Kreiswerke Heinsberg GmbH
Selbe AdresseBau von Versorgungseinrichtungen für Elektrizität und Telekommunikation
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Dominik Strerath seit 15.7.2024 | Prokura |
Peter Vent seit 26.5.2023 | Prokura |
Eduard Sudheimer seit 19.1.2023 | Geschäftsführer |
Christine Schwefer seit 7.9.2022 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
4 Gesellschafter
GmbH-Struktur
3 von 4 angezeigt
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
NEW Netz GmbHGeilenkirchenJahres- und Tätigkeitsabschluss nach EnWG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024Lagebericht für das Geschäftsjahr 20241. Grundlagen der Gesellschaft Die Geschäftstätigkeiten der NEW Netz GmbH bestehen im Betrieb, in der Planung, in der Instandhaltung und im Ausbau des örtlichen und regionalen Strom-, Gas- und Trinkwasserverteilnetzes sowie im grundzuständigen Messstellenbetrieb. Im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit vermarktet die NEW Netz GmbH als örtlicher Verteilnetzbetreiber ihre Strom- und Gasnetze in den Regionen Heinsberg, Mönchengladbach, Viersen und Teilen des Rhein-Kreises Neuss auf der Grundlage des geltenden Energiewirtschaftsgesetzes diskriminierungsfrei und gewährleistet den technischen Betrieb in der Region. 1.1. Geschäftsmodell Der Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb, die Wartung und der Ausbau von Versorgungsnetzen, insbesondere von Strom-, Gas- und Wassernetzen sowie die Vermarktung der Netzkapazitäten. Die NEW Netz GmbH ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die geeignet erscheinen, dem Gegenstand des Unternehmens zu dienen. Die Gesellschaft kann andere Unternehmen gründen, erwerben und sich an ihnen beteiligen, insbesondere an solchen, deren Unternehmensgegenstände sich ganz oder teilweise auf die genannten Geschäftsfelder erstrecken. Sie kann Unternehmen, an denen sie beteiligt ist, unter ihrer einheitlichen Leitung zusammenfassen oder sich auf die Verwaltung der Beteiligung beschränken. Sie kann ihren Betrieb ganz oder teilweise in verbundene Unternehmen ausgliedern oder verbundenen Unternehmen überlassen. Die Gesellschaft wird im Rahmen des Unternehmensgegenstandes in erster Linie im Gebiet der an der NEW Kommunalholding GmbH direkt oder indirekt beteiligten Gebietskörperschaften tätig. Soweit das Unternehmen in anderen Gebieten tätig ist, geschieht dies im gemeinderechtlich zulässigen Rahmen. 1.2. Strategische Geschäftsfelder (SGF) Die NEW Netz GmbH wird über das strategische Geschäftsfeld Netze sowie über die Unterstützungsfunktionen (UF) Finanzen und Beteiligungen, Immobilienmanagement, Personalnahe Sachverhalte und Fuhrpark gesteuert. 2. Wirtschaftsbericht 2.1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen Im Jahr 2024 dauerten die geopolitischen und handelspolitischen Spannungen sowie die damit verbundenen Unsicherheiten für die Wirtschaft weltweit an und spiegelten sich in den Prognosen für das globale Wachstum des Bruttoinlandsprodukts (BIP) wider, das gemäß OECD für das Jahr 2024 bei 3,2 % und somit gleichauf zum Vorjahr lag. Trotz eingangs erwähnter Herausforderungen ist das globale Wachstum stabil geblieben, während die Inflation weiter nachgelassen und sich der Welthandel etwas erholt hat. Zur wirtschaftlichen Entwicklung in der EU Laut OECD ist die Wirtschaft im Euroraum im Jahr 2024 um 0,7 % gewachsen (2023: 0,5 %) und damit weniger als erwartet. Der Arbeitsmarkt zeigte sich robust und die Inflationsrate lag Ende 2024 bei 2,4 %. Allerdings wirkte die restriktive Geldpolitik der letzten Jahre nach, auch wenn die EZB den Leitzins im Jahr 2024 dreimal auf 3,0 % zum Jahresende gesenkt hat. Wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland Die EU-Kommission geht in ihrer Herbstprognose (15.11.2024) davon aus, dass die deutsche Wirtschaft das zweite Mal in Folge schrumpfen soll - nach 0,3 % im Jahr 2023 nun um 0,1 % im Jahr 2024. Gemäß OECD stagnierte die deutsche Wirtschaft im Jahr 2024. Gründe hierfür sind die schwächelnde Industrie, hohe Unsicherheiten bei den Investitionen und restriktive Finanzierungsbedingungen sowie ein Rückgang des Exportgeschäfts mit China. Die Inflationsrate lag Ende des Jahres bei 2,4 % und damit 0,6 Prozentpunkte über dem im September prognostizierten Wert von 1,8 %. Der Anstieg ist auf Preissteigerungen unter anderem bei Nahrungsmitteln und bei Dienstleistungen zurückzuführen. Energiepolitisches Umfeld Europa Die aktuelle energiepolitische Debatte in Europa und Deutschland ist stark von Fragen der Bezahlbarkeit geprägt. Die Umsetzung der Energiewende erfordert erhebliche Investitionen, deren Finanzierung jedoch nicht gesichert ist: Die öffentlichen Mittel reichen nicht aus und die Finanzkraft sowie die Verschuldungsfähigkeit der Energiewirtschaft sind unter den gegebenen Rahmenbedingungen begrenzt. Private Investitionen können mobilisiert werden, wenn Projekte wirtschaftlich tragfähig sind und die notwendigen Renditen erzielt werden können. Dies gilt insbesondere für vorausschauende Investitionen in den Netzausbau und die Wasserstoffinfrastruktur. Nach den Europawahlen im Juni 2024 und der Wiederwahl von Ursula von der Leyen zur Kommissionspräsidentin verschieben sich daher auch die Prioritäten der EU in Richtung Wettbewerbsfähigkeit und Marktintegration. Ein Clean Industrial Deal soll hier zentrale Hebel ansetzen und dürfte stark durch Mario Draghis Bericht zur Wettbewerbsfähigkeit der EU geprägt sein, der dafür plädiert, Innovationslücken zu schließen, Energiekosten zu senken und die Versorgungssicherheit zu stärken. Der von der Kommission im November 2023 vorgelegte EU Grid Action Plan ist ein umfassendes Maßnahmenpaket, um die Modernisierung und den Ausbau der europäischen Energieinfrastruktur voranzutreiben. Schwerpunkte des Plans sind die Finanzierung, die Optimierung der rechtlichen Rahmenbedingungen und die Beschleunigung der Genehmigungsverfahren für den Ausbau der Stromnetze. Zur Förderung des europäischen Wasserstoffhochlaufs hat die EU im Mai 2024 ein Maßnahmenpaket für Wasserstoff und den dekarbonisierten Gasmarkt verabschiedet. Übergeordnetes Ziel ist es, einen gemeinsamen Rahmen für die Dekarbonisierung des Gas- und Wasserstoffmarktes zu schaffen und den Rechtsrahmen an zukünftige gasförmige Energiemixe anzupassen, die weniger (fossiles) Erdgas und einen steigenden Anteil erneuerbarer und kohlenstoffarmer Gase enthalten. Im Rahmen der Digitalen Agenda der EU wurden in diesem Jahr der Artificial Intelligence Act (AI Act) und der Cyber Resilience Act verabschiedet. Ersteres Gesetz soll einen verantwortungsvollen Umgang mit Künstlicher Intelligenz (KI) sicherstellen. Die Anforderungen reichen von einer einfachen Kennzeichnung bis hin zu umfangreichen Dokumentationspflichten für risikoreiche Anwendungen. Der Cyber Resilience Act soll grundlegende Sicherheitsanforderungen für digitale Produkte auf dem EU-Markt schaffen. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Cybersicherheit entlang der gesamten Lieferkette, insbesondere angesichts wachsender Risiken und geopolitischer Herausforderungen bei der IT-Beschaffung. Deutschland Auf nationaler Ebene begann das Jahr 2024 mit dem Inkrafttreten des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) und des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), die im vergangenen Jahr verabschiedet wurden. Beide Gesetze sollen die Wärmewende in Deutschland vorantreiben. Das WPG regelt Einzelheiten zur verpflichtenden Einführung einer kommunalen Wärmeplanung ab 2026 beziehungsweise 2028 (für Kommunen <100.000 Einwohner). Das GEG regelt Einzelheiten zur Umsetzung der Wärmewende für Eigentümer von Neubauten und Bestandsgebäuden. Die beiden Gesetze sind zwar inhaltlich miteinander verknüpft, dies ist aber teilweise zu komplex und inkonsistent. Zudem ist der Wärmeplan nach WPG nicht rechtsverbindlich: Die Zuordnung zu einem bestimmten Wärmenetzgebiet bedeutet keine Verpflichtung, eine bestimmte Art der Wärmeversorgung zu nutzen oder anzubieten. Damit fehlt derzeit praktisch allen Infrastrukturbetreibern die notwendige Planungssicherheit. Fehlende Planungssicherheit, auch aufgrund von Konzessionsverträgen, die enden können, bevor sich Investitionen amortisiert haben, kann zu einer Verzögerung von Dekarbonisierungsmaßnahmen führen. Der massive Ausbau und die Dekarbonisierung der Fernwärmeversorgung sind für die Wärmewende unerlässlich. Im Sommer 2024 hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zu den Rahmenbedingungen der Fernwärmeversorgung vorgelegt. Mit der Kraftwerksstrategie der Bundesregierung vom 5. Februar 2024 soll der sofortige Ausbau neuer, moderner, hochflexibler und klimafreundlicher Kraftwerke (H2-ready) durch Ausschreibungen gefördert werden, die dann ab 2028 in einen Kapazitätsmechanismus eingebunden werden sollen. Der hybride Kapazitätsmarkt soll die Vorteile des zentralen und des dezentralen Kapazitätsmarktes vereinen, bringt aber auch einen deutlich höheren administrativen Aufwand mit sich. Das Gesetz zum Smart Meter Rollout in Deutschland (GNDEW) ist am 27. Mai 2023 in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist es, den Einbau von Smart Meter deutschlandweit zu beschleunigen. Bis 2032 sollen diese flächendeckend in Haushalten, Erzeugungsanlagen und Unternehmen zum Einsatz kommen. Im Jahr 2024 hat die vierte Regulierungsperiode Strom in Deutschland begonnen. Zwischenzeitlich wurden die relevanten regulatorischen Großparameter abschließend durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) festgelegt. Für die Dauer der vierten Regulierungsperiode Strom hat die BNetzA am 20. Dezember 2024 einen generellen sektoralen Produktivitätsfaktor in Höhe von 0,86 % festgelegt (BK4-24-028). Auch die Festlegungen zur regulatorischen Eigenkapitalverzinsung Strom und Gas (BK4-21-55 bzw. BK4-21-056) zur vierten Regulierungsperiode wurden am 18. Dezember 2024 durch den Bundesgerichtshof bestätigt, lediglich die Veröffentlichung der Entscheidungsgründe steht noch aus. Mit der Veröffentlichung des Eckpunktepapiers „Netze. Effizient. Sicher. Transformiert.