Agrargesellschaft Struth-Eigenrieden eG
Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Marco Gebhardt seit 11.3.2024 | Vorstandsmitglied |
Elke Hühn seit 2.1.2006 | Vorstandsmitglied |
Beteiligungen
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% | |
| 2.91% |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Agrargesellschaft Struth-Eigenrieden eGMühlhausen/Thüringen (vormals: Rodeberg)Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktivseite
Passivseite
AnhangAngaben laut Registergericht zur Identifikation der Genossenschaft nach § 264 Absatz 1a HGB
Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss der Agrargesellschaft Struth-Eigenrieden eG wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend waren die Regelungen des Genossenschaftsgesetzes und der Satzung zu beachten. Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlust-Rechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt. Die größenabhängigen Erleichterungen des § 274a HGB kamen teilweise in Anwendung. Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung gewählt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Agrargesellschaft Struth-Eigenrieden eG eine kleine Genossenschaft. Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses Angaben zur Bilanzierung und Bewertung Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Bei der erstmaligen Anwendung der Regelungen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG), wurde von den Beibehaltungs- und Fortführungswahlrechten des Artikel 67 EGHGB Gebrauch gemacht. Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear und, soweit dies den tatsächlichen Werteverzehr widerspiegelt, auch degressiv vorgenommen. Der Bestandsnachweis wird im Anlagenspiegel erbracht. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt. Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet : - Beteiligungen zu Anschaffungskosten - Anteile an verbundenen Unternehmen zu Anschaffungskosten Soweit erforderlich, wurde der am Bilanz-Stichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanz-Stichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Das Feldinventar wurde zu den Durchschnittswerten der standardisierten Herstellungskosten gemäß Veröffentlichung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) für die Erstellung des BMEL-Jahresabschlusses in der Fassung vom April 2023 bewertet. Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Die flüssigen Mittel wurden mit dem Nominalwert ausgewiesen. Für ungewisse Verbindlichkeiten wurden Rückstellungen gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Die Form der Darstellung des Jahresabschlusses erfolgte unter Anwendung der Regelungen des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG). Die Vorjahreszahlen sind vergleichbar. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz Mitglieder | Geschäftsguthaben
Gemäß Satzung der Genossenschaft beträgt die Höhe des Geschäftsanteils 1.600,00 Euro. Die Geschäftsguthaben der verbleibenden Mitglieder haben sich im Geschäftsjahr um 1.008,49 Euro erhöht. Eine Nachschusspflicht der Mitglieder besteht gemäß Satzung nicht. Ergebnisrücklagen
Der auf der Passiv-Seite der Bilanz ausgewiesene Gewinn-Vortrag i.H.v. 124.255,87 Euro resultiert aus dem Jahresüberschuss 2022, über dessen Verwendung die General-Versammlung im Jahr 2024 beschlossen hat. Sonderposten für Investitionszuschüsse In Anwendung der Stellungnahme des Hauptfachausschusses des Instituts der Wirtschaftsprüfer zur Bilanzierung öffentlicher Zuwendungen (IDW - HFA 1/1984 i.d.F. von 1990) wurden gewährte Investitionszuschüsse öffentlicher Fördergeber bei Auszahlung erfolgsneutral in einen passiven Sonderposten eingestellt. Die ertragswirksame Auflösung erfolgt entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der geförderten Vermögensgegenstände sowie unter Berücksichtigung von Anlagenabgängen und der Inanspruchnahme von außerplanmäßigen Abschreibungen. Der bilanzierte Sonderposten zum 31.12.2023 beträgt 43.522,00 Euro (Vorjahr: 49.616,00 Euro). Restlaufzeit bilanzierter Verbindlichkeiten
Betrag der Verbindlichkeiten und Sicherungsrechte mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt 262,4 TEuro. Besicherung bilanzierter Verbindlichkeiten Die zum Bilanz-Stichtag bestehenden Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von insgesamt 991.971,39 Euro (Vorjahr: 974.535,46 Euro) sind wie folgt besichert:
Angaben zu latenten Steuern In Höhe der sich ergebenden saldierten Ertragsteuer-Belastung aus abweichenden handels- und steuerrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten und außerbilanziellen Positionen, die sich in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen, war gemäß § 274 HGB ein Abgrenzungsposten für Passive latente Steuern zu bilden. Berechnungsgrundlage bildeten die unternehmensindividuellen Steuersätze zum voraussichtlichen Zeitpunkt des Abbaus der Steuerlatenzen. Unter Berücksichtigung des handelsrechtlichen Vorsichtsprinzips des § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB wurde auf einen Ansatz Aktiver latenter Steuern aus einer künftigen Verlust-Verrechnung verzichtet. Sonstige Pflichtangaben Zahl der Arbeitnehmer Im Geschäftsjahr betrug die durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer sechs (Vorjahr: sechs). Beteiligungen an anderen Unternehmen von mehr als 20 Prozent
Sonstige finanzielle Verpflichtungen Es bestehen Verpflichtungen aus langfristigen Landpacht-Verträgen. Der Jahresbetrag der Verpflichtungen für das Pachtjahr 2023/2024 beträgt 51 TEuro (Vorjahr: 51 TEuro). Schwebende Verpflichtungen aus Kaufpreis-Zahlungen für bis zum Bilanz-Stichtag beurkundete Landkauf-Verträge bestehen i.H.v. insgesamt 11.869,60 Euro (Vorjahr: 11.869,60 Euro). Organe der Genossenschaft
Anschrift des genossenschaftlichen Prüfverbandes
Mühlhausen OT Eigenrieden, 3. Januar 2025 Der Vorstand gez.
Frau Elke Hühn
gez.
Herr Marco Gebhardt
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