Welcker Elektrotechnik GmbH
Rimbach
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023 EUR |
31.12.2022 EUR |
| A. Anlagevermögen |
58.658,50 |
36.736,50 |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände |
7,00 |
7,00 |
| II. Sachanlagen |
58.451,50 |
36.529,50 |
| III. Finanzanlagen |
200,00 |
200,00 |
| B. Umlaufvermögen |
967.317,08 |
781.830,66 |
| I. Vorräte |
6.000,00 |
6.000,00 |
| II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände |
919.246,22 |
696.413,04 |
| III. Wertpapiere |
40.884,92 |
35.885,15 |
| IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks |
1.185,94 |
43.532,47 |
| C. Rechnungsabgrenzungsposten |
258,96 |
288,43 |
| Aktiva |
1.026.234,54
|
818.855,59 |
Passiva
|
|
31.12.2023 EUR |
31.12.2022 EUR |
| A. Eigenkapital |
567.225,61 |
581.052,53 |
| I. Gezeichnetes Kapital |
50.000,00 |
50.000,00 |
| II. Gewinnrücklagen |
155.000,00 |
155.000,00 |
| III. Gewinnvortrag |
376.052,53 |
376.281,54 |
| IV. Jahresfehlbetrag |
13.826,92 |
229,01 |
| B. Rückstellungen |
33.470,00 |
29.250,00 |
| C. Verbindlichkeiten |
425.538,93 |
208.553,06 |
| Summe Passiva |
1.026.234,54 |
818.855,59 |
Anhang
für das Geschäftsjahr vom
1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023
- für Offenlegungszwecke gem. § 326 HGB –
Registerinformationen, Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss, Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Registerinformationen
Die Welcker Elektrotechnik GmbH, mit Sitz in Rimbach, ist beim Registergericht Darmstadt
unter der Registernummer HRB 41359 eingetragen.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss der Firma Welcker Elektrotechnik GmbH wurde nach den Vorschriften
der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften
§§ 264 ff. HGB aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- & Verlustrechnung entspricht den Vorschriften
der §§ 266 und 275 HGB. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes und des Gesellschaftsvertrages
zu beachten.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die geltenden handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften wurden unter Berücksichtigung
der Fortführung der Unternehmenstätigkeit beachtete. Für die Erstellung des Jahresabschlusses
waren die folgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgeblich: Immaterielle Vermögensgegenstände, soweit entgeltlich erworben, werden zu Anschaffungskosten bilanziert und ihrer Nutzungsdauer
entsprechend um planmäßige Abschreibung vermindert. Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen
vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen werden linear vorgenommen und erfolgen
unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten unter € 800,00 (ohne Umsatzsteuer) werden aufgrund der untergeordneten Bedeutung entsprechend der
steuerlichen Regelung in § 6 Abs. 2 EStG behandelt. Für die Bemessung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer wird die amtliche steuerliche
AfA-Tabelle zugrunde gelegt. Die Bewertung des Vorratsvermögens erfolgt zu Festwerten. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die sonstigen Vermögensgegenstände, die Wertpapiere des Umlaufvermögens, die Kassen- und Bankguthaben sind zu Nennwerten oder mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert
angesetzt. Als Aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag eingestellt, soweit sie Aufwand für einen
bestimmten Zeitraum nach dem Abschlussstichtag darstellen. Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen und sind in
Höhe des nach vernünftiger Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichend
objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. In den Ansatz-, Bewertungs- und Abschreibungsmethoden sind gegenüber dem Vorjahr keine
Änderungen eingetreten, den Anforderungen der §§ 264 Abs. 3 und 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB
wurden somit entsprochen.
Erläuterungen zur Bilanz Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist im Anlagenspiegel dargestellt,
der nicht offengelegt wird. Alle in der Bilanz ausgewiesenen Forderungen haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit
von unter einem Jahr. Forderungen gegenüber Gesellschaftern bestanden am Bilanzstichtag in Höhe von € 294.094,85
(i. Vj. € 282.973,99). Die anderen Gewinnrücklagen betreffen freie Rücklagen. Alle in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit
von unter einem Jahr.
Sonstige Angaben Forderungen gegenüber Geschäftsführer bestanden am Bilanzstichtag in Höhe von € 294.094,85
(i. Vj. € 282.973,99). Diese werden mit 3 v. H. p. a. verzinst. Die durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer beträgt im Berichtsjahr 9 (i. Vj. 9). Wesentliche finanzielle Verpflichtungen bestehen am Bilanzstichtag nicht.
Geschäftsführer: Herr Bernhard Welcker, Elektrotechniker
Rimbach, den 31. Juli 2025
Welcker Elektotechnik GmbH, Rimbach Bernhard Welcker, Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 04.08.2025 festgestellt.
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