“ (NEST-Prozess) am 18. Januar 2024 hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) einen Prozess zur Überprüfung des aktuellen Regulierungsrahmens im Hinblick auf die infolge der Energie- und Klimawende stark steigenden Anforderungen an die Netzbetreiber in der fünften Regulierungsperiode (Gas ab 2028, Strom ab 2029) gestartet. Im Kontext der Weiterentwicklung des Regulierungsrahmens muss die BNetzA zur Umsetzung der EuGH-Rechtsprechung aus 2021 geltende Rechtsverordnungen durch Festlegungen gestuft bis 2028 ablösen (dies sind die Anreizregulierungsverordnung bzw. die Netzentgelt- und Netzanschlussverordnungen Gas und Strom). Bisheriger Fokus im NEST-Prozess sind die mögliche Einführung eines pauschalisierten Ansatzes der regulatorischen Kapitalkostenbestimmung (WACC-Modell) unter Berücksichtigung der Anpassung der zukünftigen Bestimmung der Eigen- und Fremdkapitalkosten, die unterperiodische Berücksichtigung von energiewendebedingt schneller steigenden Betriebskosten, die künftige Anwendung von allgemeinen und individuellen Effizienzvorgaben und die regulatorischen Rahmenbedingungen der Gastransformation in der Anreizregulierung. Diese Aspekte werden unter Einbezug der Branche bereits in einem längeren Diskussionsprozess seit Anfang 2024 erörtert und sollen abschließend in inhaltlich gestuften Rechtsakten münden, startend mit Rahmenfestlegungen, die dann in Methodenfestlegungen überführt werden, auf deren Grundlage dann Einzelfestlegungen ergehen. Der künftige Regulierungsrahmen ab der fünften Regulierungsperiode besteht dann maßgeblich aus dem rein behördlichen Festlegungsrahmen - dies ist Ausdruck der neuen politischen Unabhängigkeit der BNetzA aufgrund der EuGH-Rechtsprechung. Gemäß aktuellem Zeitplan der Regulierungsbehörde ist mit einer ersten Rahmenfestlegung Anfang 2025 zu rechnen. Weitere, darauf aufbauende Methodenfestlegungen folgen bis 2027. Mit Einzelfestlegungen für Strom ist bis Ende 2028 zu rechnen. Es handelt sich hier um einen gestuften und fortlaufenden Konsultationsprozess - die sich hieraus ergebenden Auswirkungen können daher zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht vollumfänglich abgeschätzt werden. Im September 2024 hat die Bundesnetzagentur den Beschluss zur Anpassung von kalkulatorischen Nutzungsdauern und Abschreibungsmodalitäten von Erdgasleitungsinfrastrukturen (KANU 2.0) veröffentlicht. Dieser reflektiert die Dekarbonisierungsziele des Bundes, der eine Netto-Treibhausgasneutralität bis zum Jahr 2045 anstrebt (§ 3 KSG), und zielt darauf ab, die schon länger von der Branche adressierte Problematik einer vollständigen regulatorischen Amortisation von Gasnetzbestandsanlagen zu lösen. Der Beschluss ermöglicht deutlich kürzere kalkulatorische Nutzungsdauern - in Ausnahmefällen bis 2035 und in der Regel bis 2045 oder 2040, abhängig von bundes- oder landesspezifischen Klimaschutzgesetzen. Außerdem werden degressive Abschreibungen mit einem Abschreibungssatz von bis zu 12 % zugelassen, um die Kapitalkosten adäquater mit dem Nutzerverlauf der Erdgasinfrastruktur in Einklang zu bringen und die Netzentgelte für die zuletzt am Netz verbleibenden Kunden einzudämmen. Die neuen Abschreibungsmodalitäten können bereits in die Berechnung der Erlösobergrenzen und Netzentgelte für die Jahre 2025 bis 2027 einfließen. Für Netzbetreiber in Deutschland sind die finanziellen Bedingungen der jeweiligen Regulierungsperiode bedeutend, da diese sich auf die Investitionen der nächsten Jahre auswirken, die in die Netze fließen. Dies gilt insbesondere für die Strom-Verteilnetze, die das Rückgrat der Energiewende bilden. Im Rahmen der Festlegung des so genannten Eigenkapitalzinses für die vierte Regulierungsperiode in Deutschland (2023 bis 2027 für Gas und 2024 bis 2028 für Strom) hatte die BNetzA den Eigenkapitalzinssatz für Neuanlagen auf 5,07 % und für Altanlagen (vor 2006 aktiviert) auf 3,51 % sowie den Zinssatz für das überschießende Eigenkapital > 40 % auf 1,71 % (Strom) bzw. 2,03 % (Gas) - jeweils vor Körperschaftsteuer - beschlossen. Aufgrund des allgemein gesunkenen Zinsniveaus im Betrachtungszeitraum der verwendeten Datenbasis ist der Wert niedriger als die in der dritten Regulierungsperiode festgelegte Eigenkapitalverzinsung in Höhe von 6,91 % für Neuanlagen, 5,12 % für Altanlagen sowie 2,72 % (Strom) bzw. 3,03 % (Gas) für das überschießende Eigenkapital > 40 %. Gegen die Festlegungen der zulässigen Eigenkapitalverzinsung für die vierte Regulierungsperiode Strom (BK4-21-055) und Gas (BK4-21-056) hat die NEW Netz GmbH am 08.12.2021 Beschwerde eingelegt, da nach Ansicht des Unternehmens unter anderem die Berechnung der Marktrisikoprämie fehlerhaft erfolgt ist. Aufgrund der zwischenzeitlich eingetretenen Zinswende hat die Bundesnetzagentur im Jahr 2023 zwei Festlegungsverfahren für eine Verbesserung der Investitionsverzinsungen innerhalb der vierten Regulierungsperiode gestartet. Im Verfahren mit dem Aktenzeichen BK4-23-001, welches sich auf die Zinssätze für das überschießende Eigenkapital > 40 % im Rahmen des Kapitalkostenaufschlags für Strom und Gas bezieht, hat die Bundesnetzagentur am 14. August 2023 eine Festlegung zur dynamischen Anpassung der entsprechenden Zinssätze erlassen. Da sich diese Festlegung lediglich auf Investitionen ab dem Jahr 2023 bezieht und auf Bestandsanlagen keine Anwendung findet, hat die NEW Netz GmbH am 5. Oktober 2023 Beschwerde eingelegt. Gegen eine weitere Festlegung der Bundesnetzagentur mit dem Aktenzeichen BK4-23-002, welche sich auf die Anpassung des Eigenkapitalzinssatzes im Rahmen des Kapitalkostenaufschlags für Strom und Gas bezieht, hat die NEW Netz GmbH am 04.03.2024 ebenfalls Beschwerde eingelegt. Witterungseinflüsse In Deutschland war laut Deutschem Wetterdienst (DWD) noch nie seit Messbeginn 1881 ein Jahr so warm wie 2024. Der sehr milde Winter 2023/2024 sowie das rekordwarme Frühjahr brachten zugleich ungewöhnlich hohe Niederschlagsmengen. 2024 war in Deutschland ein deutlich zu nasses Jahr. Die Sonnenscheindauer lag leicht über dem hierzulande typischen Mittel. Nach einem milden Jahresauftakt folgte in der zweiten und dritten Januarwoche eine teils sehr winterliche Phase. Anschließend begann der Frühling bereits im Februar, der mit beispiellosen 6,6 °C Mitteltemperatur eher einem kühleren April entsprach. Auch das Frühjahr selbst schrieb sich als das Wärmste seit Messbeginn in die Klimastatistik des DWD ein. Auffallend warm zeigte sich auch der Sommer. Im September setzten Hitzerekorde im Nordosten neue Maßstäbe und die anschließend deutlich zu hohe Herbstmitteltemperatur vervollständigte den Charakter des rekordwarmen Jahres. Energiepreisentwicklung Im Jahr 2024 spielten geopolitische Ereignisse eine entscheidende Rolle in Bezug auf die Entwicklung und Volatilität der Gas- und Strommarktpreise in ganz Europa. Zum einen waren die Märkte einer erheblichen Volatilität ausgesetzt, welche mit den gestiegenen Risiken aus dem Transport / der Durchleitung der verbleibenden Gasmengen aus Russland durch die Ukraine begründet sind. Zum anderen reagierten die Märkte auf die geopolitischen Spannungen im Nahen Osten. Zu Beginn des Jahres 2024 setzte sich der im vierten Quartal 2023 bereits beobachtete Verfall der Energiepreise fort. Das TTF-Frontjahresprodukt Gas fiel gegenüber dem Jahresanfang um 6 €/MWh auf 27,4 €/MWh Ende Februar, während das deutsche Frontjahresprodukt Grundlast-Strom im gleichen Zeitraum um 23 €/MWh auf 68,6 €/MWh gesunken ist. Der anhaltende Rückgang wurde zudem durch hohe Speicherstände in europäischen Gasspeichern verstärkt, die zum Ende der Wintersaison 2023/24 ein Rekordhoch von mehr als 58 % erreichten. Eine Umkehr dieses Abwärtstrends setzte Ende Februar/Anfang März ein. Im März wurden die Energiepreise auch durch zusätzliche Sanktionen gestützt, durch die der Energieexport aus russischen Quellen auf den Weltmarkt erschwert wurde. Hierdurch erhöhte sich das Preisrisiko, was sich entsprechend in steigenden Preisen