MEIKO GREEN Waste Solutions GmbH

Englerstraße 3, 77652 Offenburg, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Freiburg HRB 718012
Eingetragen
24.4.2018
Branche
Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von WerkzeugenTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von keramischen Erzeugnissen, Glaswaren, Holzwaren a. n. g., sowie Flecht- und KorbwarenTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Installationsbedarf für Gas, Wasser, Heizung und Klimatechnik
Gegenstand
Die Vermittlung und der Abschluss von Geschäften über, sowie der Handel mit Abfallentsorgungsanlagen für Nassmüll und Speisereste, sonstigen dazugehörigen Gerätschaften und anverwandten Produkten, sowie deren Verwertung; weiterhin die Beratung, Planung und der Service für die vorgenannten Produkte.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Daniel Oliver Broß
seit 15.1.2025
Geschäftsführer
Peter Hendrik Vohmann
seit 15.1.2025
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
Oskar und Rosel Meier Stiftung
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
MEIKO GREEN Solutions GmbH
Germany
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

MEIKO GREEN Waste Solutions GmbH

Offenburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

BILANZ

AKTIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

29.323,77

100.768,21

II. Sachanlagen

209.029,59

199.008,71

III. Finanzanlagen

736.458,84

974.812,20

736.458,84

1.036.235,76

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

1.308.321,17

1.519.799,07

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

3.828.150,62

3.281.130,66

III. Guthaben bei Kreditinstituten

691.342,79

5.827.814,58

470.648,38

5.271.578,11

C. Rechnungsabgrenzungsposten

0,00

6.496,00

Summe Aktiva

6.802.626,78

6.314.309,87



PASSIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25.000,00

25.000,00

II. Kapitalrücklage

11.900.000,00

11.400.000,00

III. Verlustvortrag

-9.497.793,27

-7.836.597,10

IV. Jahresfehlbetrag

-1.047.508,00

1.379.698,73

-1.661.196,17

1.927.206,73

B. Rückstellungen

680.164,62

516.496,16

C. Verbindlichkeiten

4.742.763,43

3.870.606,98

Summe Passiva

6.802.626,78

6.314.309,87

ANHANG

A. Rechnungslegungsgrundsätze

Bei der Bilanzierung und Bewertung sind im Jahresabschluss der MEIKO GREEN Waste Solutions GmbH, Offenburg (Amtsgericht Freiburg i.Br., HRB 718012), die Vorschriften des HGB für große Kapitalgesellschaften angewandt worden. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Für den Anhang wurden die größenabhängigen Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften gemäß § 288 HGB in Anspruch genommen.

Darstellung, Gliederung, Ansatz und Bewertung entsprechen den Vorjahresgrundsätzen.

B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige kumulierte Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen werden linear über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 3 Jahren vorgenommen.

Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände überwiegend linear vorgenommen. Abnutzbare bewegliche geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis EUR 800,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips und des Prinzips der verlustfreien Bewertung angesetzt. Bei den Anschaffungskosten handelt es sich um die jeweiligen Einstandspreise. In die Herstellungskosten wurden neben den unmittelbar zurechenbaren Material- und Fertigungseinzelkosten auch angemessene Teile der Gemeinkosten sowie des Werteverzehrs des Anlagevermögens einbezogen.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind mit ihrem Nennwert bewertet. Kurzfristige Fremdwährungsforderungen (Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger) sowie andere kurzfristige Vermögensgegenstände in Fremdwährungen werden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Alle erkennbaren Einzelrisiken werden, soweit erforderlich, durch angemessene Einzelwertberichtigungen abgedeckt. Das allgemeine Ausfallrisiko der Forderungen wird durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten sind ebenfalls mit dem Nennwert ausgewiesen. Bankguthaben in Fremdwährung sind gemäß § 256a HGB mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag angesetzt.

Rechnungsabgrenzungsposten wurden unter Berücksichtigung von § 250 HGB gebildet.

Die Positionen des Eigenkapitals sind zum Nennwert angesetzt.

