HV-Holding GmbHLiquidiert

63303 Dreieich, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Offenbach am Main HRB 48072
Eingetragen
25.11.2014
Branche
BeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem Anteilsbesitz
Gegenstand
Kaufen, Halten und Verkaufen von Beteiligungen an Unternehmen.

Historie

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Konzern- und Jahresabschlüsse

HV-Holding GmbH

Dreieich

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018

Bilanz

Aktiva

31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
A. Anlagevermögen 50.000,00 25.000,00
I. Finanzanlagen 50.000,00 25.000,00
B. Umlaufvermögen 202.982,42 96.635,06
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 62.557,65 0,00
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 140.424,77 96.635,06
Bilanzsumme, Summe Aktiva 252.982,42 121.635,06

Passiva

31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
A. Eigenkapital 215.694,92 118.706,40
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Bilanzgewinn 190.694,92 93.706,40
davon Gewinnvortrag 93.706,40 -33.600,33
B. Rückstellungen 3.000,00 2.868,20
C. Verbindlichkeiten 34.287,50 60,46
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 34.287,50 60,46
Bilanzsumme, Summe Passiva 252.982,42 121.635,06

Anhang

 
I. Angaben zur Identifikation der Gesellschaft

Sitz der HV-Holding GmbH ist Dreieich. Die Gesellschaft ist unter der Register-Nr. HRB 48072 im Register des Amtsgericht Offenbach am Main eingetragen.

II. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss zum 31.12.2018 der HV-Holding GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes (GmbHG) zu beachten.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurde von den größenabhängigen Erleichterungen der §§ 267, 276, 288, 274a HGB Gebrauch gemacht.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist gemäß § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang anzubringen sind, insgesamt im Anhang aufgeführt.

Im Einzelnen waren folgende Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze maßgebend:

III. Gliederungsgrundsätze

Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber dem Vorjahr. Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung entsprechen denen des Vorjahres.

IV. Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind grundsätzlich nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals sowie für immaterielleVermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind gegebenenfalls nachfolgend gesondert angegeben.

V. Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein.

Die Bilanzierung und Bewertung erfolgte unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB).

Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des handelsrechtlichen Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden.  Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Soweit nicht anders dargestellt, werden alle Beträge in Euro (EUR) ausgewiesen. Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen sind zu den Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen bilanziert. Soweit notwendig erfolgen außerplanmäßige Abschreibungen. Zuschreibungen erfolgen gemäß § 253 Abs. 5 HGB, sofern der Grund für eine außerplanmäßige Abschreibung entfallen ist. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen gemäß § 253 Abs. 3 HGB linear bzw. degressiv und pro rata temporis vorgenommen.

Für Vermögensgegenstände, deren Anschaffungskosten zwischen 150,00 EUR und 1.000,00 EUR betrugen, wurde ein Sammelposten gebildet, welcher im Erwerbsjahr und in den vier Folgejahren jeweils zu einem Fünftel abgeschrieben wird. 

Geringstwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- und Herstellungskosten bis 150,00 EUR werden im Zugangsjahr grundsätzlich als Aufwand erfasst. 

Die Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen sind mit den Anschaffungskosten, teilweise vermindert um außerplanmäßige Abschreibungen nach § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB, bewertet.

Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Soweit notwendig wurden erkennbare Einzelrisiken durch Einzelwertberichtigungen und das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen durch Pauschalwertberichtigungen berücksichtigt.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten werden zu Nominalwerten bilanziert.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Der Ansatz erfolgt in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden künftige Kosten- und Preissteigerungen einbezogen. Ferner werden Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr mit einem der Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Jahre, welcher von der Deutschen Bundesbank veröffentlicht wird, abgezinst.
 

VI. Angaben zur Bilanz

VI.1 Forderungenspiegel
  

 
Gesamtbetrag
davon mit einer Restlaufzeit
 
31.12.2018
(Vorjahr)
kleiner 1 Jahr
größer 1 Jahr
Art der Forderung
TEUR
TEUR
TEUR
TEUR
TEUR
TEUR
sonstige Vermögensgegenstände
62,56
(0,00)
62,56
(0,00)
0,00
(0,00)
Gesamt
62,56
(0,00)
62,56
(0,00)
0,00
(0,00)


VI.2 Verbindlichkeitenspiegel
  

 
Gesamtbetrag
davon mit einer Restlaufzeit
 
31.12.2018
(Vorjahr)
kleiner 1 Jahr
größer 1 Jahr
Art der Verbindlichkeit
TEUR
TEUR
TEUR
TEUR
TEUR
TEUR
gegenüber verbunden Unternehmen
34,29
(0,00)
34,29
(0,00)
0,00
(0,00)
sonstige Verbindlichkeiten
0,00
(0,06)
0,00
(0,06)
0,00
(0,00)
Gesamt
34,29
(0,06)
34,29
(0,06)
0,00
(0,00)
 
Gesamtbetrag
davon mit einer Restlaufzeit
davon besichert
 
31.12.2018
(Vorjahr)
größer 5 J.
31.12.2018
Art der Verbindlichkeit
TEUR
TEUR
TEUR
TEUR
TEUR
gegenüber verbunden Unternehmen
34,29
(0,00)
0,00
(0,00)
0,00
sonstige Verbindlichkeiten
0,00
(0,06)
0,00
(0,00)
0,00
Gesamt
34,29
(0,06)
0,00
(0,00)
0,00


Außer den üblichen Eigentumsvorbehalten bei Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestanden sonst keine Sicherungsrechte, über die gem. § 285 Nr. 1b HGB zu berichten ist.

VII. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

VII.1 Gewinn-/Verlustvortrag bei Ergebnisverwendung

Bei Aufstellung der Bilanz unter Berücksichtigung der teilweisen Ergebnisverwendung wurde im Bilanzgewinn ein Gewinnvortrag aus dem Vorjahr von EUR 93.706,40 einbezogen.

VIII. Sonstige Pflichtangaben

VIII.1 Angaben zu den Arbeitnehmern

Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren im Jahresdurchschnitt 0 festangestellte Mitarbeiter beschäftigt (ohne Organmitglieder). 

Dreieich, den 20.02.2019

gez. René Hansvencl
Geschäftsführer
  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 25.02.2019 festgestellt.

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