Metallwarenfabrik Hirsch GmbH
Heusenstamm
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
57.323,00 |
53.935,00 |
| I.
Sachanlagen |
57.323,00 |
53.935,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
673.457,20 |
553.973,43 |
| I.
Vorräte |
605.597,67 |
505.053,49 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
44.513,32 |
17.460,40 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
23.346,21 |
31.459,54 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
26,67 |
26,67 |
| Summe
Aktiva |
730.806,87 |
607.935,10 |
Passiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Eigenkapital |
166.448,21 |
144.033,35 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
102.258,38 |
102.258,38 |
| II.
Bilanzgewinn |
64.189,83 |
41.774,97 |
| B.
Rückstellungen |
21.118,21 |
16.728,21 |
| C.
Verbindlichkeiten |
543.240,45 |
447.173,54 |
| Summe
Passiva |
730.806,87 |
607.935,10 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Firma Metallwarenfabrik Hirsch GmbH ist im
Handelsregister beim Amtsgericht Offenbach am Main unter
der Nummer HRB 10574 eingetragen. Der Sitz der Gesellschaft
ist in Heusenstamm (§264 Abs. 1a Satz 1 HGB).
Der Ansatz und die Bewertung der Aktiva und Passiva
erfolgten nach den für alle Kaufleute geltenden
Grundsätze der §§ 238 bis 256a HGB sowie den
ergänzenden Vorschriften für
Kapitalgesellschaften gemäß §§ 264 bis
315a HGB. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Die Berichtsfirma ist zum Abschlusszeitpunkt im Sinne
dieser Vorschriften als kleine Kapitalgesellschaft
einzustufen.
Die Gliederung der Bilanz entspricht den Bestimmungen
des § 266 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform
aufgestellt.
In der Bilanz ist für jeden Posten der
entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres
angegeben. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten
der Passivseite verrechnet.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden und die
Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert
ausgewiesen und hinreichend gegliedert. Dem
Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet,
die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet
und bestimmt sind.
Der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (§ 264
Abs. 2 Satz 1 HGB). Die auf den Jahresabschluss
angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten
worden (§ 265 Abs. 1 Satz 1 HGB). Zusätzliche
Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Posten
sowie Beträge des Jahresabschlusses mit denen des
Vorjahres sind nicht notwendig (§ 265 Abs. 1 Satz 2
und Abs. 2 Satz 2 HGB).
II. Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss der Metallwarenfabrik Hirsch GmbH
wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften
des Handelsgesetzbuchs in der Fassung des
Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen
des GmbH-Gesetzes zu beachten. Für die Erstellung des
Jahresabschlusses waren die nachfolgenden gegenüber
dem Vorjahr unveränderten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden maßgebend.
Bei der Bewertung wird von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen (§ 252 Abs. 1
Nr. 2 HGB). Dem stehen weder tatsächliche noch
rechtliche Gründe entgegen.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände und Schulden und
Rechnungsabgrenzungsposten enthalten, soweit gesetzlich
nichts anders bestimmt ist. Die
Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln
bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden.
Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste,
die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind,
berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen
Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese
am Abschlussstichtag realisiert waren (§ 252 Abs.
1 Nr. 4 HGB).
Die Bilanzierungsverbote und -wahlrechte nach §
248 HGB wurden beachtet.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken zum
Nennbetrag oder mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren
beizulegenden Wert angesetzt.
Die Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Sie
werden in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt,
der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendig ist.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
III. Angaben zu Bilanzposten
Die Restlaufzeiten der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände betragen
ausschließlich bis zu einem Jahr.
Die Gesellschaft hatte gegenüber verbundenen
Unternehmen zum 31.12.2021 Verbindlichkeiten in Höhe
von 503.000,00 Euro. Sie sind in den "Verbindlichkeiten
gegenüber verbundenen Unternehmen enthalten (§ 42
Abs. 3 GmbHG).
Die Bilanz wurde nach Verwendung des
Jahresergebnisses aufgestellt. Der Bilanzgewinn zum
31.12.2021 in Höhe von 64.189,83 Euro beinhaltet einen
Gewinnvortrag zum 31.12.2020 in Höhe von 41.774,97
Euro (§ 268 Abs. 1 HGB).
Zu den Verbindlichkeiten werden gemäß
§ 268 Abs. 5 Satz 1 und § 285 Nr. 1 HGB folgende
Angaben gemacht (Vorjahr in Klammern):
Bezeichnung der Verbindlichkeitsposition |
Gesamt |
bis zu
einem Jahr |
über einem Jahr |
über fünf Jahre |
|
|
TEUR |
TEUR |
TEUR |
TEUR |
1. |
Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten |
9
(0) |
9
(0) |
0
(0) |
0
(0) |
2. |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen |
12
(51) |
12
(51) |
0
(0) |
0
(0) |
3. |
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen |
503
(391) |
503
(391) |
0
(0) |
0
(0) |
4. |
Sonstige Verbindlichkeiten |
19
(5) |
19
(5) |
0
(0) |
0
(0) |
|
davon aus Steuern |
9
(2) |
9
(2) |
0
(0) |
0
(0) |
|
Summe |
543
(447) |
543
(447) |
0
(0) |
0
(0) |
IV. Sonstige Angaben
Im Geschäftsjahr 2021 erfolgte die
Geschäftsführung der Gesellschaft durch Herrn
Florian Sietzy, Diplom-Wirtschaftsingenieur (§285 Nr.
10 HGB). Er ist von den Beschränkungen des §181
BGB befreit.
Die Schutzklausel gemäß § 286 Abs. 4
HGB wird in Anspruch genommen.
Nach § 285 Nr. 3a HGB bestehen finanzielle
Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen und
belaufen sich auf 261.660,60 Euro (Vorjahr 261.660,60
Euro), davon gegenüber verbundenen Unternehmen in
Höhe von 261.660,60 Euro (Vorjahr 261.660,60 Euro).
Im Jahr 2021 waren durchschnittlich 7
Arbeitnehmer (Vorjahr: 8) beschäftigt (§ 285 Nr.
7 HGB).
Auszuweisende Haftungsverhältnisse i. S. d.
§ 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht.
Heusenstamm, den 17.10.2022
gez. Florian Sietzy, Geschäftsführer
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses
erfolgte am 17.10.2022.
|