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden in Abhängigkeit von der Art der Pensionszusage wie folgt bewertet: Ansprüche aus Direktzusagen, die bis zum 31. August 2012 von Mitarbeitern erworben wurden, die im Jahr 2019 einzelvertraglich von einer anderen Gesellschaft der MEIKO-Gruppe in die Gesellschaft gewechselt sind, wurden auf der Basis versicherungsmathematischer Berechnungen nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren bewertet. Bei der Festlegung des laufzeitkongruenten Rechnungszinssatzes wird der in Anwendung des Wahlrechts nach § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB der von der Deutschen Bundesbank ermittelte und veröffentlichte durchschnittliche Marktzinssatz der letzten zehn Jahre verwendet, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt.

Für die Berechnungen wurden folgende Annahmen getroffen:

Zinssatz 1,78 %

erwartete Lohn-, Gehaltssteigerung p.a. 2,50 %

erwartete Rentensteigerung p.a. 2,00 %

Fluktuationsrate p.a. 2,00 %

zugrunde gelegte Sterbetafel 2018 G

Ansprüche, die von den Mitarbeitern ab dem 1. September 2012 erworben wurden (und teilweise im Rahmen des Wechsels dieser Mitarbeiter in die Gesellschaft übernommen wurden, teilweise während ihrer Betriebszugehörigkeit bei der Gesellschaft erdient wurden), werden als sogenannte wertpapiergebundene Versorgungszusagen mit dem beizulegenden Zeitwert der entsprechenden Rückdeckungsansprüche gegen eine Versicherungsgesellschaft bewertet.

Diese Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen, unbelastet und insolvenzsicher sind sowie ausschließlich zur Erfüllung von Schulden aus Pensionsverpflichtungen dienen (Deckungsvermögen), werden gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB unmittelbar mit den korrespondierenden Schulden verrechnet. Das Deckungsvermögen ist zum Zeitwert bewertet. Der beizulegende Zeitwert des Deckungsvermögens (Rückdeckungsversicherungen) entspricht den fortgeführten Anschaffungskosten gemäß § 255 Abs. 4 Satz 3 HGB und besteht aus dem so genannten geschäftsplanmäßigen Deckungskapital des Versicherungsunternehmens zuzüglich eines gegebenenfalls vorhandenen Guthabens aus Beitragsrückerstattungen (so genannte unwiderrufliche Überschussbeteiligung).

Die sonstigen Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages gebildet. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz gemäß § 253 Abs. 2 HGB abgezinst.

Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Kurzfristige Fremdwährungsverbindlichkeiten (Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger) werden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet.

C. Erläuterungen zur Bilanz

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die sonstigen Vermögensgegenstände haben in Höhe von TEUR 307 (Vorjahr: TEUR 333) eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.

Pensionsrückstellungen

Bei den Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen ergibt sich zwischen dem Ansatz nach dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz nach dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren ein Unterschiedsbetrag in Höhe von TEUR 57. Dieser Betrag unterliegt der Ausschüttungssperre des § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB

Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden bei Altersvorsorgeverpflichtungen

Erfüllungsbetrag der Schulden TEUR 52

Anschaffungskosten / Zeitwert der verrechneten Vermögenswerte TEUR 52

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

Sämtliche Verbindlichkeiten sind - wie im Vorjahr - innerhalb eines Jahres fällig. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind teilweise durch branchenübliche Eigentumsvorbehalte gesichert.

Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen

Von den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen haben TEUR 1.000 eine Restlaufzeit zwischen 1 und 5 Jahren (Vorjahr: TEUR 0). Die Verbindlichkeiten bestehen in voller Höhe gegenüber der Alleingesellschafterin.

Sonstige Verbindlichkeiten

Die sonstigen Verbindlichkeiten sind - wie im Vorjahr - innerhalb eines Jahres zur Zahlung fällig.

In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten aus Steuern von TEUR 79 (Vorjahr: TEUR 31) enthalten.

D. Sonstige Angaben

1. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen in Höhe von insgesamt TEUR 168. Zahlbar in 2023 sind hiervon TEUR 110 und in 2024-2026 TEUR 58.

2. Personal

Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer beträgt 36 (Vorjahr: 33).

 

Offenburg, den 25. April 2023

gez. Patrick Hoffmann

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 19. Juni 2023

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