Stammdaten

Register
Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) HRB 85650
Vorher
Amber Media GmbH
Eingetragen
14.7.2004
Branche
Vermarktung und Vermittlung von Werbezeiten und WerbeflächenTätigkeiten von WerbeagenturenPublic-Relations-Beratung
Gegenstand
Die Konzeption und Durchführung von Maßnahmen auf dem Gebiet von Marketing, Werbung, Promotion, Digital-Out-of-Home und sonstige Öffentlichkeitsarbeit sowie die Konzeption, Koordination und Vertrieb von Produkten aus dem Werbebereich.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Karsten Warrink
seit 14.7.2004
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
METROPOL Invest GmbH
Germany
25.000 €
100.00%

Beteiligungen
Beta

NameAnteil
No data available

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

AMBERMEDIA GmbH

Berlin

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 494.236,11 377.401,57
I. Sachanlagen 360.265,00 245.995,08
II. Finanzanlagen 133.971,11 131.406,49
B. Umlaufvermögen 550.757,96 594.826,86
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 305.701,74 209.285,14
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 245.056,22 385.541,72
C. Rechnungsabgrenzungsposten 21.065,74 20.110,00
Aktiva 1.066.059,81 992.338,43

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 590.645,05 517.402,87
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 492.402,87 348.385,40
III. Jahresüberschuss 73.242,18 144.017,47
B. Rückstellungen 298.700,77 292.915,77
C. Verbindlichkeiten 176.713,99 179.604,87
D. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 2.414,92
Summe Passiva 1.066.059,81 992.338,43

Anhang



1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 ist unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften des Handelsgesetzbuches (§ 238 ff.), des GmbH-Gesetzes sowie der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung aufgestellt. Die Gesellschaft erfüllt die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB. Von den Erleichterungen der §§ 274a, 276, 288 HGB für kleine Kapitalgesellschaften wurde teilweise Gebrauch gemacht.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gegliedert.

Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sowie der Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden sind wir vom Grundsatz der Unternehmensfortführung gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB ausgegangen.

Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht

Firmenname laut Registergericht: Ambermedia GmbH
Firmensitz laut Registergericht: Berlin
Registereintrag: Handelsregister
Registergericht: Berlin (Charlottenburg)
Register-Nr.: HRB 85650

Im Rahmen der Anhangerstellung werden die Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes beachtet.

Nach den § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft

davon - Vermerke (§ 268 Abs. 4 und 5 HGB)

Zur besseren Übersichtlichkeit werden die "davon - Vermerke" im Bezug auf die Forderungen und Verbindlichkeiten gemäß § 268 Abs. 4 und 5 HGB zusammen mit den Angaben nach § 285 Nr. 1 und 2 HGB im Anhang gezeigt.

2. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 286 Abs. 2 Nr. 1 HGB)

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Der Jahresabschluss wird unter Beachtung der generellen Ansatz- und Bewertungsvorschriften der §§ 246 bis 256a HGB aufgestellt.
   
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Darüber hinaus sind technischer Fortschritt und wirtschaftliche Veralterung gebührend berücksichtigt.

Von der Bewertungsfreiheit nach § 6 Abs. 2 EStG ist ausnahmslos Gebrauch gemacht worden.

Die Finanzanlagen sind mit den Anschaffungskosten bilanziert.

Selbständig nutzbare bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens, die der Abnutzung unterliegen, werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben, sofern ihre jeweiligen Anschaffungskosten € 800,- nicht übersteigen.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken zum Nominalwert bewertet.

Ansprüche aus Rückdeckungsversicherungen sind zum versicherungsmathematischen Aktivwert bewertet. Die verpfändeten Rückdeckungsversicherungen werden mit den Pensionsrückstellungen verrechnet.

Es werden insgesamt keine Zinsen für Fremdkapital in die Herstellungskosten mit einbezogen.

Die Bewertung der Forderungen, sonstigen Vermögensgegenstände sowie Guthaben bei Kreditinstituten und sonstige liquide Mittel erfolgen zum Nennwert.

