd. € 212,6 Mio. (+ € 23,3 Mio.) bzw. 12,3 % über dem Vorjahresniveau. Das Vermögen wird durch seine Hauptbestandteile, das Leasingvermögen und die Forderungen an Kunden geprägt. Beide Posten haben zusammen einen Anteil von rd. 96,3 % (Vj.: 96,7 %) an der Bilanzsumme. Das Vermietvermögen (Leasing und Mietkauf) ist gegenüber dem Vorjahr um rd. € 21,6 Mio. auf € 204,7 Mio. gestiegen. Das bilanzielle Eigenkapital ist nach einer Ausschüttung in Höhe von € 1 Mio. an die Salve AG auf € 11,4 Mio. (Vj.: € 12,0 Mio.) gesunken. Die Eigenkapitalquote hat sich dadurch auf rd. 5,3 % (Vj.: 6,3 %) verringert. Die Verbindlichkeiten zur Refinanzierung des Vermietvermögens (einschl. der ausgewiesenen passiven Rechnungsabgrenzungsposten für forfaitierte Forderungen aus dem Leasinggeschäft) sind um rd. € 24,4 Mio. auf € 177,8 Mio. angestiegen. Zum Bilanzstichtag bestehen Zinssicherungsgeschäfte (Caps und Swaps) mit einem ursprünglichen Nominalbetrag von € 197,3 Mio. (Vj.: € 113,9 Mio.), die zum Bilanzstichtag noch mit € 103,9 Mio. (Vj.: € 63,1 Mio.) valutierten. Diese wurden mit einem Höchstzinssatz zwischen -0,25 % und 4 % abgeschlossen. Sie werden ausschließlich zu Sicherungszwecken kontrahiert, um den Zinsrisiken aus der variablen Refinanzierung zu begegnen. Finanzlage Die Refinanzierung der Leasing- und Mietkaufverträge erfolgte im Wesentlichen über festverzinsliche Darlehen sowie variabel verzinsliche Kontokorrentkredite mit entsprechender Zinsabsicherung durch Derivate. Außerdem wurden Leasing- und Mietkaufverträge forfaitiert. Bezogen auf den gesamten Finanzmittelbestand (Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten zuzüglich Verbindlichkeiten gegenüber Kunden und Forfaitierung) hat sich der Forfaitierungsanteil auf 3,4 % (Vj.: 5,2 %) verringert. Zur Refinanzierung der Leasing- und Mietkaufverträge im Geschäftsjahr 2023 stellten die refinanzierenden Banken jederzeit Mittel in ausreichendem Umfang zur Verfügung. Die freien Refinanzierungslinien betrugen zum Jahresende € 30,5 Mio. Den Mittelzuflüssen aus der operativen Geschäftstätigkeit (€ 67,7 Mio.) standen Mittelabflüsse aus der Investitionstätigkeit in Höhe von € 66,7 Mio. sowie aus der Finanzierungstätigkeit (€ 1 Mio.) gegenüber. Die Auszahlungen für Investitionen in das Leasingvermögen und in eigenes Anlagevermögen erfolgten dabei in Höhe von € 75,9 Mio. Der daraus resultierende Netto-Cash-Flow hat den Finanzmittelfonds im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht wesentlich verändert. Die Gesellschaft verfügt zum Berichtszeitpunkt über ausreichend Liquidität sowie freie Kreditlinien, um ihre Geschäftstätigkeit zu refinanzieren. Ertragslage Die Leasingerträge, die sich im Wesentlichen aus Leasingraten, Erlösen aus den abgeschlossenen Mietkaufverträgen und Verkaufserlösen bei abgegangenen Leasinggegenständen zusammensetzen, sind um rd. 5,5 % gestiegen. Die Zinserträge aus Mietkaufverträgen sind im Vergleich zum Vorjahr um € 0,4 Mio. auf € 1,7 Mio. gewachsen. Bei den Zinsaufwendungen ist ein Anstieg um € 3,3 Mio. auf € 5,1 Mio. zu verzeichnen. Das Zinsergebnis ist daher im Vergleich zum Vorjahr von € 0,6 Mio. auf € 3,4 Mio. gesunken. Der Personalaufwand ist auf € 2,4 Mio. (Vj.: € 2,1 Mio.) angestiegen. Bei den anderen Verwaltungsaufwendungen ist ein Anstieg um € 0,3 Mio. auf € 3,1 Mio. zu verzeichnen. Die Abschreibungen auf das Leasingvermögen sind um € 3,2 Mio. (+6,8 %) gestiegen. Die Abschreibungsquote, also das Verhältnis von Abschreibungen auf das Leasingvermögen zu den Leasingerträgen, ist um rd. 0,7 Prozentpunkte von 58,9 % auf 59,6 % gewachsen. Die Nettorisikoaufwendungen sind auf rd. € -1,2 Mio. (Vj.: € 0,4 Mio.) gesunken. Ein wesentlicher Grund für die Entwicklung des Risikoergebnisses sind Erträge aus der Umstellung der Berechnungssystematik der Kreditrisikorückstellung (€ 2 Mio.), die im Anhang näher erläutert wird. Das Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit liegt mit rd. € 0,6 Mio. (Vj.: € 1,4 Mio.) unter dem Vorjahresniveau. Die Steuerbelastung von € 0,2 Mio. liegt ebenso wie der Jahresüberschuss von € 0,4 Mio. deutlich unter den Werten des Vorjahres. Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren Das nachhaltig erfolgreiche Geschäftsmodell der UVW basiert neben dem gut ausgebauten Vertriebsnetz vor allem auch auf dem Know-how ihrer Mitarbeiter. Vor diesem Hintergrund misst die Geschäftsführung der Gesellschaft der kontinuierlichen Weiterentwicklung der Mitarbeiter einen unverändert hohen Stellenwert bei und richtet die Nachwuchs- und Nachfolgeplanung langfristig aus. Die Positionierung der UVW als attraktiver Arbeitgeber für die bereits vorhandenen sowie für zukünftige Mitarbeiter ist von zentraler Bedeutung. C) Risiko-, Chancen- und Prognosebericht Risikobericht Die UVW hat als Finanzdienstleistungsinstitut die gemäß dieser Einordnung relevanten aufsichtsrechtlichen Anforderungen zu erfüllen. Dazu gehören eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation, eine angemessene Risikokultur sowie ein angemessenes und wirksames Risikomanagement gemäß KWG bzw. MaRisk. Die Ausgestaltung hat sich an Art, Umfang, Komplexität und Risikogehalt der eigenen Geschäftstätigkeit zu orientieren. Das Risikomanagementsystem ist als kontinuierlicher Prozess in die Unternehmenssteuerung und das Berichtswesen integriert. Dabei sind insbesondere die wesentlichen Risiken quartalsweise zu bewerten und die Angemessenheit von Gegenmaßnahmen zu überprüfen. Die Zuordnung von Risiken erfolgt in den Kategorien Marktrisiken, Finanzrisiken einschließlich des Adressausfallrisikos, Personalrisiken, Prozess-/Organisationsrisiken sowie sonstige Risiken. Der ggf. vorhandene Einfluss von ESG-Faktoren auf die Risikoermittlung wurde für alle wesentlichen Risikoarten detailliert untersucht. Soweit sich wesentliche Auswirkungen von ESG-Faktoren auf die Risikohöhe feststellen lassen, werden diese ab dem Jahr 2024 in der laufenden Risikoinventur berücksichtigt. Zur Steuerung und Begrenzung des Adressenausfallrisikos ist eine eindeutige Kompetenzordnung erlassen worden und ein Scoring-System im Einsatz, welches die Kreditentscheidung transparent macht bzw. objektiviert. Die gemäß Geschäftsstrategie festgelegte Begrenzung von Abhängigkeiten von einzelnen Kunden und die Risikostreuung hinsichtlich der Objekte wird anhand eines Limitsystems überwacht. Außerdem wird die Risikoposition bei größeren Engagements ggf. durch Einzelforfaitierung begrenzt. Ein effizientes Mahnwesen und die konsequente Bearbeitung/Rechtsverfolgung gekündigter Engagements runden die Maßnahmen hinsichtlich der Steuerung und Begrenzung des Adressausfallrisikos ab. Markt- und Marktpreisrisiken werden begrenzt durch die breite Bearbeitung von Branchen und Objekten sowie die Erschließung weiterer Geschäftsfelder. Darüber hinaus ist die Abhängigkeit von einzelnen Vertriebspartnern zu vermeiden. Durch das Angebot standardisierter Vertragsmodelle ohne offene Restwerte wird das Restwertrisiko ausgeschlossen. Verträge und Finanzierungen in Fremdwährungen werden grundsätzlich nicht abgeschlossen. Zinsänderungsrisiken werden durch den Abschluss von fristenkongruenten Refinanzierungsdarlehen, Forfaitierungen und Zinssicherungsgeschäften begrenzt. Der Abdeckungsgrad von Zinssicherungsmaßnahmen und damit die Überwachung und Steuerung ist täglich abrufbar. Liquiditätsrisiken wird durch das Vorhalten von ausreichenden Betriebsmittel- und Refinanzierungslinien begegnet. Außerdem ist das Refinanzierungsrisiko durch die Vermeidung von Abhängigkeiten von einzelnen Partnern zu begrenzen. Zur Steuerung der Risiken ist ein Limitsystem hinsichtlich der verfügbaren Liquidität sowie der Refinanzierungslinien erlassen worden. Die Überwachung und Steuerung operationeller Risiken ist durch den etablierten Risikomanagementprozess und die Überwachung durch Risikoverantwortliche sichergestellt. Alle bekannten Risiken werden mit der dafür implementierten Software überwacht. Hierfür wurden z.T. entsprechende Frühwarnindikatoren definiert. Darüber hinaus ist ein Meldesystem für bedeutende Schadensfälle etabliert. Die UVW hat ihr bestehendes