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Deutschland GmbH
München
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
759,48 |
72.732,55 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
575,71 |
70.977,85 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
183,77 |
1.754,70 |
| B.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
8.246,95 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
11.155,28 |
6.165,97 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
11.914,76 |
87.145,47 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzverlust |
36.155,28 |
31.165,97 |
| III.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
11.155,28 |
6.165,97 |
| B.
Rückstellungen |
0,00 |
5.320,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
11.914,76 |
73.583,17 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
8.242,30 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
11.914,76 |
87.145,47 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben:
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264, 267 Abs. 2 HGB auf.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätze nach den für kleine
Kapitalgesellschaften n. § 264a HGB geltenden
Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Zudem wurden die Vorschriften des GmbHG sowie die
ergänzenden Bestimmungen des
Gesellschaftsvertrags bei der Erstellung beachtet.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr
2010 wurde erstmals nach den Vorschriften des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt.
Die bisherige Form der Darstellung und die bisher
angewandten Bewertungsmethoden wurden insoweit angepasst.
Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt nach Art. 67 Abs. 8
S. 1 EGHGB insoweit nicht vor. Die Vorjahreszahlen wurden
entsprechend Art. 67 Abs. 8 S. 2 EGHGB nicht angepasst.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Die für diese Gesellschaft vorgesehenen
größenabhängigen Erleichterungen bei der
Aufstellung des Jahresabschlusses
nach § 274a Nr. 2 bis Nr. 5 HGB, nach § 276
HGB, sowie nach § 288 Abs. 1 HGB wurden in Anspruch
genommen.
II. Bilanzierung, Bewertung:
Die dem Vorjahresabschluss zum 31.12.2009 zu Grunde
liegenden Ansatz-, Bewertungs- und Ausweismethoden wurden
grundsätzlich unverändert beibehalten, sofern
nicht nach den Vorschriften des BilMoG eine Änderung
erforderlich war. Diese werden, sofern vorliegend, im
Folgenden unter anderem erläutert.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zum Nominalwert
angesetzt. Erkennbare Risiken werden durch eine angemessene
Einzelwertberichtigung des entsprechenden risikobehafteten
Postens berücksichtigt.
Bankbestände werden zum Nominalwert bilanziert.
Die sonstigenRückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen sieben Geschäftsjahre nach der
Rückstellungsabzinsungsverordnung der Deutschen
Bundesbank abgezinst.
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
III. Angaben zu Posten des Jahresabschlusses:
Erläuterungen zur Bilanz: Am Bilanzstichtag
bestanden keine Forderungen.
Das Stammkapital in Höhe von EUR 25.000,00 ist
in voller Höhe einbezahlt.
Im Bilanzverlust ist ein Verlustvortrag in Höhe
von EUR 31.165,97 einbezogen.
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern
sich wie folgt:
|
2010 TEUR
|
2009 TEUR
|
Bis zu einem Jahr
|
11,9
|
|
1 - 5 Jahre
|
|
73,7
|
Über 5 Jahre
|
|
|
SUMME
|
11,9
|
73,7
|
In den Verbindlichkeiten sind solche gegenüber
Gesellschaftern in Höhe von EUR 50,00 (Vorjahr EUR
0,00) enthalten.
Haftungsverhältnisse gemäß § 268
VII HGB:
Haftungsverhältnisse im Sinne des § 268
Abs. 7 HGB bestehen außer den branchenüblichen
Eigentumsvorbehalten zum Bilanzstichtag nicht.
IV. Sonstige Pflichtangaben
Mitglieder des Geschäftsführungsorgans:
Die Geschäftsführung wurde unverändert
von Herrn Gander, ausgeübt.
Herr Gander ist alleinvertretungsberechtigt und von
den Beschränkungen nach § 181 BGB befreit.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
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