Sparkasse HochsauerlandLiquidiert
Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Jürgen Hillebrand seit 17.11.2022 | Vorstandsmitglied |
Ingo Ritter seit 27.8.2019 | Vorstandsmitglied |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Sparkasse HochsauerlandBrilonJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023
Jahresbilanz zum 31. Dezember 2023Aktivseite
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
A. ALLGEMEINE ANGABENDer Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde auf der Grundlage des Handelsgesetzbuchs (HGB) unter Beachtung der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) aufgestellt. B. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODENAllgemeinesDie auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewendeten Ansatz- und Bewertungsmethoden werden grundsätzlich stetig angewendet. Sofern sich Abweichungen ergeben haben, wird in den jeweiligen Abschnitten darauf hingewiesen. ForderungenForderungen an Kreditinstitute und Kunden (einschließlich Schuldscheine mit Halteabsicht bis zur Endfälligkeit) haben wir zum Nennwert bilanziert. Die Unterschiedsbeträge zwischen Nennwert und Auszahlungsbetrag wurden aufgrund ihres Zinscharakters in die Rechnungsabgrenzungsposten aufgenommen und werden planmäßig über die Laufzeit der Geschäfte verteilt. Eingetretenen bzw. am Abschlussstichtag vorhersehbaren Risiken aus Forderungen wurde durch die Bildung von Einzelwertberichtigungen nach den Grundsätzen kaufmännischer Vorsicht ausreichend Rechnung getragen. Der Umfang der Risikovorsorge ist abhängig von der Fähigkeit der Kreditnehmer, vereinbarte Kapitalrückzahlungen und Zinsen zu leisten sowie dem Wert vorhandener Sicherheiten. Im Rahmen der dazu notwendigen Zukunftsbetrachtung haben wir das aktuelle gesamtwirtschaftliche Umfeld, die Situation einzelner Branchen sowie Einschätzungen zur Entwicklung ebenso wie staatliche Stabilisierungsmaßnahmen berücksichtigt. Sofern unter diesen Rahmenbedingungen und Annahmen keine nachhaltige Schuldendienstfähigkeit von Kreditnehmern zu erwarten ist, haben wir eine Einzelwertberichtigung gebildet. Die immanenten Schätzungsunsicherheiten und Ermessensspielräume haben wir im Sinne der kaufmännischen Vorsicht berücksichtigt bzw. ausgeübt. Für vorhersehbare, noch nicht individuell konkretisierte Ausfallrisiken im Kreditgeschäft haben wir für Forderungen an Kreditinstitute und Forderungen an Kunden sowie Eventualverbindlichkeiten und andere Verpflichtungen Pauschalwertberichtigungen nach dem sog. Bewertungsvereinfachungsverfahren des IDW RS BFA 7 gebildet. Dabei haben wir mit der in der internen Risikosteuerung eingesetzten Anwendung CreditPortfolioView für das vorgenannte Kreditportfolio den erwarteten Verlust für einen 12-Monatszeitraum ohne Anrechnung einer Bonitätsprämie berechnet. Grundlage dieser Berechnung waren insbesondere die mit unseren Ratingverfahren auf Grundlage der Vergangenheit ermittelten Ausfallwahrscheinlichkeiten der Kreditnehmer für einen 12-Monatszeitraum und die im Rahmen der Kreditprozesse bewerteten Sicherheiten. Adressen, die im Rahmen der internen Risikosteuerung im Hinblick auf einen Ausfall als risikolos betrachten werden, wurden auch für die handelsbilanzielle Betrachtung ausgeschlossen. Die im Rahmen der Berechnung der Pauschalwertberichtigung verwendeten Parameter spiegeln nach unserer Einschätzung die Risikosituation zum Abschlussstichtag ausreichend wider. Wir haben als Voraussetzung für die Anwendung der Bewertungsvereinfachung im Rahmen der Kreditvergabepraxis sichergestellt, dass die Konditionenvereinbarung bei Kreditausreichung unter Berücksichtigung einer risikoadäquaten Bonitätsprämie erfolgt, deren Höhe sich an dem erwarteten Verlust über die Restlaufzeit orientiert. Diese Ausgeglichenheitsannahme haben wir zum Bilanzstichtag überprüft. Dabei haben wir auch im Rahmen eines Stichtagsvergleichs die Entwicklung des mit CreditPortfolioView für die Restlaufzeit berechneten erwarteten Verlusts des Portfolios (sog. Lifetime Expected Loss) analysiert. Die Grundlagen der Berechnungen entsprechen im Wesentlichen der Ermittlung des erwarteten Verlusts für einen 12-Monatszeitraum. Danach kann die Ausgeglichenheit weiter angenommen werden. Der Ausweis der Pauschalwertberichtigungen erfolgt als Risikovorsorge zu den Forderungen an Kunden (Aktivposten 4). Die für Eventualverbindlichkeiten sowie unwiderrufliche Kreditzusagen ermittelten Pauschalwertberichtigungen werden an den Unterstrichpositionen abgesetzt und als pauschale Rückstellungen in den anderen Rückstellungen (Passivposten 7c) ausgewiesen. Für widerrufliche Kreditzusagen erfolgt allein der Ausweis als pauschale Rückstellungen in den anderen Rückstellungen (Passivposten 7c). Zusätzlich besteht Vorsorge für die besonderen Risiken des Geschäftszweigs der Kreditinstitute. WertpapiereDie Zuordnung von Wertpapieren zur Liquiditätsreserve (Umlaufvermögen) oder zum Anlagevermögen haben wir im Geschäftsjahr nicht geändert. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere sowie Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere der Liquiditätsreserve (Umlaufvermögen) sind mit ihren Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips und des Wertaufholungsgebots bilanziert. Anschaffungskosten von Wertpapieren, die aus mehreren Erwerbsvorgängen resultieren, wurden auf Basis des Durchschnittspreises ermittelt. Wertpapiere, die dazu bestimmt wurden, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen (Anlagevermögen), wurden nur dann auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben, wenn von einer voraussichtlich dauernden Wertminderung auszugehen ist (gemildertes Niederstwertprinzip). Von einer voraussichtlich dauernden Wertminderung gehen wir bei Schuldverschreibungen aus, wenn sich zum Bilanzstichtag abzeichnet, dass vertragsgemäße Leistungen nicht oder nicht in dem zum Erwerbszeitpunkt erwarteten Umfang erbracht werden. Zur Beurteilung haben wir aktuelle Bonitätsbeurteilungen herangezogen. Unabhängig davon sind Wertminderungen von Schuldverschreibungen bis zum Rückzahlungswert stets dauerhaft, soweit sie auf die Verkürzung der Restlaufzeit zurückzuführen sind. Soweit für die Wertpapiere ein aktiver Markt bestand, wurde der Marktpreis für die Bewertung herangezogen. Für die Abgrenzung, ob ein aktiver Markt vorliegt, haben wir die Kriterien zugrunde gelegt, die in§ 2 Abs. 23 WpHG für die Abgrenzung eines liquiden von einem illiquiden Markt festgelegt wurden. Auf Basis dieser Abgrenzungskriterien liegen für die festverzinslichen Wertpapiere nahezu vollständig nicht aktive Märkte vor. In den Fällen, in denen wir nicht von einem aktiven Markt ausgehen konnten, haben wir die Bewertung anhand von Kursen des Kursinformationsanbieters Refinitiv vorgenommen, auf die unser bestandsführendes System SimCorp Dimension (SCD) zurückgreift. Dieser Kursermittlung liegt ein Discounted Cashflow-Modell unter Verwendung laufzeit- und risikoadäquater Zinssätze zugrunde. Für Anteile an Investmentvermögen haben wir als beizulegenden Wert den Rücknahmepreis angesetzt. BeteiligungenAnteile an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, werden mit den Anschaffungskosten bzw. zum beizulegenden Wert bilanziert. Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert werden bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen. Die Beteiligungsbewertung erfolgt grundsätzlich auf Basis der Vorgaben des IDW RS HFA 10. Andere Bewertungsmethoden kommen dann zum Einsatz, wenn die Art bzw. der betragliche Umfang der Beteiligung dies rechtfertigen. Immaterielle Anlagewerte und / SachanlagenDie immateriellen Anlagewerte und die Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer, bilanziert. Geringwertige Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten bis 250 EUR werden aus Vereinfachungsgründen sofort als Sachaufwand erfasst. Für Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten von mehr als 250 EUR bis 1.000 EUR wird ein Sammelposten gebildet, der aufgrund der insgesamt unwesentlichen Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im Rahmen einer Gesamtbetrachtung über fünf Jahre ergebniswirksam verteilt wird. Die Gebäude werden linear, in Einzelfällen degressiv über die voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Für Bauten auf fremdem Grund und Boden sowie Einbauten in gemieteten Gebäuden wird die Vertragsdauer zugrunde gelegt, wenn sie kürzer ist als die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer bzw. als die für Gebäude geltende Abschreibungsdauer. Gegenstände der Betriebs- und Geschäftsausstattung einschließlich Betriebsvorrichtungen werden entsprechend dem tatsächlichen Werteverzehr linear abgeschrieben. Im Jahr der Anschaffung wird die zeitanteilige Jahresabschreibung verrechnet. Gemäß Artikel 67 Abs. 4 Satz 1 EGHGB führen wir für die bisher nach steuerrechtlichen Vorschriften bewerteten Vermögensgegenstände, die zu Beginn des Geschäftsjahres 2010 vorhanden waren, die Wertansätze unter Anwendung der für sie bis zum Inkrafttreten des BilMoG geltenden Vorschriften fort. VerbindlichkeitenVerbindlichkeiten sind mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt. Agien und Disagien werden in Rechnungsabgrenzungsposten eingestellt und zeitanteilig verteilt. RückstellungenDie Rückstellungen werden in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrags gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist; sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Hierzu haben wir eine Einschätzung vorgenommen, ob dem Grunde nach rückstellungspflichtige Tatbestände vorliegen und ob nach aktuellen Erkenntnissen mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Inanspruchnahme zu erwarten ist. In Einzelfällen haben wir dabei auch auf die Einschätzung externer Sachverständiger zurückgegriffen. Bei der Beurteilung von Rechtsrisiken haben wir die aktuelle Rechtsprechung berücksichtigt. Beim erstmaligen Ansatz von Rückstellungen wird der diskontierte Erfüllungsbetrag in einer Summe erfasst (Nettomethode). Rückstellungen mit einer voraussichtlichen Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger werden nicht abgezinst. Die übrigen Rückstellungen werden gemäß § 253 Abs. 2 HGB mit dem der Restlaufzeit entsprechenden Zinssatz der Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV) abgezinst. Bei der Ermittlung der Rückstellungen und den damit in Zusammenhang stehenden Erträgen und Aufwendungen haben wir unterstellt, dass eine Änderung des Abzinsungssatzes erst zum Ende der Periode eintritt. Entsprechendes gilt für eine Veränderung des Verpflichtungsumfangs bzw. des zweckentsprechenden Verbrauchs. Erfolge aus der Änderung des Abzinsungssatzes zwischen zwei Abschlussstichtagen oder Zinseffekte einer geänderten Schätzung der Restlaufzeit werden in der betroffenen GuV-Position und für Pensionsrückstellungen im Zinsergebnis ausgewiesen. Aufzinsungseffekte weisen wir unter den Zinsaufwendungen aus. Die Pensionsrückstellungen wurden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen auf der Grundlage der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Heubeck entsprechend dem Teilwertverfahren ermittelt. Dabei werden künftige jährliche Lohn- und Gehaltssteigerungen von 2,5 % (Vorjahr: 2,0 %) sowie Rentensteigerungen von 2,5 % (Vorjahr: 2,0 %) unterstellt. Der Berechnung der Pensionsrückstellungen wurde ein vom Pensionsgutachter auf das Jahresende 2023 prognostizierter Durchschnittszinssatz von 1,83 %, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt, zugrunde gelegt. Die Ermittlung dieses durchschnittlichen Zinssatzes basiert auf einem Betrachtungszeitraum von zehn Jahren. Altersteilzeitverträge wurden in der Vergangenheit auf der Grundlage des Altersteilzeitgesetzes und des Tarifvertrags zur Regelung der Altersteilzeit und ergänzender betrieblicher Vereinbarungen abgeschlossen. Bei den hierfür gebildeten Rückstellungen werden künftige Lohn- und Gehaltssteigerungen von 2,5 % (Vorjahr: 2,0 %) angenommen. Die Restlaufzeit der Verträge beträgt bis zu 5 Jahre. Die Abzinsung erfolgt mit dem Zinssatz, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren im Sinne des § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB ergibt. Bilanzierung und Bewertung von DerivatenDie Sparkasse setzt Derivate im Rahmen der Zinsbuchsteuerung ein. Sie wurden in die verlustfreie Bewertung des Bankbuchs (Zinsbuchs) einbezogen. Derivate, die weder in die verlustfreie Bewertung des Bankbuches bzw. in Bewertungseinheiten nach § 254 HGB einbezogen wurden, noch Bestandteil des Handelsbestands sind, halten wir nicht. Die laufenden Zinszahlungen aus Zinsswapgeschäften sowie die entsprechenden Zinsabgrenzungen werden je Zinsswap saldiert ausgewiesen. Bewertung des zinsbezogenen Bankbuchs (Zinsbuch)Nach IDW RS BFA 3 n. F. sind die zinsbezogenen Instrumente des Bankbuchs (Zinsbuch) einer verlustfreien Bewertung zu unterziehen. Zu diesem Zweck werden derivative Finanzinstrumente, insbesondere Zins-Swaps, sowie die zinsbezogenen Vermögensgegenstände und Schulden des Bankbuchs einem Saldierungsbereich zugeordnet. Für diesen ist unter Berücksichtigung von voraussichtlich zur Bewirtschaftung des Bankbuchs erforderlichen Aufwendungen (Refinanzierungs-, Risiko- und Verwaltungskosten) zu prüfen, ob aus den noch zu erwartenden Zahlungsströmen bis zur vollständigen Abwicklung des Bestands ein Verlust droht. Die Sparkasse wendet die barwertige Methode an. Der Barwert ergibt sich aus den zum Abschlussstichtag abgezinsten Zahlungsströmen des Bankbuchs. Betrags- und Laufzeitinkongruenzen sind mittels fiktiver Geschäfte zu schließen. Auf der Passivseite ist dabei der angenommene individuelle Refinanzierungsaufschlag der Sparkasse zu berücksichtigen. Die künftigen für die vollständige Abwicklung des Bankbuchs benötigten Verwaltungskosten wurden aus statistischen Daten abgeleitet. Der ermittelte Verwaltungskostensatz wurde auch für den Einbezug sogenannter Overheadkosten berücksichtigt. Weiterhin wurden Gebühren und Provisionserträge, die direkt aus den Zinsprodukten resultieren, im Rahmen der verlustfreien Ermittlung des Bankbuchs berücksichtigt. Zum 31. Dezember 2023 ergibt sich kein Verpflichtungsüberschuss. WährungsumrechnungZum 31. Dezember 2023 bestehen keine auf fremde Währung lautenden Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten. C. ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZAktiva 3 - Forderungen an KreditinstituteIn diesem Posten sind enthalten:
Aktiva 4 - Forderungen an KundenIn diesem Posten sind enthalten:
Aktiva 5 - Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche WertpapiereVon den in diesem Posten enthaltenen börsenfähigen Wertpapieren sind:
