Stammdaten

Register
Amtsgericht Hanau HRB 7208
Eingetragen
6.2.2004
Branche
Großhandel mit NE-Erzen, NE-Metallen und NE-MetallhalbzeugGroßhandel mit chemischen ErzeugnissenGroßhandel mit Anstrichmitteln
Gegenstand
Der Im- und Export von Waren aller Art.

Historie

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Management

NameRolle
Boyne Hohenstein
seit 6.2.2004
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
Alice Hohenstein
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Alice Hohenstein
Oranjestraße 8, Parys/South Africa 38
50000
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Gemini Trading GmbH

Hanau

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

Bilanz

Aktiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 11.536,83 10.703,83
Bilanzsumme, Summe Aktiva 11.536,83 10.703,83

Passiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 14.060,52 14.060,52
II. Bilanzverlust 25.597,35 24.764,35
III. nicht gedeckter Fehlbetrag 11.536,83 10.703,83
B. Rückstellungen 800,00 800,00
C. Verbindlichkeiten 10.736,83 9.903,83
Bilanzsumme, Summe Passiva 11.536,83 10.703,83

Anhang


A. Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss zum 31.12.2011 wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und denen des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB.

Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen.

Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der Bilanz gewählt.

Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz wurden die Vorjahresvergleichszahlen aufgrund des Wahlrechtes des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.


B. Erläuterung zu den Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die Wertansätze in der Bilanz der Gemini Trading GmbH zum 31.12.2011 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechnung übernommen.

Immaterielle Vermögensgegenstände liegen nicht vor.

Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer angesetzt. Als Abschreibungsmethode kam die lineare Absetzung für Abnutzung zur Anwendung. Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. Es liegt kein Sachanlagen vor.

Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Jahr des Zugangs gem. § 6 Abs. 2 EStG voll abgeschrieben.

Für die Darstellung der Entwicklung des Anlagevermögens nach § 268 Abs. 2 HGB wurde von der Erleichterungsvorschrift des § 274a Nr. 1 HGB für kleine Gesellschaften im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB Gebrauch gemacht.

Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet:
- Ausleihungen zum Nennwert

Wertpapiere sind nicht vorhanden.

Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit am Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag, wurde dieser angesetzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr liegen nicht vor.

Das gezeichnete Kapital von € 25.564,59 wurde mit dem Nennbetrag angesetzt. Die nicht eingeforderte Einlagen von € 11.504,07 auf das gezeichnete Kapital wurden vom gezeichneten Kapital offen abgesetzt. Danach verbleibt ein Restbetrag von € 14.060,52.

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt.
Soweit die Restlaufzeit von Rückstellungen am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Steuerrückstellungen beinhalten die noch nicht veranlagten Steuern. Es liegen keine vor.

Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.
C. Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Beim Jahresabschluss 2011 konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen beibehalten werden.

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

D. Sonstige Angaben

Geschäftsführung
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Herrn Boyne Hohenstein.

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.05.2012 festgestellt.

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