G.A.M.
Metaloform GmbH
Erndtebrück
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2007
EUR |
31.12.2006
EUR |
| A.
Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital |
12.500,00 |
12.500,00 |
| B.
Anlagevermögen |
1.227,00 |
0,00 |
| I.
Sachanlagen |
1.227,00 |
0,00 |
| C.
Umlaufvermögen |
36.825,90 |
1.986,71 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
36.825,90 |
177,87 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
0,00 |
1.808,84 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
402,77 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
50.955,67 |
14.486,71 |
Passiva
|
|
31.12.2007
EUR |
31.12.2006
EUR |
| A.
Eigenkapital |
18.516,03 |
10.616,78 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
9.748,63 |
13.013,29 |
| B.
Rückstellungen |
1.000,00 |
2.500,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
34.704,30 |
0,00 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
34.704,30 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
50.955,67 |
14.486,71 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben
Das Stammkapital der Gesellschaft wurde durch
Bareinlage erbracht. Zum Geschäftsführer ist
Herr Timo Lang bestellt.
Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb, die
Veräußerung sowie das Halten und Verwalten von
Beteiligungen an Unternehmen, deren Zusammen-
fassung unter einheitlicher Leitung sowie das Halten
und Verwalten eigenen Vermögens.
2. Angaben zur Bilanzierung
Der Jahresabschluss der G. A. M. Metaloform GmbH
wurde nach den Vorschriften des HGB aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetztes zu beachten.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen handelt es sich um eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten,
Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich
nichts anderes bestimmt ist.
Das Saldierungsverbot des § 246 Abs. 2 HGB wurde
beachtet.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des §
249 HGB gebildet.
Rechnungsabgrenzungsposten wurden unter der
Voraussetzung des § 250 HGB angesetzt.
Für die Darstellung in der Gewinn- und
Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren
gewählt.
3. Angaben zur Bewertung
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen.
Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden und bekannt waren,
berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen
dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne wurden nur
berücksichtigt, wenn sie am Abschlussstichtag
realisiert waren.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind grundsätzlich mit
dem Nennwert angesetzt. Erkennbare Risiken waren zum
Bilanzstichtag nicht vorhanden.
Die Rückstellungen wurden jeweils in Höhe
des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung zum Bilanzstichtag
erforderlich war, um erkennbare Risiken und ungewisse
Verpflichtungen abzudecken.
Die Verbindlichkeiten sind mit ihren jeweiligen
Rückzahlungsbeträgen passiviert.
Aufwendungen und Erträge wurden im Jahr der
wirtschaftlichen Zugehörigkeit, unabhängig von
den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlung, erfasst.
4. Angaben zur Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung
4.1. Aktiva
4.1.1. Sachanlagen
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten, vermindert um
planmäßige Abschreibungen, bewertet. Bei
Zugängen von beweglichen Anlagegegenständen
erfolgt die Abschreibung zeitanteilig monatsgenau.
Auf eine Darstellung der Entwicklung des
Anlagevermögens wurde gemäß § 274 a
Nr. 1 HGB verzichtet.
4.1.2. Forderungen
Die Forderungen sind mit dem Nennwert angesetzt. Die
Restlaufzeiten zu Forderungen betragen bis zu einem Jahr.
Die Restlaufzeiten der sonstigen
Vermögensgegenstände können der Bilanz
entnommen werden.
4.2. Passiva
4.2.1. Rückstellungen
Rückstellungen sind in der Höhe des
Betrages gebildet worden, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Dabei wurden
alle am Bilanzstichtag erkennbaren Risiken
berücksichtigt.
Auf eine Darstellung der sonstigen
Rückstellungen wird gemäß § 288 HGB i.
V. mit § 285 Nr. 12 HGB verzichtet.
4.2.2. Verbindlichkeiten
Alle Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Die Restlaufzeiten zu den Verbindlichkeiten ergeben
sich aus der Bilanz.
5. Ergänzende Angaben
Auf die Angabe der durchschnittlichen Zahl der
Arbeitnehmer und der Gesamtbezüge des
Geschäftsführung im Geschäftsjahres 2007
wird mangels Erforderlichkeit gemäß § 288
HGB verzichtet.
Erndtebrück, den 30. Juni 2008
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