Finanzinstrumente, die über ihrem beizulegenden Zeitwert ausgewiesen werden:
Bei den wie Anlagevermögen bewerteten Wertpapieren handelt es sich überwiegend um Emissionen von öffentlichen Emittenten und Emittenten aus der Sparkassen-Finanzgruppe, bei denen die niedrigeren beizulegenden Werte ausschließlich auf zinsbedingte Wertminderungen zurückzuführen sind und die wir in Dauerbesitzabsicht bis zur Endfälligkeit der Anleihen erworben haben. Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in der Anlage Anlagenspiegel, die Bestandteil des Anhangs ist, dargestellt. In diesem Posten sind enthalten:
Aktiva 6 - Aktien und andere nicht festverzinsliche WertpapiereDie Anteile an Investmentvermögen sind der Liquiditätsreserve zugeordnet. Die in diesem Posten enthaltenen Wertpapiere sind nicht börsenfähig. Aktiva 7 - BeteiligungenAngaben zu Unternehmen im Sinne von § 271 Abs. 1 HGB soweit diese nicht von untergeordneter Bedeutung sind:
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in der Anlage Anlagenspiegel dargestellt, die Bestandteil des Anhangs ist. Aktiva 9 - TreuhandvermögenDas Treuhandvermögen betrifft in voller Höhe die Forderungen an Kunden. Aktiva 12 - SachanlagenIn diesem Posten sind enthalten:
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in der Anlage Anlagenspiegel dargestellt, die Bestandteil des Anhangs ist. Aktiva 13 - Sonstige VermögensgegenständeDie sonstigen Vermögensgegenständen entfallen überwiegend auf Provisionsansprüche an Verbund- und Kooperationspartner sowie auf Steuererstattungsansprüche. Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in der Anlage Anlagenspiegel dargestellt, die Bestandteil des Anhangs ist. Passiva 1 - Verbindlichkeiten gegenüber KreditinstitutenIn diesem Posten sind enthalten:
Für die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind Vermögensgegenstände in Höhe von 188.667 TEUR als Sicherheit übertragen worden. Passiva 4 - TreuhandverbindlichkeitenBei den Treuhandverbindlichkeiten handelt es sich um Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Für die Treuhandverbindlichkeiten sind Vermögensgegenstände in Höhe von 1.400 TEUR als Sicherheit übertragen worden. Passiva 6 - RechnungsabgrenzungspostenIn den Rechnungsabgrenzungsposten sind enthalten:
Passiva 7 - RückstellungenDer Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und deren Ansatz nach Maßgabe des durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren beträgt zum 31. Dezember 2023 161 TEUR. Eine Ausschüttungssperre besteht nicht, da in Vorjahren bereits in entsprechender Höhe die Sicherheitsrücklage dotiert wurde. Passiva 9 - Nachrangige VerbindlichkeitenFolgende nachrangige Verbindlichkeiten übersteigen 10 % des Gesamtbetrags der nachrangigen Verbindlichkeiten:
Die nachrangigen Verbindlichkeiten von insgesamt 505 TEUR, die im Einzelfall 10 % des Gesamtbetrags der nachrangigen Verbindlichkeiten nicht übersteigen, haben eine Durchschnittsverzinsung von 1,75 % und eine ursprüngliche Laufzeit von 10 Jahren. In dem Jahr, das auf den Bilanzstichtag folgt, bestehen keine Fälligkeiten. Für die in dieser Position ausgewiesenen Verbindlichkeiten sind im Geschäftsjahr Aufwendungen in Höhe von 246 TEUR angefallen. Die von der Sparkasse eingegangenen nachrangigen Verbindlichkeiten können im Falle der Insolvenz oder der Liquidation der Sparkasse erst nach Befriedigung aller nicht nachrangigen Gläubiger zurückerstattet werden. Sie sind für beide Vertragsparteien unkündbar. Die Sparkasse hat sich ein außerordentliches Kündigungsrecht vorbehalten. Danach kann sie die nachrangigen Verbindlichkeiten unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten jeweils zum Ende eines Geschäftsjahrs, frühestens zum Ende desjenigen Geschäftsjahres, in dem seit Zeitpunkt der Ausgabe 5 Jahre abgelaufen sind, kündigen, wenn entweder eine Rechtsvorschrift in der Bundesrepublik Deutschland erlassen, geändert oder in der Weise angewendet wird, die bei der Sparkasse zu einer höheren Steuerbelastung im Zusammenhang mit der Ausgabe von nachrangigen Verbindlichkeiten führt als zum Zeitpunkt ihrer Ausgabe, oder die Anerkennung nachrangiger Verbindlichkeiten als Eigenmittel im Sinne der CRR entfällt oder beeinträchtigt wird. Eine Umwandlungsmöglichkeit in Kapital oder andere Schuldformen besteht nicht. Erläuterungen zu den Posten unter dem BilanzstrichEventualverbindlichkeitenIn diesem Posten werden übernommene Bürgschaften und Gewährleistungsverträge erfasst. Auf Basis der regelmäßigen Bonitätsbeurteilungen im Rahmen unserer Kreditrisikomanagementprozesse gehen wir für die hier ausgewiesenen Beträge davon aus, dass sie nicht zu einer wirtschaftlichen Belastung der Sparkasse führen werden. Sofern dies im Einzelfall nicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann, haben wir ausreichende Risikovorsorge gebildet. Sie sind vom Gesamtbetrag der Eventualverbindlichkeiten abgesetzt worden. Andere VerpflichtungenDie unter diesem Posten ausgewiesenen unwiderruflichen Kreditzusagen werden im Rahmen unserer Kreditvergabeprozesse herausgelegt. Auf dieser Grundlage sind wir der Auffassung, dass unsere Kunden voraussichtlich in der Lage sein werden, ihre vertraglichen Verpflichtungen nach der Auszahlung zu erfüllen. Sofern im Einzelfall nicht davon ausgegangen werden kann, haben wir eine ausreichende Risikovorsorge gebildet. Die gebildete Risikovorsorge ist vom Gesamtbetrag der unwiderruflichen Kreditzusagen abgesetzt worden. D. ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNGGewinn- und Verlustrechnung 5 - ProvisionserträgeVon den Provisionserträgen entfallen etwa 37 % auf für Dritte erbrachte Dienstleistungen für Verwaltung und Vermittlung von Produkten, insbesondere der Verbundpartner (Versicherungen, Bausparverträge, Immobilien, Investmentzertifikate) sowie auf die Verwaltung von Treuhandkrediten. E. SONSTIGE ANGABENFristengliederung (in TEUR)
Anteilige Zinsen werden nach § 11 Satz 3 RechKredV nicht in die Fristengliederung einbezogen. Latente SteuernAus den in § 274 HGB genannten Sachverhalten resultieren latente Steuerbe- und Steuerentlastungseffekte. Wir haben diese Effekte auf der Basis eines Körperschaftsteuersatzes (inklusive Solidaritätszuschlag) von 15,8 % und eines Gewerbesteuersatzes von 15,7 % unter Zugrundelegung des Deutschen Rechnungslegungsstandards Nr. 18 ermittelt. Aktive und passive latente Steuern haben wir verrechnet. Nennenswerte Unterschiedsbeträge entfallen auf folgende Bilanzpositionen:
Saldiert ergibt sich ein Überhang aktiver latenter Steuern, für den das Aktivierungswahlrecht nicht genutzt wurde. Der Unterschied zwischen dem ausgewiesenen, auf der Grundlage der steuerlichen Regelungen ermittelten Steueraufwand und dem aus der handelsrechtlichen Gewinn- und Verlustrechnung erwarteten Steueraufwand ist im Wesentlichen auf die Bildung von Vorsorgereserven und die Veränderung des Fonds für allgemeine Bankrisiken sowie auf steuerlich nicht berücksichtigte Rückstellungen, Pauschalwertberichtigungen und Zuschreibungen auf Wertpapiere zurückzuführen. Derivative FinanzinstrumenteDie Sparkasse hat im Rahmen der Sicherung bzw. Steuerung von Zinsänderungsrisiken Termingeschäfte als Deckungsgeschäfte abgeschlossen. Die am Bilanzstichtag noch nicht abgewickelten Termingeschäfte betreffen ausschließlich Zinsswaps. Im Berichtszeitraum wurden keine Handelsbuchgeschäfte in derivativen Finanzinstrumenten getätigt. Die am Bilanzstichtag noch nicht abgewickelten Termingeschäfte ergeben sich aus der nachstehenden Tabelle der nicht zum beizulegenden Zeitwert bilanzierten derivativen Finanzinstrumente. Bei den Deckungsgeschäften handelt es sich um in die verlustfreie Bewertung des Bankbuchs einbezogenen schwebenden Geschäfte.
Die im Rahmen der Steuerung von Zinsänderungsrisiken abgeschlossenen Zinsswapgeschäfte wurden in die verlustfreie Bewertung des Bankbuchs einbezogen und somit nicht einzeln bewertet. Für Zinsswaps wurden die Zeitwerte als Barwert zukünftiger Zinszahlungsströme ermittelt. Dabei fanden die am Markt beobachtbaren Zinssätze für Zinsswap-Geschäfte per 31. Dezember 2023 Verwendung. Bei den Kontrahenten der derivativen Finanzinstrumente handelt es sich ausschließlich um deutsche Kreditinstitute. Nicht in der Bilanz enthaltene finanzielle VerpflichtungenLeistungszusage der ZusatzversorgungskasseSparkassen haben ihren Arbeitnehmern Leistungen der betrieblichen Altersversorgung nach Maßgabe des "Tarifvertrags über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes - Altersvorsorge-TV-Kommunal (ATV-K) " zugesagt. Um den anspruchsberechtigten Mitarbeitern die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung gemäß ATV-K zu verschaffen, ist die Sparkasse Mitglied in der Kommunale Zusatzversorgungskasse Westfalen-Lippe (kvw-Zusatzversorgung). Trägerin der kvw-Zusatzversorgung sind die Kommunalen Versorgungskassen Westfalen-Lippe (kvw). Die kvw-Zusatzversorgung ist eine rechtlich unselbstständige aber finanziell eigenverantwortliche Sonderkasse der kvw. Die kvw-Zusatzversorgung finanziert die Versorgungsverpflichtungen im Umlageverfahren. Hierbei wird im Rahmen eines Abschnittdeckungsverfahrens ein Umlagesatz bezogen auf die zusatzversorgungspflichtigen Entgelte der versicherten Beschäftigten ermittelt. Die kvw-Zusatzversorgung erhebt zusätzlich zur Deckung der im ehemaligen Gesamtversorgungssystem entstandenen Versorgungsansprüche ein Sanierungsgeld. Im Geschäftsjahr 2023 betrug das Sanierungsgeld 3,25 % der umlagepflichtigen Gehälter. Insgesamt betrug im Geschäftsjahr 2023 der Finanzierungssatz (Umlagesatz und Sanierungsgeld) 7,75 % der umlagepflichtigen Gehälter. Der Umlagesatz bleibt im Jahr 2024 unverändert. Der Rechtsanspruch der versorgungsberechtigten Mitarbeiter zur Erfüllung des Leistungsanspruchs gemäß ATV-K richtet sich gegen die kvw-Zusatzversorgung, während die Verpflichtung der Sparkasse ausschließlich darin besteht, der kvw-Zusatzversorgung im Rahmen des mit ihr begründeten Mitgliedschaftsverhältnisses die erforderlichen, satzungsmäßig geforderten Finanzierungsmittel zur Verfügung zu stellen. Die Gesamtaufwendungen für die Zusatzversorgung bei versorgungspflichtigen Entgelten von 10.217.905 EUR betrugen im Geschäftsjahr 2023 788.010 EUR. Nach der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) in seinem Rechnungslegungsstandard IDW RS HFA 30 n. F. vertretenen Rechtsauffassung begründet die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung bei einem externen Versorgungsträger wie der kvw-Zusatzversorgung handelsrechtlich eine mittelbare Versorgungsverpflichtung. Die kvw-Zusatzversorgung hat im Auftrag der Sparkasse den nach Rechtauffassung des IDW (vgl. IDW RS HFA 30 n. F.) zu ermittelnden Barwert der auf die Sparkasse im umlagefinanzierten Abrechnungsverband entfallenden Leistungsverpflichtung zum 31. Dezember 2023 ermittelt. Unabhängig davon, dass es sich bei dem Kassenvermögen um Kollektivvermögen aller Mitglieder des umlagefinanzierten Abrechnungsverbandes handelt, ist es gemäß IDW RS HFA 30 n. F. für Zwecke der Angaben im Anhang nach Art. 28 Abs. 2 EGHGB anteilig in Abzug zu bringen. Auf dieser Basis beläuft sich der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebene Betrag auf 26.836.110 EUR. Der Barwert der auf die Sparkasse entfallenden Leistungsverpflichtung wurde in Anlehnung an die versicherungsmathematischen Grundsätze und Methoden (Anwartschaftsbarwertverfahren), die auch für unmittelbare Pensionsverpflichtungen angewendet wurden, unter Berücksichtigung einer gemäß Satzung der kvw-Zusatzversorgung unterstellten jährlichen Rentensteigung von 1 % und unter Anwendung der Heubeck-Richttafeln RT 2018 G ermittelt. Letztere wurden insofern modifiziert, als eine Generationenverschiebung um ein Jahr vorgenommen wurde sowie die Invalidisierungswahrscheinlichkeiten mit 60 % angesetzt wurden. Als Diskontierungszinssatz wurde gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB i. V. m. der Rückstellungsabzinsungsverordnung der auf Basis der vergangenen zehn Jahre ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz von 1,82 % verwendet, der sich bei einer pauschal angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Da es sich nicht um ein endgehaltbezogenes Versorgungssystem handelt, sind erwartete Gehaltssteigerungen nicht zu berücksichtigen. Die Daten zum Versichertenbestand der Versorgungseinrichtung per 31. Dezember 2023 liegen derzeit noch nicht vor, sodass auf den Versichertenbestand per 31. Dezember 2022 abgestellt wurde. Der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebene Betrag bezieht sich auf die Einstandspflicht der Sparkasse gemäß § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG, bei der die Sparkasse für die Erfüllung der zugesagten Leistung einzustehen hat (Subsidiärhaftung), sofern die kvw-Zusatzversorgung die vereinbarten Leistungen nicht erbringt. Hierfür liegen gemäß der Einschätzung des verantwortlichen Aktuars im Aktuar-Gutachten 2023 für die Sparkasse keine Anhaltspunkte vor. Vielmehr bestätigt der verantwortliche Aktuar der kvw-Zusatzversorgung in diesem Gutachten die Angemessenheit der rechnungsmäßigen Annahmen zur Ermittlung des Finanzierungssatzes und bestätigt auf Basis des versicherungsmathematischen Äquivalenzprinzips die dauernde Erfüllbarkeit der Leistungsverpflichtungen der kvw-Zusatzversorgung. Sicherungssystem der deutschen SparkassenorganisationDie Sparkasse ist dem bundesweiten Sicherungssystem der deutschen Sparkassenorganisation angeschlossen, das elf regionale Sparkassen-Teilfonds durch einen überregionalen Ausgleich miteinander verknüpft. Zwischen diesen und den Sicherungseinrichtungen der Landesbanken und Landesbausparkassen besteht ein Haftungsverbund. Durch diese Verknüpfung steht im Stützungsfall das gesamte Sicherungsvolumen der Sparkassen-Finanzgruppe zur Verfügung. Das Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe, das von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) als Einlagensicherungssystem nach dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) amtlich anerkannt ist, besteht aus: 1. Freiwillige InstitutssicherungPrimäre Zielsetzung des Sicherungssystems ist es, die angehörenden Institute selbst zu schützen und bei diesen drohende oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten abzuwenden. Auf diese Weise soll ein Entschädigungsfall vermieden und die Geschäftsbeziehung zum Kunden dauerhaft und ohne Einschränkungen fortgeführt werden. 