Risikomanagementsystem an den gesetzlichen Anforderungen ausgerichtet und verfügt über eine Risikotragfähigkeitsrechnung. Quartalsweise wird durch eine Gegenüberstellung der bewerteten Risiken mit dem ermittelten Risikodeckungspotential (gebildet nach dem periodischen Steuerungskonzept) die Tragfähigkeit der eingegangenen Risiken untersucht. Das Risikodeckungspotential im Quartalsbericht IV/2023 enthält im Wesentlichen das bilanzielle Eigenkapital sowie den vorläufigen Jahresüberschuss 2023 bzw. den geplanten Jahresüberschuss 2024 abzüglich der geplanten Ausschüttungen und belief sich zum 31.12.2023 auf rd. € 13,3 Mio. (Vj.: € 14,8 Mio.). Der Rückgang des Risikodeckungspotentials liegt vor allem in den geplanten Ausschüttungen begründet. Dem Risikodeckungspotential stand zum 31.12.2023 kein für die UVW wesentliches Einzelrisiko gegenüber. Die UVW hat Risiken mit einem Schadenspotential von 500 T€ und größer als wesentlich definiert. Die Berechnung erfolgt aus der potentiellen Schadenshöhe und Eintrittswahrscheinlichkeit. Mindestens einmal jährlich wird untersucht, inwiefern sich außergewöhnliche Ereignisse auf die UVW auswirken (Stresstest). Dabei sind alle wesentlichen Risiken einer Analyse zu unterziehen. Untersucht wird, wie stark sich die Höhe des Risikos verändert, wenn ein als wesentlich für die Ermittlung identifizierter Bestimmungsfaktor variiert wird. Dabei ist die strategische Ausrichtung sowie das wirtschaftliche Umfeld einschließlich eines schweren konjunkturellen Abschwungs in der Analyse zu berücksichtigen. Aufgrund einer breiten Ausrichtung auf Kunden und Vertriebspartner, eine Vielzahl von Branchen und Objekten sowie die Nutzung zusätzlicher Sicherungsinstrumente in Bereichen, in denen ein besonderer Fokus der Geschäftstätigkeit liegt, sind zum Berichtszeitpunkt keine wesentlichen Risikokonzentrationen vorhanden. Insgesamt hat sich die Risikosituation der UVW im Geschäftsjahr 2023 wenig verändert. Risiken aus der Ausweitung des Ukraine-Krieges sowie der Inflationsentwicklung sind nicht eingetreten. Das Geschäftsmodell der UVW hat sich während dieser Zeit bewährt und als äußerst robust erwiesen. Trotz allem ist für das Jahr 2024 von weiterhin erhöhten Risiken bezogen auf die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung auszugehen. Die zögerliche Haltung bei Investitionen wird weiter verstärkt durch einen unklaren wirtschaftspolitischen Kurs. Dies führt zu Unsicherheit bei der Planung von Investitionen, insbesondere im Bereich der Förderpolitik, aufgrund der mangelnden Klarheit der Ampelkoalition in der Industriepolitik. Die industrielle Auslandsnachfrage zeigt weiterhin eine rückläufige Tendenz, und Verbraucherinnen sowie Verbraucher bleiben voraussichtlich zurückhaltend bei ihren Ausgaben. Die gestiegenen Finanzierungskosten dürften zudem die Investitionen weiterhin dämpfen, und Unsicherheiten in Bezug auf die Transformations- und Klimapolitik bleiben erhöht. Hinzu kommt das Potential beeinträchtigender Streiks, insbesondere im Schienen- und Luftverkehr, die die Produktion stören könnten. Obwohl noch Auftragspolster in der Industrie und im Bau existieren, deuten sie auf eine schwindende Dynamik hin, und eine erneute Abnahme der Wirtschaftsleistung könnte eintreten. Dies könnte auch negative Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit der UVW haben. Direkte Risiken durch den Ukrainekonflikt bestehen nicht, da kein Kundenportfolio mit Bezug zu Russland oder der Ukraine unterhalten wird. Risiken im Kontext von Lieferengpässen und einer damit verbundenen verspäteten Auslieferung von Leasingobjekten können nicht ausgeschlossen werden. Chancenbericht Trotz der genannten wirtschaftlichen Risiken könnten sich deren Auswirkungen auf die Investitionstätigkeit im Jahr 2024 als vernachlässigbar herausstellen. Eine beschleunigte Transformation der deutschen Wirtschaft könnte zu einem verbesserten Investitionsumfeld und einer besseren gesamtwirtschaftlichen Entwicklung führen, woraus sich Chancen für die Leasingbranche ergeben sollten. Erstens könnten stabile