BHS Just
GmbH
Seeheim-Jugenheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
191,87 |
323,12 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
162,34 |
244,05 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
29,53 |
79,07 |
| B.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
499.243,33 |
493.626,47 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
499.435,20 |
493.949,59 |
Passiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Verlustvortrag |
519.191,06 |
513.658,06 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
5.616,86 |
5.533,00 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
499.243,33 |
493.626,47 |
| B.
Rückstellungen |
500,00 |
500,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
498.935,20 |
493.449,59 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
0,00 |
453,39 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
498.935,20 |
492.996,20 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
499.435,20 |
493.949,59 |
Anhang für
das Geschäftsjahr 2018
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluß der Firma
BHS Just GmbH wurde auf der Grundlage der
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches
aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften
waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Grundstücke und
Bauten sind nicht vorhanden.
Sachanlagen sind keine mehr vorhanden.
Geringwertige Wirtschaftsgüter im Sinne von
§ 6 Abs. 2 EStG wurden nicht angeschafft.
Finanzielle Verpflichtungen aus
Leasingverträgen liegen nicht vor.
Wirtschaftsgüter des
Vorratsvermögens sind nicht anzusetzen, da zum
Bilanzstichtag kein Vorrat bestand.
Forderungen und
sonstige Vermögensgegenstände sind zum
Nennwert angesetzt.
Erkennbare Risiken wurden zum Bilanzstichtag nicht
festgestellt.
Die Bewertung der liquiden Mittel
(Kassenbestand, Guthaben gegenüber
Kreditinstituten, Schecks) erfolgte am Bilanzstichtag
mit dem im
Kassenbuch bzw. in den Bankauszügen
ausgewiesenen Eurowerten (Nominalwert).
Bei der Bemessung der
Rückstellungen wurde allen erkennbaren Risiken
sowie ungewissen Verpflichtungen angemessen und ausreichend
Rechnung getragen.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag "einen"
nicht durch Eigenkapital gedeckten "Fehlbetrag" aus. Ferner
erhält die Bilanz ein gegenüber
dem Gesellschafter-Geschäftsführer stehende
Verbindlichkeit aus
Darlehen mit Eigenkapitalcharakter.
Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag passiviert.
Ergebnisverwendung
Feststellung des Jahresabschlusses:
In Übereinstimmung mit Gesetz und Satzung wurde
auf der Gesellschafterversammlung vom
20. September 2019 der nachfolgende Beschluss
über die Verwendung des Jahresergebnisses
gefaßt:
Der Jahresfehlbetrag für das Kalenderjahr 2018
beträgt
€ 5.616,86
=============
Der Jahresfehlbetragin Höhe von € 5.616,86
wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Der neue
Verlustvortrag beträgt zum 01. Januar 2019
€
524.807,92
Veränderungen in der Person der Gesellschafter
und dem Umfang ihrer Beteiligung sind nicht eingetreten.
Im Kalenderjahr 2018 waren außer dem
Geschäftsführer keine Angestellte
beschäftigt.
Unterzeichnung des Jahresabschlusses:
Seeheim-Jugenheim, den 20. September 2019
......................................................................................
gezeichnet Herr Heinz Just
( Gesellschafter und Geschäftsführer BHS
Just GmbH )
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.09.2019 festgestellt.
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