2. Gesetzliche EinlagensicherungDas institutsbezogene Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe ist als Einlagensicherungssystem nach EinSiG amtlich anerkannt. In der gesetzlichen Einlagensicherung haben die Kunden gegen das Sicherungssystem neben bestimmten Sonderfällen einen Anspruch auf Erstattung ihrer Einlagen bis zu 100 TEUR. Dieser gesetzliche Entschädigungsfall ist jedoch eine reine Rückfalllösung für den Fall, dass die freiwillige Institutssicherung ausnahmsweise einmal nicht greifen sollte. Die Sparkasse ist nach § 48 Abs. 2 Nr. 5 EinSiG verpflichtet, gegenüber dem SVWL und dem DSGV als Träger des als Einlagensicherungssystem anerkannten institutsbezogenen Sicherungssystems der Sparkassen-Finanzgruppe zu garantieren, dass die Jahres- und Sonderbeiträge sowie die Sonderzahlung geleistet werden. Für die Sparkasse beträgt das bis zum Jahr 2024 aufzubringende Zielvolumen 3,6 Mio. EUR. Bis zum 31. Dezember 2023 wurden 2,5 Mio. EUR eingezahlt. Das EinSiG lässt zu, dass bis zu 30 % der Zielausstattung der Sicherungssysteme in Form von unwiderruflichen Zahlungsverpflichtungen (Payment Commitments) aufgebracht werden können. Von dieser Möglichkeit hat die Sparkasse in Höhe von 750 TEUR Gebrauch gemacht. Es handelt sich dabei um sonstige finanzielle Verpflichtungen gemäß § 285 Nr. 3a HGB. Die Payment Commitments sind vollständig durch Finanzsicherheiten unterlegt. Indirekte Haftung für die Erste Abwicklungsanstalt (EAA)Auf der Grundlage des verbindlichen Protokolls vom 24. November 2009 wurde mit Statut vom 11. Dezember 2009 zur weiteren Stabilisierung der ehemaligen WestLB AG, Düsseldorf, die Erste Abwicklungsanstalt (EAA) gemäß § 8a Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetz errichtet. Der Sparkassenverband Westfalen-Lippe (SVWL), Münster, ist entsprechend seinem Anteil an der EAA von 25,03 % verpflichtet, liquiditätswirksame Verluste der EAA, die nicht durch das Eigenkapital der EAA ausgeglichen werden können, bis zu einem Höchstbetrag von 2,25 Mrd. EUR zu übernehmen. Indirekt besteht für die Sparkasse entsprechend ihrem Anteil am Verband eine aus künftigen Gewinnen zu erfüllende Verpflichtung, die nicht zu einer Belastung des am Bilanzstichtag vorhandenen Vermögens führt. Daher besteht zum Bilanzstichtag nicht die Notwendigkeit zur Bildung einer Rückstellung. Für die mit der Auslagerung des Portfolios der ehemaligen WestLB AG auf die EAA verbundene indirekte Verlustausgleichspflicht war vereinbart, beginnend mit dem Jahr 2010 in einem Zeitraum von 25 Jahren Beträge aus künftigen Gewinnen bis zu einer Gesamthöhe von 19,2 Mio. EUR in den Vorsorgereserven gemäß § 340f HGB anzusparen (Gesamtbetrag zum 31. Dezember 2023: 4,0 Mio. EUR). Im Januar 2021 hat das Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen seine Zustimmung erteilt, dass eine über die von den nordrhein-westfälischen Sparkassen bereits angesparten Beträge hinausgehende Verlustausgleichsvorsorge unterbleiben kann. Sofern künftig aufgrund der Verpflichtung eine Inanspruchnahme droht, wird die Sparkasse in entsprechender Höhe eine Rückstellung bilden. Mitglied des Sparkassenverbandes Westfalen-Lippe (SVWL)Die Sparkasse ist nach § 32 SpkG des Landes Nordrhein-Westfalen Mitglied des Sparkassenverbandes Westfalen-Lippe (SVWL). Der Anteil der Sparkasse am Stammkapital des Verbands beträgt zum Bilanzstichtag 0,89 %. Der Verband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und hat die Aufgabe, das Sparkassenwesen bei den Mitgliedssparkassen zu fördern, Prüfungen bei den Mitgliedssparkassen durchzuführen und die Aufsichtsbehörde gutachterlich zu beraten. Zu diesem Zweck werden auch Beteiligungen an Gemeinschaftsunternehmen des Finanzsektors gehalten. Für die Verbindlichkeiten und sonstigen Verpflichtungen des Verbandes haften sämtliche Mitgliedssparkassen. Der Verband erhebt nach § 23 der Satzung des Verbands eine Umlage von den Mitgliedssparkassen, soweit seine sonstigen Einnahmen die Geschäftskosten nicht decken. AbschlussprüferhonorarIm Geschäftsjahr wurden für den Abschlussprüfer folgende Honorare erfasst:
Berichterstattung über die Bezüge der und andere Leistungen an Mitglieder des VorstandesFür die Verträge mit den Mitgliedern des Vorstands ist der Verwaltungsrat zuständig. Er orientiert sich dabei an den Empfehlungen der nordrhein-westfälischen Sparkassenverbände zu den Anstellungsbedingungen für Vorstandsmitglieder und Stellvertreter. Mit den Mitgliedern des Vorstands bestehen auf fünf Jahre befristete Dienstverträge. Neben den festen Bezügen (Grundgehalt und Allgemeine Zulage von 15 %) kann den Mitgliedern des Vorstands als variable Vergütung eine Leistungszulage von bis zu 15 % des Grundgehalts gewährt werden. Die Leistungszulage wird jährlich durch den Verwaltungsrat in Anlehnung an das Zielsystem, welches für die Ausschüttung des unternehmenserfolgsabhängigen Teils der Sparkassensonderzahlung festgelegt wurde, beschlossen. Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung sind nicht enthalten. Auf die festen Gehaltsansprüche wird die Tarifentwicklung des öffentlichen Dienstes angewendet.
Die sonstigen Vergütungen betreffen die Sachbezüge aus der privaten Nutzung von Dienstfahrzeugen. Im Falle einer Nichtverlängerung der Dienstverträge hat Herr Ritter Anspruch auf Übergangsgeld. Der Anspruch von Herrn Ritter beträgt derzeit 40 % der festen Bezüge, sofern die Nichtverlängerung nicht von ihm zu vertreten ist. Im Falle der regulären Beendigung seiner Tätigkeit hat Herr Ritter Anspruch auf Ruhegehaltszahlungen. Der Anspruch beträgt dann 55 % der festen Bezüge. Auf die Pensionsansprüche wird ab Beginn der Ruhegehaltszahlungen die Tarifentwicklung des öffentlichen Dienstes angewendet. Auf dieser Basis und unter der Annahme eines Eintritts in den Ruhestand mit Vollendung des 67. Lebensjahres wurde der Barwert der Pensionsansprüche nach versicherungsmathematischen Grundsätzen errechnet.
Bezüge der Mitglieder der AufsichtsgremienDen Mitgliedern des Verwaltungsrats, des Hauptausschusses und des Risikoausschusses der Sparkasse einschließlich lediglich beratender Teilnehmer wird ein Sitzungsgeld von 300 EUR je Sitzung gezahlt, die Vorsitzenden erhalten jeweils den doppelten Betrag. Außerdem erhalten Mitglieder der Zweckverbandsversammlung eine Aufwandsentschädigung von 25,56 EUR. Erfolgsbezogene Anteile, Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung sowie Ansprüche bei vorzeitiger oder regulärer Beendigung der Tätigkeit bestehen nicht. In Abhängigkeit von der Sitzungshäufigkeit und -teilnahme ergaben sich im Geschäftsjahr 2023 folgende Bezüge der einzelnen Mitglieder der zuvor genannten Gremien:
Pensionsrückstellungen und -Zahlungen sowie weitere Bezüge für bzw. an frühere Mitglieder des Vorstands und deren HinterbliebeneAn frühere Mitglieder des Vorstands und deren Hinterbliebene wurden 705 TEUR gezahlt; die Pensionsrückstellungen für diesen Personenkreis betrugen am 31. Dezember 2023 11.545 TEUR. Vorschüsse und Kreditgewährungen an den Vorstand und den VerwaltungsratDie Sparkasse hatte Mitgliedern des Vorstands zum 31. Dezember 2023 Kredite, unwiderrufliche Kreditzusagen und Avale in Höhe von zusammen 1.269 TEUR und Mitgliedern des Verwaltungsrats in Höhe von 885 TEUR gewährt. Mitarbeiter/innenIm Jahresdurchschnitt wurden beschäftigt:
NachtragsberichtIm ersten Quartal 2024 hat der Verwaltungsrat auf Vorschlag des Vorstands beschlossen, in Sondierungsgespräche mit den Sparkassen Arnsberg-Sundern und Mitten im Sauerland einzutreten. Zielsetzung ist die Klärung, ob diese Sparkassen den Herausforderungen, denen sich insbesondere regionale Kreditinstitute stellen müssen, besser gemeinsam begegnen zu können. Es gilt auch mittelfristig ein leistungsstarkes Angebot für die Bürger und Unternehmen in der Region sicherzustellen. Die Entscheidung erwarten wir noch im ersten Halbjahr 2024. Weitere Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Schluss des Geschäftsjahrs sind nicht eingetreten. Verwaltungsrat
Beratende Teilnahme
Vorstand
Brilon, 26.04.2024 Der Vorstand Ritter Hillebrand Anlage Anlagenspiegel
* Es wurde von der
Zusammenfassungsmöglichkeit des § 34 Abs. 3
RechKredV Gebrauch gemacht.
Anlage zum Jahresabschluss gemäß § 26a Abs. 1 Satz 2 KWG zum 31. Dezember 2023 ("Länderspezifische Berichterstattung")Die Sparkasse Hochsauerland hat keine Niederlassungen im Ausland. Sämtliche nachfolgende Angaben entstammen dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 und beziehen sich ausschließlich auf ihre Geschäftstätigkeit als regional tätige Sparkasse in der Bundesrepublik Deutschland. Die Tätigkeit der Sparkasse Hochsauerland besteht im Wesentlichen darin, Einlagen oder andere rückzahlbare Gelder von Privat- und Firmenkunden entgegenzunehmen und Kredite für eigene Rechnung zu gewähren. Die Sparkasse Hochsauerland definiert den Umsatz als Saldo aus der Summe folgender Komponenten der Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB: Zinserträge, Zinsaufwendungen, laufende Erträge aus Aktien etc., Erträge aus Gewinngemeinschaften etc., Provisionserträge, Provisionsaufwendungen, und sonstige betriebliche Erträge. Der Umsatz beträgt für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2023 38.139 TEUR. Die Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in Vollzeitäquivalenten beträgt im Jahresdurchschnitt 158. Der Gewinn vor Steuern beträgt 5.216 TEUR. Die Steuern auf Gewinn betragen 4.905 TEUR. Die Steuern betreffen laufende Steuern. Die Sparkasse Hochsauerland hat im Geschäftsjahr keine öffentlichen Beihilfen erhalten. Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Sparkasse HochsauerlandVermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des LageberichtsPrüfungsurteileWir haben den Jahresabschluss der Sparkasse Hochsauerland bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Sparkasse Hochsauerland für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften von der Sparkasse unabhängig und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchstabe f) EU-APrVO i. V. m. § 340k Abs. 3 HGB, dass alle von uns beschäftigten Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des JahresabschlussesBesonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Nachfolgend stellen wir den aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar: Bewertung der Forderungen an Kunden Unsere Darstellung dieses besonders wichtigen Prüfungssachverhaltes haben wir wie folgt aufgebaut: a) Sachverhalt und Problemstellung b) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse c) Verweis auf weitergehende Informationen Bewertung der Forderungen an Kundena) Im Jahresabschluss der Sparkasse werden zum 31. Dezember 2023 Forderungen an Kunden unter dem Bilanzposten Aktiva 4 ausgewiesen, die rund 79,9 % der Bilanzsumme ausmachten. Die Bewertung der Forderungen an Kunden hat daher wesentliche Auswirkungen auf den Jahresabschluss, insbesondere auf die Ertragslage der Sparkasse. Die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen des Jahres 2023 wurden insbesondere durch die Folgen des Ukraine-Kriegs in Form eines Anstiegs der Energiepreise, der Lebensmittelkosten und der Zinsen, einer Energieknappheit, von Lieferengpässen und einer hohen Inflation geprägt. Infolgedessen besteht auch ein erhöhtes Risiko, dass Kreditnehmer ihren Zins- und Rückzahlungsverpflichtungen künftig nicht oder nicht vollumfänglich nachkommen können (Ausfallrisiko). Für Zwecke der Rechnungslegung kommt daher der Qualität der eingerichteten Kreditprozesse im Zusammenhang mit der Identifizierung und Bewertung von Ausfallrisiken eine besondere Bedeutung zu. b) Bereits im Rahmen unserer vorgezogenen Prüfung der organisatorischen Pflichten und der Risikolage haben wir die Ordnungsmäßigkeit der Kreditprozesse, unter anderem die Früherkennungsverfahren für Kreditrisiken und die Risikovorsorgeverfahren, nachvollzogen. Die relevanten Kreditprozesse sowie die Ausgestaltung und Wirksamkeit des Internen Kontrollsystems bei der Bewertung der Kundenforderungen beurteilen wir regelmäßig auf Grundlage von Aufbau- bzw. Funktionsprüfungen. Die Adressenausfallrisiken im Kreditgeschäft prüften wir anhand der Auswertungen zur Struktur des Forderungsbestands und der Unterlagen zu einzelnen Kreditengagements. Für diese Kreditfälle untersuchten wir die ordnungsgemäße handelsrechtliche Bewertung, die sachgerechte Abbildung im Frühwarnverfahren sowie die ordnungsgemäße Zuordnung in die Betreuungsstufen gemäß den Mindestanforderungen für das Risikomanagement (MaRisk). Die Engagements wurden nach berufsüblichen Verfahren in einer bewussten Auswahl nach Risikomerkmalen bestimmt. Zu den herangezogenen Risikomerkmalen gehören u. a. zugewiesene Risikoklassifizierungsnoten, der Umfang nicht durch Sicherheiten gedeckter Kreditteile (Blankokredite) oder Negativhinweise aus der Kontoführung des Kreditnehmers (Risikofrühwarnsystem). Die Kreditengagements haben wir daraufhin untersucht, ob mit hinreichender Sicherheit eine Rückführung der Forderung durch den Kreditnehmer oder durch die Verwertung vorhandener Kreditsicherheiten zu erwarten ist. Die vom Vorstand zur Bewertung der Forderungen eingerichteten Kreditprozesse sind hinreichend dokumentiert und wurden wirksam durchgeführt. c) Weitere Informationen zu den Beständen und der Bewertung sind im Anhang in den Angaben zu Aktiva 4 (Abschnitt C.) sowie den Erläuterungen zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (Abschnitt B.) enthalten. Darüber hinaus verweisen wir auf die Darstellungen und Erläuterungen im Lagebericht (Abschnitte 2.4.2.2 und 4.2.1.1). Verantwortung der gesetzlichen Vertreter (Vorstand) und des Aufsichtsorgans (Verwaltungsrat) für den Jahresabschluss und den LageberichtDer Vorstand ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Sparkasse zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des LageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit dem Verwaltungsrat unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im Internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber dem Verwaltungsrat eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihm alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit dem Verwaltungsrat erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche AnforderungenÜbrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVOWir sind nach § 24 Abs. 3 Satz 1 des Sparkassengesetzes Nordrhein-Westfalen i. V. m. § 340k Abs. 3 Satz 1 HGB gesetzlicher Abschlussprüfer der Sparkasse. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem Prüfungsbericht nach Artikel 11 EU-APrVO in Einklang stehen. Von uns beschäftigte Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, haben folgende Leistungen, die nicht im Jahresabschluss oder im Lagebericht angegeben wurden, zusätzlich zur Abschlussprüfung für die Sparkasse erbracht:
Verantwortlicher WirtschaftsprüferDer für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Christoph Harmann.
