Mike-Fox-Capital GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Christina Heß seit 20.6.2023 | Vorstandsmitglied |
Wolf-Steffen Schau seit 6.2.2008 | Vorstandsmitglied |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
mergedmedia AGFriedewaldJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022BILANZAKTIVA
ANHANGMergedmedia AG, Friedewald
zum 31. Dezember 2022
I. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Der Jahresabschluss der Gesellschaft für das
Geschäftsjahr 2022 wurde nach den Grundsätzen der
§§ 238 ff. HGB, insbesondere nach den
Vorschriften für die Kapitalgesellschaften gem.
§§ 264 HGB unter Beachtung des Aktiengesetzes
erstellt. Die Gesellschaft ist in das Handelsregister beim
Amtsgericht Bad Hersfeld unter der Nr. HRB 2213
eingetragen.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Von den größenabhängigen Erleichterungen
des § 288 HGB wurde Gebrauch gemacht. Im Zuge der
Offenlegung werden die Erleichterungen gemäß
§ 326 HGB in Anspruch genommen.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bewertung der einzelnen Vermögenswerte und
Schuldposten erfolgt nach den Vorschriften der §§
252 ff HGB.
Die Gliederung der Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht der für kleine
Kapitalgesellschaften gemäß § 266 HGB bzw.
§ 275 HGB i. V. m. § 267 Abs. 1 HGB. Die Gewinn-
und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren
gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.
Ein entgeltlich erworbener
Geschäfts- und Firmenwert wird aktiviert und
planmäßig über die voraussichtliche
Nutzungsdauer abgeschrieben.
Gegenstände des
immateriellen Anlagevermögens wurden mit den
Anschaffungskosten bewertet und um die
planmäßige Abschreibung vermindert.
Der Wertansatz der
Sachanlagen berechnete sich aus den
Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen.
Bewegliche Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens deren Anschaffungs- oder
Herstellkosten ab dem 1. Januar 2018 einen Wert von 800,00
Euro nicht übersteigen werden im Jahr des Zugangs voll
abgeschrieben. Bis zum 31. Dezember 2017 wurden bewegliche
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens deren
Anschaffungs- oder Herstellungskosten einen Wert von 410,00
Euro nicht übersteigen im Jahr des Zugangs voll
abgeschrieben.
Bei den Finanzanlagen werden die
Anteile an verbundenen Unternehmen und an
Beteiligungen ausgewiesen, die zu
Anschaffungskosten, vermindert um
außerplanmäßige Abschreibungen bewertet
sind.
Die
unfertige Leistungen werden zu Herstellungskosten
gem. § 255 Abs. 2 Satz 2 HGB aktiviert. Notwendige
Abwertungen zur Beachtung des Niederstwertprinzips werden
durchgeführt.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden
grundsätzlich mit ihrem Nennwert unter Beachtung aller
erkennbaren Risiken bewertet. Eventuelle Ausfallrisiken
werden durch Einzelwertberichtigungen und angemessene
Pauschalwertberichtigungen berücksichtigt.
Die
sonstigen Vermögensgegenstände werden mit
den Nennwerten ausgewiesen.
Unter den
aktiven Rechnungsabgrenzungsposten werden Zahlungen
vor dem Bilanzstichtag ausgewiesen, die Aufwand nach dem
Bilanzstichtag darstellen. Die Auflösung erfolgt
entsprechend in den Perioden der
Aufwandszugehörigkeit.
Für alle am Bilanzstichtag erkennbaren Risiken und
ungewissen Schulden sind angemessene
Rückstellungen gebildet worden; diese sind in
der Höhe bemessen, die nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.
Verbindlichkeiten sind mit dem jeweiligen
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Fremdwährungsforderungen oder -
verbindlichkeiten bestanden zum Bilanzstichtag
nicht.
Die Bilanz zum 31.12.2022 ist aus den Ansätzen der
Eröffnungsbilanz unter Berücksichtigung der
Geschäftsvorfälle des laufenden
Geschäftsjahres entwickelt.
II. Angaben zur Bilanz und zur Gewinn- und
Verlustrechnung
Die Aufgliederung des in der Bilanz ausgewiesenen
Anlagevermögens und dessen Entwicklung im
Geschäftsjahr 2021 sind in der Anlage zu diesem
Bericht dargestellt.
Die
unfertigen Leistungen wurden mit den
Herstellungskosten bewertet. Fremdkapitalzinsen sind nach
§ 284 Abs. 2 Nr. 5 HGB nicht mit einbezogen.
Alle
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind innerhalb eines
Jahres fällig. Den Ausfallrisiken bei den
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde
durch Einzelwertberichtigungen in Höhe von T€ 0
(Vorjahr T€ 0) und durch Pauschalwertberichtigungen in
Höhe von T€ 1 (Vorjahr T€ 0) angemessene
Wertansätze berücksichtigt.
Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen
bestehen nicht mehr.
In den
sonstigen Vermögensgegenständen sind
Darlehen an Mitarbeiter, Gesellschaften und Sonstige
Forderungen aus debitorischen Kreditoren enthalten.
Gegenüber Gesellschaftern, die auch Mitglieder des
Vorstandes sind, bestehen Forderungen in Höhe von
T€ 45 (Vorjahr: 0 T€), die mit einem
durchschnittlichen Zinssatz von 2,5 % kurzfristig
gewährt wurden.
Die
liquiden Mittel werden zum Nennbetrag bewertet.
Der
aktive Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von
T€ 0 (Vorjahr T€ 0) betreffen Zahlungen vor dem
Bilanzstichtag, die in den Folgeperioden Aufwand aus
Versicherungen, Wartungs- und sonstige Dienstleistungen
darstellen.
Das
gezeichnete Kapital der Gesellschaft (Angabe nach
§ 160 Abs. 1 Nr. 3 AktG) beträgt EUR 398.334,00
und ist in 398.334 nennwertlose Stückaktien
eingeteilt.
Die
Kapitalrücklage in Höhe von EUR
3.298.674,00 ist unverändert zum Vorjahr.
In den
Steuerrückstellungen sind die aufgrund des
Jahresergebnisses berechneten Steuerabgaben enthalten.
Die
sonstigen Rückstellungen wurden für alle
ungewissen Verbindlichkeiten gebildet, wobei alle
erkennbaren Risiken berücksichtigt wurden. Diese
bestehen im Wesentlichen aus Rückstellung für
ausstehende Lieferantenrechnungen und der Rückstellung
aus Personalkosten.
In den
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
sind Waren- und Dienstleistungen enthalten, die für
den betriebsbedarf benötigt wurden.
Langfristige Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren bestehen nicht.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen in
Höhe von T€ 63 aus Miet- und
Leasingverträgen für 2023. Für die Jahre
2024 bis 2026 bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen
in Höhe von T€ 157 aus Miet- und
Leasingverträge. Über das Jahr 2026 hinaus
bestehen Verpflichtungen aus Mietverträgen in
Höhe von T€ 52 p.a..
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die
Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem
Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 HGB
erstellt; entsprechend § 276 HGB werden die
Umsatzerlöse, die Bestandsveränderungen der
unfertigen Leistungen, die sonstigen betrieblichen
Erträge und der Materialaufwand zum Rohergebnis
zusammengefasst.
Die im
Rohergebnis erfassten Umsatzerlöse wurden im
Inland und im außereuropäischen Ausland erzielt.
Außerplanmäßige
Abschreibungen oder Wertberichtigungen wurden in
2022 nicht vorgenommen.
In den
Sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind im
Wesentlichen Raumkosten, Fahrzeugkosten sowie Werbe- und
Reisekosten enthalten.
Im Geschäftsjahr wurden keine
periodenfremde Aufwendungen erfasst.
III. Sonstige Angaben
Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang geben
entsprechend den gesetzlichen Vorschriften
grundsätzlich die wirtschaftliche Lage wieder.
Mitarbeiter
Die Gesellschaft beschäftigte im Berichtjahr im
Durchschnitt 8 Mitarbeiter (Vorjahr 18).
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
- Herr Marc Fischer, Phillipsthal (bis 28.02.2022)
- Herr Wolf-Steffen Schau, Phillipsthal
Angaben zu den Bezügen an die derzeitigen
Vorstände und die ehemaligen Vorstände
unterbleiben gemäß § 286 Abs.4 HGB.
Dem
Aufsichtsrat haben im Geschäftsjahr
angehört:
· Herr Uwe Sauer, Geschäftsführer,
Fulda (Vorsitzender des Aufsichtsrates)
· Herr Roland Klaus, Unternehmer im Medienbereich
(stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrates)
· Herr Karl-Heinrich Fischer, TV/Video Producer,
Philippsthal
Angaben zu den Beteiligungen nach § 285 Nr. 11 HGB
in Euro:
Auf die Angabe weiterer Beteiligungen wird nach §
286 Abs. 3 HGB verzichtet, da diese für die
Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
nur von untergeordneter Bedeutung sind.
Angaben nach § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG:
Kein Anteilseigner verfügt dabei über eine
Mehrheitsbeteiligung im Sinne von § 20 Abs. 4 AktG.
bzw. ist unmittelbar mehr als 25% der Aktien der
mergedmedia AG beteiligt"
Friedewald, den 05. Mai 2023
Wolf-Steffen Schau
(Vorstand)
Friedewald, den 05. Mai 2023 gez. Wolf-Steffen Schau Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 02. Juni 2023 |
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