SRT
Resistor Technology GmbH
Cadolzburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
3.313.343,00 |
3.249.325,04 |
| I.
Sachanlagen |
3.313.343,00 |
3.249.325,04 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.263.129,25 |
2.773.069,63 |
| I.
Vorräte |
797.321,71 |
861.153,09 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
521.840,56 |
658.888,74 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
943.966,98 |
1.253.027,80 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
8.354,71 |
0,00 |
| Aktiva |
5.584.826,96 |
6.022.394,67 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
3.937.595,10 |
3.986.570,93 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
420.000,00 |
420.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
2.873.368,39 |
2.411.934,42 |
| III.
Jahresüberschuss |
644.226,71 |
1.154.636,51 |
| B.
Rückstellungen |
209.348,00 |
308.856,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.423.651,86 |
1.704.971,74 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
14.232,00 |
21.996,00 |
| Summe
Passiva |
5.584.826,96 |
6.022.394,67 |
Anhang für
das Geschäftsjahr 2023
SRT Resistor Technology GmbH,
Cadolzburg
A. Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die SRT Resistor Technology GmbH mit Sitz in
Cadolzburg Bayern, ist im Handelsregister des
Amtsgerichts Fürth unter HRB 1918
eingetragen.
B. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde nach
den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs über die
Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften, den
ergänzenden Vorschriften des Gesetzes betreffend die
Gesellschaften mit beschränkter Haftung sowie den
Regelungen des Gesellschaftsbertrags aufgestellt.
Auf die Rechnungslegung der Gesellschaft finden die
Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne
des § 267 Abs. 1
HGB Anwendung.
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der
generellen Ansatzvorschriften der §§ 246-251 HGB
sowie unter Berücksichtigung der besonderen
Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften,
§§ 268-274a, 276-277 HGB, und unter Beachtung der
Bewertungsvorschriften der §§ 252-256a HGB
erstellt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2
HGB aufgestellt.
Die Gesellschaft nimmt grundsätzlich die
für kleine Kapitalgesellschaften geltenden
Angabenerleichterungen des §
288 Abs. 1 HGB in Anspruch.
B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bewertung erfolgte den Bestimmungen des
§§ 249 ff HGB.
Das abnutzbare
Anlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibungen bewertet (Nutzungsdauer 3 bis 24
Jahren). Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 800 EUR
werden zum Zeitpunkt der Anschaffung
sofort abgeschrieben. Die
planmäßigen
Abschreibungen erfolgen unter
Zugrundelegung der
betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer.
Die Bestände an
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sowie
Handelswaren sind mit den Anschaffungskosten bzw.
mit dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet.
Die
unfertigen und fertigen Erzeugnisse sind je nach
Fertigungsgrad mit den angefallenen Herstellungskosten bzw.
mit dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Die
angesetzten Herstellungskosten enthalten die
Fertigungs- und Materialgemeinkosten, angemessene
Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie die
Kosten des Wertverzehrs des Anlagevermögens, soweit
dieser durch die Fertigung veranlasst ist.
Die
Forderungen und
sonstigen Vermögensgegenstände sind mit
ihrem Nennbetrag angesetzt. Das strenge
Niederstwertprinzip ist beachtet. Das allgemeine
Kreditrisiko ist durch pauschale Abschläge
berücksichtigt. Dem allgemeinen Ausfall- und
Kreditrisiko wurde durch eine Pauschalwertberichtigung
Rechnung getragen
Die
liquiden Mittel sind mit dem Nominalwert angesetzt.
Die
aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind ausgewiesen
für Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie
Aufwand für bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
Die
Steuerrückstellungen sowie die
sonstigen Rückstellungen sind in Höhe des
nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages angesetzt. Sie berücksichtigen
alle erkennbaren Risiken und ungewissen
Verbindlichkeiten.
Die
Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag
angesetzt.
C. Angaben zur Bilanz
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
bestanden (wie im Vorjahr) nicht.
Verbindlichkeiten
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten ergeben sich
aus nachfolgendem Verbindlichkeitenspiegel:
Art der Verbindlichkeit zum 31.12.2023
|
Betrag (Vorjahr)
|
davon mit einer Restlaufzeit
|
|
Davon gesichert durch Pfand- oder ähnliche
Rechte
|
|
|
bis zu 1 Jahr
|
1 bis 5 Jahre
|
über 5 Jahre
|
|
|
T€
|
T€
|
T€
|
T€
|
T€
|
Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinsituten
|
1.342,6
|
87,9
|
358,1
|
896,6
|
1.342,6
|
|
(1.429,8)
|
(87,2)
|
(355,5)
|
(987,1)
|
(1.429,8)
|
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen
|
42,6
|
42,6
|
0,0
|
0,0
|
0,0
|
|
(219,8)
|
(219,8)
|
(0,0)
|
(0,0)
|
(0,0)
|
Sonstige
Verbindlichkeiten
|
38,5
|
38,5
|
0,0
|
0,0
|
0,0
|
|
(55,4)
|
(55,4)
|
(0,0)
|
(0,0)
|
(0,0)
|
- davon aus Steuern
|
19,7
|
19,7
|
0,0
|
0,0
|
0,0
|
|
(19,5)
|
(19,5)
|
(0,0)
|
(0,0)
|
(0,0)
|
- davon im Rahmen der
sozialen Sicherheit
|
3,8
|
3,8
|
0,0
|
0,0
|
0,0
|
|
(2,7)
|
(2,7)
|
(0,0)
|
(0,0)
|
(0,0)
|
Summe
|
1.423,7
|
169,0
|
358,1
|
896,6
|
1.342,6
|
|
(1.705,0)
|
(362,4)
|
(355,5)
|
(987,1)
|
(1.429,8)
|
Die Sicherheiten für die Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten betreffen ein
Grundpfandrecht für ein Produktionsgebäude
Am Farrnbach 10, 10a in Cadolzburg.
D. Sonstige Angaben
Arbeitnehmer
Die durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer gem.
§ 267 Abs. 5 HGB beträgt im Berichtsjahr 33.
E. Unterschrift gemäß § 245 HGB
Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom
1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023
Cadolzburg, den 8. März
2024
gez.
Dipl. Physiker Werner Kühnl,
Geschäftsführer
gez.
Dipl. Ök. Detlef Holst,
Geschäftsführer
gez.
Dr. Lutz Baumann, Geschäftsführer
gez.
Dr. Stephan Prucker, Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 19.03.2024
festgestellt.
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