Das ausgewiesene Stammkapital wurde zum Nennbetrag bilanziert.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die noch nicht veranlagten Steuern.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten auf Grundlage einer vorsichtigen kaufmännischen Beurteilung gebildet. Sie werden mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Zum Stichtag bestehen Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren i.H.v. 0,00 (Vorjahr: 0,00 EUR).

Verbindlichkeiten ggü. Gesellschaftern bestehen keine.

Der passive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet Einnahmen des Geschäftsjahres, die zu Erträgen in folgen den Geschäftsjahren führen.

3. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

3.1 Angaben zu Restlaufzeiten von Forderungen (§ 268 Abs. 4 Satz 1 HGB)

Zu den einzelnen Bilanzposten der Position "Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände" ist die Restlaufzeit von mehr als einem Jahr gesondert zu vermerken. Dieser Angabenpflicht wird im Anhang nachgekommen.

Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.

Eine Ausnahme bildet eine Kaution, die mit einem Wert von 7.071,42 € bilanziert wurde.

3.2 Unterschiedsbetrag bei der Bewertung von Pensionsrückstellungen (§ 253 Abs. 6 S. 3 HGB)

Der Unterschiedsbetrag aus der Berechnung mit dem 7-Jahres-Durchschnittszinssatz und dem 10-Jahres-Durchschnittszinssatz unterliegt der Ausschüttungssperre.
3.3 Angaben zur Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden (§ 285 Nr. 25, § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB)

Im Berichtsjahr wurden Vermögensgegenstände und Schulden nach § 246 Abs. 2 HGB verrechnet. Die zur Verrechnung mit Pensionsrückstellungen verpfändeten Wertpapiere und Rückdeckungsversicherungen (Deckungsvermögen) wurden mit ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet.

Der Erfüllungsbetrag der Pensionsrückstellungen beträgt 104,4 T€ (Vorjahr: 98,4 T€).

3.4 Angaben zu den Verbindlichkeiten (§ 268 Abs. 5 Satz 1, § 285 Nr. 1 und 2 HGB)

In den ausgewiesenen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr von 37,5 T€ (Vorjahr: 62,5 T€) enthalten.

Alle anderen Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Die Verbindlichkeiten aus Steuern betragen 60,3 T€ (Vorjahr: 31,0 T€).

Die Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit betragen 1,2 T€ (Vorjahr: 1,1 T€).

Die Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte und ähnliche Rechte gesichert sind, betragen 61,5 T€ (Vorjahr: 115,1 T€). Bei den Sicherheiten handelt es sich vor allem um Sicherungsübereignungen und Eigentumsvorbehalte.

3.5 Sonstige finanzielle Verpflichtungen (§ 285 Nr. 3a HGB)

Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen (aus Miet- und Leasingverträgen, Bestellungen für Investitionen etc., Angabe des Bruttobetrages für das folgende Wirtschaftsjahr) beläuft sich zum Bilanzstichtag auf 20,9 T€.

3.6 Erträge aus der Währungsumrechnung (§ 277 Abs. 5 Satz 2 HGB)

In der Position "Sonstige betriebliche Erträge" sind Erträge aus der Währungsumrechnung in Höhe von 0,00 € (Vorjahr: 71,71 €) enthalten.

3.7 Aufwendungen aus der Währungsumrechnung (§ 277 Abs. 5 Satz 2 HGB)

In der Position "Sonstige betriebliche Aufwendungen" sind Aufwendungen aus der Währungsumrechnung in Höhe von 0,00 €  (Vorjahr: 20,82 €) enthalten.

4. Sonstige Pflichtangaben
4.1 Angabe der Arbeitnehmerzahl (§ 285 Nr. 7 HGB)

Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer betrug 12 (Vj. 10).

4.2 Vorschlag über die Verwendung des Jahresergebnisses (§ 285 Nr. 34 HGB)

Der Jahresüberschuss per 31.12.2023 beträgt 78.939,23 €. Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresüberschuss aus dem Geschäftsjahr 2023 in voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen.



sonstige Berichtsbestandteile


Unterschrift der Geschäftsführung

 

Berlin, den 28. April 2025

gez. Karsten Warrink, Geschäftsführer


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.04.2025 festgestellt.

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