Interline Spedition, Logistik & Handels GmbH
Selbe AdresseVermittlungstätigkeiten für die Güterbeförderung
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Nicolae Jude seit 21.11.2016 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
KON Taxi GmbH Taxi-UnternehmenDüsseldorfJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 23.08.2012 bis zum 31.12.2012BilanzAktiva
Anhang für das Geschäftsjahr 2012Grundlagen der RechnungslegungDer vorliegende Jahresabschluss der KON Taxi GmbH ist nach den §§ 242 ff und den §§ 264 ff des Handelsgesetzbuches (HGB) und den Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages/der Satzung aufgestellt. Die Gesellschaft zählt zu den kleinen Kapitalgesellschaften. Durch die erstmalige Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) haben sich zum 1. Januar 2010 Veränderungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ergeben. Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt. Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch. Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung vorgenommen. Grundsätze zur Bilanzierung und BewertungImmaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie einer Abnutzung unterliegen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Sachanlagen sind bei Zugängen nach dem 31. Dezember 2009 zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt. Soweit vorgeschrieben, wurde im Anschaffungsjahr die Abschreibung zeitanteilig (pro rata temporis) ermittelt. Geringwertige Wirtschaftsgüter: Vermögensgegenstände, deren Wert EUR 410,00 netto nicht übersteigen (sogenannte geringwertige Wirtschaftsgüter) werden ab dem Jahr 2010 wegen des Grundsatzes der Wesentlichkeit und Wirtschaftlichkeit bzw. wegen des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes vom 22. Dezember 2009 im Jahr des Zugangs einheitlich als Sofortaufwand berücksichtigt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferung und Leistungen sind Einzelrisiken durch Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung, berücksichtigt. Soweit diese Positionen eine Laufzeit von mehr als einem Jahr haben, wird hierauf besonders hingewiesen. Der Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert angesetzt. Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt. Soweit ausstehende Einlagen auszuweisen sind, geschieht dies saldiert mit unter dem Posten "gezeichnetes Kapital" auf der Passivseite (Nettoausweis). Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken. Soweit Rückstellungen eine Laufzeit von mehr als einem Jahr haben, wird hierauf entsprechend hingewiesen. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden noch nicht veranlagten Steuern und sowie passive latente Steuern. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert. Vom Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten ist ein Teilbetrag in Höhe von EUR 38.157,07 durch Sicherungsübereignungen bzw. Eigentumsvorbehalte gesichert. Bei Fahrzeugfinanzierungen ist regelmäßig das mit dem Darlehen finanzierte Fahrzeug sicherungsübereignet. Sonstige Angaben Geschäftsführung Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Herrn Ramazan Cansu. Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor. Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.
Düsseldorf, den 28. Juni 2013 Geschäftsführer Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 26.6.2013. |
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