niederschlug. Darüber hinaus führten die zunehmenden russischen Angriffe auf die ukrainische Energieinfrastruktur, darunter auch erstmals Angriffe auf Gasspeicher, zu mehr Volatilität und Risikovorsorge in Form von Preisaufschlägen auf den Energiemärkten. Im zweiten Quartal blieben die Märkte aufgrund weiterer russischer Angriffe auf die Energieinfrastruktur in der Ukraine und Spekulationen über die Zukunft des ukrainischen Gastransits sehr volatil. So stiegen Mitte Mai die Gas- und Strompreise sprunghaft an, wobei der TTF-Frontjahresprodukt Gas fast 40 €/MWh und das deutsche Frontjahresprodukt Grundlast-Strom mehr als 100 €/MWh erreichte. Aufgrund der gestiegenen Abhängigkeit von LNG-Lieferungen nach Europa, die durch den erheblichen Rückgang von russischen Gaslieferungen durch Pipelines in den letzten drei Jahren erforderlich wurden, reagieren die europäischen Energiemärkte heute viel stärker auf globale Ereignisse, als dies in der Vergangenheit der Fall war. Als Beispiel verzeichnete der Markt auch eine erhöhte Volatilität, die durch die unsichere LNG-Versorgungssituation aus Fördergebieten, wie zum Beispiel Malaysien und Australien, verursacht wurde. Hinzu kam, dass die atlantische Hurrikansaison im Jahr 2024 stark war, was jedoch keine größeren oder gar anhaltenden Unterbrechungen der LNG-Versorgung aus dem Golf von Mexiko zur Folge hatte. Nach einer kurzen Stagnation der Gaspreise und einem leichten Rückgang der Stromterminmarktpreise aufgrund von schwachen CO2 -Preisen erhielten die Märkte Ende Juli und Anfang August noch mehr preissteigernde Impulse aus geopolitischen Entwicklungen. Die Erwartung schwerer Kämpfe in der Ukraine um den letzten verbleibenden Verbindungspunkt, über den russisches Gas durch die Ukraine nach Europa geliefert wird, trieb die Preise für Frontjahres-Gas- und -Stromprodukte erneut auf Jahreshöchststände. Mitte August wurde das TTF-Frontjahresprodukt bei etwa 42 €/MWh gehandelt und lag damit um 50 % über dem Tiefststand vom Februar. Der Preis für das deutsche Frontjahresprodukt Grundlast-Strom stieg für kurze Zeit erneut über 100 €/MWh. Die Spannungen im Nahen Osten und die Zukunft des russischen Gastransits durch die Ukraine blieben auch in der zweiten Jahreshälfte 2024 die bestimmenden Themen für die Energiemärkte. Im vierten Quartal orientierten sich bzw. korrelierten die Märkte mit Beginn der Heizperiode wieder mehr mit dem Wetter. Ende Oktober verzeichneten die Speicherstände in den europäischen Gasspeichern einen Rückgang um etwa 40 TWh beziehungsweise 4 Prozentpunkte gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Entwicklung der Gas- und Strommarktpreise im Jahr 2024 durch eine Kombination aus Wetterereignissen, Versorgungsunterbrechungen und geopolitischen Ereignissen bestimmt wurde. Die Energiemärkte waren aufgrund mehrerer Faktoren, darunter ungeplante Ausfälle, längere Wartungsarbeiten und anhaltende Konflikte im Nahen Osten sowie durch den Krieg in der Ukraine, erheblichen Schwankungen ausgesetzt. Diese Faktoren führten das ganze Jahr über zu einem volatilen Energiemarkt, der sensibel mit Preisbewegungen auch auf nicht eingetretene Impulse und Risiken reagierte. Die NEW ist bestrebt, um faire Preise für die Kunden zu sichern und kurzfristige Preisausschläge zu vermeiden, Energie vorausschauend zu beschaffen. 2.2. Geschäftsverlauf Das strategische Geschäftsfeld und die Unterstützungsfunktionen entwickelten sich wie folgt: 2.2.1. SGF Netze Das SGF Netze stellt das Ergebnis der Geschäftstätigkeit der NEW Netz GmbH im Bereich der Strom-, Gas- und Trinkwasserverteilnetze sowie des grundzuständigen Messstellenbetreibers dar. Weitere Kernaufgaben sind technische Betriebsführungen für Dritte sowie Dienstleistungen diverser technischer Infrastrukturen, wie in der Straßenbeleuchtung. Im Geschäftsfeld Strom erzielte die NEW Netz GmbH überwiegend Umsatzerlöse durch die Vereinnahmung von Netzentgelten. Die gesamte Abgabemenge im Netz betrug 2024 rd. 2.475 GWh nach 2.512 GWh im Vorjahr. Insgesamt wurden rd. 270,2 Mio. € (Vorjahr 216,7 Mio. €) Netzerlöse erzielt. Von den Netzerlösen des Geschäftsjahres 2024 entfallen rd. 198,4 Mio. € (Vorjahr rd. 158 Mio. €) auf SLP-Kunden und rd. 71,8 Mio. € (Vorjahr rd. 58,8 Mio. €) auf RLM-Kunden. Darüber hinaus wurden im Geschäftsfeld Strom im Rahmen der Übertragung des Stromnetzes in Übach-Palenberg auf die Übach-Palenberg Netz GmbH stille Reserven in Höhe von rd. 2,4 Mio. € aufgedeckt. Im Geschäftsfeld Gas erzielte die Gesellschaft ebenfalls überwiegend Umsatzerlöse durch die Vereinnahmung von Netzentgelten. Mit rd. 4.223 GWh bewegt sich die Netzmenge leicht unter dem Niveau des Vorjahres (rd. 4.224 GWh). Mit rd. 68,1 Mio. € (Vorjahr rd. 68,6 Mio. €) sind die Netzerlöse gegenüber dem Vorjahr ebenfalls leicht gefallen und entfallen überwiegend auf SLP-Kunden. Im Vergleich zum Vorjahr ist der Ergebnisbeitrag im SGF Netze insgesamt leicht gesunken. 2.2.2. UF Finanzen und Beteiligungen Die Unterstützungsfunktion Finanzen und Beteiligungen beinhaltet die zentrale Bereitstellung von Dienstleistungen im Bereich Finanzierung (Kreditmanagement etc.) und der Beteiligungen in der NEW-Gruppe. Im Vergleich zum Vorjahr ist der Ergebnisbeitrag der Unterstützungsfunktion leicht aufgrund positiver Zinseffekte gestiegen. 2.2.3. UF Immobilienmanagement Die Unterstützungsfunktion Immobilienmanagement fungiert als interner Dienstleister für alle Gesellschaften der NEW-Gruppe. Zum Aufgabenspektrum gehören sowohl technische und infrastrukturelle als auch kaufmännische Leistungen im Rahmen des Gebäudemanagements. Das Immobilienmanagement agiert im Sinne einer kostenoptimierten Leistungserbringung in der NEW-Gruppe. Im Vergleich zum Vorjahr bleibt das Ergebnis weitestgehend konstant. 2.2.4. UF Personalnahe Sachverhalte Die Unterstützungsfunktion beinhaltet die Pensionsverpflichtungen, Ruhegelder, Betriebliches Eingliederungsmanagement, Betriebsrat und Ausbildung. Der Ergebnisbeitrag im UF Personalnahe Sachverhalte liegt aufgrund der Entwicklungen der Personalgutachten deutlich über dem Vorjahresniveau. 2.2.5. UF Fuhrpark In der UF Fuhrpark wird der Gesellschaftsfuhrpark (mit Ausnahme der Sonder- und Spezialfahrzeuge) abgebildet. Das Ergebnis verschlechtert sich im Vergleich zum Vorjahr aufgrund der gestiegenen Abschreibungen leicht. 2.3. Lage Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage stellt sich insgesamt geordnet dar. 2.3.1. Finanzielle Leistungsindikatoren Der bedeutsamste finanzielle Leistungsindikator der NEW Netz GmbH ist das Ergebnis vor Ertragsteuern. 2.3.2. Ertragslage In den Gesamterträgen der NEW Netz GmbH sind Umsatzerlöse, im Vorjahr auch Bestandsveränderungen, aktivierte Eigenleistungen, sonstige betriebliche Erträge und Erträge aus Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens sowie sonstige Zinsen und ähnliche Erträge enthalten. Das Gesamtertragsvolumen liegt mit 526,7 Mio. € um 12,8 Mio. € unter dem Vorjahreswert in Höhe von 539,6 Mio. €. Wesentliche Ursachen hierfür sind die Verminderung der Umsatzerlöse um 17,7 Mio. € sowie die Verminderung des Bestands an unfertigen Leistungen, die für 2024 2,4 Mio. € beträgt und im Geschäftsjahr Aufwand darstellt. Im Vorjahr wurde eine Erhöhung des Bestandes in Höhe von 2,9 Mio. € ausgewiesen. Die aktivierten Eigenleistungen und die sonstigen betrieblichen Erträge, die sich im Vergleich zum Vorjahr um 2,4 Mio. € bzw. 5,3 Mio. € erhöht haben, wirkten gegenläufig. Im Gegensatz zu den Erlösen aus der Stromverteilung und zu den Erlösen aus den sonstigen Aktivitäten, die sich im Vergleich zum Vorjahr um 31,6 Mio. € bzw. 5,1 Mio. € erhöhten, verringerten sich die Erlöse aus der Gasverteilung um 54,4 Mio. €. In den Umsatzerlösen werden Erlöse aus der Stromverteilung in Höhe von 369,2 Mio. € (Vorjahr 337,6 Mio. €) und aus der Gasverteilung mit 87,7 Mio. € (Vorjahr 142,0 Mio. €) gezeigt. Daneben werden Erlöse aus sonstigen Aktivitäten in Höhe von 47,7 Mio. € (Vorjahr 42,6 Mio. €) ausgewiesen. Die Gesamtaufwendungen beinhalten die Bestandsveränderungen, den Materialaufwand, den Personalaufwand, die Abschreibungen, die sonstigen betrieblichen Aufwendungen, die Abschreibungen auf Finanzanlagen, die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen, die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag sowie die sonstigen Steuern. Das Gesamtaufwandsvolumen vor Ergebnisabführung liegt mit 484,2 Mio. € um 17,8 Mio. € unter dem Vorjahreswert in Höhe von 501,9 Mio. €. Wesentliche Ursache hierfür ist die Verminderung des Materialaufwandes um 27,7 Mio. €. Gegenläufige Effekte wurden hauptsächlich durch die Bestandsveränderungen, die Erhöhung der Abschreibungen und die Erhöhung der sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgelöst. Wesentliche Aufwandsposten stellen der Materialaufwand mit 358,6 Mio. € (Vorjahr 386,3 Mio. €), wovon 295,8 Mio. € (Vorjahr 264,3 Mio. €) auf die Stromverteilung, 39,2 Mio. € (Vorjahr 96,6 Mio. €) auf die Gasverteilung und 23,5 Mio. € (Vorjahr 25,4 Mio. €) auf sonstige Aktivitäten entfallen, der Personalaufwand mit 48,2 Mio. € (Vorjahr 48,8 Mio. €) und die Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen in Höhe von 30,1 Mio. € (Vorjahr 26,5 Mio. €) sowie die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von 41,2 Mio. € (Vorjahr 36,4 Mio. €) dar. Die Ertragslage ist insbesondere durch die Umsatzerlöse in Höhe von 504,5 Mio. € (Vorjahr 522,3 Mio. €) und durch den Materialaufwand geprägt. Das Finanzergebnis hat sich mit -3,1 Mio. € im Vergleich zum Vorjahr (-3,4 Mio. €) verbessert. Das Ergebnis vor Ertragsteuern beträgt 42,5 Mio. € (Vorjahr 37,6 Mio. €). Aus dem Jahresergebnis wurden 13,4 Mio. € (Vorjahr 25,0 Mio. €) in die Gewinnrücklagen eingestellt. Der die Einstellung übersteigende Betrag in Höhe von 29,1 Mio. € (Vorjahr 12,6 Mio. €) ist aufgrund des bestehenden Gewinnabführungsvertrages an die NEW AG abzuführen. 