Sparkasse Pforzheim Calw
Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Vincenzo Giuliano seit 5.11.2025 | Vorstandsmitglied |
Kerstin Gatzlaff seit 27.4.2023 | Vorstandsmitglied |
Sven Michael Eisele seit 24.10.2022 | Vorstandsmitglied |
Georg Dr. Stickel seit 18.11.2015 | Vorstandsmitglied |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Sparkasse Pforzheim CalwPforzheimJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Inhalt Lagebericht des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023 1. Grundlagen der Geschäftstätigkeit der Sparkasse Pforzheim Calw 1.1 Geschäftsmodell der Sparkasse 1.2 Organisationsstruktur 2. Wirtschaftsbericht 2.1 Gesamtaussage zu bedeutsamsten Leistungsindikatoren sowie zum Geschäftsverlauf und zur Lage 2023 2.2 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen 2.3 Geschäftsverlauf 2.4 Vermögens-, Finanz- und Ertragslage 3. Nachtragsbericht 4. Risikobericht 4.1 Risikomanagement der Sparkasse 4.2 Strukturelle Darstellung der wesentlichen Risiken 4.3 Gesamtbeurteilung der Risikolage 5. Chancen- und Prognosebericht 5.1 Chancenbericht 5.2 Prognosebericht Jahresbilanz zum 31. Dezember 2023 Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 Anhang für das Geschäftsjahr 2023 A. Allgemeine Angaben B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden C. Erläuterungen zur Jahresbilanz D. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung E. Sonstige Angaben Lagebericht des Vorstands für das Geschäftsjahr 20231. Grundlagen der Geschäftstätigkeit der Sparkasse Pforzheim Calw 1.1 Geschäftsmodell der Sparkasse Die Sparkasse Pforzheim Calw ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Pforzheim. Sie ist Mitglied im Sparkassenverband Baden-Württemberg (SVBW) und über diesen dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V. (DSGV) angeschlossen. Die Sparkasse ist beim Amtsgericht Mannheim unter der Nummer A 503542 im Handelsregister eingetragen. Träger der Sparkasse ist der Zweckverband STADT+KREIS-SPARKASSE PFORZHEIM ENZKREIS CALW. Die Sparkasse betreibt alle banküblichen Geschäfte, soweit das Sparkassengesetz Baden-Württemberg, die Sparkassengeschäftsverordnung oder die Satzung keine Einschränkungen vorsehen. Als selbstständiges, regionales Wirtschaftsunternehmen bietet sie zusammen mit ihren Partnern aus der Sparkassen-Finanzgruppe Privatkunden, Unternehmen und Kommunen Finanzdienstleistungen und -produkte an. Auf Grundlage der Markt- und Wettbewerbserfordernisse ist es die besondere, gesetzliche Aufgabe der Sparkasse, im Geschäftsgebiet den Wettbewerb zu stärken und die angemessene und ausreichende Versorgung aller Bevölkerungskreise, der Wirtschaft und der öffentlichen Hand mit geld- und kreditwirtschaftlichen Leistungen auch in der Fläche sicherzustellen. Sie unterstützt damit die Aufgabenerfüllung der Kommunen im wirtschaftlichen, regionalpolitischen, sozialen und kulturellen Bereich sowie beim Schutz des Klimas und der Anpassung an die unvermeidbaren Folgen des Klimawandels. Die Sparkasse fördert den Sparsinn und die Vermögensbildung breiter Bevölkerungskreise sowie die Wirtschaftserziehung der Jugend. Dieser öffentliche Auftrag ist im Sparkassengesetz niedergeschrieben und prägt das Geschäftsmodell und das gesellschaftliche Engagement der Sparkasse. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, unterhielt die Sparkasse Pforzheim Calw zum 31.12.2023 eine Hauptstelle und 80 Geschäftsstellen im Geschäftsgebiet und beschäftigte insgesamt 1 869 Mitarbeitende. Gemessen an der Bilanzsumme ist die Sparkasse die größte in Baden-Württemberg. Sicherheit ist der Sparkasse ein großes Anliegen. Als Mitglied im SVBW ist sie über dessen Sparkassen-Teilfonds dem Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe angeschlossen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat das institutsbezogene Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe als Einlagensicherungssystem nach dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) anerkannt. 1.2 Organisationsstruktur Organe der Sparkasse sind der Verwaltungsrat, der Kreditausschuss und der Vorstand. Der Verwaltungsrat bestimmt die Richtlinien für die Geschäfte der Sparkasse, erlässt die Geschäftsanweisungen für den Kreditausschuss sowie den Vorstand und überwacht deren Tätigkeit. Der Verwaltungsrat besteht aus dem Vorsitzenden und 17 weiteren Mitgliedern. Die Zusammensetzung des Verwaltungsrats ist dem Anhang zum Jahresabschluss zu entnehmen. Der Kreditausschuss, bestehend aus 6 Mitgliedern, beschließt über die Zustimmung zur Gewährung von Krediten nach der Geschäftsanweisung und über die Zustimmung zur Gewährung von Organkrediten im Sinne von § 15 des Gesetzes über das Kreditwesen. Der Vorstand, bestehend aus 4 Mitgliedern, leitet die Sparkasse in eigener Verantwortung. Der Vorstand vertritt die Sparkasse und führt ihre Geschäfte. Die Gesamtzahl der Beschäftigten erhöhte sich bis zum 31.12.2023 gegenüber dem Vorjahr um 0,4 % auf 1.869. Darunter waren 1.220 vollzeit- und 649 teilzeitbeschäftigte Mitarbeitende sowie 128 Auszubildende. Zum Jahresende beschäftigte die Sparkasse insgesamt 1.170 Mitarbeiterinnen sowie 699 Mitarbeiter, davon waren 1.686 (inkl. der Vorstandsmitglieder) bankspezifisch beschäftigt. Im Vergleich zum Vorjahr blieb der Personalnettobestand mit 1.352,0 MAK gleich. Die Sparkasse Pforzheim Calw gehört zu den von der IHK Nordschwarzwald ausgezeichneten Ausbildungsbetrieben der Region. Im Herbst 2023 starteten 60 Nachwuchskräfte ihre Berufsausbildung bzw. ihr Duales Studium bei der Sparkasse Pforzheim Calw. 50 von insgesamt 51 Absolventen einer Berufsausbildung erhielten ein Übernahmeangebot. Davon nahmen 44 das Übernahmeangebot an. Am Jahresende bildete die Sparkasse insgesamt 128 Auszubildende aus. Gemessen an den bankspezifisch Beschäftigten entspricht dies einer Ausbildungsquote von 8,2 %. 2. Wirtschaftsbericht 2.1 Gesamtaussage zu den bedeutsamsten Leistungsindikatoren sowie zum Geschäftsverlauf und zur Lage 2023 Als bedeutsamste finanzielle Leistungsindikatoren dienen in Übereinstimmung mit der sparkasseninternen Berichterstattung - in Form von strategischen Kennzahlen - die Steuerungsgrößen Cost-Income-Ratio als Verhältnis von Verwaltungsaufwand zum Rohertrag sowie die Gesamtkapitalquote als Relation der angerechneten Eigenmittel (inklusive der Zuführung aus dem laufenden Jahresabschluss) zu den anrechnungspflichtigen Positionen gem. CRR in %. Diese beiden Kennzahlen beurteilen zum einen die Effektivität der operativen Geschäftstätigkeit und zum anderen das Ergebnis der insgesamt erbrachten Substanzzuführung zur Dotierung des Eigenkapitals im Verhältnis zur Entwicklung der damit zu unterlegenden anrechnungspflichtigen Positionen. Im Geschäftsjahr 2023 entwickelte sich der Leistungsindikator Cost-Income-Ratio infolge der Zinsentwicklung entgegen der im Vorjahreslagebericht getroffenen Prognose von 61,3 % deutlich positiver auf 53,5 % (Vorjahr 56,6 %). Der weitere Leistungsindikator Gesamtkapitalquote, der sich als Quotient aus den angerechneten Eigenmitteln (inklusive der Zuführung aus dem laufenden Jahresabschluss) und den anrechnungspflichtigen Positionen gem. CRR errechnet, liegt mit 14,5 % (Vorjahr 13,8 %) aufgrund des geringeren Wachstums der anrechnungspflichtigen Positionen und einer höheren Substanzzuführung über der im Vorjahreslagebericht getroffenen Prognose in Höhe von 13,7 %. Vor dem Hintergrund der konjunkturellen Rahmenbedingungen bewertet die Sparkasse die Geschäftsentwicklung als zufriedenstellend. Sowohl das Kundengeschäftsvolumen (Summe des Kundenkreditvolumens und des Mittelaufkommens von Kunden) als auch die Bilanzsumme haben im abgelaufenen Geschäftsjahr die ursprünglichen Erwartungen infolge des höheren Mittelaufkommens von Kunden erfüllt bzw. leicht übertroffen. Im Kundenkreditgeschäft ist nach den deutlich gestiegenen Zinsen allerdings nur im Privatkundensektor eine Steigerung zu verzeichnen, die im Rahmen der ursprünglichen Erwartung bzw. Planung liegt. Im Unternehmenskundenkreditgeschäft konnten hingegen die Erwartungen bei einem rückläufigen Wachstum nicht erfüllt werden. Das bilanzwirksame Mittelaufkommen von Kunden - einschließlich nachrangiger Verbindlichkeiten - erhöhte sich aufgrund der Mittelaufnahme von institutionellen Einlegern deutlich und lag über der vorherigen Einschätzung. Der Nettoabsatz im Wertpapiergeschäft mit Kunden verzeichnete gegenüber dem Vorjahr einen deutlichen Anstieg bei insgesamt stark gestiegenen Umsätzen. Die zur Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit eines Instituts über einen Betrachtungshorizont von 30 Kalendertagen zu erfüllende Liquiditätsdeckungsquote (Liquidity Coverage Ratio - LCR) von mindestens 100 % hat die Sparkasse mit Werten von 137,3 % bis 232,3 % jederzeit vollständig eingehalten. Ebenso ist die Vermögenslage als gut zu bewerten. Die strukturelle Liquiditätsquote (Net-Stable Funding Ratio - NSFR) lag in einer Bandbreite von 109,7 % bis 125,4 %; damit wurde die aufsichtliche Mindestquote von 100 % durchgängig eingehalten. Die Eigenmittelanforderungen wurden im Berichtsjahr auch unter Berücksichtigung des Kapitalerhaltungspuffers jederzeit eingehalten. Zum Bilanzstichtag liegt die gemäß CRR ermittelte Gesamtkapitalquote gem. CRR als Verhältnis der angerechneten Eigenmittel bezogen auf die anrechnungspflichtigen Risikopositionswerte gem. CRR bei 13,7 % und damit deutlich über dem gesetzlich vorgeschriebenen Wert von 10,5 % (inklusive Berücksichtigung des Kapitalerhaltungspuffers gem. § 10c KWG). Die Kernkapitalquote beträgt zum Jahresultimo 12,7 % und übersteigt damit ebenfalls deutlich den gesetzlich vorgeschriebenen Wert von 8,5 % (inklusive Berücksichtigung des Kapitalerhaltungspuffers gem. § 10c KWG). Auch unter Berücksichtigung des durch die BaFin für 2023 für die Sparkasse Pforzheim Calw individuell festgelegten SREP-Zuschlags wurden alle Kapitalanforderungen eingehalten. In der gegenüber dem Vorjahr verbesserten Cost-Income-Ratio erreichte die Sparkasse Pforzheim Calw mit 53,5 % einen positiveren Wert als im Vorjahreslagebericht prognostiziert. Das relative Betriebsergebnis vor Bewertung verbesserte sich in 2023 sichtbar gegenüber dem Vorjahr und übertrifft die ursprünglichen Erwartungen auch in absoluter Höhe deutlich. Insgesamt beurteilt die Sparkasse unter Würdigung der gegebenen Rahmenbedingungen die besser als erwartet eingetretene Entwicklung der beiden Kennzahlen als sehr zufriedenstellend. Die im Kreditgeschäft erforderlichen Bewertungsmaßnahmen werden sowohl durch die konjunkturelle Entwicklung als auch durch die umgesetzten Maßnahmen der Kreditrisikostrategie bestimmt. Im Bewertungsergebnis Kreditgeschäft ergibt sich ein negativer Saldo. Der Saldo im Bewertungsergebnis Wertpapiergeschäft (inklusive Derivategeschäfte und Währungsumrechnung) ist in 2023 leicht negativ. Aufgrund der erreichten Entwicklungen in diversen Geschäftsfeldern in Verbindung mit der positiven Entwicklung des Leistungsindikators Cost-Income-Ratio kann die Sparkasse für das Jahr 2023 hinsichtlich des Betriebsergebnisses nach Bewertung, welches unter dem Durchschnitt der baden-württembergischen Sparkassen ähnlicher Größenordnung liegt, zufrieden sein. Vorbehaltlich der durch den Verwaltungsrat noch zu beschließenden Zuführung des Bilanzgewinns zur Sicherheitsrücklage, wird sich diese auf 702,3 Mio. € belaufen, was einem Plus von 2,2 % gegenüber dem Vorjahr (687,3 Mio. €) entspricht. Der Fonds für allgemeine Bankrisiken nach § 340g und § 340e HGB wurde durch die Zuführungen aus dem Jahresergebnis 2023 um 65,6 Mio. € deutlich aufgestockt. Neben der Sicherheitsrücklage und dem Fonds für allgemeine Bankrisiken nach § 340g HGB verfügt die Sparkasse weiterhin über ergänzende Eigenkapitalbestandteile. Die Grundlage für eine zukünftige Geschäftsausweitung ist somit gegeben. 2.2 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen 2.2.1 Volkswirtschaftliches Umfeld Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung in Deutschland ist im Jahr 2023 in einem weiterhin krisengeprägten Umfeld zum Stillstand gekommen. Das Bruttoinlandsprodukt Deutschlands belief sich auf rund 4,12 Billionen Euro. Nominal ist das BIP zwar über 6 % gestiegen (Vorjahr: 3,88 Billionen Euro), dies ist jedoch auf die hohe Inflation zurückzuführen. Preisbereinigt ist die deutsche Wirtschaft in eine Rezession gerutscht. Das reale Bruttoinlandsprodukt sank im Vergleich zum Vorjahr um 0,3 % (Vorjahr: +1,8 %). Das anhaltend hohe Preisniveau auf allen Wirtschaftsstufen dämpfte die Konjunktur. Hinzu kamen die ungünstigen Finanzierungsbedingungen durch steigende Zinsen und eine geringere Nachfrage aus dem In- und Ausland. Im Baugewerbe wirkten sich neben den anhaltend hohen Baukosten und dem Fachkräftemangel vor allem die gestiegenen Bauzinsen dämpfend aus-insbesondere auf den Wohnungsbau. Die Verbraucherpreise in Deutschland stiegen im Jahresdurchschnitt gegenüber 2022 um 5,9 % (Vorjahr 6,9 %). Die Teuerung im Jahr 2023 war wie im Vorjahr von den Auswirkungen der Kriegs- und Krisensituation beeinflusst, lag aber unter dem historischen Höchststand des Jahres 2022. Besonders stark verteuerten sich im Jahresdurchschnitt Nahrungsmittel. Die Zahl der Erwerbstätigen mit Arbeitsort in Deutschland erreichte 2023 den höchsten Stand seit der deutschen Wiedervereinigung (+0,7 % im Jahresdurchschnitt). Sowohl die Zuwanderung ausländischer Arbeitskräfte als auch die gesteigerte Erwerbsbeteiligung der inländischen Bevölkerung überkompensierten die dämpfenden Effekte des demografischen Wandels auf den Arbeitsmarkt. 2.2.2 Kreditwirtschaft Die Risiken für die deutsche Kreditwirtschaft haben - neben den mittelbaren bzw. unmittelbaren Folgen des Ukraine-Kriegs - durch das abrupte Ende des Niedrigzinsniveaus und die daraus resultierenden Belastungen insbesondere für Immobilien-Finanzierer weiter zugenommen. Hinzu kommen Belastungen durch die fortgesetzte Regulierung. Festzuhalten ist aber, dass die steigenden Anforderungen an Qualität und Höhe der Eigenmittel zu einer besseren Kapitalausstattung der Institute führten. Die BaFin und die Deutsche Bundesbank haben 2016 im Rahmen des aufsichtsrechtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozesses (Supervisory Review and Evaluation Process - SREP) die Grundzüge für die Festsetzung von zusätzlichen Eigenmittelanforderungen der Kreditinstitute bekannt gegeben. Der SREP-Kapitalzuschlag dient der Unterlegung von Zinsänderungsrisiken sowie weiterer wesentlicher Risiken, die nicht oder nicht ausreichend über die Säule I-Anforderungen abgedeckt sind. Daneben werden weitere Eigenmittelanforderung gen zur Unterlegung von Risiken in Stresssituationen festgelegt. Mit Bescheid vom 23.01.2024 wurde der Bescheid aus 2023 widerrufen und der SREP-Kapitalzuschlag neu festgesetzt. Am 29.06.2023 hat die Finanzaufsicht BaFin ihre Mindestanforderungen an das Risikomanagement der Banken (MaRisk) aktualisiert. Mit der 7. Novelle der MaRisk hat sie insbesondere die Leitlinien der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) für die Kreditvergabe und -überwachung umgesetzt. Erstmals werden - in Anlehnung an das BaFin-Merkblatt vom 20.12.2019, welches die Sparkasse u. a. im Rahmen ihrer jährlichen Risikoinventur berücksichtigt - Anforderungen an das Management von Nachhaltigkeitsrisiken aufgenommen. Im Februar 2024 wurde bereits die 8. MaRisk-Novelle von der BaFin zur Konsultation gestellt. Darin werden die neuen Vorgaben der EBA zu Zinsänderungsrisiken und Creditspreadrisiken im Anlagebuch umgesetzt. Von besonderer Bedeutung sind die bereits im Jahr 2021 von der BaFin bzw. der Europäischen Kommission vorbereiteten bzw. eingeleiteten Maßnahmen im Zusammenhang mit den von Banken zu erfüllenden Eigenmittelanforderungen. Bereits zum 1. Februar 2022 wurde im Rahmen einer Allgemeinverfügung der sogenannte "antizyklische Kapitalpuffer" von bislang null auf 0,75 % der risikogewichteten Aktiva angehoben. Darüber hinaus hat die BaFin nach einer Abstimmung u. a. mit der Europäischen Zentralbank (EZB) zum 1. April 2022 eine Allgemeinverfügung für die Einführung eines sektoralen Systemrisikopuffers von 2,0 % der risikogewichteten Aktiva auf mit Wohnimmobilien besicherte Kredite veröffentlicht. Beide Quoten sind ab 1. Februar 2023 einzuhalten. Diese Maßnahmen, die mit der starken Kreditvergabe durch den Bankensektor und der Preisentwicklung an den Immobilienmärkten begründet werden, wirken kurzfristig auf die Eigenmittelanforderungen. 