Arbeitsmärkte, kräftig steigende Löhne und eine abnehmende Inflationsrate die Einkommenssituation der privaten Haushalte verbessern und somit den Konsum stimulieren. Eine verbesserte Einkommenssituation würde langfristig dazu beitragen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Ausgabenzurückhaltung lockern, was positiv auf die wirtschaftliche Dynamik wirken könnte. Zweitens könnten staatlich initiierte Infrastrukturprojekte und Maßnahmen zur Förderung der Transformationsprozesse der Wirtschaft zugutekommen. Drittens bleibt trotz abnehmender Auftragspolster in der Industrie Potenzial für Unternehmen, ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und Innovationen voranzutreiben. Viertens könnte die Aussicht auf eine verbesserte Ertragssituation langfristig dazu beitragen, dass Unternehmen ihre Investitionszurückhaltung lockern, wodurch positive Effekte auf die Geschäftstätigkeit im Bereich Leasing entstehen könnten. Die UVW Leasing GmbH geht davon aus, die auch im anspruchsvollen, vergangenen Jahr verteidigte Marktposition bei einer deutlichen Belebung des wirtschaftlichen Umfelds mindestens halten zu können. Durch geeignete vertriebliche Maßnahmen könnten sich darüber hinaus in einzelnen Branchen weitere Marktchancen ergeben. Prognosebericht Vor diesem Hintergrund sind die Aussichten für das Jahr 2024 verhalten optimistisch. Es ist davon auszugehen, dass belastende Faktoren, wie hohe Verbraucherpreissteigerungen und daraus folgende Kaufkraftverluste, nachlassen, allerdings die Erholung der Wirtschaft weiterhin durch geopolitische Krisen sowie geldpolitische Straffungen belastet wird. Dies wird durch die Prognosen der führenden Wirtschaftsforschungsinstitute zur Konjunkturentwicklung belegt, die ein minimales Wirtschaftswachstum prognostizieren. Das ifo Institut München prognostiziert ein Wirtschaftswachstum von 0,9 % und liegt damit noch über der Diagnose des ifW Kiel, welches eine Steigerung des BIP von 0,6 %, erwartet. Die Prognose der Bundesregierung geht von einem Wirtschaftswachstum von 0,2 % aus, während die EU-Kommission von einem Wirtschaftswachstum von 0,8 % im Jahr 2024 ausgeht. Die Prognosen zur Entwicklung der Ausrüstungsinvestitionen zeigen sich ebenfalls uneinheitlich. Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung geht in seinem Jahresgutachten 2023/24 bspw. von einer nur verhaltenen Steigerung der Ausrüstungsinvestitionen aus und erwartet für 2024 ein Wachstum von 1,7 %. Das ifo Institut München unterstellt in seiner Konjunkturprognose Winter 2023 ein ähnliches Wachstum der Ausrüstungsinvestitionen von 1,5 % im Jahr 2024. Vom BDL war keine Prognose verfügbar, jedoch ist für die Leasingbranche ein grundsätzlich hohes Potential zur Partizipation an der genannten Entwicklung zu erwarten. Trotz umfassender Risiken für die gesamtwirtschaftliche Entwicklung, ist die UVW auf ein weiterhin nachhaltiges Wachstum fokussiert und bestrebt an einem möglichen Wachstum der Ausrüstungsinvestitionen möglichst zu partizipieren. Verglichen mit dem Neugeschäftsrekord des Vorjahres erwartete die Geschäftsführung eine leichte Konsolidierung des Neugeschäftsvolumens. Dies entspricht der nachhaltigen Unternehmensstrategie und einer weiterhin konservativen Unternehmensplanung. Die Geschäftsleitung geht daher für das Geschäftsjahr 2024 von einem leicht sinkenden Jahresüberschuss im Vergleich zum abgeschlossenen Geschäftsjahr aus.
Ettlingen, 10. April 2024 F. Hagmann, Geschäftsführer C. Martin, Geschäftsführer M. Fairer, Geschäftsführer Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die UVW Leasing GmbH - Mobilienleasing, Ettlingen Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der UVW Leasing GmbH - Mobilienleasing, Ettlingen, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der UVW Leasing GmbH - Mobilienleasing, Ettlingen, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Stuttgart, 15. April 2024 RSM
Ebner Stolz GmbH & Co. KG
Lorenz Muschal, Wirtschaftsprüfer Tatiana Schael, Wirtschaftsprüferin |
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