Elektroinstallation
ABG Abfallbeseitigungsgesellschaft mbH
Max-Born-Straße 28, 68169 Mannheim, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Alexandra Kriegel seit 19.11.2024 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
Stadt Mannheim | 99.27% |
Stadt Ludwigshafen am Rhein | 0.73% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
ABG Abfallbeseitigungsgesellschaft mbHMannheimJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.20221 Wiedergabe des Bestätigungsvermerks Als Ergebnis unserer Prüfung haben wir den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt: " Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die ABG Abfallbeseitigungsgesellschaft mbH, Mannheim: Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der ABG Abfallbeseitigungsgesellschaft mbH, Mannheim, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der ABG Abfallbeseitigungsgesellschaft mbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Ludwigshafen, den 12. Oktober 2023 TST
GmbH
gez. Stastny, Wirtschaftsprüfer 2 Grundsätzliche Feststellungen 2.1 Stellungnahme zur Lagebeurteilung der gesetzlichen Vertreter 2.1.1 Wirtschaftliche Lage und Geschäftsverlauf Zu den Kernaussagen zur wirtschaftlichen Lage und zum Geschäftsverlauf im Lagebericht der Geschäftsführung nehmen wir wie folgt Stellung: Der Wirtschaftsplan 2022 sah einen Gewinn von TEUR 108 vor, aber es wurde ein Verlust von TEUR 191 erzielt, so dass das Planergebnis um TEUR 299 verfehlt und der Vorjahresverlust um TEUR 498 unterschritten wurde. Die Geschäftsführung stellt in ihrem Lagebericht klar, dass die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage 2022 ganz wesentlich von der Fertigstellung des Betriebshofes beeinflusst wurde, so dass dieser erstmals für 12 Monate vermietet wurde und analog erstmals die Abschreibungen für ein Jahr angefallen sind. Das Rohergebnis hat sich aufgrund der Zunahme der Umsatzerlöse (TEUR 1.386) und der Abnahme der Materialaufwendungen (TEUR 364) um TEUR 1.783 verbessert. Diese Verbesserung hat ausgereicht um die Erhöhungen bei den Personalaufwendungen (TEUR 76), den Abschreibungen (TEUR 918), den sonstigen betrieblichen Aufwendungen (TEUR 248) und bei den Zinsaufwendungen (TEUR 58) vollständig kompensieren zu können. Trotz der Ergebnisverbesserung um TEUR 498 wurde in 2022 erneut ein Verlust (TEUR 191) erzielt, in dem der periodenfremde Aufwand aus der Bildung einer Einzelwertberichtigung auf Forderungen aus 2018 und 2019 von insgesamt TEUR 85 enthalten ist. Die Finanzierung der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft erfolgt durch das Eigenkapital, dem Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit und durch Bankdarlehen. Die Geschäftsführung stellt in ihrem Lagebericht fest, dass aufgrund der Finanzierungsstrategie die ABG jederzeit in der Lage war, ihre finanziellen Verpflichtungen vollumfänglich und zeitnah erfüllen zu können. Die zur Finanzierung des Betriebshofes aufgenommenen Bankdarlehen valutieren zum 31. Dezember 2022 in Höhe von TEUR 24.595 (im Vorjahr TEUR 25.568). Davon haben TEUR 19.966 (im Vorjahr TEUR 20.940) eine Restlaufzeit von mehr als fünf Jahre. Die Investitionen in das Anlagevermögen betrugen im Jahr 2022 TEUR 2.115 (im Vorjahr TEUR 11.296). Der aus den flüssigen Mitteln bestehende Finanzmittelfonds beträgt zum 31. Dezember 2022 TEUR 42 (im Vorjahr TEUR 2.138). Die Bilanzsumme hat um TEUR 2.212 und das Eigenkapital verlustbedingt um TEUR 191 abgenommen, so dass sich zum 31. Dezember 2022 die Eigenkapitalquote um 0,2 %-Punkte auf 11,8 % verbessert hat. Der Verminderung des Gesamtvermögens resultiert im Wesentlichen aus dem Rückgang der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (TEUR 677) und der flüssigen Mittel (TEUR 2.096). Gegenläufig war der Anstieg des Anlagevermögens (TEUR 631). Die Abnahme des Gesamtkapitals steht hauptsächlich mit der Reduzierung der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (TEUR 973), der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (TEUR 1.016) und des Eigenkapitals (TEUR 191) in Zusammenhang. 