Münster, 21. Mai 2024 Sparkassenverband
Westfalen-Lippe
Harmann, Wirtschaftsprüfer Bericht des VerwaltungsratesDer Verwaltungsrat der Sparkasse Hochsauerland hat seine Aufgaben während des Geschäftsjahres 2023 in gewohntem Umfang wahrgenommen. Er behandelte geschäftspolitische Fragen von grundsätzlicher Bedeutung, überwachte die Geschäftsführung des Vorstandes und fasste Entscheidungen im Rahmen seiner im Sparkassengesetz festgelegten Zuständigkeiten. Vom Vorstand wurde er zeitnah über die geschäftliche Lage und die wirtschaftlichen Verhältnisse der Sparkasse umfassend unterrichtet. Gem. § 15 Abs. 2d SpkG NW hat der Verwaltungsrat den Jahresabschluss festgestellt und den vom Vorstand vorgelegten Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 gebilligt. Die Prüfungsstelle des Sparkassenverbandes Westfalen-Lippe, Münster, hat den vom Vorstand vorgelegten Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 geprüft und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Verwaltungsrat dankt dem Vorstand sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Sparkasse für die geleistete erfolgreiche Arbeit.
Brilon, 06. Juni 2024 Der Vorsitzende des Verwaltungsrates Dr. Schneider Ergebnisverwendung/Verwendung des BilanzgewinnsMit Beschluss vom 06.06.2024 hat der Verwaltungsrat der Vertretung des Trägers empfohlen, den Bilanzgewinn des Jahres 2023 in Höhe von 234.961,85 € in vollem Umfang der Sicherheitsrücklage der Sparkasse zuzuführen. Die Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes des Hochsauerlandkreises und der Städte Brilon, Hallenberg, Medebach, Olsberg, Winterberg und der Gemeinde Bestwig ist am 26.06.2024 dieser Empfehlung gefolgt und hat entsprechend beschlossen. Lagebericht 20231. Grundlagen der Geschäftstätigkeit der Sparkasse HochsauerlandDie Sparkasse Hochsauerland ist gemäß § 1 SpkG eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Sie ist Mitglied des Sparkassenverbands Westfalen-Lippe (SVWL), Münster und über diesen dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V. (DSGV), Berlin, angeschlossen. Sie ist beim Amtsgericht Arnsberg unter der Nummer A 4228 im Handelsregister eingetragen. Träger der Sparkasse ist der Sparkassenzweckverband, der vom Hochsauerlandkreis, den Städten Brilon, Hallenberg, Medebach, Olsberg, Winterberg und der Gemeinde Bestwig gebildet wird. Der Sparkassenzweckverband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in Brilon und ist ebenfalls Mitglied des SVWL. Satzungsgebiet der Sparkasse sind das Gebiet des Trägers sowie die angrenzenden Kreise mit Ausnahme des Märkischen Kreises sowie der Kreise Höxter und Olpe. Organe der Sparkasse sind der Vorstand und der Verwaltungsrat. Die Sparkasse ist Mitglied im SVWL und über dessen Sparkassen-Teilfonds dem Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe angeschlossen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat das institutsbezogene Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe als Einlagensicherungssystem nach dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) amtlich anerkannt. Das Sicherungssystem stellt im Entschädigungsfall sicher, dass den Kunden der Sparkassen der gesetzliche Anspruch auf Auszahlung ihrer Einlagen gemäß dem EinSiG erfüllt werden kann ("gesetzliche Einlagensicherung"). Darüber hinaus ist es das Ziel des Sicherungssystems, einen Entschädigungsfall zu vermeiden und die Sparkassen selbst zu schützen, insbesondere deren Liquidität und Solvenz zu gewährleisten ("diskretionäre Institutssicherung"). Die Sparkasse bietet als selbstständiges regionales Wirtschaftsunternehmen zusammen mit ihren Partnern aus der Sparkassen-Finanzgruppe Privatkunden, Unternehmen und Kommunen Finanzdienstleistungen und -produkte an, soweit das Sparkassengesetz oder die Satzung keine Einschränkungen vorsehen. Der im Sparkassengesetz verankerte öffentliche Auftrag verpflichtet die Sparkasse, mit ihrer Geschäftstätigkeit in ihrem Geschäftsgebiet den Wettbewerb zu stärken und die angemessene und ausreichende Versorgung aller Bevölkerungskreise, der Wirtschaft -insbesondere des Mittelstands - und der öffentlichen Hand mit Bankdienstleistungen sicherzustellen. Die Gesamtzahl der Beschäftigten hat sich bis zum 31. Dezember 2023 gegenüber dem Vorjahr um 0,9 % auf 230 erhöht, von denen 139 vollzeitbeschäftigt, 77 teilzeitbeschäftigt sowie 14 in Ausbildung sind. Die Gesamtzahl unserer Geschäftsstellen zum 31. Dezember 2023 beträgt 19 und hat sich gegenüber dem Vorjahr nicht verändert. 2. Wirtschaftsbericht2.1. Gesamtwirtschaftliche
Rahmenbedingungen im Jahr 2023
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| Bestand | Veränderung | Veränderung | Anteil in % der Bilanzsummme | ||
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2023
Mio. EUR |
2022
Mio. EUR |
Mio. EUR | % | % | |
| Bilanzsumme | 1.390,9 | 1.417,8 | - 26,9 | - 1,9 | |
| Geschäftsvolumen 1 | 1.428,6 | 1.459,8 | - 31,2 | - 2,1 | |
| Barreserve | 21,1 | 19,0 | + 2,1 | + 11,1 | 1,5 |
| Forderungen an Kreditinstitute | 138,4 | 152,8 | - 14,4 | - 9,4 | 10,0 |
| Forderungen an Kunden | 1.115,7 | 1.150,2 | - 34,5 | - 3,0 | 80,2 |
| Wertpapieranlagen | 91,1 | 71,4 | + 19,7 | + 27,6 | 6,6 |
| Beteiligungen | 16,5 | 16,5 | - | - | 1,2 |
| Sachanlagen | 6,4 | 6,2 | + 0,2 | + 3,2 | 0,5 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 233,7 | 259,6 | - 25,8 | - 9,9 | 16,8 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kunden | 999,6 | 1.006,7 | - 7,1 | - 0,7 | 71,9 |
| Rückstellungen | 25,7 | 24,7 | + 1,0 | + 4,0 | 1,8 |
| Eigenkapital | 128,7 | 118,5 | + 10,2 | + 8,6 | 9,3 |
2.4.1. Bilanzsumme und Geschäftsvolumen
Gründe für den Rückgang des Geschäftsvolumens und der Bilanzsumme sind insbesondere rückläufige Bestände an Forderungen an Kunden und Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten.
Entgegen dem im Vorjahr erwarteten leichten Anstieg ergab sich in diesen Positionen jeweils eine rückläufige Entwicklung.
2.4.2. Aktivgeschäft
2.4.2.1. Forderungen an Kreditinstitute
Die Forderungen an Kreditinstitute sind rückläufig. Dies ist vor allem auf deren teilweise Umschichtung zu Gunsten der Wertpapieranlagen zurückzuführen.
2.4.2.2. Forderungen an Kunden
In Folge der Zinsentwicklung war eine Reduzierung der Kreditnachfrage zu beobachten. Der Rückgang der Forderungen an Kunden vollzog sich fast ausschließlich im langfristigen Bereich.
Die Darlehenszusagen belaufen sich im Jahr 2023 auf 150,8 Mio. EUR und unterschritten damit den Wert des Vorjahres erneut deutlich.
Entgegen des im Vorjahr prognostizierten moderaten Wachstums der Kundenforderungen ist dieses um 3,0 % zurückgegangen, weil Wohnungsbaudarlehen der Privatpersonen infolge der starken Zins- und Kostensteigerungen zurückgingen und bei den Unternehmen deutliche Rückgänge bei den langfristigen Krediten infolge der Zinsentwicklung zu beobachten waren.
2.4.2.3. Wertpapieranlagen
Für die Zunahme war der Anstieg der Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapiere maßgeblich.
2.4.2.4. Beteiligungen
Der Anteilsbesitz der Sparkasse entfiel ausschließlich auf die Beteiligung am SVWL.
2.4.2.5. Sachanlagen
Die technischen und baulichen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Umsetzung unseres Geschäftsstellenkonzepts sowie die Ausweitung und Optimierung der Sicherheitsausstattungen des Selbstbedienungsangebots bildeten einen Schwerpunkt der Investitionen.
2.4.3. Passivgeschäft
2.4.3.1. Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten wurden deutlich abgebaut. Es handelt sich dabei überwiegend um Mittel, die der Finanzierung des langfristigen Kreditgeschäfts dienen.
2.4.3.2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden nahmen im Vergleich zum Vorjahr leicht ab.
Die Abnahme resultiert weitgehend aus der Entwicklung der täglich fälligen Einlagen von Unternehmenskunden. Infolge des gestiegenen Zinsniveaus waren bevorzugte Sparanlagen höher verzinsliche Sparformen, wie kurz- bis mittelfristige Sparkassenbriefe, in die 118,1 Mio. EUR flossen. Dementsprechend reduzierten sich die Anlagen auf täglich fälligen Konten um 124,5 Mio. Euro. Die Privatkunden verringerten ihre bilanziellen Einlagenbestände insgesamt um 2,5 Mio. EUR und die Unternehmen um 10,0 Mio. EUR.
Entgegen dem prognostizierten leichten Anstieg für das abgelaufenen Geschäftsjahr 2023 gingen die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden um 7,1 Mio. EUR bzw. 0,7 % leicht zurück. Dies ist darauf zurückzuführen, dass die Kunden ihre Ersparnisse im Geschäftsjahr verstärkt in nicht bilanzwirksamen Wertpapieren anlegten.
2.4.4. Dienstleistungsgeschäft
Im Dienstleistungsgeschäft haben sich im Jahr 2023 folgende Schwerpunkte ergeben:
Zahlungsverkehr
Der Bestand an Konten und der vermittelten Kreditkarten konnte gegenüber dem Vorjahr moderat gesteigert werden.
Vermittlung von Wertpapieren
Das Geschäftsjahr 2023 war im Bereich der Dienstleistungen geprägt durch das Wertpapiergeschäft. Neben den Anteilen an Investmentvermögen lag der Schwerpunkt bei den festverzinslichen Wertpapieren. Die Wertpapierumsätze nahmen gegenüber dem Vorjahr um 9,3 % zu und erreichten einen Wert von 190,7 Mio. EUR.
Immobilienvermittlung
Die Nachfrage nach Immobilien konzentrierte sich auf Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen. Es wurden insgesamt 62 Objekte vermittelt, was eine Steigerung gegenüber dem Vorjahr von 10,7 % bedeutet. Die vermittelten Volumina verringerten sich dagegen um 2,3 Mio. EUR auf 12,7 Mio. EUR.
Vermittlung von Bausparverträgen und Versicherungen
Im Geschäftsjahr wurden insgesamt 534 Bausparverträge mit einem Volumen von insgesamt 29,4 Mio. EUR abgeschlossen, was einen Rückgang gegenüber dem Vorjahr von 21,9 % bedeutet.
Die Stückzahl der vermittelten Sachversicherungen konnte gesteigert werden. Die Versicherungssumme der abgesetzten Lebens- und Rentenversicherungen reduzierte sich um 4,0 Mio. EUR.
Damit liegt die Entwicklung im Dienstleistungsgeschäft insgesamt leicht unterhalb unserer Erwartungen.
2.4.5. Derivate
Die derivativen Finanzinstrumente dienten ausschließlich der Sicherung der eigenen Positionen und nicht spekulativen Zwecken. Hinsichtlich der zum Jahresende bestehenden Geschäfte wird auf die Darstellung im Anhang verwiesen.
2.5. Darstellung, Analyse und
Beurteilung der Lage
2.5.1. Vermögenslage
Die Vermögenslage unserer Sparkasse ist gekennzeichnet durch einen Anteil in Höhe von 80,2 % des Kundenkreditvolumens (im Vorjahr 81,1 %), einem Anteil von 16,8 % der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (im Vorjahr 18,3 %) sowie einem Anteil von 71,9 % der Verbindlichkeiten gegenüber Kunden (im Vorjahr 71,0 %), gemessen an der Bilanzsumme.
Sämtliche Vermögensgegenstände und Rückstellungen werden vorsichtig bewertet. Die Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Einzelheiten sind dem Anhang zum Jahresabschluss zu entnehmen. Für besondere Risiken des Geschäftszweigs der Kreditinstitute wurde zusätzlich Vorsorge getroffen. Stille Lasten bestehen in Form von Schuldverschreibungen und festverzinslichen Wertpapieren des Anlagebestands. Die stillen Lasten wurden bei der Ermittlung der Drohverlustrückstellung nach IDW BFA 3 berücksichtigt.
Die zum Jahresende ausgewiesenen Gewinnrücklagen erhöhten sich durch die Zuführung des Bilanzgewinns 2022. Insgesamt weist die Sparkasse inklusive des Bilanzgewinns 2023 vor Gewinnverwendung ein Eigenkapital von 45,1 Mio. EUR (Vorjahr 44,9 Mio. EUR) aus. Neben den Gewinnrücklagen verfügt die Sparkasse über umfangreiche weitere aufsichtliche Eigenkapitalbestandteile. So wurde der Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB durch eine zusätzliche Vorsorge von 10,0 Mio. EUR auf 83,6 Mio. EUR erhöht. Daneben besteht eine zusätzliche Vorsorge zur Absicherung des Risikos, das die Sparkasse während der voraussichtlich langfristigen Abwicklungsdauer der "Ersten Abwicklungsanstalt" von 25 Jahren trägt.
Die Gesamtkapitalquote gemäß Art. 92 CRR (Verhältnis der angerechneten Eigenmittel bezogen auf die anrechnungspflichtigen Positionen, die auch einen bedeutsamen Leistungsindikator darstellt, übertrifft am 31. Dezember 2023 mit 15,6 % (im Vorjahr: 15,4 %) die aufsichtlichen Mindestanforderungen von 8,0 % gemäß CRR (zuzüglich SREP-Zuschlag sowie Kapitalerhaltungs- und antizyklischem Kapitalpuffer). Zum 1. Februar 2022 erhöhte sich der antizyklische Kapitalpuffer von null auf 0,75 % der risikogewichteten Positionswerte. Zudem wurde ein Systemrisikopuffer von 2,00 % für den Wohnimmobiliensektor eingeführt. Die Quoten sind seit dem 1. Februar 2023 zu beachten. Die anrechnungspflichtigen Positionen zum 31. Dezember 2023 betragen 760,5 Mio. EUR und die aufsichtlich anerkannten Eigenmittel 118,6 Mio. EUR.