2.3.3. Finanzlage 2.3.3.1. Kapitalstruktur Das Eigenkapital am Jahresende liegt mit 234,5 Mio. € um 31,8 Mio. € über dem Wert des Vorjahres (202,8 Mio. €). Die Erhöhung des Eigenkapitals resultiert aus der Einzahlung der NEW AG in Höhe von 18,4 Mio. € in die Kapitalrücklage, die nun einen Bestand von 110,1 Mio. € (Vorjahr 91,7 Mio. €) aufweist, und aus der Einstellung in die Gewinnrücklagen in Höhe von 13,4 Mio. € (Vorjahr 25,0 Mio. €), die zum 31.12. einen Wert von 49,5 Mio. € (Vorjahr 36,1 Mio. €) erreichen. Die Sonderposten betragen 47,0 Mio. € (Vorjahr 45,6 Mio. €). Es bestehen Rückstellungen in Höhe von 122,5 Mio. € (Vorjahr 151,9 Mio. €) und Verbindlichkeiten in Höhe von 165,9 Mio. € (Vorjahr 119,3 Mio. €). Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten betragen 84,3 Mio. € (Vorjahr 65,8 Mio. €). Die Eigenkapitalquote zum Bilanzstichtag beträgt 41,0 % (Vorjahr 38,9 %). 2.3.3.2. Investitionen Im Geschäftsjahr wurden 94,3 Mio. € investiert. Davon entfielen 2,5 Mio. € auf immaterielle Vermögensgegenstände, 82,0 Mio. € auf Sachanlagen und 9,8 Mio. € auf Finanzanlagen. Die Investitionen in das Sachanlagevermögen betreffen im Wesentlichen die Verteilungsanlagen mit 52,0 Mio. € und die geleisteten Anzahlungen und Anlagen im Bau in Höhe von 26,6 Mio. €. Von den Investitionen in das Sachanlagevermögen entfielen 26,6 Mio. € auf den Kaufpreis, den die Gesellschaft vor dem Hintergrund der erhaltenen Gaskonzessionen in der Gemeinde Gangelt, den Städten Geilenkirchen und Wassenberg sowie der Gemeinde Selfkant für die Gasversorgungsnetze der Regionetz GmbH gezahlt hat. Dem entgegen stehen die Abgänge der Restbuchwerte aus der Einbringung des Stromversorgungsnetzes in der Stadt Übach-Palenberg in die neu gegründete Übach-Palenberg Netz GmbH in Höhe von 7,5 Mio. €. Die Investitionen in das Finanzanlagevermögen beinhalten die Anteile an der Übach-Palenberg Netz GmbH in Höhe von 51,7 %. 2.3.3.3. Liquidität Die Zahlungsfähigkeit der NEW Netz GmbH ist durch die Cash Management-Vereinbarung mit der NEW AG gesichert. Die Verbindlichkeiten aus dem Cashpooling haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 43,9 Mio. € erhöht. Zum Bilanzstichtag bestehen Verbindlichkeiten aus dem Cashpooling gegen die NEW AG in Höhe von 54,8 Mio. € (Vorjahr 11,0 Mio. €). Im abgelaufenen Geschäftsjahr ist die NEW Netz GmbH jederzeit in der Lage gewesen, ihre Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen. 2.3.4. Vermögenslage Die Vermögenslage der Gesellschaft ist durch das Anlagevermögen und hier insbesondere durch die Sachanlagen geprägt. Daneben bestimmen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und gegen verbundene Unternehmen die Aktivseite. Eigenkapital, Sonderposten, Rückstellungen, insbesondere Pensionsrückstellungen, sowie Verbindlichkeiten, insbesondere gegenüber Kreditinstituten, aus Lieferungen und Leistungen und gegenüber verbundenen Unternehmen, sind bestimmende Posten der Passivseite. Die Aktiva umfassen das Anlagevermögen mit 480,7 Mio. € (Vorjahr 426,0 Mio. €) sowie das Umlaufvermögen und die übrigen Aktivposten in Höhe von 90,8 Mio. € (Vorjahr 95,2 Mio. €). Die Anlagenquote hat sich gegenüber dem Vorjahr von 81,7 % auf 84,1 % erhöht. Die Summe des Umlaufvermögens, bestehend aus Vorräten, Forderungen und sonstigen Vermögensgeständen sowie Guthaben bei Kreditinstituten, verringerte sich um 3,7 %. Die Passiva beinhalten neben dem Eigenkapital und den Sonderposten die langfristigen Rückstellungen und Verbindlichkeiten in Höhe von 182,7 Mio. € (Vorjahr 170,5 Mio. €) sowie kurzfristiges Fremdkapital mit 105,7 Mio. € (Vorjahr 100,8 Mio. €) und die Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von 1,6 Mio. € (Vorjahr 1,5 Mio. €). Die Veränderung des Eigenkapitals ergibt sich aus der Einzahlung in die Kapitalrücklage und aus der Einstellung in die Gewinnrücklagen. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die Bilanzsumme (571,6 Mio. €; Vorjahr 521,2 Mio. €) um 9,7 % erhöht. 2.4. Angaben gem. § 6b Abs. 7 Satz 4 Energiewirtschaftsgesetz Die Tätigkeiten der Gesellschaft umfassen die Elektrizitäts- und Gasverteilung (Vermarktung von Netzkapazitäten) sowie die sonstigen Aktivitäten innerhalb des Elektrizitäts- und Gassektors (Betrieb, Wartung und Ausbau von Versorgungsnetzen, insbesondere von Strom- und Gasnetzen) und außerhalb des Elektrizitäts- und Gassektors (energienahe Dienstleistungen sowie Betrieb, Wartung und Ausbau von Versorgungsnetzen, insbesondere von Straßenbeleuchtungs- und Wassernetzen). 2.5. Erklärung zur Unternehmensführung Auf die NEW Netz GmbH findet das Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst (GITeilhG) Anwendung. Danach hat das Unternehmen als eine der Mitbestimmung unterliegende Gesellschaft im Sinne des GlTeilhG die Verpflichtung, Zielgrößen in Bezug auf den Frauenanteil im Aufsichtsrat, in der Geschäftsführung und in den nachgelagerten Führungsebenen festzulegen. Durch Beschluss des Aufsichtsrates der NEW Netz GmbH vom 01.06.2022 wurden Zielgrößen des Frauenanteils für die Gesellschaft festgelegt. Aufgrund der Laufzeit des bestehenden Vertrages beträgt die Frauenquote für die Geschäftsführung zunächst null. Als Zielgröße für die erste Führungsebene (Hauptabteilungsleiter/-innen) wurde wegen der bestehenden Verträge eine Frauenquote in Höhe von 0 %, als Zielgröße für die zweite Führungsebene (Abteilungsleiter/-innen) eine Quote von 4,76 % und als Zielgröße für den Aufsichtsrat aufgrund der aktuellen Besetzung ein Frauenanteil von 0 % bis zum 01.06.2026 festgelegt. 3. Prognose-, Chancen- und Risikobericht 3.1. Prognosebericht Das strategische Geschäftsfeld und die Unterstützungsfunktionen werden sich voraussichtlich wie folgt entwickeln: 3.1.1. SGF Netze Das strategische Geschäftsfeld Netze stellt das Ergebnis der Geschäftstätigkeit der NEW Netz GmbH im Bereich der Strom-, Gas- und Trinkwasserverteilnetze sowie des grundzuständigen Messstellenbetriebs dar. Weitere Kernaufgaben sind technische Betriebsführungen für Dritte sowie sonstige Dienstleistungen diverser technischer Infrastrukturen, wie in der Straßenbeleuchtung. Der Aufsichtsrat der NEW AG hatte im Juni 2023 die Aufspaltung der NEW Tönisvorst GmbH beschlossen. Im Rahmen der Aufspaltung, die rückwirkend zum 01.01.2025 stattfinden wird, wird der Teilbetrieb „Verpachtetes Strom- und Gasnetz“ auf die NEW Netz GmbH übertragen. Die Aufnahme des Teilbetriebs wird die Ergebnisse im SGF Netze positiv beeinflussen. Das Ergebnis im SGF Netze wird im Jahr 2025 mit Ausnahme des positiven Einmaleffekts aus der Aufdeckung der stillen Reserven voraussichtlich auf Vorjahresniveau liegen. 3.1.2. UF Finanzen und Beteiligungen Die UF Finanzen ist über den gesamten Prognosezeitraum konstant ohne Veränderung geplant. 3.1.3. UF Immobilienmanagement Das Ergebnis der UF Immobilienmanagement verbessert sich leicht. Gegenläufig zu den steigenden Mieteinnahmen wirkt die ebenfalls steigende Abschreibung. 3.1.4. UF Personalnahe Sachverhalte Die UF Personalnahe Sachverhalte behandelt die Themenschwerpunkte betriebliches Eingliederungsmanagement, Betriebsrat, Sozialkosten und Altersversorgung. Während der Personalaufwand für das Gesamtunternehmen im Planungsverlauf steigt, verringert er sich für den Bereich der Unterstützungsfunktion aufgrund des Wegfalls von Einmaleffekten aus 2024 im Bereich der Altersversorgung. 3.1.5. UF Fuhrpark In der UF Fuhrpark wird der Gesellschaftsfuhrpark (mit Ausnahme der Sonder- und Spezialfahrzeuge) abgebildet. Das Ergebnis verbessert sich im Planungsverlauf leicht. 3.1.6. Ergebnisprognose Die Gesellschaft hatte für das Geschäftsjahr 2024 ein Ergebnis vor Ertragsteuern in Höhe von rd. 43,4 Mio. € geplant. Das erwirtschaftete Ergebnis vor Ertragsteuern in Höhe von rd. 42,5 Mio. € liegt um rd. 0,9 Mio. € unter dem geplanten Ergebnis. Für das Geschäftsjahr 2025 wird ein Ergebnis vor Ertragsteuern in Höhe von rd. 38,6 Mio. € geplant. Das Ergebnis wird damit voraussichtlich unterhalb des Vorjahresergebnisses liegen. Die Verminderung liegt im Wesentlichen am Wegfall der Einmaleffekte aus den Personalgutachten sowie der Aufdeckung der stillen Reserven im Rahmen der Übertragung des Stromverteilnetzes in Übach-Palenberg auf die Übach-Palenberg Netz GmbH, die das Ergebnis in 2024 positiv beeinflusst haben. Krisenbedingte Einflüsse können die Ergebnisse der NEW Netz GmbH negativ beeinflussen. Weitere Sondereinflüsse, welche die wirtschaftliche Lage nach dem Prognosezeitraum beeinflussen könnten, sind derzeit nicht absehbar. 