2.1.2 Zukünftige Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken Zu den Kernaussagen zur zukünftigen Entwicklung der Gesellschaft mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken im Lagebericht der Geschäftsführung nehmen wir wie folgt Stellung: Der Wirtschaftsplan für das Jahr 2023 sieht einen Gewinn von TEUR 134 vor. Die Geschäftsführung führt in ihrem Lagebericht aus, dass im Wirtschaftsplan 2023 die Umsatzerlöse um TEUR 2.118 und die Materialaufwendungen um TEUR 1.415 über den Ist-Werten aus 2022 angesetzt wurden. Auch die Mittelfristplanungen für die Jahre 2024 bis 2026 enthalten Gewinne von TEUR 98 bis TEUR 128. Die Geschäftsführung sieht trotz der in den Jahren 2019 bis 2022 entstanden Verluste von TEUR 1.087 den Fortbestand der Gesellschaft als nicht gefährdet an, sie kann aber Risiken, die die künftige Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft negativ beeinflussen könnten, nicht ausschließen. Gemäß den Ausführungen der Geschäftsführung in deren Lagebericht hat man ein Risikofrüherkennungssystem eingerichtet, das unter Berücksichtigung der Aufgabenstellung, des Geschäftsumfangs und der Größe der Gesellschaft als ausreichend erachtet wird. Es wurden insgesamt vier Risiken identifiziert. Das Verlustrisiko bei der Kompostierung wird als hoch eingestuft, zumal dieser Bereich tatsächlich auch Verluste verursacht. 2.1.3 Zusammenfassende Feststellung Wir stellen aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse fest, dass der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt. In allen wesentlichen Belangen steht der Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Zu den gesellschaftsrechtlichen Grundlagen der Gesellschaft verweisen wir im Übrigen auf die Anlage 6. 2.2 Verspätete Offenlegung des Jahresabschlusses und Lageberichts 2021 Entgegen der Verpflichtung des § 325 HGB hat die Gesellschaft den Jahresabschluss und den Lagebericht 2021 sowie die sonstigen erforderlichen Unterlagen nicht bis zum Ablauf des 31. Dezember 2022 offengelegt. Auch die Möglichkeit, die Offenlegung bis zum 11. April 2023 sanktionsfrei vorzunehmen, wurde nicht wahrgenommen. Wir verweisen diesbezüglich auch auf § 335a HGB. 3 Durchführung der Prüfung 3.1 Gegenstand der Prüfung Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der ABG Abfallbeseitigungsgesellschaft mbH für das zum 31. Dezember 2022 endende Geschäftsjahr geprüft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage unserer Prüfung ein Urteil über den Jahresabschluss und den Lagebericht abzugeben. Die Prüfung der Einhaltung anderer gesetzlicher Vorschriften gehört nur insoweit zu den Aufgaben der Abschlussprüfung, als sich aus diesen anderen Vorschriften üblicherweise Rückwirkungen auf den Jahresabschluss ergeben. Gemäß § 317 Abs. 4a HGB hat sich eine Abschlussprüfung nicht darauf zu erstrecken, ob der Fortbestand der Gesellschaft oder die Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftsführung zugesichert werden kann. 3.2 Art und Umfang der Prüfungsdurchführung Die Grundzüge unseres prüferischen Vorgehens haben wir bereits im Abschnitt Wiedergabe des Bestätigungsvermerks (vgl. Abschnitt 2 in diesem Bericht) dargestellt. Zusätzlich geben wir folgende Informationen zu unserem Prüfungsansatz und unserer Prüfungsdurchführung: Ausgangspunkt für unsere Prüfungsplanung war das Verständnis für das Geschäft unseres Mandanten sowie die Einschätzung der unternehmensspezifischen Risiken sowie der rechnungslegungsrelevanten Prozesse und Kontrollen der Gesellschaft. Wir haben unter Berücksichtigung des Wesentlichkeitsgrundsatzes die Auswirkungen auf den Jahresabschluss und Lagebericht beurteilt und als Ergebnis folgende Schwerpunkte unserer Prüfung festgelegt:
