FTG
Projektmanagement GmbH
Köln
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2013
EUR |
31.12.2012
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
38.103,25 |
29.043,07 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
37.931,25 |
28.885,06 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
172,00 |
158,01 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
38.103,25 |
29.043,07 |
Passiva
|
|
31.12.2013
EUR |
31.12.2012
EUR |
| A.
Eigenkapital |
12.490,21 |
17.530,16 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
7.469,84 |
5.644,97 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
5.039,95 |
1.824,87 |
| B.
Rückstellungen |
5.070,00 |
3.910,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
20.543,04 |
7.602,91 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
38.103,25 |
29.043,07 |
Anhang
A.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der FTG Projektmanagement GmbH
für das zum 31. Dezember 2013 endende
Geschäftsjahr ist unter Anwendung der Bilanzierungs-
und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches in der
Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes vom
25.05.2009 (BilMoG) erstellt worden.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes und des
Gesellschaftervertrages zu beachten.
Nach den in §§ 267, 267a HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine
Kleinstkapitalgesellschaft.
B.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Gliederung der Bilanz erfolgte unter Anwendung
des § 266 Abs. 2 und 3 HGB.
Die Gewinn- und Verlustrechnung gliedert sich in
Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren
(§ 275 Abs. 1 und 2 HGB).
Die Bewertung der Aktiv- und Passivposten entspricht
den Vorschriften der §§ 252 bis 256 HGB.
Abweichungen der Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden wurden nicht vorgenommen.
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen (Going-Concern-Prinzip).
1.
Umlaufvermögen
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zum
Nennbetrag angesetzt.
Die liquiden Mittel werden mit dem Nennbetrag
angesetzt.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit bis
zu einem Jahr.
2.
Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
3.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte
über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
In den Verbindlichkeiten sind ausgewiesen:
Verbindlichkeiten aus Steuern 1.355,30 Euro (Vorjahr
1.281,82 Euro).
Alle Verbindlichkeiten und sonstige Verbindlichkeiten
haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
C.
Sonstige Pflichtangaben
1.
Unbeschränkte Haftung an Unternehmen
Die Gesellschaft ist unbeschränkt haftender
Gesellschafter folgender Unternehmen:
Name: FTG Projektentwicklungs GmbH & Co. KG
Sitz: Köln
Rechtsform: GmbH & Co. KG
Name: FTG Rheinauhafen IV GmbH & Co. KG
Sitz: Köln
Rechtsform: GmbH & Co. KG
Name: FTG Brabantstr. GmbH & Co. KG
Sitz: Köln
Rechtsform: GmbH & Co. KG
Name: Carus Invest GmbH & Co. KG
Sitz: Köln
Rechtsform: GmbH & Co. KG
Name: Facharztzentrum Konrad-Adenauer-Platz GmbH
& Co. KG
Sitz: Köln
Rechtsform: GmbH & Co. KG
Name: KAP 1 Parkgarage GmbH & Co. KG
Sitz: Köln
Rechtsform: GmbH & Co. KG
Name: FTG Maple Care GmbH & Co. KG
Sitz: Köln
Rechtsform: GmbH & Co. KG
2.
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch die
Geschäftsführer Frau Andrea Barth-Basche und Herr
Ralf Todtenhöfer geführt.
3.
Vorschlag zur Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt in
Übereinstimmung mit den Gesellschaftern vor, den
Jahresfehlbetrag in Höhe von 5.039,95 Euro auf neue
Rechnung vorzutragen.
4.
Unterschrift der Geschäftsführung
sonstige Berichtsbestandteile
Köln, den 22. Dezember 2014
Unterschrift der Geschäftsführung
gez. Andrea Barth-Basche
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
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