AURORA Real
Estate Management GmbH
Mainz
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
4.328,00 |
6.466,00 |
| I.
Sachanlagen |
3.328,00 |
5.466,00 |
| II.
Finanzanlagen |
1.000,00 |
1.000,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
630.355,76 |
232.980,19 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
407.079,06 |
59.460,06 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
223.276,70 |
173.520,13 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.425,00 |
1.331,28 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
638.108,76 |
240.777,47 |
Passiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Eigenkapital |
518.744,30 |
168.218,64 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
143.218,64 |
525.379,13 |
| III.
Jahresüberschuss |
350.525,66 |
-382.160,49 |
| B.
Rückstellungen |
25.536,82 |
29.339,40 |
| C.
Verbindlichkeiten |
93.827,64 |
43.219,43 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
93.827,64 |
43.219,43 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
638.108,76 |
240.777,47 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben
Die AURORA Real Estate Management GmbH hat ihren
Sitz in Mainz und ist eingetragen in das Handelsregister
beim Amtsgericht Mainz (Register-Nr. HRB 45914).
Der Jahresabschluss der AURORA Real Estate Management
GmbH ist im Geschäftsjahr nach den Vorschriften der
§§ 238 ff. HGB sowie unter
Berücksichtigung der ergänzenden Vorschriften der
§§ 264 ff. HGB in der Fassung des
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) erstellt.
Die Vorjahreszahlen sind als Vergleich
beigefügt.
Im Interesse einer größeren Klarheit und
Übersichtlichkeit sind die nach den gesetzlichen
Vorschriften bei den Posten der Bilanz oder Gewinn- und
Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die
Angaben und Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. der
Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, insgesamt im Anhang aufgeführt.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
i.S.d. § 267 Abs. 1 HGB.
B. Angaben zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Bei der Bewertung der einzelnen Positionen werden die
folgenden Grundsätze angewendet:
Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden zu
Anschaffungs- oder Herstellungskosten aktiviert. Bei
zeitlich begrenzter Nutzung erfolgt eine
planmäßige Abschreibung über den Zeitraum,
in dem die Vermögensgegenstände jeweils
voraussichtlich genutzt werden. Die Anlagegüter werden
nach Maßgabe der jeweils kürzesten steuerlich
für zulässig gehaltenen Nutzungsdauer linear
abgeschrieben.
Die Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw.
dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert
angesetzt.
Rückstellungen werden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt, um alle am
Bilanzstichtag erkennbaren Risiken und ungewissen
Verbindlichkeiten abzudecken. Rückstellungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit einem
laufzeitabhängigen durchschnittlichen Markzinssatz der
vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.
Verbindlichkeiten werden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
C. Erläuterungen zum Jahresabschluss
1. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und
sonstigen Vermögensgegenständen sind Forderungen
gegen Gesellschafter in Höhe von T€ 21
(Vorjahr: T€ 0) enthalten.
2. Verbindlichkeiten
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt T€1,5 (Vorjahr: T€
2,5).
Mainz, 11. Mai 2021
gez. Christian Grossmann
AURORA Real Estate Management GmbH
- Die Geschäftsführung -
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 11.05.2021 festgestellt.
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