Das interne Kontrollsystem der Gesellschaft ist in seinem Umfang an die geringe Anzahl und Komplexität der Geschäftsvorfälle angepasst. Wir haben uns ausreichende Kenntnisse über die Abwicklung dieser Geschäftsvorfälle und über den Umgang der Unternehmensleitung mit den Geschäftsrisiken verschafft. Die Buchführung erfolgt durch Mitarbeiter der Gesellschaft und der Jahresabschluss wird durch den Geschäftsführer erstellt. Die Gesellschaft beschäftigt einen hauptamtlichen Geschäftsführer. Zu den weiteren Mitarbeitern der ABG gehören zum Bilanzstichtag 2022 sechs leitende und fünf Verwaltungsmitarbeiter sowie 37 gewerbliche Mitarbeiter, so dass die Geschäftsabläufe dementsprechend wenig komplex sind. Unsere Prüfungshandlungen umfassten im Wesentlichen stichprobenweise Einzelfallprüfungen und analytische Prüfungen von Abschlussposten sowie die Beurteilung des Lageberichts. Wir haben auch Bestätigungen des für die Gesellschaft tätigen Kreditinstituts eingeholt. Im Rahmen unserer Einzelfallprüfungen haben wir in Stichproben Saldenbestätigungen von Kunden und Lieferanten eingeholt. Die Bestimmung dieser Stichproben erfolgte in Abhängigkeit unserer Erkenntnisse über das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem sowie von Art und Umfang der jeweils zu beurteilenden Geschäftsvorfälle im Wege einer bewussten Auswahl der zu prüfenden Stichprobenelemente. An der körperlichen Inventur der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe zum 31. Dezember 2022 haben wir aufgrund unserer Risikoeinschätzung nicht teilgenommen. Die erforderliche Prüfungssicherheit haben wir anhand alternativer Prüfungshandlungen erlangt. Abschließend haben wir eine Gesamtbeurteilung der Prüfungsergebnisse sowie des Jahresabschlusses und des Lageberichts vorgenommen. Aufgrund dieser Gesamtbeurteilung bildeten wir unser Prüfungsurteil, den Bestätigungsvermerk. Dieser ist neben dem Prüfungsbericht Bestandteil unserer Berichterstattung über die durchgeführte Prüfung. Der Prüfung gemäß § 53 HGrG liegt der IDW-Prüfungsstandard "Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 53 HGrG (IDW PS 720)" zugrunde. Wir verweisen auf unsere Berichterstattung im Abschnitt 7. Wir haben die Prüfung (mit Unterbrechungen) im Juni bis Oktober 2023 bis zum 12. Oktober 2023 durchgeführt. Alle von uns erbetenen Aufklärungen und Nachweise sind erteilt worden. Die gesetzlichen Vertreter haben uns die Vollständigkeit der Buchführung und des Jahresabschlusses und des Lageberichts schriftlich bestätigt. 4 Feststellungen zur Rechnungslegung 4.1 Buchführung und zugehörige Unterlagen Die Bücher der Gesellschaft sind ordnungsmäßig geführt. Die Belegfunktion ist erfüllt. Die Buchführung und die zugehörigen Unterlagen entsprechen nach unseren Feststellungen den gesetzlichen Vorschriften. Im Rahmen unserer Prüfung haben wir festgestellt, dass die von der Gesellschaft getroffenen Maßnahmen geeignet sind, die Sicherheit der verarbeiteten rechnungslegungsrelevanten Daten zu gewährleisten. 4.2 Jahresabschluss Der uns zur Prüfung vorgelegte Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 ist ordnungsmäßig aus den Büchern und den zugehörigen Unterlagen der Gesellschaft entwickelt worden. Die Eröffnungsbilanzwerte wurden ordnungsgemäß aus dem Vorjahresabschluss übernommen. Die deutschen gesetzlichen Vorschriften zu Ansatz, Ausweis und Bewertung sind in allen wesentlichen Belangen beachtet worden. Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung sind in allen wesentlichen Belangen nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften über die Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften einschließlich der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung aufgestellt. Der Anhang enthält alle vorgeschriebenen Angaben. 4.3 Lagebericht Der Lagebericht der gesetzlichen Vertreter entspricht in allen wesentlichen Belangen den deutschen gesetzlichen Vorschriften. 5 Feststellungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses Die angewendeten Bewertungsmethoden für die Posten des Jahresabschlusses entsprechen in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften. Sie sind im Anhang der Gesellschaft (Anlage 3) beschrieben. Die Gesellschaft hat die den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 berührenden Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechte in Übereinstimmung mit dem Vorjahr ausgeübt. Wir sind der Überzeugung, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. 6 Schlussbemerkungen Dieser Prüfungsbericht wurde nach den Grundsätzen des IDW Prüfungsstandards 450 n.F. (10.2021) erstellt. Wir bestätigen gemäß § 321 Abs. 4a HGB, dass wir bei unserer Abschlussprüfung die anwendbaren Vorschriften zur Unabhängigkeit beachtet haben. Der Bestätigungsvermerk ist im Abschnitt 2 wiedergegeben.
