Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Kraftwagen
Eduard Witter GmbH
Rudolf-Diesel-Straße 24, 69115 Heidelberg, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Patrick Theiß seit 23.10.2013 | Geschäftsführer |
Volker Theiß seit 3.3.2006 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Eduard Witter GmbHHeidelbergJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
AnhangA. Allgemeine AngabenDer Jahresabschluss ist auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften werden die Regelungen des GmbH Gesetzes beachtet. Die Gesellschaft erfüllt die Kriterien nach § 267 (1) HGB zur Einordnung als kleine Kapitalgesellschaft. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs.1, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 HGB bzw. § 327 HGB) des Jahresabschlusses werden in Anspruch genommen. Die Gesellschaft verzichtet auf die ihr gemäß § 274a Nr. 4 HGB zustehende Befreiung und grenzt latente Steuern gemäß § 274 HGB ab, wenn ein Überhang passiver latenter Steuern besteht. A. 1 Gliederungsgrundsätze / Darstellungsstetigkeit Die Gliederung der Bilanz änderte sich nicht gegenüber dem Vorjahr. A.2 Bilanzierungsmethoden Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, sind nicht bilanziert. Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben. A.3 Bewertungsmethoden Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet: A.3.1 Immaterielle Vermögensgegenstände Erworbene immaterielle Anlagewerte sind zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. A.3.2 Sachanlagen Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens sind zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Die Abschreibungen sind beim beweglichen Anlagevermögen linear vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis EUR 800,00) wurden im Erwerbsjahr voll abgeschrieben, wobei aus Vereinfachungsgründen im Anlagenspiegel im Jahr des Zugangs ein Abgang unterstellt wurde. A.3.3 Finanzanlagen Finanzanlagen sind zu den Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Zeitwert (Marktpreis) angesetzt. A.3.4 Vorräte Die Vorräte sind zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorliegt, auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar ist, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Zeitwert abgeschrieben. Das Prinzip der Verlust freien Bewertung ist berücksichtigt. In den Vorräten sind aktivierte Eigenleistungen berücksichtigt. A.3.5 Ford. aus Lieferungen u. Leistungen u. sonst. Vermögensgegenstände Die Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken oder niedrigere beizulegende Werte wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ist durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. A.3.6 Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. A.3.7 Rückstellungen Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten und für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften sind mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen Bundesbank gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich ermittelt und bekannt gegeben werden. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern. A.3.8 Pensionsrückstellungen Die Bewertung der Pensionsverpflichtungen erfolgte nach den anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik mittels der sogenannten "Projected-Unit-Credit-Methode". Als biometrische Rechnungsgrundlagen wurden die Richttafeln 2018 G von Klaus Heubeck verwendet. Folgende weitere Annahmen liegen der Bewertung zugrunde: Rechnungszinssatz p.a.: 1,82% (10-Jahres-Durchschnitt); Rechnungszinssatz p.a.: 1,74% (7-Jahres-Durchschnitt); Rententrend p.a. 2,00%. Die Berechnung der Rückstellung für die Witwen-/Witwerleistungsanwartschaft erfolgte nach der sog. kollektiven Methode, bei der die Verheiratungswahrscheinlichkeiten der verwendeten Rechnungsgrundlagen zugrunde gelegt wurden. Als Finanzierungsendalter wurde die Vollendung des 65. Lebensjahres angesetzt. Als Abzinsungsfaktor wurde der von der Deutschen Bundesbank für die Restlaufzeit ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre verwendet, um die aufgrund der andauernden Niedrigzinsphase zunehmende Zuführungsdynamik möglichst frühzeitig abzumildern. Ein versicherungsmathematisches Gutachten liegt vor. B. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz Aus der Abzinsung der Rückstellungen für
Pensionen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen zehn Jahre ergibt sich im Vergleich zur
Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen sieben Jahre ein Unterschiedsbetrag von EUR
4.572. In Höhe dieses Unterschiedsbetrags sind die
passiverten Rückstellungen für Pensionen und der
Zinsaufwand im Vergleich zur Abzinsung mit dem
durchschnittlichen Marktzinssatz nach bisheriger Ermittlung
niedriger angesetzt. Der abzinsungsbedingte
Unterschiedsbetrag in Höhe von EUR 4.572 ist
gemäß
C. Sonstige Angaben Am Abschlussstichtag bestehen keine Haftungsverhältnisse. D. Ergänzende Angaben Geschäftsführer der Gesellschaft sind: 1. Herr Volker Theiß, Unternehmer, Mannheim; 2. Herr Patrick Theiß, Kaufmann, Heidelberg. Auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. E. Angaben gemäß § 328 Abs. 1 Nr.1 S. 2 HGB Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 20.9.2024. |
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