3.2. Risikobericht 3.2.1. Risikomanagementsystem Sämtliche Risiken der NEW-Gruppe werden systematisch und softwarebasiert erfasst, analysiert und in einem Risikokatalog dokumentiert sowie an das zentrale Risikocontrolling berichtet. Alle identifizierten Risiken werden in die Schadensklassen „Gering", „Mittel", „Schwerwiegend" und „Existenzbedrohend" eingeteilt. Die Einstufung in Schadensklassen erfolgt unternehmensindividuell. Hierbei wird die Bruttoschadenshöhe mit der Eintrittswahrscheinlichkeit multipliziert. Die sich hieraus ergebende Schadenshöhe wird den unternehmensindividuellen Bezugsgrößen und somit auch den entsprechenden Schadensklassen zugeordnet. Als unternehmensindividuelle Bezugsgrößen werden das durchschnittliche betriebliche Ergebnis aus der Mittelfristplanung und die Höhe des Eigenkapitals herangezogen. 3.2.2. Risiken Risiken können zu negativen Planabweichungen führen. Der Risikobestand der NEW Netz GmbH weist zum 31. Dezember 2024 insgesamt 24 Risiken aus. Alle 24 Risiken wurden der Schadensklasse „Gering" zugeordnet. Diese werden nachfolgend in absteigender Reihenfolge ihrer Bedeutung für das Unternehmen dargestellt: Es handelt sich um zwölf Betriebsrisiken, neun Umfeldrisiken und drei Marktrisiken. Die Betriebsrisiken beinhalten EDV-technische Risiken, die den Arbeitsablauf erschweren, sowie Risiken aus dem Betrieb der Netze und Personalkostenabweichungen, die in der Wirtschaftsplanung nicht berücksichtigt waren. Die Umfeldrisiken umfassen regulatorische Risiken, bei denen Festlegungen der Bundesnetzagentur nicht den Ansätzen in der Wirtschaftsplanung entsprechen, sowie die teurere Beschaffung der Verlustenergie als regulatorisch über die Netzentgelte vergütet wird. Die Marktrisiken betreffen Erdgasversorgungsausfälle, Zahlungsverweigerungen und etwaige Ansprüche von Einspeisern. Im Rahmen des etablierten Risikofrüherkennungssystems ergibt sich im Geschäftsjahr 2024 weder aus Einzelrisiken noch aus der Gesamtbetrachtung eine Bestandsgefährdung für die Gesellschaft. 3.3. Chancenbericht Chancen können zu positiven Planabweichungen führen. In der Optimierung von Prozessen, weiterer Digitalisierung und dem Aufbau von zusätzlichen technischen Dienstleistungen sieht die Gesellschaft einen Chancenpool, der einschneidenden regulatorischen Maßgaben entgegengesetzt wird. Durch Engagement in nahegelegenen Netzgebieten besteht die Chance, neue Konzessionsgebiete hinzuzugewinnen.
Geilenkirchen, 25.02.2025 Die Geschäftsführung Eduard Sudheimer Bilanz zum 31. Dezember 2024Aktiva
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2024
Anhang 2024Allgemeine Angaben Gegenstand des Unternehmens der NEW Netz GmbH (NEW Netz), Geilenkirchen, geführt beim Amtsgericht Aachen unter HRB 12718, ist der Betrieb, die Wartung und der Ausbau von Versorgungsnetzen, insbesondere der Strom-, Gas- und Wassernetze sowie die Vermarktung der Netzkapazitäten. Gesellschafter sind:
Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der NEW Kommunalholding GmbH, Mönchengladbach, geführt beim Amtsgericht Mönchengladbach unter HRB 14191, einbezogen und ist Tochterunternehmen im Sinne von § 290 HGB. Die NEW Kommunalholding GmbH erstellt den Konzernabschluss für den kleinsten und zugleich größten Konsolidierungskreis. Der Konzernabschluss wird im Unternehmensregister bekannt gegeben. Vor dem Hintergrund der erhaltenen Gaskonzessionen in der Gemeinde Gangelt, den Städten Geilenkirchen und Wassenberg sowie der Gemeinde Selfkant hat die NEW Netz die Gasversorgungsnetze der Regionetz GmbH durch Kaufvertrag vom 12.09.2024 mit wirtschaftlicher Wirkung zum 31.12.2024 erworben. Mit Gesellschaftsvertrag vom 23.12.2024 haben die NEW Netz und die Regionetz GmbH gemeinsam die Übach-Palenberg Netz GmbH mit Sitz in Geilenkirchen gegründet. Die Gründung erfolgte durch eine Bargründung mit gleichzeitigem Sachagio, welches die Einbringung der Strom- und Gasversorgungsnetze, die die Gesellschafterinnen jeweils in der Stadt Übach-Palenberg unterhielten, beinhaltete. Die Einlage des Stromnetzes der NEW Netz sowie des Gasnetzes der Regionetz GmbH erfolgte auf der Grundlage des Einlagevertrages vom selben Tage. Form und Darstellung Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2024 wurde nach den handelsrechtlichen Vorschriften für große Kapitalgesellschaften aufgestellt. Für die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden AKTIVA Erworbene Immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten erfasst und linear entsprechend ihren betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern laut amtlicher Abschreibungstabellen abgeschrieben. Hierbei wurden die Höchstsätze in Ansatz gebracht. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen unter Zugrundelegung der amtlichen Abschreibungstabellen, bilanziert. Hierbei wurden die Höchstsätze in Ansatz gebracht. Die Herstellungskosten der Sachanlagen umfassen Einzelkosten und anteilige angemessene Gemeinkosten. In den Herstellungskosten sind keine Zinsen für Fremdkapital enthalten. Im Zusammenhang mit dem Beschluss der BNetzA sowie dem Klimaschutzgesetz wurde die Nutzungsdauer des Gasnetzes sowohl für die Zugänge als auch für den Altbestand auf das Jahr 2045 ausgerichtet. Die unter den Finanzanlagen ausgewiesenen Beteiligungsansätze, Wertpapiere und Ausleihungen sind mit den Anschaffungskosten oder - soweit erforderlich - mit den niedrigeren Kurswerten ausgewiesen. Nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB zu verrechnende Vermögensgegenstände des Deckungsvermögens sind gemäß § 253 Abs. 1 Satz HGB mit ihrem beizulegenden Wert angesetzt. Im Umlaufvermögen werden in den Vorräten die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffezu fortgeschriebenen gleitenden Durchschnittspreisen der Anschaffungs- oder Herstellungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips angesetzt. Die unfertigen Leistungen werden zu Herstellungskosten angesetzt. Diese umfassen neben Einzelkosten auch anteilige angemessene Gemeinkosten. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert bilanziert. Offene Forderungen, die vor dem 1. Oktober des abgelaufenen Geschäftsjahres entstanden sind, werden grundsätzlich zu 25 %, offene Forderungen, die vor dem 1. Juli des abgelaufenen Geschäftsjahres entstanden sind, grundsätzlich zu 50 % und offene Forderungen, die vor dem 1. Januar des abgelaufenen Geschäftsjahres entstanden sind, grundsätzlich zu 100 % einzelwertberichtigt. Darüber hinaus werden Forderungen gegenüber Kunden, mit deren Realisierung ein Inkassounternehmen beauftragt wurde, vollständig wertberichtigt. Mit der Bereitstellung der Strom- und Gasnetze hat die Gesellschaft ihre Leistungsverpflichtung erfüllt. Wie in der Branche üblich, rechnet die Gesellschaft mit den Strom- und Gaslieferanten die Netznutzung für Geschäftskunden mit registrierender Leistungsmessung monatlich ab, während der Verbrauch für die übrigen Kunden lediglich einmal jährlich (rollierende Jahresverbrauchsablesung) ermittelt und anschließend unter Anrechnung der unterjährig vereinnahmten Abschlagszahlungen abgerechnet wird. Aufgrund der rollierenden Ablesung liegen für diesen Teil der Kunden keine aktuellen Ablesedaten zum Bilanzstichtag vor. Dies führt zu der Notwendigkeit der Durchführung einer Jahresverbrauchsabgrenzung zum Bilanzstichtag auf der Grundlage der aktuellen Tarife und eines angenommenen Verbrauchsverhaltens. Wie vom IDW gefordert, erfolgt die Verbrauchsabgrenzung auf den Einzelkunden bezogen. Die so ermittelten Werte werden - ausgehend von den Einspeisedaten - nach der retrograden Methode plausibilisiert. Von den so ermittelten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind die erhaltenen Abschlagszahlungen aktivisch abgesetzt. Weicht der tatsächliche Verbrauch in der Abrechnungsperiode vom geschätzten Verbrauch ab, so wird die Differenz im Folgejahr ergebniswirksam korrigiert. Die Guthaben bei Kreditinstitutionen sind mit den Nominalwerten aktiviert. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten werden, soweit Baukostenzuschüsse und Anschlusskostenbeiträge betroffen sind, ratierlich über einen Zeitraum von 20 Jahren ergebniswirksam aufgelöst. PASSIVA Das Eigenkapital ist zum Nennwert bilanziert. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden auf der Grundlage versicherungsmathematischer Gutachten passiviert. Die Bewertung der Pensionsrückstellungen erfolgte auf Basis der Richttafeln 2018 G der Heubeck-Richttafeln-GmbH, Köln, und wurde nach der "Projected Unit Credit Method" (Anwartschaftsbarwertverfahren) berechnet. Bei der Ermittlung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden jährliche Lohn- und Gehaltssteigerungen von 3,00 % und Rentensteigerungen von jährlich 2,20 % unterstellt. Weiterhin wurden altersabhängige Fluktuationswahrscheinlichkeiten von durchschnittlich 5,00 % unterstellt. Der durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen 10 Jahre, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt und der den Pensionsrückstellungen durch das Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie seit 2016 zugrunde zu legen ist, wurde im Monat Oktober 2024 von der Deutschen Bundesbank veröffentlicht und auf den Monat Dezember 2024 fortgeschrieben. Er beträgt 1,90 % (Vorjahr: 1,83 %). Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellungen für Pensionen zum 31. Dezember 2024 unter Verwendung des durchschnittlichen Marktzinssatzes über die vergangenen 10 Jahre sowie des durchschnittlichen Marktzinssatzes über die vergangenen 7 Jahre (1,97 %; Vorjahr: 1,76 %) beläuft sich auf -1.044 TEUR (Vorjahr: 1.146 TEUR). Die Berechnung der Rückstellung für die Witwen-/Witwerrente erfolgte nach der kollektiven Methode, wobei bei den verwendeten Rechnungsgrundlagen eine Verheiratungswahrscheinlichkeit zugrunde gelegt wurde. Als Finanzierungsendalter wurde die Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung nach dem RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz 2007 angesetzt. Gemäß § 16 BetrAVG werden zum 1.Juli eines jeden Jahres die laufenden Versorgungsleistungen um 1 % p.a. angepasst. Die Rückstellungen für Deputatverpflichtungen wurden ebenfalls gutachterlich nach der "Projected Unit Credit Method" unter Verwendung der genannten Zinssätze ermittelt. Hier wurden jährliche Lohn- und Gehaltssteigerungen von 1 % und Rentensteigerungen von jährlich 1 % unterstellt. Auf Basis des 7-Jahresdurchschnittszinssatzes ergibt sich ein Unterschiedsbetrag in Höhe von -1 TEUR (Vorjahr: 1 TEUR). Auch die Rückstellungen für Jubiläen sind auf Basis versicherungsmathematischer Gutachten gebildet. Die Abzinsung erfolgte pauschal mit dem von der Deutschen Bundesbank im Monat Oktober 2024 veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen 7 Jahre, welcher sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Dieser Zinssatz wurde auf den Monat Dezember 2024 fortgeschrieben und beträgt 1,97 % (Vorjahr: 1,76 %). Die Rückstellungen für Altersteilzeit sind ebenfalls auf Basis versicherungsmathematischer Gutachten berechnet. Die Abzinsung erfolgte pauschal mit dem von der Deutschen Bundesbank im Monat Oktober 2024 veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen 7 Jahre. Dieser Zinssatz wurde auf den Monat Dezember 2024 fortgeschrieben. Für die Bewertung der Aufstockungszahlungen wurde der volle Barwert der Verpflichtung angesetzt. Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Sie wurden so bemessen, dass sie alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen abdecken. Langfristige Rückstellungen wurden mit dem entsprechenden von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen 7 Jahre abgezinst. Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert. Die unter den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesenen Leibrentenverpflichtungen werden auf der Grundlage versicherungsmathematischer Gutachten unter Anwendung der Richttafeln 2018 G der Heubeck-Richttafeln-GmbH, Köln, passiviert. Bei der Ermittlung der Leibrentenverpflichtungen wurde ein Rententrend von 2,20 % berücksichtigt. Die Rückstellungen für Leibrentenverpflichtungen wurden pauschal mit dem von der Deutschen Bundesbank im Monat Oktober 2024 veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen 7 Jahre abgezinst, welcher sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren für den Monat Oktober 2024 ergibt. Dieser Zinssatz wurde auf den Monat Dezember 2024 fortgeschrieben und beträgt 1,97 % (Vorjahr: 1,76 %). Die bis 2002 in dem von der NEW AG zum 1. Januar 2010 übertragenen Teilbetrieb "Strom- und Gasnetz", dem von der NEW Kreis Viersen GmbH, vormals NEW Viersen GmbH, zum 1. Januar 2015 übertragenen Teilbetrieb "Netzbetrieb Strom und Gas", dem von der WestEnergie GmbH zum 1. Januar 2016 übertragenen Teilbetrieb “Netzbetrieb Strom und Gas“ sowie dem von der GWG Grevenbroich GmbH zum 1. Januar 2023 übertragenen Teilbetrieb „Verpachtetes Strom- und Gasnetz einschl. Straßenbeleuchtung“ als Rechnungsabgrenzungsposten passivierten Baukostenzuschüsse werden bis zur vollständigen Vereinnahmung ratierlich ergebniswirksam über einen Zeitraum von 20 Jahren aufgelöst. Von Kunden vereinnahmte und an die Verpächter der Strom- und Gasverteilnetze weitergeleitete Anschlusskostenbeiträge und Baukostenzuschüsse werden ebenfalls als passive Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen. Sie werden ratierlich über einen Zeitraum von 20 Jahren aufgelöst. Die seit dem Geschäftsjahr 2003 von der NEW AG, WestEnergie GmbH, NEW Kreis Viersen GmbH und der GWG Grevenbroich GmbH passivierten und übertragenen Baukostenzuschüsse werden unter dem Sonderposten für Investitionszuschüsse ausgewiesen und entsprechend dem Abschreibungsverlauf der entsprechenden Vermögensgegenstände aufgelöst. Anteilsliste gemäß § 285 Nr. 11 HGB
1) Die Angaben zu Eigenkapital und Ergebnis liegen für das Jahr 2024 noch nicht vor. Der Gesellschaftsvertrag wurde am 23.12.2024 beurkundet. Die Eintragung in das Handelsregister erfolgte am 23.01.2025. Erläuterungen zur Bilanz Die Zusammensetzung und Entwicklung des Anlagevermögens ist im Anlagenspiegel dargestellt und als Anlage zum Anhang beigefügt. Für die mit wirtschaftlicher Wirkung zum 31.12.2024 von der Regionetz GmbH erworbenen Gasversorgungsnetze wurde ein Kaufpreis in Höhe von 26.630 TEUR netto gezahlt. Davon entfielen 5.004 TEUR auf das Versorgungsnetz in der Gemeinde Gangelt, 8.526 TEUR auf das Netz in der Stadt Geilenkirchen, 8.322 TEUR auf das Netz in der Stadt Wassenberg und 4.777 TEUR auf das Netz in der Gemeinde Selfkant. Vor dem Hintergrund der Einbringung des Stromversorgungsnetzes in der Stadt Übach-Palenberg in die Übach-Palenberg Netz GmbH wurden Restbuchwerte in Höhe von 7.495 TEUR in Abgang gesetzt. Die Einbringung stellte zugleich Anschaffungskosten für die Beteiligung an der Übach-Palenberg Netz GmbH zum netzentgeltkalkulatorischen Restbuchwert in Höhe von 9.925 TEUR dar. Sämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben, wie im Vorjahr, eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden erhaltene Abschläge auf den Verbrauch in Höhe von 37.002 TEUR (Vorjahr: 29.632 TEUR) saldiert. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen werden mit Verbindlichkeiten gegenüber denselben verbundenen Unternehmen saldiert ausgewiesen. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen resultieren im Wesentlichen, wie auch im Vorjahr, aus abgerechneten Lieferungen und Leistungen. In dem aktiven Rechnungsabgrenzungsposten (1.729 TEUR; Vorjahr: 1.652 TEUR) sind im Wesentlichen die an die Verpächter weitergeleiteten Anschlusskostenbeiträge und Baukostenzuschüsse bilanziert. Der aktivische Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung beinhaltet den nach Verrechnung der Rückstellungen für Vorruhestands- und Altersteilzeitverpflichtungen mit dem Zeitwert des Deckungsvermögens (§ 246 Abs. 2 Satz 2 HGB i. V. m. § 253 Abs. 1 Satz 4 HGB) übersteigenden Betrag. Der Sonderposten beinhaltet insbesondere Investitionszuwendungen in Höhe von 46.592 TEUR (Vorjahr: 45.193 TEUR).
Verrechnung von Vermögensgegenständen des Deckungsvermögens und Schulden
Der beizulegende Wert der verrechneten Vermögensgegenstände wurde anhand der in den Mitteilungen der Depotbank veröffentlichten Kurse ermittelt. Aus der Bewertung ergibt sich ein nach § 268 Abs. 8 HGB ausschüttungsgesperrter Betrag in Höhe von 346 TEUR, der mit Zinsaufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen für Altersteilzeit- und Vorruhestandsverpflichtungen in Höhe von insgesamt 5 TEUR verrechnet wurde. Der Verbindlichkeitenspiegel ist dem Anhang als Anlage beigefügt. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen enthalten Verbindlichkeiten gegen die Gesellschafterin aus dem Cash Pooling von 54.831 TEUR (Vorjahr: 10.965 TEUR) sowie das nach der Einstellung in die Gewinnrücklagen abzuführende Ergebnis in Höhe von 29.132 TEUR (Vorjahr: 12.619 TEUR). Der passive Rechnungsabgrenzungsposten entfällt in Höhe von 1.578 TEUR (Vorjahr: 1.510 TEUR) auf von Kunden vereinnahmte und an die Verpächter der Strom- und Gasverteilnetze weitergeleiteten Anschlusskostenbeiträge und Baukostenzuschüsse. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Sämtliche Umsatzerlöse des Berichtsjahres wurden im Inland erzielt. In den Umsatzerlösen sind periodenfremde Erträge in Höhe von -3.350 TEUR (Vorjahr: -516 TEUR) enthalten.
Bei den Erträgen aus der Auflösung von Rückstellungen handelt es sich um periodenfremde Erträge. Die Einbringung des Stromnetzes Übach-Palenberg in die neu gegründete Übach-Palenberg Netz GmbH erfolgte zum netzentgeltkalkulatorischen Restbuchwert. Der den Restbuchwert des Stromnetzes Übach-Palenberg übersteigende Betrag wurde als sonstige betriebliche Erträge in Höhe von 2.430 TEUR ausgewiesen.