Ludwigshafen, den 12. Oktober 2023 TST
GmbH
Bilanz zum 31. Dezember 2022Aktiva
Passiva
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022
Anhang für das Geschäftsjahr 2022Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht
A. Allgemeine Angaben Die ABG Abfallbeseitigungsgesellschaft mbH (kurz: ABG) ist gemäß § 267 Abs. 1 HGB eine kleine Kapitalgesellschaft, muss aber nach den Regelungen im Gesellschaftervertrag den Jahresabschluss nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches für große Kapitalgesellschaften i. S. d. § 267 Abs. 3 HGB sowie den ergänzenden Regelungen des GmbH- Gesetzes aufstellen. Für die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt. B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bilanzierung- und Bewertungsmethoden wurden grundsätzlich unverändert gegenüber dem Vorjahr angewendet. Die immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen, bewertet. Das Sachanlagenvermögen wird zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen entsprechend der branchenüblichen Nutzungsdauer, angesetzt. Geringwertige Wirtschaftsgüter im Sinne von § 6 Abs. 2 EStG werden voll abgeschrieben, der Abgang wird in der Entwicklung des Anlagevermögens für das Zugangsjahr unterstellt. Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 1.000,00 € im Sinne des § 6 Abs. 2 a EStG werden entsprechend den steuerlichen Vorgaben in einem Sammelposten aktiviert und über fünf Jahre aufgelöst. Die Bewertung der Gegenstände des Vorratsvermögens erfolgt grundsätzlich zu Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips. Die Forderungen und die sonstigen Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert angesetzt. Die Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten werden mit dem Nennwert bilanziert. Der Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet nur transitorische Kosten im engeren Sinne. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und werden mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Verbindlichkeiten sind mit ihren jeweiligen Erfüllungsbeträgen passiviert. C. Erläuterungen zur Bilanz Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in der Anlage zum Anhang dargestellt. In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie in den sonstigen Vermögensgegenständen sind keine Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr enthalten. Das Stammkapital beträgt im Geschäftsjahr unverändert 716 T€. Der Gewinnvortrag beträgt 2.949 T€ (Vorjahr: 3.638 T€) und resultiert aus Jahresüberschüssen früherer Jahre. Die durch die erstmalige Anwendung des BilMoG notwendigen Bilanzanpassungen im Geschäftsjahr 2010 wurden erfolgsneutral mit den Gewinnrücklagen verrechnet. Die sonstigen Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen:
Die Personalrückstellungen beinhalten die Verpflichtungen aus Resturlaubstage, Altersteilzeit, Leistungsentgelt und Jubiläen. Zur Verbesserung der Klarheit und Übersichtlichkeit wurden die Angaben im Zusammenhang mit den Verbindlichkeiten in einem Verbindlichkeiten-Spiegel wie folgt zusammengefasst dargestellt:
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind durch Abtretungen von Mieten und Pachten von 35.003 T€ sowie durch Grundpfandrechte von 22.000 T€ gesichert. Es bestehen für Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen die üblichen Eigentumsvorbehalte. In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von 214 T€ (Vorjahr 174 T€) enthalten. D. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Umsatzerlöse werden ausschließlich in Mannheim erzielt. Sie setzen sich wie folgt zusammen:
In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge von 49 T€ (Vorjahr: 0 T€) enthalten. Der Personalaufwand beinhaltet im Geschäftsjahr Aufwendungen für die Altersversorgung in Höhe von 141 T€ (Vorjahr: 136 T€). In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind periodenfremde Aufwendungen von 85 T€ (Vorjahr: 0 T€) enthalten. E. Sonstige Angaben Sonstige finanzielle Verpflichtungen Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus zwei Pacht- und einem Erbpachtvertrag mit einer maximalen Laufzeit bis zum 31.12.2049 mit einer Summe von insgesamt 4.244 T€. Weiterhin bestehen vier Leasingverträge mit einer längstens Laufzeit bis 30.06.2024 mit einer kumulierten Summe von 122 T€. Zur Absicherung zusätzlicher Altersversorgungsleistungen sind die Mitarbeiter der Gesellschaft bei der Zusatzversorgungskasse des kommunalen Versorgungsverbandes Baden-Württemberg versichert. Im Wege der Umlagefinanzierung sind im Geschäftsjahr 2022 Beiträge in Höhe von 195 T€ (Vorjahr: 189 T€) geleistet worden. Die Höhe des Umlagesatzes beträgt 6,3%. Zusätzlich fallen ein Sanierungsgeld von 2,6% und ein Zusatzbeitrag von 0,54% an. Beide Zuschläge trägt der Arbeitgeber. Honorar des Abschlussprüfers Das Honorar gemäß § 285 Nr. 17 HGB für die Abschlussprüfungsdienstleistungen beträgt 7 T€ im Geschäftsjahr 2022. Vorgänge von Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres Nach dem Ende des Geschäftsjahres sind keine Vorgänge von Bedeutung bekannt geworden, die Einfluss auf die zukünftige Entwicklung haben. F. Organmitglieder Geschäftsführer: Im abgelaufenen Geschäftsjahr war zum Geschäftsführer Herr Hans-Georg Hering, Wald- Michelbach bestellt. Die Gesamtbezüge betrugen im Geschäftsjahr 95 T€. Aufsichtsrat: Der Aufsichtsrat setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen: Prof. Dr. Diana Pretzell, Bürgermeisterin, Vorsitzende, Sabine Safferling, Stadträtin, stellvertretende Vorsitzende, Alexander Thewalt, Beigeordneter, Gabriele Baier, Stadträtin (bis 12.04.2022), Deniz Gedik, Stadtrat (ab 13.04.2022), Günther Henkel, Stadtrat, Thomas Hornung, Stadtrat, Andreas Parmentier, Stadtrat, Manfred Schwarz, Stadtrat, Wolfgang Taubert, Stadtrat. Den Mitgliedern im Aufsichtsrat wurden im Geschäftsjahr 2022 Bezüge in Höhe von 2 T€ gewährt. Mitarbeiteranzahl Der durchschnittlichen Anzahl der Arbeitnehmer liegen Jahresdurchschnittswerte zugrunde:
G. Ergebnisverwendung Die Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung vor, den Jahresfehlbetrag auf neue Rechnung vorzutragen.
