heitec
solar GmbH
Königsbach-Stein
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
14,00 |
317,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
304.798,18 |
369.176,21 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
21.934,41 |
44.378,46 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
326.746,59 |
413.871,67 |
Passiva
|
|
31.12.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
3.500,00 |
3.600,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
323.246,59 |
410.271,67 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
323.246,59 |
410.271,67 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
326.746,59 |
413.871,67 |
sonstige Berichtsbestandteile
Anhang
der
heitec solar GmbH
zum 31. Dezember 2015
A. ALLGEMEINE ANGABEN
Der Jahresabschluss der heitec solar GmbH wurde auf
der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung sind
nach den Bestimmungen des HGB (§§ 266, 275)
gegliedert. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist
entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft. Die Gesellschaft nimmt die für
kleine Kapitalgesellschaften geltenden
Angabenerleichterungen des § 288 HGB teilweise in
Anspruch.
B. ANGABEN UND ERLäUTERUNGEN ZU POSTEN DER BILANZ
UND DER GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
I. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
1. Bilanzierungsmethoden
Der Jahresabschluss enthält alle
ansatzfähigen Vermögens-gegenstände,
Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten.
Das Saldierungsverbot gem. § 246
Abs. 2 HGB wurde beachtet.
Angaben nach § 268 Abs. 2 HGB sind in
dem Anlagespiegel als Anlage A zum Anhang ausgewiesen.
Die gebildeten Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewisse Verbindlichkeiten. Rückstellungen
werden nur insoweit aufgelöst soweit der Grund
für die Rückstellung entfallen ist.
2. Bewertungsmethoden
Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten
erfolgte gemäß dem Grundsatz der Vorsicht und
berücksichtigt alle erkennbaren Risiken.
Den allgemeinen Bewertungsgrundsätzen des
§ 252 Abs. 1 HGB wurde Rechnung
getragen.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit
abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Die Bewertung der fertigen Erzeugnisse und Waren
erfolgte zum gleitenden Durchschnittswert unter
Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und
-preisminderungen.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalwert
ausgewiesen. Erkennbare Einzelrisiken sind durch
Wertberichtigungen (Einzelwertberichtigungen), das
allgemeine Kreditrisiko ist durch eine
Pauschalwertberichtigung ausreichend berücksichtigt
worden.
Der Kassenbestand und die Guthaben bei
Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
II. Angaben zu den Bilanzposten
1. Anlagevermögen
Die Entwicklung der einzelnen Posten des
Anlagevermögens ist im Anlagespiegel (Anlage A)
dargestellt, der Bestandteil dieses Anhangs ist.
Die Abschreibungen des laufenden Geschäftsjahres
ergeben sich aus dem Anlagespiegel (§ 268
Abs. 2 Satz 3 HGB).
2. Eigenkapital
Zum 31. Dezember 2015 besteht ein nicht durch
Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag in Höhe von
21.934,41 € der entsprechend § 268
Abs. 3 HGB auf der Aktivseite ausgewiesen ist.
Der aktive Ausweis "Nicht durch Eigenkapital
gedeckter Fehlbetrag" ist gleichzusetzen mit der
bilanziellen Überschuldung, jedoch nicht mit der
Überschuldung im Sinne des Insolvenzrechts.
Nach der Neufassung des § 19 Abs. 2 InsO ist
eine Antwort zu geben auf die Frage, ob die
Fortführung des Unternehmens nach den Umständen
überwiegend wahrscheinlich ist oder nicht. Wir halten
die Fortführung des Unternehmens für
überwiegend wahrscheinlich.
3. Verbindlichkeiten
Es bestehen keine Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.
C. SONSTIGE ANGABEN
1. Haftungsverhältnisse
Es bestehen Avalverbindlichkeiten in Höhe von
€ 19.050,00
(Vorjahr: € 19.050,00).
2. Geschäftsführung
Als Geschäftsführer der Gesellschaft waren
im Berichtsjahr bestellt:
Daniela Morlock Architektin
Günter Vollmer Kaufmann
Die Gesellschaft hat von den Befreiungsvorschriften
gem. § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch gemacht und
die Angabe der Bezüge der Geschäftsführung
unterlassen.
Königsbach-Stein, den 9. Januar 2016
heitec solar GmbH heitec solar GmbH
-Geschäftsführung-
-Geschäftsführung-
gez. Daniela Morlock gez. Günter
Vollmer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 09.01.2017 festgestellt.
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