2.2.3 Entwicklungen in der Sparkassenorganisation Die Sparkassen-Finanzgruppe konnte ihr Rating in den vergangenen Jahren stabil auf einem guten Niveau halten. Die Sparkassen-Finanzgruppe hat bei der Ratingagentur Moody's Investors Service ein Corporate Family Rating (Verbundrating) von Aa2 und bei DBRS ein Floor-Rating (Mindestrating) von A (high), welches sich die Sparkasse Pforzheim Calw als Einzelrating hat zuweisen lassen. Ebenso besteht ein Gruppenrating von FitchRatings. So bestätigte die Ratingagentur zuletzt im Januar 2024 den Sparkassen ein Emittentenrating für langfristige Verbindlichkeiten in Höhe von A+, welches sich die Sparkasse Pforzheim Calw als Einzelrating hat zuweisen lassen. Das Viability Rating (Finanzkraft-Rating) für die Gruppe der Sparkassen in Höhe von a+ wurde ebenfalls erneut zuerkannt. Daneben bestätigte die Ratingagentur im Februar 2024 das institutsindividuelle Pfandbrief-Rating der Sparkasse Pforzheim Calw von AAA. Durch das Rating hat die Sparkasse die Möglichkeit, sich effizient am Kapitalmarkt zu refinanzieren und eine breite institutionelle Käuferschicht für ihre Hypotheken-Pfandbriefe zu erschließen. 2.2.4 Wirtschaftliche Entwicklung im Geschäftsgebiet Die Lagebeurteilung der Unternehmen im Geschäftsgebiet fällt sehr unterschiedlich aus. Zwar schätzt die Mehrheit der regionalen Unternehmen die Geschäftslage noch als gut (31 %) oder befriedigend ein (knapp 50 %). Ein zunehmender Anteil der Unternehmen (knapp 20 %) berichtet aber von schlecht laufenden Geschäften. Die Geschäftsaussichten für das Jahr 2024 sind verhalten, nachdem sich die Auftragseingänge auf niedrigem Niveau stabilisiert haben. Die Arbeitslosenquote zum 31.12.2023 betrug im Agenturbezirk Nagold-Pforzheim 4,0 % (Vorjahr 3,6 %). Unabhängig von der aktuellen konjunkturellen Lage sind die Unternehmen im Agenturbezirk bestrebt, ihr Personal zu halten. Bei Neueinstellungen - insbesondere von ungelernten Arbeitskräften - herrscht jedoch Zurückhaltung. In der Entwicklung der Landkreise und der Stadt Pforzheim im Geschäftsgebiet weist der Enzkreis mit 3,0 % (Vorjahr 2,7 %) den niedrigsten und die Stadt Pforzheim mit 6,4 % (Vorjahr 5,7 %) den höchsten Wert auf. 2.2.5 Wettbewerbssituation und Marktstellung im Geschäftsgebiet Das Geschäftsgebiet der Sparkasse Pforzheim Calw umfasst die Stadt Pforzheim, den Enzkreis, den Landkreis Calw sowie die Gemeinden Oberderdingen (Landkreis Karlsruhe) und Loffenau (Landkreis Rastatt). Ende 2023 gab es 19 Konkurrenzbanken mit insgesamt 62 Geschäftsstellen. Die Sparkasse selbst war an 81 Standorten vertreten und konnte ihre Marktführerschaft bei den Privat- und Geschäftsgirokonten halten. In Anbetracht der Konkurrenzsituation ist die Sparkasse Pforzheim Calw mit ihrem Geschäftsstellennetz nach wie vor die führende Bank in der Region. Durch regelmäßige jährliche Investitionen in ihre Geschäftsstellen stellt die Sparkasse sicher, dass sich diese baulich, energetisch und banktechnisch weiterentwickeln. 2.3 Geschäftsverlauf 2.3.1 Bilanzsumme und Geschäftsvolumen
1 Bilanzsumme zuzüglich
Eventualverbindlichkeiten
Das Geschäftsvolumen und die Bilanzsumme sind durch höheres Mittelaufkommen von Kunden jeweils um 3,8 % gestiegen. Das Wachstum in der Bilanzsumme lag über dem Durchschnitt der Sparkassen in Baden-Württemberg. 2.3.2 Aktivgeschäft
1 Forderungen an Kunden (A4) + Treuhandkredite
(A9) + Eventualverbindlichkeiten (BV 1b)
Kundenkreditvolumen Das Kundenkreditvolumen (inklusive Eventualverbindlichkeiten) erhöhte sich 2023 um 0,6 %. Die Sparkasse Pforzheim Calw hat im Geschäftsjahr 2023 Darlehen in Höhe von insgesamt 1.527,3 Mio. € (Vorjahr 2.291,3 Mio. €) zugesagt. Die Darlehensauszahlungen lagen 2023 bei 1.683,7 Mio. € (Vorjahr 2.196,8 Mio. €). Die jeweils deutlich rückläufigen Entwicklungen bei Darlehenszusagen und -auszahlungen sowie das mit 0,6 % nur leichte Wachstum im Kundenkreditvolumen belegen den deutlichen Nachfragerückgang nach Finanzierungen im Zusammenhang mit dem gesehenen deutlichen unterjährigen Zins- und Inflationsanstieg. Die bilanziellen Kundenforderungen zeigen strukturell leichte Veränderungen gegenüber dem Vorjahr. Die Kredite an Privatpersonen haben mit einem Anteil von 48,6 % (Vorjahr 49,4 %) abgenommen. Bei den Krediten an gewerbliche Kunden (Unternehmen und Selbstständige) zeigt sich zum 31.12.2023 eine Reduzierung auf 45,6 % (Vorjahr 45,8 %). Die Entwicklung des Anteils im Bereich der öffentlichen Haushalte ist dagegen leicht angestiegen. Forderungen an Kreditinstitute Der Bestand der Forderungen an Kreditinstitute reduzierte sich im Rahmen der Gesamtdisposition um 15,8 %. Wertpapiervermögen (ohne Handelsbestand) Der Bestand an Wertpapieranlagen ist gegenüber dem Vorjahr um 21,3 % angestiegen und umfasst zum 31.12.2023 ein Volumen von 3.914,2 Mio. €. In 2023 wurden ausgewogene Neuanlagen innerhalb der strategischen Ausrichtung getätigt. Es wurde sowohl auf Zinsänderungs- als auch auf Adressrisiken geachtet. Das Wertpapiervermögen ist überwiegend in festverzinslichen Rentenanlagen investiert. Das gesamte Wertpapierportfolio setzt sich nahezu ausnahmslos aus Wertpapieren von Emittenten zusammen, für die derzeit keine Ausfallrisiken erkennbar sind. Anlagen in Kredit verbriefungen bestanden und bestehen nicht. Daneben werden im Dachfonds Master 172 in limitiertem Umfang Engagements direkt bzw. über Publikums- bzw. Spezialfonds in Aktien gehalten. Beteiligungen Im Geschäftsjahr 2023 reduzierte sich der Buchwert des Beteiligungsportfolios (Summe aus Aktiva 7 und 8) aufgrund der Reduzierung von Pflichteinlagen bei der SI-BW Beteiligungsgesellschaft mbH und Co. KG leicht um 1,4 Mio. € auf 264,2 Mio. €. 2.3.3 Passivgeschäft
1 Verbindlichkeiten ggb. Kunden (P2) +
Nachrangige Verbindlichkeiten (P9)
Mittelaufkommen von Kunden Das bilanzwirksame Mittelaufkommen von Kunden - einschließlich nachrangiger Verbindlichkeiten - erhöhte sich aufgrund der Mittelaufnahme von institutionellen Einlegern deutlich 2023 um 21,0 %. Innerhalb des Mittelaufkommens von Kunden gingen die Sichteinlagen inklusive Geldmarktkonten und die Spareinlagen deutlich zurück, wohingegen Termineinlagen sehr deutlich und Eigenemissionen leicht zulegten. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind gegenüber dem Vorjahresultimo aufgrund der Fälligkeit eines großvolumigen GLRG-Tenders deutlich um 31,7 % gesunken. 2.3.4 Dienstleistungen Im Immobiliengeschäft konnte die Sparkasse Pforzheim Calw in 2023 mit insgesamt 283 Objekten weniger Objekte als im Vorjahr (334 Objekte) vermitteln. Das vermittelte Objektvolumen ging gegenüber dem Vorjahr um 27,7 % auf 91,9 Mio. € zurück. Hintergrund ist die weiterhin fehlende Nachfrage von Kaufinteressenten mit passendem Finanzierungsrahmen. Ein traditionell wichtiger Bereich des Dienstleistungsgeschäftes der Sparkasse Pforzheim Calw ist der Handel mit Edelmetallen. Insgesamt wurden 12 Tonnen Gold (Vorjahr: 17,9 Tonnen) und 22,3 Tonnen Silber (Vorjahr: 66,7 Tonnen) umgesetzt. Das gestiegene Preisniveau und die höheren Zinsen sorgten im privaten Sektor für einen deutlichen Nachfragerückgang. Dennoch stieg die Zahl der Anlagegoldkonten (ein in Gramm Gold geführtes Anlagekonto) um 7,6 % auf 23 743 Stück. Mit insgesamt 7,1 Tonnen Gold erhöhte sich das Volumen leicht zum Vorjahr (6,9 Tonnen). Deutschlandweit bieten 52 Sparkassen das Anlagegoldkonto ihren Kundinnen und Kunden in Kooperation mit der Sparkasse Pforzheim Calw an. Im Wertpapiergeschäft mit Kundinnen und Kunden betrugen in 2023 die Gesamtumsätze 1 859,3 Mio. €, was gegenüber 2022 einen Anstieg von 83,5 % bedeutet. Der höchste Umsatzanteil 2023 konnte mit 875,8 Mio. € bei den festverzinslichen Wertpapieren erzielt werden (Vorjahr: 256,8 Mio. €) Im Versicherungs- und Vorsorgegeschäft lag die Bewertungssumme der vermittelten Lebensversicherungen in 2023 mit 53,5 Mio. € niedriger als im Vorjahr (62,8 Mio. €). Die Anzahl der vermittelten Policen im Sachversicherungsgeschäft lag mit 5 522 Verträgen über dem Vorjahresniveau (4 761 Verträge). Im Bauspargeschäft wurden die Vorjahreswerte nicht ganz erreicht. Die Anzahl der abgeschlossenen Verträge lag mit 3 192 Stück leicht unter dem Vorjahr (3 340 Stück). Die vermittelte Bausparsumme betrug 214,1 Mio. € (Vorjahr: 233,4 Mio. €). Das Neugeschäftsvolumen im Geschäftsfeld Leasing betrug 64,1 Mio. € (Vorjahr: 54,9 Mio. €). Dies ist ein Zuwachs von 16,8 % im Vergleich zum Vorjahr. In 2023 wurden insgesamt 358 Einzelverträge abgeschlossen (Vorjahr: 480 Stück). Im Auslandszahlungsverkehr lagen die Zahlungsvolumina leicht unter dem Vorjahresniveau. So wickelte die Sparkasse Pforzheim Calw im Jahr 2023 Auslandsgeschäfte im Wert von rund 2,7 Mrd. € für ihre Kundinnen und Kunden ab (Vorjahr: 2,9 Mrd. €). 2.3.5 Derivategeschäft Das Derivatevolumen liegt zum 31.12.2023 im Gesamtvolumen bei rund 6,5 Mrd. € und hat sich damit deutlich gegenüber dem Vorjahr (rund 4,7 Mrd. €) erhöht. Hinsichtlich der zum Jahresende bestehenden Geschäfte wird auf die Darstellung im Anhang verwiesen. 2.3.6 Eigenhandel (ohne Handelsbestand) Die aggregierten Bestände aus Forderungen an Kreditinstitute und aus Wertpapiervermögen nahmen im Geschäftsjahr 2023 um 372,6 Mio. € auf 5.591,8 Mio. € zu. 2.3.7 Investitionen Im Jahr 2023 hat die Sparkasse Pforzheim Calw rund 16 Mio. € in Gebäude und Technik investiert. Einige Geschäftsstellen wurden auf den baulich und banktechnisch neuesten Stand gebracht. Aspekte der Energieeffizienz und Barrierefreiheit wurden dabei ebenso berücksichtigt. 2.4 Vermögens-, Finanz- und Ertragslage 2.4.1 Vermögenslage
1 Forderungen an Kunden (A4) + Treuhandkredite
(A9) + Eventualverbindlichkeiten (BV 1b)
Die Eigenmittelanforderungen wurden im Berichtsjahr auch unter Berücksichtigung des Kapitalerhaltungspuffers jederzeit eingehalten. Zum Bilanzstichtag liegt die gemäß Art. 92 CRR (Verhältnis der angerechneten Eigenmittel bezogen auf die anrechnungspflichtigen Positionen) ermittelte Gesamtkapitalquote bei 13,7 % (Vorjahr 13,2 %) und damit deutlich über dem gesetzlich vorgeschriebenen Wert von 10,5 % (inklusive Berücksichtigung des Kapitalerhaltungspuffers gem. § 10c KWG). Die Kernkapitalquote beträgt zum Jahresultimo 12,7 % (Vorjahr 12,1 %) und übersteigt damit ebenfalls deutlich den gesetzlich vorgeschriebenen Wert von 8,5 % (inklusive Berücksichtigung des Kapitalerhaltungspuffers gem. § 10c KWG). Die harte Kernkapitalquote liegt zum Jahresultimo bei 12,7 % (Vorjahr 12,1 %) und übersteigt somit deutlich den gesetzlich vorgeschriebenen Wert von 7,0 % (inklusive Berücksichtigung des Kapitalerhaltungspuffers gem. § 10c KWG). Auch unter Berücksichtigung des durch die BaFin für die Sparkasse Pforzheim Calw individuell festgelegten SREP-Zuschlags wurden alle Kapitalanforderungen eingehalten. Die Verschuldungsquote (Verhältnis des Kernkapitals zur Summe der bilanziellen und außerbilanziellen Positionen) beträgt am 31. Dezember 2023 7,29 % (Vorjahr 6,97 %) und liegt damit deutlich über der aufsichtlichen Mindestanforderung von 3,00 %. Vorbehaltlich der durch den Verwaltungsrat noch zu beschließenden Zuführung des Bilanzgewinns zur Sicherheitsrücklage, wird sich diese auf 702,3 Mio. € belaufen, was einem Plus von 2,2 % gegenüber dem Vorjahr (687,3 Mio. €) entspricht. Der Fonds für allgemeine Bankrisiken nach § 340g und § 340e HGB wurde durch die Zuführungen aus dem Jahresergebnis 2023 um 65,6 Mio. € deutlich aufgestockt. Neben der Sicherheitsrücklage und dem Fonds für allgemeine Bankrisiken nach § 340g HGB verfügt die Sparkasse weiterhin über ergänzende Eigenkapitalbestandteile. Die Grundlage für eine zukünftige Geschäftsausweitung ist somit gegeben. Sämtliche Vermögensgegenstände und Rückstellungen werden vorsichtig bewertet. Einzelheiten zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind dem Anhang zum Jahresabschluss zu entnehmen. Hinsichtlich der zum Jahresende nicht in der Bilanz passivierten mittelbaren Pensionsverpflichtungen wird ebenfalls auf die Darstellung im Anhang verwiesen. 2.4.2 Finanzlage Im Berichtszeitraum hatte die Sparkasse einen uneingeschränkten Zugang zum Geldmarkt. Die Zahlungsfähigkeit der Sparkasse Pforzheim Calw war im abgelaufenen Geschäftsjahr aufgrund einer angemessenen Liquiditätsvorsorge jederzeit gegeben. Die zur Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit eines Instituts über einen Betrachtungshorizont von 30 Kalendertagen zu erfüllende Liquiditätsdeckungsquote (Liquidity Coverage Ratio - LCR) von mindestens 100 % hat die Sparkasse mit Werten von 137,3 % bis 232,3 % im Jahresverlauf bzw. mit einem Wert von 175,1 % zum 31.12.2023 jederzeit vollständig eingehalten. Die strukturelle Liquiditätsquote (Net-Stable Funding Ratio - NSFR) lag in einer Bandbreite von 109,7 % bis 125,4 %; damit wurde die aufsichtliche Mindestquote von 100 % durchgängig eingehalten. Das zur Erfüllung der Mindestreservevorschriften notwendige Guthaben wurde in der erforderlichen Höhe bei der Deutschen Bundesbank unterhalten. Darüber hinaus hat die Sparkasse an einem gezielten längerfristigen Refinanzierungsgeschäft (GLRG III) der Europäischen Zentralbank (EZB) teilgenommen, von dem allerdings ein wesentlicher Teil im Juni 2023 fällig wurde. Die Sparkasse nahm 2023 am elektronischen Verfahren "MACCs" (Mobilisation and Administration of Credit Claims) der Deutschen Bundesbank zur Nutzung von Kreditforderungen als notenbankfähige Sicherheiten teil. Die eingeräumten Kredit- bzw. Dispositionslinien bei der Deutschen Bundesbank und der Landesbank Baden-Württemberg wurden nur teilweise in Anspruch genommen. Die Zahlungsbereitschaft ist nach unserer Finanzplanung auch künftig gewährleistet. 2.4.3 Ertragslage
1 GV-Positionen 1, 2, 3, 4 und 17
