Schildmann
GmbH
Borgholzhausen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
568.986,67 |
597.113,52 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
3,00 |
3,00 |
| II.
Sachanlagen |
568.806,07 |
596.936,07 |
| III.
Finanzanlagen |
177,60 |
174,45 |
| B.
Umlaufvermögen |
685.448,98 |
330.195,17 |
| I.
Vorräte |
117.556,76 |
103.320,60 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
45.196,57 |
106.115,78 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
522.695,65 |
120.758,79 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
10.071,50 |
3.102,01 |
| Aktiva |
1.264.507,15 |
930.410,70 |
Passiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Eigenkapital |
208.429,13 |
197.106,12 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
30.677,51 |
30.677,51 |
| II.
Gewinnvortrag |
166.428,61 |
211.422,71 |
| III.
Jahresüberschuss |
11.323,01 |
-44.994,10 |
| B.
Rückstellungen |
999.565,85 |
541.250,97 |
| C.
Verbindlichkeiten |
56.512,17 |
192.053,61 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
36.512,17 |
38.053,61 |
| Passiva |
1.264.507,15 |
930.410,70 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Kapitalgesellschaft hat ihren Sitz in 33829
Borgholzhausen und ist eingetragen im Handelsregister des
Amtsgerichtes Gütersloh unter der Nummer HRB 4562. Sie
weist zum Bilanzstichtag die Merkmale einer kleinen
Kapitalgesellschaft i. S. d. § 267 Abs. 1 HGB
auf.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder
im Anhang ausgeübt werden können (§ 284
Abs. 1 HGB), wurde der Vermerk im Anhang gewählt.
B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss der Schildmann GmbH wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Zur Anwendung kamen
einerseits die für alle Kaufleute geltenden
Vorschriften der §§ 242 ff. HGB und
darüberhinaus die ausschließlich für
Kapitalgesellschaften bzw. Kapitalgesellschaften & Co.
geltenden Vorschriften der §§ 264 ff. HGB. Die
Gliederung der Bilanz erfolgte nach § 266 Abs. 2
und 3 HGB. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde
das Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 2 HGB
gewählt.
Im Einzelnen wurden die folgenden Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angewendet:
Unter den immateriellen
Vermögengegenständen sind PC-Programme
(EDV-Software) bilanziert. Diese sind mit den
Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibung wurde linear
unter Zugrundelegung einer betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer von 3 Jahren ermittelt.
Das unbewegliche Sachanlagevermögen wird zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt, die -
soweit abnutzbar - nach Maßgabe des § 7 Abs. 4
Einkommensteuergesetz (EStG) um planmäßige
Abschreibungen vermindert werden. Das bewegliche
Anlagevermögen wird linear abgeschrieben unter
Berücksichtigung der voraussichtlichen Nutzungsdauer
der Vermögensgegenstände, die beim beweglichen
Anlagevermögen zwischen drei und dreizehn Jahren
liegt.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungskosten von höchstens 800 Euro wurden im
Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben (§ 6 Abs. 2
EStG). Geringwertige Wirtschaftsgüter mit einem
Anschaffungswert zwischen je 150 Euro und 1.000 Euro, die
in Vorjahren in einem Sammelpool zusammengefasst wurden,
sind nicht mehr vorhanden.
Das Finanzanlagevermögen ist mit den
Anschaffungskosten angesetzt.
Außerplanmäßige Abschreibungen, um die
Vermögensgegenstände mit einem Wert anzusetzen,
der ihnen am Bilanzstichtag beizulegen war, waren nicht
erforderlich.
Die Vorräte wurden mit Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten bewertet.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden
vermindert um eine pauschale Wertberichtigung. Sie
beträgt 1% des Nettowertes (ohne darin enthaltene
Umsatzsteuer) der Forderungen. Ausgenommen sind
Forderungen, die aufgrund besonderer Umstände einzeln
wertberichtigt werden müssen. Zum Bilanzstichtag waren
weder eine Einzelwertberichtigung noch eine Ausbuchung von
Forderungen erforderlich.
Sonstige Vermögensgegenstände sind
grundsätzlich mit dem Nennwert (Rückzahlungs-
betrag) bewertet worden. Versicherungsansprüche wurden
mit dem Rückkaufswert angesetzt und, soweit sie
verpfändet sind, mit Altersvorsorgeverpflichtungen
saldiert.
Der Kassenbestand und die Guthaben bei
Kreditinstituten wurden mit ihrem Nennbetrag bewertet.
