G. Sell
GmbH
Zell
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
310,00 |
1.048,00 |
| I.
Sachanlagen |
310,00 |
1.048,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
14.469,61 |
21.240,16 |
| I.
Vorräte |
1.315,00 |
2.720,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
9.123,92 |
7.174,69 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
4.030,69 |
11.345,47 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
552,00 |
808,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
15.331,61 |
23.096,16 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
11.656,68 |
17.246,32 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Verlustvortrag |
13.907,91 |
8.318,27 |
| B.
Rückstellungen |
2.664,93 |
2.992,97 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.010,00 |
2.856,87 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
1.010,00 |
2.856,87 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
15.331,61 |
23.096,16 |
Anhang
I.
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der G. S
e l l G m b H wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden
die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des
Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
II.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Für abnutzbare bewegliche
Vermögensgegenstände gemäß § 6
Abs. 2a EStG ist ein Sammellposten gebildet worden. Der
Sammelposten wurde mit einem Fünftel gewinnmindernd
aufgelöst.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller
erkennbaren Risiken bewertet.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Übernahme der Restbuchwerte statt historische
Anschaffungskosten
Als ursprüngliche Anschaffungs- und
Herstellungskosten sind die Buchwerte aus dem
Jahresabschluss 31.12.2009 übernommen und
fortgeführt worden.
III.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz
Angabe zu Verbindlichkeiten
Haftungsverhältnisse und sonstige
Verpflichtungen
Neben den in der Bilanz aufgeführten
Verbindlichkeiten sind die folgenden
Haftungsverhältnisse zu vermerken:
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten
Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB
Es bestehen weitere Haftungsverhältnisse aus
Werklieferungsverträgen. Die Gewährleistungen
sind branchenüblich und somit nicht vermerkpflichtig
(vgl. hierzu WP-Handbuch 2006, 13. Auflage, Band I S. 278).
Das Risiko aus den Garantiezusagen ist nicht bezifferbar.
Inanspruchnahme aus Haftungsverhältnissen
Mit einer Inanspruchnahme aus den
Haftungsverhältnissen ist nicht zu rechnen.
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten
sonstigen finanziellen Verpflichtungen
Neben den in der Bilanz ausgewiesenen
Verbindlichkeiten und den nach § 251 HGB
auszuweisenden Haftungsverhältnissen bestehen sonstige
finanzielle Verpflichtungen gemäß § 285 Nr.
3 HGB aus Mietverträgen in Höhe von rund
30.000,00 Euro.
Die Verpflichtungen verteilen sich auf die folgenden
Geschäftsjahre:
- fällig in 2011
|
6.000,00 Euro
|
- fällig in 2012
|
6.000,00 Euro
|
- fällig in 2013
|
6.000,00 Euro
|
- fällig in 2014
|
6.000,00 Euro
|
- fällig in 2015
|
6.000,00 Euro
|
|
30.000,00 Euro
|
IV.
Sonstige Pflichtangaben
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Geschäftsführer:
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Gerhard Sell
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ausgeübter Beruf:
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Installationsmeister
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Geschäftsführer:
|
Peter Sell
|
ausgeübter Beruf:
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Dipl.-Ing. (FH)
Versorgungstechnik
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Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
(§ 42 Abs. 3 GmbHG / § 264c Abs. 1 HGB)
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen zum
31.12.2010 keine Forderungen und Verbindlichkeiten.
Zell im Fichtelgebirge, den 10. Juni 2011
gezeichnet
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Gerhard
Sell
Peter Sell
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Geschäftsführer der G. Sell GmbH
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sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 04.07.2011
festgestellt.
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