ITG Trading
GmbH
Frankfurt am Main
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
BILANZ
AKTIVA
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Euro
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Gesamtjahr/Stand
Euro
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Euro
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Vorjahr
Euro
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A. Anlagevermögen
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B. Umlaufvermögen
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277,87
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277,87
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C.
Rechnungsabgrenzungsposten
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D. Aktive latente Steuern
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E. Aktiver Unterschiedsbetrag
aus der Vermögensverrechnung
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Nicht durch Eigenkapital
gedeckter Fehlbetrag
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2074,62
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2060,85
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Summe Aktiva
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2352,49
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2338,72
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PASSIVA
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Euro
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Gesamtjahr/Stand
Euro
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Euro
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Vorjahr
Euro
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A. Eigenkapital
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0,00
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0,00
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B. Rückstellungen
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C. Verbindlichkeiten
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2352,49
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2338,72
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D.
Rechnungsabgrenzungsposten
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E. Passive latente Steuern
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Summe Passiva
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2352,49
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2338,72
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Anhang
I. RECHTLICHE GRUNDLAGEN
Die Firma ITG Trading GmbH hat ihren Sitz in
Waldstr. 32, 60528 Frankfurt am Main
Gegenstand des Unternehmens ist der Import, Export
und Handel mit festen Biobrennstoffen und die Vermittlung
von Logistikdienstleistungen sowie alle sonstigen
Tätigkeiten, die dem Gesellschaftszweck zu dienen
geeignet sind.
Das Stammkapital beträgt EURO 25.000,00 EUR
Beim Amtsgericht Frankfurt am Main ist die
Gesellschaft unter der Nummer HRB 92109 im Handelsregister
eingetragen.
Die Gesellschafter der Firma ITG Trading GmbH sind
Herr Ihor Bezuhlyi (50%) und Herr Konstyantyn Korzhenko
(50%).
Zur Geschäftsführung sind Herr Ihor
Bezuhlyi und Herr Konstyantyn Korzhenko bestellt worden,
sie vertreten die Gesellschaft stets einzeln und sind von
den Beschränkungen §181 BGB befreit.
Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
II. GRUNDSÄTZE ZUR BILANZIERUNG
Der vorliegende Jahresabschluss der Fa. ITG Trading
GmbH wurde gemäß § 242 ff. und 264 ff. HGB
aufgestellt.
Für die Fa. ITG Trading GmbH gelten am
Bilanzstichtag entsprechend § 267 Abs. 1 und Abs. 4
HGB für die Aufstellung des Jahresabschlusses die
Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften.
Der Jahresabschluss wurde auf Grund der
Neugründung erstmals nach den Vorschriften des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt.
Soweit Wahlrechte für Abgaben in der Bilanz oder
im Anhang ausgeübt werden können, wurde der
Vermerk in der Bilanz gewählt.
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den Vorschriften der § 266
und 275 Abs. 2 HGB. Die Vermögens- und Schuldpostens
sowie die Aufwendungen und Erträge sind in den
einzelnen Posten des
Jahresabschlusses zutreffend zugeordnet. Von den
Erleichterungen des § 288 BGB wurde Gebrauch gemacht.
Vorgänge von beson
derer Bedeutung
BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren
im Wesentlichen die nachfolgenden Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden maßgebend.
Die Bewertung der Vermögen- und Schuldposten
entspricht den Vorschriften der §252 bis 256a HGB.
Die Bewertung der einzelnen Bilanzposten richtet sich
Im Einzelnen nach folgenden Grundsätzen:
Das Finanzanlagevermögen wird zu
Anschaffungskosten angesetzt, vermindert um
außerplanmäßige Abschreibungen, soweit den
Finanzanlagen ein niedrigerer Wert beizulegen ist.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nennwert
angesetzt.
Flüssige Mittel werden zu Nennwerten angesetzt.
Als Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor
dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand
für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und
drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie
sind in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages (d.h. einschließlich
zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen) angesetzt.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben
Jahre Geschäftsjahre abgezinst.
Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
SONSTIGE PFLlCHTANGABEN:
HAFTUNGSVERHÄLTNISSE
Haftungsverhältnisse i.S.v. § 251 HGB
bestanden zum Bilanzstichtag nicht.
SONSTIGE FINANZIELLE VERPFLICHTUNGEN
Sonstige finanzielle Verpflichtungen i.S. v. §
285 Nr. 3a HGB bestanden zum Bilanzstichtag nicht.
Konstyantyn Korzhenko
Ihor Bezuhlyi
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.12.2017
festgestellt.
Frankfurt am Main, den 30.
Dezember 2017
gez.
Ihor Bezuhlyi
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses
erfolgte am: 30. Dezember 2017
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