Im Materialaufwand sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von 5.422 TEUR (Vorjahr: 5.599 TEUR) enthalten.
Ergänzende Angaben
Haftungsverhältnisse sowie aus der Bilanz nicht ersichtliche sonstige finanzielle Verpflichtungen Die im Eigentum der NEW Netz stehenden Verteilungsanlagen in Viersen wurden der Stadt Viersen durch einen Sicherungsübereignungsvertrag übereignet. Die NEW Netz hat ihr Mittelspannungsnetz, das im Gemeindegebiet Jüchen liegt, an die Gemeinde Jüchen als Sicherheit zur stillen Beteiligung der Gemeinde Jüchen an der NEW AG übereignet. Die Strom- und Gasversorgungsnetze, die im Gemeindegebiet Niederkrüchten liegen, wurden als Sicherheit an die Gemeinde Niederkrüchten für die stillen Beteiligungen der Gemeinde Niederkrüchten an der NEW Netz übereignet. Die NEW Netz hat die in ihrem Eigentum stehenden Umspannanlagen, Ortsnetzstationen und ihr Hochdruckgasnetz, die im Stadtgebiet Korschenbroich liegen, an die Stadt Korschenbroich als Sicherheit für die stillen Beteiligungen an der NEW AG übereignet. Die NEW Netz ist Mitglied in der Rheinischen Zusatzversorgungskasse für Gemeinden und Gemeindeverbände (RZVK), Köln. Die hierüber versicherten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der NEW Netz bzw. deren Hinterbliebene erhalten hieraus Versorgungs- und Versicherungsrenten, Sterbegelder sowie Abfindungen. Aufgrund der umlagefinanzierten Ausgestaltung der RZVK besteht eine Unterdeckung in Form der Differenz zwischen den von der Einstandspflicht erfassten Versorgungsansprüchen und dem anteiligen, auf die NEW Netz entfallenden Vermögen der RZVK. Die umlagepflichtigen Gehälter betrugen im Geschäftsjahr 2024 rd. 29.827 TEUR bei einem Umlagesatz von 4,25 % und einem Sanierungsgeld von 3,5 % für die RZVK. Die weitere Entwicklung des Umlagesatzes ist nicht vorhersehbar. Tendenziell ist aufgrund der demographischen Entwicklung von steigenden Umlagesätzen auszugehen. Im Zuge des Überganges nach § 613a BGB sind im Jahr 2017 sieben Beschäftigte der NEW Netz auf die NEW Re GmbH übergegangen. Für den Fall der Insolvenz, Auflösung oder einer anderweitigen Beendigung der Mitgliedschaft der NEW Re GmbH bei der RZVK verpflichtet sich die NEW Netz gegenüber der RZVK, die auf die NEW Re übertragenen Aufgaben, die übertragenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zzgl. der für diesen Bereich vorgenommenen Neu- und Ersatzeinstellungen sowie die durch die RZVK entstandenen Versorgungsverpflichtungen für die NEW Re GmbH zu übernehmen. Aufgrund der bestehenden Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der NEW Re GmbH ist nicht mit einer Inanspruchnahme zu rechnen. Nachstehende finanzielle Verpflichtungen wurden durch den Abschluss von Pachtverträgen eingegangen:
Zum Geschäftsjahresende bestehen verbindliche Bestellungen gegenüber Lieferanten und Dienstleistern im Gesamtwert von 19.210 TEUR. Angaben nach dem Energiewirtschaftsgesetz Angaben gem. § 6b Abs. 2 Energiewirtschaftsgesetz Im Berichtsjahr wurden folgende Geschäfte größeren Umfangs, die für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens von Bedeutung sind, mit verbundenen Unternehmen getätigt:
Angaben gem. § 6b Abs. 3 Satz 7 Energiewirtschaftsgesetz Die Tätigkeiten der Gesellschaft umfassen die Elektrizitäts- und Gasverteilung (Vermarktung von Netzkapazitäten) sowie die sonstigen Aktivitäten innerhalb des Elektrizitäts- und Gassektors (Betrieb, Wartung und Ausbau von Versorgungsnetzen, insbesondere von Strom-, Gas- und Wassernetzen) und außerhalb des Elektrizitäts- und Gassektors (energienahe Dienstleistungen). Sämtliche Buchungen des Unternehmens werden mit tätigkeitsbezogenen Zusatzkontierungen, wie Kostenstellen, Aufträgen und Segmenten, versehen, die eine Kontentrennung und damit die Erstellung der Tätigkeitsabschlüsse nach dem Energiewirtschaftsgesetz ermöglichen. Für den Großteil der Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt damit eine direkte Zuordnung der Beträge zu den betreffenden Tätigkeiten. Für Geschäftsvorfälle, die den Tätigkeiten nicht oder nur mit nicht vertretbarem Aufwand direkt zugeordnet werden können, erfolgt eine sachgerechte Schlüsselung. Hierbei gelangen die erfolgswirksamen Werte zunächst in einen zentralen Bereich, der verursachungsgerecht, das heißt in Abhängigkeit der bei den Geschäftsvorfällen mitgegebenen Kostenstellen und Aufträge, auf die Tätigkeiten verteilt wird. Hierzu werden die in der Rechnungslegungssoftware enthaltenen Funktionalitäten der Umlage und Verteilung genutzt. Die den Geschäftsvorfällen zugehörigen Bilanzposten werden im Rahmen der Umlage und Verteilung spiegelbildlich durch die Bildung von Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber anderen Tätigkeiten zugeordnet („Saldo-Null-Verrechnung“). Hierzu wird die in der Rechnungslegungssoftware enthaltene Funktionalität des Belegsplits genutzt. Sonstige Angaben Honorar des Abschlussprüfers Die Angaben zum Honorar des Abschlussprüfers gemäß § 285 Nr. 17 HGB erfolgen im Konzernanhang der NEW Kommunalholding GmbH. Angaben über Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen Geschäfte zu nicht üblichen Marktkonditionen mit nahestehenden Unternehmen und Personen gem. § 285 Nr. 21 HGB wurden nicht getätigt. Organe der Gesellschaft Geschäftsführung Der Geschäftsführer ist Eduard Sudheimer, Hückelhoven. Bezüge der Geschäftsführung Die Bezüge der Geschäftsführung setzten sich für 2024 wie folgt zusammen:
Mitglieder des Aufsichtsrates Aufsichtsratsmitglieder am 31.12.2024 Thomas Bley Vorstand NEW AG Vorsitzender Frank Kindervatter Vorstandsvorsitzender NEW AG Horst Weyermanns Elektromeister NEW Netz GmbH Arbeitnehmervertreter Im Geschäftsjahr 2024 wurde auf eine Vergütung von Sitzungsgeldern verzichtet. Gewinnabführungsvertrag Gemäß Vertrag vom 10. September 2008 ist der Gewinn des Geschäftsjahres in Höhe von 29.132.144,22 EUR nach Abzug der an die außenstehenden Gesellschafter Westenergie AG, Stadt Mönchengladbach und Stadt Viersen zu entrichtenden Ausgleichszahlungen in Höhe von jeweils 50 EUR sowie der Einstellung in die Gewinnrücklage von 13.400.000 EUR an die NEW AG abzuführen. Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Vorgänge von besonderer Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nach Schluss des Geschäftsjahres haben sich nicht ergeben
Geilenkirchen, 25.02.2025 Die Geschäftsführung Eduard Sudheimer Anlagenspiegel 2024
Verbindlichkeitenspiegel zum 31. Dezember 2024
Bilanz der Elektrizitätsverteilung zum 31. Dezember 2024Aktiva
Gewinn- und Verlustrechnung der Elektrizitätsverteilung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2024
Erläuterungen zum Tätigkeitsabschluss der ElektrizitätsverteilungForm und Darstellung Der Tätigkeitsabschluss der Elektrizitätsverteilung wurde in Anwendung der §§ 264 ff. HGB aufgestellt. Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung wurden nach Maßgabe der §§ 266 bzw. 275 HGB gegliedert. Das Eigenkapital wird als Residualgröße ausgewiesen. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wird auf die Ausführungen im Anhang zum handelsrechtlichen Jahresabschluss verwiesen. Erläuterungen zur Bilanz Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind wie im Vorjahr innerhalb eines Jahres fällig. Forderungen gegen verbundene Unternehmen werden mit Verbindlichkeiten gegenüber denselben verbundenen Unternehmen saldiert ausgewiesen. Die im Overhead geführten Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden anteilig auf die Tätigkeit Elektrizitätsverteilung übertragen.Der Unterschiedsbetrag für Pensionen zum 31. Dezember 2024 beläuft sich auf -772 TEUR (Vorjahr: 848 TEUR). Die Rückstellungen für Deputatverpflichtungen wurden ebenfalls anteilig auf die Tätigkeit Elektrizitätsverteilung umgelegt. Auf Basis des 7-Jahresdurchschnittszinssatzes ergibt sich ein Unterschiedsbetrag in Höhe von -0,7 TEUR (Vorjahr: 0,7 TEUR). Der Verbindlichkeitenspiegel ist diesen Erläuterungen als Anlage beigefügt. Angaben gem. § 6b Abs. 3 Satz 7 Energiewirtschaftsgesetz Nach den Vorschriften des Energiewirtschaftsgesetzes (§ 6b Abs. 3 EnWG) wird ein Tätigkeitsabschluss bestehend aus Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung für die Elektrizitätsverteilung erstellt. Sämtliche Buchungen des Unternehmens werden mit tätigkeitsbezogenen Zusatzkontierungen, wie Kostenstellen, Aufträgen und Segmenten, versehen, die eine Kontentrennung und damit die Erstellung der Tätigkeitsabschlüsse nach dem Energiewirtschaftsgesetz ermöglichen. Für den Großteil der Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt damit eine direkte Zuordnung der Beträge zu den betreffenden Tätigkeiten. Für Geschäftsvorfälle, die den Tätigkeiten nicht oder nur mit nicht vertretbarem Aufwand direkt zugeordnet werden können, erfolgt eine sachgerechte Schlüsselung. Hierbei gelangen die erfolgswirksamen Werte zunächst in einen zentralen Bereich, der verursachungsgerecht, das heißt in Abhängigkeit der bei den Geschäftsvorfällen mitgegebenen Kostenstellen und Aufträge, auf die Tätigkeiten verteilt wird. Hierzu werden die in der Rechnungslegungssoftware enthaltenen Funktionalitäten der Umlage und Verteilung genutzt. Verbindlichkeitenspiegel der Elektrizitätsverteilung zum 31. Dezember 2024
Bilanz der Gasverteilung zum 31. Dezember 2024Aktiva
Gewinn- und Verlustrechnung der Gasverteilung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2024