Der im Geschäftsjahr nach der Gewinn- und Verlustrechnung um 56,3 Mio. € rückläufige Zinsüberschuss bleibt weiterhin die bedeutendste Ertragsquelle der Sparkasse Pforzheim Calw. Der Rückgang ggb. dem Vorjahr ist im Wesentlichen durch den hohen periodenfremden Ertrag aus dem vorzeitigen Closing von Swap- Geschäften im Jahr 2022 geprägt. Ohne Berücksichtigung dieses Sondereffekts wäre der Zinsüberschuss im Jahr 2023 infolge erheblich gestiegener Zinserträge aus Derivaten über dem Vorjahr gelegen. Der Provisionsüberschuss hat sich gegenüber dem Vorjahr um 1,8 Mio. € im Wesentlichen aufgrund höherer Erträge aus dem Giro- und Wertpapiergeschäft erhöht. Der Nettoertrag des Handelsbestands liegt um 1,7 Mio. € unter dem Vorjahr. Der Verwaltungsaufwand ist gegenüber 2023 maßgeblich aufgrund höherer Personalaufwendungen um 6,0 Mio. € gestiegen. Der Saldo aus sonstigen ordentlichen Erträgen und Aufwendungen reduzierte sich um 34,7 Mio. € auf -12,4 Mio. €. Dies ist im Wesentlichen in der negativen Ergebnisveränderung bei Derivategeschäften begründet. Insgesamt hat sich das Ergebnis vor Bewertung deutlich um 96,9 Mio. € gegenüber dem Vorjahr verringert. Die im Kreditgeschäft erforderlichen Bewertungsmaßnahmen werden sowohl durch die konjunkturelle Entwicklung als auch durch die umgesetzten Maßnahmen der Kreditrisikostrategie bestimmt. Im Bewertungsergebnis Kreditgeschäft ergibt sich ein negativer Saldo. Der Saldo im Bewertungsergebnis Wertpapiergeschäft (inklusive Derivategeschäfte und Währungsumrechnung) ist in 2023 leicht negativ. Der Fonds für allgemeine Bankrisiken nach § 340g und § 340e HGB wurde durch die Zuführungen aus dem Jahresergebnis 2023 um 65,6 Mio. € deutlich aufgestockt. Das sich in der GuV ergebende Ergebnis nach Bewertung hat sich gegenüber dem Vorjahr um 32,8 Mio. € erhöht. Nach Vornahme aller Bewertungsmaßnahmen kann die Sparkasse ein positives Ergebnis in Höhe von 15 Mio. € ausweisen. Die Basis für weiteres stabiles Wachstum ist somit gegeben. Der gemäß § 26a Absatz 1 Satz 4 KWG offen zu legende Quotient aus Jahresüberschuss und Bilanzsumme beträgt 0,09 % (Vorjahr: 0,09 %). Zur weiteren Analyse der Ertragslage des Hauses wird für interne Zwecke der sogenannte "Betriebsvergleich" der Sparkassenorganisation eingesetzt. In diesem erfolgt eine detaillierte Aufspaltung und Analyse des Ergebnisses der Sparkasse Pforzheim Calw in Relation zur Durchschnittsbilanzsumme (Summe monatlicher Bilanzsummen dividiert durch 12). Zur Ermittlung eines Betriebsergebnisses vor Bewertung werden die Erträge und Aufwendungen um außergewöhnliche Posten bereinigt, die in der internen Darstellung dem neutralen Ergebnis zugerechnet werden. Nach Berücksichtigung des Bewertungsergebnisses ergibt sich das Betriebsergebnis nach Bewertung. Unter Berücksichtigung des neutralen Ergebnisses und der Steuern verbleibt der Jahresüberschuss.
1 ohne Komponente sonstiger ordentlicher Aufwand
mit 0,02 in % DBS
Das relative Betriebsergebnis vor Bewertung ist bei der Sparkasse gegenüber dem Vorjahr angestiegen und übertrifft die ursprünglichen Erwartungen sichtbar. Es liegt 2023 unter dem Durchschnitt der baden-württembergischen Sparkassen ähnlicher Größenordnung und auch unter dem Durchschnittswert aller baden-württembergischen Sparkassen. Der absolute Wert des im Betriebsvergleich ausgewiesenen Betriebsergebnisses vor Bewertung weist mit 157,5 Mio. € einen Wert aus, der die ursprüngliche Erwartung für 2023 deutlich übertrifft und insofern sehr zufriedenstellend ist. In der gegenüber 2022 verbesserten Cost-Income-Ratio erreichte die Sparkasse Pforzheim Calw mit 53,5 % (Vorjahr 56,6 %) ebenfalls einen besseren Wert gegen- über der Prognose im Vorjahreslagebericht. Die Cost-Income-Ratio ist etwas besser als der Durchschnitt der Sparkassen im Verbandsgebiet, liegt jedoch über dem Wert der baden-württembergischen Sparkassen ähnlicher Größenordnung. Insgesamt beurteilt die Sparkasse unter Würdigung der 2023 gegebenen Rahmenbedingungen die besser als erwartet eingetretene Entwicklung der beiden Kennzahlen ordentliches Betriebsergebnis vor Bewertung sowie Cost-Income-Ratio als sehr zufriedenstellend. Aufgrund der erreichten Entwicklungen in diversen Geschäftsfeldern in Verbindung mit der positiven Entwicklung des Leistungsindikators Cost-Income-Ratio kann die Sparkasse für das Jahr 2023 hinsichtlich des Betriebsergebnisses nach Bewertung, welches unter dem Durchschnitt der baden-württembergischen Sparkassen ähnlicher Größenordnung liegt, zufrieden sein. 3. Nachtragsbericht Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres zum 31. Dezember 2023 haben sich nicht ergeben. 4. Risikobericht 4.1 Risikomanagement der Sparkasse Zur Sicherstellung der langfristigen Fortführung der Unternehmenstätigkeit auf Basis der eigenen Substanz und Ertragskraft setzt die Sparkasse ein Risikotragfähigkeitskonzept mit einer regelmäßigen Berechnung der Risikotragfähigkeit (ökonomische Perspektive) und einer Kapitalplanung (normative Perspektive) ein. Die Risikotragfähigkeit wird ergänzt um Stresstests, und es erfolgt eine prozessuale Verknüpfung mit den Strategien, der Risikoinventur und der turnusmäßigen Risikoberichterstattung. Erstmals zum 31. März 2023 wurden damit fristgerecht die Anforderungen der am 24. Mai 2018 veröffentlichten aufsichtlichen Leitlinien an bankinterne Risikotragfähigkeitskonzepte umgesetzt. In der Geschäftsstrategie werden die Ziele der Sparkasse für jede wesentliche Geschäftstätigkeit sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele dargestellt. Die Risikostrategien umfassen die Ziele der Risikosteuerung der wesentlichen Geschäftsaktivitäten sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele. Ziel der Risikoinventur ist es, mindestens jährlich systematisch Risiken zu identifizieren, um deren Wesentlichkeit beurteilen zu können. Zudem werden regelmäßig quantitative und qualitative Analysen zur Bestimmung von Risiko- und Ertragskonzentrationen vorgenommen. Auf der Grundlage der zuletzt durchgeführten Risikoinventur wurden folgende Risiken in der ökonomischen und der normativen Perspektive als wesentlich eingestuft:
Darüber hinaus sind die Immobilienrisiken in der normativen Perspektive wesentlich. Für die frühzeitige Identifizierung von wesentlichen Risiken sowie von risikoartenübergreifenden Effekten wurden Indikatoren abgeleitet, die auf quantitativen oder qualitativen Merkmalen basieren. Neben der operativen Risikoinventur wird auch eine strategische Nachhaltigkeitsrisikoinventur durchgeführt, in der die Relevanz des Risikotreibers Nachhaltigkeit auf einzelne Risikoarten und -kategorien geprüft wird. Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive ist die Gewährleistung des Gläubigerschutzes. Die Sparkasse ermittelte zum 31. Dezember 2023 ein ökonomisches Risikodeckungspotenzial von 2.029,4 Mio. €. Das daraus abgeleitete Gesamtlimit von 1.300,0 Mio. € wurde auf die wesentlichen Risiken verteilt und so bemessen, dass eine angemessene Steuerung der Risiken ermöglicht wird. Die wesentlichen Risiken werden monatlich ermittelt und den Limiten gegenübergestellt. Die in 2023 bereitgestellten Limite reichten sowohl unterjährig als auch zum Bilanzstichtag aus, um die wesentlichen Risiken abzudecken. Zur Berechnung des gesamtinstitutsbezogenen Risikos wurden für alle wesentlichen Risiken das Konfidenzniveau auf 99,9 % und der Risikobetrachtungshorizont auf ein Jahr rollierend festgelegt. Die Sparkasse berücksichtigt innerhalb des Marktpreisrisikos zwischen den Risikofaktoren Zinsen, Spreads, und Aktien risikomindernde Diversifikationseffekte. Das auf der Grundlage des Gesamtlimits eingerichtete Limitsystem in der ökonomischen Perspektive stellt sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt dar:
1 Zusammensetzung aus Zinsänderungs-,
Spread- und Aktienrisiken
Die zuständigen Abteilungen steuern die Risiken im Rahmen der bestehenden organisatorischen Regelungen und der Limitvorgaben des Vorstands. Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in der normativen Perspektive ist die Fortführung der Sparkasse. Hierzu besteht ein zukunftsgerichteter Kapitalplanungsprozess bis zum Jahr 2028. Um einen Kapitalbedarf rechtzeitig identifizieren zu können, wurden Annahmen über die künftige Ergebnisentwicklung für das Planszenario sowie für ein adverses Szenario getroffen. In der normativen Perspektive sind alle regulatorischen und aufsichtlichen Anforderungen sowie die darauf basierenden internen Anforderungen zu berücksichtigen. Relevante Steuerungsgrößen sind die Kernkapitalanforderung, die Gesamtkapitalanforderung (SREP-Gesamtkapitalanforderung, die kombinierte Pufferanforderung) und die Eigenmittelempfehlung sowie die Strukturanforderungen hinsichtlich des Kapitals, die Höchstverschuldungsgrenze und die Großkreditgrenze. Für den betrachteten Zeitraum von fünf Jahren können die aufsichtlichen Anforderungen im Planszenario vollständig erfüllt werden. Gleiches gilt im Falle der Betrachtung adverser Entwicklungen, in dem jedoch nur die harten Mindestkapitalanforderungen zwingend einzuhalten sind. Die der Risikotragfähigkeit zu Grunde liegenden Annahmen sowie die Angemessenheit der Methoden und Verfahren werden jährlich bzw. anlassbezogen überprüft und bei Bedarf angepasst (Validierung). Die Sparkasse setzt zur Steuerung der Zinsänderungsrisiken derivative Finanzinstrumente (u. a. Swapgeschäfte und Zinsfutures) ein. Sie wurden in die verlustfreie Bewertung des Bankbuchs einbezogen. Darüber hinaus wurden Bewertungseinheiten gemäß § 254 HGB als Micro-Hedges zur Absicherung von Zinsänderungsrisiken von Wertpapieren sowie im Auftragsgeschäft gebildet. Stresstests werden ergänzend zur Risikotragfähigkeit durchgeführt. Ziel ist die Abbildung außergewöhnlicher aber plausibel möglicher Ereignisse über Szenario- und Sensitivitätsanalysen. Als Ergebnis dieser Simulationen ist festzuhalten, dass auch bei Eintritt von diversen unerwarteten Entwicklungen die Risikotragfähigkeit gegeben ist. Die turnusmäßige Risikoberichterstattung an den Vorstand umfasst den vierteljährlichen Gesamtrisikobericht und ergänzende Berichte zu den wesentlichen Risikoarten. Die Berichte enthalten neben quantitativen Informationen auch eine qualitative Beurteilung zu wesentlichen Positionen und Risiken. Auf besondere Risiken für die Geschäftsentwicklung und dafür geplante Maßnahmen wird gesondert eingegangen. Der Verwaltungsrat wird vierteljährlich über die Risikosituation informiert. Neben der turnusmäßigen Berichterstattung ist auch geregelt, in welchen Fällen eine Ad-hoc-Berichterstattung zu erfolgen hat. Der Sicherung der Funktionsfähigkeit und Wirksamkeit von Steuerungs- und Überwachungssystemen (Interne Kontrollverfahren) dienen neben eingerichteten Funktionstrennungen bei Zuständigkeiten und Arbeitsprozessen auch die Tätigkeiten der Risikocontrolling-Funktion, der Compliance-Funktion und der Internen Revision. Die Risikocontrolling-Funktion, die aufbauorganisatorisch von Bereichen, die Geschäfte initiieren oder abschließen, getrennt ist, hat die Aufgabe, die wesentlichen Risiken zu identifizieren, zu beurteilen, zu überwachen und darüber zu berichten. Der Risikocontrolling-Funktion obliegt die Methodenauswahl, die Überprüfung der Angemessenheit der eingesetzten Methoden und Verfahren sowie die Errichtung und Weiterentwicklung der Risikosteuerungs- und -controllingprozesse. Zusätzlich verantwortet sie die Umsetzung der aufsichtlichen und gesetzlichen Anforderungen, die Erstellung der Risikotragfähigkeitsberechnung und die laufende Überwachung der Einhaltung von Limiten. Sie unterstützt den Vorstand in allen risikopolitischen Fragen und ist an der Erstellung und Umsetzung der Risikostrategie maßgeblich beteiligt. Die Risikocontrolling-Funktion wird im Wesentlichen durch die Mitarbeiter des Bereichs Controlling wahrgenommen. Die Compliance-Funktion wirkt auf die Implementierung wirksamer Verfahren zur Einhaltung der für die Sparkasse wesentlichen rechtlichen Regelungen und Vorgaben und entsprechender Kontrollen hin. Ferner hat sie den Vorstand hinsichtlich der Einhaltung dieser rechtlichen Regelungen und Vorgaben zu unterstützen und zu beraten. Die Interne Revision prüft und beurteilt risikoorientiert und prozessunabhängig die Wirksamkeit und Angemessenheit des Risikomanagements im Allgemeinen und des internen Kontrollsystems im Besonderen sowie die Ordnungsmäßigkeit grundsätzlich aller Aktivitäten und Prozesse. Sie ist dem Vorstand unmittelbar unterstellt und ihm gegenüber berichtspflichtig. Verfahren zur Aufnahme von Geschäftsaktivitäten in neuen Produkten oder auf neuen Märkten (Neu-Produkt- Prozess) sind festgelegt. Zur Einschätzung der Wesentlichkeit geplanter Veränderungen in der Aufbau- und Ablauforganisation sowie den IT-Systemen bestehen Definitionen und Regelungen. Auch die mit der Emission von Hypotheken-Namenspfandbriefen nach § 27 PfandBG gestellten Anforderungen werden durch das bestehende Risikomanagementsystem erfüllt. 4.2 Strukturelle Darstellung der wesentlichen Risiken 4.2.1 Adressenrisiko Unter dem Adressenrisiko wird ein Verlust in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position verstanden, der durch eine Bonitätsverschlechterung einschließlich des Ausfalls eines Schuldners bedingt ist. Dabei wird das Adressenrisiko in das Ausfall- sowie das Migrationsrisiko eines Schuldners unterteilt. Das Ausfallrisiko umfasst die Gefahr eines Verlustes, welcher aus einem drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines Schuldners entsteht. Das Migrationsrisiko bezeichnet die Gefahr eines Verlustes, der sich dadurch ergibt, dass sich die Bonitätseinstufung (Rating) des Schuldners verändert hat. Das Länderrisiko umfasst neben dem bonitätsinduzierten Länderrisiko auch das politische Risiko, z. B. aus einem Transferstopp. Das Länderrisiko im Sinne eines Ausfalls oder einer Bonitätsveränderung eines Schuldners ist Teil des Adressenrisikos im Kunden- und Eigengeschäft. Der Schuldner kann ein ausländischer öffentlicher Haushalt oder ein sonstiger Schuldner sein, der seinen Sitz im Ausland und somit in einem anderen Rechtsraum hat. Die Messung des Adressenrisikos erfolgt in der ökonomischen Perspektive über eine Monte-Carlo-Simulation mithilfe der Anwendung Credit Portfolio View (CPV). Dabei wird die Wertentwicklung der einzelnen Geschäfte in einem jeweils spezifischen ökonomischen Umfeld simuliert. Zur Bewertung werden neben den Portfoliodaten der Sparkasse Risikoparameter (z. B. Ausfallzeitreihen, Korrelationen, Migrations- und Shiftmatrizen, Verwertungs-, Neubewertungs- und Einbringungsquoten) verwendet, die aus historischen Daten aller Sparkassen ermittelt wurden. Die Ergebnisse der simulierten Wertentwicklungen werden zu einer Wertänderungsverteilung zusammengeführt, woraus die Risikokennzahlen wie z. B. der Value-at-Risk abgeleitet werden. Die Risikomessung von Kunden- und Eigengeschäft erfolgt jeweils isoliert. 4.2.1.1 Adressenrisiko im Kundengeschäft Das Adressenrisiko im Kundengeschäft umfasst einerseits die Gefahr eines Verlustes durch einen drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines originären Kredites sowie von Eventualverbindlichkeiten wie beispielsweise Avale (Ausfallrisiko). Andererseits umfasst es auch die Gefahr, dass Sicherheiten teilweise oder ganz an Wert verlieren und deshalb zur Absicherung der Kredite nicht ausreichen oder überhaupt nicht beitragen können (Sicherheitenverwertungs- und -einbringungsrisiko). Teil des Adressenrisikos im Kundengeschäft ist auch die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die Bonitätseinstufung (Ratingklasse) des Kreditnehmers ändert und damit ein möglicherweise höherer Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko). Die Steuerung des Adressenrisikos im Kundengeschäft erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der Größenklassenstruktur, der Bonitäten, der Branchen, der gestellten Sicherheiten sowie des Risikos der Engagements. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Das Kreditgeschäft der Sparkasse gliedert sich in zwei große Gruppen: Das Firmenkunden-/Kommunalkreditgeschäft und das Privatkundenkreditgeschäft.