Auch die harte Kernkapitalquote und die Kernkapitalquote übersteigen die aufsichtlich vorgeschriebenen Werte deutlich. Die Kernkapitalquote beläuft sich zum 31. Dezember 2023 auf 15,5 % der anrechnungspflichtigen Positionen nach CRR.
Der für 2023 prognostizierte Wert für die Gesamtkapitalquote konnte annähernd erreicht werden.
Die Verschuldungsquote (Verhältnis des Kernkapitals zur Summe der bilanziellen und außerbilanziellen Positionen) beträgt am 31. Dezember 2023 8,4 % und liegt damit über der aufsichtlichen Mindestanforderung von 3,0 %.
Auf Grundlage unserer Kapitalplanung bis zum Jahr 2028 vom 31. Dezember 2023 ist auch weiterhin eine Übererfüllung der aufsichtlichen Anforderungen an die Eigenmittelausstattung als Basis für die Umsetzung unserer Geschäftsstrategie zu erwarten.
2.5.2. Finanzlage
Die Zahlungsfähigkeit der Sparkasse war im abgelaufenen Geschäftsjahr aufgrund einer angemessenen Liquiditätsvorsorge jederzeit gegeben. Die Liquiditätsdeckungsquote (Liquidity Coverage Ratio - LCR) lag mit 155,0 % bis 206,1 % oberhalb des Mindestwerts von 100,0 %. Die LCR-Quote lag zu 31. Dezember 2023 bei 201,6 %. Die strukturelle Liquidätsquote Net Stable Funding Ratio - NSFR) lag in einer Bandbreite von 128,4 % bis 131,1 %; damit wurde die aufsichtliche Mindestquote von 100 % durchgängig eingehalten. Zur Erfüllung der Mindestreservevorschriften wurden Guthaben bei der Deutschen Bundesbank geführt. Kredit- und Dispositionslinien bestehen bei der Deutschen Bundesbank. Das Angebot der Deutschen Bundesbank, Refinanzierungsgeschäfte in Form von Offenmarktgeschäften abzuschließen, wurde in 2023 nicht genutzt.
Die Zahlungsfähigkeit ist nach unserer Finanzplanung auch für die absehbare Zukunft gesichert. Deshalb beurteilen wir die Finanzlage der Sparkasse als gut.
2.5.3. Ertragslage
Die wesentlichen Erfolgskomponenten der Gewinn- und Verlustrechnung laut Jahresabschluss sind in der folgenden Tabelle aufgeführt. Die Erträge und Aufwendungen sind nicht um periodenfremde und außergewöhnliche Posten bereinigt.
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2023
Mio. EUR |
2022
Mio. EUR |
Veränderung
Mio. EUR |
Veränderung
% |
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| Zinsüberschuss | 26,6 | 20,6 | + 6,0 | + 29,1 |
| Provisionsüberschuss | 10,4 | 10,7 | - 0,3 | - 2,8 |
| Nettoergebnis des Handelsbestands | - | - | - | - |
| Sonstige betriebliche Erträge | 1,2 | 1,3 | - 0,1 | - 7,7 |
| Personalaufwand | 14,9 | 13,7 | + 1,2 | + 8,8 |
| Anderer Verwaltungsaufwand | 6,4 | 6,3 | + 0,1 | + 1,6 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | 1,0 | 1,0 | - | - |
| Ergebnis vor Bewertung und Risikovorsorge | 15,9 | 11,7 | + 4,2 | + 35,9 |
| Aufwand aus Bewertung und Risikovorsorge | 0,7 | 3,3 | - 2,6 | - 78,8 |
| Zuführungen Fonds für allgemeine Bankrisiken | 10,0 | 5,3 | + 4,7 | + 88,7 |
| Ergebnis vor Steuern | 5,2 | 3,1 | + 2,1 | + 67,7 |
| Steueraufwand | 5,0 | 2,8 | + 2,2 | + 78,6 |
| Jahresüberschuss | 0,2 | 0,3 | - 0,1 | - 33,3 |
| Zinsüberschuss: | GuV-Posten Nr. 1 bis 4 |
| Provisionsüberschuss: | GuV-Posten Nr. 5 und 6 |
| Sonstige betriebliche Erträge: | GuV-Posten Nr. 8 und 20 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen: | GuV-Posten Nr. 11, 12, 17 und 21 |
| Aufwand aus Bewertung und Risikovorsorge: | GuV-Posten Nr. 13 bis 16 |
Zur Analyse der Ertragslage wird für interne Zwecke und für den überbetrieblichen Vergleich der bundeseinheitliche Betriebsvergleich der Sparkassenorganisation eingesetzt, in dem eine detaillierte Aufspaltung und Analyse des Ergebnisses unserer Sparkasse in Relation zur durchschnittlichen Bilanzsumme erfolgt. Zur Ermittlung eines Betriebsergebnisses vor Bewertung werden die Erträge und Aufwendungen um außergewöhnliche Posten bereinigt, die in der internen Darstellung dem neutralen Ergebnis zugerechnet werden. Nach Berücksichtigung des Bewertungsergebnisses ergibt sich das Betriebsergebnis nach Bewertung. Unter Berücksichtigung des neutralen Ergebnisses und der Steuern verbleibt der Jahresüberschuss.
Das Betriebsergebnis vor Bewertung auf Basis von Betriebsvergleichswerten, das auch einen finanziellen Leistungsindikator darstellt, beträgt 1,20 % (Vorjahr 0,82 %) der durchschnittlichen Bilanzsumme des Jahres 2023; es lag damit über dem Durchschnitt der SVWL-Sparkassen. Der im Vorjahreslagebericht prognostizierte Wert von 0,90 % wurde deutlich übertroffen, was überwiegend mit einem höheren Zinsüberschuss begründet ist.
Dies gilt auch für die als weiteren bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikator auf Basis der Betriebsvergleichswerte zur Unternehmenssteuerung definierten Größe Cost-Income-Ratio. Die Cost-Income-Ratio verbesserte sich von 63,3 % auf 54,7 %. Der im Vorjahreslagebericht prognostizierte Wert von 62,4 % wurde deutlich übertroffen, da sich sowohl die Zinsaufwendungen als auch die Verwaltungsaufwendungen geringer darstellten als erwartet.
Im Geschäftsjahr hat sich der Zinsüberschuss besser entwickelt als erwartet. Er erhöhte sich um 29,8 % auf 27,0 Mio. EUR. Der Anstieg der Zinserträge übertraf den Anstieg der Zinsaufwendungen deutlich aufgrund einer höheren Verzinsung liquider Anlagen und erhöhten Zinserträgen aus dem Kundenkreditgeschäft. Das Ergebnis aus Zinsswapgeschäften entwickelte sich aufgrund des veränderten Zinsniveaus positiv.
Demgegenüber entspricht der Provisionsüberschuss nahezu dem erwarteten Niveau. Er lag insbesondere aufgrund geringerer Erträge aus der Vermittlung von Versicherungen und Wertpapieren um 2,8 % unter dem Vorjahreswert.
Des Weiteren ist der Personalaufwand entsprechend der Prognose gestiegen. Die Personalaufwendungen erhöhten sich insbesondere infolge der Belastung aus der Tariferhöhung für 2023 um 3,0 % auf 13,6 Mio. EUR. Die Personalaufwandsqoute, die auch einen finanziellen Leistungsindikator darstellt, beträgt -nach 0,92 % im Vorjahr - 0,96 % der durchschnittlichen Bilanzsumme, wodurch der im Vorjahr erwartete Wert von 0,98 % unterschritten wurde.
Der Sachaufwand ist gegenüber dem Vorjahr konstant geblieben. Da die erwarteten Kostensteigerungen, insbesondere für Energiekosten, nicht eintraten, stellt sich der Sachaufwand insgesamt günstiger dar als prognostiziert.
Abschreibungen und Wertberichtigungen nach Verrechnung mit Erträgen (Bewertung und Risikovorsorge) bestanden im Vorjahr in Höhe von 2,8 Mio. EUR, im Geschäftsjahr ergab sich saldiert ein Ertrag von 0,3 Mio. EUR. Während sich aus dem Kreditgeschäft ein negatives Bewertungsergebnis ergab, stellte sich das Bewertungsergebnis aus den Wertpapieranlagen aufgrund von Zuschreibungen positiv dar. Darüber hinaus haben wir durch die Anwendung des gemilderten Niederstwertprinzips Abschreibungen auf Wertpapiere des Anlagevermögens in Höhe von 1,1 Mio. Euro vermieden (vgl. Angaben im Anhang).
Der Sonderposten nach § 340 g HGB wurde deutlich um 10,0 Mio. EUR aufgestockt.
Für das Geschäftsjahr 2023 war ein um 2,1 Mio. EUR gestiegener Ertragssteueraufwand in Höhe von 4,9 Mio. EUR auszuweisen.
Vor dem Hintergrund des intensiven Wettbewerbs und der anhaltenden Niedrigzinsphase ist die Sparkasse mit der Entwicklung der Ertragslage im Jahr 2023 zufrieden. Insbesondere die Prognosen hinsichtlich des Zinsüberschusses wurden deutlich übertroffen. Unter den gegebenen wirtschaftlichen Bedingungen beurteilt die Sparkasse die Ertragslage als günstig.
Die gemäß § 26a Absatz 1 Satz 4 KWG offen zu legende Kapitalrendite, berechnet als Quotient aus Nettogewinn (Jahresüberschuss) und Bilanzsumme, betrug im Geschäftsjahr 2023 0,02 %.
2.6 Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf und zur Lage
Vor dem Hintergrund der konjunkturellen Rahmenbedingungen bewerten wir die Geschäftsentwicklung als gut. Insbesondere durch die Zinsentwicklung ergab sich eine deutliche Verbesserung des Zinsüberschusses. Die moderate Steigerung des Verwaltungsaufwands lag unterhalb unserer Prognose, so dass wiederum eine die Prognose überschreitende deutliche Stärkung unseres wirtschaftlichen Eigenkapitals möglich war.
3. Nachtragsbericht
Die Nachtragsberichterstattung erfolgt gemäß § 285 Nr. 33 HGB im Anhang.
4. Risikobericht
4.1. Risikomanagementsystem
Zur Sicherstellung der langfristigen Fortführung der Unternehmenstätigkeit auf Basis der eigenen Substanz und Ertragskraft setzt die Sparkasse ein Risikotragfähigkeitskonzept mit einer regelmäßigen Berechnung der Risikotragfähigkeit (ökonomische Perspektive) und einer Kapitalplanung (normative Perspektive) ein. Die Risikotragfähigkeit wird ergänzt um Stresstests und es erfolgt eine prozessuale Verknüpfung mit den Strategien, der Risikoinventur und der Risikoberichterstattung. Erstmals zum 31. März 2023 wurden damit fristgerecht die Anforderungen der am 24. Mai 2018 veröffentlichten aufsichtlichen Leitlinien an bankinterne Risikotragfähigkeitskonzepte umgesetzt.
In der Geschäftsstrategie werden die Ziele der Sparkasse für jede wesentliche Geschäftstätigkeit sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele dargestellt. Die Risikostrategie umfasst die Ziele der Risikosteuerung der wesentlichen Geschäftsaktivitäten sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele.
Ziel der Risikoinventur ist es, mindestens jährlich systematisch Risiken zu identifizieren, um deren Wesentlichkeit beurteilen zu können. Zudem werden regelmäßig quantitative und qualitative Analysen zur Bestimmung von Risiko- und Ertragskonzentrationen vorgenommen.
Auf der Grundlage der zuletzt durchgeführten Risikoinventur wurden folgende Risiken in der ökonomischen und der normativen Perspektive als wesentlich eingestuft:
| Risikoart | Risikokategorie |
| Adressenrisiko | Kundengeschäft |
| Eigengeschäft | |
| Marktpreisrisiko | Zinsänderungsrisiko |
| Spreadrisiko | |
| Beteiligungsrisiko | |
| Liquiditätsrisiko | Zahlungsunfähigkeitsrisiko |
| Refinanzierungskostenrisiko | |
| Operationelles Risiko |
Für die frühzeitige Identifizierung von wesentlichen Risiken sowie von risikoartenübergreifenden Effekten wurden Indikatoren abgeleitet, die auf quantitativen oder qualitativen Merkmalen basieren.
Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive ist die Gewährleistung des Gläubigerschutzes. Die Sparkasse ermittelte zum 31. Dezember 2023 ein ökonomisches Risikodeckungspotenzial von 173,7 Mio. EUR. Das daraus abgeleitete Gesamtlimit von 109,0 Mio. EUR wurde auf die wesentlichen Risiken verteilt und so bemessen, dass eine angemessene Steuerung der Risiken ermöglicht wird. Die wesentlichen Risiken werden vierteljährlich ermittelt und den Limiten gegenübergestellt. Die bereitgestellten Limite reichten sowohl unterjährig als auch zum Bilanzstichtag aus, um die wesentlichen Risiken abzudecken.
Zur Berechnung des gesamtinstitutsbezogenen Risikos wurden für alle wesentlichen Risiken das Konfidenzniveau auf 99,9 % und der Risikobetrachtungshorizont auf ein Jahr rollierend festgelegt. Zwischen den wesentlichen Risikoarten werden keine risikomindernden Diversifikationseffekte berücksichtigt. Die Sparkasse berücksichtigt innerhalb des Marktpreisrisikos zwischen den Risikofaktoren Zinsen und Spreads risikomindernde Diversifikationseffekte.
Das auf der Grundlage des Gesamtlimits eingerichtete Limitsystem stellt sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt dar:
| Risikoart | Risikokategorie | Limit | Limitauslastung | |
| Mio. EUR | Mio. EUR | % | ||
| Adressenrisiko | Kundengeschäft | 20,8 | 14,5 | 69,6 |
| Eigengeschäft | 4,2 | 2,9 | 69,6 | |
| Marktpreisrisiko | Zinsänderungsrisiko | 52,0 | 35,3 | 67,9 |
| Spreadrisiko | 6,1 | 4,2 | 68,8 | |
| Währungsrisiko 1 | 0,3 | 0,2 | 60,8 | |
| Beteiligungsrisiko | 5,9 | 4,2 | 70,5 | |
| Liquiditätsrisiko | Refinanzierungskostenrisiko | 13,2 | 9,0 | 68,3 |
| Operationelles Risiko | 6,5 | 4,5 | 69,6 | |
| Risikotragfähigkeitslimit/ | Gesamtrisiko | 109,0 | 74,8 | 68,6 |
1 limitiertes, nicht wesentliches Risiko
Die zuständigen Stellen steuern die Risiken im Rahmen der bestehenden organisatorischen Regelungen und der Limitvorgaben des Vorstands.
Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in der normativen Perspektive ist die Fortführung der Sparkasse. Hierzu besteht ein zukunftsgerichteter Kapitalplanungsprozess bis zum Jahr 2028. Um einen Kapitalbedarf rechtzeitig identifizieren zu können, wurden Annahmen über die künftige Ergebnisentwicklung für das Planszenario sowie für ein adverses Szenario getroffen.