Die Rückstellung für Pensionen wurde
versicherungsmathematisch unter Zugrundelegung
biometrischer Wahrscheinlichkeiten nach dem
Anwartschaftsbarwertverfahren
(Projected-Unit-Credit-Methode) ermittelt. Für die
Ermittlung der biometrischen Wahrscheinlichkeiten wurden ab
dem Geschäftsjahr 2018 die Richttafeln Heubeck 2018 G
angewandt. Als Bewertungsannahmen wurden jährliche
Anpassungen der zugesagten Renten in Höhe von 2,5 % p.
a. unterstellt.
Der zugrunde gelegte Rechnungszins für die
Abzinsung der Pensionsverpflichtungen beläuft sich zum
Bewertungsstichtag 31.12.2021 auf 1,87 % (Vorjahr: 2,31%);
es handelt
sich um den von der Deutschen Bundesbank
gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung
(RückAbzinsV) veröffentlichten durchschnittlichen
Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre
für eine angenommene Restlaufzeit der Verpflichtung
von pauschal 15 Jahren (Vereinfachungsregel
gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB im Gegensatz
zu den den individuellen Restlaufzeiten der einzelnen
Verpflichtungen entsprechenden Rechnungszinssätzen).
Insoweit hat die Gesellschaft von der Berechnung der
Abzinsungssätze für Rückstellungen für
Altersvorsorgeverpflichtungen nach Maßgabe des §
6a RückAbzinsV in der Fassung vom 17. März 2016
Gebrauch gemacht. Ab diesem Zeitpunkt wurde der
Betrachtungszeitraum für die Berechnung des
durchschnittlichen Marktzinssatzes von sieben auf zehn
Jahre erhöht.
Der Unterschiedsbetrag gemäß § 253
Abs. 6 HGB zwischen dem Ansatz der Rückstellungen nach
Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn
Geschäftsjahren und den Ansatz der Rückstellungen
nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben
Geschäftsjahren beträgt zum Bilanzstichtag
80.371,00 Euro. Dieser Unterschiedsbetrag unterliegt einer
Ausschüttungssperre.
Für die bei Einführung des BilMoG zum
01.01.2010 bei den Pensionsrückstellungen entstandene
Neubewertungsdifferenz wurde von der Übergangsregelung
gem. Art. 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB Gebrauch gemacht. Danach
erfolgt die Zuführung der Neubewertungsdifferenz mit
jährlich 1/15 des ursprünglich ermittelten
Betrages. Der Zuführungsbetrag i. H. 1/15 (3.360,00
Euro) wird als außerordentlicher Aufwand ausgewiesen.
Der noch offene Zuführungsbetrag beträgt am
Bilanzstichtag 10.076,00 Euro.
Ertragsteuerrückstellungen waren aufgrund des
vorhandenen steuerlichen Verlustvortrages nicht zu bilden.
Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen und sind mit dem
Erfüllungsbetrag bewertet.
Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag bilanziert.
C. Angaben zur Bilanz
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
fünf Jahren bestehen am Bilanzstichtag nicht.
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
sind zum Bilanzstichtag nicht vorhanden.
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
sind zum Bilanzstichtag nicht vorhanden.
D. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach den
Vorschriften des § 275 Abs. 1 und 2 HGB nach dem
Gesamtkostenverfahren gegliedert und unter
Berücksichtigung der Bilanzierungsgrundsätze der
§§ 246 bis 251 HGB unter besonderer
Berücksichtigung der für Kapitalgesellschaften
anzuwendenden Vorschriften der §§ 264 ff. HGB
aufgestellt worden.
E. Sonstige Pflichtangaben
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern i.
S. d. § 42 Abs. 3 GmbHG bestanden in Höhe von
Euro 20.834,30 (Vorjahr: Euro 155.639,00).
Gegenüber dem
Gesellschafter-Geschäftsführer bestand eine
Forderung im Sinne des § 285 Nr. 9 c) HGB in Höhe
von Euro 543,59 (Vorjahr: Euro 543,59).
Zum einzelvertretungsberechtigten und von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreiten
Geschäftsführer war Herr Holger Schildmann
bestellt.
Borgholzhausen, den 16. März 2022
(Holger Schildmann)
sonstige Berichtsbestandteile
Die Angaben zum Unterzeichner gehen aus dem Anhang
hervor.
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 22.04.2022
festgestellt.
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