Stammdaten

Register
Amtsgericht Gütersloh HRB 4562
Eingetragen
20.12.1979
Branche
BeteiligungsgesellschaftenHerstellung von Verpackungsmitteln aus KunststoffenHerstellung von handgeführten Werkzeugen mit Motorantrieb
Gegenstand
Herstellung und Vertrieb von Schablonen für den Siebdruck sowie Durchführung von Foto-Repro-Arbeiten und Durchführung aller verwandten Geschäfte. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmen beteiligen und deren Geschäfte führen. Sie kann Zweigniederlassungen errichten.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Holger Schildmann
seit 16.3.2004
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Binnenfeld 7, 33829 Borgholzhausen
60.000 DM
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Schildmann GmbH

Borgholzhausen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021

Bilanz

Aktiva

31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
A. Anlagevermögen 568.986,67 597.113,52
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 3,00 3,00
II. Sachanlagen 568.806,07 596.936,07
III. Finanzanlagen 177,60 174,45
B. Umlaufvermögen 685.448,98 330.195,17
I. Vorräte 117.556,76 103.320,60
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 45.196,57 106.115,78
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 522.695,65 120.758,79
C. Rechnungsabgrenzungsposten 10.071,50 3.102,01
Aktiva 1.264.507,15 930.410,70

Passiva

31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
A. Eigenkapital 208.429,13 197.106,12
I. Gezeichnetes Kapital 30.677,51 30.677,51
II. Gewinnvortrag 166.428,61 211.422,71
III. Jahresüberschuss 11.323,01 -44.994,10
B. Rückstellungen 999.565,85 541.250,97
C. Verbindlichkeiten 56.512,17 192.053,61
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 36.512,17 38.053,61
Passiva 1.264.507,15 930.410,70

Anhang

A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Kapitalgesellschaft hat ihren Sitz in 33829 Borgholzhausen und ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichtes Gütersloh unter der Nummer HRB 4562. Sie weist zum Bilanzstichtag die Merkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft i. S. d. § 267 Abs. 1 HGB auf.

Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder im Anhang ausgeübt werden können (§ 284 Abs. 1 HGB), wurde der Vermerk im Anhang gewählt.

B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss der Schildmann GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Zur Anwendung kamen einerseits die für alle Kaufleute geltenden Vorschriften der §§ 242 ff. HGB und darüberhinaus die ausschließlich für Kapitalgesellschaften bzw. Kapitalgesellschaften & Co. geltenden Vorschriften der §§ 264 ff. HGB. Die Gliederung der Bilanz erfolgte nach § 266 Abs. 2 und 3 HGB. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 2 HGB gewählt.

Im Einzelnen wurden die folgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewendet:
Unter den immateriellen Vermögengegenständen sind PC-Programme (EDV-Software) bilanziert. Diese sind mit den Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibung wurde linear unter Zugrundelegung einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von 3 Jahren ermittelt.

Das unbewegliche Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt, die - soweit abnutzbar - nach Maßgabe des § 7 Abs. 4 Einkommensteuergesetz (EStG) um planmäßige Abschreibungen vermindert werden. Das bewegliche Anlagevermögen wird linear abgeschrieben unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände, die beim beweglichen Anlagevermögen zwischen drei und dreizehn Jahren liegt.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von höchstens 800 Euro wurden im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben (§ 6 Abs. 2 EStG). Geringwertige Wirtschaftsgüter mit einem Anschaffungswert zwischen je 150 Euro und 1.000 Euro, die in Vorjahren in einem Sammelpool zusammengefasst wurden, sind nicht mehr vorhanden.

Das Finanzanlagevermögen ist mit den Anschaffungskosten angesetzt. Außerplanmäßige Abschreibungen, um die Vermögensgegenstände mit einem Wert anzusetzen, der ihnen am Bilanzstichtag beizulegen war, waren nicht erforderlich.

Die Vorräte wurden mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden vermindert um eine pauschale Wertberichtigung. Sie beträgt 1% des Nettowertes (ohne darin enthaltene Umsatzsteuer) der Forderungen. Ausgenommen sind Forderungen, die aufgrund besonderer Umstände einzeln wertberichtigt werden müssen. Zum Bilanzstichtag waren weder eine Einzelwertberichtigung noch eine Ausbuchung von Forderungen erforderlich.

