UW Wenzel GmbHLiquidiert

74626 Bretzfeld, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Stuttgart HRB 580942
Eingetragen
9.9.1999
Branche
Kauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und NichtwohngebäudenBeteiligungsgesellschaftenVermittlung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Gegenstand
Unternehmensberatung sowie Vermittlung von Immobilien, insbesondere von Doppelund Reihenhäusern für Kapitalanleger/Eigennutzer und Vermittlung von Schwimmbecken. Die Gesellschaft ist berechtigt, gleichartige oder ähnliche Unternehmen zu erwerben und sich an solchen zu beteiligen.

Historie

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Konzern- und Jahresabschlüsse

UW Wenzel GmbH

Bretzfeld

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Rückständige Einzahlungen 0,00 564,59
B. Anlagevermögen 9.584,00 13.853,00
I. Sachanlagen 9.584,00 13.853,00
C. Umlaufvermögen 48.487,63 200.186,90
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 48.487,63 198.395,63
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 0,00 1.791,27
D. Rechnungsabgrenzungsposten 600,00 80,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 58.671,63 214.684,49

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 23.208,48 23.773,07
I. gezeichnetes Kapital / Kapitalkonto/ Kapitalanteile 25.000,00 25.564,59
II. Verlustvortrag 1.791,52 1.791,52
B. Rückstellungen 1.500,00 69.017,45
C. Verbindlichkeiten 33.963,15 121.893,97
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 33.963,15 25.828,53
Bilanzsumme, Summe Passiva 58.671,63 214.684,49

Anhang

Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung und bei der Offenlegung (§ 327 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.

Gliederungsgrundsätze / Darstellungsstetigkeit

Von der Darstellungsstetigkeit wurde gegenüber dem Vorjahr nicht abgewichen.

Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

Sachanlagen

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von mehr als 150,00 Euro bis 1.000,00 Euro sind als Sammelposten Geringwertige Wirtschaftsgüter erfasst und entsprechend der gesetzlichen Vorschrift des § 6 Abs. 2a EstG auf 5 Jahre abgeschrieben.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Auf eine Pauschalwertberichtigung für das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde aufgrund der Geringfügigkeit verzichtet.

In den sonstigen Vermögensgegenständen ist das Verrechnungskonto gegenüber dem Einzelunternehmen Walter Wenzel in Höhe von € 41.822,03 enthalten.

Der Gewinn bzw. der Verlust der aufgrund des Gewinnabführungsvertrages an das Einzelunternehmen von Herrn Walter Wenzel abzuführen ist, wird ebenfalls über dieses Verrechnungskonto gebucht.

Rückstellungen

Die Rückstellungen wurden vom Mandanten nach vernünftiger kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. In den sonstigen Verbindlichkeiten ist das Umsatzsteuerverrechnungskonto aufgrund der umsatzsteuerlichen Organschaft in Höhe von € 6.075,71 enthalten.

Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten in Höhe von 33.963,15 Euro gliedert sich nach Restlaufzeiten wie folgt:
mit einer Restlaufzeit bis 1 Jahr EUR 27.250,75
mit einer Restlaufzeit von 2-5 Jahren EUR 6.712,40

Sonstige Angaben

Damit die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zutreffend eingeschätzt werden kann, ist folgendes zu beachten:

Zwischen der Firma UW Wenzel GmbH und der UWW Unternehmensberatung besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag.

Angaben über Mitglieder der Unternehmensorgane

Geschäftsführer im Berichtsjahr war Herr Walter Wenzel, Bretzfeld. Der Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Bretzfeld, 24. Mai 2011

Anmerkung:

Die Gesellschafterversammlung hat mit Beschluss vom 24. Mai 2011 den Jahresabschluss genehmigt und festgestellt.

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