CAELLA UG (haftungsbeschränkt)
Selbe AdresseHerstellung von Lederbekleidung und Pelzwaren
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Robert Juratovics seit 17.3.2020 | Geschäftsführer |
Carlos Gilberto Santos Obregon seit 13.12.2019 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Gideny SA | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Zendaleather GmbHWaldfischbach-BurgalbenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BilanzAktiva
Anhang für das Geschäftsjahr 2023Firma Zendaleather GmbH, Waldfischbach-BurgalbenDer Jahresabschluss der Zendaleather GmbH, mit Sitz in Waldfischbach-Burgalben, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Zweibrücken unter HRB 23426, für das Geschäftsjahr 2023 ist nach den handelsrechtlichen Vorschriften über die Rechnungslegung von kleinen Kapitalgesellschaften nach § 267 Abs.1 HGB und den ergänzenden Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Größenabhängige Erleichterungen gem. § 288 Abs. 1 wurden dabei teilweise in Anspruch genommen. Die Gliederung der Bilanz erfolgte gemäß § 266 Abs. 1 S. 2 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt und gemäß § 275 Abs. 2 HGB i. V. m. § 276 S. 1 HGB gegliedert. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und Erläuterungen zur Bilanz Die immateriellen Vermögensgegenstände wurden mit ihren Anschaffungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Anlagevermögen wurde auf folgende durchschnittliche Nutzungsdauern abgeschrieben: immaterielles Anlagevermögen in 3 Jahren, Sachanlagevermögen in 6 Jahren und Gebäude in 50 Jahren. Die planmäßigen Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen erfolgen grundsätzlich linear über die betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern. Der Anlagenspiegel für das Geschäftsjahr 2023 ist in der Anlage zum Anhang dargestellt. Anlagenspiegel 31.12.2023
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt. Als Anschaffungskosten der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie der Handelswaren sind die Einstandspreise einschließlich Anschaffungsnebenkosten nach der Durchschnitts-Wertmethode angesetzt worden. Die fertigen Erzeugnisse werden mit den Herstellungskosten bzw. den vom Absatzmarkt abgeleiteten niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt. Die Herstellungskosten enthalten die aktivierungspflichtigen Einzel- und Gemeinkosten entsprechend § 255 Abs. 2 Satz 2 HGB. Fremdkapitalzinsen § 255 Abs. 3 in Verbindung mit § 284 Abs. 2 Nr. 4 sind in den Herstellungskosten nicht zu berücksichtigen. Im Jahr 2023 wurde an eine Anzahlung auf Fremdleistungen geleistet. Der Wert am Bilanzstichtag 31.12.2023 betrug TEUR 20. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nominalwert angesetzt. Soweit erforderlich, wurden angemessene Wertberichtigungen vorgenommen. Der Posten sonstige Vermögensgegenstände enthält im Wesentlichen noch ausstehende Vorsteuervergütungen, Umsatzsteuerforderungen und Gewerbesteuerforderungen Sämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Von den liquiden Mitteln sind das Termingeldkonto über TEUR 250 (im Vorjahr TEUR 250) verpfändet. Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind vor dem Stichtag geleistete Ausgaben, soweit sie Aufwand für die Zeit nach dem Stichtag darstellen, ausgewiesen. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten im Rahmen vernünftiger kaufmännischer Beurteilung gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die Position enthält im Wesentlichen Rückstellungen für Abschluss- und Prüfungskosten, Verrechnungspreisdokumentationen, Gewährleistungsansprüche, Fremdleistungen und ausstehende Lieferantenrechnungen. Die Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen ausschließlich Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Sämtliche Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten Steuerverbindlichkeiten von TEUR 6 (Vorjahr: TEUR 6). Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt. Als Anschaffungskosten der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie der Handelswaren sind die Einstandspreise einschließlich Anschaffungsnebenkosten nach der Durchschnitts-Wertmethode angesetzt worden. Die fertigen Erzeugnisse werden mit den Herstellungskosten bzw. den vom Absatzmarkt abgeleiteten niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt. Die Herstellungskosten enthalten die aktivierungspflichtigen Einzel- und Gemeinkosten entsprechend § 255 Abs. 2 Satz 2 HGB. Fremdkapitalzinsen § 255 Abs. 3 in Verbindung mit § 284 Abs. 2 Nr. 4 sind in den Herstellungskosten nicht zu berücksichtigen. Im Jahr 2023 wurde an eine Anzahlung auf Fremdleistungen geleistet. Der Wert am Bilanzstichtag 31.12.2023 betrug TEUR 20. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nominalwert angesetzt. Soweit erforderlich, wurden angemessene Wertberichtigungen vorgenommen. Der Posten sonstige Vermögensgegenstände enthält im Wesentlichen noch ausstehende Vorsteuervergütungen, Umsatzsteuerforderungen und Gewerbesteuerforderungen Sämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Von den liquiden Mitteln sind das Termingeldkonto über TEUR 250 (im Vorjahr TEUR 250) verpfändet. Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind vor dem Stichtag geleistete Ausgaben, soweit sie Aufwand für die Zeit nach dem Stichtag darstellen, ausgewiesen. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten im Rahmen vernünftiger kaufmännischer Beurteilung gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die Position enthält im Wesentlichen Rückstellungen für Abschluss- und Prüfungskosten, Verrechnungspreisdokumentationen, Gewährleistungsansprüche, Fremdleistungen und ausstehende Lieferantenrechnungen. Die Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen ausschließlich Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Sämtliche Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten Steuerverbindlichkeiten von TEUR 6 (Vorjahr: TEUR 6). Verbindlichkeitenspiegel zum 31.12.2023: Nachfolgende Aufstellung gliedert die am Bilanzstichtag vorhandenen Verbindlichkeiten.
Währungsumrechnung Die Umrechnung von Geschäftsvorfällen in fremder Währung erfolgte bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Bankguthaben und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag. Bei einer Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger sind § 253 Abs. 1 Satz 1 und § 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB nicht zur Anwendung gekommen. Verluste aus Kursänderungen bis zum Abschlussstichtag werden stets, Gewinne aus Kursänderungen nur bei Restlaufzeiten von einem Jahr oder weniger, berücksichtigt. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Rohergebnis: Das Rohergebnis lag im Jahr 2023 bei TEUR 936 (Vorjahr: TEUR 981). Das Rohergebnis setzt sich wie folgt zusammen: Umsatzerlöse TEUR 6.940 (Vorjahr: TEUR 6.306); sonstige betriebliche Erträge TEUR 33 (Vorjahr: TEUR 246); Materialaufwand TEUR 6.037 (Vorjahr: TEUR 5.572). Das Rohergebnis enthält periodenfremde Erträge von TEUR 7 (Vorjahr: TEUR 218). Diese betreffen im Wesentlichen Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von TEUR 4 und Erstattungen von Dienstleistern IHK und Deloitte TEUR 3. Erträge aus Währungsumrechnung bestehen in Höhe von TEUR 2 (Vorjahr: TEUR 1). Sonstige betriebliche Aufwendungen: In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von TEUR 23 (Vorjahr: TEUR 5) enthalten. Diese betreffen im Wesentlichen Aufwendungen aus Rechnungen Lieferanten für das Vorjahr TEUR 23. Aufwendungen aus Währungsumrechnungen bestehen im Geschäftsjahr in Höhe von TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 1). Steuern vom Einkommen und vom Ertrag: Für das Geschäftsjahr 2023 fallen keine Steuern