Department Fashion GmbHLiquidiert
Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Thomas Engel seit 8.12.2006 | Liquidator |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Department Fashion GmbHMönchengladbachJahresabschluss zum 08.12.2006Bilanz zum 08. Dezember 2006Aktivseite
AnhangI. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDie Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten werden entsprechend der Generalnorm des § 264 Abs. 2 HGB, unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung bewertet. Der Beschluss der Gesellschafterversammlung, die Gesellschaft aufzulösen, wurde am 08.12.2006 in das Handelsregister eingetragen. Zum Liquidator wurde Herr Thomas Engel bestellt. Nach herrschender Meinung ist die Schlussbilanz der werbenden Gesellschaft gleichwohl nach den Grundsätzen der Unternehmensfortführung (going concern) aufzustellen. Notwendige Umbewertungen, die sich aus der beschlossenen Liquidation ergeben, sind hingegen erst in der Liquidationseröffnungsbilanz vorzunehmen, sodass insofern kein Bilanzenzusammenhang zwischen Schlussbilanz der werbenden Gesellschaft und der Liquidationseröffnungsbilanz besteht. Dieses ergibt sich aus der unterschiedlichen Zielsetzung zwischen Schlussbilanz der werbenden Gesellschaft, bei der die Ermittlung des Periodenergebnisses im Vordergrund steht und der Liquidationseröffnungsbilanz, die die Darstellung eines zutreffenden Vermögensstatus zum Zwecke der Liquidation hat. Der Liquidator ist bei der Erstellung der Schlussbilanz zum 08.12.2006 der herrschenden Meinung gefolgt, sodass sich aus dem Umstand der Liquidationseröffnung alleine keine Abkehr von der Prämisse der Unternehmensfortführung ergab. Im einzelnen wird wie folgt verfahren: Die Bewertung der Vermögensgegenstände des Anlagevermögens erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen. Dabei beinhalten die gesamten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten ausschließlich die ursprünglichen historischen Werte der Vermögensgegenstände. Forderungen werden grundsätzlich mit ihrem Nennwert bewertet. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen. Die Verbindlichkeiten sind im übrigen mit dem Rückzahlungsbetrag bewertet. 2. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle VerpflichtungenHaftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen zum Bilanzstichtag nicht oder sind für die Beurteilung der Lage der Gesellschaft von untergeordneter Bedeutung. 3. Sonstige AngabenDie Geschäftsführung wurde im Geschäftsjahr durch Herrn Thomas Engel wahrgenommen.
Mönchengladbach, den 29. Oktober 2007 gez. : Thomas Engel |
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