Tabelle: Kreditrisikobericht der Sparkasse per 31.12.2023 Basierend auf den Werten des ausführlichen Kreditrisikoberichts zum 31. Dezember 2023 wurden 51,4 % der zum Jahresende ausgelegten Kreditmittel an Unternehmen und wirtschaftlich selbstständige Privatpersonen vergeben, 44,8 % an wirtschaftlich unselbstständige und sonstige Privatpersonen. Die regionale Wirtschaftsstruktur spiegelt sich auch im Kreditgeschäft der Sparkasse wider. Schwerpunkte bilden mit 42,0 % die Ausleihungen an Dienstleistungsunternehmen (Betriebsaufspaltungen in sog. Objektgesellschaften sind in diesem Wert zu berücksichtigen) sowie an das verarbeitende Gewerbe mit 26,6 %. Darüber hinaus entfallen 10,2 % auf Handelsunternehmen. Die Größenklassenstruktur zeigt insgesamt eine breite Streuung des Kundenkreditvolumens, wobei 19,7 % des gesamten Kundenkreditportfolios auf Kreditengagements mit einem Kreditvolumen über 25,0 Mio. € entfallen. 49,7 % des Kundenkreditvolumens betreffen Kreditengagements mit einem Kreditvolumen von unter 1,0 Mio. €. Die Kreditrisikostrategie ist ausgerichtet auf Kreditnehmer mit guten Bonitäten bzw. geringeren Ausfallwahrscheinlichkeiten. Dies wird durch die Neugeschäftsplanung unterstützt. Zum 31. Dezember 2023 ergibt sich bei einem gerateten Kundenkreditvolumen in Höhe von 13.551,9 Mio. € die folgende Ratingklassenstruktur:
Das Länderrisiko ist für die Sparkasse von untergeordneter Bedeutung. Das an Kreditnehmer mit Sitz im Ausland ausgelegte Kreditvolumen betrug am 31. Dezember 2023 173,7 Mio. €. Insgesamt sind wir der Auffassung, dass unser Kreditportfolio sowohl nach Branchen und Größenklassen als auch nach Ratinggruppen gut diversifiziert ist. Risikovorsorgemaßnahmen sind für alle Engagements vorgesehen, bei denen nach umfassender Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Kreditnehmer davon ausgegangen werden kann, dass es voraussichtlich nicht mehr möglich sein wird, alle fälligen Zins- und Tilgungszahlungen gemäß den vertraglich vereinbarten Kreditbedingungen zu vereinnahmen. Bei der Bemessung der Risikovorsorgemaßnahmen werden die voraussichtlichen Realisationswerte der gestellten Sicherheiten berücksichtigt. Für latente Risiken im Forderungsbestand wurden Pauschalwertberichtigungen gebildet. Der Vorstand wird über den Kreditrisikobericht vierteljährlich über die Entwicklung der Strukturmerkmale des Kreditportfolios, die Einhaltung der Limite und die Entwicklung der notwendigen Vorsorgemaßnahmen für Einzelrisiken schriftlich unterrichtet. Eine Ad-hoc-Berichterstattung ergänzt bei Bedarf das standardisierte Verfahren. Entwicklung der Risikovorsorge:
1 ohne Forderungen an Kreditinstitute
Das Verfahren für die Bildung der Pauschalwertberichtigung ist im Anhang erläutert. Die Entwicklung der Risikovorsorge in 2023 zeigt im Vergleich zum Vorjahresultimo einen leichten Rückgang aufgrund der in der Summe höheren Verbräuche und Auflösungen gegenüber den Zuführungen. Darüber hinaus wurden Direktabschreibungen und Eingänge auf abgeschriebene Forderungen im Saldo von 10.296 T€ verbucht. 4.2.1.2 Adressenrisiko in den Eigenanlagen Das Adressenrisiko in den Eigenanlagen umfasst die Gefahr eines Verlustes, der aus einem drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines Emittenten oder eines Kontrahenten (Ausfallrisiko) resultieren kann. Ebenso besteht die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die Bonitätseinstufung (Rating) des Schuldners ändert und damit ein möglicherweise höherer Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko). Dabei unterteilt sich das Kontrahentenrisiko in ein Wiedereindeckungs-, ein Vorleistungs- und ein Erfüllungsrisiko. Zudem gibt es in den Eigenanlagen das Risiko, dass die tatsächlichen Restwerte der Emissionen bei Ausfall von den prognostizierten Werten abweichen. Ferner beinhalten Aktien eine Adressenrisikokomponente. Diese besteht in der Gefahr einer negativen Wertveränderung aufgrund von Bonitätsverschlechterung oder Ausfall des Aktienemittenten. Die Steuerung des Adressenrisikos der Eigenanlagen erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der Größenklassenstruktur, der Bonitäten, der Branchen sowie des Risikos der Engagements. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Die Eigenanlagen umfassen zum Bilanzstichtag basierend auf Buchwerten ein Volumen von 5.750,6 Mio. €. Wesentliche Positionen sind dabei Schuldverschreibungen und Anleihen (2.365,2 Mio. €), Pfandbriefe (1.391,8 Mio. €), der Masterfonds (430,0 Mio. €), sonstige Investmentfonds (118,7 Mio. €) sowie Guthaben bei der Deutschen Bundesbank (1.426,8 Mio. €). Die direkt durch die Sparkasse gehaltenen Wertpapiere verfügen zu 99,4 % über ein Rating im Bereich des Investmentgrades von mindestens BBB-. Keine Ratings liegen bei Anteilen an Investmentfonds vor, bei denen aber die Anlagerichtlinien sowie die Vorstandsanweisung für Handelsgeschäfte Vorgaben zu Ratings enthalten, so dass in Positionen mit mindestens einem Rating innerhalb des Investmentgrades investiert werden soll. Das Länderrisiko ist für die Sparkasse unter Berücksichtigung des Sitzlandes des Emittenden von untergeordneter Bedeutung. Das Volumen in Form von Wertpapieren inkl. des Masterfonds und der Immobilien- und Infrastrukturfonds betrug am 31. Dezember 2023 1.553,4 Mio. €, wovon 954,9 Mio. € in Wertpapiere eines Emittenten mit Sitz in den Euro-Mitgliedsländern investiert wurden. Konzentrationen bestehen hinsichtlich der Risikopositionen an die LBBW, die zum Jahresende rund 1.051,0 Mio. € betrugen. Diese Konzentration ergibt sich auch als Folge der Mitgliedschaft in der Sparkassen-Finanzgruppe. Zu berücksichtigen sind dabei auch das institutsbezogene Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe sowie die Beteiligungen, von denen ein hoher Anteil auf Gesellschaften der Sparkassen-Finanzgruppe entfällt. 4.2.2 Marktpreisrisiko Das Marktpreisrisiko wird definiert als Verlust in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Risikofaktoren ergibt. Die Steuerung des Marktpreisrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der festgelegten Limite und der vereinbarten Anlagerichtlinien für den Masterfonds bzw. die Spezialfonds. 4.2.2.1 Zinsänderungsrisiko Das Zinsänderungsrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung der risikolosen Zinskurve ergibt. In einer periodischen Sicht bzw. in der normativen Perspektive können sich Veränderungen im Zinsüberschuss, im Bewertungsergebnis Wertpapiere sowie aus einer Bildung bzw. Veränderung einer Drohverlustrückstellung im Rahmen der verlustfreien Bewertung des Bankbuchs gemäß IDW RS BFA 3 n. F. ergeben. Schwankungen im Zinskonditionsbeitrag sind in die Betrachtung des Zinsänderungsrisikos in der normativen Perspektive integriert. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Zur Steuerung von Zinsänderungsrisiken wurden neben bilanzwirksamen Instrumenten in Form langfristiger Refinanzierungen auch derivative Finanzinstrumente in Form von Zinsswaps, Caps, Floors und Futures in bedeutendem Umfang eingesetzt (vgl. Angaben im Anhang zum Jahresabschluss). Die Auswirkungen eines Zinsschocks um + bzw. - 200 Basispunkte auf den Barwert der zinstragenden Geschäfte des Anlagebuchs stellen sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt dar:
Konzentrationen bestehen in folgendem Bereich: Hoher Anteil variabel verzinslicher Passiva in der Bilanz der Sparkasse, insbesondere im Bereich Sichteinlagen und Geldmarktkonten. Um diese Konzentration zu begrenzen, werden aktiv Festzinsprodukte mit längeren Laufzeiten angeboten. Der deutliche Zinsrückgang im mittel- bis langfristigen Bereich zum Jahresende 2023 führte insbesondere auf der Aktivseite zu sichtbar gestiegenen Bar- und Marktwerten zinstragender Geschäfte, die in die Bewertung des Zinsbuchs gemäß IDW RS BFA 3 n. F. eingehen. 4.2.2.2 Spreadrisiko Das Spreadrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Credit Spreads bei gleichbleibendem Rating ergibt. Dabei wird unter einem Spread die Differenz einer risikobehafteten Anlage bzw. der dieser zur Bewertung zu Grunde liegenden Zinskurve zu einer risikolosen Zinskurve verstanden. Der Spread ist unabhängig von der zu Grunde liegenden Zinskurve zu sehen, d. h. ein Spread in einer anderen Währung wird analog einem Spread in Euro behandelt. Das Spreadrisiko wird lediglich für Positionen in den Aktiva quantifiziert. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Spreadrisiko-behaftete Positionen werden aktuell überwiegend im Anlagebuch im Direktbestand in den Emittentengruppen "Pfandbriefe", "Öffentliche Haushalte", "Financials" und "Corporates" gehalten. Ergänzende Positionen werden im Masterfonds gehalten. 4.2.2.3 Aktienrisiko Das Aktienrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Aktienkursen ergibt. Neben dem Marktpreisrisiko beinhalten Aktien auch eine Adressenrisikokomponente. In der normativen Perspektive umfasst das Aktienrisiko darüber hinaus das Risiko, dass Dividendenerträge nicht in der erwarteten Höhe erzielt werden können. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Aktien werden in einem im Vergleich zum Gesamtvolumen der Eigenanlagen überschaubaren Umfang zurzeit nahezu ausschließlich im Masterfonds gehalten. Darüber hinaus sind selektiv Anlagen im Anlagebuch (aktuell eine Position) sowie kurzfristige (Derivate-)Bestände (i. d. R. Aktienindexderivate) im Handelsbuch möglich. Das Aktienexposure wird insbesondere durch festgelegte auf den Einstandswert bezogene Volumenslimite gesteuert. Die Limitierung im Rahmen der Risikosteuerung leitet sich aus dem zur Verfügung gestellten Risikokapital als Teilbetrag des der Sparkasse insgesamt zur Verfügung stehenden Risikodeckungspotenzials ab. 4.2.2.4 Immobilienrisiko (wesentlich in der normativen Perspektive) Das Immobilienrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Marktwerten aus Immobilien ergibt. Immobilieninvestitionen umfassen sowohl Direktinvestitionen als auch indirekte Investi-tionen (Immobilienfonds sowie Beteiligungen in Immobiliengesellschaften). In der normativen Perspektive umfasst das Immobilienrisiko darüber hinaus das Mietertragsrisiko aus eigenen, fremdgenutzten Immobilien. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Immobilien im Eigenbestand (als Renditeobjekte), in Immobilien-Beteiligungsgesellschaften sowie in Immobilienfonds werden in einem überschaubaren Umfang gehalten. Wesentliche Risiken sind aus den Anlagen derzeit nicht erkennbar. 4.2.2.5 Beteiligungsrisiko Das Beteiligungsrisiko umfasst die Gefahr eines Verlustes durch eine negative Wertänderung einer Beteiligung. Je nach Beteiligungsart unterscheidet man nach dem Risiko aus strategischen Beteiligungen, Funktionsbeteiligungen und Kapitalbeteiligungen. Die Steuerung des Beteiligungsrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Wertansätze für Beteiligungsinstrumente inkl. der Beteiligungen aus der Aktiva 6 zum 31. Dezember 2023:
Das Beteiligungsportfolio besteht vorwiegend aus Kapitalbeteiligungen, wobei insbesondere die Immobilien- sowie die Wagniskapital-Beteiligungsgesellschaften die Hauptrolle spielen. Daneben haben auch die strategischen Beteiligungen innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe eine große Bedeutung. Weitere Beteiligungen in geringerem Umfang werden unter Renditegesichtspunkten und zur Diversifizierung gehalten. Konzentrationen bestehen im Beteiligungsportfolio im Zusammenhang mit den strategischen Verbundbeteiligungen, hierbei insbesondere bei der LBBW. 4.2.3 Liquiditätsrisiko Das Liquiditätsrisiko setzt sich aus dem Zahlungsunfähigkeits- und dem Refinanzierungskostenrisiko zusammen. Das Liquiditätsrisiko umfasst in beiden Bestandteilen auch das Marktliquiditätsrisiko. Dieses ist das Risiko, dass aufgrund von Marktstörungen oder unzulänglicher Markttiefe Finanztitel an den Finanzmärkten nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt oder nicht zu fairen Preisen gehandelt werden können. Das Zahlungsunfähigkeitsrisiko stellt die Gefahr dar, Zahlungsverpflichtungen nicht in voller Höhe oder nicht fristgerecht nachzukommen. Das Refinanzierungskostenrisiko bildet die Gefahr ab, dass die Refinanzierungskosten über der in der Planung angesetzten Höhe liegen. Dies kann auf der Schwankung des institutseigenen Spreads sowie aus der unerwarteten Veränderung der Refinanzierungsstruktur beruhen. Das Refinanzierungskostenrisiko in der ökonomischen Perspektive ergibt sich aus der negativen Veränderung des Liquiditätsbeitrages aufgrund von marktbedingten Spreadschwankungen. In der normativen Perspektive wird die GuV-Auswirkung des Refinanzierungskostenrisikos in Form höherer Zinsaufwendungen abgebildet. Aufgrund des Einflusses von Bilanzbeständen und der Zinsentwicklung wird das Refinanzierungskostenrisiko zusammen mit dem Zinsänderungsrisiko betrachtet. Die Steuerung des Liquiditätsrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Unplanmäßige Entwicklungen, wie z. B. vorzeitige Kündigungen sowie Zahlungsunfähigkeit von Geschäftspartnern, werden dadurch berücksichtigt, dass im Rahmen der Risiko- und Stressszenarien sowohl ein Abfluss von Kundeneinlagen als auch eine erhöhte Inanspruchnahme offener Kreditlinien simuliert wird. Darüber hinaus wird in solchen Phasen davon ausgegangen, dass die liquiden Wertpapiere nur mit entsprechenden Haircuts veräußert werden können. Die Survival Period der Sparkasse liegt im kombinierten Stressszenario zum 31. Dezember 2023 bei über 24 Monaten. Konzentrationen bestehen beim Liquiditätsrisiko in folgenden Bereichen: Hoher Bestand an täglich fälligen Kundeneinlagen bzw. institutionellen Einlagen sowie hoher Anteil bei der LBBW im Liquiditätsdeckungspotential. Um diese Konzentration zu begrenzen, wird der Deckungsstock ausgebaut und die Refinanzierung mittels Pfandbriefen erhöht. Zudem wird das Spektrum der Refinanzierungsmöglichkeiten verbreitert. Die Zahlungsfähigkeit der Sparkasse war im Geschäftsjahr jederzeit gegeben. 