In der normativen Perspektive sind alle regulatorischen und aufsichtlichen Anforderungen sowie die darauf basierenden internen Anforderungen zu berücksichtigen. Relevante Steuerungsgrößen sind die Kernkapitalanforderung, die Gesamtkapitalanforderung (SREP-Gesamtkapitalanforderung, die kombinierte Pufferanforderung und die Eigenmittelempfehlung) sowie die Strukturanforderungen hinsichtlich des Kapitals, die Höchstverschuldungsgrenze und die Großkreditgrenze.
Für den betrachteten Zeitraum von 5 Jahren können die aufsichtlichen Anforderungen im Planszenario vollständig erfüllt werden. Gleiches gilt im Falle der Betrachtung adverser Entwicklungen, in dem jedoch nur die harten Mindestkapitalanforderungen zwingend einzuhalten sind.
Die der Risikotragfähigkeit zu Grunde liegenden Annahmen sowie die Angemessenheit der Methoden und Verfahren werden jährlich überprüft und bei Bedarf angepasst (Validierung).
Die Sparkasse setzt zur Steuerung der Zinsänderungsrisiken derivative Finanzinstrumente (Swapgeschäfte) ein. Sie wurden in die verlustfreie Bewertung des Bankbuches einbezogen.
Stresstests werden ergänzend zur Risikotragfähigkeit durchgeführt. Ziel ist die Abbildung außergewöhnlicher aber plausibel möglicher Ereignisse über Szenario- und Sensitivitätsanalysen. Als Ergebnis dieser Simulationen ist festzuhalten, dass auch in den simulierten Stresstests die Risikotragfähigkeit gegeben ist.
Die turnusmäßige Risikoberichterstattung an den Vorstand umfasst den Gesamtrisikobericht und ergänzende Berichte zu den wesentlichen Risikoarten. Die Berichte enthalten neben quantitativen Informationen auch eine qualitative Beurteilung zu wesentlichen Positionen und Risiken. Auf besondere Risiken für die Geschäftsentwicklung und dafür geplante Maßnahmen wird gesondert eingegangen. Der Verwaltungsrat wird vierteljährlich über die Risikosituation informiert. Neben der turnusmäßigen Berichterstattung ist auch geregelt, in welchen Fällen eine Ad-hoc-Berichterstattung zu erfolgen hat.
Der Sicherung der Funktionsfähigkeit und Wirksamkeit von Steuerungs- und Überwachungssystemen (Interne Kontrollverfahren) dienen neben eingerichteten Funktionstrennungen bei Zuständigkeiten und Arbeitsprozessen auch die Tätigkeiten der Risikocontrolling-Funktion, der Compliance-Funktion und der Internen Revision.
Die Risikocontrolling-Funktion, die aufbauorganisatorisch von Bereichen, die Geschäfte initiieren oder abschließen, getrennt ist, hat die Aufgabe, die wesentlichen Risiken zu identifizieren, zu beurteilen, zu überwachen und darüber zu berichten. Der Risikocontrolling-Funktion obliegt die Methodenauswahl, die Überprüfung der Angemessenheit der eingesetzten Methoden und Verfahren sowie die Errichtung und Weiterentwicklung der Risikosteuerungs- und -controllingprozesse. Zusätzlich verantwortet sie die Umsetzung der aufsichtlichen und gesetzlichen Anforderungen, die Erstellung der Risikotragfähigkeitsberechnung und die laufende Überwachung der Einhaltung von Limiten. Sie unterstützt den Vorstand in allen risikopolitischen Fragen und ist an der Erstellung und Umsetzung der Risikostrategie maßgeblich beteiligt. Die Risikocontrolling-Funktion wird im Wesentlichen durch die Mitarbeiter des Geschäftsbereichs Unternehmenssteuerung wahrgenommen.
Die Compliance-Funktion wirkt auf die Implementierung wirksamer Verfahren zur Einhaltung der für die Sparkasse wesentlichen rechtlichen Regelungen und Vorgaben und entsprechender Kontrollen hin. Ferner hat sie den Vorstand hinsichtlich der Einhaltung dieser rechtlichen Regelungen und Vorgaben zu unterstützen und zu beraten.
Die Interne Revision prüft und beurteilt risikoorientiert und prozessunabhängig die Wirksamkeit und Angemessenheit des Risikomanagements im Allgemeinen und des internen Kontrollsystems im Besonderen sowie die Ordnungsmäßigkeit grundsätzlich aller Aktivitäten und Prozesse. Sie ist dem Vorstand unmittelbar unterstellt und ihm gegenüber berichtspflichtig.
Verfahren zur Aufnahme von Geschäftsaktivitäten in neuen Produkten oder auf neuen Märkten (Neu-Produkt-Prozess) sind festgelegt. Zur Einschätzung der Wesentlichkeit geplanter Veränderungen in der Aufbau- und Ablauforganisation sowie den IT-Systemen bestehen Definitionen und Regelungen.
4.2 Strukturelle Darstellung der
wesentlichen Risiken
4.2.1 Adressenrisiko
Unter dem Adressenrisiko wird ein Verlust in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position verstanden, der durch eine Bonitätsverschlechterung einschließlich des Ausfall eines Schuldners bedingt ist. Dabei wird das Adressenrisiko in das Ausfall- sowie das Migrationsrisiko eines Schuldners unterteilt.
Das Ausfallrisiko umfasst die Gefahr eines Verlustes, welcher aus einem drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines Schuldners entsteht.
Das Migrationsrisiko bezeichnet die Gefahr eines Verlustes, der sich dadurch ergibt, dass sich die Bonitätseinstufung (Rating) des Schuldners verändert hat.
Das Länderrisiko umfasst neben dem bonitätsinduzierten Länderrisiko auch das politische Risiko, z. B. aus einem Transferstopp. Das Länderrisiko im Sinne eines Ausfalls oder einer Bonitätsveränderung eines Schuldners ist Teil des Adressenrisikos im Kunden- und Eigengeschäft. Der Schuldner kann ein ausländischer öffentlicher Haushalt oder ein sonstiger Schuldner sein, der seinen Sitz im Ausland und somit in einem anderen Rechtsraum hat.
4.2.1.1 Adressenrisiko im Kundengeschäft
Das Adressenrisiko im Kundengeschäft umfasst einerseits die Gefahr eines Verlustes durch einen drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines originären Kredites sowie von Eventualverbindlichkeiten wie beispielsweise Avale (Ausfallrisiko). Andererseits umfasst es auch die Gefahr, dass Sicherheiten teilweise oder ganz an Wert verlieren und deshalb zur Absicherung der Kredite nicht ausreichen oder überhaupt nicht beitragen können (Sicherheitenverwertungs- und -einbringungsrisiko).
Teil des Adressenrisikos im Kundengeschäft ist auch die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die Bonitätseinstufung (Ratingklasse) des Kreditnehmers ändert und damit ein möglicherweise höherer Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko).
Die Steuerung des Adressenrisikos im Kundengeschäfts erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der Größenklassenstruktur, der Bonitäten, der Branchen, der gestellten Sicherheiten sowie des Risikos der Engagements.
Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
| ― |
Trennung zwischen Markt (1. Votum) und Marktfolge (2. Votum) bis in die Geschäftsverteilung des Vorstands |
| ― |
regelmäßige Bonitätsbeurteilung und Beurteilung des Kapitaldienstes auf Basis aktueller Unterlagen |
| ― |
Einsatz standardisierter Risikoklassifizierungsverfahren (Rating- und Scoringverfahren) in Kombination mit bonitätsabhängiger Preisgestaltung und bonitätsabhängigen Kompetenzen |
| ― |
interne, bonitätsabhängige Richtwerte für Kreditobergrenzen, die unterhalb der Großkreditgrenzen des KWG liegen, dienen der Vermeidung von Risikokonzentrationen im Kundenkreditportfolio. Einzelfälle, die diese Obergrenze überschreiten, unterliegen einer verstärkten Beobachtung |
| ― |
regelmäßige Überprüfung von Sicherheiten |
| ― |
Einsatz eines Risikofrüherkennungsverfahrens, das gewährleistet, dass bei Auftreten von signifikanten Bonitätsverschlechterungen frühzeitig risikobegrenzende Maßnahmen eingeleitet werden können |
| ― |
festgelegte Verfahren zur Überleitung von Kreditengagements in die Intensivbetreuung oder Sanierungsbetreuung |
| ― |
Berechnung des Adressenrisikos für die Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive mit dem Kreditrisikomodell "Credit Portfolio View" |
| ― |
Kreditportfolioüberwachung auf Gesamthausebene mittels regelmäßigem Reporting |
Zum 31. Dezember 2023 wurden etwa 58,1 % der zum Jahresende ausgelegten Kreditmittel an Unternehmen und wirtschaftlich selbstständige Privatpersonen vergeben, 39,7 % an wirtschaftlich unselbstständige und sonstige Privatpersonen.
Die regionale Wirtschaftsstruktur spiegelt sich auch im Kreditgeschäft der Sparkasse wider. Schwerpunkte bilden mit 17,3 % die Ausleihungen an Unternehmen für das Grundstücks- und Wohnungswesen. Darüber hinaus entfallen 11,8 % auf das verabeitende Gewerbe.
Die Größenklassenstruktur zeigt insgesamt eine breite Streuung des Ausleihgeschäfts, aber 11,0 % des Gesamtkreditvolumens im Sinne des § 19 Abs. 1 KWG entfallen auf Kreditengagements mit einem Kreditvolumen von mehr als 11,5 Mio. EUR.
Die Risikostrategie ist ausgerichtet auf Kreditnehmer mit guten Bonitäten bzw. geringeren Ausfallwahrscheinlichkeiten. Dies wird durch die Neugeschäftsplanung unterstützt. Zum 31. Dezember 2023 ergibt sich im Kundengeschäft folgende Ratingklassenstruktur:
| Ratingklasse | Anzahl in % |
Volumen
in % |
| 1 bis 9 | 92,9 | 92,7 |
| 10 bis 15 | 5,8 | 5,7 |
| 16 bis 18 | 1,3 | 1,6 |
Das Länderrisiko ist für die Sparkasse von untergeordneter Bedeutung.
Konzentrationen bestehen im Kreditportfolio im Bereich der regionalen, grundpfandrechtlichen Sicherheiten.
Insgesamt sind wir der Auffassung, dass unser Kreditportfolio sowohl nach Branchen und Größenklassen als auch nach Ratinggruppen gut diversifiziert ist.
Risikovorsorgemaßnahmen sind für alle Engagements vorgesehen, bei denen nach umfassender Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Kreditnehmer davon ausgegangen werden kann, dass es voraussichtlich nicht mehr möglich sein wird, alle fälligen Zins- und Tilgungszahlungen gemäß den vertraglich vereinbarten Kreditbedingungen zu vereinnahmen. Bei der Bemessung der Risikovorsorgemaßnahmen werden die voraussichtlichen Realisationswerte der gestellten Sicherheiten berücksichtigt. Für latente Risiken im Forderungsbestand wurden Pauschalwertberichtigungen gebildet. Der Vorstand wird vierteljährlich über die Entwicklung der Strukturmerkmale des Kreditportfolios, die Einhaltung der Limite und die Entwicklung der notwendigen Vorsorgemaßnahmen für Einzelrisiken schriftlich unterrichtet. Eine ad-hoc-Berichterstattung ergänzt bei Bedarf das standardisierte Verfahren.
Entwicklung der Risikovorsorge:
| Art der Risikovorsorge |
Anfangsbestand per 01.01.2023
TEUR |
Zuführung
TEUR |
Auflösung
TEUR |
Verbrauch
TEUR |
Endbestand per 31.12.2023
TEUR |
| Einzelwertberichtigungen | 3.484 | 1.546 | 1.028 | 182 | 3.820 |
| Rückstellungen | 414 | 368 | 87 | 695 | |
| Pauschalwertberichtigungen | 2.291 | 153 | 2.444 | ||
| Pauschale Rückstellungen | 390 | 39 | 7 | 422 | |
| Gesamt | 6.579 | 2.105 | 1.122 | 182 | 7.381 |
Das Verfahren für die Bildung der Pauschalwertberichtigung ist im Anhang erläutert.
4.2.1.2 Adressenrisiko im Eigengeschäft
Das Adressenrisiko im Eigengeschäft umfasst die Gefahr eines Verlustes, der aus einem drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines Emittenten oder eines Kontrahenten (Ausfallrisiko) resultieren kann.
Ebenso besteht die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die Bonitätseinstufung (Rating) des Schuldners ändert und damit ein möglicherweise höherer Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve berücksichtigt werden muss (sog. Migrationsrisiko). Dabei unterteilt sich das Kontrahentenrisiko in ein Wiedereindeckungs-, ein Vorleistungs- und ein Erfüllungsrisiko.
Zudem gibt es im Eigengeschäft das Risiko, dass die tatsächlichen Restwerte der Emissionen bei Ausfall von den prognostizierten Werten abweichen.
Die Steuerung des Adressenrisikos des Eigengeschäfts erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der Größenklassenstruktur, der Bonitäten, der Branchen sowie des Risikos der Engagements.
Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
| ― |
Festlegung von Limiten je Partner (Emittenten- und Kontrahentenlimite) |
| ― |
Regelmäßige Bonitätsbeurteilung der Vertragspartner anhand von externen Ratingeinstufungen sowie eigenen Analysen |
| ― |
Berechnung des Adressenrisikos für die Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive mit dem Kreditrisikomodell "Credit Portfolio View" |
Das Wertpapiervermögen und Schuldscheine umfassen zum Bilanzstichtag ein Volumen von 102,2 Mio. EUR. Wesentliche Positionen sind dabei die Schuldverschreibungen und Anleihen.
Die direkt durch die Sparkasse gehaltenen Wertpapiere verfügen ausnahmslos über ein Rating im Bereich des Investmentgrades. Keine Ratings liegen für 3,1 % der Eigenanlagen vor, was auf die Anteile an Investmentfonds entfällt.
Das Länderrisiko ist für die Sparkasse von untergeordneter Bedeutung.
4.2.2 Marktpreisrisiko
Das Marktpreisrisiko wird definiert als Verlust in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Risikofaktoren ergibt.
Die Steuerung des Marktpreisrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der festgelegten Limite. Der Anlageausschuss hat die Aufgabe, den Vorstand bei der Umsetzung der Strategie zu unterstützen.
4.2.2.1 Zinsänderungsrisiko
Das Zinsänderungsrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung der risikolosen Zinskurve ergibt. In einer periodischen Sicht bzw. in der normativen Perspektive können sich Veränderungen im Zinsüberschuss, im Bewertungsergebnis Wertpapiere sowie einer Bildung bzw. Veränderung einer Drohverlustrückstellung im Rahmen der verlustfreien Bewertung des Bankbuchs gemäß IDW RS BFA 3 n. F. ergeben. Schwankungen im Zinskonditionsbeitrag sind in die Betrachtung des Zinsänderungsrisikos in der normativen Perspektive integriert.
Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
| ― |
Periodische Steuerung und normative Perspektive: Berechnungen auf Basis verschiedener Zinsszenarien mittels der IT-Anwendung "Integrierte Zinsbuchsteuerung Plus", Betrachtung des laufenden Geschäftsjahres und der fünf Folgejahre bei der Bestimmung der Auswirkungen auf das handelsrechtliche Ergebnis |
| ― |
Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der von der SR entwickelten IT-Anwendung "MPR" |
| ― |
Steuerung des wertorientierten Zinsänderungsrisikos auf Basis einer modernen historischen Simulation der Marktzinsänderungen: Die negative Abweichung der Performance innerhalb der nächsten 90 Tage (Haltedauer) wird mit einem Konfidenzniveau von 95,0 % berechnet. Zur Beurteilung des Zinsänderungsrisikos orientiert sich die Sparkasse an einer definierten Benchmark (angelehnt an die Struktur des gleitenden 10-Jahresdurchschnitts). Abweichungen zeigen ggf. einen Bedarf an Steuerungsmaßnahmen auf und dienen als zusätzliche Information für zu tätigende Neuanlagen, Verkäufe bzw. Absicherungen. |
| ― |
Ermittlung des Zinsrisikokoeffizienten und des Frühwarnindikators gemäß § 25a Abs. 2 KWG auf Basis des BaFin-Rundschreibens 6/2019 vom 6. August 2019 |
| ― |
Berücksichtigung von Risiken aus Fonds nach dem Durchschauprinzip |
Zur Absicherung von Zinsänderungsrisiken wurden neben bilanzwirksamen Instrumenten in Form langfristiger Refinanzierungen auch derivative Finanzinstrumente in Form von Zinsswaps eingesetzt (vgl. Angaben im Anhang zum Jahresabschluss).
Die Auswirkungen eines Zinsschocks um + bzw. - 200 Basispunkte auf den Barwert der zinstragenden Geschäfte des Anlagebuchs stellen sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt dar:
| Zinsänderungsrisiken | ||
| Barwertveränderung | ||
| +200 Basispunkte | -200 Basispunkte | |
| TEUR | - 23.316 | + 25.170 |
| in % der Eigenmittel | - 19,7 | + 21,2 |
Es bestehen keine Konzentrationen bei den Zinsänderungsrisiken.
4.2.2.2 Spreadrisiko
Das Spreadrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Spreads bei gleichbleibendem Rating ergibt. Dabei wird unter einem Spread die Differenz zu einer risikolosen Zinskurve verstanden. Der Spread ist unabhängig von der zu Grunde liegenden Zinskurve zu sehen, d. h. ein Spread in einer anderen Währung wird analog einem Spread in Euro behandelt.
Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
| ― |
Periodische Steuerung und normative Perspektive: Berechnungen auf Basis verschiedener Spreadszenarien mittels der IT-Anwendung SimCorp Dimension ("SCD") |
| ― |
Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der IT-Anwendung "MPR" |
| ― |
Berücksichtigung von Risiken aus Fonds nach dem Durchschauprinzip |
4.2.3 Beteiligungsrisiko
Das Beteiligungsrisiko umfasst die Gefahr eines Verlustes durch eine negative Wertänderung einer Beteiligung.
Je nach Beteiligungsart unterscheidet man nach dem Risiko aus strategischen Beteiligungen, Funktionsbeteiligungen und Kapitalbeteiligungen.
Die Steuerung des Beteiligungsrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
| ― |
Rückgriff auf das Beteiligungscontrolling des Sparkassenverbands Westfalen-Lippe für die Verbundbeteiligungen |
| ― |
In der normativen Perspektive wird die Auswirkung auf aufsichtliche Quoten durch Beteiligungen berücksichtigt. |
| ― |
Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis einer Szenarioanalyse |
| ― |
Regelmäßige Auswertung und Beurteilung der Jahresabschlüsse der Beteiligungsunternehmen |
Das Beteiligungsportfolio besteht nahezu ausschließlich aus strategischen Beteiligungen innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe. Konzentrationen im Beteiligungsportfolio bestehen nicht.
4.2.4 Liquiditätsrisiko
Das Liquiditätsrisiko setzt sich aus dem Zahlungsunfähigkeits- und dem Refinanzierungskostenrisiko zusammen. Das Liquiditätsrisiko umfasst in beiden Bestandteilen auch das Marktliquiditätsrisiko. Dieses ist das Risiko, dass aufgrund von Marktstörungen oder unzulänglicher Markttiefe Finanztitel an den Finanzmärkten nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt und/oder nicht zu fairen Preisen gehandelt werden können.
Das Zahlungsunfähigkeitsrisiko stellt die Gefahr dar, Zahlungsverpflichtungen nicht in voller Höhe oder nicht fristgerecht nachzukommen.
Das Refinanzierungskostenrisiko bildet die Gefahr ab, dass die Refinanzierungskosten über der in der Planung angesetzten Höhe liegen. Dies kann auf der Schwankung des institutseigenen Spreads sowie aus der unerwarteten Veränderung der Refinanzierungsstruktur beruhen.
Das Refinanzierungskostenrisiko in der ökonomischen Perspektive ergibt sich aus der negativen Veränderung des Liquiditätsbeitrages aufgrund von marktbedingten Spreadschwankungen.
In der normativen Perspektive wird die GuV-Auswirkung des Refinanzierungskostenrisikos in Form höherer Zinsaufwendungen abgebildet. Aufgrund des Einflusses von Bilanzbeständen und der Zinsentwicklung wird das Refinanzierungskostenrisiko zusammen mit dem Zinsänderungsrisiko betrachtet.
Die Steuerung des Liquiditätsrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie.
Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
| ― |
Regelmäßige Ermittlung und Überwachung der LCR |
| ― |
Regelmäßige Ermittlung und Überwachung der strukturellen Liquiditätsquote (Net Stable Funding Ratio, NSFR) |
| ― |
Regelmäßige Ermittlung der Survival Period und Festlegung einer Risikotoleranz |
| ― |
Diversifikation der Vermögens- und Kapitalstruktur |
| ― |
Regelmäßige Erstellung von Liquiditätsübersichten auf Basis einer hausinternen Liquiditätsplanung, in der die erwarteten Mittelzuflüsse den erwarteten Mittelabflüssen gegenübergestellt werden |
| ― |
Tägliche Disposition der laufenden Konten |
| ― |
Liquiditätsverbund mit Verbundpartnern der Sparkassenorganisation |
| ― |
Definition eines sich abzeichnenden Liquiditätsengpasses sowie eines Notfallplans |
| ― |
Erstellung einer Refinanzierungsplanung |
| ― |
Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der von der SR entwickelten IT-Anwendung "RKR" |
| ― |
Regelmäßige Überwachung der Fundingkonzentration zur Ermittlung und Begrenzung des Anteils einzelner Kontrahenten an der Gesamtrefinanzierung |
Unplanmäßige Entwicklungen, wie z. B. vorzeitige Kündigungen sowie Zahlungsunfähigkeit von Geschäftspartnern, werden dadurch berücksichtigt, dass im Rahmen der Risiko- und Stressszenarien sowohl ein Abfluss von Kundeneinlagen als auch eine erhöhte Inanspruchnahme offener Kreditlinien simuliert wird.
Die Survival Period der Sparkasse beträgt zum 31. Dezember 2023 5 Monate. Die Zahlungsfähigkeit der Sparkasse war im Geschäftsjahr jederzeit gegeben.
4.2.5 Operationelles Risiko
Das operationelle Risiko bedeutet die Gefahr eines Verlustes durch Schäden, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Mitarbeitern, der internen Infrastruktur oder in Folge externer Einflüsse eintreten.
Die Steuerung der operationellen Risiken erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie.
Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
| ― |
Jährliche Schätzung von operationellen Risiken auf Basis der szenariobezogenen Schätzung von risikorelevanten Verlustpotenzialen aus der IT-Anwendung "OpRisk-Szenarien" |
| ― |
systematische Sammlung und Analyse eingetretener Schadensfälle in einer Schadensfalldatenbank |
| ― |
Periodische Steuerung und normative Perspektive: Abbildung im Plan- und adversen Szenario (schwerer konjunktureller Abschwung) |
| ― |
Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis IT-Anwendung "OpRisk-Schätzverfahren" |
| ― |
Erstellung von Notfallplänen, insbesondere im Bereich der IT |
Konzentrationen bestehen bei den operationellen Risiken, da aufgrund der ausschließlichen Nutzung von IT-Anwendungen des Sparkassenverbunds bzw. der S-Rating und Risikosysteme GmbH hohe Abhängigkeiten im Falle eines Ausfalls der IT gegeben sind.
4.3 Gesamtbeurteilung der Risikolage
Unser Haus verfügt über ein dem Umfang der Geschäftstätigkeit entsprechendes System zur Steuerung, Überwachung und Kontrolle der vorhandenen Risiken gemäß § 25a KWG. Mit den eingerichteten Risikosteuerungs- und -controllingprozessen können die wesentlichen Risiken frühzeitig identifiziert und gesteuert sowie relevante Informationen an die zuständigen Entscheidungsträger weitergeleitet werden.
In 2023 bewegten sich die Risiken innerhalb der vom Vorstand vorgegebenen Limite. Limitanpassungen ergaben sich zum 30. September 2023 aufgrund von Parameteränderungen (Limiterhöhung) und zum 31. Dezember 2023 aufgrund der Nichtberücksichtigung des Immobilienrisikos (Limitreduzierung). Das Risikotragfähigkeitslimit (ökonomische Perspektive) war am Bilanzstichtag mit 68,6 % ausgelastet. Die Mindestanforderungen an die Einhaltung aufsichtlicher Kenngrößen der normativen Perspektive der Risikotragfähigkeit wurden sowohl im Planszenario als auch unter der Berücksichtigung adverser Entwicklungen vollständig erfüllt. Demnach war und ist die Risikotragfähigkeit derzeit gegeben. Die durchgeführten Stresstests zeigen, dass auch außergewöhnliche Ereignisse durch das vorhandene Risikodeckungspotenzial abgedeckt werden können.
Bestandsgefährdende Risiken sind nicht erkennbar. Risiken der künftigen Entwicklung bestehen durch die Regulatorik und im Fall sich einer weiter eintrübenden Konjunktur. Im Hinblick auf die tendenziell weiter steigenden Eigenkapitalanforderungen und die durchgeführte Kapitalplanung ist bis zum Planungshorizont keine Einschränkung der Risikotragfähigkeit zu erwarten.
Die Sparkasse nimmt am Risikomonitoring des Verbands teil. Die Erhebung erfolgt dreimal jährlich. Dabei werden die wichtigsten Risikomesszahlen auf Verbandsebene ausgewertet und die Entwicklungen beobachtet. Jede Sparkasse wird insgesamt bewertet und einer von vier Monitoringstufen zugeordnet. Die Sparkasse ist der besten Bewertungsstufe zugeordnet.
Insgesamt beurteilen wir unsere Risikolage unter Würdigung und Abschirmung aller Risiken sowie der Ergebnisse des Risikomonitorings als ausgewogen.
5. Chancen- und Prognosebericht
5.1. Chancenbericht
Chancen sehen wir vor allem in einer besser als erwartet laufenden Konjunktur, insbesondere aufgrund der regen Nachfrage nach Wohnungen, die die Bautätigkeit stärker als prognostiziert ankurbeln könnte. Dies würde zu einer stärkeren Kreditnachfrage und einem Anstieg des Zinsüberschusses führen.
Die Chance auf eine Stabilisierung bzw. Steigerung unserer Ertragskraft wollen wir allem nutzen, indem wir künftig insbesondere die Geschäftsfelder Wertpapiere und Versicherungen mit zusätzlichen Produkten und Dienstleistungen ausbauen. Darüber hinaus arbeiten wir laufend daran, unsere Prozesse zu optimieren.
Chancen sehen wir darüber hinaus auch in der Neuausrichtung unserer Vertriebsstruktur. Positive Impulse für unser Wachstum und die Ergebnisbeiträge erwarten wir dabei aus dem Aufbau weiterer Kompetenzcenter für das beratungsintensive Geschäft.
Chancen erwarten wir aus unseren Investitionen in zukunftsweisende Informationstechnologien.
Chancen wollen wir nutzen, indem wir neben der Filialpräsenz in der Fläche und der flächendeckend angebotenen SB-Technik das Multikanalbanking, Internetbanking-Angebote und digitale Vertriebskanäle weiter ausbauen.
Darüber hinaus sehen wir durch eine weitere Intensivierung der Arbeitsteilung mit unseren Verbundpartnern in der Sparkassenorganisation die Möglichkeit, dem Wettbewerbs- und Rentabilitätsdruck zu begegnen.
Damit die Sparkasse den Kunden auch künftig in allen Finanz- und Kreditangelegenheiten ein leistungsstarker Partner sein kann und um den Herausforderungen der Zukunft besser begegnen zu können, hat der Verwaltungsrat den Vorstand beauftragt, Sondierungsgespräche mit umliegenden Sparkassen zu führen, um eine Fusion zum 01.01.2025 zu prüfen.
5.2. Prognosebericht
5.2.1. Rahmenbedingungen
Ausblick 2024
Die geopolitischen Aussichten für das Jahr 2024 sind erneut von großer Unsicherheit geprägt. Der Krieg in der Ukraine dauert an, ebenso im Nahen Osten, dazu kommen die Angriffe auf die internationale Schifffahrt im Roten Meer. In 76 Ländern, die für mehr als die Hälfte der Weltbevölkerung stehen, finden im Jahr 2024 Wahlen statt. Als größte Volkswirtschaft der Welt kommt der Präsidentschaftswahl in den USA eine besondere Bedeutung zu, auch an den internationalen Kapitalmärkten.
Der Internationale Währungsfonds (IWF) rechnet mit einem ähnlichen Wachstum der Weltwirtschaft wie im vergangenen Jahr. Die Organisation hat ihre Prognose für die Weltproduktion (BIP) um 0,2 %-Punkte auf 3,1 % angehoben und erwartet einen Anstieg des Welthandels um 3,3 % (2023: +0,4 %). Im Folgejahr erwartet der IWF eine BIP-Wachstumsrate von 3,2 % und eine weitere Zunahme des Welthandels um 3,6 %.
Für Deutschland fallen die Prognosen weniger gut aus. Die großen deutschen Wirtschaftsforschungsinstitute hatten in ihren jüngsten Prognosen von Dezember 2023 eine Zunahme des Bruttoinlandsprodukts um +0,5 % bis +0,9 % im Jahr 2024 und um 1,0 % bis 1,4 % im Jahr 2025 erwartet. Die Bundesregierung hat ihre Wachstumsprognose für das Jahr 2024 gegenüber ihrer Herbstprognose deutlich reduziert auf nunmehr 0,2 % für das laufende und 1,0 % für das kommende Jahr.
Die instabile geopolitische Lage hat nicht nur negative Auswirkungen auf die Außenwirtschaft, sondern durch die Verunsicherung der Verbraucher ebenso auf den inländischen Konsum und die langfristigen Investitionsentscheidungen von Unternehmen. Belastend wirken weiterhin die Auswirkungen der vorangegangenen geldpolitischen Straffung, die Unternehmensinvestitionen verteuern und in besonderem Maße den Immobilienmarkt stark belasten. Auch der extreme Anstieg der Verbraucherpreise in den vergangenen Jahren dürfte das Konsumverhalten zunächst noch negativ beeinflussen.
Positiv für die Konjunktur im Jahr 2024 ist zu vermerken, dass sich die Energiepreise wieder etwas normalisiert haben. Auch die Beschaffungssituation in der Industrie hat sich deutlich entspannt. Allerdings drohen hier aufgrund der verschlechterten Sicherheitslage auf dem Seeweg erneut Schwierigkeiten. Für die exportstarke deutsche Wirtschaft würde sich zudem die -beispielweise vom IWF -prognostizierte Belebung des Welthandels positiv auswirken. Im Inland dürften sich der Anstieg der Tariflöhne und im Zeitverlauf die nachlassende Inflation positiv auf den privaten Konsum auswirken.
