Catella
Engineering GmbH
Weinstadt
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.06.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.5.2023
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
25.108,80 |
28.025,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
5,00 |
5,00 |
| II.
Sachanlagen |
25.103,80 |
28.020,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
450.749,37 |
437.475,46 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
242.656,52 |
303.143,77 |
| II.
Wertpapiere |
17.440,79 |
17.440,79 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
190.652,06 |
116.890,90 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.926,13 |
5.312,14 |
| Aktiva |
477.784,30 |
470.812,60 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.5.2023
EUR |
| A.
Eigenkapital |
256.764,35 |
235.343,30 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
231.764,35 |
210.343,30 |
| davon
Gewinnvortrag |
210.343,30 |
206.082,07 |
| B.
Rückstellungen |
79.651,93 |
83.647,93 |
| C.
Verbindlichkeiten |
141.368,02 |
151.821,37 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
141.368,02 |
151.821,37 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
72.752,00 |
72.683,05 |
| Summe
Passiva |
477.784,30 |
470.812,60 |
Anhang
- Fassung für Offenlegungszwecke -
A.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Bei der Catella Engineering GmbH handelt es sich um
eine Kapitalgesellschaft i.S.d.
§ 267 Abs. 1 HGB.
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes
beachtet.
B.
Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungsmethoden
Der Jahresabschluss ist nach den für
Kapitalgesellschaften i.S.d. § 267 Abs. 1 HGB
geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den
ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes
aufgestellt. Von den in § 288 Abs. 1 HGB genannten
größenabhängigen Erleichterungen wurde
Gebrauch gemacht.
Latente Steuern wurden nach den Grundsätzen der
Verlautbarungen der Bundessteuerberaterkammer vom
18.09.2012 bilanziert.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden.
Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag
und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen
und Erträge des Geschäftsjahres sind
unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung
berücksichtigt worden.
Anlagevermögen
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb
dauernd zu dienen.
Die entgeltlich erworbenen immateriellen
Vermögensgegenstände wurden mit den
An-schaffungskosten vermindert um die
planmäßigen Abschreibungen bewertet. Als
Nutzungsdauer wurde bei Software drei Jahre unterstellt.
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten bewertet. Soweit diese abnutzbar sind,
wurden diese um planmäßige Abschreibungen
vermindert. Die Abschreibungen wurden beim beweglichen
Anlagevermögen linear vorgenommen. Grundlage der
planmäßigen Abschreibung war die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs-
oder Herstellungskosten bis € 800 wurden voll
abgeschrieben.
Umlaufvermögen
Der Ansatz der Forderungen, der sonstigen
Vermögensgegenstände sowie der flüssigen
Mittel erfolgte zum Nennwert.
Die Bewertung der sonstigen Wertpapiere erfolgte zu
Anschaffungskosten oder zu niedrigeren Stichtagswerten.
Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten
Im Voraus gezahlte Ausgaben, die Aufwendungen
für zukünftige Wirtschaftsjahre darstellen,
wurden zeitanteilig abgegrenzt.
Rückstellungen
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Sie
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen. Abzinsungen waren nicht
vorzunehmen.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Abzinsungen waren nicht
vorzunehmen.
C.
Angaben zur Bilanz
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben ausnahmslos - wie im
Vorjahr - eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
Eigenkapital / Ergebnisverwendung
Die Bilanz wurde unter Berücksichtigung der
teilweisen Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt. In
den Bilanzgewinn wurde ein Gewinnvortrag i.H.v. €
210.343,30 (Vorjahr: € 206.082,07) einbezogen.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten haben ausnahmslos - wie im
Vorjahr - eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
D.
Sonstige Pflichtangaben
Im Geschäftsjahr waren durchschnittlich 7
Arbeitnehmer beschäftigt.
Gegenüber dem
Gesellschafter-Geschäftsführer bestehen zum
Bilanzstichtag Verbindlichkeiten i.H.v. € 72.752,00
(Vorjahr: € 72.683,05). Diese Verbindlichkeiten wurden
mit 2% verzinst. Sie haben eine Restlaufzeit von bis zu
einem Jahr.
Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB
Es bestehen keine neben den in der Bilanz
aufgeführten Verbindlichkeiten nach § 251 HGB.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Aus Miet-, Wartungs-, Leasing- und sonstigen
Dienstleistungsverträgen bestehen finanzielle
Verpflichtungen von insgesamt € 5.716.
Weinstadt, den 14. Mai
2024
gez.
Tobias Müllerleile, Diplom-Ingenieur
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 14. Mai 2024
festgestellt.
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