FHD flight-service GmbH & Co. KG

78465 Konstanz, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Freiburg HRA 705282
Eingetragen
20.10.2017

Historie

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Gesellschafter

3 Gesellschafter

Kommanditgesellschaft (KG)

2 von 3 angezeigt

Kommanditist
Germany
5.000 €
Kommanditist
Germany
5.000 €

Konzern- und Jahresabschlüsse

FHD flight-service GmbH & Co. KG

Konstanz

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 12.10.2017 bis zum 31.12.2017

Bilanz

Aktiva

31.12.2017
EUR
12.10.2017
EUR
A. Anlagevermögen 2.913.551,00 0,00
I. Sachanlagen 2.913.551,00 0,00
B. Umlaufvermögen 88.810,61 1.200.000,00
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 8.874,20 1.200.000,00
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 79.936,41 0,00
C. Rechnungsabgrenzungsposten 87,57 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 3.002.449,18 1.200.000,00

Passiva

31.12.2017
EUR
12.10.2017
EUR
A. Eigenkapital 1.200.000,00 1.200.000,00
I. Kapitalanteile 1.200.000,00 1.200.000,00
B. Rückstellungen 4.000,00 0,00
C. Verbindlichkeiten 1.798.449,18 0,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 3.002.449,18 1.200.000,00

Anhang


 
A. Allgemeine Angaben zum Unternehmen

1.Die FHD flight-service GmbH & Co. KG hat ihren Sitz in Konstanz-Dingelsdorf. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Freiburg unter der Nummer HRA 705282 eingetragen.
 
B. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses

  Angaben zu den anzuwendenden Rechtsvorschriften und den Größenmerkmalen der Gesellschaft

2. Der Jahresabschluss der FHD flight-service GmbH & Co. KG für das Geschäftsjahr 2017 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und den ergänzenden Regelungen des Gesellschaftsvertrages aufgestellt.
 Für das Geschäftsjahr 2017 kam das HGB in der Form des Bilanzrichtlinienumsetzungsgesetzes (BilRUG) zur Anwendung.

3. Die Gesellschaft überschritt im Berichtsjahr keines der in § 267 Abs. 1 HGB genannten Größenmerkmale und zählt daher zu den kleinen Kapitalgesellschaften & Co. KG.
 Für die offengelegte Bilanz und den Anhang werden insoweit die größenabhängigen Erleichterungen bei der Erstellung der §§ 266 Abs. 1 Satz 3, § 276 HGB und 288 HGB sowie für Zwecke der Offenlegung § 326 HGB vollumfänglich in Anspruch genommen.

C. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

 Anlagevermögen

4. Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, gegebenenfalls vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Im Geschäftsjahr 2017 kam die lineare Abschreibungsmethode zur Anwendung.
 Die Nutzungsdauer der einzelnen Anlagegegenstände wurde auf Basis der steuerlichen AfA-Tabellen geschätzt. Die Abschreibung auf die Zugänge zum Sachanlagevermögen erfolgt zeitanteilig.

  Umlaufvermögen

5. Die sonstigen Gegenstände des Umlaufvermögens, insbesondere sonstige Vermögens- gegenstände und die Liquiden Mittel wurden mit dem Nennbetrag angesetzt.

  Rückstellungen

6. Rückstellungen wurden nach Maßgabe des § 249 HGB zum Ansatz gebracht. Die Bemessung der Rückstellungen erfolgte dabei nach § 253 Abs. 1 S. 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages.
 Sofern die Rückstellung eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr aufwiesen wurden diese mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Aus Vereinfachungs- und Wesentlichkeitsgrundsätzen wurden Rückstellungen mit einem notwendigen Erfüllungsbetrag von unter 5.000,00 € und einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr keiner Abzinsung unterworfen.

Verbindlichkeiten

7.  Die passivierten Verbindlichkeiten wurden vollumfänglich mit ihrem Erfüllungsbetrag (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB) zum Ansatz gebracht.

  Grundlagen der Währungsumrechnung

8. Der Jahresabschluss enthält auf fremde Währung lautende Sachverhalte, die in Euro umgerechnet wurden. Dabei wurden Forderungen in fremder Währung mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet.

D. Angaben zur Bilanz

  Anlagespiegel für die einzelnen Posten des Anlagevermögens

9.  Die Darstellung eines Anlagespiegels wird nach § 288 Abs. 1 Nr. 1 HGB unterlassen.

 Restlaufzeitvermerke zu Forderungen (§ 268 Abs. 4 HGB)

10. Die Restlaufzeit bei sonstigen Vermögensgegenständen beträgt jeweils bis zu einem Jahr.

  Restlaufzeitvermerke zu Verbindlichkeiten

11. Unter den Verbindlichkeiten sind Positionen in Höhe von 83.856,52 € mit einer Restlaufzeit von unter einem Jahr ausgewiesen (Vorjahr: nicht vorhanden). Beträge mit einer Laufzeit von über fünf Jahren sind mit einem Gesamtbetrag in Höhe von 1.409.380,17 € (Vorjahr: nicht vorhanden) enthalten.

D. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

12. Nach § 326 Satz 2 HGB braucht der offenzulegende Anhang einer kleinen Kapitalgesellschaft die die Gewinn- und Verlustrechnung betreffenden Angaben nicht zu enthalten. Insoweit wird auf diese Angaben vollumfänglich verzichtet.

E. Sonstige Angaben

13. Der Jahresüberschuss des Geschäftsjahres wird entsprechend der gesellschaftsvertraglichen Regelungen den entsprechenden Gesellschafterkonten der Kommanditisten gutgeschrieben.

78465 Konstanz-Dingelsdorf, den 26. April 2018

......................................................
FHD service GmbH
vertreten durch Hans Capellmann
Geschäftsführer

......................................................
FHD service GmbH
vertreten durch Roland Hermle
Geschäftsführer
  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 15.05.2018 festgestellt.

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