EQRATA
GmbH
Köln
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
567,00 |
924,00 |
| I.
Sachanlagen |
567,00 |
924,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
172.474,68 |
72.654,45 |
| I.
Vorräte |
28.740,07 |
0,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
3.946,00 |
30.074,04 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
3.946,00 |
23.960,75 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
139.788,61 |
42.580,41 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
71,40 |
334,40 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
173.113,08 |
73.912,85 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
64.672,76 |
27.870,04 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
2.870,04 |
0,00 |
| III.
Jahresüberschuss |
36.802,72 |
2.870,04 |
| B.
Rückstellungen |
19.642,00 |
29.115,75 |
| C.
Verbindlichkeiten |
88.798,32 |
16.927,06 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
11.997,94 |
12.087,06 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
173.113,08 |
73.912,85 |
Anhang
für das Geschäftsjahr 2011
Grundlagen der Rechnungslegung
Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den
maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und
denen des GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind
entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§
266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und
Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem.
§ 275 Abs. 2 HGB erstellt.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.
Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden. Das Saldierungsgebot des § 246 Abs.
2 Satz 2 HGB wurde beachtet.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb
dauernd zu dienen.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen dem
Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
am Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und
Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig
von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im
Jahresabschluss berücksichtigt worden.
Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung, die im Geschäftsjahr keinen Betrag
ausweisen, werden gemäß § 265 Abs. 8 HGB
nicht angegeben.
Die
Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer angesetzt.
Als Abschreibungsmethode kam die lineare Absetzung
für Abnutzung zur Anwendung.
Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Jahr
des Zugangs gem. § 6 Abs. 2 EStG voll abgeschrieben.
Bei der Darstellung im Anlagenspiegel wird
Vollabschreibungen im Anschaffungsjahr ein fiktiver Abgang
im gleichen Jahr unterstellt.
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden
grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.
Der
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert
angesetzt.
Die
Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag
angesetzt.
Die
Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die
sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Die
Verbindlichkeiten wurden zu ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand im
Bereich der Stornoreserve statt. Hier wurden
stornobehaftete Beträge steuermindernd auf der
Passiv-Seite der Bilanz eingetragen. Im Gegenzug wurden die
dazugehörigen Aufwendungen auf der Aktiv-Seite als
unfertige Leistungen eingetragen.
Erläuterungen zur Bilanz
Die Entwicklung der in der Bilanz erfassten
Anlagegegenstände ist in einem gesonderten
Anlagenspiegel dargestellt. Dieser enthält auch die
Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres.
Der Betrag der unfertigen Leistungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr (bis zu 5 Jahren)
beläuft sich auf 28.740,07 €.
Die sonstigen Rückstellungen (Stornoreserve)
wurden komplett aufgelöst. Daneben wurde für die
Erstellung des Jahresabschlusses und die Erstellung der
Steuererklärungen eine Rückstellung gebildet,
sowie die entsprechenden Steuerrückstellungen für
die Körperschaftsteuer und die Gewerbesteuer.
Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten
Verbindlichkeiten gegen den Gesellschafter (8.980,22
€). Die Fristigkeit dieser Verbindlichkeiten
beträgt i.H.v. 11.997,94 € bis zu 1 Jahr.
Verbindlichkeiten aus Verkaufsprovisionen mit der
Fristigkeit von 1 bis zu 5 Jahren bestehen i.H.v. 4.950,21
€. Die erhaltenen Anzahlungen aus stornobehafteten
Provisionszahlungen i.H.v. 71.850,17 € haben ebenfalls
eine Fristigkeit von 1-5 Jahren.
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Sonstige Angaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
waren durchschnittlich 1 Arbeitsnehmer beschäftigt.
Die Führung der Geschäfte lag bei Frau
Ulrike Lübken, Köln.
Von der Angabe der Gesamtbezüge der
Geschäftsführung sieht die Gesellschaft entgegen
§ 285 Nr.9 HGB gemäß § 288 HGB
ab.
..........................................
Ulrike Lübken
(Geschäftsführerin)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 22.12.2012 festgestellt.
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