Stammdaten

Register
Amtsgericht Gütersloh HRB 7116
Eingetragen
30.6.2005
Branche
Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für Veranstaltungen nicht künstlerischer ArtBeteiligungsgesellschaftenErbringung von Dienstleistungen für die Gewinnung von Erdöl und Erdgas
Gegenstand
die Erbringung von Industrieservice und Leistungen jedweder Art, insbesondere Demontage, Entsorgungen sowie verwandte Tätigkeiten

Historie

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Management

NameRolle
Klaus Franzkoch
seit 16.2.2017
Prokura
Sylvia Maurer
seit 30.6.2005
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

DHS-GmbH

Rheda-Wiedenbrück

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012

Bilanz

Aktiva

  31.12.2012
EUR
31.12.2011
EUR
A. Anlagevermögen 20.333,45 22.526,45
I. Sachanlagen 20.333,45 22.526,45
B. Umlaufvermögen 983.804,56 981.703,17
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 975.151,14 968.069,33
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 8.653,42 13.633,84
C. Rechnungsabgrenzungsposten 417,00 4.105,50
Bilanzsumme, Summe Aktiva 1.004.555,01 1.008.335,12

Passiva

   
  31.12.2012
EUR
31.12.2011
EUR
A. Eigenkapital 892.089,33 910.904,95
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 885.904,95 0,00
III. Jahresfehlbetrag 18.815,62 0,00
IV. Bilanzgewinn / Bilanzverlust 0,00 885.904,95
B. Rückstellungen 11.202,00 25.815,31
C. Verbindlichkeiten 101.263,68 71.614,86
Bilanzsumme, Summe Passiva 1.004.555,01 1.008.335,12

Anhang

1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der vorliegende Jahresabschluss der DHS GmbH wurde gemäß §§ 242 ff., 264 ff. HGB unter Beachtung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Dabei ist das für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften vorgeschriebene Gliederungsschema für die Bilanz (§ 266 HGB) und die Gewinn- und Verlustrechnung (§ 275 HGB) zugrunde gelegt worden.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das bisher angewandte Gesamtkostenverfahren beibehalten.

Die Fristigkeitsvermerke zu den Forderungen (§ 268 Abs. 4 HGB) und den Verbindlichkeiten (§ 268 Abs. 5 HGB) wurden zur Verbesserung der Klarheit und Übersichtlichkeit in den Anhang aufgenommen.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bewertung erfolgte entsprechend den in §§ 252 ff. HGB niedergelegten Grundsätzen.

Der Stetigkeitsgrundsatz des § 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB wurde dabei, sowohl bei der Ausübung von Bewertungsmethoden als auch bei der Inanspruchnahme von Ausweiswahlrechten, beachtet.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Bei den Anschaffungskosten sind sowohl Nebenkosten als auch gewährte Skonti und Rabatte berücksichtigt. Die Abschreibungen wurden nach der linearen Methode vorgenommen. Die den Abschreibungen zugrundeliegenden Nutzungsdauern orientieren sich an den amtlichen AfA-Branchentabellen.

Der Wertansatz für die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erfolgte zu Anschaffungskosten abzüglich angemessener Pauschalwertberichtigungen. Einzelwertberichtigungen waren nicht erforderlich.

Die sonstigen Vermögensgegenstände und die Rechnungsabgrenzungsposten sind zu Anschaffungskosten bewertet.

Die liquiden Mittel sind mit ihrem Nennwert bilanziert.

Die Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Die Verbindlichkeiten wurden mit den Rückzahlungsbeträgen passiviert.

3. Angaben zur Bilanz

Alle Forderungen und Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Das Stammkapital beträgt 25.000 € und ist voll eingezahlt.

Im Rahmen der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen im üblichen Rahmen Eigentumsvorbehalte der Lieferanten. Die Verbindlichkeiten aus Steuern belaufen sich auf 19.527,21 € und die aus sozialer Sicherheit auf 849,62 €.

4. Sonstige Angaben

Geschäftsführerin der Gesellschaft war im Geschäftsjahr 2012 die Kauffrau Sylvia Maurer. Die Geschäftsführerin ist alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Auf die Angabe der Gesamtbezüge des Geschäftsführungsorgans wurde nach § 286 Absatz 4 HGB verzichtet.

 

Rheda-Wiedenbrück, im 09.07.2013

Gez. Maurer

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 09.07.2013 festgestellt.

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