4.2.4 Operationelles Risiko Das operationelle Risiko bedeutet die Gefahr eines Verlustes durch Schäden, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Mitarbeitern, der internen Infrastruktur oder infolge externer Einflüsse eintreten. Die Steuerung der operationellen Risiken erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Konzentrationen bestehen beim operationellen Risiko in folgenden Bereichen: Aufgrund der ausschließlichen Nutzung von IT-Anwendungen der Sparkassen-Finanzgruppe bestehen hohe Abhängigkeiten im Falle eines Ausfalls der Finanzinformatik. Darüber hinaus werden auch Risiken im Zusammenhang mit der Verbraucher-Rechtsprechung gesehen. 4.3 Gesamtbeurteilung der Risikolage Unser Haus verfügt über ein dem Umfang der Geschäftstätigkeit entsprechendes System zur Steuerung, Überwachung und Kontrolle der vorhandenen Risiken gemäß § 25a KWG. Mit den eingerichteten Risikosteuerungs- und -controllingprozessen können die wesentlichen Risiken frühzeitig identifiziert und gesteuert sowie relevante Informationen an die zuständigen Entscheidungsträger weitergeleitet werden. In 2023 bewegten sich die Risiken innerhalb der vom Vorstand vorgegebenen Limite. Limitanpassungen ergaben sich in 2023 i. W. aufgrund von exogenen Parameteranpassungen in der Risikomessung. Das Risikotragfähigkeitslimit (ökonomische Perspektive) war am Bilanzstichtag mit 64,9 % ausgelastet. Die Mindestanforderungen an die Einhaltung aufsichtlicher Kenngrößen der normativen Perspektive der Risikotragfähigkeit wurden sowohl im Planszenario als auch unter der Berücksichtigung adverser Entwicklungen vollständig erfüllt. Demnach war und ist die Risikotragfähigkeit derzeit gegeben. Die durchgeführten Stresstests zeigen, dass auch außergewöhnliche Ereignisse durch das vorhandene Risikodeckungspotenzial abgedeckt werden können. Die Risikosituation ist mit der deutlichen Stärkung der Substanz aus dem Jahresabschluss 2023 auch künftig gut beherrschbar. Risiken, die den Bestand und die Entwicklung der Sparkasse wesentlich beeinträchtigen, sind auf Basis der zuletzt durchgeführten Risikoinventur nicht festzustellen. Besonders zu beobachtende Risiken durch die Auswirkungen des Russland-Ukraine-Krieges sowie im Fall einer sich weiter eintrübenden Konjunktur werden im Risikomanagementprozess der Sparkasse entsprechend der Entwicklung eng beobachtet, gesteuert und im Reporting berücksichtigt. Die Sparkasse Pforzheim Calw sieht sich durch das bestehende Risikomanagement sowohl für das bestehende Geschäft als auch für kommende Herausforderungen und Entwicklungen gut gerüstet. Bestandsgefährdende oder entwicklungsbeeinträchtigende Risiken sind nicht erkennbar. 5. Chancen- und Prognosebericht 5.1 Chancenbericht Die Hauptziele der Geschäftsstrategie der Sparkasse Pforzheim Calw sind die weitere Verbesserung der Substanz des Hauses, ein risikobewusstes Handeln im Kunden- und Eigenanlagengeschäft sowie die Beibehaltung der Marktführerschaft in der Region. In den regelmäßigen Strategieüberprüfungsprozess ist das "Chancenmanagement" der Sparkasse integriert. Für 2024 sowie für einen mittelfristigen Betrachtungszeitraum wurden hierfür in den schriftlich fixierten Strategien mehrere strategische Kennzahlenziele diversifiziert nach Ertrags-, Risiko- und Eigenkapitalbereich festgelegt. Ein Schwerpunkt liegt hierbei auf den Erkenntnissen aus dem zukunftsgerichteten Kapitalplanungsprozess und den daraus abgeleiteten Erfordernissen für die zukünftige Substanzzuführung. Durch die Operationalisierung dieser Ziele im Rahmen des bereichsübergreifenden Planungsprozesses für alle Vertriebseinheiten und internen Abteilungen sowie durch ein Projektmanagement und die Einrichtung weiterer verschiedener Steuerungskreise sind die Chancen für eine positive Umsetzung dieser strategischen Kennzahlen gut. Ein stringentes Kostenmanagement soll entsprechend der strategischen Festlegung auch mittelfristig zur positiven Steuerung der Cost-Income-Ratio der Sparkasse beitragen. Die Personalkosten unterliegen unter Berücksichtigung der mittelfristigen demographischen Entwicklungen einem konsequenten Personalmanagement. Gezielte Investitionen zur Optimierung der IT- Systeme und -Anwendungen sowie der betrieblich genutzten Gebäude werden im Bereich des Sachaufwandes auch zukünftig eine wesentliche Voraussetzung sein, um die Herausforderungen des Marktes zu bewältigen. Ein weiteres wesentliches Themenfeld ist die Nutzung der Chancen durch die Digitalisierung, die auch für die Nutzung im Vertrieb weiter vorangetrieben wird. Ein ausgewogenes Sachkostenmanagement trägt auch künftig dazu bei, dass die Entwicklungen des Sachaufwands auch im aktuellen inflationären Umfeld begrenzt werden können und zu keiner zu hohen Belastung der Ertragslage führen werden. Mit dem Angebot voll umfassender Bankdienstleistungen, verbunden mit einem aktiven Vertrieb und einem Ausbau der Wertschöpfungskette, bestehen in den kommenden Jahren gute Chancen zur Verbesserung des Provisionsüberschusses der Sparkasse. Hierzu gehört in erster Linie eine positive Entwicklung der Ergebnisbeiträge aus dem Vermittlungsgeschäft insbesondere Versicherungen, Bausparen, Immobilien - und aus dem Wertpapiergeschäft sowie internationalen Geschäft mit Kunden. Insgesamt unterliegt das Provisionsgeschäft einem starken Wettbewerb in den meisten Geschäftsfeldern, der im Einzelfall auch das Risiko von zumindest stagnierenden Erträgen mit sich bringt. 5.2 Prognosebericht Die nachfolgenden Einschätzungen haben Prognosecharakter. Sie stellen die Einschätzungen der Sparkasse der wahrscheinlichsten künftigen Entwicklung auf Basis zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts zur Verfügung stehenden Informationen dar. Da Prognosen mit Unsicherheiten behaftet sind bzw. sich durch die Veränderungen der zugrundeliegenden Annahmen als unzutreffend erweisen können, ist es möglich, dass die tatsächlichen künftigen Ergebnisse gegebenenfalls deutlich von den zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts getroffenen Erwartungen über die voraussichtlichen Entwicklungen abweichen. Zu diesen gehören insbesondere die Konjunktur-, Inflations- und Zinsentwicklung, die Entwicklung der Immobilienmärkte, aber auch geopolitische Krisen, wie etwa der andauernde Russland-Ukraine-Krieg. Aus diesem Grund werden die Planungen bzw. Prognosen und deren einzelnen Elemente wie zum Beispiel Zinsspanne, ordentlicher Aufwand und ordentlicher Ertrag in einem geregelten Turnus überprüft und gegebenenfalls angepasst. Die bedeutenden Bewertungsbereiche Wertpapier- und Kreditgeschäft werden durch ein den Risiken angemessenes Risikocontrolling überwacht und bei Bedarf ebenfalls adjustiert. Der Prognosezeitraum umfasst das auf den Bilanzstichtag folgende Geschäftsjahr. Als Risiken im Sinne des Prognoseberichts werden künftige Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu einer für die Sparkasse negativen Prognose- bzw. Zielabweichung führen können. Als Chancen im Sinne des Prognoseberichts werden künftige Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu einer für die Sparkasse positiven Prognose- bzw. Zielabweichung führen können. 5.2.1 Rahmenbedingungen Nach dem Internationalen Währungsfonds (IWF) dürfte die Weltwirtschaft im laufenden Jahr um 3,1 % wachsen. Im Euroraum soll das Wirtschaftswachstum 2024 leicht anziehen auf 0,9 % nach 0,5 % im Jahr zuvor. Das deutsche Bruttoinlandsprodukt soll nach der Konjunkturprognose des ifo Instituts vom März 2024 im laufenden Jahr nur um 0,2 % wachsen; in Baden-Württemberg nach der Landesbank Baden-Württemberg um 0,1 %. Getrieben sind diese Werte von einem negativen statistischen Überhang aus 2023 und dem schwachen Jahresauftakt 2024. Getragen wird das Wachstum vor allem von einer unterstellten Erholung des privaten Konsums, der in 2024 preisbereinigt um 1,0 % zulegen könnte. Für die Lage bei den Bauinvestitionen und im Außenhandel bleibt eine Prognose für 2024 dagegen noch schwierig. Die konjunkturelle Schwäche wird den Beschäftigungsaufbau verlangsamen und die Arbeitslosigkeit zunächst weiter steigen lassen. Für die Arbeitslosenquote wird nach der Konjunkturprognose des ifo Instituts erwartet, dass diese in diesem Jahr mit durchschnittlich 5,9 % um 0,2 %-Punkte höher liegt als noch im Jahr 2023. Der weitgehend geräumte Arbeitsmarkt dürfte die gesamtwirtschaftliche Entwicklung der Gütermärkte mit einer Seitwärtsbewegung bei der Erwerbstätigkeit begleiten. Diese Prognosen stehen natürlich unter dem Vorbehalt, dass es nicht zu weiteren Verschärfungen bei den zahlreichen geostrategischen und politischen Konflikten kommt. Die Inflationsraten dürften auch aufgrund gesunkener Energiepreise im laufenden Jahr weiter zurückgehen. In Deutschland ist mit einer Inflationsrate von 2,5 % zu rechnen. Nachdem die Notenbanken in 2023 weltweit zunächst ihren restriktiven Kurs fortgeführt hatten und in den vergangenen Monaten das Leitzinsniveau stabil gehalten haben, deuten sich nunmehr erste Tendenzen für Zinssenkungen der Zentralbanken im Jahr 2024 an. Nach einem Ausblick der Deutschen Bundesbank wird erwartet, dass der zunehmende Wettbewerb im Einlagengeschäft, das schwache Kreditneugeschäft sowie steigende Verwaltungsaufwendungen durch notwendige Investitionen (u. a. zur Verhinderung von Cyberkriminalität und zur verstärkten Digitalisierung) die Ertragslage der nächsten Jahre belasten werden. Eine schwache gesamtwirtschaftliche Entwicklung könnte zusätzlich zu einem Anstieg von Kreditausfällen führen. Vor dem Hintergrund der angespannten wirtschaftlichen Gesamtsituation unterliegt die Einschätzung zur Entwicklung der Risikovorsorge im Kreditgeschäft den gleichen Unsicherheiten wie die Prognose zur Wirtschaftsentwicklung. Erwarteter Geschäftsverlauf 2024 5.2.2 Geschäftsentwicklung Die Sparkasse erwartet für das Jahr 2024 weiterhin eine stetige Entwicklung ihrer Geschäftstätigkeit. Es wird sowohl beim Mittelaufkommen von Kunden als auch beim Kundenkreditgeschäft von einer moderaten Steigerung ausgegangen. Dies sollte zu einem entsprechenden Wachstum des Kundengeschäftsvolumens führen. Die Sparkasse geht grundsätzlich davon aus, dass sich die Bilanzsumme in etwa auf dem Niveau des Jahres 2023 oder leicht darüber bewegen wird. 5.2.3 Finanzlage Die Zahlungsbereitschaft ist nach der Finanzplanung der Sparkasse auch für den Prognosezeitraum gesichert. 5.2.4 Ertrags- und Vermögenslage Die Entwicklung der Ertragslage im Jahr 2024 wird generell durch eine Vielzahl an externen Einflussfaktoren unter den vorgenannten Rahmenbedingungen bestimmt. Der Verlauf der Geld- und Kapitalmarktzinsen, insbesondere die weitere Fortführung der EZB-Notenbankpolitik und deren Transformation im Kundengeschäft, hat - wie bereits in 2023 gesehen - einen sehr großen Einfluss auf die Höhe des Zinsüberschusses. Eine entsprechende Steuerung erfolgt in der Abteilung Treasury, in erster Linie bezüglich Anlagemöglichkeiten auf der Aktivseite bzw. Refinanzierungen im Eigengeschäft. Ein wichtiges Thema wird in diesem Zusammenhang in 2024 das Gewinnen bzw. zumindest das Halten von originären Kundeneinlagen sein. Die Erfolgsvorschaurechnung der Sparkasse Pforzheim Calw, deren Aufbau sich am Betriebsvergleich orientiert, lässt für das Jahr 2024 davon ausgehen, dass sich der absolute Zinsüberschuss leicht erhöhen wird. Im Provisionsüberschuss rechnet die Sparkasse gegenüber 2023 mit leicht höheren Erträgen. Da der Verwaltungsaufwand als Summe von Personal- und Sachaufwand - bei vorsichtig gewählten (Budget-) Ansätzen im Aufwandsbereich - insbesondere aufgrund der Umsetzung des TVöD-Tarifabschlusses aus 2023 deutlich ansteigen wird und für das Nettoergebnis aus Finanzgeschäften für 2024 ein vorsichtiger Planwert angesetzt wurde, erwartet die Sparkasse nach ihren Planrechnungen per 29.02.2024 bei der als einen der bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren definierten Cost-Income-Ratio einen Anstieg auf 57,6 %. Gegenüber dem Geschäftsjahr 2023 stellt sich in der Erfolgsvorschaurechnung ein rückläufiges absolutes Betriebsergebnis vor Bewertung dar. Bei Gesamtwürdigung der in Betracht zu ziehenden Aspekte und in Abwägung zwischen den dargestellten Risiken und den aufgezeigten Chancen wird für das laufende Geschäftsjahr 2024 eine Gesamtergebnisentwicklung erwartet, die nach den aktuellen Berechnungen zur mittelfristigen Kapitalplanung per 31.12.2023 zu einer weiteren Substanzstärkung führen dürfte. Bei der als einen der bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren definierten Gesamtkapitalquote erwartet die Sparkasse nach diesen Planrechnungen unter Einbezug der erwarteten Zuführung aus dem Jahresabschluss 2024 und dem geplanten Wachstum der mit Eigenkapital zu unterlegenden anrechnungspflichtigen Positionen gegenüber der zum 31. Dezember 2023 ermittelten Quote eine Stabilisierung bei 14,6 %. 5.2.5 Gesamtaussage Prognosebericht Die vorherrschende Konjunkturschwäche und die nach wie vor schwer einzuschätzenden Folgen des andauernden Russland-Ukraine-Kriegs könnten die künftige Entwicklung hinsichtlich des Eintreffens der für die bedeutsamsten Leistungsindikatoren der Sparkasse getroffenen Prognosen negativ beeinflussen. Im etablierten Risikomanagementprozess der Sparkasse werden diese besonders zu beobachtenden Risiken entsprechend der Entwicklung gesteuert. Aufgrund der vorausschauenden Planung geht die Sparkasse davon aus, dass auch im Prognosezeitraum die Risikotragfähigkeit und die Einhaltung aller bankaufsichtsrechtlichen Kennziffern durchgängig gewährleistet ist. Die Stärkung der Sicherheitsrücklagen und des Fonds für allgemeine Bankrisiken ist für eine stetige und solide Geschäftsentwicklung der Sparkasse Pforzheim Calw entsprechend ihrer mittelfristigen Strategie und damit verbundenen Kennzahlen unabdingbar. Die Ausstattung der Sparkasse mit Eigenmitteln ist gut und wird weiterhin über das in der Capital Requirements Regulation festgelegte Maß hinaus gesichert sein. Auf der Grundlage der aktuellen Erkenntnisse sieht sich die Sparkasse Pforzheim Calw mit ihrer vorhandenen Substanz, ihren Strategien und ihrem Risikomanagementsystem für die besonderen Herausforderungen der Zukunft gut aufgestellt. Jahresbilanz zum 31. Dezember 2023Aktivseite
Passivseite
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
