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BeteiligungsgesellschaftenBeteiligungsgesellschaftenWZ 64.21.0PrimaryManagementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenManagementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenWZ 70.10.3
Gegenstand
Gegenstand der Gesellschaft: Betreibung von Geschäften als gewerbliches Unternehmen. Betreibung jeglicher Geschäfte oder Handel, die nach Auffassung der Geschäftsführung durch die Ausführung für die Gesellschaft vorteilhaft sein können. Die Beschaffung von Grundstücken, Gebäuden, Grunddienstbarkeiten, Rechten, Privilegien, Konzessionen, Patenten, Patentrechten, Lizenzen, Geheimverfahren, Warenzeichen, Designs, Fertigungsanlagen, Fabrikanlagen, gehandelten Aktien und beweglichem sowie unbeweglichem Eigentum jeglicher Art, das für die Zwecke von oder in Verbindung mit der Tätigkeit des Unternehmens als notwendig oder nützlich erachtet wird, durch Kauf, Leasing, Tausch, Miete, Pacht oder in sonstiger Form, sowie das Halten dieser Werte als Grundbesitz oder mit Zins. Der Aufbau, die Änderung oder Wartung von Gebäuden, Produktions-, Fertigungs- oder Fabrikanlagen, die für die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft erforderlich oder vorteilhaft sind, sowie die Mitwirkung und/oder Förderung beim/des Aufbau/s, sowie der Änderung oder Wartung der o.a. Objekte. Der Erwerb durch Zeichnung oder in sonstiger Weise, sowie das Halten, Verkaufen, Handeln oder anderweitiges Veräußern von Anteilen, Aktien, Wertpapieren, Schuldverschreibungen, Anleihekapital und anderen Sicherheiten jedweder Art, die von jedem registrierten Handelsunternehmen weltweit besichert werden, sowie von Schuldverschreibungen, Anleihekapital und anderen Sicherheiten jeglicher Art, die von örtlichen, regionalen, bundesstaatlichen oder anderweitigen Behörden, entweder am Heimatort oder auswärts besichert werden, sowie dieselben unter Vorbehalt oder in sonstiger Weise zu zeichnen und die Ausübung und Durchsetzung sämtlicher mit ihrem Besitz in Zusammenhang stehender Rechte und Berechtigungen, die durch den Eigentumserwerb übertragen wurden. Kapital in Form eines Darlehens oder als Einlage/Hinterlegung in die Gesellschaft einzubringen entweder ohne Sicherheit oder gesichert durch Schuldverschreibungen, Anleihekapital (unkündbar oder kündbar), Hypothek oder sonstige Sicherheiten, die der Geschäftstätigkeit oder dem Besitz der Gesellschaft (einschließlich nicht eingefordertem Einlagekapital) belastet werden, sowie generelles Handeln als Bankier. Die Gewährleistung von Unterstützung und/oder Sicherung mit oder ohne Ausgabe von Schuldverschreibungen, Anleihekapital, Rentenanleihen, Hypotheken, Belastungen, Obligationen, Zinsen, Dividenden, Sicherheiten, Geldern oder Anteilen oder der Erfüllung von Verträgen oder Verpflichtungen eines jeglichen Unternehmens/einer jeglichen Person, und insbesondere/im einzelnen (jedoch ohne Beeinträchtigung hinsichtlich der Geltung des zuvor Gesagten) eines jeden Unternehmens, welches bis auf weiteres gemäß Definition in Abschnitt 736 und 736(A) des Gesetzes über Kapitalgesellschaften von 1985 und dessen Erweiterung/Optimierung durch das Gesetz von 1989 ein Unternehmen der Holding oder eine Zweigstelle derselben gemäß Definition des genannten Abschnitts darstellt oder anderweitig mit der Gesellschaft geschäftlich verbunden ist, sowie die Gewährung von Entschädigungen, Versicherungsschutz und Bürgschaften jeglicher Art, auch durch Sicherheitsleistung, wie bereits zuvor gesagt, entwder mit oder ohne Hypotheken und sonstigen Belastungen/Besicherungen der Gesellschaft und des gesamten oder partiellen gegenwärtigen oder künftigen beweglichen und unbeweglichen Vermögens und der Aktiva, der Ausgabe von Schuldverschreibungen, Anleihekapitals und daneben die zusätzliche Sicherung sämtlicher Sicherheiten der Gesellschaft durch einen Treuhandvertrag oder