Vor diesem Hintergrund entwickelte sich der ifo-Geschäftsklimaindex nach einer gewissen Stabilisierung im Herbst 2023 zu Jahresbeginn 2024 nur schwach. Während die Dienstleistungsunternehmen sich mehrheitlich eher positiv zu ihrer aktuellen Geschäftslage äußerten, beurteilten die Unternehmen aller anderen Sektoren sowohl ihre aktuelle Lage wie auch die Aussichten negativ. Die Erwartungen im Bausektor sind im Februar 2024 auf den niedrigsten Stand seit 1991 gesunken.
Die Auftragslage im Verarbeitenden Gewerbe zeigt ein gemischtes Bild. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, lagen die Auftragseingänge im Gesamtjahr 2023 5,9 % niedriger als im Vorjahr. Dennoch befindet sich der Auftragsbestand auf einem hohen Niveau und die Unternehmen verfügen immer noch über ein Auftragspolster von mehr als einem halben Jahr (7 Monate).
Die rückläufige Zahl der Baugenehmigungen und weitere Faktoren sprechen dafür, dass die Bauindustrie im Jahr 2024 einen weiteren Rückgang verzeichnen wird. Die großen Wirtschaftsforschungsinstitute prognostizieren einen Rückgang der realen Bauinvestitionen um -0,6 % bis -2,5 %. Die Aussichten in den einzelnen Baubereichen fallen dabei recht unterschiedlich aus. Während es beim Wohnungsbau erste Anzeichen für ein Erreichen der Talsohle gibt, bleibt die Lage im Bereich der Gewerbe- und insbesondere der Büroimmobilien schwierig.
Die Verbraucher schauen zu Jahresbeginn skeptisch in die Zukunft. Das GfK-Konsumklima, das kurzzeitig zum Jahresende 2023 eine leichte Erholung verzeichnete, ist erneut gesunken, und zwar um 4,3 Punkte auf -29,7. Laut der GfK-Umfrage in der ersten Januarhälfte sind die Verbraucher sowohl pessimistischer hinsichtlich der Entwicklung ihrer Einkommenssituation als auch in Bezug auf die allgemeine Konjunkturlage. Infolgedessen neigen sie vermehrt dazu, zu sparen, und zögern bei größeren Anschaffungen.
Die schwierige Konjunkturlage schlägt sich bislang lediglich teilweise in einer steigenden Arbeitslosigkeit bzw. einer rückläufigen Nachfrage nach Arbeitskräften nieder. Auch im Jahr 2024 dürfte der deutsche Arbeitsmarkt vergleichsweise stabil bleiben. Für das Gesamtjahr 2024 erwarten die großen deutschen Wirtschaftsforschungsinstitute mehrheitlich einen leichten Anstieg der Arbeitslosenquote auf 5,8 % bis 5,9 % und eine weitere Zunahme der Zahl der Erwerbstätigen auf über 46 Millionen (+0,1 % bis +0,2 %).
Laut Abfrage zu Jahresbeginn 2023 der Industrie- und Handelskammer Arnsberg Hellweg-Sauerland (IHK Arnsberg Hellweg-Sauerland) sind die Aussichten düster: Vier von zehn Betriebe erwarten einen Rückgang der Geschäfte. Der Tiefpunkt für die Industrie sei offenbar noch nicht erreicht. Auch dem Export werden keine positiven Impulse zugetraut. Konjunkturrisiken wie die Inlandsnachfrage, die Wirtschaftspolitik und die Energiepreise belasten die Industrie deutlich stärker als alle anderen Branchen. Es werde nur in notwendige Ersatzbeschaffungen und Rationalisierungen investiert.
Die Konkurrenzsituation im Geschäftsgebiet bleibt weiterhin durch den Wettbewerb mit den örtlichen Volksbanken bestimmt. Die Wettbewerbssituation mit den Internetanbietern wird sich jedoch verschärfen.
Nach den außergewöhnlichen Anstiegen der Inflationsrate in Deutschland in 2022 (+6,9 %) und 2023 (+5,9 %) lassen die aktuellen Daten zur Preisentwicklung erwarten, dass der Höhepunkt der Inflation überschritten ist. Den Prognosen der großen Wirtschaftsforschungsinstitute zufolge wird der Anstieg der Verbraucherpreise in Deutschland 2024 mit +2,2 % bis +3,0 % nur etwa halb so hoch ausfallen wie im Vorjahr und im Folgejahr mit +1,8 % bis +2,3 % wieder weitgehend der 2 %-EZB-Zielmarke entsprechen.
Der Anstieg der Unternehmensinsolvenzen wird sich im laufenden Jahr voraussichtlich weiter fortsetzen. Der IWH-Insolvenztrend blieb zu Jahresbeginn auf hohem Niveau: 40 % über dem Wert vor einem Jahr und 20 % über dem Wert der Vor-Corona-Jahre 2016 bis 2019. Neben dem schwierigen gesamtwirtschaftlichen Umfeld dürften die Staatshilfen während der Corona-Pandemie dafür ursächlich sein, die zunächst viele Insolvenzen verhindert hatten. Nachdem der Insolvenztrend im Baugewerbe bereits im vergangenen Jahr klar aufwärtsgerichtet war und die Entwicklung der Baugenehmigungen als Konjunkturindikator auf eine weitere Verschlechterung der Baukonjunktur hinweist, ist ein weiterer Anstieg in diesem Wirtschaftsbereich wahrscheinlich.
Auch zu Jahresbeginn 2024 bleiben alle Einschätzungen zu den wirtschaftlichen Aussichten mit einer hohen Unsicherheit behaftet. Risiken bestehen insbesondere bzgl. des weiteren Verlaufs des Krieges in der Ukraine und im Nahen Osten und dem Ausgang wichtiger Wahlen in diesem Jahr. Zudem ist es noch ungewiss, ob die Inflation wirklich nachhaltig auf ein stabilitätskonformes Niveau sinkt und im Zuge dessen, die Frage, wann die EZB die erneute geldpolitische Wende vollziehen wird. Der künftige Zinsverlauf ist wiederum ein wichtiger Faktor für die weitere Entwicklung am Immobilienmarkt. Darüber hinaus steht die deutsche Wirtschaft unverändert vor strukturellen Herausforderungen. Der Fachkräftemangel in der deutschen Wirtschaft hat sich unverändert ausgeweitet, die Lieferketten sind weiterhin fragil und die Zukunft insbesondere energieintensiver Industrien in Deutschland ist vor dem Hintergrund der Klimakrise ungewiss.
Nachdem die Notenbanken in 2023 weltweit zunächst ihren restriktiven Kurs fortgeführt hatten und in den vergangenen Monaten das Leitzinsniveau stabil gehalten haben, deuten sich nunmehr erste Tendenzen für Zinssenkungen der Zentralbanken im Jahr 2024 an.
Im bisherigen Jahr 2024 haben sich die Zinsen am Geldmarkt wenig verändert. Am Kapitalmarkt war bei den zehnjährigen Bundesanleihen wieder ein Anstieg der Renditen festzustellen. Die Renditen der 10Jährigen Bundesanleihen lagen zum Jahresbeginn bei 2,10 % und bis zum Tag der Aufstellung dieses Lageberichts bei 2,51 %.
Die Deutsche Bundesbank geht davon aus, dass sich der Anstieg der Margen im Einlagen- und Kreditgeschäft der deutschen Kreditinstitute so nicht fortsetzen wird. Es ist demnach zu erwarten, dass der zunehmende Wettbewerb im Einlagengeschäft, das schwache Kreditneugeschäft sowie eine Zunahme von Kreditausfällen die Ertragslage der nächsten Jahre belasten werden. Darüber hinaus geht die Bundesbank von steigenden Verwaltungsaufwendungen durch notwendige Investitionen (u. a. zur Verhinderung von Cyberkriminalität und zur verstärkten Digitalisierung) aus.
Für das stark zinsabhängige Geschäftsmodell der Sparkassen wird im laufenden Jahr aufgrund der Erwartung sinkender Marktzinsen mit leicht rückläufigen Zinsüberschüssen gerechnet. Gleichzeitig werden die Verwaltungsaufwendungen durch das Inkrafttreten des letzten Tarifabschlusses sowie der weiterhin hohen Inflation erneut ansteigen, wenn auch nicht so stark wie im Jahr 2023. Die Kreditnachfrage wird voraussichtlich weiter verhalten ausfallen, während auf der Einlagenseite weitere Umschichtungen von den Sichteinlagen hin zu Termingeldern und Eigenemissionen zu erwarten sind.
Eine Einschätzung zur Entwicklung der Risikovorsorge im Kreditgeschäft unterliegt den gleichen Unsicherheiten wie die Prognose zur Wirtschaftsentwicklung. Vor dem Hintergrund der angespannten wirtschaftlichen Gesamtsituation kann es zu einem Anstieg der Risikovorsorge im Kreditgeschäft kommen.
Die nachfolgenden Einschätzungen haben Prognosecharakter. Sie stellen unsere Einschätzungen der wahrscheinlichsten künftigen Entwicklung auf Basis der uns zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts zur Verfügung stehenden Informationen dar. Da Prognosen mit Unsicherheit behaftet sind bzw. sich durch die Veränderungen der zugrundeliegenden Annahmen als unzutreffend erweisen können, ist es möglich, dass die tatsächlichen künftigen Ergebnisse gegebenenfalls deutlich von den zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts getroffenen Erwartungen über die voraussichtlichen Entwicklungen abweichen.
Der Prognosezeitraum umfasst das auf den Bilanzstichtag folgende Geschäftsjahr.
Als Risiken im Sinne des Prognoseberichts werden künftige Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu einer für die Sparkasse negativen Prognose- bzw. Zielabweichung führen können.
Als Chancen im Sinne des Prognoseberichts werden künftige Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu einer für die Sparkasse positiven Prognose- bzw. Zielabweichung führen können.
5.2.2. Geschäftsentwicklung
Abgeleitet aus der Bestandsentwicklung des Jahres 2023 rechnen wir mit einem moderaten Wachstum für unser Kundenkreditgeschäft, vorrangig aus dem Darlehensgeschäft mit unseren Privat- und Firmenkunden sowie aus dem Wohnungsbaukreditgeschäft.
Im Einlagengeschäft setzt sich der über Konditionen geführte Wettbewerb fort. Vor dem Hintergrund der erwarteten konjunkturellen Entwicklung erwarten wir für 2024 ein leichtes Wachstum der Kundeneinlagen.
Bei der Bilanzsumme erwarten wir aufgrund der vorgenannten Entwicklungen im Kredit- und Einlagengeschäft für das Folgejahr einen leichten Anstieg.
Im Dienstleistungsgeschäft gehen wir für 2024 von sich verbessernden Rahmenbedingungen und leicht höheren Vermittlungen von Wertpapieren und Versicherungen aus.
5.2.3. Finanzlage
Aufgrund unserer vorausschauenden Finanzplanung gehen wir davon aus, dass auch im Prognosezeitraum die Zahlungsfähigkeit gewährleistet ist und die bankaufsichtlichen Anforderungen eingehalten werden können.
5.2.4. Ertrags- und Vermögenslage
Auf Basis von Betriebsvergleichszahlen rechnen wir aufgrund der gestiegenen Zinsstrukturkurve in Verbindung mit dem erhöhten Zinsniveau insbesondere aufgrund von erhöhten Zinsaufwendungen aus dem Kundengeschäft mit einem deutlich sinkenden Zinsüberschuss.
Beim Provisionsüberschuss gehen wir für das nächste Jahr von einem leichten Anstieg aus, wofür insbesondere die steigenden Erträge aus dem Wertpapier- und Versicherungsgeschäft verantwortlich sind.
Trotz unseres stringenten Kostenmanagements wird der Verwaltungsaufwand deutlich steigen. Die aufgrund des Tarifabschlusses tendenziell steigenden Personalkosten wollen wir durch ein stringentes Personalmanagement in Grenzen halten.
Insgesamt ergibt sich unter Berücksichtigung der vorgestellten Annahmen für das Jahr 2024 ein deutlich sinkendes Betriebsergebnis vor Bewertung von rund 1,01 % der jahresdurchschnittlichen Bilanzsumme von ca. 1,4 Mrd. EUR.
Das Bewertungsergebnis im Kreditgeschäft ist aufgrund der konjunkturellen Entwicklung nur mit großen Unsicherheiten zu prognostizieren. Bei der Risikovorsorge für das Kreditgeschäft erwarten wir trotz einer weiterhin verstärkt risikoorientierten Kreditgeschäftspolitik ein insgesamt moderat negatives Bewertungsergebnis.
Aus den eigenen festverzinslichen Wertpapieren rechnen wir aufgrund einer konservativen Anlagepolitik mit einem per Saldo leicht sinkenden ausgeglichenen Bewertungsergebnis.
Für 2024 erwarten wir eine Personalaufwandsqoute von 1,00 % der durchschnittlichen Bilanzsumme. Bei der CIR erwarten wir für 2024 mit einem Verhältnis von 59,8 % einen leicht höheren Wert.
Die prognostizierte Entwicklung der Ertragslage ermöglicht eine weitere Stärkung der Eigenmittel. Die intern festgelegte Mindest-Gesamtkapitalquote in Höhe von 14,05 %, die über dem aktuell vorgeschriebenen Mindestwert nach der CRR von 8,0 % zuzüglich des Kapitalerhaltungspuffers und des SREP-Zuschlags sowie der kombinierten Kapitalpufferanforderung nach § 10i KWG liegt, wird mit einem Wert von voraussichtlich mindestens 16,7 % im Jahr 2024 deutlich überschritten.
Die intern festgelegte Verschuldungsquote (Verhältnis des Kernkapitals zur Summe der bilanziellen und außerbilanziellen Positionen) wird zum 31. Dezember 2024 mit 8,98 % prognostiziert.
Insbesondere bei einer konjunkturellen Abschwächung könnten sich gleichwohl weitere Belastungen für die künftige Ergebnis- und Kapitalentwicklung ergeben.
Des Weiteren können sich aufgrund regulatorischer Verschärfungen für die Finanzwirtschaft (Vereinheitlichung der Einlagensicherung, Basel III-Regelungen, Meldewesen) weitere Belastungen ergeben, die sich auf die Ergebnis- und Kapitalentwicklung der Sparkasse negativ auswirken können.
5.3. Gesamtaussage
Die Prognose für das Geschäftsjahr 2024 lässt insgesamt erkennen, dass das hinsichtlich Wettbewerbssituation und Zinslage schwieriger werdende Umfeld auch an der Sparkasse nicht spurlos vorübergeht.
Bei der prognostizierten Entwicklung der Ertragslage sollte eine weitere Stärkung der Eigenmittel gesichert sein.
Unsere Perspektiven für das Geschäftsjahr 2024 beurteilen wir in Bezug auf die aufgezeigten Rahmenbedingungen unter Berücksichtigung der von uns erwarteten Entwicklung der Rahmenbedingungen und unserer bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren zusammengefasst als noch günstig.
Aufgrund unserer vorausschauenden Finanzplanung gehen wir daher davon aus, dass auch im Prognosezeitraum die Risikotragfähigkeit und die Einhaltung aller bankaufsichtlichen Kennziffern durchgängig gewährleistet sind.
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