Auto-Schuster GmbH
Mammelzen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
23.629,50 |
28.506,00 |
| I.
Sachanlagen |
23.629,50 |
28.506,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
116.068,07 |
106.091,75 |
| I.
Vorräte |
78.978,90 |
79.770,60 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
35.969,72 |
25.830,24 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.119,45 |
490,91 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
41.046,42 |
44.902,28 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
180.743,99 |
179.500,03 |
Passiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Verlustvortrag |
70.466,87 |
73.290,51 |
| III.
Jahresüberschuss |
3.855,86 |
2.823,64 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
41.046,42 |
44.902,28 |
| B.
Rückstellungen |
2.045,17 |
2.045,17 |
| C.
Verbindlichkeiten |
178.698,82 |
177.454,86 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
103.498,82 |
107.254,86 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
180.743,99 |
179.500,03 |
Anhang Jahresabschluss 2012
Auto Schuster GmbH
Allgemeine Angaben
Die Bilanz für das Geschäftsjahr 2012 wurde
nach den Rechnungslegungsvorschriften des 3. Buches des HGB
aufgestellt. Ferner wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes
beachtet.
Für die Bilanz wurden die
Gliederungsvorschriften des §§ 266 HGB beachtet,
wobei von den größenabhängigen
Erleichterungen gem. § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB Gebrauch
gemacht wurde.
Für jeden Posten der Bilanz ist der
entsprechende Betrag des vorhergehenden Wirtschaftsjahres
angeführt.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen
Die Anlagenzugänge wurden zu Anschaffungskosten
zuzüglich Nebenkosten bewertet. Die Abschreibungen auf
das Anlagevermögen wurden linear vorgenommen. Bei
Zugängen im Berichtsjahr erfolgten die Abschreibungen
zeitanteilig. Zugänge des Berichtsjahres mit
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten zwischen EUR 150,00
und EUR 1.000,00 wurden entsprechend der steuerlichen
Bewertungsmethode nach § 6 Abs. 2a EStG in einen
Sammelposten eingestellt und mit einer pauschalen
Abschreibungsdauer von fünf Jahren abgeschrieben.
Vermögensgegenstände mit Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten von unter EUR 150,00 wurden in voller
Höhe im Zugangsjahr abgeschrieben.
Bei der Bewertung der unfertigen Leistungen wurde das
Niederstwertprinzip gem. § 253 Abs. 3 HGB beachtet.
Der Kassenbestand, die Guthaben bei Kreditinstituten,
die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind zum Nominalwert
angesetzt.
Den bekannten und erkennbaren Risiken ist durch die
Bildung von Rückstellungen in ausreichendem Umfang
Rechnung getragen.
Die Verbindlichkeiten wurden gemäß §
253 Abs. 1 Satz 2 HGB zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt.
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren betrug zum
Bilanzstichtag EUR 0,00.
Sonstige Angaben
Im Geschäftsjahr 2012 war Frau Ingrid Schuster,
Mammelzen, als alleinige Geschäftsführerin
tätig.
Die Geschäftsführung wird der
Gesellschafterversammlung vorschlagen den Bilanzgewinn auf
neue Rechnung vorzutragen.
Mammelzen, den 11.04.2014
gez. Ingrid Schuster
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 11.04.2014 festgestellt.
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