Erläuterungen zum Tätigkeitsabschluss der GasverteilungForm und Darstellung Der Tätigkeitsabschluss der Gasverteilung wurde in Anwendung der §§ 264 ff. HGB aufgestellt. Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung wurden nach Maßgabe der §§ 266 bzw. 275 HGB gegliedert. Das Eigenkapital wird als Residualgröße ausgewiesen. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wird auf die Ausführungen im Anhang zum handelsrechtlichen Jahresabschluss verwiesen. Erläuterungen zur Bilanz Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind wie im Vorjahr innerhalb eines Jahres fällig. Forderungen gegen verbundene Unternehmen werden mit Verbindlichkeiten gegenüber denselben verbundenen Unternehmen saldiert ausgewiesen. Die im Overhead geführten Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden anteilig auf die Tätigkeit Gasverteilung übertragen.Der Unterschiedsbetrag für Pensionen zum 31. Dezember 2024 beläuft sich auf -261 TEUR (Vorjahr: 287 TEUR). Die Rückstellungen für Deputatverpflichtungen wurden ebenfalls anteilig auf die Tätigkeit Gasverteilung umgelegt. Auf Basis des 7-Jahresdurchschnittszinssatzes ergibt sich ein Unterschiedsbetrag in Höhe von -0,4 TEUR (Vorjahr: 0,4 TEUR). Der Verbindlichkeitenspiegel ist diesen Erläuterungen als Anlage beigefügt. Erläuterungen zur GuV Die im Vorjahr unter dem Posten „Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens“ ausgewiesenen Wertänderungen wurden im Berichtsjahr in „sonstige Zinsen und ähnliche Erträge“ umgegliedert. Angaben gem. § 6b Abs. 3 Satz 7 Energiewirtschaftsgesetz Nach den Vorschriften des Energiewirtschaftsgesetzes (§ 6b Abs. 3 EnWG) wird ein Tätigkeitsabschluss bestehend aus Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung für die Gasverteilung erstellt. Sämtliche Buchungen des Unternehmens werden mit tätigkeitsbezogenen Zusatzkontierungen, wie Kostenstellen, Aufträgen und Segmenten, versehen, die eine Kontentrennung und damit die Erstellung der Tätigkeitsabschlüsse nach dem Energiewirtschaftsgesetz ermöglichen. Für den Großteil der Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt damit eine direkte Zuordnung der Beträge zu den betreffenden Tätigkeiten. Für Geschäftsvorfälle, die den Tätigkeiten nicht oder nur mit nicht vertretbarem Aufwand direkt zugeordnet werden können, erfolgt eine sachgerechte Schlüsselung. Hierbei gelangen die erfolgswirksamen Werte zunächst in einen zentralen Bereich, der verursachungsgerecht, das heißt in Abhängigkeit der bei den Geschäftsvorfällen mitgegebenen Kostenstellen und Aufträge, auf die Tätigkeiten verteilt wird. Hierzu werden die in der Rechnungslegungssoftware enthaltenen Funktionalitäten der Umlage und Verteilung genutzt. Verbindlichkeitenspiegel der Gasverteilung zum 31. Dezember 2024
Bilanz des grundzuständigen Messstellenbetriebs für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme zum 31. Dezember 2024Aktiva
Gewinn- und Verlustrechnung des grundzuständigen Messstellenbetriebs für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2024
Erläuterungen zum Tätigkeitsabschluss des grundzuständigen Messstellenbetriebs für moderne Messeinrichtungen und intelligente MesssystemeForm und Darstellung Der Tätigkeitsabschluss des Messstellenbetriebs wurde in Anwendung der §§ 264 ff. HGB aufgestellt. Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung wurden nach Maßgabe der §§ 266 bzw. 275 HGB gegliedert. Das Eigenkapital wird als Residualgröße ausgewiesen. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wird auf die Ausführungen im Anhang zum handelsrechtlichen Jahresabschluss verwiesen. Erläuterungen zur Bilanz Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind wie im Vorjahr innerhalb eines Jahres fällig. Forderungen gegen verbundene Unternehmen werden mit Verbindlichkeiten gegenüber denselben verbundenen Unternehmen saldiert ausgewiesen. Der Verbindlichkeitenspiegel ist diesen Erläuterungen als Anlage beigefügt. Erläuterungen zur GuV Die im Vorjahr unter dem Posten „Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge“ ausgewiesenen Wertänderungen wurden im Berichtsjahr in „Zinsen und ähnliche Aufwendungen“ umgegliedert. Angaben gem. § 6b Abs. 3 Satz 7 Energiewirtschaftsgesetz Nach den Vorschriften des Energiewirtschaftsgesetzes (§ 6b Abs. 3 EnWG) wird ein Tätigkeitsabschluss bestehend aus Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung für den grundzuständigen Messstellenbetrieb erstellt. Sämtliche Buchungen des Unternehmens werden mit tätigkeitsbezogenen Zusatzkontierungen, wie Kostenstellen, Aufträgen und Segmenten, versehen, die eine Kontentrennung und damit die Erstellung der Tätigkeitsabschlüsse nach dem Energiewirtschaftsgesetz ermöglichen. Für den Großteil der Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt damit eine direkte Zuordnung der Beträge zu den betreffenden Tätigkeiten. Für Geschäftsvorfälle, die den Tätigkeiten nicht oder nur mit nicht vertretbarem Aufwand direkt zugeordnet werden können, erfolgt eine sachgerechte Schlüsselung. Hierbei gelangen die erfolgswirksamen Werte zunächst in einen zentralen Bereich, der verursachungsgerecht, das heißt in Abhängigkeit der bei den Geschäftsvorfällen mitgegebenen Kostenstellen und Aufträge, auf die Tätigkeiten verteilt wird. Hierzu werden die in der Rechnungslegungssoftware enthaltenen Funktionalitäten der Umlage und Verteilung genutzt. Verbindlichkeitenspiegel des grundzuständigen Messstellenbetriebs für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme zum 31. Dezember 2024
Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die NEW Netz GmbH, Geilenkirchen Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der NEW Netz GmbH, Geilenkirchen, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der NEW Netz GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 geprüft. Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote), die in Abschnitt 2.5 des Lageberichts enthalten ist, haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote), die in Abschnitt 2.5 des Lageberichts enthalten ist. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel in internen Kontrollen, die wir während unserer Prüfung feststellen. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir die Tätigkeitsabschlüsse für die Tätigkeiten Elektrizitätsverteilung, Gasverteilung und Grundzuständiger Messstellenbetrieb für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG sowie § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG - bestehend jeweils aus der Bilanz zum 31. Dezember 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 sowie den als Anlage beigefügten Angaben zu den Rechnungslegungsmethoden für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse - geprüft.
Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten und der Tätigkeitsabschlüsse in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F. (07.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist nachfolgend weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft den IDW Qualitätsmanagementstandard: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zu dienen. Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten. Die gesetzlichen Vertreter sind auch verantwortlich für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse nach den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten. Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt „Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht“ hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass der jeweilige Tätigkeitsabschluss kein unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Tätigkeit zu vermitteln braucht. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten der Gesellschaft nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG. Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen,
Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG beinhaltet. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sowie nach § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Unsere Verantwortung für die Prüfung der Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass wir für den jeweiligen Tätigkeitsabschluss keine Beurteilung der sachgerechten Gesamtdarstellung vornehmen können.
Köln, den 25. Februar 2025 KPMG AG Hillesheim, Wirtschaftsprüfer Klinzing, Wirtschaftsprüfer Bericht des AufsichtsratsIm Geschäftsjahr 2024 hat der Aufsichtsrat die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben sorgfältig wahrgenommen. Er hat sich intensiv mit der Lage des Unternehmens beschäftigt. Die Geschäftsführung hat er kontinuierlich beratend begleitet und in ihrer Geschäftstätigkeit stetig überwacht. Erkennbare Fehldispositionen und Unterlassungen als auch ungewöhnliche, risikoreiche oder nicht ordnungsgemäß abgewickelte Geschäftsvorfälle wurden nicht festgestellt. Die Geschäftsführung hat den Aufsichtsrat zudem umfassend, zeitnah und regelmäßig über die Lage und Entwicklung des Unternehmens sowie über alle wesentlichen Ereignisse informiert. Die Berichte der Geschäftsführung beinhalteten detaillierte Erläuterungen zur Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage. Der jeweils aktuelle und prognostizierte Geschäftsverlauf wurde hinsichtlich der Abweichungen zu den genehmigten Plänen von der Geschäftsführung ausführlich dargestellt und erläutert. Darüber hinaus stand der Aufsichtsratsvorsitzende neben den Sitzungen in Kontakt mit der Geschäftsführung zur Beratung aktueller und strategischer Fragestellungen. Der Aufsichtsrat kam zu vier planmäßigen Sitzungen zusammen. Davon fanden drei Sitzungen im Umlaufverfahren statt. Schwerpunktmäßig wurden u. a. folgende Themen behandelt:
Der Jahresabschluss sowie der Lagebericht sind durch die von der Gesellschafterversammlung gewählte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG AG, Köln geprüft worden. Der Bestätigungsvermerk wurde ohne Einschränkung erteilt. Der Aufsichtsrat hat die Prüfungsergebnisse ohne Einwendungen zustimmend zur Kenntnis genommen, billigt den aufgestellten Jahresabschluss sowie den Lagebericht und empfiehlt der Gesellschafterversammlung, den Jahresabschluss festzustellen sowie den Lagebericht zustimmend zur Kenntnis zu nehmen. Auf der Basis des bestehenden Gewinnabführungsvertrages wird das Ergebnis - unter Berücksichtigung von Einstellungen in die Gewinnrücklagen - an die NEW AG GmbH abgeführt. Für die geleistete Arbeit dankt der Aufsichtsrat der Geschäftsführung der NEW Netz GmbH und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der NEW Netz GmbH.
Mönchengladbach, im März 2025 Thomas Bley, Aufsichtsratsvorsitzender Feststellung des JahresabschlussesDer Jahresabschluss der NEW Netz GmbH zum 31.12.2024 wurde am 10.03.2025 festgestellt und der Bericht der Geschäftsführung über die Lage der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2024 zustimmend zur Kenntnis genommen. |
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