FRW - GmbHLiquidiert

73326 Deggingen, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Ulm HRB 541601
Eingetragen
26.1.2004
Branche
Wiederverkaufs- und Vermittlungstätigkeiten für die TelekommunikationBau von Versorgungseinrichtungen für Elektrizität und TelekommunikationEinzelhandel mit Telekommunikationsgeräten
Gegenstand
Verwaltung und Vertrieb von Telefon- und Stromverträgen sowie anderer Verträge, die keiner behördlichen Genehmigung bedürfen ausschließlich an gewerbliche und öffentlich rechtliche Kunden

Historie

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Konzern- und Jahresabschlüsse

FRW - GmbH

Deggingen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2010 bis zum 30.06.2011

Bilanz

Aktiva

  30.6.2011
EUR
30.6.2010
EUR
A. Anlagevermögen 10.417,00 11.301,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 9.389,00 10.146,00
II. Sachanlagen 128,00 255,00
III. Finanzanlagen 900,00 900,00
B. Umlaufvermögen 24.299,01 17.019,62
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 23.542,28 16.404,68
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 756,73 614,94
C. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 15.136,85 24.214,35
Bilanzsumme, Summe Aktiva 49.852,86 52.534,97

Passiva

   
  30.6.2011
EUR
30.6.2010
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 49.214,35 47.283,68
III. Jahresüberschuss 9.077,50 -1.930,67
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 15.136,85 24.214,35
B. Rückstellungen 2.000,00 4.000,00
C. Verbindlichkeiten 47.852,86 48.534,97
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 45.643,39 43.225,50
Bilanzsumme, Summe Passiva 49.852,86 52.534,97

Anhang

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Der Jahresabschluss wurde entsprechend den Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff. HGB aufgestellt.

II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bilanzierungsmethoden

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Gemäß Art. 67 Abs. 8 EGHGB sind die Grundsätze der Bewertungsstetigkeit und Ausweisstetigkeit sowie der Publizität von Stetigkeitsunterbrechungen nicht zu beachten. Die Vorjahresbeträge wurden dementsprechend nicht angepasst.

Von größenabhängigen Erleichterungen wurde Gebrauch gemacht.

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden.

Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet.

Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

Anlagevermögen

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen.

Die Bewertung der Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens erfolgt zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger linearer oder auch degressiver Abschreibungen, da dadurch der Wertverzehr der Vermögensgegenstände sachgerecht dargestellt wird.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis € 150 wurden im Erwerbsjahr voll abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten größer € 150 bis € 1.000 wurden im Erwerbsjahr in einen Sammelposten eingestellt und mit einem Fünftel seines Wertes vom Gewinn abgesetzt.

Anteile an verbundenen Unternehmen sind zu Anschaffungskosten bewertet. Ausleihungen an verbundene Unternehmen werden zum Nennwert angesetzt.

Umlaufvermögen

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu durchschnittlichen Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

Rückstellungen

Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Steuerrückstellungen enthalten, sofern gegeben, die noch nicht veranlagten Steuern des Geschäftsjahres und zu erwartende Steuernachzahlungen aus Vorjahren.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten wurden zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

Angaben zur Bilanz

1. Anlagevermögen

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist im einzelnen im Anlagespiegel dargestellt. Von den größenabhängigen Erleichterungen wurde Gebrauch gemacht (§ 274a Abs. 2 HGB).

2. Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden grundsätzlich mit dem Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken werden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

3. Aktive latente Steuern

Es wurden von den größenmerkmalabhängigen Erleichterungen Gebrauch gemacht.

4. Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen wurden auf der Grundlage der neuen Fassung des § 253 HGB ermittelt. Anzusetzen ist hierbei der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendige Erfüllungsbetrag gem. § 253 Abs. 1 HGB.

5. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten wurden zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über dem Erfüllungsbetrag lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

6. Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB

Zum Bilanzstichtag bestanden keine Eventualverbindlichkeiten im Sinne von § 251 HGB.

III. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 II HGB) aufgestellt.

IV. Sonstige Pflichtangaben

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens geführt durch Herrn Franz Waibel.

 

Franz Waibel, Geschäftsführer

Angabe der Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

1.7.2010 - 30.6.2011

Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 22.360,90 EUR.

1.7.2009 - 30.6.2010

Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 23.305,52 EUR.

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 19.12.2011 festgestellt.

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