Mannheim, 12. Oktober 2023 ABG Abfallbeseitigungsgesellschaft mbH Hans-Georg Hering, Geschäftsführer ANLAGENSPIEGEL ABG Abfallbeseitigungsgesellschaft mbH, Mannheim, für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022
Lagebericht für das Geschäftsjahr 20221. Grundlagen des Unternehmens 1.1. Geschäftsmodell Die Stadt Mannheim ist mit rund 99,27 % als Gesellschafter an der ABG Abfallbeseitigungsgesellschaft mbH (kurz: ABG) beteiligt. Im Bereich der Abfallwirtschaft übernimmt die ABG über einen Delegationsvertrag Aufgaben der Stadt Mannheim. Die Aufgaben werden in den Bereichen Deponie, Recyclinghof und Problemstoffhalle sowie Kompostierung für die Bürger der Stadt Mannheim wahrgenommen. Für die MVV übernimmt die ABG die Aufgaben der Kontrolle der Anlieferungen und die Entsorgung der Reststoffe. 1.2. Ziele und Strategien Die Strategie ist die enge Zusammenarbeit mit städtischen Eigenbetrieben und Fachbereiche sowie mit städtischen Gesellschaften. Ziel ist die Entsorgungssicherheit der Stadt Mannheim zu gewährleisten. Die Aufgabenbereiche teilen sich in folgende Bereiche auf: 1.2.1. Deponie Die Betriebsführung der Deponie ist im Betriebsführungsvertrag zwischen der Stadt und der ABG geregelt. Für ihre Leistungen inklusive Annahme und Einbau bis 30.000 t/a erhält die ABG ein pauschales Entgelt. Im Betriebsführungsvertrag sind auch Mehrmengen bis zu 30.000 t/a (Anlieferungsmengen bis 60.000 t/a) geregelt. Mit dem Eigenbetrieb Stadtraumservice Mannheim wurde für weitere Mehrmengen über 60.000 t/a eine Vereinbarung mit einer Preisstaffelung getroffen. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurde auf der Erweiterungsfläche IV eine Menge von rund 30.500 t zur Beseitigung eingebaut sowie rund 2.000 t zur Verwertung und rund 78.200 t zur Zwischenlagerung angenommen. 1.2.2. Thermische Abfallbehandlung Im Berichtsjahr 2022 wurde neben den obligatorischen Revisionsarbeiten an der Müllverbrennungsanlage der MVV noch Reparaturarbeiten durchgeführt. Durch die außerplanmäßigen Reparaturarbeiten war es erforderlich, befristet, rund 15.500 t Abfall auf dem Ausfalllager der Deponie zu lagern. Für das Geschäftsjahr 2023 wird mit kontinuierlich anfallenden Revisionsarbeiten gerechnet. Die Entsorgung der Reststoffe aus der Müllverbrennungsanlage lief im abgelaufenen Geschäftsjahr reibungslos. Jeder GGVS-Transport wird vor Verlassen der MVA anhand einer internen Checkliste einer umfassenden Überprüfung unterzogen. Darüber hinaus werden die Gefahrguttransporte regelmäßig durch den Gefahrgutbeauftragten der ABG in Zusammenarbeit mit der MVV Umwelt GmbH kontrolliert. 1.2.3. Kompostierung Mit der Stadt Mannheim besteht ein Vertrag über die Anlieferung und Kompostierung von rund 3.000 t städtischem Grünschnitt pro Jahr, der in der von der ABG betriebenen Kompostierungsanlage auf der Friesenheimer Insel verarbeitet wird. Für die Bürger der Stadt Mannheim besteht dadurch die Möglichkeit, Grünschnitt in haushaltsüblichen Mengen kostenlos anzuliefern. Wegen der guten Qualität des güteüberwachten Komposts und durch Marketingmaßnahmen konnten die notwendigen Absatzmengen im Geschäftsjahr erreicht werden. Die ABG wird auch zukünftig die Qualitätssicherung und Vermarktung des Kompostes mit Unterstützung der Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V. gewährleisten, in der sie Mitglied ist. 1.2.4. Anlieferungskontrollen Die Kontrollen werden durch neun Mitarbeiter wahrgenommen, die eine gewerbliche Ausbildung zum Ver- und Entsorger bzw. zur Fachkraft für Kreislaufwirtschaft absolviert haben oder eine adäquate Ausbildung besitzen. Sie kontrollieren in den Bereichen Deponie, MVA-Annahme, MVA-Entsorgung, Kompostierung, Problemstoffzwischenlager und Recyclinghof. Neben der Kontrolle ist die Beratung der Anlieferer wesentlicher Bestandteil ihrer Aufgaben. Durch ihre Arbeit werden z. B. anlagenschädliche Teile bei der Anlieferung zur Müllverbrennung aussortiert bzw. es wird verhindert, dass Stoffe, die für die Deponie nicht zugelassen sind, abgelagert werden. Durch die Zusammenarbeit mit der städtischen Abfallberatung, die auch für die Anlieferungsgenehmigungen zuständig ist, kann Fehllieferungen vorgebeugt werden. Intensive Beratungen bereits bei der Erteilung der Genehmigungen zeigen deutliche Wirkung. Abweisungen sind daher nur im geringen Umfang erforderlich. 