AZ Bau GmbH
40mGlasergewerbe
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Patrick Roland Knödler seit 13.3.2006 | Geschäftsführer |
Markus Pfaff seit 13.3.2006 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% | |
| 50.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
movie plus medien GmbHFreiburg im BreisgauJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011BilanzAktiva
AnhangA. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2011 wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) i.d.F. des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes und den ergänzenden Vorschriften des Gesellschaftsvertrags und des GmbH-Gesetzes erstellt. Eine Ausübung des Wahlrechts nach Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB zur Anpassung oder Beibehaltung der Vorjahreszahlen war nicht geboten, da das BilMoG vorliegend zu keinen Änderungen geführt hat. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des Handelsgesetzbuches. Sie bilanziert aufgrund gesellschaftsvertraglicher Anordnung nach den Vorschriften für mittelgroße Kapitalgesellschaften. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) gegliedert. Von den größenabhängigen Erleichterungsmöglichkeiten des HGB für mittelgroße Kapitalgesellschaften ist bei der Aufstellung von Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang teilweise Gebrauch gemacht worden. B. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind - soweit handelsrechtlich zulässig - an den steuerrechtlichen Bestimmungen orientiert. Bei den Bilanzposten wurden folgende Bewertungsmethoden angewandt: Anlagevermögen Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterliegen, um planmäßige lineare Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten und, sofern deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, vermindert um planmäßige Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer und - soweit handelsrechtlich zulässig - entsprechend steuerlicher Vorschriften linear vorgenommen. Bei Zugängen von beweglichen Sachanlagevermögen erfolgt die Abschreibung monatsgenau. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert unter Euro 150,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Der Abgang dieser Vermögensgegenstände wird im fünften auf den Zugang folgenden Jahr unterstellt. Selbständig nutzbare Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit einem Wert zwischen Euro 150,00 und Euro 1.000,00 werden entsprechend der Regelung in § 6 Abs. 2a EStG in einen Sammelposten eingestellt. Die Abschreibung erfolgt über die vorgegebene Nutzungsdauer von 5 Jahren. Die zum Verleih angeschafften DVD und Telespiele werden ebenfalls im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten bewertet. Soweit erforderlich werden Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen. Umlaufvermögen Waren sind zu ihren Anschaffungskosten bewertet. Die zum Verkauf bestimmten DVD wurden zum Bilanzstichtag mit einem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Der angemessene Abschlag, unter Beachtung des Niederstwertprinzips, ist wegen der negativen Entwicklung der durchschnittlichen Verkaufspreise von DVD geboten. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennbetrag angesetzt. Eine angemessene Pauschalwertberichtigung wurde gebildet. Einzelwertberichtigungen waren nicht erforderlich. Passivposten Rückstellungen wurden für alle erkennbaren ungewissen Verbindlichkeiten mit dem nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag gem. § 253 Abs. 1 HGB angesetzt worden. Von einer Anwendung des Abzinsungsgebots für Rückstellungen nach § 253 Abs. 2 HGB wurde abgesehen, soweit die Abzinsungsbeträge unwesentlich waren. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, werden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. C. Angaben zur Bilanz Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in einer gesonderten Anlage beigefügt. Die Laufzeiten der Verbindlichkeiten nach § 285 Nr. 1 und 2 HGB und ihre Besicherung ergeben sich aus folgender Übersicht:
D. Angaben zur Gewinn und Verlustrechnung Auf die Aufgliederung der Umsatzerlöse nach § 285 Satz 1 Nr. 4 HGB wurde gemäß § 288 Abs. 2 HGB verzichtet. E. Sonstige Angaben Geschäftsführer Herr Markus Pfaff. Herr Patrick Knödler. sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung offengelegt. |
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