eine andere Zusicherung sowie der Eintritt in eine Partnerschaft oder Poolvereinbarung mit (einer) beliebigen Person/en, Unternehmen oder Gesellschaften. Das Beleihen von Geldern mit oder ohne Sicherheit sowie die Investition von Geldern der Gesellschaft zu Bedingungen, die die Gesellschaft bewilligen kann, die Gewährleistung von Dividenden, Zinsen und Kapital der Gesellschaftsanteile, des Bestandes oder der Sicherheiten eines Unternehmens, dessen Gesellschafter die Gesellschaft ist oder an dem sie in sonstiger Form beteiligt ist, und die allgemein nach dem Ermessen der Geschäftsführer als geeignet erscheinen. Das Beantragen, Erwerben oder anderweitige Beschaffen, Nutzen und Halten von Patenten, Lizenzen, Konzessionen, Urheberrechten u.ä., Übertragen von Rechten zur Nutzung und Veröffentlichung von Geheimnissen/Vertraulichkeiten oder sonstigen Informationen sowie die Nutzung, Ausübung, Entwicklung oder Gewährung von Lizenzen in Bezug auf die Eigentumsrechte und die so erworbenen Informationen. Die Beteiligung an der Bildung und Gestaltung, Ausübung, Verwaltung, Überwachung und Kontrolle der Geschäftstätigkeit und der Abläufe einer jeglichen Gesellschaft oder eines jeglichen Unternehmens und für diesen Zweck Ernennung und Dotierung von Geschäftsführern, Wirtschaftsprüfern, Beratern und sonstigen Fachkräften oder Anwälten. Die Beschäftigung von Fachkräften, Beratern und Analysten/Gutachtern zur Untersuchung und Überprüfung der Bedingungen, Aussichten, des Werts, der Merkmale und der Umstände jeglicher Gesellschaftsangelegenheiten und -tätigkeiten sowie allgemein sämtlicher Vermögenswerte, jeglichen Eigentums und aller Rechte. Das Errichten, umwandeln/fördern und mitwirken beim Aufbau oder der Umwandlung einer jeglichen weiteren Gesellschaft, zu deren Zielen der komplette oder partielle Erwerb oder die Übernahme der Aktiva oder Passiva dieser Gesellschaft gehört oder deren Umwandlung direkt oder indirekt die Ziele oder Interessen dieses Unternehmens voranbringen soll, sowie der Erwerb, das Halten, Veräußern von Anteilen, Bestand oder Sicherheiten, die von einer solchen Gesellschaft ausgegeben wurden oder sonstige Verbindlichkeiten einer solchen Gesellschaft. Das Ausstellen, Akzeptieren und Begeben von Wechseln, Eigenwechseln oder anderen begebbaren Dokumenten. Die Investition von und Handel mit dem Kapital der Gesellschaft, das nicht unmittelbar für die Umsetzung des Geschäftszweckes der Gesellschaft erforderlich ist, in und auf derartige Anlagen und in derartiger Weise, welche die Gesellschaft genehmigt. Die Vergütung für von der Gesellschaft erworbene/s Vermögen, Grundeigentum oder Rechte entweder in bar oder durch vollständige oder teilweise Zahlung, auch durch Anteile, mit oder ohne vorrangige oder nachrangige Rechte oder Sonderrechte oder Einschränkungen hinsichtlich der dividendenmäßigen Kapitalrückzahlung, des Stimmrechts oder in sonstiger Weise, sowie durch jegliche Sicherheiten, zu deren Ausgabe die Gesellschaft ermächtigt ist, teils auf die eine Art, teils auf eine andere, jedoch allgemein zu den Bedingungen, die die Gesellschaft festgelegt hat. Die Annahme von Zahlungen für Grundeigentum, Vermögen oder Rechte, die von der Gesellschaft veräußert wurden oder worüber in sonstiger Weise verfügt wurde, entweder in bar, durch Ratenzahlung oder in sonstiger Weise, oder in vollen oder Teil-Anteilen der Gesellschaft oder des Bestands an Geschäftsanteilen, mit oder ohne Vorzugs-, nachrangigenoder Sonderrechten oder Einschränkungen hinsichtlich der Ausschüttung von Dividenden, der Rückzahlung von Kapital, Stimmrecht oder in sonstiger Weise, sowie in Schuldverschreibungen oder Hypotheken oder anderen Sicherheiten eines Unternehmens oder Konzerns oder teils auf die eine Art, teils auf eine andere, allgemein gemäß den von der Gesellschaft bestimmten Bedingungen, sowie auch das Halten, Veräußern oder sonstiges Verfügen