Fiducia
GmbH
Cadolzburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
5.208.357,56 |
5.018.179,93 |
| I.
Sachanlagen |
5.208.357,56 |
5.018.179,93 |
| B.
Umlaufvermögen |
130.546,75 |
146.625,55 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
118.143,00 |
70.301,35 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
12.403,75 |
76.324,20 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
36.594,79 |
48.471,41 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
5.375.499,10 |
5.213.276,89 |
Passiva
|
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Eigenkapital |
708.180,73 |
474.835,94 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
683.180,73 |
449.835,94 |
| B.
Rückstellungen |
105.267,01 |
387.204,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
4.562.051,36 |
4.351.236,95 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
5.375.499,10 |
5.213.276,89 |
Anhang
für das Geschäftsjahr 2017
Allgemeine Angaben
Grundlagen der Rechnungslegung
Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine
Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB
einzustufen.
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Regelungen des Handelsgesetzbuches und des GmbH - Gesetzes
aufgestellt. Der Jahresabschluss wurde unter Anwendung des
Bilanzrichtlinie‑Umsetzungsgesetzes (BilRUG)
gemäß Art. 75 Abs. 2 EGHGB i.d.F. vom 17. Juli
2015 erstellt.
Größenabhängige Erleichterungen
wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des
Jahresabschlusses in Anspruch genommen.
Bilanzierungs‑ und Bewertungsgrundsätze
Bilanzierungs‑ und Bewertungsmethoden wurden
gegenüber dem Vorjahr unverändert angewandt. Das
Ansatzwahlrecht des Ausweises der aktiven latenten Steuern
wurde aufgrund der Größenklasse als kleine
Kapitalgesellschaft nicht ausgeübt.
Immaterielle Vermögensgegenstände und
Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten bewertet. Bei der
Folgebewertung wurden die Anschaffungskosten des
abnutzbaren Sachanlagevermögens vermindert um
planmäßige Abschreibungen gemäß der
voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt.
Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens
erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich
zum Nennwert angesetzt.
Die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert
angesetzt.
Die Rückstellungen wurden handelsrechtlich in
Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrag nach § 253 Abs. 1
Satz 2 HGB angesetzt.
Soweit die Restlaufzeit von Rückstellung am
Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine
Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die
Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der
Deutschen Bundesbank veröffentlichten
Abzinsungszinssätze verwendet.
Die Steuerrückstellungen betreffen die Steuern
für das laufende Geschäftsjahr.
Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag passiviert.
Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB
über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch
genommen.
Abweichungen von bisherigen Bilanzierungs‑ und
Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs‑ und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
beibehalten werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs‑
und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand
nicht statt.
Erläuterungen zur Bilanz
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Restlaufzeiten stellen sich wie folgt dar:
Geschäftsjahr
|
|
größer 1
Jahr
|
|
Vorjahr
|
|
größer 1
Jahr
|
118.143 €
|
|
0 €
|
|
70.301 €
|
|
0 €
|
Gezeichnetes Kapital
Das gezeichnete Kapital von EUR 25.000,00 wurde mit
dem Nennbetrag angesetzt.
Das gezeichnete Kapital ist in voller Höhe
einbezahlt.
Bilanzgewinn
In der Position Bilanzgewinn ist ein Gewinnvortrag in
Höhe von 442.989,98 EUR enthalten.
Verbindlichkeiten
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in
Höhe von 161.756,14 enthalten.
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
Gemäß § 42 Abs. 3 GmbHG bestehen
gegenüber den Gesellschaftern folgende Ausleihungen,
Forderungen und Verbindlichkeiten:
Forderungen,
Ausleihungen
|
|
64.169 EUR
|
Verbindlichkeiten
|
|
0 EUR
|
Sonstige Angaben
Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB
haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.
Geschäftsführung
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
lag die Führung der Geschäfte unverändert
bei
‑ Herrn Hakan Demir, Cadolzburg, als
alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer
Feststellung des Jahresabschlusses
Der vorliegende Jahresabschluss wurde von der
Gesellschafterversammlung am 19. April 2018 festgestellt.
Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB
liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.
Soweit dieser Anhang keine Angaben über
sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB
angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im
Geschäftsjahr nicht vorgelegen.
sonstige Berichtsbestandteile
Nürnberg, den 19. April 2018
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gez. Hakan Demir
Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 19.04.2018 festgestellt.
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