vom Einkommen und Ertrag an. Der Geschäftsführung gehörten an: Gesamtvertretungsberechtigte Geschäftsführer sind: Herr Carlos Obregon, Sao Paulo, Brasilien Managing Director und Herr Robert Jurátovics, Bad Bergzabern Managing Director Die Angabe der Bezüge entfällt gemäß § 286 Abs. 4 HGB. Haftungsverhältnisse Es bestehen folgende Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB: Verpfändung Termingeldkonto bei der VR Bank in voller Höhe TEUR 250. Das Risiko einer Inanspruchnahme der verpfändeten Beträge, ist auf Grund der guten Liquidität und Kapitalausstattung der Gesellschaft nicht zu erwarten. Sonstige finanzielle Verpflichtungen nach § 285 Nr. 3a HGB Aus Leasing- und Wartungsverträgen bestehen zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2022 finanzielle Verpflichtungen von insgesamt TEUR 6 (Vorjahr: TEUR 1). Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen sind in Höhe von TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 0). Konzernzugehörigkeit gemäß § 285 Nr. 14, 14a HGB Name und Sitz Mutterunternehmen für den Konzernabschluss: Gideny S.A. (100% an Zendaleather GmbH beteiligt) "Mutterunternehmen, das den Konzernabschluss für den kleinsten Kreis der Unternehmen aufstellt" Montevideo, Uruguay und JBS S.A. (100% an Gidney S.A. beteiligt) "Oberstes Mutterunternehmen, das den Konzernabschluss für den größten Kreis der Unternehmen aufstellt" SaoPaulo, Brasilien Die Konzernabschlüsse der Gideny S.A. und der JBS S.A. sind jeweils am Sitz des Unternehmens hinterlegt und können eingesehen werden. Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer Im Geschäftsjahr 2023 waren insgesamt 20,0 Mitarbeiter als Voll- und Teilzeitkräfte durchschnittlich beschäftigt. Im Vorjahr waren durchschnittlich 20,0 Mitarbeiter beschäftigt. Von den Mitarbeitern waren durchschnittlich im Geschäftsjahr 2023 als gewerbliche Mitarbeiter 3,0 und in der Verwaltung 17,0 beschäftigt. Im Vorjahr waren durchschnittlich gewerbliche Mitarbeiter von 3,0 und in der Verwaltung 17,0 beschäftigt. Ergebnisverwendung Ein Ergebnisverwendungsbeschluss liegt noch nicht vor. Die Geschäftsführung wird der Gesellschafterversammlung vorschlagen, den zum 31. Dezember 2023 ausgewiesenen Jahresfehlbetrag in Höhe von EUR 364.491,10 mit dem Verlustvortrag zu verrechnen und in Höhe von EUR - 4.779.754,72 auf neue Rechnung vorzutragen. Nachtragsbericht Der Ukraine Konflikt stellte immer noch ein Ereignis von besonderer Bedeutung nach dem Bilanzstichtag dar. Hinsichtlich dieser Auswirkung dieses besonderen Ereignisses wird auf die Ausführung zu den Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung im Lagebericht verwiesen.
Waldfischbach-Burgalben, den 13.05.2024 Geschäftsführer Carlos Obregon und Robert Jurátovics sonstige Berichtsbestandteile
Geschäftsführer Carlos Obregon und Robert und Jurátovics Angaben zur Feststellung:Der Jahresabschluss wurde am 18.10.2024 festgestellt. Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers zu dem Jahresabschlusszum 31. Dezember 2023Zendaleather GmbH, Waldfischbach-BurgalbenAnlagenverzeichnis Anlage 1 Bilanz zum 31. Dezember 2023 Anlage 2 Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 Anlage 3 Anhang für das Geschäftsjahr 2023 Anlage 4 Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüferinnen, Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in der Fassung vom 1. Januar 2024 Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Zendaleather GmbH, Waldfischbach-Burgalben Prüfungsurteil Wir haben den Jahresabschluss der Zendaleather GmbH, Waldfischbach-Burgalben, - bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31.12.2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Frankfurt am Main, den 8. Oktober 2024 Grant
Thornton AG
Sabine Bracher, Wirtschaftsprüferin Arndt F. Krüger, Wirtschaftsprüfer |
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