von derart erworbenen Anteilen oder Sicherheiten. Vereinbarungen zur Kooperation oder Fusion oder zur Begründung einer Partnerschaft sowie eine Vereinbarung zur Gewinnverteilung, einer Interessengemeinschaft, sowie gegenseitige Zugeständnisse oder Zusammenarbeit mit Gesellschaften, Unternehmen oder Personen, welche Geschäftsbereiche realisieren oder planen, die in die Ziele dieser Gesellschaft fallen oder die so ausgeführt werden, dass sie dieser Gesellschaft direkt oder indirekt von Vorteil sind. Der Kauf oder sonstige Erwerb, vollständige oder partielle Übernahme des Geschäftsbereichs, des Vermögens, des Grundbesitzes, der Aktiva und Passiva und/oder Transaktionen von Personen, Gesellschaften oder Unternehmen, sofern dies dazu geeignet ist, die Ziele der Gesellschaft zu begünstigen, deren Interessen zu fördern oder der Erwerb des Eigentums zur Erreichung des Zweckes und der Ziele dieser Gesellschaft dienlich und geeignet ist. Bis auf weiteres ist die Gesellschaft dazu berechtigt, die vorgenannten erworbenen bzw. übernommenen Unternehmen, deren Eigentum/Grundbesitz und aller sonstigen Aktiva zu veräußern, zu steigern, zu verwalten, weiter zu entwickeln und zu verwerten, auszutauschen, zu vermieten, zu lizenzieren, Gewinne zu verteilen, Lizenzen, Nutzungs- oder sonstige Rechte zu erteilen, damit zu handeln oder in sonstiger Weise darüber zu verfügen, zu den Beträgen/Erlösen, die die Gesellschaft für angemessen hält. Die Gesellschaft hat für das Wohlergehen von derzeitigen oder ehemaligen Mitarbeitern des Unternehmens, für die Auszahlung von Renten, Gratifikationen, Abfindungen und Tantiemen an derzeitige oder ehemalige leitende Angestellte und Mitarbeiter der Gesellschaft oder ihrer Rechtsvorgänger sowie an deren Angehörige Sorge zu tragen und die Einrichtung und den Unterhalt bzw. die Zustimmung zu Einrichtung und Unterhalt von Treuhandvermögen, Fonds und Stiftungen (mit oder ohne Beitragspflicht) für die Auszahlung von Renten oder sonstigen finanziellen Leistungen für o.a. Personen oder ihre Angehörigen zu gewähren und dazu beizutragen. Die Verteilung der verteilbaren Aktiva des Gesellschaftsvermögens als Barauszahlung an die Gesellschafter, jedoch in der Form, dass das Kapital der Gesellschaft nicht vermindert wird, es sei denn, dass dies zu dieser Zeit vom Gesetzgeber so bestimmt ist. Die Gesellschaft ist dazu berechtigt, weltweit die Ausführung der o.a. beschlossenen und genehmigten Maßnahmen allein oder in Gemeinschaft, als Kommissionär, Treuhänder oder Stellvertreter für andere oder auch durch Kommissionäre, Treuhänder oder Stellvertreter dementsprechend durchzuführen. Weiterhin ist sie ermächtigt zur Durchführung aller sonstigen Maßnahmen, die den vorstehenden Bestimmungen zufolge für die Gesellschaft und ihre Ziele dienlich sind. Gegenstand der Zweigniederlassung: Vermittlung von Arbeitsplätzen für Arbeitsuchende.
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
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IV. Kassenbestand,
Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten
und Schecks
- 93,99
Summe Aktiva
PASSIVA
Euro
Gesamtjahr/Stand
Euro
Euro
Vorjahr
Euro
A. Eigenkapital
II. Einlagen / Entnahmen
100,00
IV.
Gewinnvortrag/Verlustvortrag
- 1402,82
V.
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag
- 596,00
C. Verbindlichkeiten
1804,83
Summe Passiva
- 93,99
ANHANG
A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der
§§ 266, 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die
Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
B. Bilanzierungs- u. Bewertungsmethoden
I. Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche Aufwendungen
und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts
anderes bestimmt ist.
Die Bilanzierungsverbote nach §§ 248 Abs. 1
und Abs. 2 HGB wurden beachtet.
Rückstellungen und Rechnungsabgrenzungsposten
wurden nicht gebildet.
Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB
bestehen nicht.
II. Bewertungsmethoden
Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich
grundsätzlich an den steuerrechtlichen Bestimmungen;
handelsrechtliche Bestimmungen standen dem nicht entgegen.
Bei der Bewertung wurde davon ausgegangen, dass die
Gesellschaft im Jahre 2006 die volle
Unternehmenstätigkeit nicht aufgenommen hat. Dem
stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe
entgegen.
Aufgrund der Tatsache, dass die Haupttätigkeit
des Unternehmens nicht voll aufgenommen worden ist, wurde
kein Gewinn erwirtschaftet. Aufwendungen sind abhängig
von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im
Jahresabschluss erfasst. Es ist vorsichtig bewertet worden.
Die auf den Jahresabschluss angewandten
Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.
C. Angaben zu Bilanzposten
I. Verbindlichkeitenspiegel
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
5 Jahren bestanden am Bilanzstichtag nicht.
Sicherungsrechte am Gesellschaftsvermögen zu Gunsten
Dritter sind nicht bestellt.
II. Forderungen und Verbindlichkeiten i.S.d. § 42
Abs. 3 GmbHG
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschafter bestehen nicht.
III. Sonderposten mit Rücklageanteil
Sonderposten mit Rücklageanteil gemäß
§ 273 HGB wurden nicht gebildet.
IV. Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB
bestanden am Bilanzstichtag nicht.
D. Angaben zu Gewinn- und Verlustrechnungsposten
I. Steuerliche Sonderabschreibungen
Im Geschäftsjahr 2006 wurden keine
Sonderabschreibungen nach § 7 g Abs. 1 EStG i.V.m.
§ 254 HGB vorgenommen.
II. Abschreibungen auf den Firmenwert
Abschreibungen auf den Firmenwert gemäß
§ 255 Abs. 4 HGB wurden nicht vorgenommen.
III. Außerplanmäßige Abschreibungen auf
das Anlagevermögen
Außerplanmäßige Abschreibungen auf
das Anlagevermögen wurden nicht vorgenommen.
E. Sonstige Angaben
I. Geschäftsführungsorgane Außer der Geschäftsführerin waren im
Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt. Im
Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft von
Frau Tatjana de Nève (vormals Paliga) geführt.
Unterzeichnung gemäß § 245 HGB
Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit
des Jahresabschlusses, wie er sich aus diesem Bericht
ergibt, wird hiermit versichert.
Berlin, den 1. August 2007
Tatjana de Nève (vormals Paliga)
-Geschäftsführerin und
Niederlassungsleiterin-
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
Euro
Gesamtjahr/Stand
Euro
Euro
Vorjahr
Euro
1. Umsatzerlöse
2. Erhöhung oder
Verminderung des Bestands an fertigen und
unfertigen Erzeugnissen
3. andere aktivierte
Eigenleistungen
4. sonstige betriebliche
Erträge
5. Materialaufwand:
a) Aufwendungen für Roh-,
Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene
Waren
b) Aufwendungen für
bezogene Leistungen
6. Personalaufwand:
a) Löhne und
Gehälter
b) soziale Abgaben und
Aufwendungen für Altersversorgung und für
Unterstützung, davon für
Altersversorgung
7. Abschreibungen:
a) auf immaterielle
Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens und Sachanlagen sowie auf
aktivierte Aufwendungen für die Ingangsetzung
und Erweiterung des Geschäftsbetriebs
b) auf
Vermögensgegenstände des
Umlaufvermögens, soweit diese die in der
Kapitalgesellschaft üblichen Abschreibungen
überschreiten
8. sonstige betriebliche
Aufwendungen
- 596,00
9. Erträge aus
Beteiligungen, davon aus verbundenen
Unternehmen
10. Erträge aus anderen
Wertpapieren und Ausleihungen des
Finanzanlagevermögens, davon aus verbundenen
Unternehmen
11. sonstige Zinsen und
ähnliche Erträge, davon aus verbundenen
Unternehmen
12. Abschreibungen auf
Finanzanlagen und auf Wertpapiere des
Umlaufvermögens
13. Zinsen und ähnliche
Aufwendungen, davon an verbundene Unternehmen
14. Ergebnis der
gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
15. außerordentliche
Erträge
16. außerordentliche
Aufwendungen
17. außerordentliches
Ergebnis
18. Steuern vom Einkommen und
vom Ertrag
19. sonstige Steuern
20.
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag
Tatjana
de Nève
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