Sonstige Vermögensgegenstände sind grundsätzlich mit dem Nennwert (Rückzahlungs- betrag) bewertet worden. Versicherungsansprüche wurden mit dem Rückkaufswert angesetzt und, soweit sie verpfändet sind, mit Altersvorsorgeverpflichtungen saldiert.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden mit ihrem Nennbetrag bewertet.

Die Rückstellung für Pensionen wurde versicherungsmathematisch unter Zugrundelegung biometrischer Wahrscheinlichkeiten nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected-Unit-Credit-Methode) ermittelt. Für die Ermittlung der biometrischen Wahrscheinlichkeiten wurden ab dem Geschäftsjahr 2018 die Richttafeln Heubeck 2018 G angewandt. Als Bewertungsannahmen wurden jährliche Anpassungen der zugesagten Renten in Höhe von 2,5 % p. a. unterstellt.

Der zugrunde gelegte Rechnungszins für die Abzinsung der Pensionsverpflichtungen beläuft sich zum Bewertungsstichtag 31.12.2021 auf 1,87 % (Vorjahr: 2,31%); es handelt
sich um den von der Deutschen Bundesbank gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV) veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre für eine angenommene Restlaufzeit der Verpflichtung von pauschal 15 Jahren (Vereinfachungsregel gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB im Gegensatz zu den den individuellen Restlaufzeiten der einzelnen Verpflichtungen entsprechenden Rechnungszinssätzen).

Insoweit hat die Gesellschaft von der Berechnung der Abzinsungssätze für Rückstellungen für Altersvorsorgeverpflichtungen nach Maßgabe des § 6a RückAbzinsV in der Fassung vom 17. März 2016 Gebrauch gemacht. Ab diesem Zeitpunkt wurde der Betrachtungszeitraum für die Berechnung des durchschnittlichen Marktzinssatzes von sieben auf zehn Jahre erhöht.

Der Unterschiedsbetrag gemäß § 253 Abs. 6 HGB zwischen dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden  durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und den Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren beträgt zum Bilanzstichtag 80.371,00 Euro. Dieser Unterschiedsbetrag unterliegt einer Ausschüttungssperre.

Für die bei Einführung des BilMoG zum 01.01.2010 bei den Pensionsrückstellungen entstandene Neubewertungsdifferenz wurde von der Übergangsregelung gem. Art. 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB Gebrauch gemacht. Danach erfolgt die Zuführung der Neubewertungsdifferenz mit jährlich 1/15 des ursprünglich ermittelten Betrages. Der Zuführungsbetrag i. H. 1/15 (3.360,00 Euro) wird als außerordentlicher Aufwand ausgewiesen. Der noch offene Zuführungsbetrag beträgt am Bilanzstichtag 10.076,00 Euro.

Ertragsteuerrückstellungen waren aufgrund des vorhandenen steuerlichen Verlustvortrages nicht zu bilden.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet.

Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag bilanziert.

C. Angaben zur Bilanz

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestehen am Bilanzstichtag nicht.

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind zum Bilanzstichtag nicht vorhanden.

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind zum Bilanzstichtag nicht vorhanden.

D. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach den Vorschriften des § 275 Abs. 1 und 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert und unter Berücksichtigung der Bilanzierungsgrundsätze der §§ 246 bis 251 HGB unter besonderer Berücksichtigung der für Kapitalgesellschaften anzuwendenden Vorschriften der §§ 264 ff. HGB aufgestellt worden.

E. Sonstige Pflichtangaben

Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern i. S. d. § 42 Abs. 3 GmbHG bestanden in Höhe von Euro 20.834,30  (Vorjahr: Euro  155.639,00).

Gegenüber dem Gesellschafter-Geschäftsführer bestand eine Forderung im Sinne des § 285 Nr. 9 c) HGB in Höhe von Euro 543,59 (Vorjahr: Euro 543,59).

Zum einzelvertretungsberechtigten und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreiten Geschäftsführer war Herr Holger Schildmann bestellt.

Borgholzhausen, den 16. März 2022

(Holger Schildmann)   

sonstige Berichtsbestandteile


Die Angaben zum Unterzeichner gehen aus dem Anhang hervor.


Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 22.04.2022 festgestellt.

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