1.2.5. Problemstoffzwischenlager und Recyclinghof Im Zwischenlager für Problemstoffe werden an allen Werktagen Sonderabfälle wie Batterien, Leuchtstofflampen, Farbreste, Laborchemikalien, Handfeuerlöscher und dergleichen aus Haushalten und Kleingewerbe angenommen und für die Entsorgung vorbereitet. Die Einrichtung hat sich bewährt und wird von den Bürgern intensiv genutzt. An gleicher Stelle wird ein Recyclinghof für die Annahme von Sperrmüll und anderen Abfällen betrieben. Hier werden auch Wertstoffe wie Glas, Papier, Textilien, Metallschrott, Elektronikschrott, Kabelreste, Kühlschränke usw. angenommen. Seit dem Inkrafttreten des Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) ist der Recyclinghof Hauptumschlagplatz der Stadt Mannheim für Elektroschrott aus der Sperrmüllsammlung und aus Direktanlieferungen von Bürgern. Die Anzahl der Sammelcontainer hat sich dadurch vervielfacht. Größere Anlieferungen von gewerblichem Sperrmüll, Holz zur Verwertung, brennbaren Baureststoffen und Bauschutt werden verwogen und mit den gültigen Gebühren abgerechnet. Diese Reststoffe tragen erheblich zu den Umsätzen des Recyclinghofes bei. Mit der Umstellung des Sperrmüllkonzepts der Stadt Mannheim auf "Sperrmüll auf Abruf" stieg die Anzahl der täglichen Anlieferungen deutlich an. Die Anpassung der Öffnungszeiten an die Bedürfnisse der Bürger hat sich bewährt. 1.2.6. Sonstige Bereiche Mit der GBG - Mannheimer Wohnungsbaugesellschaft mbH wurde zum 01. April 2019 ein Vertrag über Standortdienstleistungen abgeschlossen. Der Vertrag läuft zunächst drei Jahre. Er hat sich im Jahr 2022 um ein weiteres Jahr verlängert. Seit dem 15.11.2021 wird der von der ABG errichtete Betriebshof "Im Morchof 37,37a" an den Stadtraumservice Mannheim vermietet. Der Mietvertrag läuft bis zum 31.12.2049. 2. Wirtschaftsbericht 2.1. Geschäfts- und Rahmenbedingungen 2.1.1. Unternehmensentwicklung Der Wirtschaftsplan von 2022 sah einen Gewinn von 108 T€ vor. Tatsächlich wurde ein Verlust von 191 T€ erzielt, so dass der Plan um 299 T€ verfehlt wurde. Dabei wurden die geplanten Umsatzerlöse von 8.304 T€ um 1.219 T€ sowie die sonstigen betrieblichen Erträge um 110 T€ unterschritten. Dagegen fielen im Ist die geplanten Materialaufwendungen von 2.464 T€ um 1.298 T€ sowie die sonstigen betrieblichen Aufwendungen um 29 T€ niedriger aus. Die geplanten Personalaufwendungen von 2.764 T€ wurden um 136 T€ sowie die geplanten Abschreibungen von 1.251 T€ wurden um 216 T€ überschritten. Der Zinsaufwand wurde in der Planung um 5 T€ zu niedrig und die sonstigen Steuern wurden in der Planung um 18 T€ zu hoch angesetzt. Die tatsächlichen Umsatzerlöse und Materialaufwendungen sind gegenüber der Planung niedriger ausgefallen, insbesondere wegen geringeren Bautätigkeiten auf der Deponie sowie der Weiterberechnung an den Eigenbetrieb Stadtraumservice. .2.1.2 Geschäftsverlauf 2022 Die Inbetriebnahme des Betriebshofes und wurde zum 15.11.2021 realisiert Die endgültige Fertigstellung des Betriebshofes erfolgt im Jahr 2023 Der Anstieg der Umsatzerlöse um 1.386 T€ hat zusammen mit der Abnahme der Materialaufwendungen um 364 T€ wesentlich zur Ergebnisverbesserung von 498 T€ beigetragen. Auch der Anstieg der Aufwendungen um 1.300 T€ konnte die Verbesserung nur auf 450 T€ reduzieren. 