Anhang für das Geschäftsjahr 2023A. Allgemeine Angaben Die Sparkasse Pforzheim Calw hat ihren Jahresabschluss nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB), der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) und dem Pfandbriefgesetz aufgestellt. Eine Konsolidierung der Tochterunternehmen der Sparkasse wäre für die Verpflichtung, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns zu vermitteln, von untergeordneter Bedeutung, da die Vermögenswerte aller Tochterunternehmen in Relation zur Bilanzsumme der Sparkasse und die Jahresergebnisse im Verhältnis zu den GV-Posten der Sparkasse unwesentlich sind. Die Sparkasse hat daher in Anwendung von § 296 Abs. 2 HGB auf die Aufstellung eines Konzernabschlusses verzichtet. B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Forderungen an Kunden und Kreditinstitute einschließlich Schuldscheine und Namensschuldverschreibungen sind zum Nennwert bilanziert. Bei der Auszahlung von Darlehen einbehaltene Disagien und bezahlte Agien werden auf deren Laufzeit bzw. Festzinsbindungsdauer verteilt. Für die im Rahmen unserer Kreditprozesse insbesondere zur Forderungsbewertung identifizierten akuten Ausfallrisiken werden Einzelwertberichtigungen gebildet. Die Höhe der Einzelwertberichtigung entspricht i. d. R. dem Blankokreditanteil des ausfallgefährdeten Kreditengagements. Sicherheiten werden dabei mit ihrem erwarteten Realisationswert berücksichtigt, bei gekündigten Engagements mit ihrem erwarteten Realisationswert oder einem niedrigeren Beleihungswert. Das latente Kreditrisiko ist durch Pauschalwertberichtigungen abgeschirmt. Die Berechnung erfolgt auf Basis der Grundsätze des IDW RS BFA 7. Hierbei wurde das Bewertungsvereinfachungsverfahren angewandt und der erwartete Verlust über einen Betrachtungszeitraum von zwölf Monaten ohne eine Anrechnung von Bonitätsprämien angesetzt. Die Berechnung des erwarteten Verlusts erfolgt mit der Anwendung, die in der internen Steuerung eingesetzt wird. Basis dieser Berechnung waren insbesondere die mit unseren Ratingverfahren auf Grundlage der Vergangenheit ermittelten Ausfallwahrscheinlichkeiten der Kreditnehmer für einen 12-Monatszeitraum und die im Rahmen der Kreditprozesse bewerteten Sicherheiten. Kreditnehmer, die im Rahmen der internen Risikosteuerung im Hinblick auf einen Ausfall als risikolos betrachtet werden, wurden auch für die handelsbilanzielle Betrachtung ausgeschlossen. Die Voraussetzungen für die Anwendung des vereinfachten Bewertungsverfahrens sind nach dem Ergebnis unserer Analysen gegeben. Die im Rahmen der Berechnung der Pauschalwertberichtigung verwendeten Modelle und Parameter spiegeln nach unserer Einschätzung die Risikosituation zum Abschlussstichtag ausreichend wider. Die Wertpapiere der Liquiditätsreserve werden zu den Anschaffungskosten bzw. niedrigeren Kurswerten oder den niedrigeren beizulegenden Werten bilanziert (strenges Niederstwertprinzip); die Wertpapiere des Anlagevermögens werden im Rahmen des gemilderten Niederstwertprinzips zu den über den Zeitwerten liegenden Anschaffungskosten bzw. den Buchwerten des Vorjahres angesetzt. Die Buchwerte der Wertpapiere lagen teilweise nicht üder deren Zeitwerte. Unverzinsliche Anleihen (Zero-Bonds) werden gemäß IDW HFA 1/86 angesetzt. Für die Ermittlung des Bewertungskurses haben wir die Wertpapiere daraufhin untersucht, ob zum Bilanzstichtag ein aktiver Markt vorliegt. Für die Abgrenzung, ob ein aktiver Markt vorliegt, haben wir die Kriterien zugrunde gelegt, die in der MiFID II (Markets in Financial Instruments Directive - Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014) für die Abgrenzung eines liquiden von einem illiquiden Markt festgelegt wurden. In den Fällen, in denen wir insoweit nicht von einem aktiven Markt ausgehen konnten, haben wir die Bewertung anhand von gerechneten Kursen der kursversorgenden Systeme vorgenommen, denen unter Verwendung laufzeit- und risikoadäquater Zinssätze ein Discounted Cashflow-Modell zugrunde liegt. Dieses Vorgehen erfolgt auch bei strukturierten Wertpapieren (Kapitalmarktfloater). Dabei wird zusätzlich der Marktwert des Derivats in die Bewertung einbezogen. Bei Wertpapierleihgeschäften gehen wir nicht von einem Übergang des wirtschaftlichen Eigentums der Wertpapiere aus. Insoweit bleiben verliehene Wertpapiere (Buchwert 229,1 Mio. EUR) in den ursprünglichen Bilanzposten. Die Finanzinstrumente des Handelsbestands wurden gemäß § 340e Abs. 3 HGB mit dem beizulegenden Zeitwert abzüglich eines Risikoabschlags bewertet. Die Ermittlung des Risikoabschlags erfolgte orientiert an den Vorgaben des IDW RS BFA 2 auf Portfolioebene und wurde vollständig bei der Aktivposition 6a berücksichtigt. Die Berechnung wurde in Form eines Value at Risk (VaR) auf Basis eines Konfidenzniveaus von 99,9 %, einer Haltedauer von 21 Tagen im Teilportfolio Edelmetallhandel und von 10 Tagen in den sonstigen Teilportfolien sowie auf Basis eines Beobachtungszeitraums von 6 Jahren durchgeführt. Zum Bilanzstichtag betrug der ermittelte Risikoabschlag 595,4 T€. Die institutsinternen Kriterien für die Einbeziehung von Finanzinstrumenten in den Handelsbestand wurden im Berichtsjahr nicht geändert. Die Beteiligungen einschließlich der unter dem Bilanzposten Aktiva 6 ausgewiesenen Anteile an geschlossenen Investmentvermögen und Anteile an verbundenen Unternehmen wurden nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet. Die immateriellen Anlagewerte und das Sachanlagevermögen werden mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer in Anlehnung an die steuerlichen Abschreibungstabellen, bilanziert. Außerplanmäßige Abschreibungen werden bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen. Aus Vereinfachungsgründen werden bei den Sachanlagen in Anlehnung an die steuerlichen Regelungen Vermögensgegenstände von geringem Wert (bis 250 €) sofort als Sachaufwand erfasst und geringwertige Vermögensgegenstände (bis 1.000 €) in einen Sammelposten eingestellt und linear über einen Zeitraum von 5 Jahren abgeschrieben. Die nicht in Bewertungseinheiten und in den sonstigen Vermögensgegenständen enthaltenen Forderungen und sonstigen Vermögenswerte werden mit dem Niederstwert angesetzt. Die Verbindlichkeiten werden grundsätzlich mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Der Unterschied zwischen Erfüllungs- und Ausgabebetrag wird unter den Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen. Daneben werden abgezinste Sparkassenbriefe zum Barwert bilanziert. Die Rückstellungen wurden in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist; sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Pensionsrückstellungen wurden unter Anwendung versicherungsmathematischer Grundsätze mit dem Anwartschaftsbarwertverfahren unter Zugrundelegung der Richttafeln Heubeck 2018 G ermittelt. Für die Abzinsung wurde der sich aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren ergebende durchschnittliche Marktzinssatz von 1,83 % bei einer pauschal angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren verwendet. Die Erfolge aus der Änderung des Abzinsungssatzes seit dem letzten Abschlussstichtag werden im Zinsergebnis ausgewiesen. Bei der Berechnung wurden jährliche Lohn- und Gehaltssteigerungen von 3,0 % und ein Rententrend von jährlich 2,5 % berücksichtigt. Einen Fluktuationsabschlag haben wir weiterhin nicht angesetzt. Aus der Berechnung der Rückstellungen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre und der vergangenen sieben Geschäftsjahre ergibt sich ein Unterschiedsbetrag von 376 T€. Eine Ausschüttungssperre gemäß § 253 Abs. 6 HGB besteht nicht, da in Vorjahren bereits in entsprechender Höhe die Sicherheitsrücklage dotiert wurde. Sparkassen haben ihren Arbeitnehmern Leistungen der betrieblichen Altersversorgung nach Maßgabe des "Tarifvertrags über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes-Altersvorsorge-TV-Kommunal (ATV-K)" zugesagt. Um den anspruchsberechtigten Mitarbeitern die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung gemäß ATV-K zu verschaffen, ist die Sparkasse Mitglied in der Zusatzversorgungskasse des Kommunalen Versorgungsverbands Baden-Württemberg (ZVK). Die ZVK finanziert die Versorgungsverpflichtungen im Umlage- und Kapitaldeckungsverfahren (Hybridfinanzierung). Hierbei werden im Rahmen eines Abschnittdeckungsverfahrens ein Umlagesatz und ein Zusatzbeitrag bezogen auf die zusatzversorgungspflichtigen Entgelte der versicherten Beschäftigten ermittelt. Aus den Zusatzbeiträgen wird gemäß § 64 ZVK-Satzung innerhalb des Vermögens der ZVK ein separater Kapitalstock aufgebaut. Die ZVK erhebt zusätzlich zur Deckung der im ehemaligen Gesamtversorgungssystem entstandenen Versorgungsansprüche ein Sanierungsgeld. Der Rechtsanspruch der versorgungsberechtigten Mitarbeiter zur Erfüllung des Leistungsanspruchs gemäß ATV-K richtet sich gegen die ZVK, während die Verpflichtung der Sparkasse ausschließlich darin besteht, der ZVK im Rahmen des mit ihr begründeten Mitgliedschaftsverhältnisses die erforderlichen, satzungsmäßig geforderten Finanzierungsmittel zur Verfügung zu stellen. Nach der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) in seinem Rechnungslegungsstandard IDW RS HFA 30 n. F. vertretenen Rechtsauffassung begründet die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung bei einem externen Versorgungsträger wie der ZVK handelsrechtlich eine mittelbare Versorgungsverpflichtung. Die ZVK hat im Auftrag der Sparkasse den nach Rechtsauffassung des IDW (vgl. IDW RS HFA 30 n. F.) zu ermittelnden Barwert der auf die Sparkasse im umlagefinanzierten Abrechnungsverband entfallenden Leistungsverpflichtung zum 31. Dezember 2023 ermittelt. Unabhängig davon, dass es sich bei dem Kassenvermögen um Kollektivvermögen aller Mitglieder des umlagefinanzierten Abrechnungsverbandes handelt, ist es gemäß IDW RS HFA 30 n. F. für Zwecke der Angaben im Anhang nach Art. 28 Abs. 2 EGHGB anteilig in Abzug zu bringen. Auf dieser Basis beläuft sich der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebende Betrag auf 176,0 Mio. €. Der Barwert der auf die Sparkasse entfallenden Leistungsverpflichtung wurde in Anlehnung an die versicherungsmathematischen Grundsätze und Methoden (Anwartschaftsbarwertverfahren), die auch für unmittelbare Pensionsverpflichtungen angewendet wurden, unter Berücksichtigung einer gemäß Satzung der ZVK unterstellten jährlichen Rentensteigung von 1 % und unter Anwendung der Heubeck-Richttafeln RT 2005 G (in einer an den Bestand der ZVK angepassten Modifikation) ermittelt. Als Diskontierungszinssatz wurde gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB i. V. m. der Rückstellungsabzinsungsverordnung der auf Basis der vergangenen zehn Jahre ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz von 1,82 % verwendet, der sich bei einer pauschal angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Da es sich nicht um ein endgehaltbezogenes Versorgungssystem handelt, sind erwartete Gehaltssteigerungen nicht zu berücksichtigen. Die Daten zum Versichertenbestand der Versorgungseinrichtung per 31. Dezember 2023 liegen derzeit noch nicht vor, sodass auf den Versichertenbestand per 31. Dezember 2022 abgestellt wurde. Der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebende Betrag bezieht sich auf die Einstandspflicht der Sparkasse gemäß § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG, bei der die Sparkasse für die Erfüllung der zugesagten Leistung einzustehen hat (Subsidiärhaftung), sofern die ZVK die vereinbarten Leistungen nicht erbringt. Hierfür liegen gemäß der Einschätzung des Verantwortlichen Aktuars im Aktuar-Gutachten 2023 für die Sparkasse keine Anhaltspunkte vor. Vielmehr bestätigt der verantwortliche Aktuar der ZVK in diesem Gutachten die Angemessenheit der rechnungsmäßigen Annahmen zur Ermittlung des Finanzierungssatzes und bestätigt auf Basis des versicherungsmathematischen Äquivalenzprinzips die dauernde Erfüllbarkeit der Leistungsverpflichtungen der ZVK. Bei der Ermittlung der im Zusammenhang mit der Rückstellungsbewertung entstehenden Aufwendungen und Erträge wird davon ausgegangen, dass die Änderung des Abzinsungssatzes zum Beginn der Periode eingetreten ist. Erfolge aus der Änderung des Abzinsungssatzes oder der Restlaufzeit werden einheitlich im Finanzergebnis ausgewiesen. Bezüglich der als wesentlich einzuordnenden, bei den sonstigen Rückstellungen (Passivposten 7c) ausgewiesenen Rückstellungen ergeben sich folgende ergänzende Hinweise: Für die Rückstellungen Prämien für Prämiensparverträge haben wir einen Fluktuationsabschlag von 2,8 % angesetzt. Sie werden auch bei einer Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger abgezinst. Für die vom BGH-Urteil vom 6. Oktober 2021 zur Wirksamkeit von Zinsänderungsklauseln bei Prämiensparverträgen mittelbar betroffenen Sparverträge haben wir für mögliche Zinsansprüche der Kunden Rückstellungen gebildet. Dabei haben wir im Rahmen einer vernünftigen kaufmännischen Beurteilung unter Berücksichtigung bisheriger und erwarteter Kundenreaktionen die Wahrscheinlichkeit eingeschätzt, dass Ansprüche geltend gemacht werden. Den Referenzzinssatz, der einen wesentlichen Parameter für die Bewertung der Rückstellungen darstellt, haben wir aufgrund der derzeit noch ungeklärten Rechtslage für Zwecke der Bewertung der Rückstellungen unter Berücksichtigung des handelsrechtlichen Vorsichtsprinzips festgelegt. Darüber hinaus wurden bei der Berechnung der Rückstellungen hinsichtlich der konkreten einzelnen Vertragsverläufe vereinfachte Annahmen berücksichtigt. Eine Abzinsung erfolgt nicht, da wir von einer Inanspruchnahme während des nächsten Jahres ausgehen. Nach IDW RS BFA 3 n. F. sind die zinsbezogenen Instrumente des Bankbuchs (Zinsbuch) einer verlustfreien Bewertung zu unterziehen. Zu diesem Zweck werden die zinsbezogenen Vermögensgegenstände und Schulden sowie derivative Finanzinstrumente (insbesondere Zins-Swaps) des Bankbuchs einem Saldierungsbereich zugeordnet. Für diesen ist unter Berücksichtigung von voraussichtlich zur Bewirtschaftung des Bankbuchs erforderlichen Aufwendungen (Refinanzierungs-, Risiko- und Verwaltungskosten) zu prüfen, ob aus den noch zu erwartenden Zahlungsströmen bis zur vollständigen Abwicklung des Bestands ein Verlust droht. Die Sparkasse wendet die barwertige Berechnungsmethode an. Der Barwert ergibt sich aus den zum Abschlussstichtag abgezinsten Zahlungsströmen des Bankbuchs. Betrags- und Laufzeitinkongruenzen sind mittels fiktiver Geschäfte zu schließen. Auf der Passivseite ist dabei der angenommene individuelle Refinanzierungsaufschlag der Sparkasse zu berücksichtigen. Die künftigen für die vollständige Abwicklung des Bankbuchs benötigten Verwaltungskosten wurden aus statistischen Daten abgeleitet. Der ermittelte Verwaltungskostensatz wurde auch für den Einbezug sogenannter Overheadkosten berücksichtigt. Weiterhin wurden keine Gebühren und Provisionserträge im Rahmen der verlustfreien Ermittlung des Bankbuchs berücksichtigt. Zum Bilanzstichtag ergibt sich kein Verpflichtungsüberschuss. Die von uns emittierten oder erworbenen strukturierten Produkte wie mit Schuldnerkündigungsrechten ausgestattete Darlehen und Forward-Darlehen, Darlehen sowie Floater mit Zinsunter- und/oder Zinsobergrenze sowie Anleihen und Hypotheken-Namenspfandbriefe mit Schuldnerkündigungsrechten wurden unter Berücksichtigung des IDW RS HFA 22 einheitlich bilanziert. Verkaufte Termin-Hypotheken-Namenspfandbriefe mit einmaligem Schuldnerkündigungsrecht sowie erworbene Kapitalmarktfloater wurden unter Abspaltung der Nebenrechte bilanziert und bewertet. Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften aus abgespaltenen Nebenrechten von Kapitalmarktfloatern wurden gebildet und im sonstigen betrieblichen Aufwand berücksichtigt. Die zur Absicherung strukturierter Produkte erworbenen Derivate (Swaps und Swaptions) wurden zusammen mit den strukturierten Produkten als Bewertungseinheit behandelt oder in die verlustfreie Bewertung der zinsbezogenen Geschäfte des Bankbuchs einbezogen. Die zur Steuerung von Zinsänderungsrisiken abgeschlossenen derivativen Finanzinstrumente (Zinsswapgeschäfte und Swaptions) wurden in die verlustfreie Bewertung der zinsbezogenen Geschäfte des Bankbuchs (Zinsbuchs) einbezogen und waren somit nicht gesondert zu bewerten. Die ebenfalls zur Steuerung von Zinsänderungsrisiken abgeschlossenen Zinsfutures und eine langlaufende Swaption wurden einzeln imparitätisch bewertet. Bestehende Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften wurden teilweise aufgelöst, für die unrealisierten Bewertungsverluste des Zinsfutures wurden Rückstellungen für drohende Verluste gebildet. Die Erfolge wurden im sonstigen betrieblichen Ergebnis berücksichtigt. Des Weiteren wurden Zinsbegrenzungsgeschäfte und Devisentermingeschäfte, die nicht dem Handelsbestand zugeordnet und in keine Bewertungseinheit gemäß § 254 HGB einbezogen sind, einzeln imparitätisch bewertet. Für unrealisierte Bewertungsverluste wurden Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften gebildet. Die Ergebnisse wurden im sonstigen betrieblichen Ergebnis berücksichtigt. Zwei Wertpapiere mit einem Buchwert von 125,6 Mio. € im Kundengeschäft abgeschlossene Zinsswapgeschäfte und Zinsbegrenzungsgeschäfte in Höhe von nominal 239,4 Mio.€ wurden mit zugeordneten Sicherungsgeschäften (Zinsswaps und Zinsbegrenzungsgeschäfte) in Bewertungseinheiten (Mikro-Hedges) einbezogen. Die Sicherungsbeziehungen haben eine Laufzeit von 2 Wochen bis 38 Jahren. Hierbei folgt die handelsbilanzielle Abbildung der im Risikomanagement vorgenommenen Zusammenfassung. Sind die Voraussetzungen für eine Bewertungseinheit erfüllt, bewerten wir die zugehörigen Grund- und Sicherungsgeschäfte - soweit sich die aus dem abgesicherten Risiko ergebenden Wertentwicklungen ausgleichen - kompensatorisch. Die bilanzielle Abbildung der wirksamen Teile der gebildeten Bewertungseinheiten erfolgt, mit Ausnahme der bilanziellen Edelmetallpositionen (hier Durchbuchungsmethode), mit der Einfrierungsmethode. Die nicht abgesicherten Bestandteile der in die Bewertungseinheit einbezogenen Geschäfte werden, soweit sie nicht in die Zinsbuchsteuerung einbezogen wurden, einzeln imparitätisch bewertet. Sofern die wertbestimmenden Faktoren zwischen Grund- und Sicherungsgeschäften übereinstimmen, nutzen wir zur Darstellung der prospektiven und retrospektiven Wirksamkeit die Critical-Term-Match-Methode. Die Wertänderungen der abgesicherten Risiken gleichen sich vollständig aus. Die Grundgeschäfte werden stets über die gesamte Laufzeit abgesichert. Das abgesicherte Risiko beläuft sich bzgl. des Zinsänderungsrisikos auf 28,4 Mio. €. Das Währungsrisiko wird über eine Währungsgesamtposition je Währung als Einheit gesteuert. In diese werden je Währung die einzelnen Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten, Devisentermin- und Devisenoptionsgeschäfte sowie Kassageschäfte eingestellt. Eine besondere Deckung gemäß § 340h HGB wird in Höhe der sich hierbei betragsmäßig ausgleichenden Positionen je Währung angenommen. Daneben werden strategisch offene bilanzielle Positionen unterhalten. Die Umrechnung der auf fremde Währung lautenden Bilanzposten und der am Bilanzstichtag nicht abgewickelten Kassageschäfte erfolgte mit dem EZB-Referenzkurs. Die Bestände an Sorten wurden zu den EZB-Referenzkursen bzw. zu den Freiverkehrskursen der Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) bewertet. Nicht abgewickelte Termingeschäfte wurden zu einheitlichen Kursen umgerechnet. Devisentermingeschäfte, die zur Absicherung von zinstragenden Bilanzpositionen abgeschlossen wurden, wurden mit dem Kassakurs umgerechnet; der Swapsatz wird zeitanteilig abgegrenzt. Die Aufwendungen aus der Währungsumrechnung wurden in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt. Die Erträge aus der Umrechnung besonders gedeckter Geschäfte sowie aus offenen Positionen mit Restlaufzeiten von bis zu einem Jahr wurden erfolgswirksam vereinnahmt. Der Ausweis der Aufwendungen und Erträge aus besonders gedeckten Positionen erfolgte saldiert im sonstigen betrieblichen Ergebnis. Geschäfte in Edelmetallen werden in größerem Umfang und dabei in unterschiedlichen Ausprägungen getätigt. Neben dem Kauf und Verkauf von Edelmetallen werden Anlagegoldkonten für Kunden geführt sowie Kreditgeschäfte und derivative Edelmetallgeschäfte im Wesentlichen zur Absicherung von bilanziellen Positionen (Portfoliohedge) abgeschlossen. Außerdem bestehen Lieferansprüche und -verpflichtungen. Der weitaus überwiegende Teil der Edelmetallpositionen ist gegen Preisrisiken gesichert und wird als Bewertungseinheit nach § 254 HGB unter Anwendung der Durchbuchungsmethode behandelt (Portfoliohedge). Damit sind die Forderungen und Verbindlichkeiten mit den Zeitwerten in der Bilanz enthalten. Der Zeitwert der einzelnen Edelmetalle sowie der Gold- und Silbermünzen, der Edelmetalle und Medaillen des Schalterhandels bestimmt sich bei Gold, Silber, Platin und Palladium nach dem Londoner Fixing, bei Rhodium, Iridium und Ruthenium nach den Kursen eines repräsentativen Anbieters. Daneben werden strategisch offene Edelmetallpositionen unterhalten, die imparitätisch bewertet werden. Die Sparkasse Pforzheim Calw hat im Geschäftsjahr 2023 weitere Pfandbriefemissionen nach dem Pfandbriefgesetz (PfandBG) durchgeführt. Es wurden Hypothekenpfandbriefe mit einem Nominalwert von 1.250 Mio. € begeben. Des Weiteren wurden Hypotheken-Namenspfandbriefe mit einem Nominalwert von 35,0 Mio. € platziert. Nachfolgend sind die Posten der Bilanz gemäß den Vorschriften für die Formblätter von Pfandbriefbanken aufgegliedert. Da die Sparkasse das Pfandbriefgeschäft nicht schwerpunktmäßig betreibt, wurden die Untergliederungen aus Gründen der Klarheit und Übersichtlichkeit in den Anhang übernommen.
Zusatzangaben nach § 35 RechKredV: Die im Deckungsregister aufgeführten Realdarlehen in Höhe von 2.804,6 Mio. € werden in der Bilanz unter den Forderungen an Kunden und die weiteren Deckungswerte in Höhe von 100,0 Mio. € unter Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere ausgewiesen. Die Angaben nach den Transparenzvorschriften des § 28 PfandBG werden vierteljährlich auf der Homepage der Sparkasse veröffentlicht und stellen sich zum 31.12.2023 wie folgt dar: I) Angaben zu Gesamtbetrag und Laufzeitstruktur in Mio. EUR
* Sowohl die Ermittlung des Risikobarwerts als
auch des Währungsstresses erfolgt statisch.
II) Zusammensetzung der ordentlichen Deckungswerte
Nach Nutzungsart (II) (§ 28 (2) Nr. 1b und 1c PfandBG)
III) Zusammensetzung der weiteren Deckungswerte
IV) Übersicht über rückständige Leistungen
V) ISIN-Liste der Inhaberpapiere
VI) Anhang des Jahresabschlusses
C. Erläuterungen zur Jahresbilanz Aktivseite Forderungen an Kreditinstitute In dieser Position sind enthalten:
In Unterposition b) - andere Forderungen sind - enthalten:
Die Unterposition b) andere Forderungen - (ohne anteilige Zinsen) setzt sich nach Restlaufzeiten wie folgt zusammen:
Forderungen an Kunden In dieser Position sind enthalten:
Diese Position (ohne anteilige Zinsen) setzt sich nach Restlaufzeiten wie folgt zusammen:
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere In dieser Position sind enthalten:
In Unterposition b) - Anleihen und Schuldverschreibungen sind enthalten:
Anteile am Investmentvermögen Am folgenden Investmentvermögen halten wir mehr als 10 % der Anteile:
Der Dachfonds legt schwerpunktmäßig in Aktien, die überwiegend an einer Börse in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union zum Handel bzw. dort an einem anderen organisierten Markt zugelassen sind, sowie in inländischen, nicht börsennotierten gemischten Fonds an. Des Weiteren erfolgen Anlagen in Aktienfonds, die überwiegend an einer Börse in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union zum Handel oder dort an einem anderen organisierten Markt zugelassen sind sowie über ein Spezialfondsmandat innerhalb des Dachfonds in dänische Pfandbriefe. Handelsbestand Finanzinstrumente der Handelsaktiva setzen sich wie folgt zusammen:
Treuhandvermögen Das ausgewiesene Treuhandvermögen stellt in voller Höhe Forderungen an Kunden (Aktivposten 4) dar. Sachanlagen In dieser Position sind enthalten:
Sonstige Vermögensgegenstände In dieser Position sind enthalten:
Rechnungsabgrenzungsposten In dieser Position sind enthalten:
Mehrere Positionen betreffende Angaben
Sonstige Sicherheitenstellungen Die Sparkasse hat einen Teil der Jahresbeiträge der Bankenabgabe in Form von in vollem Umfang abgesicherten Zahlungsansprüchen erbracht. Hierfür sind Barsicherheiten in Höhe von 449 T€ hinterlegt. Daneben waren Barsicherheiten bzw. Sicherheiten in Form von Wertpapieren für negative Zeitwerte aus OTC-Geschäften in Höhe von 0,1 Mio. € bzw. 23,5 Mio. € und Barsicherheiten für geclearte Produkte von 149,0 Mio. € hinterlegt. AnlagenspiegelFinanzanlagen - ohne anteilige Zinsen -
Immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen Die immateriellen Anlagewerte und Sachanlagen entwickelten sich im Geschäftsjahr wie folgt:
Passivseite Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten In dieser Position sind enthalten:
Die Unterposition b) - mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist - setzt sich (ohne anteilige Zinsen) nach Restlaufzeiten wie folgt zusammen:
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden In dieser Position sind enthalten:
Die Unterposition ab) - Spareinlagen mit vereinbarter Kündigungsfrist von mehr als 3 Monaten setzt sich (ohne anteilige Zinsen) nach Restlaufzeiten wie folgt zusammen:
Die Unterposition bb) - andere Verbindlichkeiten mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist - setzt sich (ohne anteilige Zinsen) nach Restlaufzeiten wie folgt zusammen:
Verbriefte Verbindlichkeiten
Handelsbestand Die Finanzinstrumente der Handelspassiva setzen sich wie folgt zusammen:
Treuhandverbindlichkeiten Bei den Treuhandverbindlichkeiten handelt es sich um Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (Passivposten 1). Sonstige Verbindlichkeiten In dieser Position sind enthalten:
Rechnungsabgrenzungsposten In dieser Position sind enthalten:
Nachrangige Verbindlichkeiten
Die Bedingungen der im Passivposten "Nachrangige Verbindlichkeiten" enthaltenen Mittelaufnahmen entsprechen Artikel 63 der Capital Requirements Regulation (CRR). Die Umwandlung in Kapital oder eine andere Schuldform ist in keinem Fall vereinbart oder vorgesehen. Die einzelnen Mittelaufnahmen, die jeweils 10 % des Gesamtbetrags übersteigen, sind wie folgt ausgestattet (ohne anteilige Zinsen):
Die nachrangigen Verbindlichkeiten von insgesamt 2.000 T€ (ohne anteilige Zinsen), die im Einzelfall 10 % des Gesamtbetrags der nachrangigen Verbindlichkeiten nicht übersteigen, haben eine Verzinsung von 2,06 % und eine Laufzeit von 10 Jahre Mehrere Positionen betreffende Angaben
Passivseite unter dem Strich Eventualverbindlichkeiten Im Posten "Eventualverbindlichkeiten" sind im Unterposten b) "Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen" zwei Einzelposten von wesentlicher Bedeutung in Bezug auf die Gesamttätigkeit der Sparkasse enthalten; die Einzelbeträge liegen zwischen 21,5 Mio. € und 30,6 Mio. €. Die übernommenen Verpflichtungen aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen waren nicht zu passivieren, da wir aufgrund der Bonität der Kreditnehmer davon ausgehen, dass die zugrundeliegenden Verpflichtungen erfüllt werden, und wir daher nicht in Anspruch genommen werden. Andere Verpflichtungen Im Posten "Andere Verpflichtungen" sind im Unterposten c) "Unwiderrufliche Kreditzusagen" drei Einzelposten von wesentlicher Bedeutung in Bezug auf die Gesamttätigkeit der Sparkasse enthalten; die Einzelbeträge liegen zwischen 18,4 Mio. € und 34,6 Mio. €. Bei den genannten unwiderruflichen Kreditzusagen handelt es sich mit 34,6 Mio. € um Kontokorrentkredite und mit 38,4 Mio. € um Darlehen. Wir gehen derzeit grundsätzlich davon aus, dass die unwiderruflichen Kreditzusagen künftig von den Kreditnehmern in Anspruch genommen werden. D. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Zinserträge In dieser Position sind enthalten:
Sonstige betriebliche Erträge In dieser Position sind enthalten:
Allgemeine Verwaltungsaufwendungen In dieser Position sind enthalten:
Sonstige betriebliche Aufwendungen In dieser Position sind enthalten:
Steuern vom Einkommen und Ertrag In dieser Position sind enthalten:
Bilanzgewinn Der Verwaltungsrat wird den Jahresabschluss zum 31.12.2023 in seiner für den 26.06.2024 vorgesehenen Sitzung feststellen. Der Vorschlag für die Verwendung des Ergebnisses sieht vor, den Bilanzgewinn vollständig der Sicherheitsrücklage zuzuführen. E. Sonstige Angaben Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen
1 Keine Angabe gemäß § 286 Abs.
3 Satz 2 HGB
Wir sind unbeschränkt haftende Gesellschafterin der RWSO - Grundstücksgesellschaft TBS der Württembergischen Sparkassenorganisation (GbR), Fellbach, Gesellschaft bürgerlichen Rechts und der DKE-GbR, Berlin. Der übrige Anteilsbesitz nach § 285 Nr. 11 HGB ist für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse von untergeordneter Bedeutung. Der Sparkassenverband Baden-Württemberg hat sich zusammen mit den weiteren Trägern quotal entsprechend seinem Stammkapitalanteil an der Bereitstellung von zusätzlichem Eigenkapital für die Landesbank Baden-Württemberg beteiligt. Als Mitglied des Sparkassenverbands Baden-Württemberg sind wir verpflichtet, über Umlagen den nicht anderweitig gedeckten Verbandsaufwand entsprechend dem maßgeblichen Umlageschlüssel abzudecken. Darüber hinaus sind wir Mitglied des Sicherungssystems der Deutschen Sparkassenorganisation, wobei das System der freiwilligen Institutssicherung beibehalten wurde. Zusätzlich erfüllt das Sicherungssystem auch die Anforderungen des Einlagensicherungsgesetzes. Aus diesen Verpflichtungen ist über die laufenden jährlichen Beitragsverpflichtungen hinaus derzeit ein akutes Risiko einer wesentlichen Inanspruchnahme nicht erkennbar. Zum Erwerb der Landesbank Berlin Holding AG (LBBH) durch die S-Finanzgruppe haben wir uns über den Deutschen Sparkassen- und Giroverband ö.K. (DSGV) an der Erwerbsgesellschaft der S-Finanzgruppe mbH & Co. KG (Erwerbsgesellschaft) als Kommanditistin unterbeteiligt. In diesem Zusammenhang besteht ein Aufwendungsersatzanspruch des DSGV gegenüber den Unterbeteiligten für den Fall, dass die über die Erwerbsgesellschaft auszuschüttenden Dividenden der LBBH die laufenden Aufwendungen (im Wesentlichen aus der Fremdfinanzierung) nicht abdecken. Aktuell ist aus dieser Verpflichtung kein akutes Risiko einer Inanspruchnahme erkennbar. Derivative Finanzinstrumente Die am Bilanzstichtag noch nicht abgewickelten Termingeschäfte gliedern sich wie folgt:
Als gedeckte Auftragsgeschäfte mit Dienstleistungscharakter wurden sowohl die Devisentermingeschäfte als auch Zinsswaps und Zinsbegrenzungsvereinbarungen behandelt. Die sonstigen währungs- und zinsbezogenen Geschäfte bestehen überwiegend aus Deckungsgeschäften. Darüber hinaus bestehen verkaufte Floors im Volumen von 100 Mio. € und eine verkaufte Swaption über 50 Mio. €, sowie als Handelsgeschäfte abgeschlossene Zinsswaps im Volumen von 83,4 Mio. € und Aktienindex-Futures im Volumen von 6,1 Mio. €. Die Edelmetallgeschäfte sind Absicherungsgeschäfte für im Bestand befindliche Forderungen und Verbindlichkeiten. Daneben bestehen als Handelsgeschäfte abgeschlossene Edelmetalltermingeschäfte im Volumen von 27,6 Mio. € und Edelmetalloptionen im Volumen von 2,7 Mio. €. Kontrahentenstruktur im Derivategeschäft per 31.12.2023
Für die nicht zum beizulegenden Zeitwert bilanzierten Derivate, die nicht einer Bewertungseinheit gemäß § 254 HGB zugeordnet sind, ergeben sich folgende zusätzliche Angaben nach § 285 Nr. 19 HGB:
Bei börsengehandelten derivativen Finanzprodukten und Geschäften, die am Interbankenmarkt gehandelt werden, werden Marktwerte als Zeitwerte ausgewiesen (Mark to Market Bewertung). Bei OTC-gehandelten derivativen Finanzinstrumenten werden theoretisch ermittelte Werte als Zeitwerte angesetzt (Mark to Model Bewertung). Bei der Mark to Model Bewertung wird bezüglich der derivativen Finanzinstrumente wie folgt verfahren: Zinsswaps werden in die Basisbestandteile Kuponanleihe und Floater zerlegt und unter Zugrundelegung entsprechender Zinsstrukturkurven getrennt bewertet. Der Barwert des Swaps ergibt sich dabei aus der Differenz der Barwerte der beiden Basisprodukte. Für europäische Swaptions werden die ausgewiesenen Zeitwerte auf Basis des Modells Black76, bei amerikanischen bzw. bermudischen Swaptions auf Basis des Modells Hull-White ermittelt. Grundlage der Bewertung sind die Diskontierungskurven und die jeweils zugeordnete maßgebliche Volatilität. Für europäische Optionen werden die ausgewiesenen Zeitwerte mittels des Modells Black/Scholes, für amerikanische bzw. bermudische Optionen mittels des Binomialmodells (Cox-Ross-Rubinstein-Modell) in der jeweils erforderlichen Modifikation berechnet. Grundlagen der Bewertung waren insbesondere der Marktwert des Underlyings im Verhältnis zum Basispreis, die Restlaufzeit und die Volatilitäten. Für die zum beizulegenden Zeitwert bilanzierten Derivate ergeben sich folgende zusätzliche Angaben nach § 285 Nr. 20b HGB:
Bei den mit Hilfe anerkannter Bewertungsmethoden ermittelten beizulegenden Zeitwerten sind wir wie folgt vorgegangen: Bei börsengehandelten derivativen Finanzprodukten und Geschäften, die am Interbankenmarkt gehandelt werden, werden Marktwerte als Zeitwerte ausgewiesen (Mark to Market Bewertung). Bei OTC-gehandelten derivativen Finanzinstrumenten werden theoretisch ermittelte Werte als Zeitwerte angesetzt (Mark to Model Bewertung). Bei der Barwertermittlung der Edelmetallgeschäfte werden insbesondere die Preise, die Geldmarkt- und Metallzinsen zugrunde gelegt. Zinsswaps werden in die Basisbestandteile Kuponanleihe und Floater zerlegt und unter Zugrundelegung entsprechender Zinsstrukturkurven getrennt bewertet. Der Barwert des Swaps ergibt sich dabei aus der Differenz der Barwerte der beiden Basisprodukte. Für Optionen werden die ausgewiesenen Zeitwerte mittels des Binomialmodells bzw. Black/Scholes-Modells in der jeweils erforderlichen Modifikation berechnet. Grundlagen der Bewertung waren insbesondere der Marktwert des Underlyings im Verhältnis zum Basispreis, die Restlaufzeit und die Volatilitäten. Latente Steuern Aufgrund abweichender Ansatz- und Bewertungsvorschriften zwischen Handels- und Steuerbilanz bestehen zum Bilanzstichtag Steuerlatenzen. Dabei wird der Gesamtbetrag der künftigen Steuerbelastungen durch absehbare Steuerentlastungen überdeckt. Ein Ausweis passiver latenter Steuern war insoweit nicht erforderlich, auf den Ansatz aktiver latenter Steuern hat die Sparkasse entsprechend § 274 Abs. 1 HGB verzichtet. Die wesentlichen künftigen Steuerbelastungen resultieren aus bilanziellen Ansatzunterschieden bei dem Passiven steuerlichen Ausgleichsposten nach Investmentsteuergesetz. Die zum Ausgleich der künftigen Steuerbelastungen benötigten absehbaren künftigen Steuerentlastungen ergeben sich aus unterschiedlichen bilanziellen Ansätzen bei den Rückstellungen. Der Ermittlung der latenten Steuern wurde ein Steuersatz von 30,4 % (Körperschaft- und Gewerbesteuer zzgl. Solidaritätszuschlag) zugrunde gelegt. Aus Beteiligungen an Personengesellschaften resultierende, lediglich der Körperschaftsteuer und dem Solidaritätszuschlag unterliegende Differenzen, wurden bei den Berechnungen mit einem Steuersatz von 15,825 % berücksichtigt. Abschlussprüferhonorare Für das Geschäftsjahr wurden von unserem Abschlussprüfer für folgende Leistungen Honorare berechnet:
Bezüge/Kreditgewährungen an Vorstand und Verwaltungsrat Den Mitgliedern des Vorstandes wurden für ihre Tätigkeit im Berichtsjahr Gesamtbezüge in Höhe von 2.310 T€ gewährt. Für die früheren Mitglieder des Vorstands bzw. deren Hinterbliebene wurden Versorgungsbezüge in Höhe von 2.127 T€ bezahlt. Für diese Personengruppe bestehen Pensionsrückstellungen in Höhe von 33.392 T€. Die Mitglieder des Verwaltungsrats erhielten für ihre Tätigkeit im Berichtsjahr Gesamtbezüge in Höhe von 428 T€. Die Sparkasse hatte Mitgliedern des Vorstands Kredite in Höhe von 2.019 T€ und Mitgliedern des Verwaltungsrats in Höhe von 4.454 T€ gewährt. Organe Verwaltungsrat
Mitglieder Günter Bächle, Redakteur i. R. Alfred Bamberger, selbständiger Software-Entwickler Dr. Marianne Engeser, Apothekerin i. R. Jürgen Großmann, Oberbürgermeister Jürgen Kurz, Bürgermeister i. R. Professor Dr. Rainer Prewo, Oberbürgermeister i. R. Volker Schuler, Bürgermeister Michael Schwarz, selbständiger Unternehmensberater Joachim Wildenmann, Geschäftsführer Firma K. Wildenmann (Schmuckbranche) Beschäftigtenvertreter Martin Caroppo, Sparkassenangestellter Thomas Döring, Sparkassenangestellter Michael Fritz, Sparkassenangestellter Andreas Heiß, Sparkassenangestellter Holger Pfau, Sparkassenangestellter Jürgen Schweickhardt, Sparkassenangestellter Vorstand
Bei folgender großen Kapitalgesellschaft wird durch einen gesetzlichen Vertreter unseres Hauses ein Aufsichtsratsmandat wahrgenommen (Stand 31.12.2023): Alphartis SE, Horb am Neckar Mitarbeiter/innen Im Jahresdurchschnitt wurden beschäftigt:
Pforzheim, 10.05.2024 Sparkasse Pforzheim Calw Der Vorstand Neuweiler Gatzlaff Eisele Dr. Stickel Anlage zum Jahresabschluss gemäß § 26a Abs. 1 Satz 2 KWG zum 31.12.2023 ("Länderspezifische Berichterstattung") Die Sparkasse Pforzheim Calw hat keine Niederlassungen im Ausland. Sämtliche nachfolgende Angaben entstammen dem Jahresabschluss zum 31.12.2023 und beziehen sich ausschließlich auf ihre Geschäftstätigkeit als regional tätige Sparkasse in der Bundesrepublik Deutschland. Die Tätigkeit der Sparkasse Pforzheim Calw besteht im Wesentlichen darin, Einlagen oder andere rückzahlbare Gelder von Privat- und Firmenkunden entgegenzunehmen und Kredite für eigene Rechnung zu gewähren. Die Sparkasse Pforzheim Calw definiert den Umsatz als Saldo aus der Summe folgender Komponenten der Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB: Zinserträge, Zinsaufwendungen, laufende Erträge aus Aktien etc., Erträge aus Gewinngemeinschaften etc., Provisionserträge, Provisionsaufwendungen, Nettoertrag des Handelsbestands und sonstige betriebliche Erträge. Der Umsatz beträgt für den Zeitraum 01. Januar bis 31. Dezember 2023 371.689 T€. Die Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in Vollzeitäquivalenten beträgt im Jahresdurchschnitt 1353. Der Gewinn vor Steuern beträgt 57.964 T€. Die Steuern auf den Gewinn betragen 42.523 T€. Die Steuern betreffen laufende Steuern. Die Sparkasse Pforzheim Calw hat im Geschäftsjahr keine öffentlichen Beihilfen erhalten. BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Sparkasse Pforzheim Calw, Pforzheim VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Sparkasse Pforzheim Calw (im Folgenden: Sparkasse) bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Sparkasse für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 Handelsgesetzbuch (im Folgenden: HGB) erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden: EU-APrVO) unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Sparkasse unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Art. 10 Abs. 2 Buchstabe f) EU-APrVO i. V. m. § 340k Abs. 3 HGB, dass alle von uns beschäftigten Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Art. 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Nachfolgend stellen wir den aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar: Bewertung von Forderungen an Kunden a) Sachverhalt und Problemstellung Das Kundenkreditgeschäft ist ein maßgebliches Geschäftsfeld der Sparkasse. Bei der Bewertung einzelner Kundenforderungen ist das Adressenausfallrisiko des Kreditnehmers, d. h. insbesondere die Wahrscheinlichkeit, mit der ein Kreditnehmer seinen vertraglichen Leistungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann, sowie die Bewertung der ggf. vorliegenden Sicherheiten, maßgeblich. Die Bewertung dieser Forderungen beruht somit in einem hohen Maße auf den Einschätzungen und Annahmen des Vorstands der Sparkasse zu den genannten Sachverhalten. Die Unsicherheiten bei diesen Ermessensentscheidungen sind aktuell insbesondere durch die aktuellen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen geprägt. Von besonderer Bedeutung ist hierbei die Einschätzung, inwieweit die hieraus resultierenden Belastungen die Kapitaldienstfähigkeit der betroffenen Kreditnehmer dauerhaft negativ beeinflussen. Diese Thematik hat daher wesentliche Auswirkungen auf den Jahresabschluss, insbesondere auf die Ertragslage der Sparkasse. Für die Zwecke der Rechnungslegung sind insofern die Kreditprozesse zur Bewertung der Forderungen von besonderer Bedeutung. Die Bewertung von Forderungen an Kunden bedarf insoweit einer besonderen Befassung durch den Abschlussprüfer. b) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse Bereits im Rahmen unserer vorgezogenen Prüfung der organisatorischen Pflichten haben wir die Ordnungsmäßigkeit der Kreditprozesse, u. a. die Früherkennungsverfahren für Kreditrisiken und den Forderungsbewertungsprozess, betrachtet. Die relevanten Kreditprozesse sowie die Ausgestaltung und Wirksamkeit des internen Kontrollsystems bei der Bewertung der Kundenforderungen beurteilen wir regelmäßig auf Grundlage von Aufbau- und Funktionsprüfungen. Bei einer risikoorientierten - unter besonderer Berücksichtigung der aktuellen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen - vorgenommenen bewussten Auswahl von Kreditengagements haben wir aussagebezogene Prüfungshandlungen in Form von Einzelfallprüfungen vorgenommen und auf der Grundlage von Kreditunterlagen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen die von der Sparkasse vorgenommene Beurteilung des kreditnehmerbezogenen Adressenausfallrisikos sowie die Bewertung der Kreditsicherheiten bei ausfallgefährdeten Forderungen nachvollzogen. c) Verweis auf weitergehende Informationen Weitere Informationen und Erläuterungen sind in den Anhangangaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (Abschnitt B) sowie zu den Beständen zum Bilanzposten Aktiva 4 (Abschnitt C) enthalten. Darüber hinaus verweisen wir auf die Darstellungen und Erläuterungen im Lagebericht (Abschnitte 2.3.2, 2.4.1, 2.4.3 und 4.2.1). Sonstige Informationen Der Vorstand ist für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstige Information, die uns vereinbarungsgemäß nach dem Datum des Bestätigungsvermerks vorgelegt wird, umfasst den gemäß § 340a Abs. 1a HGB i. V. m. § 289b Abs. 3 Satz 1 Nr. 2a HGB zusammen mit dem Lagebericht nach § 325 HGB zu veröffentlichenden nichtfinanziellen Bericht für das Geschäftsjahr 2023. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter (Vorstand) und des Aufsichtsorgans (Verwaltungsrat) für den Jahresabschluss und den Lagebericht Der Vorstand ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Sparkasse zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit dem Verwaltungsrat unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber dem Verwaltungsrat eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihm alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und, sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit dem Verwaltungsrat erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN Übrige Angaben gemäß Art. 10 EU-APrVO Wir sind nach § 30 Abs. 2 Satz 2 Sparkassengesetz für Baden-Württemberg i. V. m. § 340k Abs. 3 Satz 1 HGB gesetzlicher Abschlussprüfer der Sparkasse. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem Prüfungsbericht nach Art. 11 EU-APrVO in Einklang stehen. Von uns beschäftigte Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, haben folgende Leistungen, die nicht im Jahresabschluss oder im Lagebericht angegeben wurden, zusätzlich zur Abschlussprüfung für die Sparkasse oder ein gemäß § 271 Abs. 2 HGB verbundenes Unternehmen der Sparkasse erbracht:
VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER Der für die Prüfung vorrangig verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Jochen Eberhard.
Stuttgart, den 31. Mai 2024 Sparkassenverband
Baden-Württemberg
Witt, Wirtschaftsprüfer Eberhard, Wirtschaftsprüfer Verwendung des Überschusses Der Verwaltungsrat hat den Jahresabschluss 2023 der Sparkasse Pforzheim Calw gemäß § 30 Abs. 3 Sparkassengesetz Baden-Württemberg am 26. Juni 2024 festgestellt und beschlossen, den Bilanzgewinn gemäß § 31 Abs. 2 Sparkassengesetz Baden-Württemberg in voller Höhe der Sicherheitsrücklage zuzuführen.
Pforzheim, 26. Juni 2024 Der Vorsitzende des Verwaltungsrats Bastian Rosenau, Landrat des Enzkreises Rechtsstellung der Sparkasse Pforzheim Calw Gemeinnützige, mündelsichere, öffentliche Bank, Zweckverbandssparkasse der Stadt Pforzheim, des Enzkreises und des Landkreises Calw. Für die Verbindlichkeiten der Sparkasse Pforzheim Calw haftet der Zweckverband STADT+KREIS-SPARKASSE PFORZHEIM ENZKREIS CALW als Gewährträger bis 18. Juli 2005, danach die Sparkasse mit ihrem eigenen Vermögen. Die Sparkasse ist Mitglied der Deutschen Sparkassen-Finanzgruppe. Sparkasse Pforzheim Calw Poststraße 3 75172 Pforzheim Telefon 07231 99-0 Telefax 07231 99-3499 www.sparkasse-pforzheim-calw.de info@sparkasse-pforzheim-calw.de |
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