AuraKom
GmbH
Hannover
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2009
EUR |
31.12.2008
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
15.763,00 |
15.000,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
15.000,00 |
15.000,00 |
| II.
Sachanlagen |
763,00 |
0,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
33.338,94 |
13.489,54 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
26.370,94 |
7.876,08 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
6.968,00 |
5.613,46 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
49.101,94 |
28.489,54 |
Passiva
|
|
31.12.2009
EUR |
31.12.2008
EUR |
| A.
Eigenkapital |
36.635,98 |
19.618,52 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
11.635,98 |
-5.381,48 |
| B.
Rückstellungen |
9.831,55 |
3.500,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
2.634,41 |
5.371,02 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
2.634,41 |
5.371,02 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
49.101,94 |
28.489,54 |
Anhang
1. Angaben und Erläuterungen zur Form und
Untergliederung des
Jahresabschlusses
1.1 Die Aufstellung der Bilanz und der Gewinn-
und Verlustrechnung der
AuraKom GmbH (nachfolgend "GmbH" genannt) erfolgte
nach den Gliederungsvorschriften der §§ 266, 275
HGB. Auf eine verkürzte Darstellung nach den
Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften wurde
verzichtet.
1.2 Um ein vollständiges, den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der GmbH zu
vermitteln, erfolgte in der Gewinn- und Verlustrechnung
teilweise eine weitergehende Untergliederung der gesetzlich
vorgeschriebenen Posten (§ 265 Abs. 5 HGB).
Dabei sind die Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung und Bilanzierung beachtet worden
(§ 243 Abs. 1 HGB).
2. Allgemeine Angaben zur Bewertung und Bilanzierung
einschließlich der Vornahme steuerrechtlicher
Maßnahmen
1. Der Jahresabschluß der GmbH wurde auf der
Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu
beachten. In der Bilanz sind sämtliche Aktiva und
Passiva vollständig enthalten.
2.2 Die immateriellen
Vermögensgegenstände und das
Sachanlagevermögen wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und - soweit
abnutzbar - um planmäßige Abschreibungen
gemindert. Die Abschreibungen wurden linear nach der
voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerrechtlichen Vorschriften vorgenommen.
2.3 Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennbetrag
(Anschaffungskosten) angesetzt.
4. Das Barvermögen ist mit dem Nennwert
ausgewiesen.
2.5 Die sonstigen Rückstellungen beinhalten die
am Bilanzstichtag der Höhe nach noch ungewissen
Verbindlichkeiten für Aufwendungen des
Geschäftsjahres.
2.6 Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag bewertet.
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