2.1.3 Finanzielle Leistungsindikatoren Die Steuerung des Unternehmens erfolgt nicht durch Kennzahlen, sondern durch einen monatlichen Soll-Ist-Vergleich zum Wirtschaftsplan. 2.1.4 Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren Als Dienstleistungsunternehmen stellen unsere motivierten und qualifizierten Mitarbeiter den wesentlichen nichtfinanziellen Leistungsindikator dar. 2.2. Darstellung der Lage der Gesellschaft 2.2.1 Ertragslage Das Rohergebnis hat sich gegenüber dem Vorjahr um 1.783 T€ verbessert. Die Verbesserung resultiert insbesondere aus dem Anstieg der Umsatzerlöse um 1.386 T€. Der Anstieg resultiert im Wesentlichen aus der Erhöhung der steuerfreien Erlöse aus Vermietung und Verpachtung für den Betriebshof "Im Morchhof" um 1.444 T€ zusammen. Die Umsatzerlöse wurden hier erstmals für zwölf Monate (Vorjahr: eineinhalb Monate) erzielt. Hinzu kommt noch die Abnahme der Materialaufwendungen um 364 T€. Davon entfallen 345 T€ auf gestiegene bezogene Leistungen sowie die Zunahme der sonstigen betrieblichen Erträge um 33 T€. Die Verbesserung des Rohergebnisses konnte durch die Erhöhungen der Personalaufwendungen (76 T€), der Abschreibungen (918 T€), der sonstigen betrieblichen Aufwendungen (248 T€) sowie der Zinsaufwendungen (58 T€), nur um insgesamt 1.300 T€ auf 483 T€ vermindert werden. Hinzu kommen noch um 2 T€ höhere Zinserträge sowie um 13 T€ niedrigere sonstige Steuern, so dass sich insgesamt eine Ergebnisverbesserung um 498 T€ ergibt. Dennoch wurde auch im Jahr 2022 ein Verlust von 191 T€ erzielt. Hier wurde das positive Rohergebnis von 5.968 T€ von den Personalaufwendungen (2.900 T€), den Abschreibungen (1.467 T€), den sonstigen betrieblichen Aufwendungen (1.273) und den Zinsaufwendungen (497 T€) um insgesamt 169 T€ überkompensiert. Hinzu kommen noch die sonstigen Steuern (24 T€), denen die Zinserträge (2 T€) gegenüberstehen und sich insgesamt ein Jahresfehlbetrag von 191 T€ ergibt. 2.2.2 Finanzlage Die Finanzierung der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft erfolgt durch das Eigenkapital, dem Cash-Flow aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit und aus Bankdarlehen. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten betragen zum 31.12.2022 24.595 T€. Davon haben 19.966 T€ eine Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren. Die Darlehen stehen im Zusammenhang mit dem Bau des Betriebshofes, der bei seiner Inbetriebnahme mit 25.054 T€ aktiviert wurde. Im Jahr 2022 wurden insgesamt 2.115 T€ ins Anlagevermögen investiert. Der positive Finanzmittelfond von 42 T€ besteht aus den flüssigen Mitteln und hat sich gegenüber dem Vorjahr um 2.096 T€ reduziert. 2.2.3 Vermögenslage Die Bilanzsumme hat um 2.212 T€ und das Eigenkapital verlustbedingt um 191 T€ abgenommen, so dass sich die Eigenkapitalquote um 0,2 %-Punkte auf 11,8 %-Punkte verbessert hat. Die Reduzierung des Gesamtvermögens ergibt sich hauptsächlich aus der Abnahme der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (677 T€) und der flüssigen Mittel (2.096 T€) denen die Zunahme des Anlagevermögens (631 T€) gegenübersteht. Die Verminderung des Gesamtkapitals resultiert im Wesentlichen aus der Abnahme der Verbindlichkeiten gegenüber den Kreditinstituten (973 T€) und der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (1.016 T€) sowie dem Rückgang des Eigenkapitals (191 T€). 2.2.4 Gesamtaussage Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wurde maßgebend von dem Bauprojekt Betriebshof beeinflusst, dass im Jahr 2022 erstmals für zwölf Monate vermietet wurde und für das erstmals die volle Jahresabschreibung angefallen ist. Aufgrund unserer Finanzierungsstrategie waren wir jederzeit in der Lage unseren finanziellen Verpflichtungen voll umfänglich und zeitnah erfüllen zu können. 3. Zukunftsorientierte Angaben 3.1. Prognosebericht Für das Wirtschaftsjahr 2023 wurde ein Wirtschaftsplan aufgestellt, der in der Sitzung vom 30. November 2022 vom Aufsichtsrat genehmigt wurde. Der Wirtschaftsplan 2023 sieht einen Gewinn von 134 T€ vor. Darin enthalten sind Umsatzerlöse von 9.200 T€, die um 2.118 T€, über denen im Jahr 2022 erzielten Umsatzerlösen liegen. Die vorgesehene Umsatzsteigerung steht mit der Weiterberechnung von Fremdleistungen auf der Deponie im Zusammenhang. Im Jahr 2023 sind für Materialaufwendungen 2.581 T€ vorgesehen. Dies ist eine Steigerung gegenüber 2022 um 1.415 T€. Die Mittelfristplanung für die Jahre 2024 bis 2026 sieht ebenfalls Gewinne zwischen 98 T€ und 134 TE vor. Die im Falle einer Realisierung zur Stabilisierung des Eigenkapitals beitragen werden. Die Planung bzw. Planungen beruhen auf Annahmen und Erfahrungswerten und sind somit mit Unsicherheiten behaftet. Insofern kann es zu Abweichungen zwischen dem Plan- und Ist- Ergebnis kommen, woraus sich wieder Chancen und Risiken ergeben können. 3.2 Risiken und Chancen der voraussichtlichen Entwicklung 3.2.1. Risikomanagement und Risiken Die identifizierten Risiken werden jährlich überprüft und fortgeschrieben. Dabei erfolgt eine Überprüfung, ob weitere Risiken entstanden sind. Aktuell wurden vier Risiken identifiziert und bewertet. Davon wird das Verlustrisiko im Bereich der Kompostierung als hoch eingestuft. Das Risiko der Verunreinigung des Kompostes wird als niedrig beurteilt. 3.2.2 Chancen Durch die enge Zusammenarbeit mit dem Eigenbetrieb Stadtraumservice ergibt sich die Chance, neue Geschäftsfelder für die Gesellschaft zu generieren. 3.2.3 Zusammenfassung Trotz der in den Jahren 2019 bis 2022 erzielten Verluste von zusammen 1.087 T€ und der damit verbundenen Verminderung des Eigenkapitals ist der Fortbestand der Gesellschaft nicht gefährdet. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass Risiken bestehen bzw. unvorhersehbare Ereignisse eintreten, die sich negativ auf die künftige Vermögens-, Finanz- und Ertragslage auswirken könnten. 4. Mannheimer Corporate Governance Kodex (MCGK) Die Gesellschaft ist eine 99,27 % Beteiligung der Stadt Mannheim. Der MCGK hat im Jahr 2022 somit mittelbar für die Gesellschaft Anwendung gefunden. Aufsichtsrat und Geschäftsführung haben in einem Beschluss am 29.03.2023 die folgende gemeinsame Entsprechenserklärung zur Anwendung des MCGK in seiner Fassung vom 23.06. 2009 im Berichtsjahr abgegeben: Geschäftsführung und Aufsichtsrat der ABG Abfallbeseitigungsgesellschaft mbH erklären, dass grundsätzlich den Vorgaben und Empfehlungen des Mannheimer Corporate Governance Kodex entsprochen wurde. Nicht angewendet wurden folgende Vorgaben und Empfehlung: 1. Nr. 7.5.1 MCGK (Geschäftsführung): "Die Bestellung von Geschäftsführern/Geschäftsführerinnen soll in der Regel für fünf Jahre erfolgen." Die Bestellung von Herrn Hering zum Geschäftsführer der ABG wurde im Jahre 2021 um weitere zwei Jahre verlängert. Dem Mannheimer Corporate Governance Kodex wird künftig mit der vorgenannten Abweichung Nr. 1 entsprochen.
Mannheim, den 12. Oktober 2023 ABG Abfallbeseitigungsgesellschaft mbH Hans-Georg Hering, Geschäftsführer Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die ABG Abfallbeseitigungsgesellschaft mbH, Mannheim: Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der ABG Abfallbeseitigungsgesellschaft mbH, Mannheim, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der ABG Abfallbeseitigungsgesellschaft mbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Ludwigshafen, den 12. Oktober 2023 TST
GmbH
Stastny, Wirtschaftsprüfer Gesellschaftsrechtliche Grundlagen
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